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07.02.2019
Praxis-Tipp
Gewinne, die bei der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils entstehen, sind laufende Gewinne, die nicht zu den gem. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG begünstigten Veräußerungsgewinnen zählen. Fraglich ist, wie eine Anteilsübertragung gestaltet werden kann, wenn ein Gesellschafter seinen Mitunternehmeranteil in mehreren Schritten auf einen Angehörigen übertragen will.
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