News
22.06.2016
FG Pressemitteilung
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Vater, der gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid durch einen Rechtsanwalt erfolgreich Einspruch eingelegt hat, keine Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten verlangen kann, wenn er erst im Einspruchsverfahren Unterlagen vorgelegt hat (Studienbescheinigung der Tochter), die er schon früher hätte vorlegen können.
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