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03.08.2015
FG Kommentierung
Lässt sich ein Arbeitnehmer die Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, die er über mehr als 2 Jahre durch steuerfreie Beitragszahlungen angespart hatte, in einem Betrag auszahlen und liegt eine Zusammenballung i. S. der Rechtsprechung zu Entschädigungen vor, sind diese sonstigen Einkünfte i. S. der Fünftel-Regelung tarifbegünstigt.
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