Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Zulässigkeit

Rz. 1217 Die Abwicklung künftig regelmäßig anfallender Ersatzansprüche (Rentenzahlung) kann zulässig durch Anbindung an anderweitige flexibilisierte Richtmaßstäbe geregelt werden. Genehmigungsfreie Spannungsklauseln machen die Höhe der Geldschuld u.a. am tariflichen Gehalt/Ruhegehalt oder Beamtenversorgung abhängig.[1244] Rz. 1218 Dies kann erfolgen z.B. durch die Anwendungse...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 206 Das Recht der Eingliederungshilfe ist seit 1.1.2020 nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im SGB XII, sondern im Teil 2 des SGB IX zu finden. Mit Ausgliederung aus dem SGB XII ist der SHT kein Leistungsträger mehr; eingeführt (als neue Rechtspersönlichkeit) wurde der "Träger der Eingliederungshilfe", [160] wobei dieser Träger der Eingliederungshilfe kein Funktionsnac...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Unvorhergesehener Schaden

Rz. 1427 Ist die Möglichkeit von Spätschäden schon bei Vergleichsabschluss bedacht worden, entfällt bereits von daher eine Nachbesserung;[1500] es realisiert sich schlicht das Risiko. Ist der Vergleich gerade auf der Grundlage einer nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung geschlossen worden, fällt es klar in den Risikobereich des Verletzten, wenn eine neurologische Nachbeg...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Erlöschen der Vollmacht

Rz. 962 § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. §...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Schadenseinheit

Rz. 1440 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 434. Rz. 1441 Der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entspringende Schaden stellt sich verjährungsrechtlich nicht als Summe einzelner selbstständiger, nicht zusammenhängender Schäden, sondern als Einheit dar, die alle Folgezustände umfasst, die im Zeitpunkt der Erlangung allgemeinen Wissens um den Schaden überhaupt nur als möglich vorau...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Dauerhafte Beeinträchtigung

Rz. 1157 Für den Wiedereinstieg in Verhandlungen stellen Vorbehalte regelmäßig auf eine dauerhafte Beeinträchtigung ab und nicht auf solche, die lediglich kurzfristig (z.B. für den Zeitraum einer Materialentfernung) auftreten. Fehlt in der schriftlichen Ausformulierung des Abfindungsvergleiches der Hinweis, dass Neuverhandlung und weitere Zahlung nur bei Bestehen einer dauer...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Abrechnungsunterlagen

Rz. 224 Vor die Prüfung der sachlichen Richtigkeit von Abrechnungen ist die Frage gestellt, ob in der Person des Verletzten überhaupt beweisbar ein Anspruch entstanden war.[168] Rz. 225 Drittleistungsträger (z.B. Arbeitgeber, SVT) haben prüfbare und nachvollziehbare Abrechnungsunterlagen zu überreichen (siehe auch § 119 Abs. 3 S. 2 VVG). Sie haben dieselben Rechte und Pflicht...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Form

Rz. 526 Eine Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.[622] Der Abschluss eines Vergleiches ist grundsätzlich formlos ("keine Form ohne Norm") möglich. Rz. 527 Regelmäßig wird in der Praxis der Personenschadenregulierung eine (schriftliche) Abfindungserklärung unterzeichnet. Ebenso formal ausreichend ist die schriftliche Gegenbestätigung des Anspruchsberechtigten/Gesch...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) § 116 Abs. 7 SGB X

Rz. 1271 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Fahrzeuginsassen

Rz. 922 Da Insassen bei Verkehrsunfällen nach dem 31.7.2002 auch gegenüber Fahrer und Halter des eigenen Fahrzeuges i.d.R. verschuldensunabhängig Ansprüche haben, stellt sich für den eingeschalteten Anwalt verstärkt die Fragen der Interessenkollision (siehe auch § 3 BORA [942]) und der Strafbarkeit i.S.v. § 356 StGB.[943] Das in § 43a Abs. 4 BRAO als anwaltliche Berufspflicht...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Arbeitsunfall

Rz. 326 Art. 3 Abs. 1 lit. f VO (EG) 883/2004 erstreckt den sachlichen Geltungsbereich auf die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 327 Art. 85 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 betrifft das Konkurrenzverhältnis von Sozialleistungsrecht und Schadenersatzanspruch. Nach Art. 85 kommt dem Forderungsübergang auch gegenüber einem nach ausländischem Zivilrecht haftenden Schädiger ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Vorteilsausgleich

Rz. 370 Vorteilsausgleiche mindern den in der Person des unmittelbar Verletzten bestehenden Anspruch. Rz. 371 Zum Vorteilsausgleich führt der BGH [436] aus: Zitat "Durch ein haftungsbegründendes Ereignis können einem Geschädigten allgemein Vorteile in verschiedener Form erwachsen. Sind Vorteile unmittelbare Folge des haftungsbegründenden Ereignisses, handelt es sich also um Vort...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / gg) Ausländische Elternteile

Rz. 707 Bei Verletzten mit nicht-deutschen Elternteilen ist u.U. bei der Bestimmung der gesetzlichen Vertretung das internationale Privatrecht (IPR) mit heranzuziehen.[764] Rz. 708 Kommt bei der Beurteilung eines Sachverhaltes die Anwendung ausländischen Rechtes in Betracht, ist das deutsche internationale Privatrecht von Amts wegen anzuwenden.[765] Rz. 709 Welches Recht auf d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Beispiele

Rz. 847 Beispiel 2.5 A und B leben seit vielen Jahren in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft. Sie hatten sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. A hatte der nicht berufstätigen B, die für beide absprachegemäß den Haushalt führte, in einem Partnerschaftsvertrag zugesichert, sie mit monatlich 500 EUR zu unterhalten. A ist von X geschieden, mit der er das gemeinsame Kind K hat. X e...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Nebenklagekosten

Rz. 1494 Nebenklagekosten und andere Kosten im Rahmen der Strafverfolgung sind ausschließlich im Strafverfahren auszugleichen.[1580] Werden dem Schadenersatzpflichtigen im Strafverfahren die Nebenklagekosten ganz oder teilweise auferlegt, hat er diese selbst (u.U. besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber seinem Rechtsschutzversicherer) zu zahlen. Rz. 1495 Der Haftpflichtvers...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / J. Sozialversicherung

Rz. 1608 Hinweis: Siehe auch Rdn 1040 ff. Rz. 1609 § 342 SGB III – Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter Beitragspflichtige Einnahme ist bei Personen, die beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt, bei Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind, jedoch mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der Bezugsgröße. Rz. 1610 § 14 SGB IV – Arbeitsentgeltmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Zurechnung des Verhaltens Dritter

Rz. 820 Grundsätzlich ist auf die Erklärungen und Kenntnisse des direkt und unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen (d.h. des unmittelbar Verletzten bzw. Hinterbliebenen) abzustellen. Rz. 821 Soweit dieser (Betroffene) einen Vertreter mit der Verfolgung seiner Rechte beauftragt hat (z.B. Anwalt; siehe auch §§ 85 Abs. 2,[843] 233 ZPO [844]), kommt es im Verhältnis zum Schaden...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (bb) Medizinische Maßnahmen

Rz. 458 Eltern haben für adäquate medizinische Behandlung zu sorgen. Unterlassene oder unzureichende Heilversorgung kann zur Anspruchsbeeinträchtigung führen. Rz. 459 Ein Geschädigter muss ärztlichem Rat (u.a. Therapie- und Kontrollanweisungen) folgen, um den Gesundungsprozess zu fördern,[552] und sich auch weiteren medizinischen Eingriffen zur Besserung des Zustandes unterzi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherte Person

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Gerichtliche Genehmigungspflicht

Rz. 749 § 1854 BGB – Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte (Fassung ab 1.1.2023)[796] Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gebührenvereinbarung

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2)1. 1.1999–13.9.2007

Rz. 1230 § 2 Preisangaben- und Preisklauselgesetz (PaPkG)[1258]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Mandatsverhältnis – Schadenersatzverhältnis

Rz. 1455 Für die Antwort auf die Frage, ob und in welchem Umfang ein Schadensersatzverpflichteter die außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten [1530] (Rechtsanwaltsgebühren) des Geschädigten zu zahlen hat, ist zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten zum für ihn tätigen Rechtsanwalt (Mandatsverhältnis) einerseits und dem Außenverhältnis des Geschädigten zum Schädiger (...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / kk) Patientenverfügung

Rz. 767 Hinweis Siehe auch Rdn 721 f. Rz. 768 Der Bevollmächtigte kann in eine der in § 1829 BGB (§ 1904 Abs. 1 S. 1, 2 BGB a.F.) genannten Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachttext hinreichend klar umschreibt, dass sich die Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ärztlichen Maßnahmen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Erfolgshonorar

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sachliche Kongruenz

Rz. 149 Die Differenzierung nach schadenkongruenten Forderungen hat Bedeutung auch für Teilabfindungen sowie für etwaige Forderungsübergänge auf Drittleistungsträger, aber auch – bei unzureichender Deckungssumme oder unzureichendem Vermögen des Schädigers – für quotenbevorrechtigte Forderungen des unmittelbar Verletzten. Rz. 150 Der BGH [114] betont die Wirkungen der Forderung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Gesamtgläubigerschaft

Rz. 873 § 117 SGB X – Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger 1Haben im Einzelfall mehrere Leistungsträger Sozialleistungen erbracht und ist in den Fällen des § 116 Absätze 2 und 3 der übergegangene Anspruch auf Ersatz des Schadens begrenzt, sind die Leistungsträger Gesamtgläubiger. 2Untereinander sind sie im Verhältnis der von ihnen erbrachten Sozialleistungen zum Au...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Kapitalabfindung ansonsten zu verrentender Forderungen des Verletzten oder eines Ersatzgläubigers (z.B. Abtretungsgläubiger, Drittleistungsträger[1]) erfolgt regelmäßig im Vergleichswege, häufig verbunden mit einem Abfindungsvertrag. Auch andere, nicht mit (pseudo-)mathematischer Exaktheit gefundene Schadenforderungen (z.B. Einmal-Aufwendungen) und ersatzrechtliche...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Sicherung

Rz. 1316 Derjenige Drittleistungsträger, der erst mit seiner jeweiligen Leistung die Schadenersatzforderung erwirbt (privater Kranken- und Pflegeversicherer, Arbeitgeber), ist für eine Feststellungsklage oder ein Verjährungsverzichtsbegehren nicht aktivlegitimiert.[1345] §§ 86 VVG (§ 67 Abs. 1 VVG a.F.), § 6 EFZG, § 179 Abs. 1a SGB VI bieten keine Grundlage für einen zukünft...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 485 Der Einwand eines hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten setzt zunächst die Feststellung voraus, dass das vom Schädiger zu verantwortende Verhalten überhaupt für den Schaden kausal geworden ist.[585] Erst anschließend betrifft der Einwand die Frage, ob die auf der Pflichtverletzung beruhenden Folgen dem Schädiger billigerweise auch zugerec...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Vertragsschluss

Rz. 976 Hinweis Siehe auch Rdn 1017 ff. Rz. 977 Ein Rechtsanwalt darf einen (im Außenverhältnis) bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur dann abschließen, wenn sein Mandant (im Innenverhältnis) hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.[1058] Das Einverständnis des Mandanten zu einem Vergleich hat der Anwalt und nicht der Mandant zu beweis...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Mitverantwortung der Mutter

Rz. 435 Der unmittelbare Gesundheitsschaden eines Dritten kann durch Verletzung einer anderen Person vermittelt werden (z.B. Infektion in der Schwangerschaft).[518] Dem infolge einer Verletzung seiner Mutter mit einem Gesundheitsschaden zur Welt gekommenen Kind (Nasciturus) stehen eigene Ersatzansprüche zu.[519] Trifft die Schwangere an dieser Situation eine Mitverantwortung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Eigener Versicherer

Rz. 1501 Rechtsverfolgungskosten gegenüber einem eigenen Versicherer (z.B. Kaskoversicherung, Unfallversicherung) können dem Geschädigten zu ersetzen sein, wenn er unfallbedingt davon abgehalten ist, seine Ansprüche anzumelden und anwaltliche Inanspruchnahme notwendig war.[1585] Rz. 1502 Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sind ni...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 1529 Der Anwalt kann in derselben Angelegenheit Gebühren nur einmal fordern (§ 15 Abs. 2 RVG). Unter einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Anwalt für den Auftraggeber besorgen soll. Um "dieselbe Angelegenheit" annehmen zu können, müssen folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Erlassvertrag

Rz. 538 § 397 BGB – Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis Rz. 539 Der Verzicht auf eventuelle Mehrforderungen kann ein materiell-rechtlicher Erlassv...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Vertreterhaftung

Rz. 288 Anwaltliches Fehlverhalten kann nicht nur Ansprüche des Mandanten tangieren (zur Wissensvertretung Rdn 463, Rdn 926 ff., Rdn 943; § 3 Rdn 189; § 5 Rdn 455 ff., § 5 Rdn 498).[252] Übernimmt der Anwalt ein Mandat zur Anspruchsverfolgung von Ersatzansprüchen, hat er auch Verpflichtungen gegenüber dem Schadenersatzschuldner (und dessen Haftpflichtversicherer). Rz. 289 Für...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Überleitung

Rz. 90 Rechtsnachfolger leiten ihre Rechte ausschließlich von der jeweils ursprünglich anspruchsberechtigten Person (Verletzter, Hinterbliebener, Erbe, aber auch einem gleichgelagerten Rechtsvorgänger [z.B. bei Zuständigkeitswechsel in der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung]) ab. Somit gelten für den Rechtsnachfolger auch die Darlegungs- und Beweisregeln des unmitt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anspruchsteller

Rz. 972 Nimmt ein Anspruchsteller oder Anspruchsgegner mit der anderen Partei unmittelbar Kontakt auf, obwohl sich für diese ein Anwalt bestellt hat, der namens seiner Partei um ausschließliche Korrespondenz mit ihm bittet, ist diese unmittelbare Kontaktaufnahme "von Partei zu Partei" in aller Regel rechtmäßig. Die anwaltlich vertretene Partei ist durch den Empfang der außer...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Verantwortungsmaßstab

Rz. 403 Der Sorgfaltsmaßstab des Erfüllungsgehilfen richtet sich grundsätzlich nach der Stellung des Schuldners [469] (und damit nach den rechtlichen Aspekten, die für das Kind, an dieser Stelle dessen Schuld- und Deliktsfähigkeit unterstellt, gelten): Ob der Erfüllungsgehilfe sich also schuldhaft verhalten hat, richtet sich nach dem Verschuldensmaßstab, der für den Schuldner...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Anerkenntnis

Rz. 569 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 532 ff. Rz. 570 Die Zahlung des Haftpflichtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zulasten des Versicherungsnehmers auch für den Teil der Ansprüche dar, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt.[673] Gleiches gilt im Verhältnis des Versicherers zu den mitve...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Regress des Drittleistungsträgers

Rz. 96 Für den Regress der Drittleistungsträger stehen zunächst zwei Fragestellungen im Vordergrund: Rz. 97 Erst anschließend stellt sich die Frage Rz. 98 Beispiel 2.1 A wird ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Vorschaden

Rz. 480 Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann zwar nicht verlangen so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre.[575] Die unfallfremden Faktoren können allerdings für Dauer und Höhe des Schadenersatzanspruches (u.a. unter dem Aspekt der überholenden Kausalität oder des eingeschränkten körperlichen und psychischen Leistungsv...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Anspruchsbegründung

Rz. 337 Hinweis Siehe auch Rdn 218 ff., Rdn 224 ff. Rz. 338 Zunächst ist festzustellen, ob überhaupt eine Verantwortlichkeit dem Grunde nach besteht: Nicht jeder, der wegen eines Haftpflichtgeschehens eine Vermögenseinbuße oder einen Schaden beklagt, hat auch einen dieses Begehren begründenden Anspruch.[402] Rz. 339 Der Anspruchsgrund (Anlass der Schadenabwicklung) ist vielfäl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 1491 Die Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts sind i.d.R. nicht erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts kann nicht allein damit begründet werden, dass es sich um eine ausländische Partei handelt; es gelten vielmehr dieselben Kriterien wie für eine inländische Partei.[1576] Rz. 1492 Es bedarf der Notwendigkeitsprüfung i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1330 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (auch Rdn 547).[1365] Rz. 1331 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekasse auß...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Interessenkollision

Rz. 898 Hinweis Siehe auch Rdn 558 ff., 575 f., 912 ff. und 1514 ff. Rz. 899 § 43a BRAO – Grundpflichten (ab 1.8.2022)[917]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Reha-Management

Rz. 13 Es gilt der Grundsatz: "Je früher ein Wiedereingliederungsversuch nach dem Unfallgeschehen startet, desto höher ist die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung." Rz. 14 Lange Wartezeiten belasten zudem nicht nur den Verletzten, sondern auch dessen Familie. Rz. 15 Internationale Studien[7] kommen hinsichtlich der Chance erfolgreicher erneuter Arbeitsaufnahme zu ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / IV. Kinderunfall, hinausgeschobene Leibrente

Rz. 623 Beispiel 1.17 Ein zum Zeitpunkt der Abfindung (also "heute"[564]) achtjähriges Mädchen wird durch einen Unfall schwer verletzt und daher zukünftig entweder als Hausfrau oder aber in ihren Erwerbseinkünften[565] beeinträchtigt sein. Die Parteien verständigen sich – mit Blick auf die endgültige Erledigung der Schadenregulierung im Rahmen eines Abfindungsvergleiches – au...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Kausalkette

Rz. 1077 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, wenn eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen der verschiedenen Schadenereignisse möglich ist[1121] Die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO können bei unvollständigen A...mehr