Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verbot der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO)

Schrifttum: Beulke, Verbot der gemeinschaftlichen Verteidigung nur bei konkreter Interessenkollision?, NStZ 1986, 198; Krekeler, Das Verbot der Mehrfachverteidigung gemäß § 146 StPO und seine extensive Auslegung durch die Rechtsprechung, AnwBl. 1981, 5; E. Müller, Das Verbot der Mehrfachverteidigung und die Selbstanzeige gem. § 371 AO, in FS Kühne, 2013, S. 437; Rebmann, Das ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 251 [Autor/Stand] Mit Ausnahme des § 1 BRAO, der die Stellung des Rechtsanwalts allgemein in der Rechtspflege dahin gehend definiert, dass dieser ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, findet sich keine nähere Definition der Rechtsstellung des Strafverteidigers. Mangels konkreter gesetzlicher Ausgestaltung – die StPO enthält hierzu nur vereinzelte Bestimmungen (etw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unterlagen des ersten Zugriffs

Rz. 581 [Autor/Stand] Ob eine zeitnahe Nacherklärung möglich und erforderlich ist, wird sich nur dann sachgerecht prüfen lassen, wenn dem Verteidiger einige Informationen/Unterlagen vorliegen. Der Mandant sollte daher gebeten werden, zur Besprechung (soweit möglich) die folgenden Unterlagen mitzubringen (oder zeitnah nachzuliefern): Rz. 582 [Autor/Stand] Steuererklärungen des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Beteiligungsrechte der Familienkasse

Rz. 21.3 [Autor/Stand] Aus § 410 Abs. 1 Nr. 11 AO i.V.m. § 407 AO ergeben sich für die Familienkasse stärkere Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte als im allgemeinen Verfahrensrecht[2]. Abweichend von § 76 Abs. 2 OWiG ist z.B. das Gericht nicht befugt, die Familienkasse von einer Hauptverhandlung oder einem Vernehmungstermin auszunehmen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Ausgangsituation

Rz. 106 [Autor/Stand] Das Recht des Steuerberaters etc. zur Verteidigung ist – wie dargelegt – gesetzlich begrenzt, es ist teilweise davon abhängig, dass ergänzend ein Rechtsanwalt als geborener Verteidiger mit uneingeschränkten Rechten bestellt wird. Dabei kann es zu Konfliktsituationen zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater kommen, z.B. in Fällen, in denen der andere Vert...mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Stellung und Pflichten des Strafverteidigers

I. Rechtsstellung des Strafverteidigers Schrifttum: Augstein, Der Anwalt: Organ der Rechtspflege, NStZ 1981, 52; Bernsmann, Zur Stellung des Strafverteidigers im deutschen Strafverfahren, StraFo 1999, 226; Breidling, Feinbild Strafverteidiger – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?, StraFo 2010, 398, zugleich Replik auf Gatzweiler, Feindbild Strafverteidiger! – Wer s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verteidigung im Steuerstrafverfahren

I. Überblick Rz. 511 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger ist mit der Besonderheit konfrontiert, für den Mandanten zwei Verfahren – ein steuerliches, ein strafrechtliches – abwickeln zu müssen, deren Grundvoraussetzungen verschiedener kaum sein könnten: Steuerlich besteht eine (nicht erzwingbare) Pflicht zur Auskunft, strafrechtlich das Recht zu schweigen. Verweigerte Mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verteidigung im Team

1. Teammitglieder a) Grundsätzliche Überlegungen Rz. 736 [Autor/Stand] Steuerstrafrecht ist ein Schnittmengenrecht, das nur von demjenigen erfolgreich betrieben werden kann, der sich in beiden Teilmengen auskennt. Trotz juristischer Ausbildung ist man nicht überall dort Spezialist, wo ein Paragraphenzeichen steht, trotz steuerlicher Ausbildung nicht immer dann, wenn es um Zahl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verfahren

Rz. 436 [Autor/Stand] Über die Einsicht in die Steuerstrafakte – ggf. inklusive der Steuerakte – während des selbständig von der FinB geführten steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens entscheidet auf Antrag die BuStra (vgl. Nr. 35 Abs. 10 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 35) (nicht die Steufa) bzw. die StA, im Übrigen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Beteiligungsrechte der Behörden der Zollverwaltung (§ 12 Abs. 5 SchwarzArbG)

Rz. 21.1 [Autor/Stand] In dem Zusammenhang erwähnenswert ist eine gesetzliche Neuerung. Im gerichtlichen Bußgeldverfahren sind durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019[2] u.a. auch die Beteiligungsrechte der Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) erweitert worden (s. § 370 Rz. 1293; zu den sonstigen Verfahrens...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zeugenstellung des steuerlichen Beraters

Rz. 246 [Autor/Stand] Vor Inkrafttreten der §§ 138a ff. StPO konnte der Verteidiger laut der vom BVerfG[2] für rechtswidrig erachteten Rspr. auch ausgeschlossen werden, wenn er im Strafverfahren als Zeuge gehört werden sollte. Heute sind die Ausschließungsgründe in den §§ 138a ff. StPO abschließend geregelt. Der Gesetzgeber hat den Fall der Zeugenstellung des Verteidigers in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Anfechtbarkeit der Ablehnung

Rz. 446 [Autor/Stand] Die Versagung der Akteneinsicht erfordert einen Bescheid mit kurzer Begründung,[2] von der nur abgesehen werden kann, wenn durch Offenlegung der Gründe der Untersuchungszweck gefährdet wäre (vgl. § 147 Abs. 5 Satz 4 StPO); die Begründung ist allerdings aktenkundig zu machen. Rz. 447 [Autor/Stand] Verweigert die FinB/StA die Akteneinsicht, steht dem Verte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Recht auf eigene Ermittlungen/Interne Ermittlungen/Beweisanträge

Rz. 491 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 163a Abs. 2 StPO das Recht, Beweiserhebungen durch die Ermittlungsbehörde zu beantragen (näher § 385 Rz. 725 ff.). Diese ist allerdings nur dann zur Erhebung der beantragten Beweise verpflichtet, wenn sie für das Verfahren "von Bedeutung" sind, wobei die Entscheidung hierüber jedoch allein bei der Ermittlungsbehörde liegt (s. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Informationsfreiheitsgesetze

Rz. 481 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen ist eine Informationsgewinnung via Informationsfreiheit in Erwägung zu ziehen. Im Bund und den Ländern bestehen (im Detail voneinander abweichende) Informationsfreiheitsgesetze.[2] Zum Anspruch auf Informationen sehen diese Folgendes vor: Rz. 482 [Autor/Stand] § 1 IFG (Bund) Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Die wichtigsten Ausschließungsgründe

a) Beteiligung an der Tat (§ 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO) Rz. 191 [Autor/Stand] Nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO ist der Verteidiger auszuschließen, wenn ein – primär[2] – dringender oder ein die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigender (= hinreichender) Verdacht einer vorwerfbaren [3] Tatbeteiligung i.S.d. §§ 25–27 StGB besteht (s. dazu grundlegend § 370 Rz. 80 ff.). Voraussetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Form und Frist der Anzeige (Abs. 3)

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Anzeige ist eine Steuererklärung i.S.d. Abgabenordnung (§§ 149 ff. AO), die eigenhändig zu unterschreiben ist. Mit der Ergänzung von Absatz 3 durch das JStG 2022 wurde eine zu § 228 Absatz 5 BewG analoge Regelung in das Grundsteuergesetz aufgenommen.[2] Im Unterschied zu der nach § 228 Abs. 6 BewG verpflichtenden Übermittlung von Anzeigen nach amtlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht und alternative Informationsgewinnung

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 35. Schrifttum: Burhoff, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 58; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidigers auf Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1996, 171; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren – hierzu gehört u.a. auch der rote Bogen u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Selbstvertretung des Beschuldigten

Rz. 131 [Autor/Stand] Abgesehen von Fällen notwendiger Verteidigung (Rz. 31 ff.) kann sich der Beschuldigte gegen den steuerstraf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwurf, der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist, bzw. gegen den Anklagevorwurf oder im Rechtsmittelverfahren selbst vertreten, nicht aber "verteidigen". Als Beschuldigtem/Angeklagtem stehen ihm die meist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anwesenheits- und Erklärungsrechte

Rz. 371 [Autor/Stand] Nachfolgende Darstellung bezieht sich auf die Rechte des Verteidigers im Ermittlungsverfahren (zu dem Verfahren als solchen vgl. § 385 Rz. 41 ff.). Die Anwesenheits- und Erklärungsrechte im Hauptverfahren erklären sich durch die dortige prozessuale Rolle des Verteidigers (vgl. zum Hauptverfahren § 385 Rz. 647 ff.) und bedürfen hier keiner Darstellung. R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Kooperation vor Konfrontation

Rz. 536 [Autor/Stand]"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates".[2] Aber: Der Kampf muss nicht immer mit dem Schwert geführt werden. Rz. 537 [Autor/Stand] Anders als das Auftreten im Rahmen einer Durchsuchung glauben machen will, sind sich die staatlichen Ermittler der Fundiertheit des Vorwurfs oft alles andere a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 186 [Autor/Stand] Die §§ 138a und 138b StPO enthalten fünf Ausschließungstatbestände, deren Aufzählung abschließend ist und die mit dem Grundgesetz vereinbar sind.[2] Ein gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers aus anderen Gründen ist nicht zulässig;[3] nach zutreffender Ansicht[4] auch nicht auf der Basis sitzungspolizeilicher Maßnahmen – §§ 177, 178 GVG richten sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Das erste Gespräch

Rz. 636 [Autor/Stand] Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist zumeist der Dreh- und Angelpunkt einer vertrauensvollen künftigen Zusammenarbeit. Ohne Vertrauensverhältnis, wird man die Verteidigung zumeist nicht erfolgversprechend durchführen können. Rz. 637 [Autor/Stand] Der Verteidiger ist aber für den Mandanten ein Fremder. Um sich in einer fremden Situation abzusichern, b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Folgen der Ausschließung

Rz. 226 [Autor/Stand] Gemäß § 146a Abs. 2 StPO sind Verteidigerhandlungen, die vor der förmlichen Zurückweisung erfolgten, unabhängig vom materiellen Verstoß gegen §§ 137, 146 StPO weiterhin gültig, so dass der Zurückweisungsbeschluss ausschließlich ex nunc wirkt. Er erfasst gem. § 138a Abs. 4 StPO auch weitere Verfahren, so dass der ausgeschlossene Verteidiger den Beschuldi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gemeinnützigkeitsrecht und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 159 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie nach Auffassung der Finanzverwaltung einzelne Vereinsleistungen aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind, zeigt die nachstehende Übersicht. Zur Definition eines Mitglieds wird auf AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) verwiesen. Für Gastmitgliedschaften ist nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. EXKURS: Mandatierung während laufender Durchsuchung

Schrifttum: Vgl. Nachweise vor Rz. 306. a) Überblick Rz. 591 [Autor/Stand] Sofern man während laufender Durchsuchung mandatiert wird, hat man den Dursuchungsort aufzusuchen oder – bei Verhinderung – dafür zu sorgen, dass ein damit vertrauter Kollege die Durchführung vor Ort begleitet. Rz. 592 [Autor/Stand] Die Durchsuchung unterscheidet sich rechtlich nicht von Durchsuchungen in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Herrühren des Tatobjekts

Rz. 721 [Autor/Stand] Aus der Vortat muss das Tatobjekt herrühren. Als Tatobjekte kommen jegliche "Gegenstände" mit Vermögenswert in Betracht. Also nicht nur Geld, Grundstücke, Edelmetalle/Steine, Wertpapiere, sondern bspw. auch Forderungen, insbesondere Bankguthaben/Giralgeld[2] usw. Rz. 722 [Autor/Stand] Diese Gegenstände müssen auch aus der Vortat "herrühren". Herrühren se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Exkurs: Rechtsanwalt/Steuerberater als Zeugenbeistand

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 8 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 49). Schrifttum: Burhoff, Was man noch alles regeln will, StRR 2009, 89; Burhoff, Neuregelungen in der StPO durch das 2. OpferRRG, StRR 2009, 364; Burhoff, Neuregelungen der StPO durch das 2. Opferrechtsreformgesetz, ZAP 2010, 83; Felix, Der Steuerberater als "Zeugenanwalt" im Steuerstrafverfahren, KÖSDI 1986...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 GrStG enthält die Regelungen zur Hauptveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 15 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Ausschließung des Verteidigers

I. Gesetzliche Ausschlussgründe 1. Überblick Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Orientierungspunkte der Steuerstrafverteidigung

1. Vermeide das Strafmandat Rz. 516 [Autor/Stand] Jede Tätigkeit braucht eine Orientierung. Die nachfolgenden fünf Grundsätze sind Orientierungspunkte bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate. Orientierungspunkte sind keine feststehenden Regeln zur "Verteidigung lege artis", denn solche Regeln kann es angesichts der Komplexität von Fallgestaltungen und der Verschied...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Beteiligungsrechte der Finanzbehörde im gerichtlichen Verfahren

I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO) Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechte des Verteidigers

I. Allgemeines Rz. 351 [Autor/Stand] Die Aufgaben und Rechte des Verteidigers ergeben sich zunächst allgemein aus der Rechtsstellung des Verteidigers im Strafverfahren und den damit verbundenen Pflichten (s. Rz. 251) sowie dem übernommenen Mandatsumfang (vgl. Rz. 666 ff.). Rz. 352 [Autor/Stand] Bei der Wahrnehmung und inhaltlichen Ausgestaltung der Verteidigung ist der Verteid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gesetzliche Ausschlussgründe

1. Überblick Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der Verteidiger (§ 137 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einzelne Rechte des Verteidigers

1. Verkehrsrecht mit dem Beschuldigten Rz. 356 [Autor/Stand] Der uneingeschränkte Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen jeder Strafverteidigung in einem Rechtsstaat[2] und ist in § 148 StPO ausdrücklich festgeschrieben. Eine "konkrete und wirkliche" Verteidigung, insbesondere eine hinreichende Beratung, ist nur gewährleiste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Akteneinsicht im Strafverfahren

aa) Einsichtsrecht der Verteidigung Rz. 392 [Autor/Stand] Die auf § 147 StPO basierende Akteneinsicht ist die wohl wichtigste Erkenntnisquelle der Verteidigung; Dritte – z.B. das Veranlagungsfinanzamt[2] – können aus anderem Rechtsgrund (insbesondere §§ 406e, 474 ff. StPO) ebenfalls Einsichtsbefugnisse haben, insoweit ist der Beschuldigte aber anzuhören.[3] Zum Zwecke der För...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Mandatsbeginn

1. Schnelle Terminvereinbarung Rz. 576 [Autor/Stand] Bereits im Rahmen des ersten steuerstrafrechtlichen Grundsatzes "Vermeide das Strafmandat" (Rz. 516 ff.) wurde darauf hingewiesen, dass in der Übernahmesituation rasche und verfahrenswegweisende Prüfungen erforderlich sind: Besteht die Möglichkeit des Exits durch Nacherklärung? Für eine solche Prüfung sind Unterlagen erford...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Honorar und Geldwäsche

a) Honorar Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. "Geborene" Verteidiger (§ 138 Abs. 1 StPO)

1. Überblick Rz. 11 [Autor/Stand] (So genannte geborene) Verteidiger gem. § 138 Abs. 1 StPO sind die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen (= Universitäten, wie z.B. Universitätsprofessoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten).[2] Verteidigung ist ein persönliches Mandat, so dass der einzelne Anwalt, nicht die Sozie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Geldwäsche durch Honorarannahme

aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz) Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zwangsmaßnahmen gegen den Verteidiger

1. Allgemeines Rz. 301 [Autor/Stand] Besondere Probleme können sich ergeben, wenn gegen den Verteidiger strafprozessuale Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben i.d.R. negative Auswirkungen auf die Verteidigung und damit auch für den Mandanten. Die näheren Einzelheiten hierzu sind bei § 385 Rz. 232 ff. (allgemein), § 385 Rz. 995 ff. (beim Verteidiger) und § 399 Rz. 273...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Beispielsfälle

Tz. 116 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der gemeinnützige Sportverein "Stehauf" e. V. unterhält acht Abteilungen. Aus den sportlichen Veranstaltungen werden insgesamt 29 500 EUR brutto erzielt. An einer Veranstaltung der Tennisabteilung hat ein bezahlter Sportler teilgenommen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) wurde gewählt. Ergebnis 1: Die Einnahmen sind im Zweckbetrieb "Spo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Steuerbefreiungen

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die persönliche Steuerbefreiung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG (Anhang 3). Eine Steuerbefreiung i. S. der zitierten Vorschrift können nur rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine in Anspruch nehmen, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt steuerpflichtig sind. Außerdem müssen diese Vereinstypen die Vorau...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellungsverfahren, Bindungswirkung

Rn. 76 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es fand ein gesondertes Teilwertfeststellungsverfahren nach den Vorschriften der AO und der FGO über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen statt, §§ 179 und 180 AO. Gegenstand der Teilwert-Feststellung konnte auch ein dahin gehender Antrag des StPfl sein, dass ein bestimmtes Grundstück zum Bewertungsstichtag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Vollmacht

Rz. 656 [Autor/Stand] Die üblichen Formular-Vollmachten genügen oft nicht. Der Strafverteidiger hat eine Strafprozessvollmacht.[2] Der steuerliche Berater hat eine Steuervollmacht.[3] Der Steuerstrafverteidiger braucht – inhaltlich – beide Vollmachten, denn er ist mit zwei Verfahren konfrontiert. Dies gilt auch bei einem präventiven Mandat, denn der Abgabe der Selbstanzeige ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zeitpunkt der Akteneinsicht

Rz. 396 [Autor/Stand] Entgegen der teilweise zu beobachtenden Praxis hat der Verteidiger gesetzessystematisch grundsätzlich ein umfassendes und sofortiges Akteneinsichtsrecht, das nur ausnahmsweise – im Falle der Gefährdung des Ermittlungszwecks (s. Rz. 426 ff.) – und zeitlich begrenzt – bis zur Beendigung der Gefährdung – beschränkt werden darf (vgl. § 147 Abs. 1, Abs. 2 Sa...mehr