Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36 Erlöschen der Vertretungsmacht

1 Allgemeines Rz. 1 Anders als §§ 34, 35 AO begründet die Vorschrift keine steuerlichen Pflichten. Die Vorschrift lässt vielmehr für den Fall des Erlöschens der Vertretungs- oder Verfügungsmacht die zur Zeit des Bestehens dieser Befugnisse entstandenen Pflichten grundsätzlich bei ihrer Beendigung unangetastet.[1] § 36 AO enthält damit nicht die Verlängerung oder Ausdehnung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Gesetzliche Vertreter, Geschäftsführer, Beteiligte

Rz. 7 Die gesetzliche Vertretungsmacht der Eltern für ihre Kinder endet durch Volljährigkeit, Entziehung der elterlichen Gewalt oder Tod des Kindes, diejenige des Betreuers für Volljährige[1] mit dessen Entlassung[2] oder mit der Aufhebung der Betreuung.[3] Der Betreuer ist in seinem Aufgabenkreis, der viel variabler als der des früheren Vormunds für diese Fälle ausgestaltet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3 Weiterbestehen der Pflichten

3.1 Betroffener Zeitraum Rz. 10 Die steuerlichen Pflichten bleiben bestehen, soweit sie den Zeitraum betreffen, in dem die Verfügungs- oder Vertretungsmacht bestanden hat. Entscheidend für das Weiterbestehen der Verpflichtung ist, in welchem Zeitraum die Verpflichtung begründet worden ist. Der Gesetzeswortlaut ist an diesem Punkt etwas unklar. Nach Sinn und Zweck der Vorschri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Vermögensverwalter

Rz. 8 Die Verfügungsmacht der Vermögensverwalter[1] erlischt mit der Beendigung ihrer Vermögensverwaltung. Beim Insolvenzverwalter ist dies mit der Aufhebung[2] oder Einstellung des Insolvenzverfahrens[3] und mit seiner Entlassung.[4] der Fall. Die Vermögensverwaltung des Nachlassverwalters endet mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens oder mit der Aufhebung der Nac...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / b) Strafbefreiende Selbstanzeige

Seit 2015[70] gelten in Bezug auf die in § 371 AO geregelte Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung strengere Anforderungen hinsichtlich der Vollständigkeit einer Selbstanzeige. Nach § 371 Abs. 1 Satz 2 AO muss die Berichtigungserklärung alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart (Alt. 1), mindestens aber alle Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 3. Verfahrensrechtliche Wirkung der Jahressteuerfestsetzung/-anmeldung

Die Festsetzung der Jahresumsatzsteuer nimmt den Inhalt von Steuerfestsetzungen aufgrund von Voranmeldungen in sich auf.[14] Die in den Voranmeldungen festgesetzten Steuern werden in die Jahresveranlagung miteinbezogen.[15] Deutlich wird dies auch bei der Bemessung der Steuer aufgrund der Jahreserklärung. Diese wird für das gesamte Kalenderjahr in voller Höhe festgesetzt und...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.2 Anforderungen an die Empfängerbenennung

Rz. 44 Mit Empfänger i. S. v. § 160 AO ist grundsätzlich jener Vertragspartner gemeint, der die vom Steuerpflichtigen geleistete Zahlung aufgrund eigener Leistung verdient hat. Ist eine natürliche oder juristische Person , die die Zahlungen unmittelbar entgegennahm, lediglich zwischengeschaltet, weil sie entweder mangels eigener wirtschaftlicher Betätigung die ausbedungenen ...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / a) Konkurrenzverhältnis zwischen der Umsatzsteuerhinterziehung für Voranmeldungszeiträume und für das Kalenderjahr

Eintritt der Tatvollendung bei Steuerhinterziehung: Die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Voranmeldung führt ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung "auf Zeit". Erst die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Jahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuer-J...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 5. Auswirkungen auf Rechtsbehelfsverfahren

Der während des Verfahrens über den Einspruch gegen den Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid bekannt gegebene Umsatzsteuer-Jahresbescheid wird nach § 365 Abs. 3 AO Gegenstand des Einspruchsverfahrens.[46] Wird während eines finanzgerichtlichen Verfahrens gegen einen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ein Umsatzsteuer-Jahresbescheid bekannt gegeben, wird dieser nach § 68 FGO V...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.3 Versagung des Betriebsausgabenabzugs der Höhe nach

Rz. 51 Bei Zahlungen an inländische Empfänger ist zu berücksichtigen, dass nach Sinn und Zweck des § 160 AO nur der mögliche Steuerausfall beim Empfänger ausgeglichen werden soll. Ist der Kreis der im Einzelnen nicht benannten Zahlungsempfänger bekannt, sind deshalb deren Einkommensverhältnisse (Grenzsteuersatz) bei der Höhe des nach § 160 AO nicht abziehbaren Betrags zu ber...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 4. Materiell-rechtliche Wirkung der Jahressteuerfestsetzung/-anmeldung

Mangels Rückwirkung entfallen durch die Erledigung der Voranmeldungen (Vorauszahlungsbescheide) nicht die materiell-rechtlichen Wirkungen, die die Voranmeldungen (Vorauszahlungsbescheide) in der Vergangenheit ausgelöst hatten[35], wie insbesondere die Fälligkeit der Vorauszahlungen (Klarstellung durch § 18 Abs. 4 Satz 3 UStG). Die Jahressteuerfestsetzung kann mithin materiel...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 4.1 Mitteilungspflicht

Rz. 25 Die Finanzbehörde muss Tatsachen, die z. B. den Verdacht einer Bestechung im geschäftlichen Verkehr, einer Vorteilsgewährung oder einer Bestechung inländischer, EU- oder sonstiger ausländischer Amtsträger[1] begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Bußgeldvorschrift zuständigen Verwaltungsbehörde mitteilen.[2] Eine Mitteilungspflicht besteht n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Leitsatz Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 – C‐247/21, EU:C:2022:966). Normenkette § 25b, § 3d Sätze 1 und 2, § 14a Abs. 7 UStG, Art. 41, Art. 42 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt In den Jahren 2008 bis 2013 (...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 8. Zusammenfassung

Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr wird aus der Summe der in den einzelnen Voranmeldungszeiträumen entstandenen Umsatzsteuerbeträge berechnet. Im Verhältnis zur Jahressteuerfestsetzung haben die Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur vorläufigen Charakter und führen sowohl in verfahrens- als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht in aller Regel nur vorläufige Rechtsfolgen herbei...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 6. Aussetzung der Vollziehung

Eine weitere Problematik in Bezug auf das Verhältnis von Voranmeldung und Jahresfestsetzung ergibt sich bei der Umsatzsteuer aus § 361 Abs. 2 Satz 4 AO und § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO. Beide Vorschriften beschränken eine Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung auf den Unterschied zwischen der festgesetzten Jahressteuer und den (Soll-)Vorauszahlungen. Dies bedeutet, dass – unabh...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5 Verhältnis zu anderen Abzugsverboten

Rz. 33 Nichtabziehbare Vorteilszuwendungen können auch die Folge von Geschenken an Nichtarbeitnehmer, Bewirtungsaufwendungen, Beherbergungsaufwendungen, Aufwendungen für Jagd etc. (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4 EStG) sein oder sich aus der Nichtbefolgung eines Benennungsverlangens, § 160 AO, ergeben. 5.1 Abgrenzung zum beschränkten Abzugsverbot für Geschenke Rz. 34 Verfolgen u...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.4 Beweismittelvorsorge

Rz. 56 Der Nichtbenennung eines dem Steuerpflichtigen bekannten Empfängers steht es gleich, wenn der Steuerpflichtige darlegt, es handle sich um eine ihm unbekannte und daher nicht benennbare Person. Der Beteiligte ist verpflichtet, bereits bei Gestaltung seiner tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse Beweisvorsorge für Besteuerungszwecke zu treffen. Es ist ihm zuzumuten,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 1.2.1 Verfügungsmacht

Der Empfänger der Lieferung muss die Verfügungsmacht erlangen. Dies geschieht durch die Zuwendung der vollen körperlichen und wirtschaftlichen Sachherrschaft. Er muss wirtschaftlich Wert, Substanz und Ertrag des Gegenstands erhalten.[1] Die Verfügungsmacht hat der Eigentümer, denn er kann mit der Sache nach eigenem Belieben verfahren.[2] Aber auch der wirtschaftliche Eigentüm...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 1. Dualismus zwischen Umsatzsteuer-Voranmeldung und (zusammenfassender) Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Sie entsteht in dem Zeitpunkt, in dem sie nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 UStG berechenbar ist. Dieser Zeitpunkt ist das Ende des Besteuerungszeitraums, mithin des Kalenderjahres. Das UStG enthält allerdings keinen besonderen Tatbestand zur Entstehung der Jahressteuer.[1] Daher wird die Jahressteuer aus der Summe der in den einzelnen Zeitr...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 4.2 Belehrungspflicht bei Verdacht einer Vorteilszuwendung

Rz. 30 Bei Aufforderungen an den Steuerpflichtigen, z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung an der Aufklärung eines Sachverhalts mitzuwirken, der vermutete Schmiergeldzahlungen zum Gegenstand hat, hat die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen über: die mögliche Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 2, 3 EStG, die Möglichkeit der strafrechtlichen Selbstbelastung, das...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.2 Ausdehnung der Angestelltenbestechung auf den Weltmarkt

Rz. 19 Der Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, setzt voraus, dass der Steuerpflichtige (Vorteilsgeber) einem Dritten (Vorteilsempfänger), z. B. einem Angestellten eines Unternehmens, der aufgrund seiner gegenwärtigen Stellung im Unternehmen berechtigt ist, für den Betrieb zu handeln, einen Einfluss auf die im Unternehmen zu treffenden Entscheidun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3 Einzelfälle

Rz. 12 Unter § 35 AO können Generalbevollmächtigte[1] ebenso fallen wie Prokuristen[2], Handlungsbevollmächtigte[3], aber auch mit Vollmacht für kleinere Bereiche ausgestattete Personen, wie z. B. der Hausmakler, der für eine Grundstücksverwaltung vom Eigentümer völlig freie Hand erhalten hat. In Betracht kommen auch alle Personen, die in einem Geschäft neben dem Inhaber bzw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Den in § 34 AO genannten gesetzlichen Vertretern und damit auch den anderen unter § 34 AO fallenden Personen wird hinsichtlich der Belastung mit den steuerlichen Pflichten derjenige gleichgestellt, der als Verfügungsberechtigter nach außen auftritt. Die Vorschrift ist eine Ergänzung zu § 34 AO. Soweit Personen steuerliche Pflichten für andere bereits nach § 34 AO zu er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Verfügungsberechtigter

Rz. 4 Verfügungsberechtigter i. S. v. § 35 AO ist jede Person, die rechtlich und tatsächlich über Mittel, Wirtschaftsgüter, Sachen oder Rechte, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann.[1] Eine tatsächliche Verfügungsmacht allein reicht nicht aus. Sie muss auch rechtlich bestehen.[2] Der Begriff des Verfügungsberechtigten ist grundsätzlich (zunächst) weit auszulegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3 Steuerliche Pflichten des Verfügungsberechtigten

Rz. 20 Wer als Verfügungsberechtigter auftritt, hat aufgrund der Verweisung in § 35 AO auf § 34 Abs. 1 AO wie der gesetzliche Vertreter die steuerlichen Pflichten des Rechtsträgers wie z. B. zur Abgabe der Steuererklärungen und zur Entrichtung der geschuldeten Steuern aus den vorhandenen Mitteln[1] zu erfüllen, für den sie im eigenen oder fremden Namen auftreten. Die steuerli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2 Auftreten als Verfügungsberechtigter

Rz. 9 Nur wer als Verfügungsberechtigter auftritt, kann von § 35 AO erfasst werden. Auftreten bedeutet, obwohl dies nicht ausdrücklich normiert ist, ein Auftreten nach außen, also eine Teilnahme am Wirtschafts- und Rechtsverkehr, die über die Beziehungen zum Rechtsinhaber, also zum Vertretenen oder Berechtigten, hinausgeht. Wird von einer bestehenden Verfügungsmacht nicht du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten

1 Allgemeines Rz. 1 Den in § 34 AO genannten gesetzlichen Vertretern und damit auch den anderen unter § 34 AO fallenden Personen wird hinsichtlich der Belastung mit den steuerlichen Pflichten derjenige gleichgestellt, der als Verfügungsberechtigter nach außen auftritt. Die Vorschrift ist eine Ergänzung zu § 34 AO. Soweit Personen steuerliche Pflichten für andere bereits nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2 Verpflichtete Personen

Rz. 3 Verpflichtete Person ist nach der Vorschrift, wer als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt. Die steuerlichen Pflichten reichen jedoch nur soweit, als die verpflichtete Person sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann. Danach reicht die Verfügungsmacht allein, ohne dass ein Auftreten als Verfügungsberechtigter nach außen hinzukommt, nicht. Umg...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 7.1 Rechnungsabgrenzung im unvollständigen Betriebsvermögensvergleich

Rz. 97 Auch wenn die Rechnungsabgrenzungsposten in § 250 HGB und § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG geregelt sind, sehen die Einkommensteuerhinweise[1] eine sinngemäße Anwendung des R 5.6 EStR bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG vor. Somit sind die steuerlichen Vorschriften zur Rechnungsabgrenzung auch im Zuge der Gewinnermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 7.2.2 Behandlung der Rechnungsabgrenzungsposten beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 101 Infolge der unterschiedlichen Gewinnermittlungsprinzipien der Einnahmen-Überschussrechnung und des Betriebsvermögensvergleichs und der daraus resultierenden differenzierten zeitlichen Erfassung von Gewinnauswirkungen verschiedener Geschäftsvorfälle kann es beim Übergang zu der jeweils anderen Gewinnermittlungsart zu einer Doppel- oder Nichterfassung von Gewinnauswirk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Aufbau und Inhalt der Vorschriften

Rz. 1 Der Dritte Teil der Abgabenordnung mit der Überschrift "Allgemeine Verfahrensvorschriften "gliedert sich wie folgt in zwei Abschnitte mit weiteren Unterabschnitten: Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren Unterabschnitt: Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen Unterabschnitt: Besteuerungsgrundsätze, Beweismit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens

Rz. 9 Die voranschreitende Digitalisierung zentraler Bereiche des Wirtschaftens und Lebens hat bereits seit Jahren spürbare Auswirkungen auf das Steuerrecht und somit auch das Steuerverfahrensrecht. Die Digitalisierung umfasst hierbei inzwischen den gesamten Besteuerungsprozess von der Steuerdeklaration bis hin zur Betriebsprüfung sowie die außergerichtliche oder gerichtlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Bedeutung der Vorschriften

Rz. 6 Der Dritte Teil der Abgabenordnung soll die grundlegenden Rahmenbedingungen zur Durchführung des Steuerverfahrens beschreiben. Das Steuerverfahrensrecht regelt hierbei die Art und Weise des Verwaltungsverfahrens und dient der Verwirklichung des materiellen Steueranspruchs der Finanzverwaltung unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Rz. 7 Gem. Art. 108 GG obliegt d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 78–133

1 Aufbau und Inhalt der Vorschriften Rz. 1 Der Dritte Teil der Abgabenordnung mit der Überschrift "Allgemeine Verfahrensvorschriften "gliedert sich wie folgt in zwei Abschnitte mit weiteren Unterabschnitten: Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren Unterabschnitt: Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen Unterabschnit...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.3 Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Familienheim

Folgende Gestaltungen im Zusammenhang mit einem Familienheim sind steuerfrei:[1] Übertragung des Alleineigentums oder Miteigentums an dem einem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner bereits gehörenden Grundstück, Anschaffung oder Herstellung (ganz oder teilweise) durch einen Ehegatten oder Lebenspartner aus Mitteln, die allein oder überwiegend vom anderen, zuwendenden Ehe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.2 Feststellungsverfahren

Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gesondert festzustellen. Dagegen unterliegt ausländisches Vermögen, welches nicht zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört, nicht der gesonderten Feststellung. Es verbleibt die Zuständigkeit beim jeweiligen Erbschaftsteuerfinanzamt.[1] Eine gesonderte Feststellung wird regelmäßig dann durchgeführt, wenn diese von Bedeutu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

Leitsatz 1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt. 2. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 2.5 Finanzierungszusammenhang und Neuregelung JStG 2020

Mit Wegfall des Nachweises der Investitionsabsicht ab Rechtslage 2016 war auch die durch die Rechtsprechung zusätzlich geforderte Voraussetzung eines Finanzierungszusammenhangs[1] nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung lässt einen IAB nun auch nachträglich, nach einer erstmaligen, aber noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzung zu.[2] Die Gewährung eines Investit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 4.4 Änderungsvorschriften und Festsetzungsfrist

Die Rückgängigmachung des IAB und somit die Änderung bereits zurückliegender Veranlagungszeiträume ist verfahrensrechtlich in § 7g Abs. 3 Sätze 2 und 3 EStG geregelt. Neben der eigentlichen Änderungsvorschrift in Satz 2 gelten auch besondere Festsetzungsfristen nach Satz 3. Eine Rückgängigmachung des IAB wegen fehlender Investition im 3-Jahreszeitraum ist selbst bei einem we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 2.6 Datenfernübertragung

Als zusätzliche Voraussetzung für den IAB verlangt das Gesetz,[1] dass die erforderlichen Daten dem Finanzamt durch Datenfernübertragung übermittelt werden.[2] In Einzelfällen kann das Finanzamt darauf jedoch zur Vermeidung unbilliger Härten verzichten, insbesondere bei Fehlen der technischen Ausstattung oder der nötigen Kenntnisse.[3] Mit dieser Anforderung verbindet der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 4.5 Verzinsung

Führt die Rückgängigmachung zu einer Nachzahlung, ist der Betrag zu verzinsen.[1] § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG enthält eine eigene Vorschrift, die diese Verzinsung (nach den üblichen Regeln) vorschreibt. Für die Jahre bis 2012 wurde der Beginn des Zinszeitraums hinausgeschoben.[2] Das Entsprechende, nämlich die rückwirkende Korrektur und Verzinsung, gilt, soweit die tatsächlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 2.3.2 Betriebliche Nutzung

Ein Wirtschaftsgut wird ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, wenn es der Steuerpflichtige zu nicht mehr als 10 % privat nutzt. Der Steuerpflichtige hat in begründeten Zweifelsfällen darzulegen, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung mindestens 90 % beträgt.[1] Die außerbetriebliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes ist zeitraumbezogen und nicht wirtsch...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.1 Erzwingung der Einreichung bzw. Übermittlung

Rz. 259 Unterlässt es der Steuerpflichtige, der Steuererklärung nach § 150 Abs. 4 AO z. B. i. V. m. § 60 EStDV eine Bilanz als Unterlage beizufügen oder den Inhalt der Bilanz und der GuV durch Datenfernübertragung zu übermitteln (E-Bilanz, § 5b EStG), so kann die Finanzbehörde die Einreichung bzw. elektronische Übermittlung anordnen und gegebenenfalls erzwingen.[1] Als Zwang...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.1 Berichtigung der Steuerbilanz

Rz. 263 Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass die von ihm eingereichte Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist, so ist er nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. § 15...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 265 Legt der Steuerpflichtige seiner Steuererklärung zwar eine Bilanz bei, ist diese jedoch fehlerhaft, so kann ebenfalls eine Schätzung in Betracht kommen. Geschätzt werden darf nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO aber nur, "soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann". Damit scheidet eine Schätzung zunächst bereits wieder dann aus, w...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 5 Der Begriff "Buchführungspflicht" wird überwiegend als weiter Oberbegriff verwandt, der sowohl die Buchführungs-, Aufzeichnungs- als auch die Aufbewahrungspflichten[1] umfasst. Rz. 6 Die Buchführungspflicht nach HGB ergibt sich aus § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines V...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.1 Steuergefährdung

Rz. 15 Mithilfe des Bußgeldtatbestandes der Steuergefährdung werden i. d. R. bloße Vorbereitungshandlungen erfasst, die erst später in einen Verkürzungserfolg münden und daher nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbestände verfolgt werden könnten.[1] Rz. 16 § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 AO erfasst das Ausstellen falscher Belege, bzw. die unberechtigte ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 1. Gründung einer gGmbH/Anforderungen an Satzung

Bei der Gründung einer gGmbH bestehen in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht keine Besonderheiten im Vergleich zu einer nicht gemeinnützigen GmbH. Allerdings sind in steuerlicher Hinsicht zwingend die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der §§ 51 ff. AO zu beachten. Erforderlich ist, dass sich aus der Satzung der gGmbH ergibt, welchen Zweck (§§ 52–54 AO) die Gesellschaft verfo...mehr