Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem § 394 AO vergleichbare Vorschrift enthielt bereits § 399 RAO 1919, die nur leicht verändert in § 434 RAO 1931 überging. Diese Vorschrift wurde im Rahmen des 1. AOStrafAndG vom 10.8.1967[2] durch § 430 RAO ersetzt, der § 394 AO weitgehend entspricht.[3] Bei der Überführung sind nur leichte redaktionelle Änderungen vorge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

1. Deliktsnatur Rz. 4 [Autor/Stand] Entsprechend den Gefährdungstatbeständen der §§ 379–381 AO stellt § 382 AO eine gegenüber den Verletzungstatbeständen der §§ 370 und 378 AO subsidiär geltende Bußgeldnorm dar, die bestimmte Vorbereitungs- und Gefährdungshandlungen erfasst, die noch nicht zu einer (versuchten) Verkürzung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben geführt haben. Wie bere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Konkurrenzen

I. Verhältnis zu § 381 AO Rz. 51 [Autor/Stand] § 382 Abs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass die Gefährdung von Verbrauchsteuern, die als Einfuhrabgaben anzusehen sind (Einfuhrtatbestände der Verbrauchsteuergesetze; s. § 381 Rz. 11), nach § 382 AO zu ahnden ist. Insoweit ist die Gefährdung von Ein- und Ausfuhrabgaben gem. § 382 Abs. 1 AO Spezialvorschrift gegenüber der Gefäh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtsbehelfe des Eigentümers

I. Vor Ablauf der Jahresfrist Rz. 34 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer der Sache vor Ablauf der Jahresfrist bei der FinB, so ist der Eigentumsübergang im formlosen Verfahren gem. § 394 AO ausgeschlossen.[2] Die StA/BuStra wird dabei in erster Linie prüfen, ob bei entsprechendem Verdacht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer oder eine andere Person durchgeführt werden...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zollzuschlag: Sonderregelung zum Verfahrenshindernis (§ 32 ZollVG)

1. Gesetzesfassungen Rz. 59 [Autor/Stand] § 32 ZollVG [2] Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten; Erhebung eines Zuschlags (1) Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 369, 377 der Abgabenordnung) sollen als solche nicht verfolgt werden, wenn durch die Tat selbst oder die Vortat Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern von insge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Der Tatbestand im Einzelnen

I. Täterkreis Rz. 9 [Autor/Stand] Da nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen unzulässig ist, erfasst § 383 AO nur den geschäftsmäßig handelnden Täter.[2] Wegen des besonderen persönlichen Merkmals der Geschäftsmäßigkeit (s. dazu Rz. 25) ist die Norm ein Sonderdelikt. Bei Handlungen von vertretungsberechtigten Organen, Gesellschaftern und gesetzlichen Vertretern (§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zulässigkeit

1. § 30 Abs. 4 OWiG Rz. 58 [Autor/Stand] Die gesetzliche Zulässigkeit der Festsetzung einer Verbandsgeldbuße bestimmt sich nach § 30 OWiG (s. dazu eingehend die Ausführungen zu § 377 Rz. 109 ff.) Die isolierte Verbandsgeldbuße ist nur unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 OWiG zulässig. Rz. 59 [Autor/Stand] Einstweilen frei. 2. Anknüpfungstat einer Leitungsperson Rz. 60 [Aut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsvorrang des Unionsrechts (§ 384a Abs. 1 AO) Rz. 12 [Autor/Stand] § 384a Abs. 1 AO regelt das Rangverhältnis der nationalen Steuergesetze zur DSGVO und hat wegen des bereits beschriebenen Anwendungsvorrangs des Unionsrechts (s. Rz. 4) lediglich eine klarstellende Funktion: Art. 83 DSGVO geht den Regelungen in der AO oder den Steuergesetzen vor, wenn eine rechtswid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geringwertigkeit der eingetretenen Steuerverkürzung bzw. des erlangten Steuervorteils

1. Zum Begriff der Geringwertigkeit Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grundsätzliche Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Diese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gestellungspflichtige

Rz. 18 [Autor/Stand] Eingeführte Waren müssen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – der zuständigen Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort gestellt werden (Art. 139 UZK; § 4 ZollVG; §§ 6, 7 ZollV). "Gestellung" ist die Mitteilung an die Zollbehörden, dass sich Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Einziehung von Verbandseigentum (§ 74e StGB)

Rz. 69 [Autor/Stand] Der für das Steuerstrafrecht bedeutsame § 74e StGB i.V.m. § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB gestattet bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der §§ 74 ff. StGB auch die Einziehung von Verbandseigentum- oder Gesellschaftseigentum, d.h. des Eigentums von juristischen Personen und Personenvereinigungen (im Folgenden JP/PV), das von vertretungsberechtigten Organen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Unternehmensgeldbuße

Schrifttum: Vgl. zunächst vor § 377 Rz. 1 zu § 30 OWiG; ferner: Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtspflichtverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme, NZWiSt 2012, 321; Achenbach, Das Schicksal der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG nach Erlöschen des Täter-Unternehmensträgers durch Gesamtrechtsnachfolge, wistra 2012, 413; Böhme, Verbandsgeldbußen in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsschutz

Rz. 96 [Autor/Stand] Wegen der von § 401 AO in Bezug genommenen Verweisung des § 444 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. § 434 Abs. 2 und 3 StPO gelten die Ausführungen zum Rechtsschutz der von der Einziehung Betroffenen entsprechend (s. Rz. 42). Gegen einen Beschluss kann die JP/PV oder die FinB binnen Wochenfrist sofortige Beschwerde einlegen (§ 311 StPO). Die Rechtsmittel der Beruf...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Anlaufhemmung der Feststellungsfrist

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Feststellung der Bedarfswerte unterliegt, wie jede gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, der Feststellungsverjährung.[2] Die Wertfeststellungserklärungen sind Steuererklärungen i.S.d. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO (§ 153 Abs. 5 BewG i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 2 AO); d.h.: Wurde eine solche Erklärung – durch das zuständige Feststellungsfinanzamt[...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Grundsätze der DSGVO

Rz. 4 [Autor/Stand] Die DSGVO ist ab dem 25.5.2018 (Art. 99 Abs. 2 DSGVO) unmittelbar und vorrangig zu allen nationalen Regelungen anwendbar (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV), soweit sie nicht Öffnungsklauseln zur Regelung von Rechtsmaterien zugunsten des nationalen Rechts enthält. Sie ersetzt das bisherige Bundesdatenschutzgesetz i.d.F. vom 14.1.2003, das bis zum 24.5.2018 anzuwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsfolgen

Rz. 66 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen der Norm vor, besteht im Regelfall ein Verfahrenshindernis und erfolgt die Ahndung der Tat statt durch Strafe oder Geldbuße durch einen Zollzuschlag. Das Gesetz ("sollen") enthält insoweit eine ermessenslenkende gesetzliche Regelung. Anders als nach § 32 Abs. 2 ZollVG a.F., wonach auch bei Ordnungswidrigkeiten kein Ermessensspi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Sicherstellung und Einziehung auf europäischer Ebene

Rz. 105 [Autor/Stand] Siehe dazu näher § 399 Rz. 1113 ff., 1142 ff. Insoweit gilt mittlerweile die Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 14.11.2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (VO Sicherstellung und Einziehung, VO SE).[2] Darin ist festgelegt, nach welchen Vorschriften die EU-Mitgli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. § 30 Abs. 4 OWiG

Rz. 58 [Autor/Stand] Die gesetzliche Zulässigkeit der Festsetzung einer Verbandsgeldbuße bestimmt sich nach § 30 OWiG (s. dazu eingehend die Ausführungen zu § 377 Rz. 109 ff.) Die isolierte Verbandsgeldbuße ist nur unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 OWiG zulässig. Rz. 59 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Vollstreckungsverjährung

Rz. 16 [Autor/Stand] Neben der zeitlichen Grenze für die eigentliche Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist auch die Vollstreckung einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (grds. entsprechend § 79 StGB für Strafen) zeitlich beschränkt. Für die Vollstreckungsverjährung gilt gem. § 34 Abs. 3 OWiG ab Rechtskraft der Entscheidung (vgl. § 89 OWiG) und abhängig von der Höhe der G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechtsschutz

Rz. 56 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten stehen keine förmlichen Rechtsbehelfe zur Seite, wenn er sich gegen eine nach seiner Ansicht zu Unrecht erfolgte Einstellung zur Wehr setzen will, etwa weil er meint, dass das Verfahren bereits nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen sei, oder glaubt, dass er in einer Hauptverhandlung seine Unschuld dartun könne (s. bereits Rz. 9). In diese...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Ablaufhemmung für die Zahlungsverjährung (Abs. 6)

Rz. 48 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Steuer nicht vor dem Ablauf des vierten Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Unterschreiten der Lohnsummengrenze, § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG, oder dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 ErbStG, Kenntnis erlangt. Rz. 49 [Autor/Stand] Anders als § 13a ErbStG ist § 28a ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einheitliche und gesonderte Feststellung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegenüber mehreren Beteiligten nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BewG erfolgt nach § 154 Abs. 1 Satz 2 BewG eine gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Nimmt man diese Vorschrift wörtlich, ist – für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 (§ 205 Abs. 9 BewG[2]) – jede für Zwecke des ErbStG oder GrEStG bedeutsame Bedarfsbewertung e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bedarfswertfeststellungen

Rz. 132 [Autor/Stand] Wer mit den Bedarfswertfeststellungen nicht einverstanden ist, kann dies nicht gegenüber dem Besteuerungsfinanzamt vortragen (s. aber § 155 BewG Rz. 2 f.), sondern muss hierzu den/die jeweiligen Bedarfswertbescheide angreifen (Bindungswirkung; § 351 Abs. 2 AO). Als potentieller Steuerschuldner ist jeder Gesellschafter einer bereicherten rechtsfähigen Pe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsstellung der Beteiligten

Rz. 6 [Autor/Stand] Beteiligte eines steuerlichen Verwaltungsverfahrens betrifft vor allem die Mitwirkungspflicht bei der Klärung des Sachverhalts (§§ 90, 93, 97 AO), die primär durch die Abgabe einer Steuererklärung erfüllt wird (§§ 149, 150 AO). Im Gegenseitigkeitsverhältnis hierzu steht die Pflicht der Behörden, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (§§ 91, 110 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsfolge

Rz. 76 [Autor/Stand] Ob die Geldbuße verhängt wird, steht im Ermessen ("kann") der zuständigen Behörde, d.h. im Bußgeldverfahren der FinB = BuStra oder im Strafverfahren des Gerichts (s. Rz. 55). Rz. 77 [Autor/Stand] Die Sanktionsmöglichkeiten gegen juristische Personen und Personenvereinigungen sind infolge der jüngsten Änderungen der § 30 und § 130 OWiG [3] erheblich verschä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zuständigkeiten

Rz. 117 [Autor/Stand] Das Aufkommen der Erbschaft-/Schenkungsteuer steht den Bundesländern zu, soweit sie von ihren Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt werden (Art. 106 Abs. 2 Nr. 2, 107 Abs. 1 Satz 1 GG). Konsequent enthält das ErbStG eine eigenständige[2] Zuständigkeitsvorschrift: § 35 ErbStG . Sie regelt unmittelbar, welches sog. Besteuerungsfinanzamt im Einzelfall ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bekanntgabe bei anderen Wertfeststellungen

Rz. 42 [Autor/Stand] In allen anderen Fällen der Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 BewG sind die Wertfeststellungsbescheide den Beteiligten bekannt zu geben, für die sie bestimmt oder die von ihnen betroffen sind (§§ 122 Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Das ergibt sich mittelbar aus § 153 Abs. 5 BewG i.V.m. §§ 181 Abs. 1 Satz 1, 155 Abs. 1 Satz 2 AO. Rz. 43 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Bewertung der Erwerbsgegenstände

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Wertermittlung, vorzunehmen auf den grundsätzlich nach dem Steuerentstehungszeitpunkt fixierbaren Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG), erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des BewG (§ 12 ErbStG).[2] Regelmaßstab ist hierbei der gemeine Wert des jeweiligen Erwerbsgegenstands (§ 9 BewG). Umfasst der steuerbare Erwerb der rechtsfähigen Personengesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geltung und Wirkung der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 2a ErbStG trat punktgenau am 1.1.2024, zeitgleich mit dem MoPeG (s. Rz. 1), in Kraft; ebenso gilt dies für § 14a AO und § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO n.F. (Art. 36 Abs. 3 KrZwMG). Auf eine ausdrückliche Anwendungsregelung in § 37 ErbStG wurde verzichtet, soll doch damit auch für Zwecke des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts lediglich die "Fortführung des Tran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rückwirkendes Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt rückwirkend auf den Steuerstichtag, "soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden mußte" (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), die Herausgabe wegen Verarmung des Schenkers abgewendet wurde (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) oder die Erwerbsgegenstände innerhalb von zwei Jahren einer Gebietskörperschaft oder steuerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / kk) § 18 ErbStG

Rz. 80 [Autor/Stand] Rechtlich nicht geschuldete "Beiträge an Personenvereinigungen" unterliegen grundsätzlich der Schenkungsteuer. Davon geht § 18 ErbStG aus. Zu den genannten Personenvereinigungen zählen nicht nur die in § 14a Abs. 1 AO als solche beschriebenen Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit,[2] sondern nach § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO insb. auch rechtsfähige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anlass und Ziel der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht rechtsfähige, sog. Gesamthandsgemeinschaft nach me...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bewertung des Betriebsvermögens ausländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 217 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 und 2 BewG, der für die Bewertung des Betriebsvermögens die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 BewG anordnet, erfasst nur die inländischen gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen, bei denen der Betriebsinhaber seinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland hat, sowie inländische Körperschaften, Pers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. § 2a Satz 1 ErbStG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Vorschrift fasst in zwei Fiktionen zusammen, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Mit identischem Wortlaut wird dies für Zwecke der Ertragsbesteuerung in § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO angeordnet[2] sowie, allerdings befristet auf drei Jah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Form der Feststellungserklärungen

Rz. 80 [Autor/Stand] Die rechtswirksame Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung macht den Adressaten ausdrücklich zum Verfahrensbeteiligten (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG). Seine verfahrensrechtlichen Pflichten konzentrieren sich in erster Linie auf die von ihm verlangte Abgabe der Feststellungserklärung/en (§ 153 Abs. 5 BewG i.V.m. §§ 181 Abs. 1 Satz 1, 149 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wertfeststellung bei Erbengemeinschaft (Abs. 3)

Rz. 50 [Autor/Stand] § 154 Abs. 3 BewG wurde korrespondierend mit den Änderungen der §§ 151 Abs. 2 Nr. 2 und 155 Satz 2 BewG, durch das ErbStRG 2009 kodifiziert (s. Rz. 1). Die genannten Normen gelten für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 (§ 205 Abs. 1 BewG). Der Gesetzesbegründung zufolge soll es sich jedoch um lediglich klarstellende Korrekturen handeln. Folgerichtig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Beginn des Feststellungsverfahrens

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Feststellungsverfahren beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung. Diese Aufforderung ist ein Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO. Sie konkretisiert – bei rechtswirksamer Bekanntgabe (§§ 122 ff. AO) – die abstrakte Erklärungspflicht in der Person des jeweiligen Adressaten (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO).[2] Rz. 12 [Autor/Stand] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift enthält unterschiedliche Regelungen. Einerseits benennt sie in Abs. 1 in Übereinstimmung mit ihrer Überschrift die Beteiligten des Feststellungsverfahrens (Satz 1 Nr. 1–3) und bestimmt – für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2014 (§ 205 Abs. 9 BewG), dass die gesonderte Feststellung bei mehreren Verfahrensbeteiligten einheitlich vorzunehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Widerrufsvorbehalt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Der durch Verwaltungsakt auszusprechende Erlass der Steuer gem. § 28a Abs. 1 ErbStG steht kraft Gesetzes unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 28a Abs. 4 Satz 2 ErbStG i.V.m. § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO). Der Widerrufsvorbehalt für den Verwaltungsakt (Erlass) als unselbständige Nebenbestimmung erfolgt damit bereits kraft Gesetzes. Er ermöglicht es, bei einer Än...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 BewG ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Für die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen der in § 109 Abs. 2 BewG ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S.v. § 97 Abs. 2 BewG

Rz. 209 [Autor/Stand] Gemäß § 97 Abs. 2 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch die Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) dienen. Solchen Rechtsgebilden (vgl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erklärungspflicht der Steuerschuldner (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Stand]"Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist" (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG) sind diejenigen, die eine (mögliche) Erbschaft-/Schenkungsteuer oder Grunderwerbsteuer schulden (§ 154 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Steuerschuldner der Erbschaftsteuer sind die jeweiligen Erwerber (§ 20 ErbStG). Das sind nicht nur die Erben, sondern auch etw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Berichtigung wegen neuer Tatsachen nach dem 22.7.2021

Rz. 49 [Autor/Stand] Eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die Feststellung des Grundbesitzwerts nach § 173 Absatz 1 Nummer 2 AO kommt nach Tz. 9 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] nur in Betracht, wenn das Grundstück schon vor der abschließenden Entscheidung des Finanzamts über die Feststellung verkauft wurde, der Verkauf dem für die Feststellung zuständigen Bedi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eine Zuwendung, mehrere Erwerbe

Rz. 101 [Autor/Stand] Hat eine rechtsfähige Personengesellschaft eine steuerbare Vermögensverschiebung ausgeführt, wird/wurde der jeweilige Erwerber zwar zivilrechtlich auf ihre Kosten, jedoch nach § 2a Satz 3 ErbStG nicht von ihr, sondern von ihren als Zuwendende geltenden Gesellschaftern bereichert. Schenkungsteuerlich werden so aus einer Schenkung mindestens zwei und somi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Steuerschuldner

Rz. 139 [Autor/Stand] Steuerschuldner ist stets diejenige Person, die steuergesetzlich als solcher bestimmt wird (§ 43 AO). Dies geschieht durch § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG: Steuerschuldner der Erbschaft-/Schenkungsteuer „ist ... der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker, bei einer Zweckzuwendung der mit der Auflage der Zuwendung Beschwerte ...”. Da § 2a Sätze 2 und 3 Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gemeinschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 1)

Rz. 30 [Autor/Stand] Sind Feststellungsgegenstände mehreren Personen zuzurechnen, können die jeweiligen Gemeinschaften selbst erklärungspflichtig sein (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BewG). Insoweit hat das Feststellungsfinanzamt die Wahl zwischen dem/n Steuerschuldner/n (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG) und der in Frage kommenden Gemeinschaft. Rz. 31 [Autor/Stand] Geht Vermögen durch E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erklärungspflicht bei Anteilsbewertung (Abs. 3)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG zu bewerten. Die ausschließliche Erklärungspflicht der Kapitalgesellschaft (§ 153 Abs. 3 BewG) schließt grundsätzlich eine Einflussnahme der/s Steuerschuldner/s auf die Wertermittlung gegenüber dem Feststellungsfinanzamt aus. Rz. 61 [Autor/Stand] Die Kapitalgesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Anforderungen an die Qualifikation, die die Nachweisenden aufweisen müssen, um einen erfolgreichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mithilfe eines Sachverständigengutachtens führen zu können, sind mit der Änderung des § 198 BewG und dem für Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 geltenden Abs. 2 durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. ...mehr