Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.1 Berichtigung der Steuerbilanz

Rz. 263 Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass die von ihm eingereichte Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist, so ist er nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. § 15...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 265 Legt der Steuerpflichtige seiner Steuererklärung zwar eine Bilanz bei, ist diese jedoch fehlerhaft, so kann ebenfalls eine Schätzung in Betracht kommen. Geschätzt werden darf nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO aber nur, "soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann". Damit scheidet eine Schätzung zunächst bereits wieder dann aus, w...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.1 Steuergefährdung

Rz. 15 Mithilfe des Bußgeldtatbestandes der Steuergefährdung werden i. d. R. bloße Vorbereitungshandlungen erfasst, die erst später in einen Verkürzungserfolg münden und daher nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbestände verfolgt werden könnten.[1] Rz. 16 § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 AO erfasst das Ausstellen falscher Belege, bzw. die unberechtigte ...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 5 Der Begriff "Buchführungspflicht" wird überwiegend als weiter Oberbegriff verwandt, der sowohl die Buchführungs-, Aufzeichnungs- als auch die Aufbewahrungspflichten[1] umfasst. Rz. 6 Die Buchführungspflicht nach HGB ergibt sich aus § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines V...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 1. Gründung einer gGmbH/Anforderungen an Satzung

Bei der Gründung einer gGmbH bestehen in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht keine Besonderheiten im Vergleich zu einer nicht gemeinnützigen GmbH. Allerdings sind in steuerlicher Hinsicht zwingend die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der §§ 51 ff. AO zu beachten. Erforderlich ist, dass sich aus der Satzung der gGmbH ergibt, welchen Zweck (§§ 52–54 AO) die Gesellschaft verfo...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 2. Umsetzungsfragen

Nach Gründung der gGmbH sollte der Berater im Zuge der steuerlichen Anmeldung gleichzeitig den gesonderten Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO beantragen, mit dem die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO gesondert festgestellt wird. Der Feststellungsbescheid berechtigt die gGmbH gem. § 63 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 50 Abs. 1 ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.4 Leichtfertige Steuerverkürzung

Rz. 278 Nach § 378 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 AO bezeichneten Taten leichtfertig begeht. Der objektive Tatbestand des § 378 AO entspricht somit grundsätzlich dem des § 370 AO. Allerdings ist der Täterkreis gegenüber § 370 AO eingeschränkt. Rz. 279 Für den...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.3 Erzwingung

Rz. 85 Die Erfüllung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten kann nach §§ 328 ff. AO erzwungen werden. Bei Buchführungsverstößen wird die Finanzverwaltung im Regelfall zum Mittel der Schätzung greifen. Die Erzwingung bleibt Extremfällen vorbehalten. Der Finanzbehörde stehen mehrere Zwangsmittel zur Verfügung (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang). Bei der Ausw...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.4 Versagung bzw. Widerruf der Auslandsverlagerung der Buchführung

Rz. 89 Der mit dem Jahressteuergesetz 2009 eingeführte § 146 Abs. 2a AO erlaubt es dem Steuerpflichtigen nunmehr, unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag elektronische Bücher in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu führen und aufzubewahren. Durch die Neufassung des § 146 Abs. 2a AO durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurden die Voraussetzungen der Buchf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.4 Vertretung der optierenden Gesellschaft

Rz. 120 § 1a Abs. 2 S. 2 KStG enthält eine Bestimmung, die die Vertretung der fiktiven Kapitalgesellschaft regelt. Danach gelten die zur Vertretung der Personengesellschaft ermächtigten Personen ab dem Einbringungszeitpunkt als gesetzliche Vertreter der fiktiven Kapitalgesellschaft. Steuerlich haben diese Personen ab diesem Zeitpunkt alle Rechte und Pflichten eines Geschäfts...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.5 Zuständige Behörde

Rz. 46 Der Antrag muss fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingehen. Zuständig ist nach § 1a Abs. 1 S. 2 KStG diejenige Finanzbehörde, die nach § 18 AO für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Gesellschaft nach § 180 AO zuständig ist.[1] In zeitlicher Hinsicht ist für die Zuständigkeit der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Besondere Regeln für die Zustä...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ablaufhemmung wegen Betriebsprüfung und Unterbrechung der Betriebsprüfung

Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO tritt nur ein, wenn ernsthaft mit der Betriebsprüfung begonnen wurde. Nach § 171 Abs. 4 S. 2 AO tritt die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO nicht ein, wenn eine Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die Finanzbehörde zu vertreten hat. Auf ein Vers...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / I. Vorteile der Gemeinnützigkeit

Im Grundsatz sind sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG etc.) Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 KStG). Sie können jedoch im Falle ihrer Gemeinnützigkeit[1] steuerliche sowie außersteuerliche Vergünstigungen und Vorteile erlangen.[2] Gemeinnützige Körperschaften sind in ertragsteu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Geschäftsführerhaftung

Der Anlauf der Festsetzungsfrist wird gegenüber einem Haftungsschuldner nicht gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO gehemmt, wenn nur der Steuerschuldner gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (Abgrenzung zum BFH v. 15.1.2015 – I R 33/13, BFH/NV 2015, 797, betr. die Haftung eines sog. Entrichtungsschuldners). Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheids: Nach Aufh...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.5 Verzögerungsgeld

Rz. 91 Die in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber beabsichtigte primäre Sanktion ist hingegen die Festsetzung eines sog. Verzögerungsgeldes [1] nach § 146 Abs. 2c AO. Kommt das deutsche Unternehmen der Aufforderung durch die Finanzbehörde zur Rückverlagerung seiner ins Ausland verlegten Buchführung, der Mitteilungsverpflichtung bzgl. eines geänderten Standorts oder Beauftragt...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.8 Anordnungsfreier Übergang zur Außenprüfung

Rz. 96 Ergänzend zu den bereits vorhandenen steuerlichen Kontrollverfahren wurde im Rahmen des sog. "Kassengesetzes" mit der Kassen-Nachschau (§ 146b AO) ein neues Prüfungsinstrument eingeführt. Dieses berechtigt die Finanzverwaltung dazu, während der üblichen Geschäftszeiten ohne vorherige Ankündigung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen die Ordnungsgemäßheit der Au...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 82 Wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann oder will oder die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nach § 158 AO nicht zugrunde gelegt werden können, weil sie schwerwiegende Mängel aufweisen, kommt es zur Schätzung des Gewinns (§ 162 AO).[1] Eine Schätzung ist in Form der Teils...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.1 Widerlegung der Richtigkeitsvermutung

Rz. 79 Nach § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140-148 AO entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalles kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung existiert somit zunächst eine gesetzliche Vermutung auch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.3 Haftung der Gesellschafter

Rz. 176 Für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wird fingiert, dass die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln sind. Die (steuerrechtliche) Vorschrift des § 1a KStG enthält keine Vorgaben zum Umfang der zivilrechtlichen Haftung. Demnach bleibt die zivilrechtliche Haftung für die jeweiligen Gesellschafter ...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.6 Bilanzberichtigung und -änderung

Rz. 92 Buchführungsverstöße können auch in steuerrechtlicher Hinsicht eine Korrektur der (Steuer-)Bilanz (sog. Bilanzberichtigung)[1] erforderlich machen. Von einer solchen Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG) spricht man, wenn ein fehlerhafter Bilanzansatz durch einen richtigen Bilanzansatz ersetzt wird. Ein Bilanzansatz ist dann fehlerhaft, wenn er unzulässig ist, d....mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.3 Leichtfertige Steuerverkürzung

Rz. 25 Nach § 378 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 AO bezeichneten Taten leichtfertig begeht. Insofern gelten die Ausführungen unter Rz. 24 entsprechend.mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.4 Abgrenzung gegenüber Bilanzierungsverstößen

Rz. 11 Buchführungsverstöße und Bilanzierungsverstöße [1] sind eng miteinander verknüpft. Eine nicht vollständige oder unzutreffende Buchführung führt zumeist auch zu einer unrichtigen Darstellung im Jahresabschluss und in der Steuerbilanz. Buchführungsverstöße sind damit häufig Ursache für Bilanzierungsverstöße. Es ist jedoch durchaus auch denkbar, dass die Buchführung zwar ...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.2 Steuerhinterziehung

Rz. 23 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen ande...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / V. gUG (haftungsbeschränkt)

Auch die gUG (haftungsbeschränkt) i.S.d. § 5a Abs. 1 GmbHG ist eine zulässige Rechtsform für Non-Profit-Organisationen und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG i.V.m. § 51 Abs. 1 S. 2 AO grundsätzlich gemeinnützigkeitsfähig. Die Thesaurierungspflicht und Rücklagenbildung aus § 5a Abs. 3 GmbHG stehen der Gemeinnützigkeit der gUG (haftungsbeschränkt) nicht entgegen.[28] Eine gemeinnützi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verspätungszuschlag bei Überschreitung der aufgrund der Corona-Pandemie gesetzlich verlängerten Abgabefristen für das Jahr 2019

Bei verspäteter Abgabe der ESt- oder KSt-Erklärung für das Jahr 2019 kann wegen der gesetzlich verlängerten Abgabefrist (aufgrund der Corona-Pandemie) ein Verspätungszuschlag nach Ablauf der gesetzlich verlängerten Abgabefrist nicht nach § 152 Abs. 2 AO, sondern allenfalls nach § 152 Abs. 1 AO festgesetzt werden. Schl.-Holst. FG v. 15.12.2023 – 3 K 88/22, Rev. eingelegt, Az. ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Geschäftsführerhaftung für Abzugssteuern nach § 50a EStG

Der Geschäftsführer einer für die Einbehaltung und Abführung der Abzugssteuern beschränkt steuerpflichtiger Künstler haftenden GmbH haftet seinerseits nach § 69 AO für die Haftungsschuld der GmbH. Ab dem Zeitpunkt der Festsetzung der Haftungsschuld gegenüber der GmbH als Vergütungsgläubigerin wird der Ablauf der Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid gegenüber dem Geschäf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 170 Rechtsfolge der Option nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass die optierende Gesellschaft ab dem Wirksamkeitszeitpunkt der Option als Kapitalgesellschaft behandelt und demnach wie eine solche besteuert wird. Die unbeschränkt und beschränkt haftenden Gesellschafter der Personengesellschaft werden als nicht persönlich haftende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft beh...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 2. Vereinsrechtliche Erwägungen

Immer wieder sind zudem vereinsrechtliche Erwägungen Anlass für eine Umstrukturierung. So darf ein eingetragener Idealverein grundsätzlich nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein (vgl. § 21 BGB).[14] Durch den "Kita-Beschluss" des BGH v. 16.5.2017 – wurde diese vereinsrechtliche Brisanz um die Gefährdung des Status als eingetragener Verein allerdings...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Geschäftsführerhaftung bei Einbindung in ein Umsatz- und Kaffeesteuerkarussell

Kein Vorsteuer-Abzug: Einer in ein Umsatz- und Kaffeesteuerkarussell eingebundenen GmbH steht kein Vorsteuerabzug aus den – von ihren als "missing trader" fungierenden Lieferanten ausgestellten – Eingangsrechnungen zu, da sie sich wissentlich an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Steuerhinterziehung beteiligt. Geschäftsführer-Haftung: Für die danach verbleibende Ums...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3 Verletzung steuerrechtlicher Bilanzierungsvorschriften und ihre Folgen

Rz. 258 Nach § 150 Abs. 4 AO sind den Steuererklärungen die Unterlagen beizufügen, die nach den Steuergesetzen vorzulegen sind. In diesem Sinne bestimmt z. B. § 60 Abs. 1 und 3 EStDV, dass der Steuererklärung als Unterlage eine Abschrift der Handelsbilanz und der GuV-Rechnung, gegebenenfalls auch des Anhangs und des Lageberichts beizufügen ist. Entspricht die Handelsbilanz n...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Kein Vorsteuerabzug einer Gerüstbau-GmbH aus nur zum Schein abgeschlossenen Nachunternehmerverträgen

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von vermeintlichen Subunternehmern im Gerüstbaugewerbe. Das FG entschied dazu: Ein "vorgeschobenes" Strohmanngeschäft ist nach § 41 Abs. 2 AO unbeachtlich, wenn es nur zum Schein abgeschlossen wird, d.h. wenn die Vertragsparteien – der "Strohmann" und der Leistungsempfänger – einverständlich oder stillschweigend davon ausgehen, d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.2 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, Abs. 3 S. 6

Rz. 174 Nach § 1a Abs. 3 S. 6 KStG kann die optierende Gesellschaft ihren Gewinn nicht nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Sie unterliegt daher, unabhängig von der handelsrechtlichen und der sonstigen steuerrechtlichen Regelung, der Pflicht zum Bestandsvergleich. Die optierende Gesellschaft soll damit den realen Kapitalgesellschaften gleich gest...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Anspruch auf Einsicht in die Betriebsprüfungsakte

Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO: Das FA ist nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO verpflichtet, dem Steuerpflichtigen Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erteilen, die es bei dessen Außenprüfung erhoben hat. Dies gilt auch für die von dem Steuerpflichtigen selbst überlassenen Daten. Anspruch auf Einsicht in die Betriebsprüfungsakte: Ein darüber hinaus gehen...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Versteuerung des Einbringungsgewinns I durch den originär Einbringenden bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge nach § 22 Abs. 6 UmwStG

§ 22 Abs. 6 UmwStG ist nicht dahingehend auszulegen, dass im Falle einer unentgeltlichen Rechtsnachfolge ein durch den Rechtsnachfolger ausgelöster Einbringungsgewinn I i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG fiktiv als Gewinn des Rechtsnachfolgers gilt. Im Falle einer Veräußerung sperrfristverhafteter Anteile durch einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger gem. § 22 Abs. 6 UmwStG ist d...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / VI. Fazit

In vielen Konstellationen kann es sinnvoll sein, für die gemeinnützige Zweckverfolgung im Non-Profit-Bereich auf die gGmbH als passende Rechtsform zurückzugreifen. Dabei sind jedoch zwingend die gemeinnützigkeitsrechtlichen Spielregeln der §§ 51 ff. AO zu beachten: Diese fordern die Organisation und deren Berater nicht nur im Vorfeld bei der Gestaltung der Satzung, die der Ma...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 260 Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie jene zu schätzen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO).[1] Besteuerungsgrundlagen in diesem Sinne sind die Berechnungsgrundlagen der Steuer (wie z. B. Einnahmen, Betriebsausgaben, Umsatz, Bilanzposten etc.), nicht dagegen das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) oder gar der Steuerbetrag.[2...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.2 Nachträglich erkannte Unwirksamkeit des Antrags

Rz. 52 Stellt sich nachträglich (also nach Mitteilung der Körperschaftsteuernummer) heraus, dass die Voraussetzungen für einen Antrag nach § 1a KStG nicht vorgelegen haben, sind nach zutreffender Ansicht des BMF Verwaltungsakte (z. B. Steuerbescheide), die von der Wirksamkeit des Antrags ausgehen, rechtswidrig und im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten aufzuheben ...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.2.2 Meldepflichten nach § 138 Abs. 2. AO für alle Auslandbeteiligungen

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person[1] oder Personengesellschaften handelt.[2] Ziel der Regelung ist primär das Sammeln von Daten zum Zwecke des Gesetzesvollzugs, denn nach der Ansicht des Ges...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.3 Sonstige Regelungen in der AO

§ 117 AO normiert eine zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen.[1] In der EU wird diese Norm allerdings weitgehend durch das EU-Amtshilfegesetz überlagert.[2] Für den Bereich der Vollstreckungshilfe ist § 250 AO maßgeblich. Auch hierzu gibt es ein besonderes EU-BeitreibungsG.[3]mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.2.3 Verlagerung der digitalen Buchführung nach § 146 Abs. 2a AO

Abweichend von der Grundregelung des § 146 Abs. 2 AO, die besagt, dass Bücher und Aufzeichnungen im Inland gelagert werden müssen, dürfen unter gewissen Voraussetzungen nach § 146 Abs. 2b Satz 1 AO elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen im Ausland[1] geführt und aufbewahrt werden.[2] Die Voraussetzungen, die hierfür erfüllt sein müssen, ...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.2.1 Aufzeichungspflichten nach § 90 AO

Bereits am 17.10.2001 urteilte der BFH, dass der Steuerpflichtige nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Verrechnungspreise hatte.[1] Auf diese ihm missliebige Entscheidung hat der Gesetzgeber reagiert, indem neue Aufzeichnungspflichten in die AO eingefügt wurden: Nach § 90 Abs. 3 AO besteht für einen Steuerpflichtig...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.2 Regelungen der AO

2.2.1 Aufzeichungspflichten nach § 90 AO Bereits am 17.10.2001 urteilte der BFH, dass der Steuerpflichtige nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Verrechnungspreise hatte.[1] Auf diese ihm missliebige Entscheidung hat der Gesetzgeber reagiert, indem neue Aufzeichnungspflichten in die AO eingefügt wurden: Nach § 90 Abs...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.7 Meldepflichten für internationales Steuergestaltungen

Eine der Folgen des Drucks auf Steueroasen ist der BEPS-Aktionsplan der OECD, der 15 Punkte beinhaltet, deren Umsetzung gegen die Verminderung der Steuer durch internationale Gestaltungen helfen sollen. Aktionspunkt 12 sieht hierbei vor, dass aggressive Transaktionen, Modelle oder Strukturen offenzulegen sind. Die EU hat dies durch die Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25.5....mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.6 Absprachen über Verrechnungspreismethoden

Es ist angesichts der Unsicherheiten, die oftmals über den zutreffenden Verrechnungspreis bestehen, offensichtlich, dass Unternehmen ein Bedürfnis nach Absprachen über Verrechnungspreise haben, um nicht vielleicht nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung unliebsame Überraschungen zu erleben. Dieses Bedürfnis hat auch die Finanzverwaltung erkannt und – in Anlehnung an ents...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.5 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Am 24.6.2017 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) v. 23.6.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet.[1] und ist damit grundsätzlich am 25.6.2017 in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es dabei ausdrücklich, die Möglichkeiten einer Steuerumgehung mittels Domizilgesells...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Grundzüge der steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen dar. Erörtert werden hierbei neben den rechtlichen Grundlagen und den Aufzeichnungspflichten, die Steuerpflichtige mit Auslandsbeziehungen zu nahe stehenden Personen zu erfüllen haben, auch die verschiedenen Methoden, die das deutsche Steuerrecht für die Prüfung der Angemessenheit ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 3 Folgen eines Verstoßes gegen Verrechnungspreisgrundsätze und Dokumentationspflichten

Nach § 162 Abs. 3 AO wird widerlegbar vermutet, dass ein Steuerpflichtiger inländische Einkünfte verkürzt, wenn er eine Dokumentation i. S. von § 90 Abs. 3 AO nicht vorlegt oder diese Dokumentation im Wesentlichen nicht verwertbar ist. Zudem wird nach § 162 Abs. 3 Satz 2 AO der Finanzverwaltung die Ermächtigung eingeräumt, bei einer Schätzung innerhalb einer Bandbreite den f...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.2 Verrechnungspreise

Eine der zentralen nationalen Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnverschiebungen in das niedrig besteuernde Ausland ist die Korrektur von Verrechnungspreisen gemäß § 1 AStG. Hierunter ist die steuerliche Würdigung von Transferpreisen zwischen verbundenen Unternehmen zu sehen. Werden diese von der Finanzverwaltung als nicht angemessen angesehen, kann es zu einer Gewinnkorrek...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 2 Pflichten im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation

In seinem Urteil vom 17.10.2001 urteilte der BFH, dass der Steuerpflichtige nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Verrechnungspreise hatte.[1] Auf diese ihm missliebige Entscheidung hat der Gesetzgeber reagiert, indem neue Aufzeichnungspflichten in die AO eingefügt wurden. Nach § 90 Abs. 3 AO besteht für einen Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2 Erforderlichkeit der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, insbesondere keine Mitwirkung nach § 5 Abs. 3 S. 2 FGO

Rz. 10 Die ehrenamtlichen Richter [1] wirken grundsätzlich bei allen Urteilen mit, wobei es unerheblich ist, ob mit oder ohne mündliche Verhandlung[2] entschieden wird. Nur wenn der Einzelrichter i. S . von § 5 Abs. 3 S. 1 FGO entscheidet, sind die ehrenamtlichen Richter vom Urteilsverfahren ausgeschlossen. Rz. 11 Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung [3] und auc...mehr