Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 78 FGO – Rechtschutzbedürfnis für eine Klage auf Akteneinsicht

Mit einem aktuellen Beschluss hat der BFH entschieden, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf außergerichtliche Gewährung von Akteneinsicht oder für ein hierauf bezogenes Rechtsmittel entfällt, wenn der Steuerpflichtige ein finanzgerichtliches Verfahren in Gang gesetzt hat, in dem die streitgegenständlichen Akten dem Gericht vorgelegt wurden und aus diesem Grund e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / f) § 52 Abs. 1 GKG – Streitwert für ein gerichtliches Verfahren, das auf einen Auskunftsanspruch gegenüber der Finanzbehörde gerichtet ist

Gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 GKG ist der Streitwert in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Betrifft der Antrag eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 S. 1 GKG...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.20 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2019 Akteneinsichtsrecht im Besteuerungs- und Klageverfahren / Datenschutz-Grundverordnung / § 91 AO / § 364 AO / § 78 FGO Im Besteuerungsverfahren besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Gleiches gilt auch für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Ansprüche insoweit ergeben sich weder aus § 91 AO noch aus § 364 AO. Die FinVerw ist allerdings nicht daran gehindert,...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.6 § 32c AO (Auskunftsrecht der betroffenen Person)

• 2021 DSGVO / Anwendungsbereich / Betroffenenrechte / § 32c AO Fraglich ist, ob die DSGVO im Steuerverfahren anwendbar ist. Das FG Niedersachsen hat dies mit Entscheidung v. 28.1.2020, 12 K 213/19 (VII R 12/20) mit der Begründung, dass die Vorschriften der DSGVO im Bereich des Steuerrechts nur im Rahmen der harmonisierten Steuern anwendbar seien, abgelehnt. In Übereinstimmun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.1 Grundsatz der Kollegialentscheidung (§ 5 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 6 Die Senate entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern[1], was Ausdruck des Kollegialprinzips ist. Gehören dem Senat Richter auf Probe oder kraft Auftrags an oder ist ein Richter an den Senat abgeordnet, ist dies im Geschäftsverteilungsplan kenntlich zu machen.[2] Bei einer gerichtlichen Entscheidung darf nur ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1 Akteneinsicht

1.1 Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht besteht nur, wenn ein Verwaltungsverfahren vorliegt. Verwaltungsverfahren ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.4 Geheimhaltungsinteressen

In jedem Fall wird die Akteneinsicht durch berechtigte Geheimhaltungsinteressen begrenzt. Dies gilt auch für Akteneinsicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder.[1] Solche ergeben sich aus dem Sozialgeheimnis und dem Weitergabeverbot.[2] Die personenbezogenen Daten Dritter müssen daher bei der Akteneinsicht geschützt werden. Dies kann durch Schwärzen oder Herausn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.3 Beteiligte

Die Akteneinsicht ist nur den Beteiligten zu gewähren. Beteiligte sind der Antragsteller und Antragsgegner oder Adressat des Verwaltungsakts.[1] Sie können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen, nicht aber durch einen Beistand.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.5 Gegenstand

Gegenstand der Akteneinsicht sind alle Akten, die das Verfahren betreffen. Dazu zählen auch Nebenakten, der Hilfeplan und die psychosoziale Diagnose. Nicht dazu gehören Vorarbeiten und Entwürfe zu Entscheidungen, z. B. von Praktikanten oder Referendaren.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 4 Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt nur für Bundesbehörden. Für das Jugendamt gelten aber in den meisten Bundesländern entsprechende Landesgesetze. Sie gewähren Akteneinsicht nur unter dem Vorbehalt des Datenschutzes, gehen also nicht über das Recht auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X hinaus.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.1 Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht besteht nur, wenn ein Verwaltungsverfahren vorliegt. Verwaltungsverfahren ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsakts ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.2 Ermessen des Jugendamts

Oftmals ist die Tätigkeit des Jugendamts nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet, sondern auf sog. schlichtes (hoheitliches) Handeln. Dies ist der Fall, wenn das Jugendamt z. B. Familiengerichtshilfe[1] nach § 50 SGB VIII leistet oder beratend tätig wird oder eine Gefährdungseinschätzung im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII vornimmt. Außerhalb eines Verw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.6 Ort/Kosten

Die Akteneinsicht ist beim Jugendamt selbst zu gewähren oder bei einer anderen Behörde.[1] Es steht im Ermessen des Jugendamts, die Akten einem Anwalt zuzuschicken. § 84a SGG, der die Anwendung von § 25 Abs. 4 SGB X im Vorverfahren ausschließt, gilt nicht für Jugendhilfeangelegenheiten nach der VwGO und ist auch nicht analog anzuwenden. Die Beteiligten können die Akten kopier...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.7 Verletzung des Einsichtsrechts

Die Verletzung des Akteneinsichtsrechts macht den darauf folgenden Verwaltungsakt (schlicht) rechtswidrig ohne Heilungsmöglichkeit nach § 41 SGB X. Der Fehler ist beachtlich nach § 42 SGB X. Widerspruch und Klage wegen dieses Verfahrensfehlers können aber nur zusammen mit dem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung erhoben werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Akteneinsichtsrecht ermöglicht den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens die Einsicht in die Akten, die das Verfahren betreffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Den Rechtsanspruch auf Akteneinsicht regelt § 25 SGB X. Ein spezielles Akteneinsichtsrecht in der Adoption für die Vermittlungsakten bestimmt § 9c AdVermiG. Ein spezielles Informationsrecht in d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 2 Amtsvormundschaft/Adoption

Speziell geregelt ist die Akteneinsicht in der Amtsvormundschaft in § 68 Abs. 1 und 3 SGB VIII.[1] Danach hat das ehemalige Mündel (nach Vollendung der Volljährigkeit) einen Anspruch darauf, seine "Biografie" in den Akten zu verfolgen, auch hier aber begrenzt durch berechtigte Interessen Dritter (z. B. seiner leiblichen Mutter). Schon vor Erreichen der Volljährigkeit hat das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.3 Übermitteln/Nutzen von Daten

Daten dürfen an Dritte übermittelt oder genutzt werden, wenn die Übermittlung oder Nutzung dem selben Zweck dient wie die Datenerhebung (Zweckbindungsgrundsatz).[1] Außerdem dürfen sie übermittelt werden, wenn es erforderlich ist, damit das Jugendamt eine seiner Aufgaben nach dem SGB VIII erfüllen kann ("eigennützige Übermittlung"), aber auch, damit ein anderer Sozialleistung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / dd) Einsichtsrechte in Gutachten

Rz. 24 Sofern das Gutachten schriftlich erstattet wurde, ist es vor der gerichtlichen Entscheidung über die Betreuerbestellung dem Betroffenen bekannt zu geben, damit dieser sein rechtliches Gehör – notfalls über einen Verfahrenspfleger – ausüben kann. Er hat die Möglichkeit, zum Gutachten eine Stellungnahme abzugeben.[49] Das Gutachten ist nur verwertbar, wenn es mit seinem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 241) mit der Abrechnung bei unzulässigem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Hier herrscht häufig der Irrtum vor, dass bei Verwerfung des Einspruchs eine Terminsgebühr anfalle. Dabei wird übersehen, dass das Gericht für die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht der Zustimmung der Parteie...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Anhörungsrechte naher Verwandter

Rz. 61 Angehörige und Ehepartner des Betroffenen haben kein eigenes Antragsrecht auf eine Betreuerbestellung. Ein solcher "Antrag" ist als Anregung an das Betreuungsgericht auszulegen. Diese Anregung soll dem Ehegatten, den Abkömmlingen und Eltern des Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung vor der Betreuerbestellung geben, außer es liegen Gründe des § 279 FamFG vor. Nach § 279 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.4 § 2a Abs. 4 AO

Rz. 27 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten[1] gelten nach § 2a Abs. 4 AO die Vorschriften des Ersten und des Dritten Teils des BDSG, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für diese Vorschrift, die Gegenstand der EU-Richtlinie 2016/68...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung

Leitsatz Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Rechtsbehelf bei Versagung der Akteneinsicht

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten. BGH v. 15.11.2023 – IV ZB 6/23 EGGVG § 23; FamFG § 13 Beraterhinweis Ob es sich be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde

Schrifttum: v. Briel, Steuergeheimnis und Akteneinsicht im Rahmen des § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO, wistra 2002, 213; Brodersen, Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999, NJW 2000, 2536; Burhoff, Besonderheiten des Rechts auf Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 46; Burhoff, Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren, PStR 2001, 8; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Akteneinsichtsrecht

Rz. 9 [Autor/Stand] Das Akteneinsichtsrecht der FinB entspricht inhaltlich dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers nach § 147 StPO (s. dazu § 392 Rz. 391 ff.), ohne dass die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO gelten, d.h. ihr kann vor Abschluss der Ermittlungen nicht entgegengehalten werden, dass die Akteneinsicht oder Besichtigung den Untersuchungserfolg gefährde.[2] Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Es bedarf keiner Begründung, dass der Aktenkenntnis auch im Strafprozess eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt nicht nur für den Verteidiger, dessen Tätigkeit für den Beschuldigten eine möglichst umfassende Kenntnis des Verfahrensstandes voraussetzt (§ 147 StPO; s. dazu § 385 Rz. 157 f.; § 392 Rz. 391 ff.; § 399 Rz. 272), sondern auch für andere am ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 24 [Autor/Stand] Die FinB kann ihr Akteneinsichts- und Besichtigungsrecht durch einen formfreien Antrag geltend machen, der im Ermittlungsverfahren (auch wenn sich die Akten bei der Polizei befinden) und nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens (also im Vollstreckungsverfahren) an die zuständige StA (vgl. Nr. 183 RiStBV: im Vollstreckungsverfahren auch der Rech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem heutigen § 395 AO entsprechende Vorschrift wurde erst durch das 1. AO-StrafÄndG von 1967 [2] als § 431 RAO in das Gesetz eingefügt.[3] Dies war wegen der Neugestaltung der Rechtsstellung der FinB notwendig geworden. Bis dahin war das FA selbst im Verwaltungsstrafverfahren aktenführende Behörde und hatte im anschließenden staatsanwaltschaftlichen u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Besichtigungsrecht

Rz. 20 [Autor/Stand] Die FinB ist darüber hinaus befugt, die beschlagnahmten oder sonst sichergestellten Gegenstände (§§ 94, 111b ff. StPO) zu besichtigen. Hierdurch wird der FinB die Möglichkeit gegeben, ihre Beteiligungsrechte (vgl. §§ 403, 407 AO) auch im Verfahren zur Anordnung der Einziehung geltend zu machen (s. dazu § 375 Rz. 103 ff.; § 401 Rz. 11 ff.). Darüber hinaus...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt einen, zumindest mich, teilweise ratlos, um nicht zu sagen fassungslos, zurück (vgl. dazu nachfolgend 3.). Im Einzelnen: 1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Zunächst: Es befremdet mich schon, wenn ich lese, dass die Staatsanwaltschaft offenbar Zeit hatte, gegen die Erstreckungsentscheidung des AG Beschwerde einzulegen. Ich kann mich nicht erinnern, b...mehr

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Leserinformation zur 83. Ergänzungslieferung

Leserinformation zur 83. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, diese Lieferung enthält zum einen die komplette Neubearbeitung des § 375 AO sowie der verfahrensrechtlichen Tatbestände der § 394 AO (Übergang des Eigentums), § 395 AO (Akteneinsicht der Finanzbehörde), § 401 AO (Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren) und § 402 A...mehr

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zfs 05/2024, Ausreichende F... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die statthafte (§ 335 StPO) sowie form- und fristgerecht gem. § 341 StPO eingelegte und nach wirksamer Zustellung des Urteils am 11.7.2023 mit den Schriftsätzen vom 13.7.2023 und 14.7.2023 gem. § 345 StPO begründete Revision ist zulässig, deckt aber keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf. 1. Die Verfahrensrüge einer Verletzung des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / V. Begründetheit der Beschwerde

Die Beschwerde war nach Auffassung des LG begründet. 1. Erstreckungsentscheidung ist Ermessensentscheidung Nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG könne das Gericht, wenn Verfahren verbunden werden, die Wirkungen des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG auch auf diejenigen Verfahren erstrecken, in denen der Rechtsanwalt vor der Verbindung nicht beigeordnet oder nicht bestellt war. Hierbei handele es sich u...mehr

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§ 4 Zurückweisung verspätet... / G. Checkliste zur Feststellung rechtswidriger Präklusionen in der Berufungsinstanz (§ 531 ZPO)

Rz. 45 Ist ein Vorbringen in der ersten Instanz zu Recht als verspätet zurückgewiesen worden, bindet diese Präklusion gemäß § 531 Abs. 1 ZPO die Berufungsinstanz. Ist also in dem erstinstanzlichen Urteil Vorbringen als verspätet zurückgewiesen worden, hängen die Berufungsaussichten nicht zuletzt davon ab, ob dem Gericht dabei ein Rechtsfehler unterlaufen ist; denn nur dann ka...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / f) Vergabeverfahren

Rz. 101 Wird einem Bieter in einem öffentlichen Vergabeverfahren zu Unrecht der Zuschlag versagt, steht ihm ein Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo gegen die öffentlich-rechtliche Körperschaft zu.[242] Zur Darlegung und zum Nachweis des Vergabeverstoßes, der darin liegen kann, dass einem weniger qualifizierten und weniger kostengünstigen Mitbieter der Vorzug gege...mehr

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§ 6 Berufung- und Berufungs... / I. Fristverlängerung

Rz. 2 Die Frist zur Begründung ist keine Notfrist (anders als die Berufungsfrist) und kann von dem Vorsitzenden auf Antrag verlängert werden, § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO. Der Antrag ist schriftlich zu stellen;[6] entspricht der Vorsitzende einem mündlich gestellten Antrag gemäß § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO, ist die Verlängerung aus Vertrauensschutzgründen aber gleichwohl wirksam.[7] Der A...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Aktenbeiziehung

Rz. 199 Gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 5 ZPO kann das Gericht zur Vorbereitung des Verhandlungstermins Urkunden und Akten anderer Behörden von den Parteien beiziehen. Nach § 432 ZPO kann eine Partei auch durch Antrag auf Beiziehung öffentlicher Urkunden Beweis antreten. Sowohl die Aktenbeiziehung nach § 273 ZPO, als auch nach § 432 ZPO setzt aber voraus, dass sich eine Partei auf ein...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

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A / 14 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 144]

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A / 17 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 183]

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A / 16 Akteneinsicht, Rechtsmittel [Rdn 167]

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A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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A / 19 Akteneinsicht, Verfahren [Rdn 230]

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A / 15 Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 156]

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R / 14 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 3077]

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A / 20 Aktenversendungspauschale im OWi-Verfahren [Rdn 257]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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