Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 5 Der Begriff der Kapitalgesellschaft ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht einheitlich definiert. Aus diesem Grunde ist in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG ausdrücklich klargestellt, was als Kapitalgesellschaft i.S.d. Bewertungsrechts zu gelten hat. Zunächst waren dies die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft au...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Begriffsbestimmung

Rz. 3 § 95 Abs. 1 BewG verweist für die Definition des Begriffs Betriebsvermögen auf § 15 Abs. 1 u. 2 EStG. Das Betriebsvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.[6] Das sind alle Wirtschaftsgüter, die für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, deren Erwerb betrieb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XI. Erwerb infolge Ausscheidens eines Gesellschafters (Abs. 7)

Rz. 170 § 7 Abs. 7 ErbStG regelt – in Parallele zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 u. 3 ErbStG (vgl. § 3 ErbStG Rdn 78) – seit dem 1.1.1974 das lebzeitige Ausscheiden eines Gesellschafters und unterwirft eine dadurch möglicherweise bei den verbleibenden Gesellschaftern eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer. Auf einen Bereicherungswillen des ausscheidenden Gesellschafters kommt ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Aufteilung des Werts der Gesellschaft

Rz. 60 Die Bewertung gem. § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG zielt grds. auf die Ableitung des gemeinen Werts der übertragungsgegenständlichen Anteile aus dem Wert des Gesamtunternehmens der Gesellschaft ab (sog. indirekte Methode). Deutlich wird dies z.B. auch an der Struktur des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §§ 199 ff. BewG. Dieselbe Vorgehensweise prägte grds. auch da...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. "Momentaufnahme"

Rz. 5 Nach der Gesetzessystematik stellt die Wertermittlung zu einem bestimmten Stichtag eine "Momentaufnahme" dar. Sie ist und kann nicht Gegenstand einer dynamischen Betrachtung sein. Daher sind Wertentwicklungen vor oder nach dem Bewertungsstichtag für die Bemessung der Bereicherung grundsätzlich unbeachtlich.[14] Deshalb können z.B. Aktien nicht mit ihrem Durchschnittsku...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Grundsätzliches

Rz. 274 Auch Wertpapiere und vergleichbare Forderungen werden – soweit sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstituts, eines Finanzdienstleistungsinstituts oder eines Versicherungsunternehmens dienen – als Verwaltungsvermögen qualifiziert, § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG. Rz. 275 Wertpapiere i.S.d. Vorschrift sind ausschließlich auf dem Markt gehandelte Wertpapi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Veräußerungsfälle

Rz. 252 Die Behaltensregelungen für Anteile an Kapitalgesellschaften sind in § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG geregelt. Auch hier ist – wie bei Betriebsvermögen bzw. Mitunternehmeranteilen – die Veräußerung schädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[596] Schädlich ist auc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / F. Bewertung von Anteilscheinen/Investmentzertifikaten, Abs. 4

Rz. 81 Der Wortlaut von § 11 Abs. 4 BewG wurde durch das AIFM-StAnpG[256] m.W.v. 24.12.2013 textlich neu gefasst. Der wesentliche Gehalt der Vorschrift hat sich hierdurch aber nicht gewandelt. Sie enthält nach wie vor eine (prinzipiell) zwingende Sonderregelung[257] für die Bewertung von Anteilen an Investmentvermögen (früher: "Anteilscheinen" oder allgemein: Investmentzerti...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Grundsätzliches

Rz. 303 Unter den Gegenständen des Verwaltungsvermögens i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG nimmt das sog. junge Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG) – ebenso wie die jungen Finanzmittel, § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG – eine besondere Rolle ein. Es ist nämlich grds. von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen[810] und stellt auch kein unschädliches Verwaltungsvermögen (§ 1...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörenmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Zeitliche Relation zum Stichtag

Rz. 32 Soweit tatsächliche Verkäufe unter fremden Dritten festgestellt werden können, sind nach dem Gesetzeswortlaut nur in der Vergangenheit, also vor dem Zeitpunkt der Steuerentstehung, liegende Transaktionen zur Wertableitung in Betracht zu ziehen.[104] Weitere Voraussetzung für die Maßgeblichkeit des Verkaufspreises ist, dass die entsprechende Verkaufstransaktion innerha...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Erbschaftbesteuerung von Erben und Vermächtnisnehmern

Rz. 146 Auf Ebene der Erben bzw. Vermächtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters stellt der Erwerb der Geschäftsanteile bzw. Aktien zunächst einen Erwerb von Todes wegen i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar. Solange der Kapitalgesellschaftsanteil beim Erben bzw. Vermächtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters verbleibt, also keine Einziehung oder Zwangsabtretung stattfin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Zugehörigkeit zum Betrieb

Rz. 11 Wirtschaftsgüter gehören dann zu einem Betriebsvermögen, wenn sie dem Hauptzweck des jeweiligen Gewerbebetriebes dienen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind die jeweiligen Wirtschaftsgüter dem Grundvermögen, dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem übrigen Vermögen im bewertungsrechtlichen Sinne zuzuordnen. § 95 Abs. 1 BewG regelt den Grundsatz de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Persönliche Verfügungsbeschränkungen

Rz. 37 Persönliche Verfügungsbeschränkungen können auf Gesetz oder Rechtsgeschäft beruhen und absoluter oder relativer Art sein.[36] Der Wechsel in der Geschäftsführung eines Unternehmens stellt nicht stets einen persönlichen Umstand dar; besonders bei einem mittelständischen Unternehmen, dessen Wahrnehmung am Markt maßgeblich von den geschäftsführenden Gesellschaftern geprä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Einen Gewerbebetrieb bilden insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die den folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehören, wenn diese ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätze der Steuerberechnung

Rz. 18 In § 14 Abs. 1 S. 2–5 sowie Abs. 3 ErbStG ist die Steuerberechnung im Fall der Zusammenrechnung geregelt. Die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe führt zu einem Gesamterwerb, für den die Steuer nach Maßgabe des Erbschaftsteuerrechts, das zur Zeit des letzten Erwerbs (Entstehungszeitpunkt nach § 9 ErbStG) gilt, errechnet wird; gleichwohl ist der Letzterwerb der maßgebend...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Besteuerung des erweiterten Inlandsvermögens

Rz. 46 Soweit der Erblasser/Schenker eine Person i.S.v. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist, unterliegt er für die Dauer von zehn Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem seine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht endete,[117] der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuerschuld; dieser muss in einen – einkommensteuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Stichtagskurs

Rz. 14 Die im Regulierten Markt bzw. im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere sind mit dem niedrigsten für sie am Stichtag notierten Kurs anzusetzen.[18] Der Kurs ist der jeweils festgestellte Preis. Im sog. Präsenzhandel stellen Skontoführer die Preise der Wertpapiere inzwischen meist variabel, also fortlaufend fest (variabler Handel oder variabler Kurs). Dasselbe gilt selbst...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Begriff des Wertes ist vieldeutig.[1] Im vorliegenden Zusammenhang geht es um den Tauschwert. Gesucht wird der Kaufpreis, also der Geldbetrag, der beim Verkauf eines Vermögensgegenstandes unter normalen Umständen voraussichtlich erlöst wird. Nach Oscar Wilde ist das die Sichtweise des Zynikers, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt. Oder mit Wa...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (3) Stimmrechtsbindung

Rz. 131 Kumulativ mit einem der beiden vorgenannten Tatbestandsmerkmale muss jedoch in der Poolvereinbarung auch eine Stimmrechtsbindung vereinbart sein. Gefordert wird hier eine Verpflichtung, "das Stimmrecht gegenüber nicht gebundenen Gesellschaftern einheitlich auszuüben".[359] Diese Bedingung ist bei einer Stimmrechtsvervielfachung einzelner Gesellschafter ohne gleichzei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung von Stock Options im Fall des Ansässigkeitswechsels

Leitsatz 1. Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 24.01.2001 – I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512). 2. Die geld...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 10. Wirtschaftliches Eigentum

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Squeeze-Out im Aktienrecht: Zur Bestellung von Sachverständigen im Spruchverfahren

Zusammenfassung Die gerichtliche Festlegung der angemessenen Abfindung nach einem aktienrechtlichen Squeeze-Out erfolgt im Spruchverfahren. Grundlage der Bewertung ist die bereits im Squeeze-Out-Verfahren zwingende Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter. Ein weiterer gerichtlich zu bestellender Sachverständiger ist nur dann hinzuzuziehen, wenn nach dem früheren Bewertung...mehr

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Das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz und seine gesellschaftsrechtlichen Folgen

Zusammenfassung Die Bundesministerien der Justiz und der Finanzen planen ein sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz. Es soll insbesondere Wachstumsunternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Der Beitrag zeigt auf, welche gesellschaftsrechtlichen Folgen das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz mit sich bringt. Die digitale Transformation und der Wandel zu einer klimaneutral...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / III. GewSt bei Veräußerungsgewinnen

Grundlage für die Berechnung der GewSt ist der Gewerbeertrag. Nach § 7 S. 1 GewStG handelt es sich hierbei um den nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8 und 9 GewStG. Bei Personenunternehmen erfasst die GewSt nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 6 Börsennotierte Aktien des Anlage- und Umlaufvermögens

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet.[1] Hinweis Börsenkurs in auslä...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 7. Auslandsberührung

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Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

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Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig. [1] Eine Teilwertabschreibung ist nur auf 100 % des Nennwert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Doppel-Aktien-Anleihe

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Two-Asset-Anleihe

Two-Asset Anleihen bzw Doppel-Aktien-Anleihen stellen sine besondere Ausgestaltungsform der Aktienanleihe dar. Sie sind an die Kursentwicklung von zwei Aktien gebunden und daher mit höherer Verzinsung ausgestattet. Bei Endfälligkeit erfolgt voraussichtlich nur dann die Rückzahlung des Nominalbetrages, wenn die Schlusskurse beider Aktien den Basispreis nicht unterschreiten, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Aktienanleihe

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Eine Aktienanleihe (auch Aktienandienungsanleihe) ist eine kurzlaufende Schuldverschreibung (im Regelfall bis zu einem Jahr), bei der der Emittent ein Wahlrecht besetzt, am Ende der Laufzeit entweder den Nominalbetrag zu 100 % zurückzuzahlen oder eine bestimmte Anzahl an vorher festgelegten Aktien zu liefern. Der Emittent wird Aktien liefern,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umtauschanleihe

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Umtauschanleihen (exchangeables, synthetische Wandelanleihen) sind Schuldverschreibungen mit einem festen, unter dem marktüblichen Zins im Zeitpunkt der Emission liegenden Zinssatz und einem Wahlrecht des Gläubigers zur Kapitalrückzahlung oder Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von – nicht vom Anleiheschuldner begebener – Aktien. Rn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Partizipationsschein

Partizipationsscheine sind Zertifikate, bei denen es von der Entwicklung eines Basiswertes abhängt, welchen Betrag der Inhaber bei Fälligkeit erhält. Basiswerte können zB einzelne Aktien, eine Zusammenstellung mehrerer Aktien (s "Basket-Zertifikat") oder Indices (s "Index-Zertifikat") sein. Zur steuerliche Behandlung s "Zertifikat".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Discount-Zertifikat

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Discount-Zertifikate sind börsennotierte Schuldverschreibungen, bei denen der Emittent am Laufzeitende das Wahlrecht hat, entweder das Zertifikat zum Höchstkurs (Cap) zurückzuzahlen oder die zugrundeliegende Aktie zu liefern. Unterschreitet der Schlusskurs der Aktie am Laufzeitende den Cap, werden Aktien geliefert, anderenfalls wird der festg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Two-Asset-Zertifikat

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Two-Asset-Zertifikate sind an die Kursentwicklung von zwei Aktien gebunden. Sie werden gegenüber herkömmlichen Discount-Zertifikaten (s "Discount-Zertifikat") mit einem höheren Discount (Abschlag) gegenüber den beiden Basiswerten ausgegeben. Der Emittent besitzt vergleichbar mit den "Two-Asset-Anleihen" (s "Two-Asset-Anleihe") ein dreifaches ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / DAX-Futures

Der DAX-Futures ist ein standardisierter Vertrag, bei dem die 30 im DAX gelisteten Aktien entsprechend der Index-Zusammensetzung zu einem bestimmten Preis sowie festgelegten Termin gekauft oder verkauft werden können (Termin- oder Futures-Kontrakt). Die Kurse des DAX-Futures notieren fortlaufend an der Terminbörse Eurex. Die kleinste Wertveränderung beträgt EUR 25. Anstelle ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Option

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Optionen sind bedingte Termingeschäfte, bei welchen der Käufer der Option berechtigt ist, gegen Zahlung einer Optionsprämie innerhalb einer bestimmten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Option) von dem Verkäufer der Option (Stillhalter) die Abnahme oder den Verkauf eines Basiswerts (underlying) – Aktien,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Swaps

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Swap ist ein Tauschgeschäft (englisch: swap), bei dem Forderungen oder Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung getauscht werden, um einen Finanzierungs-, Zins- oder Renditevorteil zu erzielen. Mittels eines Swaps wird vertraglich der Austausch von Zahlungsströmen vereinbart. Auch s § 20 Rn 1319 (Möllenbeck). Man unterscheidet f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Basket-Optionsschein

Hierunter sind Termingeschäfte (Optionsgeschäfte) zu verstehen, bei dem die Inhaber des Optionsscheins zum Kauf (Call) eines genau definierten Korbes (Basket) berechtigt sind. Der Korb kann zB aus Aktien verschiedener Unternehmen einer Branche besteht. Auch s "Optionsschein".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Covered Warrants

Bei Covered Warrants (deutsch: gedeckte Optionsscheine) ist das Optionsrecht durch einen vorhandenen Aktienbestand gedeckt, dh, die Aktien liegen bereits in einem Sperrdepot des Optionsschuldners (vornehmlich Kreditinstitute) zur Verfügung. Zu steuerlichen Behandlung s "Optionsschein".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wandelanleihe

Wandelanleihen bzw Convertible Bonds sind festverzinsliche Schuldverschreibungen mit dem Anrecht, innerhalb einer fest vorbestimmten Laufzeit (Wandlungsfrist) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt die Anleihe unter im Einzelnen festgelegten Konditionen in Aktien des Emittenten umzutauschen. Mit dem Umtausch erlischt der Anspruch auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Anleihe. Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zertifikat

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Zertifikat ist eine Schuldverschreibung, deren Wertentwicklung wiederum von der Wertentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts abhängt. Basiswerte können unter anderem Aktien eines bestimmten Unternehmens, Indizes, aber genauso Rohstoffe oder Währungen sein. Die Ausgestaltung (beispielsweise Laufzeit, Zins- oder Rückzahlung) wird durch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Index-Zertifikat

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Index-Zertifikate bzw Index-Partizipationsscheine sind zinslose Schuldverschreibungen mit begrenzter Laufzeit, die sich auf einen bestimmten Wertpapierindex (zB DAX, EuroStoxx) beziehen. Veränderungen im jeweiligen Index werden automatisch berücksichtigt. Eine Risikostreuung erfolgt durch die Verteilung auf im jeweiligen Index vertretene Akti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Basket-Zertifikat

Basket-Zertikikate sind börsennotierte Schuldverschreibungen, die den Anlegern die Möglichkeit bieten, an der Wertentwicklung eines bestimmten Aktienkorbs (Basket) zu partizipieren, ohne die im Aktienkorb enthaltenen Aktien selbst besitzen zu müssen. Die Zusammenstellung des Baskets obliegt dem Emittenten. Die Zusammenstellung kann entweder über die gesamte Laufzeit identisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Optionsanleihe

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Optionsanleihen bzw warrent bonds oder bond-warrants stellen eine Kombination aus festverzinslicher Anleihe und einem idR verbrieften Optionsrecht (s "Optionsschein") dar, unter bestimmten Voraussetzungen Aktien, Anleihen oder andere WG des Emittenten zu beziehen. Mit Ausübung der Option erlischt der Anspruch auf Rückzahlung des Nominalbetrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hyper-Bonds

Hyper-Bonds (auch High Yield Performance Equity Related Bonds genannt) gewähren gegenüber den klassischen Aktienanleihen eine deutlich geringere Verzinsung zugunsten der Möglichkeit, prozentual an einer positiven Wertentwicklung des Basiswertes (Aktie oder Index) zu partizipieren. Zur steuerlichen Behandlung s "Aktienanleihe".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bandbreiten-Optionsschein

Bei Bandbreiten-Optionsscheine (auch s "range-warrants") handelt es sich um Pakete von Optionsscheinen (Optionen), die idR auf Indizes (DAX, MDAX, REX, Kurse einer bestimmten Aktie) als Basiswert lauten. Der Optionsinhaber kann vom Emittenten neben der Rückzahlung des eingesetzten bzw überlassenen Kapitals auch die Zahlung eines zusätzlichen Betrags (Ausübungsbetrag) verlang...mehr