Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 14 Lebensversicherung / Literaturtipps

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Rz. 6 Durch das Dritte Durchführungsgesetz/EWG zum VAG vom 21.7.1994 entfiel die Genehmigungspflicht Allgemeiner Versicherungsbedingungen durch das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Die Versicherer können ihre Bedingungen seit dem in den Grenzen der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung und der AGB-rechtlichen Vorschriften der §§ 305–310 B...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Schriftlichkeit

Rz. 71 Nach den Empfehlungen des GDV hat die Geltendmachung schriftlich zu erfolgen. Sie muss also schriftlich abgefasst sein, gleichgültig dabei ist jedoch, wie sie hergestellt wird (per Hand oder digital). Gleichgültig ist auch, ob die Abfassung in deutscher Sprache erfolgt. Die schriftliche Form der Anspruchserhebung kann durch die elektronische Form ersetzt werden, weil s...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / III. Vertragliche Ausschlüsse

Rz. 84 § 49 AVB-VSV enthält eine Reihe von objektiven Risikoausschlüssen. Dem Ausschluss mittelbarer Schäden (§ 49 Nr. 1 AVB-VSV) ist vor dem Hintergrund der Verschiebung des Merkmals auf Ebene der primären Risikoabgrenzung in der Regel nur konkretisierende Bedeutung beizumessen (zu AGB-rechtlichen Wirksamkeitsbedenken s. Rdn 26). Schäden durch Zahlung von Geldstrafen, Bußge...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Formfehler

Rz. 94 Wird ein Kaufvertrag abgeschlossen, ohne die vorgeschriebene Form zu wahren, z.B. durch eine nicht genügende mündliche oder schriftliche Kaufvertragsvereinbarung, führt der Formmangel zur Nichtigkeit des Kaufvertrags, § 125 BGB. Möglich ist die Heilung des formnichtigen Kaufvertrags dadurch, dass eine Auflassung beurkundet und in das Grundbuch eingetragen wird, § 311b ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 154 Ob derartige vertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen werden können – zu vorvertraglichen Pflichten –, ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. Dabei steht nicht so sehr die Thematik im Vordergrund, ob man überhaupt mit der Begründung eines Versicherungsvertrags "rückwirkend" noch eingreifende Verpflichtungen begründen kann. Diese Frage dürfte zu bejahen sein;...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Klausel bzgl. bereits eingetretener Schäden

Rz. 63 Ausgeschlossen sind ferner solche Schäden, die bereits bei Vertragsbeginn "eingetreten" sind. Damit soll eine unkontrollierte Rückwärtsdeckung verhindert werden. Rz. 64 Verständnis für diesen Ausschluss setzt allerdings voraus, sich nochmals mit der Definition des Versicherungsfalles nach Ziff. 4 UHV auseinanderzusetzen. Nach dieser Definition ist für einen Versicherun...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (1) Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung

Rz. 69 Bei der Auslegung der Formulierungen nach §§ 133, 157 BGB ist (jedenfalls sinngemäß) auch auf die Regeln der §§ 946 ff. BGB zurückzugreifen, jedoch ist die Auslegung des BGB nicht abschließend entscheidend.[168] Insbesondere bei einer über den Wortlaut hinausgehenden Interpretation scheinen die Regelungen hinreichend bestimmt und AGB-rechtlich wirksam, da sich der Sin...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / E. Transparenz

Rz. 8 Klare und verständliche Formulierungen der Vereinbarung, Baubeschreibung und Bezugsurkunde sind erforderlich, auch um dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu genügen, sodass der notarielle Bauträgervertrag einer Inhaltskontrolle standhalten kann; dafür muss der Notar im ureigensten Interesse sorgen; andernfalls kann er haftbar sein. Rz. 9 Hinweis Die Mandatier...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Subsidiaritätsklauseln

Rz. 48 Schon an dieser Stelle sei erwähnt, dass D&O-Versicherungen zur Vermeidung von Mehrfachversicherungen i.S.d. § 78 VVG mit den dort enthaltenen Rechtsfolgen bisweilen sog. Subsidiaritätsklauseln enthalten. Überschneidungen zu anderen Versicherungen sind denkbar. Hauptanwendungsfälle anderweitiger Überschneidungsmöglichkeiten sind z.B. die Bereiche "Kreditversicherung" ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles

Rz. 171 Ziff. 8.2 regelt den Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles – und zwar spezifisch – hinsichtlich der einzelnen Bausteine der Deckung in den Ziff. 4.2 bis 4.6.[325] Trotz der – jedenfalls auf den ersten Blick – entstandenen "Ziffernwüste"[326] ist diese Regelung AGB-rechtlich (wohl) nicht zu beanstanden. Die Gefahren der Vorverlagerung im Rahmen der Ziff. 8....mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Anzuwendendes Recht

Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB).mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Repräsentant

Rz. 136 Außer für eigenes Verschulden hat der Versicherungsnehmer für ein entsprechend relevantes Verschulden seines Repräsentanten einzustehen. Der noch in den VHB 84 unternommene Versuch, den Kreis der Repräsentanten auf mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen zu erweitern (§ 9 Nr. 1a VHB 84) und aus dem Versicherungsschutz gegen Einbruchdie...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Tarif mit Tarifbedingungen (§ 4 Abs. 1 MB/KK)

Rz. 375 Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich nach § 4 Abs. 1 MB/KK aus dem Tarif des Versicherers mit den entsprechenden Tarifbedingungen. In Tarifen und Tarifbedingungen beschreiben die Krankenversicherer wesentliche Teile ihrer Produkte. Sie unterliegen infolge der ständigen Änderung des Bedarfs in der medizinischen Versorgung sowie des Fortschritts in der...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Vereinbarung

Rz. 28 Die AVB werden Bestandteil des Versicherungsvertrages in der bei Vertragsschluss vereinbarten und zugrunde gelegten Fassung. Rz. 29 Beispiel In der Hausratversicherung sind die VHB mehrfach geändert worden, so dass als AVB in Betracht kommen: VHB 1942, VHB 1966, VHB 1974, VHB 1984, VHB 1992, VHB 2000, VHB 2008, VHB 2010, VHB 2022. Rz. 30 Vom früheren Bundesaufsichtsamt ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Nachbearbeitung (Ziff. 4.3.2.2)

Rz. 91 Ziff. 4.3.2.2 ersetzt die Kosten für eine rechtlich gebotene und wirtschaftlich zumutbare Nachbearbeitung der verarbeiteten oder bearbeiteten Erzeugnisse oder die für eine andere Schadenbeseitigung aufgewandten Kosten. Aus der Formulierung lässt sich unschwer entnehmen, dass sich Ziff. 4.3.2.1 des Modells und Ziff. 4.3.2.2 gegenseitig ausschließen.[182] Ist demzufolge...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / c) Einbeziehung weiterer Gegenstände in einen Vergleich

Rz. 364 Werden in einen Vergleich auch andere, nicht rechtshängig gewordene Streitfälle miteinbezogen, so gehen sie nicht zu Lasten des Rechtsschutzversicherers, wenn sich dessen Rechtsschutzpflicht nicht auf sie erstreckt.[363] Eine Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers besteht nach einem Urteil des BGH hingegen, wenn weitere, bisher nicht streitige Gegenstände (d.h....mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2021, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5.1 d AVB Reisegepäck 1992/2021). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten Wassers...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 7. Bewusstes Abweichen von Umwelt-Schutzbestimmungen

Rz. 69 Ein weiterer bedeutsamer Ausschluss ist – in Erweiterung von § 143 Abs. 2, 3 VVG – die Regelung, dass solche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden sind, die ihre Ursache darin haben, dass die Personen, die den Schaden verursachen, bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen,...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Sicherheitsvorschriften (A 3.3.1.1 VHB 2022)

Rz. 198 Die Sicherheitsvorschriften beinhalten gefahrmindernde Obliegenheiten. Sie fordern von dem Versicherungsnehmer ein Verhalten, das einer versicherten Gefahr entgegenwirkt. Rz. 199 Allgemein sind gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften zu beachten. Dies sind VDE-Normen, Regeln für den Betrieb von Gasgeräten, polizeiliche Vorschriften über die Lagerung leich...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / e) Neufassung Stand Februar 2014

Rz. 128 Die aktualisierten Musterbedingungen (AHB Stand Februar 2014) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beinhalten unter Ziff. 1.1 AHB den Versuch einer Definition des "Schadenereignis": Zitat "Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Vers...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / IV. Weitere Ausschlüsse (außerhalb der Muster-AUB 2020/2014)

Rz. 183 Ausschlüsse und Ausnahmen sind dispositiv. Besondere Ausnahmen können ebenso wie zusätzliche Ausschlüsse den konkreten AUB des VR zugrunde liegen. Erwähnt seien die in früheren Musterbedingungen enthaltenen Ausschlüsse für Berufs- und Gewerbekrankheiten und für Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse (§ 2 (3) a und c AUB 61) oder der...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Abtretung

Rz. 554 Für die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einer Lebensversicherung gelten zunächst die allgemeinen Regeln der §§ 398 ff. BGB . Sie werden ergänzt durch die Versicherungsbedingungen. In § 9 der Musterbedingungen des GDV für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung wird zunächst klargestellt, dass der Versicherungsnehmer seine Rechte aus dem Versic...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Fahrer-Rechtsschutz, § 22 ARB

Rz. 258 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 ARB genießt bei dieser Versicherungsart diejenige Person Versicherungsschutz, die im Versicherungsschein genannt ist, und zwar in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers (Fahrzeug), das weder ihr gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Tätigkeitsschäden – A 1 Ziff. 6.7 AVB-BHV/Ziff. 7.7 AHB

Rz. 174 Weil etwa Handwerksbetrieben eigen ist, dass sie an fremden Sachen arbeiten und insoweit für von der Erfüllungsleistung unabhängige Schäden naturgemäß versichert sein wollen, gibt es in der Betriebshaftpflichtversicherung Einschlüsse: A 1 Ziff. 6.7 AVB-BHV beschreibt positiv und abschließend, welche Tätigkeitsschäden versichert sind. Der Versicherungsschutz ist im Zu...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 1. Anwendbarkeit des VVG

Rz. 14 Die gesetzlichen Rechtsquellen des Großteils der praxisrelevanten Transportversicherungsformen finden sich im VVG. Nach § 209 VVG sind zwar die Vorschriften des VVG nicht auf die Seeversicherung anzuwenden, weshalb nach geltendem Recht systematisch zwischen der Binnentransportversicherung und der Seeversicherung zu unterscheiden ist. Die Transportversicherung, wie sie...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / D. Muster: Klage gegen den Hausratversicherer

Rz. 278 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Klage gegen den Hausratversicherer An das Landgericht – Zivilkammer – Gerichtsstraße 10 99099 X-Stadt Klage des _________________________ wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die Sachversicherung AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, g...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Gedehnter Versicherungsfall; mehrere Versicherungsfälle, Abs. 2 bzw. Nr. 2.4.4 und 2.4.5 ARB 2012

Rz. 421 Erstreckt sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum (Dauerverstoß), ist dessen Beginn maßgeblich (§ 4 Abs. 2 S. 1 ARB bzw. Nr. 2.4.4 ARB 2012), so z.B. der Abschluss des Untermietvertrages bei dauerhafter unzulässiger Untervermietung; der Zeitpunkt der ersten verweigerten Pachtzahlung, wenn eine Vertragsauflösung behauptet wird;[432] die Vermietung einer mangelh...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 3. Serienschaden

Rz. 172 Ziff. 8.3 enthält die sog. Serienschadenklausel. Mehrere während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Versicherungsfällemehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 131 Der völlige oder zumindest quotale Ausschluss von Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, umfasst sowohl positives Tun als auch Unterlassen, letzteres allerdings nur, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand. Diese kann sich aus dem Versicherungsvertrag selbst ergeben, aber auch daraus resultieren, dass der Versicherungsnehmer ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Transportkosten (Ziff. 4.4.2.2)

Rz. 112 Der aus AGB-rechtlicher Sicht weit gefasste Tatbestand könnte andeuten, dass tatsächlich sämtliche Transportkosten, die im Einzelnen nicht definiert sind, von der in Rede stehenden Ziffer erfasst sind. Dies ist aber nicht gewollt.[208] In der Literatur wird bisweilen angeführt, dass nach Ziff. 4.4.2.2 Versicherungsschutz für sog. äußere Transportkosten gewährt wird.[...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Claims-made-Prinzip

Rz. 77 Der D&O-Versicherung liegt – lange Jahre unangefochten – das sog. claims-made-Prinzip, das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde.[253] Der Versicherungsfall ist nicht schon die (behauptete) Pflichtverletzung oder das etwaig daraus resultierende Schadenereignis, vielmehr erst die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber den in der jeweiligen Klausel zitierten Per...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bedingungsanpassung

Rz. 174 § 164 VVG berechtigt den Versicherer bei der Lebensversicherung in bestimmten Fällen zur Änderung unwirksamer Versicherungsbedingungen. Voraussetzung für eine Bedingungsänderung ist, dass die Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden sind und dass die Beding...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / e) Teilklage

Rz. 457 § 15 Abs. 1 d aa ARB 75 und neuerdings wieder § 17 Abs. 1 c bb 4. Spiegelstrich ARB 2010 sehen vor, dass der Versicherungsnehmer, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, vorab nur einen angemessenen Teil seiner Ansprüche einklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung des Restanspruches bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Brand

Rz. 65 Definition Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (A 3.1 VHB 2022). Die Definition entspricht vollständig derjenigen in der Feuer- und Gebäudeversicherung (§ 1 Nr. 2 AFB bzw. § 3 Nr. 1 VGB). Sie ist unvollkommen, da der zentrale Begriff "Feuer" nicht näher bestimmt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Rechtsänderungen aufgrund vertraglicher Rechte des Versicherungsnehmers

Rz. 146 Da sich der Bedarf des Versicherungsnehmers an Alters- und Hinterbliebenenversorgung, aber auch an Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung während der Laufzeit der Versicherung erheblich ändern kann, räumen die Versicherer dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Versicherungsbedingungen häufig Möglichkeiten ein, die Versicherung umz...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / aa) Stand der Technik

Rz. 145 Voraussetzung für das Eingreifen der Ziff. 6.2.5 ist, dass keine ausreichende Erprobung nach dem "Stand der Technik" vorliegt, oder die Erzeugnisse nicht "in sonstiger Weise" ausreichend erprobt waren. In den "älteren" Modellen von 1974 bis 1987 hatte der Versicherungsnehmer noch die "anerkannten Regeln der Technik oder Wissenschaft" einzuhalten.[264] Die Modelle von...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 6. Umweltprodukterisiko

Rz. 29 Der sicherlich komplizierteste Baustein der UHV dürfte Ziff. 2.6 UHV sein. Das dort versicherte sog. Umweltprodukterisiko befasst sich – im Gegensatz zu den vorgenannten Bausteinen – nicht mit einem besonderen, aus der Inhaberschaft einer Anlage resultierenden Risiko, sondern mit einem konkreten Liefer- bzw. Herstellungs- oder Dienstleistungsrisiko. Rz. 30 Dieser Baust...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Wartezeit, Abs. 1 S. 3 bzw. Nr. 3.1.1 ARB 2012

Rz. 416 Der Versicherungsfall muss, soll eine Verpflichtung des Rechtsschutzversicherers zur Gewährung von Rechtsschutz bestehen, grundsätzlich nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein (§ 4 Abs. 1 S. 2 ARB). Für die Leistungsarten nach § 2 b ARB bis § 2 g ARB gilt aber Abweichendes. Für sie besteht Rechtsschutz erst nach Ablauf einer F...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Versicherungsfall: Der Rückruf

Rz. 186 Versicherungsfall ist – abweichend von den AHB – der während der Wirksamkeit der Versicherung erfolgte Rückruf.[360] Dieser wird im jeweiligen zweiten Absatz der Ziff. 2 der beiden Modelle "definiert". Als Rückruf gilt, neben den im Einzelnen angeführten Tatbestandsmerkmalen, auch die Warnung (vgl. Musterbedingungen für Hersteller und Handelsbetriebe) vor nicht siche...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Versicherungssumme und Serienschaden

Rz. 165 Eines der wesentlichen Elemente des Versicherungsvertrages ist die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der Leistungen dar, die der Versicherer im jeweiligen Schadenfall zu erbringen hat (§ 3 III. Ziff. 2 AVB); nur Kosten und evtl. Prozesszinsen werden vom Versicherer über die Versicherungssumme hinaus ggf. noch ersetzt. Die Versicherungs...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Berechnung des Rückkaufswertes bei Verträgen, die vor der Deregulierung 1994 geschlossen wurden

Rz. 344 Bis zur Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes am 29.7.1994 waren die AVB Bestandteil des genehmigungspflichtigen Geschäftsplans. Als solche bedurften sie der Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV; jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ein Rückkaufswert war nach §§ 173, 176 Abs. 1, 3 VVG a.F. bei Kündigu...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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§ 14 Lebensversicherung / IX. Vorläufiger Versicherungsschutz

Rz. 125 Der Versicherer kann mit dem Versicherungsnehmer auch in der Lebensversicherung vereinbaren, dass vorläufiger Versicherungsschutz – in §§ 49 ff. VVG vorläufige Deckung genannt – gewährt wird. Bei dem Vertrag über die Gewährung einer vorläufigen Deckung handelt es sich gem. § 49 Abs. 1 S. 1 VVG um einen selbstständigen Versicherungsvertrag.[129] Die Parteien bezwecken...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Insider-Regelung sowie Spekulationsgeschäfte

Rz. 139 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (nach Ziff. A-7.6 der Modelle) ferner Haftpflichtansprüche wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. Insider-Regeln, womit u.a. auf die im Jahre 1998 neu gefassten Insider-Regelungen Bezug genommen wird und den daraus resultierenden Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz (vgl. etwa §§ 12 ff., §§ 37b und c WpHG). Die...mehr