Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Systematisierung der einzelnen Wirtschaftsgüter/Vermögenswerte in der Steuerbilanz

Rz. 285 Zum Zweck der Bewertung werden Bilanzposten in § 266 HGB, § 6 EStG wie folgt eingeteilt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Sonder-AfA, insb. AfA nach § 7g EStG

Rz. 331 Unter Sonderabschreibungen sind Abschreibungen zu verstehen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung, in Anspruch genommen werden können. Zurzeit ist jedoch nur die Sonderabschreibung zur Förderung von Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Ansonsten kommen höchstens noch individuelle Sonderabschreibungen in Katastrop...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Erfolgswirksamkeit bei Bilanzierung (Finanzbuchhaltung/FiBu) versus EÜR

Rz. 241 Die im Abschnitt zuvor dargestellten erfolgswirksamen Buchungen sollen noch an einem weiteren Beispiel verdeutlicht werden. Rz. 242 Hinweis Dies ist auch für die unterhaltsrechtliche Betrachtung von besonderer Bedeutung, weil hierbei eine Ungleichbehandlung hingenommen wird. Aus diesem Grund müsste von jedem Unternehmer, der eine EÜR erstellt, konsequenterweise unterha...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorbemerkungen zu den Aktiva

Rz. 376 Die Darstellung folgt systematisch der handelsrechtlichen Regelungen zu den Aktiva ohne Grundstücksrechte und bewegliches Anlagevermögen, die schon behandelt sind.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Betriebsausgaben bei EÜR

Rz. 556 Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie umfassen grundsätzlich alle Ausgaben eines Betriebes, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Veranlagungszeitraum aufgewandt werden oder nicht. Rz. 557 Beispiele für Betriebsausgaben bei EÜR Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG sind z.B.:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 und § 13a EStG)

Rz. 177 Unter Land- und Forstwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie der Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse (R 15.5 Abs. 1 S. 1 EStR 2012). Jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist zu entscheiden, ob eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtige...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Erlöse

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 268 Nach R 4.2 Abs. 1 EStR 2012 gehören zum gewillkürten Betriebsvermögen:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebseinnahmen bei EÜR

Rz. 553 In Anlehnung an den Begriff Einnahmen nach § 8 Abs. 1 EStG sind Betriebseinnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zufließen. Rz. 554 Betriebseinnahmen sind z.B.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 19. Einkommensteuergesetzesänderungen 2017

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Doppelte Buchführung (Doppik) nach Luca Pacioli und Prüfung von Verbuchungen und Buchungssätzen

Rz. 169 Unabhängig von dem Faktum, dass der Jahresabschluss nur Parteivortrag darstellt, zeigen die Schlussbilanzwerte von den Eröffnungsbilanzwerten ausgehend das Ergebnis der Verbuchungen über ein Geschäftsjahr, korrigiert um die Jahresabschlussverbuchungen. Rz. 170 Hinweis Eine vorgelegte Gewinnermittlung besagt nicht, dass die darin zusammengefassten Geschäftsvorfälle, di...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen

Rz. 410 Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen Das Steuerrecht kennt zur Vermeidung individueller Ermittlung Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen für bestimmte Gewerbezweige. Diese werden jährlich angepasst und veröffentlicht.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Geringwertige Wirtschaftsgüter – GWG – im Steuer- und im Familienrecht

Rz. 371 Nach der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG können (steuerliches Wahlrecht!) die sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes 410 EUR (netto, VZ bis 2007) nicht übersteigt und es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Diese ges...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Wechsel der AfA-Methoden

Rz. 325 Nach § 7 Abs. 3 EStG ist ein Übergang von der degressiven AfA zur linearen AfA generell möglich. Hierbei ist der Restbuchwert auf die noch verbleibende Restnutzungsdauer gleichmäßig zu verteilen und wird wie folgt hinsichtlich des sich hieraus ergebenden linearen AfA-Betrages berechnet: Linearer AfA-Betrag (EUR) = Restbuchwert: Restnutzungsdauer Rz. 326 Beispiel Untern...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (2) Sonderabschreibung und lineare AfA

Rz. 344 Wird lineare AfA neben einer Sonderabschreibung (siehe Beispiel Rdn 341 und folgendes exemplarisches Beispiel nach § 7g EStG a.F. zur Ansparabschreibung, siehe auch Rdn 348) vorgenommen, ändern sich die Bemessungsgrundlagen und der AfA-Satz. Beispiel Ein Unternehmen hat 2007 ein Wirtschaftsgut des beweglichen Anlagevermögens mit 100.000 EUR angeschafft. Dieses hat eine...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Entnahmen und Einlagen

Rz. 409 Entnahmen und Einlagen stellen alle Wirtschaftsgüter dar (Barentnahmen und Bareinlagen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die ein (Mit-)Unternehmer dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnimmt oder einlegt (vgl. § 4 Abs. 1 S. 2 EStG, siehe Rdn 226, 366 f.). Beispielemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Voraussetzungen des § 7g EStG.

Rz. 336 § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (vgl. Rdn 367 ) Die Regelung des Investitionsabzugsbetrags wurde durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt und ist ab Verkündung des Gesetzes am 18.8.2007 anwendbar. Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Rz. 391 ▪ Unterhaltsrelevanz Um die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit zu reduzieren, kann der Unterhaltsschuldner/Unternehmer bei langfristiger Fertigung, aber auch durch eine "Produktion auf Halde", und Leistungserstellung den Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung buchen, ohne dass er schon die Gewinnrealisierung ausweist. Beispiel Bauunternehmer B hat keine teilfe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 29. Jahressteuergesetz 2020

Rz. 97 Flexibilisierung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) § 7g Abs. 1 EStG wird wie folgt gefasst: Zitat Steuerpflichtige kann für die künftige bewegliche Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inlä...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsrechtsprechung zur AfA (bewegliche Wirtschaftsgüter)

Rz. 360 Der BGH hat in seinem Urteil aus dem Jahre 1980[206] grundlegend zur AfA festgestellt, dass der durch das steuerliche Institut der Abschreibung pauschal zu berücksichtigende Verschleiß von Gegenständen des Anlagevermögens entspreche oft keine tatsächliche Wertminderung in Höhe des steuerlich anerkennungsfähigen Betrages, erst recht keine entsprechende Minderung des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Unternehmensteuerreform 2008 (Paradigmenwechsel für Jahresabschlüsse ab 2009)

Rz. 6 Ein besonderer Steuersatz gilt für nicht entnommene Gewinne für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Thesaurierungsbegünstigung) bei Anwendung des Betriebsvermögensvergleichs mit 28,25 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie einer zusätzlichen Nachversteuerung im Falle der Ausschüttung in Höhe von 25 % Einkommensteuer (diese o...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (4) Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. (vgl. "Sonderposten mit Rücklageanteil")

Rz. 347 Das vorherige Beispiel (siehe Rdn 347) macht deutlich, dass auch noch in den gegenwärtigen relevanten unterhaltsrechtlichen Betrachtungszeiträumen die Altregelung der Ansparabschreibung hereinwirkt. Auf den obigen Hinweis (siehe Rdn 346) zur generellen Rechtsfrage, ob eine fiktive AfA-Tabelle mit fiktiver Steuerberechnung vorzunehmen ist, wird verwiesen. Kleinere und m...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Anschaffungs- und Herstellungskosten, § 255 HGB

Rz. 275 Die Anschaffungskosten ergeben sich aus: Kaufpreis (Anschaffungspreis) + Anschaffungsnebenkosten (ANK) – Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten (AK) Rz. 276 Anschaffungsnebenkosten sind Kosten, die neben dem Kaufpreis anfallen, z.B. bei Grundstücken:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) AfA bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Rz. 300 Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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Betriebswirtschaftliche Aus... / 3.2 Die Bewegungsbilanz: Mittelherkunft und Mittelverwendung

Die Bewegungsbilanz zeigt die Veränderung der Vermögens- und Kapitalpositionen sowie die Verwendung des bisher erwirtschafteten vorläufigen Ergebnisses aus der Kostenstatistik I. D. h., bei Mittelverwendung handelt es sich bspw. um den Kauf von Aktivvermögen oder die Minderung von Passivposten (z. B. Tilgung von Verbindlichkeiten) während sich die Mittelherkunft aus der Abnahme...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 12 Zusammensetzung des Betriebsvermögens

Rz. 67 Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen gehören, sind in der Bilanz zu aktivieren. Man unterscheidet zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Diese Begriffe sind im EStG nicht definiert. Zur Abgrenzung wird auf R 6.1 EStR verwiesen. Als Anlagevermögen definiert der BFH in Anlehnung an das Handelsrecht (§ 247 Abs. 2 HGB) die Gegenstände, die dazu bestimmt sind, a...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 1.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 6 Nicht dem notwendigen Betriebsvermögen, sondern "nur" dem gewillkürten Betriebsvermögen werden Wirtschaftsgüter zugerechnet, die objektiv dazu geeignet und von ihrem Eigentümer erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern und weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind.[1] Charakteristisch für das gewillkürte Betriebsvermögen ist dem...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 11 Betriebsvermögen und § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 66 Die Tatsache, dass Aufwendungen für Jagd, Fischerei Segeljachten, Motorjachten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG) oder Luxusfahrzeuge (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG) den Gewinn nicht mindern dürfen, berührt die Betriebsvermögenseigenschaft dieser Wirtschaftsgüter nicht. Die Anschaffungskosten hierfür sind in jedem Fall in vollem Umfang als Betriebsvermögen anzusetzen. Ein ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.4 Sale-and-lease-back-Verfahren

Rz. 33 Als Sale-and-lease-back-Verfahren werden Vorgänge bezeichnet, bei denen ein Unternehmen in seinem Eigentum stehende Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – immaterielle[1] und (vorwiegend) materielle Anlagegüter – an ein anderes Unternehmen – in der Regel eine Leasing-Gesellschaft –[2] veräußert und die Vermögensgegenstände auf der Grundlage eines Leasing-Vertrages...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.1 Investitionszulage

Rz. 40 Nach § 2 Abs. 1 InvZulG 2010 sind begünstigte Investitionen die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben i. S. des § 2 Abs. 3 InvZulG gehören, z. B. Errichtung einer Betriebsstätte, die mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhabens (Bindungszeitraum) z...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.4 Entgeltlichkeit

Rz. 37 Eine Betriebsveräußerung setzt voraus, dass die Übertragung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Es sind daher die entgeltlichen oder teilentgeltlichen von den unentgeltlichen Betriebsübertragungen zu unterscheiden.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.1 Verbleibendes Betriebsvermögen nach Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe

Rz. 148 Nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe kann noch Restbetriebsvermögen beim Veräußerer verbleiben. Praxis-Beispiel U verkauft sein Bauunternehmen an den Bauunternehmer B. Zum 1.4.01 veräußert er die wesentlichen Betriebsgrundlagen, das Anlagevermögen, die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Geschäftswert für 700.000 EUR. Der Preis ist in Höhe von je 25...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 6 Teilbetriebsveräußerung/Teilbetriebsaufgabe

Rz. 75 Auch die Veräußerung eines Teilbetriebs ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG begünstigt. Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, steht die Aufgabe des Teilbetriebs seiner Veräußerung gleich.[1] Rz. 76 Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich betrachtet alle Merkmale...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.2 Gewerbesteuer

Rz. 41 Seit der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Hinzugerechnet werden müssen 20 % aller Miet- und Pachtzinsen, also auch Leasing-Zahlungen, für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern (die Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen entfällt) und 50 % der Mieten, Pachten und Leasing-Ra...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.3 Besonderheiten bei der Vereinbarung nicht linearer Leasing-Raten

Rz. 32 Leasing-Raten können linear, degressiv oder progressiv gestaltet werden. Nach BFH[1] ist bei degressiven Leasing-Raten in der Regel die Summe der geschuldeten Raten in jährlich gleich bleibende Beträge für die Vertragsdauer aufzuteilen. Für die in den ersten Jahren über diesen rechnerischen Jahresaufwand hinausgehenden Beträge ist ein Aktivposten (Rechnungsabgrenzungs...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.2 Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Rz. 114 Wie sich aus der Übersicht unter Rz. 106 ergibt, werden bei der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern durch Mitunternehmer, die natürliche Einzelpersonen sind, die Buchwerte fortgeführt, wenn der Übernehmer die Wirtschaftsgüter in sein Betriebsvermögen übernimmt und bei ihm die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Rz. 115 In der Regel handelt es sich b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.3 Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft (Gesellschaftereintritt)

Rz. 72 Sofern ein neuer Mitunternehmer in eine bestehende Personenhandelsgesellschaft aufgenommen wird, muss dieser i. H. d. Teilwerts seines zu übernehmenden Kapitalanteils, der in aller Regel über dem Buchwert liegt, eine entsprechende Einlage leisten. Zum Zwecke der Bestimmung seines aktuellen Beteiligungswerts am Unternehmensvermögen und damit der zu leistenden Einlage i...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.2 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einen Dritten (Gesellschafterwechsel)

Rz. 70 In diesem Fall übernimmt ein neuer Mitunternehmer unter Zustimmung der anderen Eigner den Anteil des ausscheidenden Gesellschafters. Der Austretende wird grundsätzlich i. H. d. Buchwerts und des positiven Unterschiedsbetrags zwischen Teil- und Buchwert (i. d. R. stille Reserven, nicht bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter und ein ggf. vorhandener Geschäfts...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.1.2 Feste und variable Kapitalkonten

Rz. 14 In der Praxis weichen jedoch die Gesellschaftsverträge häufig von der gesetzlichen Vorstellung variabler Kapitalkonten ab, indem vereinbart wird, dass feste Kapitalanteile auf Dauer für die Verteilung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter maßgebenden Charakter besitzen sollen. Derartige Regelungen zielen auf eine Sicherung des Einfluss-, Rechte- und Pflichtenver...mehr