Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2 Sachliche Unterrichtung potenzieller Mitglieder

Zu einer sachlichen Unterrichtung gehört, auf das Leistungsangebot im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen hinzuweisen. Die Angaben müssen einen Informationsgehalt haben, objektiv nachprüfbar und frei von persönlicher Wertung sein. Werbung darf nicht unwahr oder unlauter sein, irreführen, unzulässig vergleichen oder unzumutbar belästigen. Dies r...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.6.3 Datenschutz

Zum Thema Datenschutz wurde entschieden,[1] dass der Verwalter – ohne dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliege – eine Saldenliste an sämtliche Eigentümer versenden darf, in welcher zahlungssäumige Eigentümer namentlich benannt und die Hausgeldrückstände aufgelistet werden. Die namentliche Nennung der Hausgeldschuldner durch den Verwalter dürfe in Erfüllung einer rechtlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 5 Delegation von Verwalteraufgaben

Das Verwalteramt ist bereits wegen der damit verbundenen Vermögensbetreuungsbefugnis bzw. -verpflichtung ein Vertrauensamt und daher höchstpersönlicher Natur. Der bestellte Verwalter hat das Amt gemäß § 664 Abs. 1 BGB in persona auszuüben. Selbstverständlich kann er innerhalb seines Unternehmens bzw. innerhalb seiner Firma Verwalteraufgaben und Tätigkeiten auf seine Mitarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.3 Werbeslogans und Mottos

Die Verwendung eines Werbeslogans und eines Mottos gehört zu den inhaltlich zulässigen Sachinformationen. Es darf das Gebot der Sachlichkeit nicht verletzt und eine Irreführung muss vermieden werden. Weiter darf keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung aufgestellt werden und die Sachinformationen dürfen wegen des reklamehaften Werbemittels nicht völlig in den Hintergrund ...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und Gerichtskosten für den Abschluss von Mehrvergleichen in Familiensachen

Der Abschluss eines Vergleichs löst besondere Anwaltskosten und teilweise auch Gerichtskosten aus, was insbesondere dann zu beachten ist, wenn dem Mandanten Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt wurde. Zum einen kann die befreiende Wirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO für die Gerichtskosten nur im Umfang der erfolgten VKH-Bewilligung eintreten. Zum anderen bestimmt sich der V...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

Im Hinblick auf die für den Abschluss des Vergleichs entstehenden zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten muss deshalb darauf geachtet werden, dass die Kosten auch tatsächlich von der VKH-Bewilligung abgegolten sind. Dabei ist zwischen den folgenden Konstellationen zu unterscheiden, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll:mehr

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AGS 10/2024, Vorschuss aus ... / 2. Rückforderung vom Anwalt

Ergibt sich bei dieser aufgrund des Festsetzungsantrags des Rechtsanwalts vorgenommenen Endabrechnung, dass an den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt bereits eine Überzahlung erfolgt ist, setzt der Urkundsbeamte den an den Rechtsanwalt zu viel gezahlten Betrag als Rückforderungsbetrag der Staatskasse fest.[56] Gegenüber diesem Rückzahlungsanspruch kann sich der Recht...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Anwaltsvergütung

Ist VKH auch für den Mehrvergleich bewilligt, erhält der beigeordnete Anwalt wegen § 48 Abs. 1 S. 2 RVG aus der Staatskasse sämtliche Gebühren erstattet, die für den Abschluss des Vergleichs anfallen. Die Regelung wurde durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 eingeführt. Damit sollte die in der Rspr. strittige Frage des Umfangs des gegen die Staatskasse bestehenden Vergütungsans...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

1. Der Vergleich beschränkt sich auf gerichtlich anhängige Ansprüche;mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

3. Es handelt sich um einen Scheidungsfolgenvergleich, der auch gerichtlich nicht anhängige Ansprüche umfasst.mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / II. Vergleich umfasst auch nicht anhängige Ansprüche (Mehrvergleich)

1. Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für den Mehrvergleich Erstreckt sich der Vergleich auf nicht anhängige Ansprüche, bedarf es einer ausdrücklichen Erstreckung der VKH-Bewilligung auch auf diesen Vergleich. Eine automatische Erstreckung auf die nicht anhängigen Ansprüche erfolgt nicht. Das gilt, wenn der Vergleich sowohl anhängige als auch nicht anhängige Ansprüche umfa...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / III. Abschluss eines Scheidungsfolgenvergleichs

1. Anwaltsvergütung Besonderheiten gelten für den Scheidungsfolgenvergleich. Gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG erstreckt sich die in einer Ehesache erfolgte Beiordnung im Fall des Abschlusses eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten. Es handelt sich um eine automatische Erstreckung der VKH-Beiordnung, sodass es einer aus...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

2. Der Vergleich umfasst gerichtlich nicht anhängige Ansprüche (Mehrvergleich);mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / I. Vergleich beschränkt sich auf anhängige Ansprüche

1. Anwaltsvergütung Bei Abschluss eines Vergleichs, der lediglich solche Ansprüche umfasst, die Gegenstand des Verfahrens sind, für das VKH bewilligt wurde, sind aus der Staatskasse sämtliche Gebühren zu erstatten. Das gilt auch für die Einigungsgebühr der Nrn. 1003, 1004 VV. Die VKH-Bewilligung erstreckt sich folglich automatisch auf den Vergleich, ohne dass es einer besonde...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für den Mehrvergleich

Erstreckt sich der Vergleich auf nicht anhängige Ansprüche, bedarf es einer ausdrücklichen Erstreckung der VKH-Bewilligung auch auf diesen Vergleich. Eine automatische Erstreckung auf die nicht anhängigen Ansprüche erfolgt nicht. Das gilt, wenn der Vergleich sowohl anhängige als auch nicht anhängige Ansprüche umfasst, nur für letztere. Eine stillschweigende Erstreckung der V...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

Der Abschluss eines Vergleichs löst besondere Anwaltskosten und teilweise auch Gerichtskosten aus, was insbesondere dann zu beachten ist, wenn dem Mandanten Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt wurde. Zum einen kann die befreiende Wirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO für die Gerichtskosten nur im Umfang der erfolgten VKH-Bewilligung eintreten. Zum anderen bestimmt sich der Ve...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Anwaltsvergütung

Bei Abschluss eines Vergleichs, der lediglich solche Ansprüche umfasst, die Gegenstand des Verfahrens sind, für das VKH bewilligt wurde, sind aus der Staatskasse sämtliche Gebühren zu erstatten. Das gilt auch für die Einigungsgebühr der Nrn. 1003, 1004 VV. Die VKH-Bewilligung erstreckt sich folglich automatisch auf den Vergleich, ohne dass es einer besonderen Bewilligung ode...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Anwaltsvergütung

Besonderheiten gelten für den Scheidungsfolgenvergleich. Gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG erstreckt sich die in einer Ehesache erfolgte Beiordnung im Fall des Abschlusses eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten. Es handelt sich um eine automatische Erstreckung der VKH-Beiordnung, sodass es einer ausdrücklichen VKH-Bew...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Gerichtskosten

Gesonderte Gerichtsgebühren entstehen nicht, wenn der Vergleich lediglich die gerichtlich anhängigen Ansprüche umfasst. Die Vergleichsgebühr der Nr. 1500 FamGKG KV fällt nur an, soweit der Vergleich nicht anhängige Ansprüche umfasst. Auch wenn ein Vergleich im VKH-Bewilligungsverfahren geschlossen wird, fällt keine Gerichtsgebühr an (Anm. S. 1 zu Nr. 1500 FamGKG KV). Die Beend...mehr

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B / 5 Beschlagnahme, Beschlagnahme der Handakten bzw. von Computerdateien des Verteidigers/Rechtsanwalts [Rdn 918]

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 3. Gerichtskosten

Für den Abschluss eines Mehrvergleichs entsteht eine 0,25-Gebühr nach Nr. 1500 FamGKG KV. Nach dem genauen Wortlaut der Regelung fällt die Gebühr nur an, soweit ein Vergleich über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände geschlossen wird. Die Gebühr kann deshalb nicht nach dem gesamten Vergleichswert, sondern nur nach dem Mehrwert erhoben werden. Beispiel 5 In einer Kindesunte...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Gerichtskosten

Wird eine gerichtliche Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen, entsteht eine Vergleichsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG KV nur dann, wenn der verglichene Gegenstand weder im Verbundverfahren noch als isolierte Familiensache anhängig gewesen ist. Es ist deshalb zwischen den beiden Konstellationen zu unterscheiden:mehr

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P / 2 Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3429]

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AGS 10/2024, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Rechtsanwalts A

1. Außergerichtliche Vertretung Hier ändert sich gegenüber dem Ausgangsfall nichts, da die Besprechung erst nach Erteilung des Prozessauftrags geführt wurde. 2. Gerichtliche Vertretung Im Unterschied zum Ausgangsfall ist Rechtsanwalt A für die telefonische Besprechung keine Terminsgebühr angefallen. Eine Besprechung im gebührenrechtlichen Sinne kommt nämlich bereits im Ansatz n...mehr

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AGS 10/2024, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Rechtsanwalts A

1. Außergerichtliche Vertretung K hat Rechtsanwalt A zunächst einen Vertretungsauftrag erteilt. Hierdurch ist Rechtsanwalt A nach Abs. 1 der Anm. zu Nr. 2300 VV eine Geschäftsgebühr angefallen, die hier bei zu unterstellenden durchschnittlichen Umständen mit einem Satz von 1,3 angemessen sein soll. Somit rechnet Rechtsanwalt A seine außergerichtliche Tätigkeit wie folgt ab:mehr

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AGS 10/2024, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Rechtsanwalts C

Rechtsanwalt C hat – wovon im Regelfall auszugehen ist – von seinem Mandanten nach Erhalt der (ersten) Zahlungsaufforderung einen Vertretungsauftrag erhalten. Damit bestimmt sich seine Vergütung ausschließlich nach Teil 2 VV. Für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 2 Abs. 3 VV) ist Rechtsanwalt C eine Geschäftsgebühr nach Abs. 1 der Anm. zu Nr. 2300 VV angefallen. Auch hi...mehr

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AGS 10/2024, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Rechtsanwalts C

Da Rechtsanwalt C im Rahmen des Vertretungsmandats tätig war, kommt von vornherein der Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen nicht in Betracht. Sollte Rechtsanwalt C gleichwohl von B einen Prozessauftrag erhalten haben, würde ihm folgende Vergütung anfallen:mehr

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FF 10/2024, Einreichung der von einem anderen Rechtsanwalt verfassten Berufungsbegründung per beA

ZPO § 130a Leitsatz Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam (im Anschluss an BGH Beschl. v. 28.2.2024 – IX ZB 30/23, NJW 2024, 1660). BGH, Beschl. v. 3.7.2024 – XII ZB 538/23 (OLG Stuttgart, AG B...mehr

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FoVo 10/2024, Pflicht eines Rechtsanwalts zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ist umfassend

Leitsatz Ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel – hier einen Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers und die sofortige Beschwerde gegen eine Ents...mehr

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FoVo 10/2024, Pflicht eines... / 3 Der Praxistipp

Der Rechtsanwalt ist nie privat Der BGH nimmt auf, was längst Realität ist. Die Digitalisierung ist nicht beruflich oder privat, sondern sie ist unmittelbar personifiziert. Wer am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt – was Rechtsanwälte mit der Einrichtung des beA gesetzlich zwingend tun –, ist ganzheitlich eingebunden. In der Kommunikation mit der Justiz sollte der Rechtsa...mehr

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AGS 10/2024, Vergütungsansp... / III. Auslagen des Rechtsanwalts

Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen folgt nach Auffassung des AG aus § 46 Abs. 1 RVG.mehr

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AGS 10/2024, Gebührenanspru... / II. Gebühren des Kanzleiabwicklers

Nach Auffassung des LAG hat das ArbG die an Rechtsanwalt A aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung zu Recht auf (nur) 1.594,01 EUR festgesetzt. Die Auffassung des Rechtsanwalts A, es seien sowohl die zu Lebzeiten des Rechtsanwalts K angefallenen Gebühren (Verfahrens- und Terminsgebühr aus 7.281,88 EUR) als auch für seine Tätigkeit angefallene Gebühren (Verfahrens-, Termins...mehr

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FoVo 10/2024, Pflicht eines... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht Rechtsbeschwerde als unzulässig an Die Rechtsbeschwerde des Schuldners hat keinen Erfolg, weil sie unzulässig ist. Die Rechtsbeschwerde ist – ungeachtet ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht – nicht eröffnet. Eine Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn die zuvor eingelegte sofortige Beschwerde statthaft war. War bereits die Ausgangsentscheidung unanfechtbar, ...mehr

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AGS 10/2024, Vorschuss aus ... / c) Bestellter Rechtsanwalt

Besonderheiten gelten nach § 47 Abs. 1 S. 2 RVG für die nach §§ 138, 270 FamFG beigeordneten bzw. nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO bestellten Rechtsanwälte. Diese haben – anders als früher nach der BRAGO – nicht nur einen Vergütungs- sondern nach §§ 39, 40 RVG auch einen Vorschussanspruch gegen die Partei. Ein Anspruch gegen die Landeskasse entsteht nach § 45 Abs. 2 RVG in diesen...mehr

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AGS 10/2024, Terminsgebühr ... / II. Rückzahlungsverpflichtung des Rechtsanwalts

Der BGH hat zunächst darauf verwiesen, dass der Rechtsanwalt aus dem Anwaltsvertrag mindestens entsprechend §§ 675, 667 BGB verpflichtet sei, denjenigen Teil eines ihm geleisteten Vorschusses zurückzuzahlen, der die tatsächlich geschuldete Vergütung übersteige (BGH AGS 2019, 170 = zfs 2019, 343 m. Anm. Hansens = RVGreport 2019, 208 [Hansens]; BGH AGS 2022, 121 m. Anm. Tillne...mehr

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AGS 10/2024, Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschiebehaft

§ 45 RVG; Nr. 6300 VV RVG Leitsatz Dem nach § 62d AufenthG gerichtlich bestellten Verfahrensbevollmächtigten steht ein Vergütungsanspruch nach § 45 Abs. 3 S. 1 RVG gegen die Staatskasse zu. Bei der Anordnung von Sicherungshaft handelt es sich um eine aufgrund von Bundesrecht nach §§ 62 Abs. 3, 106 Abs. 2 S. 1 AufenthG angeordnete Freiheitsentziehung i.S.v. § 415 FamFG. Insofern...mehr

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AGS 10/2024, Elektronische Übermittlung von Streitwert-Beschwerden durch sich selbst vertretende Rechtsanwälte

§ 5a GKG; § 130a ZPO a.F.; § 130d ZPO Leitsatz Ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache als Rechtsanwalt ein Berufungsverfahren in einem WEG-Verfahren durchführt, und – nach Zurückweisung seiner Berufung durch das LG nach § 522 Abs. 2 ZPO – in einem Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts erneut in eigener Sache als Rechtsanwalt auftritt, ist zur elektr...mehr

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V / 19 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 5049]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 5050 Literaturhinweise: Al...mehr

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P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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AGS 10/2024, Gebührenanspru... / I. Sachverhalt

Der Klägerin war durch die Beschwerdeentscheidung des LAG Chemnitz v. 14.6.2018 Prozesskostenhilfe (PKH) für einen von ihr geltend gemachten Klageantrag zu 1 im Wert von 7.281,88 EUR bewilligt und insoweit Rechtsanwalt K zur Wahrnehmung der Rechte beigeordnet worden. Da Rechtsanwalt K während des laufenden Verfahrens verstarb, bestellte die RAK Sachsen am 24.10.2018 den Rech...mehr

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V / 31 Verteidiger, Handakten [Rdn 5164]

Rdn 5165 Literaturhinweise: Bräuer, Die Handakten des Anwalts – welche Pflichten treffen den Anwalt?, AnwBl. 2017, 440 Jungk, Die Handakte des Rechtsanwalts – analog und digital, AnwBl. 2014, 84 Kolb, Datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche Mandant gegen Anwalt Die Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO, BRAK-Mitt. 2022, 64 Rudolph, Verschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2024, Pflicht eines... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel – hier einen Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers und die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung...mehr

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A / 35 Akteneinsicht, Kosten [Rdn 425]

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K / 4 Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 2926]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 27 Verteidiger, Begriff [Rdn 5111]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 39 Verteidiger, Verschwiegenheitspflicht [Rdn 5253]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 15 Terminsverlegung [Rdn 4597]

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zfs 10/2024, Erforderliche ... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Köln ist zuzustimmen. Das OLG macht auf ein Problem aufmerksam, das nicht jedem Rechtsanwalt und – wie die Entscheidung belegt – noch nicht einmal jedem mit dem Kostenfestsetzungsverfahren befassten Rechtspfleger bekannt ist. Die mit der verfahrensgegenständlichen Problematik zusammenhängen Frage sollen hier kurz erörtert werden. Bindung des Rechtspfl...mehr