Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / 6. Entscheidung des Gerichts

Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung ist die Kausalität zwischen Mittellosigkeit und Fristversäumnis.[67] Entscheidend ist, ob der Rechtsanwalt die Beschwerde auch ohne Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingelegt hätte.[68] Im Regelfall wird vermutet, dass ein Beteiligter bis zur Entscheidung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch so lange als schuldlos an der Fristwah...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / I. Sachverhalt

Der beschwerdeführende Anwalt hatte die beiden Kläger (Mutter und Sohn) in den Verfahren S 10 AS 421/15, S 10 AS 422/15 und S 10 AS 423/15 vertreten. Gegenstand der Klagen waren Ansprüche nach dem SGB II aufgrund eines Erbfalls. Der Beschwerdeführer erhob für die Kläger jeweils Klage zum SG Halle und beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Nach Verweisung de...mehr

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AGS 10/2021, Beck´sches Formularbuch Zwangsvollstreckung

Herausgegeben von Dr. Fabian Urs Dieter Hasselblatt und Werner Sternal. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. LIII, 2308 S., 189,00 EUR Das nunmehr in vierter Auflage erschienene Formularbuch hält dem Nutzer mehr als 700 praxiserprobte Formulierungshilfen und Checklisten zu den verschiedensten Themen des Vollstreckungsrechts vor. Ein umfangre...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / b) Personenbezogen "einmalig"

Die Beschränkung "nur einmal" in der Anm. 1 ist aber nicht verfahrensbezogen zu verstehen mit der Folge, dass die Grundgebühr im Verfahren überhaupt nur einmal entstehen könnte. Sie ist vielmehr nur personenbezogen einmalig zu verstehen. Das bedeutet, dass die Grundgebühr im Verfahren so oft entstehen kann, wie sich unterschiedliche Verteidiger in die Sache einarbeiten.[34] ...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / g) Unbestrittene Forderung

Die in § 13 Abs. 2 RVG geregelte Mindestgebühr i.H.v. 30,00 EUR sowie die Schwellengebühr in Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen voraus, dass die Inkassoforderung unbestritten ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im Falle des Bestreitens der Forderung durch den Schuldner die Gebühr in Anbetracht des bei einem Bestreiten der Forderung höheren Arbeitsaufwands nicht auskömml...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / d) Entstehungsvoraussetzung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV

Voraussetzung für die Anwendung von § 13 Abs. 2 RVG und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV ist, dass eine Geschäftsgebühr (für eine außergerichtliche Inkassodienstleistung) entsteht. aa) Vertretungsauftrag Das RVG unterscheidet im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts zwischen der Beratung und der Vertretung des Mandanten. Eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV fällt...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / f) Außergerichtliche Inkassodienstleistung

aa) Begriffsbestimmung Sowohl § 13 Abs. 2 RVG als auch Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen ferner voraus, dass die Geschäftsgebühr durch eine außergerichtliche Inkassodienstleistung ausgelöst wird. Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein. Danach ist die Inkassodienstleist...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / a) Verfahrensstadium

Nach Anm. 1 zu Nr. 4100 VV entsteht die Grundgebühr im Verfahren nur einmal. Das gilt selbstverständlich auch, wenn der Rechtsanwalt zunächst als Wahlanwalt tätig ist und dann später als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Für ihn als Pflichtverteidiger entsteht dann die Grundgebühr nicht noch einmal, er kann sie aber über § 48 Abs. 6 S. 1 RVG als gesetzliche Gebühr geltend...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / III. Vergütungsfestsetzung gegen die Landeskasse

1. Der Antrag Anschließend beantragte der Beschwerdeführer, die aus der Staatskasse zu zahlende PKH-Vergütung für das führende Verfahren S 10 AS 421/15 (einschließlich der hinzuverbundenen Verfahren S 10 AS 422/15 und S 10 AS 423/15) auf restliche 805,93 EUR festzusetzen. Wie schon im Antrag auf Kostenfestsetzung nahm er bei der Verfahrensgebühr, die er für jedes Verfahren mi...mehr

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FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt dem Ansinnen des Gläubigers nicht Die nach § 766 ZPO zulässige Erinnerung ist in der Sache unbegründet. Der beteiligte Gerichtsvollzieher hat sich zu Recht geweigert, eine rechtsanwaltliche Einigungsgebühr auf Gläubigerseite mit zu vollstrecken. Denn eine solche Gebühr ist durch die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers nicht entstanden. Unstreitig hat der Gerichtsvollzi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Person des Entdeckers

Rz. 655 [Autor/Stand] Über die Person des Entdeckers macht § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO keine Angaben. Dementsprechend kommen nach h.M. als taugliche Tatentdecker nicht nur Amtsträger einer Behörde (z.B. FinB, Steuer- oder Zollfahndung, StA, Polizei oder die in § 116 AO genannten anzeigepflichtigen Stellen), sondern auch Dritte (Privatpersonen) in Betracht[2]. Erforderlich i...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verbot des einseitigen Ermessens eines Vertragsteils

Nach dem bisherigen § 4 Abs. 3 S. 2 RVG a.F. galt die gesetzliche Vergütung als vereinbart, wenn die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen wurde. Auch diese Regelung ist nunmehr aus den gleichen systematischen Gründen in § 3a Abs. 2 S. 2 RVG verschoben worden. Inhaltlich ändert sich auch hier nichts. Sinnvoller wäre es allerdings gewesen, die R...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 5. Gerichtliche Inkassodienstleistung nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Var. RVG)

Darüber hinaus ist ein Erfolgshonorar zulässig, wenn der Anwalt eine Inkassodienstleistung in einem der in § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO genannten gerichtlichen Verfahren erbringt (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Var. RVG). Die Höhe der Forderung spielt auch hier keine Rolle. Allerdings ist eine solche Vereinbarung wiederum unzulässig, soweit sich der Auftrag auf eine Forderung bezie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 226 [Autor/Stand] Zum Ganzen s. die tabellarische Übersicht in Rz. 25. Gemäß § 408a StPO besteht die Möglichkeit des nachträglichen Übergangs eines aufgrund einer "normalen" Anklage vor dem AG eröffneten Hauptverfahrens in das Strafbefehlsverfahren[2]. Der Strafbefehlsantrag nach § 408a StPO ist kein Anwendungsfall des § 400 AO, da die Verfahrensherrschaft aufseiten der A...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / e) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV (einfaches Schreiben)

aa) Auftragslage Bei der außergerichtlichen Geltendmachung einer Forderung aus einer Inkassodienstleitung kann sich zudem die Frage stellen, ob hierfür lediglich eine 0,3-Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV zu erheben ist. Diese fällt nur an, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt. Ein Schreiben einfacher Art liegt vor, wenn dieses weder schwierige rechtlich...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Entstehen der Gebühr

Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist die "Übernahme" des (Voll-)Mandats).[43] "Übernahme des Mandats" meint beim Wahlverteidiger den Abschluss eines Vergütungsvertrages. Kommt es nicht zum Vertragsschluss/zur Mandatsübernahme bzw. wird der Rechtsanwalt nicht beigeordnet/bestellt, erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach Teil 4 VV. Damit entsteht dann auch keine ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / c) Begriff des "Rechtsfalls"

Der Begriff "Rechtsfall" ist durch das RVG 2004 in der Anm. 1 zu Nr. 4100 VV neu eingeführt worden. Mit dieser (damals neuen) Begrifflichkeit ist jedoch neben dem Begriff der "Angelegenheit" in § 15 RVG und dem der "Tat" oder "Handlung" in Anm. 2 zu Nr. 4100 VV keine neue/weitere geschaffen worden. Entscheidend für die Eingrenzung des Begriffs des "Rechtfalls" ist der strafr...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Im Fall 1 wendet der Schuldner auf die Zahlungsaufforderung des Rechtsanwalts ein, er habe die Ware, für die der Gläubiger die Zahlung verlangt, unter Ausnutzung seines Widerrufsrechts rechtzeitig an den Gläubiger zurückgesandt. Deshalb werde er den Kaufpreis nicht bezahlen. Der Rechtsanwalt nimmt Rücksprache mit dem Gläubiger, der das Vorbringen des Schuldners bestätigt. Da...mehr

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zfs 10/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider der m.E. gut begründeten und auch praktikablen herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht angeschlossen. Deren Argumente überzeugen mich mehr als die des BGH. Die Argumente des BGH Zwar dient in der Tat das obligatorische Güteverfahren nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht der Vorbereitung des Rechtsstreits, sondern der Vermei...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / e) Grundgebühr für den "Terminsvertreter"

Die Grundgebühr steht nur dem Verteidiger bzw. einem der sonst in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Vertreter von Verfahrensbeteiligten zu. Das ergibt sich zweifelsfrei aus der Stellung der Gebühr in Abschnitt 1 des Teil VV, der die "Gebühren des Verteidigers" regelt. Für die Vertretung des Verteidigers gilt: Überträgt der Verteidiger einem anderen Rechtsanwalt lediglich die (Ei...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt A wird am 11.10.2021 vom Gläubiger beauftragt, beim Schuldner außergerichtlich eine Kaufpreisforderung i.H.v. 400,00 EUR geltend zu machen. Der Rechtsanwalt fertigt ein einfaches Aufforderungsschreiben an den Schuldner, der hieraufhin zahlt. Damit ist die Angelegenheit erledigt. Welche Vergütung kann der Rechtsanwalt seinem Mandanten berechnen?mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / c) Grundgebühr nach Einzeltätigkeit

Diskutiert worden ist in der Vergangenheit,[39] ob die Grundgebühr auch (noch) entsteht, wenn dem Rechtsanwalt zunächst nur eine Einzeltätigkeit übertragen war, er dann aber später den vollen Verteidigungsauftrag erhält. Ein Beispiel ist, dass der Rechtsanwalt zunächst nur den Auftrag erhält, die Einlassung des Beschuldigten abzugeben, nachdem daraufhin das Verfahren nicht e...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Bemessung der Wahlanwaltsgebühr

Bei der Bemessung der Höhe der Gebühr sind über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[86] Zu beachten ist, dass zur Bemessung der Grundgebühr nur die dem Abgeltungsbereich der Grundgebühr unterfallenden Tätigkeiten herangezogen werden. Alle anderen Tätigkeiten sind bei der Bemessung der daneben entstehenden Verfahrensgebühr zu...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / III. Auffassung der Kammer

Für das LG ist die Ansicht des OLG Bamberg nicht zu überzeugend. Dass Teil 4 Abschnitt 2 VV auf die Überschriften des 7. Buches 1. Abschnitt der StPO Bezug nehme, sei durch die Gesetzgebungsgeschichte nicht belegt. Dagegen spreche, dass im Jugendstrafrecht mit § 66 JGG eine dem § 460 StPO vergleichbare Norm existiere. Gem. dessen Abs. 1 sei dann, wenn die einheitliche Festset...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / b) Grundgebühr im Strafvollstreckungsverfahren

Wenn der Rechtsanwalt für den Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren tätig wird, erhält er seine Vergütung nach Teil 4 Abschnitt 2 VV.[10] Dort ist eine Grundgebühr nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Systematik des VV verbietet den analogen Rückgriff auf die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV.[11] Diese ist nämlich in Teil 4 Abschnitt 1 VV geregelt. Dieser Teil erfasst nur d...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / c) Mindest-, Höchst-, Mittel- und Regelgebühr

aa) Gebührensätze Damit sind bei der in Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV geregelten Geschäftsgebühr folgende Gebührensätze zu beachten:mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / 1. Keine Beschränkung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV

Der Rechtsanwalt hat eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV verdient, die sich nicht nach Nr. 2301 VV auf den Gebührensatz von 0,3 beschränkt. Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV beschränkt sich nach dieser Vorschrift nämlich nur dann auf den Gebührensatz von 0,3, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt. Das war hier nicht der Fall, da der Rechtsanwalt au...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / I. Angefallene Gebühr

Dem Rechtsanwalt ist eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV angefallen. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit war hier keine unbestrittene Forderung, sondern vielmehr eine bestrittene Forderung. Die Gebührenbegrenzung nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV greift hier deshalb nicht ein.[5] Der Rechtsanwalt kann deshalb die Geschäftsgebühr dem Gebührenrahmen aus Abs. 1 der Anm. zu Nr. ...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 2. Kernfragen zum notariellen Nachlassverzeichnis dürfen an sich als geklärt angesehen werden. Für die (gerichtliche) Praxis sieht die Sache freilich ganz anders aus

a) Im Regelfall fehlt es dem Pflichtteilsberechtigten an Kenntnissen über den Nachlass. Ohne Kenntnis des Bestands bzw. des Werts des Nachlasses ist der Pflichtteilsberechtigte aber nicht in der Lage zu entscheiden, ob er einen Pflichtteilsanspruch geltend machen will und gegebenenfalls in welcher Höhe. § 2314 Abs. 1 BGB trägt diesem Umstand Rechnung und räumt dem Pflichttei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Kein Verbot der Schlechterstellung

Rz. 212 [Autor/Stand] Im "gewöhnlichen" Strafverfahren hat der Angeklagte die Sicherheit, dass ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel (Berufung/Revision) nicht zu einer Verschlechterung des angefochtenen Urteils führt, sofern es von ihm bzw. von der StA zu seinen Gunsten eingelegt worden ist (§ 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 StPO, sog. Verbot der "reformatio in peius"). Im Einspruch...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 3. Das von Notaren gern betonte "weite Ermessen" besteht nicht

Gerne argumentieren die Notare mit einem "weiten Ermessen", das ihnen "bei Ausgestaltung, Umfang und Reichweite der Ermittlungen" im Zusammenhang mit dem notariellen Nachlassverzeichnis zustehe.[14] Zuzugeben ist, dass auch der Gesetzgeber von einem (allerdings nicht weiten) Ermessen des Notars bei der Verfahrensausgestaltung ausgegangen ist, dies, weil gesetzliche Verfahrens...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 202 [Autor/Stand] Bei einer Anberaumung der Hauptverhandlung nach Einlegung des Einspruchs (§ 411 Abs. 2 Satz 2 StPO) wird das Strafbefehlsverfahren mit den nachfolgend dargestellten Einschränkungen in das "gewöhnliche" Strafverfahren übergeleitet (s. Rz. 198 f.). Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten: Der Strafbefehl hat auch hier die Funktion der Anklageschrift (§ 40...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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zfs 10/2021, Umfang der not... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt Rechtsschutz zur Verfolgung eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt aus einer beim beklagten VR bis zum 1.1.2017 gehaltenen Rechtsschutzversicherung. Dem Versicherungsvertrag lagen ARB 2012 zugrunde. Der Kl. ist Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in der er sich mit zwei Berufskollegen zur gemeinschaftlichen Au...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 1. Allgemeines

Der Wahlanwalt erhält eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 44,00–396,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 220,00 EUR. Der Betragsrahmen ist unabhängig von der Ordnung des Gerichts, bei dem der "Rechtsfall", in den sich der Rechtsanwalt einarbeitet, später ggfs. anhängig wird bzw. bei dem er bereits anhängig ist. Der Pflichtverteidiger erhält einen Festbetrag i.H.v. 176,00 EUR. Vertrit...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / a) Abgrenzung zur Verfahrensgebühr

In Rspr. und Lit. war zur früheren Fassung der Nr. 4100 VV die Abgrenzung des Abgeltungsbereichs der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr umstritten. Z.T. ist schon damals davon ausgegangen worden, dass für den Rechtsanwalt, der sich in einen Strafrechts- (oder OWi-)Fall einarbeitet, nicht nur die Grundgebühr, sondern zugleich daneben immer auch die Verfahrensgebühr als Betriebs...mehr

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AGS 10/2021, Quotenvorrecht... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, verlangt vom Beklagten, einem Rechtsanwalt, die Erstattung von nicht verbrauchten Gerichtskosten. Die Erstattung erfolgte durch das Ausgangsgericht nicht an den Beklagten persönlich, aber an die Rechtsanwalts GbR, in der der Beklagte tätig ist. Der Beklagte verteidigte sich mit der fehlenden Passivlegitimation, sowie eigenen Gebühr...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / I. Anwendbares Vergütungsrecht

Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG berechnet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem ab 1.10.2021 geltenden Vergütungsrecht, weil der Rechtsanwalt den Auftrag nach dem 30.9.2021 erhalten hat. Damit sind die Änderungen des RVG infolge des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020[1] anwendbar.mehr

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zfs 10/2021, Umfang der not... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Klage ist als Feststellungsklage im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO zulässig. Allerdings handelt es sich bei der Frage der Bindungswirkung des Stichentscheids vom 20.11.2019 für sich genommen um kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO. Klageanträge sind jedoch als Prozesserklärungen auszulegen. Für diese Auslegung, ist – ebenso wie bei mater...mehr

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FoVo 10/2021, Anspruch auf ... / 3 Der Praxistipp

Die Voraussetzungen der Zwangssicherungshypothek Die Zwangssicherungshypothek ist in §§ 866, 867 ZPO geregelt. Eine Sicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750 EUR eingetragen werden; Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht sind. Auf Grund mehrerer demselben Gläubiger zustehender Schuldtitel kann eine einheitliche...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger des Angeklagten tätig. Das AG hat dann gem. § 460 StPO aus den Strafen aus Urteilen vom 7.3.2019 und vom 6.1.2020 eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Auf die gegen diesen Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde hat das LG die Gesamtfreiheitsstrafe reduziert. Die Auslagen des Angeklagten für das Beschwerdeverfahren ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verstoß gegen § 4a Abs. 1 und 2 RVG

Im Falle eines Erfolgshonorars soll künftig der Verstoß gegen § 4a Abs. 1 und 2 RVG (Angabe der voraussichtlichen gesetzlichen Vergütung und ggfs. der erfolgsunabhängigen vertraglichen Vergütung, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen; Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll) zur Unverbindlichkeit und Beschränkung ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / d) Grundgebühr im sog. isolierten Adhäsionsverfahren

Ist der Rechtsanwalt nur mit der Abwehr oder Verfolgung von vermögensrechtlichen Ansprüchen im Adhäsionsverfahren beauftragt, wird er in einem sog. isolierten Adhäsionsverfahren tätig. Nach Vorbem. 4.3 Abs. 2 VV erhält er dann die Gebühren nach den Nrn. 4143–4145 VV. Er erhält daneben aber keine weiteren Gebühren aus Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das folgt zunächst aus dem eindeuti...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 1. Grundgebühr in Straf- und Bußgeldsachen

Die Grundgebühr steht sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie auch dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu. Das folgt aus Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Der Rechtsanwalt muss aber in einer dieser Funktionen tätig werden. Das ergibt sich eindeutig aus der Stellung der Grundgebühr Nr. 4100 VV in Teil 4 Abschnitt 1 VV, der nur die Gebühren...mehr

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AGS 10/2021, Pauschgebühr d... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren als Wahlverteidiger verteidigt. Das Verfahren ist nach § 154 StPO vorläufig eingestellt worden. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt. Mit Schriftsatz vom 23.4.2020 stellte der Rechtsanwalt den Antrag, notwendige Auslagen im Umfang von 2.352,25 EUR zu sei...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Auffassung des LG Bonn überzeugt aus den bereits vom OLG Bamberg (a.a.O.), dem OLG Brandenburg (a.a.O.) und auch dem LG Cottbus (a.a.O.) dargelegten Gründen nicht. Dazu ist bereits jeweils Stellung genommen worden. Es bleibt dabei: Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erfolgt im Rahmen der Strafvollstreckung und ist daher mit einer Verfahrensgebühr Nrn. 4204, 4205 VV zu vergü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beratungskosten und Honorarfragen

Rz. 898 [Autor/Stand] Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten gem. § 35 RVG die §§ 23–39 StBGebV i.V.m. §§ 10 und 13 StBGebV entsprechend. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung de...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / III. Nichtfamiliensachen

Wegen des besonderen Verfahrensregimes für Familiensachen gemäß §§ 111 ff. FamFG können Nichtfamiliensachen nicht zusammen mit einer Familiensache im Wege objektiver Klagehäufung oder im Wege eines Widerantrags geltend gemacht werden. Denn es handelt sich nicht um dieselbe Prozessart i.S.v. § 260 ZPO. Zu den Nichtfamiliensachen zählen gemäß § 266 Abs. 1 FamFG z.B. Verfahren e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Disziplinarmaßnahmen

Schrifttum: Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche Nebenfolgen der Steuerhinterziehung, AO-StB 2004, 453; Erb, Selbstanzeige: Berufsrechtliche Konsequenzen für Rechtsanwälte und Steuerberater, PStR 2008, 17; Feuerich, Verhältnis des ehrengerichtlichen Verfa...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / [Ohne Titel]

Zum 1.10.2021 traten die vergütungs- und erstattungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] vom 22.12.2020 in Kraft. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich im ersten Teil mit den Konsequenzen für die Geschäftsgebühr und im zweiten Teil mit der Einigungsgebühr, der Erstattung...mehr