Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. "Im gerichtlichen Verfahren"

Rz. 5 Wird ein Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften.[3] Der Anwalt wird immer "im gerichtlichen Verfahren" tätig, wenn er Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter ist. Doch darauf ist die Vorschrift nicht beschränkt. Die Präposition "im" ist insoweit irrefü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Nur für seine Tätigkeit in dem Verfahren auf Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln gemäß §§ 8 Abs. 5, 41 SVertO, nicht jedoch für das vorangegangene Verfahren auf Einstellung gemäß § 8 Abs. 4 SVertO, erhält der Rechtsanwalt nach VV 3323 eine 0,5-Verfahrensgebühr.[1] Es handelt sich auch hier um eine Verfahrenspauschgebühr, so dass es weder auf den Umfang der Tätigkeit ...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / II. Nur eine Angelegenheit

1. Keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Grundsätze in tatrichterlicher Würdigung angenommen, dass die Tätigkeit des Klägers betreffend den Gesamtschuldnerausgleich in derselben Angelegenheit erfolgte wie seine Tätigkeit bezüglich der übrigen finanziellen Auswirkungen der Trennung und der Scheidung. Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anordnungs-, Beitrittsverfahren (Anm. Nr. 3 zu VV 3311)

Rz. 40 Für seine gesamte Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder einen Antrag auf Zulassung des Beitritts eines Gläubigers zum Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 mit einem Gebührensatz von 0,4. Die Gebühr fällt an, wenn der Anwalt in Ausführung des erteilten Mandats tätig wird, übliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Verhältnis des Vergütungsfestsetzungsverfahrens zum Vergütungsprozess

Rz. 364 Soweit eine Vergütungsfestsetzung in Betracht kommt, soll nach überwiegender Auffassung eine Vergütungsklage grundsätzlich gem. § 11 Abs. 5 S. 2 unzulässig sein, da es insoweit an einem Rechtsschutzbedürfnis fehle.[312] Das Vergütungsfestsetzungsverfahren biete eine einfachere und kostengünstigere Möglichkeit, zum begehrten Rechtsschutzziel zu gelangen. Eine Vergütun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids und Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 12 Vertritt der Anwalt seinen Mandanten im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, erhält er neben der Verfahrensgebühr nach VV 3305 eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3308. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der VV 3305 (Anm. zu VV 3308); eine Kürzung der Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 kommt nicht in Betracht. Voraussetzung is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 14 regelt in Abs. 1, wie der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt, wenn für seine Tätigkeit ein Gebührenrahmen vorgesehen ist. Er selbst hat die Höhe der Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in Abs. 1 S. 1 und 2 genannten Kriterien zu bestimmen. Diese Bestimmung ist grundsätzlich verbindlich, und zwar für b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rechtsfolgen

Rz. 46 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) vor, so ist die von der Staatskasse erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln würde. Rz. 47 Die Aufrechnung ist nicht ohne weiteres insgesamt unwirksam. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe eine Beeinträchtigung vorliegt. Nur insoweit ist die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 220 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits erfolgt nur teilweise. Dabei bezieht sich die Regelung des Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2", also auch auf das einfache Schreiben, für das unter Geltung der BRAGO umstritten war, inwieweit eine Anrechnung zu erfol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenentscheidung (Abs. 1 S. 2, 1. Var.)

Rz. 64 Mit dem Erlass einer Kostenentscheidung wird die Vergütung fällig. Unter Kostenentscheidung ist jegliche Entscheidung zu verstehen, die darüber befindet, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, unabhängig davon, ob nur über die außergerichtlichen Kosten oder nur über die Gerichtskosten entschieden wird.[53] Insoweit reicht der deklaratorische Ausspruch, wenn die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ehesache nicht anhängig (Anm. S. 1 zu VV 1001)

Rz. 8 Voraussetzung für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr nach Anm. S. 1 ist, dass eine Scheidungssache oder ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe noch nicht anhängig ist, aber der ernstliche Wille eines Ehegatten hervorgetreten ist, ein solches Verfahren anhängig zu machen. Ist die Ehesache oder ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe bereits anhängig oder ein Antrag auf Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information

Rz. 49 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Durch die Gebühr abgegolten werden somit sämtliche Tätigkeiten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie die Entgegennahme der Information, Besprechungen mit dem Mandanten oder Dritten, Einsicht in Gerichts- oder Behördenakten, Ortstermine usw. Die Geschäftsgebühr ist eine Pauschge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 3 Die Gebühren nach Unterabschnitt 2 decken die gesamte Tätigkeit des Anwalts ab (ausgenommen Terminswahrnehmungen, VV 4102) – soweit sie nicht bereits durch die Grundgebühr abgegolten sind. Rz. 4 Das vorbereitende Verfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat. Wird zunächst nur wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit ermittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Personen sind Auftraggeber

Rz. 14 Wird durch den Rechtsanwalt zeitgleich für mehrere Personen gegen denselben Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 für jeden weiteren Auftraggeber um den Satz von 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist, also regelmäßig bei Gesamtschuldnern. Die Erhöhung darf jedoch gemäß Anm. Abs. 3 zu VV 1008 insgesamt den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Normen regeln die Vergütung des Rechtsanwalts, der auftragsgemäß im Verfahren über einen Insolvenzplan tätig ist. Die Regelungen gelten sowohl für sog. Regel- als auch für Verbraucherinsolvenzverfahren, d.h. im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person. Aus anwaltlicher Sicht muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt einen Beteiligten vertri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Bestellung nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO (Abs. 2)

Rz. 21 Diese Bestellung ist in ihrer Ausgestaltung als öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis der Beiordnung nach § 138 FamFG , die sich ebenfalls als Bestellung qualifiziert (vgl. Rdn 15), nachgebildet worden. Der Rechtsanwalt kann gem. § 40 von den Personen, für die er nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO bestellt ist, die Vergütung eines von mehreren Auftraggebern zum Prozessbevol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Eine Partei erscheint nicht oder ist nicht ordnungsgemäß vertreten

Rz. 8 Nach VV 3105 kommt eine Reduzierung der 1,2-Terminsgebühr auf eine 0,5-Terminsgebühr in personeller Hinsicht nur dann in Betracht, wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem Rz. 9 Im Umkehrschluss bedeutet dies für die Terminsgebühr: Sind im Anwaltsprozess beide Parteien selbst zwar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Auftrag

Rz. 8 Dadurch, dass nunmehr im Wortlaut der Vorschrift auf den Auftrag abgestellt wird, wird klargestellt, dass es für die Anwendbarkeit des Gebührentatbestandes nicht auf die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ankommt oder darauf, ob das Schreiben ein solches einfacher Art ist.[16] Auch in der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zur Abgrenzung allein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gegenstand der Besprechung

Rz. 155 Die Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts kann über anhängige Ansprüche, aber auch über solche geführt werden, die (noch) nicht den Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens bilden. Die Schnittstelle, bis zu der für ein mit dem Gegner geführtes Gespräch die Geschäftsgebühr nach VV 2300 anfällt bzw. ab der eine Terminsgebühr i.H.v. 1,2 nach Abs. 3 entsteht, wird i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kappungsgrenze für Erstberatung

Rz. 118 Abs. 1 S. 3 letzter Hs. reduziert die übliche Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch um weitere 60 EUR. Die einem Verbraucher in Rechnung zu stellende Erstberatungsgebühr darf daher jeweils 190 EUR nicht überschreiten. Damit ist keine Regel-, sondern eine Höchstgebühr für eine erstmalige anwaltliche Beratung bestimmt. Auch dieser Betrag muss mit den Kriterien des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensgebühr

Rz. 10 Im Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung etc. erwächst dem Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr nach VV 3328 nicht schon mit der Beauftragung oder Antragstellung. Die Gebühr entsteht erst, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin stattfindet und der Rechtsanwalt daran teilnimmt.[5] I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erteilung eines unbedingten Verfahrensauftrags

Rz. 12 Voraussetzung für die Entstehung einer Verfahrensgebühr ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein unbedingter Verfahrensauftrag seitens des Klägers, des Beklagten, eines Streitgenossen oder eines Streithelfers erteilt ist.[7] Ist dies schon nicht der Fall, kann überhaupt keine Verfahrensgebühr, auch keine nach VV 3101 reduzierte, entstehen. Beispiel: Während eines laufe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Keine Kostenentscheidung

Rz. 23 In den Fällen nach § 765a ZPO, §§ 180 Abs. 2, 3, 30a ZVG hat keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO zu ergehen, eine Kostenerstattung durch den Unterlegenen findet daher nicht statt.[18] Die hierdurch entstandenen Kosten können daher nur vom eigenen Mandanten, ggf. nach § 11 mittels Kostenfestsetzungsbeschluss, eingefordert werden. Lediglich bei den Kosten sog. be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenhinweis (S. 2)

Rz. 41 S. 2 bestimmt ergänzend, dass der Mandant auf seine Kostentragungspflicht im Falle des Unterliegens hinzuweisen ist. Diese neu begründete Hinweispflicht soll dem Auftraggeber vor Augen halten, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die von ihm zu entrichtenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. So soll ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Besonderer Umfang der Angelegenheit

Rz. 23 "Besonders umfangreich" i.S.d. Abs. 1 S. 1 ist eine Strafsache, wenn der vom Verteidiger hierfür erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.[23] Als Vergleichsmaßstab sind dabei Verfahren heranzuziehen, die den Durchschnittsfall der vor dem jeweiligen Spruchkörper verhandelten Sachen darstellen.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anfertigen

Rz. 28 Diese Variante setzt nur voraus, dass der Anwalt den Schriftsatz angefertigt hat. Er muss ihn weder selbst unterzeichnet noch eingereicht haben. Es kommt hier nicht einmal darauf an, ob der Schriftsatz überhaupt eingereicht worden ist. Der Tatbestand ist vollendet, wenn der Anwalt den Schriftsatz ausgefertigt und seinem Auftraggeber ausgehändigt hat.[38] Beispiel: Der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ergänzende Ansprüche bei PKH mit Zahlungsanordnung

Rz. 213 Bei PKH mit Zahlungsanordnung ist der beigeordnete Anwalt nur dann auf einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Partei angewiesen, wenn und soweit die aufzubringenden Raten die Kosten nicht decken, von denen die Partei freigestellt worden ist. Mit dem Eingang weiterer Zahlungen kann er nicht rechnen (§ 120 Abs. 3 Nr. 2 ZPO). Also gelten die vorstehenden Ausfü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Teilweise nichtgebührenrechtliche Einwände

Rz. 200 Denkbar ist auch, dass der Auftraggeber zum Teil Einwände erhebt, die außerhalb des Gebührenrechts liegen. In diesem Fall ist die Vergütung insoweit festzusetzen, als hiergegen keine außergebührenrechtlichen Einwände erhoben werden. Nur im Übrigen ist die Festsetzung abzulehnen.[162] Beispiel: In einem Rechtsstreit, in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben worden s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Rechtskräftige Kostengrundentscheidung

Rz. 21 Mit Rechtskraft der Kostengrundentscheidung ist die Partei nicht mehr befugt, zulasten des Anwalts über den Titel zu verfügen. Sein Beitreibungsrecht nach Maßgabe des Kostenausspruchs wird im Bestand geschützt (vgl. § 55 Rdn 203). Soweit die Staatskasse zwischenzeitlich Zahlungen an den Anwalt erbracht hat und dessen Beitreibungsrecht (nachrangig) übergegangenen ist, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kein gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 8 Nicht erfasst vom gesetzlichen Forderungsübergang wird hingegen ein Anspruch des beigeordneten Anwalts gegenüber einem Streitgenossen der bedürftigen Partei, den er ebenfalls in der nämlichen Sache vertritt. Dieser haftet zwar auch in voller Höhe (siehe § 7 Rdn 49). Für ihn ist die Staatskasse aber nicht unterstützungspflichtig und sie leistet nicht für ihn. Dem Streit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während in den jeweiligen Gebühren- und Auslagentatbeständen geregelt ist, welche Vergütung der Anwalt für seine Tätigkeit erhält, also wann und unter welchen Voraussetzungen der Vergütungsanspruch entsteht, bestimmt Abs. 1, wann die Vergütung fällig wird, also wann der Anwalt mit dem Auftraggeber abrechnen kann. Die Vorschrift des Abs. 1 ist damit lex specialis zu § 2...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / IV. Terminsgebühr

Rz. 12 Auch im selbstständigen Beweisverfahren kann der Anwalt eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 verdienen. Die Terminsgebühr entsteht,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beiordnung ohne Prozesskostenhilfe

Rz. 6 Mit Beiordnungen im Wege der Prozesskostenhilfe sachlich nicht vergleichbar sind solche Beiordnungen, bei denen die Sicherung der anwaltlichen Vertretung im Vordergrund steht und die Befriedigung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs lediglich nachrangig Berücksichtigung findet. Das ist etwa der Fall bei der Beiordnung eines Notanwalts gem. §§ 78b, 78c ZPO oder als Beis...mehr

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AnwaltKommentar RVG / D. Kostenerstattung

Rz. 13 Gerade bei Einschaltung weiterer Anwälte nach den VV 3400 ff. ist die Erstattungsfähigkeit der hierdurch anfallenden Gebühren besonders umstritten. Ausgangspunkt ist § 91 Abs. 2 ZPO, der grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts für erstattungsfähig erklärt und die Kosten eines zusätzlichen Anwalts nur insoweit, als hierdurch Kosten erspart werden oder die Beauftragu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verzicht

Rz. 67 Ausgeschlossen ist die Hebegebühr allerdings dann, wenn der Anwalt gegenüber dem (potentiell) erstattungspflichtigen Dritten darauf verzichtet hat. Hauptanwendungsfall ist die Abrechnung nach den Abrechnungsgrundsätzen einiger Haftpflichtversicherer. Soweit der Anwalt nach den Abrechnungsgrundsätzen abrechnet, decken die Pauschbeträge unter Umständen auch eventuelle G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gleicher Rahmen

Rz. 32 Die Tätigkeit des Anwalts muss den gleichen Rahmen einhalten. Dies wiederum ist dann der Fall, wenn das Mandat einheitlich bearbeitet werden kann.[7] Der gleiche Rahmen wird in der Regel dann gegeben sein, wenn der Anwalt nur hinsichtlich eines einzigen Gegenstandes tätig wird. Liegen der Tätigkeit des Anwalts mehrere Gegenstände zugrunde, so wird auch dann noch von d...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 4. Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit vor der Behörde auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 258 War der Anwalt auch mit dem Antrag auf Aussetzung vor der Verwaltungsbehörde beauftragt, ist dort eine eigene Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 1 entstanden (§ 17 Nr. 1a). Im gerichtlichen Anordnungsverfahren entsteht jetzt wiederum die Verfahrensgebühr der VV 3102, allerdings unter hälftiger Anrechnung der vorangegangenen Geschäftsgebühr. Ob auch im Hauptsacheverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Dieselbe Angelegenheit

Rz. 53 Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass die Zahlung oder der Vorschuss in derselben Angelegenheit erfolgt ist. Eine Anrechnungspflicht zwischen verschiedenen Angelegenheiten besteht nicht. Insbesondere können nicht Vorschüsse oder Zahlungen aus anderen Instanzen angerechnet werden.[53] Das ist jetzt klar im Gesetz verankert (Abs. 3 S. 1), wonach Zahlungen und Vors...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Erneuter Auftrag in derselben Angelegenheit (Abs. 5 S. 1)

Rz. 284 Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit, in der er bereits tätig gewesen ist, erneut beauftragt, so erhält er nach Abs. 5 S. 1 nicht mehr an Gebühren, als wenn er von vornherein auch mit der weiteren Tätigkeit beauftragt gewesen wäre. Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 5 S. 1 ist, dass ungeachtet des weiteren Auftrags immer noch dieselbe Angelegenheit vorlie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Reihenfolge der Ansprüche

Rz. 198 Übt der beigeordnete Anwalt zuerst sein Beitreibungsrecht aus, ohne zuvor eine Zahlung aus der Staatskasse beantragt und erhalten zu haben, so wird vom Rechtspfleger aus Gründen der Arbeitserleichterung gelegentlich angefragt, ob er im Umfang der Festsetzung nach § 126 ZPO auf seinen Anspruch gegen die Staatskasse verzichtet. Das erscheint dort sachgerecht, wo die Le...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Geschäftsreisen zur nicht reisefähigen Partei

Rz. 12 Haben die Partei und der beigeordnete oder bestellte Anwalt ihren Sitz nicht am selben Ort, so stellt sich für den Anwalt wiederum die Frage, ob er eine oder mehrere Geschäftsreisen zwecks Besprechung mit der auswärtigen Partei unternehmen soll, insbesondere wenn diese aus persönlichen Gründen (Gebrechlichkeit, Krankheit) nicht reisefähig erscheint. Möchte der Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Schuldner

Rz. 36 Schuldner des Vorschusses nach § 9 ist der Auftraggeber, der nicht unbedingt mit dem Mandanten identisch sein muss. So ist in einem Haftpflichtprozess in der Regel der Haftpflichtversicherer Auftraggeber (siehe 5.2 AHB und A.1.1.3 AKB). Daher ist er vorschusspflichtig, nicht der vom Anwalt vertretene Versicherungsnehmer. Dritte, die kraft Gesetzes oder kraft vertragli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 15 bildet die wesentliche Grundlage für das Gebührensystem des RVG. Das Gesetz teilt die einzelnen anwaltlichen Tätigkeiten in gebührenrechtliche Angelegenheiten auf, in denen dann die jeweiligen Gebühren entstehen. Von der Einordnung in eine bestimmte Angelegenheit hängt es ab, welche Gebühren der Anwalt erhält. Die Bestimmung der Angelegenheit is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensbevollmächtigter wird Verkehrsanwalt und umgekehrt

Rz. 72 Wird der Verfahrensbevollmächtigte im späteren Verlauf des Verfahrens zum Verkehrsanwalt bestellt oder wird der zunächst als Verkehrsanwalt beauftragte Anwalt später Verfahrensbevollmächtigter, so entsteht sowohl die Verfahrensgebühr nach VV 3100 als auch die Gebühr nach VV 3400. Da beide Gebühren jedoch wesensgleich sind, kann der Anwalt die Gebühren nicht nebeneinan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 121 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich in der Regel nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3).[111] Fehlt es an einer solchen Vorschrift, so ist der objektive Wert zu schätzen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zeitpunkt der Auftragserteilung für de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anzeigepflicht, § 55 Abs. 5

Rz. 98 Nach § 55 Abs. 5 ist der Anwalt verpflichtet, Vorschüsse und Zahlungen gegenüber der Staatskasse anzuzeigen. Der Anwalt ist daher nicht nur verpflichtet, bei Anbringung seines Festsetzungsantrages anzugeben, welche Zahlungen und Vorschüsse er bislang erhalten hat; ihn trifft vielmehr auch die Pflicht, nachträgliche Zahlungen noch anzugeben, da anderenfalls die Staatsk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 87 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Mahnverfahrensauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig[64] – sein müssen.[65] Denn begrifflich kann nur dann etwas erledigt werden, was anhängig ist bzw....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdegegner

Rz. 20 Wird der Anwalt für den Beschwerdegegner tätig, so wird es häufiger an einem ausdrücklichen Auftrag fehlen. Der Anwalt nimmt in der Praxis in aller Regel die Beschwerdeschrift entgegen und nimmt sogleich hierzu Stellung. Soweit vielfach in den Kommentaren und Entscheidungen zu lesen ist, bereits mit Entgegennahme der Beschwerdeschrift werde die Vergütung nach VV 3500 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vergütungsvereinbarungen

Rz. 56 Anders verhält es sich dagegen bei Vergütungsvereinbarungen. Unabhängig davon, ob eine Stellvertretung zulässig ist oder nicht, ist die Frage zu beantworten, ob der Anwalt für Tätigkeiten seines Stellvertreters auch das volle vereinbarte Honorar verlangen kann. Nach zutreffender Ansicht kann der Anwalt im Zweifel die vereinbarte Vergütung nur dann verlangen, wenn er d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 13 Aus der Stellung der Vorschrift in VV Teil 1 "Allgemeine Gebühren" folgt, dass die Einigungsgebühr grundsätzlich in jeder Angelegenheit entstehen kann. Verfehlt ist daher die Auffassung des LG Saarbrücken,[1] neben einer Geschäftsgebühr nach VV 2300 könne keine Einigungsgebühr anfallen, weil VV Teil 2 eine abschließende Regelung enthalte.[2] Rz. 14 Insbesondere kann di...mehr