Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Anhang II. Einstweiliger Re... / cc) Von vornherein beschränkter Auftrag

Rz. 93 Hatte der Antragsgegner von vornherein nur einen Auftrag zum Kostenwiderspruch erteilt, ändert sich für den Anwalt des Antragstellers nichts. Für den Anwalt des Antragsgegners entstehen die Gebühren dagegen insgesamt nur nach dem Kostenwert. Aus dem Wert der Hauptsache fallen keine Gebühren an. Beispiel: Gegen eine einstweilige Verfügung (Wert: 10.000 EUR) wird auftra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 15 bildet die wesentliche Grundlage für das Gebührensystem des RVG. Das Gesetz teilt die einzelnen anwaltlichen Tätigkeiten in gebührenrechtliche Angelegenheiten auf, in denen dann die jeweiligen Gebühren entstehen. Von der Einordnung in eine bestimmte Angelegenheit hängt es ab, welche Gebühren der Anwalt erhält. Die Bestimmung der Angelegenheit is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Erstattung bei fehlender Notwendigkeit

Rz. 115 Lange Zeit str. war, ob die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, zumindest bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig seien. Der BGH[113] hat in zwei Grundsatzentscheidungen diese Frage i.S.d. der bis dahin h.M.[114] bejaht. Die Reisekosten des Anwalts auße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Dieselbe Angelegenheit

Rz. 53 Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass die Zahlung oder der Vorschuss in derselben Angelegenheit erfolgt ist. Eine Anrechnungspflicht zwischen verschiedenen Angelegenheiten besteht nicht. Insbesondere können nicht Vorschüsse oder Zahlungen aus anderen Instanzen angerechnet werden.[53] Das ist jetzt klar im Gesetz verankert (Abs. 3 S. 1), wonach Zahlungen und Vors...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensbevollmächtigter wird Verkehrsanwalt und umgekehrt

Rz. 72 Wird der Verfahrensbevollmächtigte im späteren Verlauf des Verfahrens zum Verkehrsanwalt bestellt oder wird der zunächst als Verkehrsanwalt beauftragte Anwalt später Verfahrensbevollmächtigter, so entsteht sowohl die Verfahrensgebühr nach VV 3100 als auch die Gebühr nach VV 3400. Da beide Gebühren jedoch wesensgleich sind, kann der Anwalt die Gebühren nicht nebeneinan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anzeigepflicht, § 55 Abs. 5

Rz. 98 Nach § 55 Abs. 5 ist der Anwalt verpflichtet, Vorschüsse und Zahlungen gegenüber der Staatskasse anzuzeigen. Der Anwalt ist daher nicht nur verpflichtet, bei Anbringung seines Festsetzungsantrages anzugeben, welche Zahlungen und Vorschüsse er bislang erhalten hat; ihn trifft vielmehr auch die Pflicht, nachträgliche Zahlungen noch anzugeben, da anderenfalls die Staatsk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Erneuter Auftrag in derselben Angelegenheit (Abs. 5 S. 1)

Rz. 284 Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit, in der er bereits tätig gewesen ist, erneut beauftragt, so erhält er nach Abs. 5 S. 1 nicht mehr an Gebühren, als wenn er von vornherein auch mit der weiteren Tätigkeit beauftragt gewesen wäre. Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 5 S. 1 ist, dass ungeachtet des weiteren Auftrags immer noch dieselbe Angelegenheit vorlie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundlagen: Regelung in § 121 Abs. 3 ZPO

Rz. 13 § 46 Abs. 1 unterscheidet für die Erforderlichkeit von Reisekosten seinem Wortlaut nach nicht zwischen einem Anwalt, der seinen Sitz am Ort des Prozessgerichts hat, und einem Anwalt, der seinen Sitz nicht am Ort oder gar nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat (vgl. Rdn 1). Rz. 14 Das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO und deren Kostenfolge für die Staatskasse wurde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Beiordnung oder Bestellung als Sonderrechtsverhältnis

Rz. 5 Beiordnung und Bestellung sind rechtsgestaltende Verwaltungsakte. Durch sie werden öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse begründet zwischen dem Anwalt und der Körperschaft, welche die Beiordnung oder Bestellung vorgenommen hat. Diese Sonderrechtsbeziehung wird zwar einseitig geschaffen, ist aber vertragsähnlich konzipiert, entfaltet Schutzwirkungen zugunsten der Par...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdegegner

Rz. 20 Wird der Anwalt für den Beschwerdegegner tätig, so wird es häufiger an einem ausdrücklichen Auftrag fehlen. Der Anwalt nimmt in der Praxis in aller Regel die Beschwerdeschrift entgegen und nimmt sogleich hierzu Stellung. Soweit vielfach in den Kommentaren und Entscheidungen zu lesen ist, bereits mit Entgegennahme der Beschwerdeschrift werde die Vergütung nach VV 3500 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vergütungsvereinbarungen

Rz. 56 Anders verhält es sich dagegen bei Vergütungsvereinbarungen. Unabhängig davon, ob eine Stellvertretung zulässig ist oder nicht, ist die Frage zu beantworten, ob der Anwalt für Tätigkeiten seines Stellvertreters auch das volle vereinbarte Honorar verlangen kann. Nach zutreffender Ansicht kann der Anwalt im Zweifel die vereinbarte Vergütung nur dann verlangen, wenn er d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Geschäftsgebühr

Rz. 30 Wird der Anwalt zur Herstellung des Einvernehmens in solchen Angelegenheiten tätig, in denen sich seine Vergütung, wäre er Verfahrensbevollmächtigter, nach dem Wert richten würde (§ 2 Abs. 1; § 3 Abs. 1 S. 2), so erhält er eine Einvernehmensgebühr in Höhe der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr, die ihm dann zustehen würde. Der Einvernehmensanwalt erhält also nicht die V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendung des § 612 Abs. 2 BGB

Rz. 58 Beauftragt der Anwalt Personen, die nicht dem Anwendungsbereich des § 5 unterfallen, so kann er insoweit nicht nach dem RVG abrechnen. Nach einem Teil der Rechtsprechung soll im Umkehrschluss aus § 5 sogar zu folgern sein, dass insoweit überhaupt keine Vergütung verlangt werden könne.[32] Dies ist jedoch unzutreffend. Sinn und Zweck des § 5 ist es lediglich, positiv f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 121 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich in der Regel nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3).[111] Fehlt es an einer solchen Vorschrift, so ist der objektive Wert zu schätzen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zeitpunkt der Auftragserteilung für de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Finanzierung von Parteikosten

Rz. 52 Zu den Aufgaben eines Anwalts gehört es nicht, als Kreditgeber die Verfahrenskosten der Partei zu finanzieren. Erfüllt er gleichwohl deren insoweit bestehenden Zahlungsverpflichtungen oder gewährt er ihr ein Darlehen, damit sie in die Lage versetzt wird, verfahrensbedingte Aufwendungen zu tätigen, braucht die Staatskasse grundsätzlich nicht dafür aufzukommen. Das folg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 110 Zusätzlich zur Verfahrens- und Terminsgebühr kann auch noch eine Einigungsgebühr entstehen. Die Einigungsgebühr ist eine allgemeine Gebühr, die neben allen anderen Gebühren entstehen kann (VV Vorb. 1). Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, ob sich die Parteien nur über die anhängigen Ansprüche (1,0) einigen oder auch über weitergehende nicht anhängige Gegenstände (1,5)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beiordnung oder Bestellung erst nach Verbindung

Rz. 134 Werden mehrere Verfahren miteinander verbunden und wird der Anwalt erst danach in den verbundenen Verfahren vom Gericht bestellt oder beigeordnet, gilt Abs. 6 S. 1 oder im Rechtsmittelverfahren Abs. 6 S. 2. Auf Abs. 6 S. 3 kommt es in diesem Fall gar nicht an. Das ist jetzt durch die Neufassung des Abs. 6 S. 3 klargestellt worden. Die bisherige Streitfrage, ob auch b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Wahrnehmung mehrerer Termine

Rz. 22 Bei der Wahrnehmung mehrerer Termine ist zu differenzieren: Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag, in einem Strafprozess bei der auswärtigen Vernehmung der Zeugen A und B teilzunehmen. Der Zeuge A soll vor dem AG Köln und der Zeuge B vor dem AG Bonn vernommen we...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 41 Nach Anm. Nr. 2 zu VV 3311 erhält der Anwalt im Verteilungsverfahren (§§ 105–145 ZVG) neben der Verfahrensgebühr der Anm. Nr. 1 zu VV 3311 für das Verfahren bis zum Verteilungstermin eine weitere Verfahrensgebühr i.H.v. 0,4. Hiermit abgegolten sind u.a. die Einreichung der Anspruchsberechnung, die Vorbereitung und Wahrnehmung der Verteilungstermine, die Prüfung des Te...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 2. Gebühren

Rz. 49 Die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung des Verfahrens und für Verhandlungen zwischen den Beteiligten mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens (Anm. Nr. 6 zu VV 3311) stellt gegenüber den Tätigkeiten bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens und im Verteilungsverfahren bzw. der Mitwirkung an einer außergerichtlichen Verteilung eine ges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktenversendungspauschale

Rz. 52 Erhebliche Unsicherheit bestand, ob Aktenversendungspauschalen, Gebühren für Meldeamtsanfragen, Gebühren für Handelsregister- und Grundbuchauszüge, die der Anwalt dem Auftraggeber weiter berechnet, umsatzsteuerpflichtig sind oder ob es sich lediglich um durchlaufende Posten nach § 10 Abs. 1 S. 6 UStG handelt, die der Anwalt seinem Mandanten umsatzsteuerfrei in Rechnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 254 Ist der Anwalt von mehreren Auftraggebern in verschiedenen Angelegenheiten beauftragt worden, ergeben sich keine Probleme. Die Vergütung gegen einen jeden von ihnen wird getrennt festgesetzt. Rz. 255 Ist der Anwalt dagegen in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt worden, so ergeben sich insoweit Probleme, als zwar jeder die volle Vergütung hins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Kostenfestsetzung

Rz. 157 Die Kostenfestsetzung gehört für den Anwalt zur Instanz. Er erhält hierfür keine gesonderte Vergütung. Unerheblich ist, wie viele Kostenfestsetzungsverfahren im Rechtsstreit stattfinden. Rz. 158 Diese Vorschrift gilt allerdings nur für den Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten sowie für den Verteidiger, der nach Abschluss des Rechtsstreits dann die Kostenfestsetzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 13 Aus der Stellung der Vorschrift in VV Teil 1 "Allgemeine Gebühren" folgt, dass die Einigungsgebühr grundsätzlich in jeder Angelegenheit entstehen kann. Verfehlt ist daher die Auffassung des LG Saarbrücken,[1] neben einer Geschäftsgebühr nach VV 2300 könne keine Einigungsgebühr anfallen, weil VV Teil 2 eine abschließende Regelung enthalte.[2] Rz. 14 Insbesondere kann di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Unbedingter Auftrag

Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach Abs. 1 S. 1 zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, eine Klage einz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Arglisteinrede

Rz. 14 Beruft sich der Mandant auf den Formmangel der Vergütungsvereinbarung (§ 4b i.V.m. § 3a Abs. 1 S. 1), kann sich der Anwalt auf die Einrede nach § 242 BGB berufen, um die vereinbarte Vergütung zu "retten".[15] Dies dürfte jedoch nur in Ausnahmefällen zum Erfolg führen, denn arglistiges Verhalten seines Auftraggebers wird der Anwalt regelmäßig nicht darlegen und beweise...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zur Person des Leistenden

Rz. 37 Nach § 101 Abs. 1 S. 1 BRAGO sollte die Leistung an den Anwalt "von dem Beschuldigten oder einem Dritten" stammen. Entsprechend bestimmte § 129 BRAGO, dass der Anwalt sie "von seinem Auftraggeber oder einem Dritten" erhalten haben musste. Demgegenüber verzichtet § 58 gänzlich darauf, die Person des Leistenden zu benennen, weil mit der tatbestandlichen Umschreibung nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Auftragnehmer

Rz. 44 Beauftragt der Mandant eine Anwaltsgemeinschaft, also eine Rechtsanwaltssozietät, so kommt der Auftrag grundsätzlich mit allen Sozien zustande.[32] Das gilt auch bei Beauftragung einer überörtlichen Sozietät sowie dann, wenn mehrere Anwälte nur den Anschein einer Anwaltsgemeinschaft erwecken.[33] Der Wille der Streitgenossen kann jedoch im Einzelfall dahin gehen, dass...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / V. Vertretung im Versteigerungs- und im Verteilungsverfahren mit Einstellungsantrag oder Verhandlungen

Rz. 57 War der Anwalt bereits im Versteigerungs- und/oder Verteilungsverfahren beauftragt, entsteht die dortige Vergütung gesondert neben der Vergütung aus Anm. Nr. 6 zu VV 3311. Beispiel: Vertretung im Versteigerungs- und im Verteilungsverfahren mit Einstellungsantrag Der Anwalt stellt für den Mandanten den Antrag auf Versteigerung des gemeinsamen Grundstücks (jeweils ½-Mite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt (Abs. 1)

Rz. 1 Durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines Anwalts entsteht eine Dreiecksverbindung zwischen Partei, Fiskus und Anwalt. Die Einschaltung der Staatskasse stellt sicher, dass einerseits die Partei in einer nicht aussichtslosen Sache anwaltlich vertreten wird und dass zum anderen der Anwalt für seine Tätigkeit ein Honorar erhält. Diese Interessenlag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Reiner Auslagenersatz

Rz. 39 Dem Anwalt kann in Ausnahmefällen auch lediglich ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zustehen, ohne dass er einen Gebührenanspruch hat. Solche Fälle sind allerdings selten. In Betracht kommen dabei lediglich Tätigkeiten außerhalb eines Auftrags, etwa wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, der Anwalt jedoch vorher bereits im Vertrauen auf den Auftrag Aufwendungen getäti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gehörsrüge

Rz. 65 Auch das Verfahren über die Gehörsrüge (§§ 321a, 544 Abs. 6, 705 ZPO; §§ 33a, 356a StPO; § 55 Abs. 4 JGG i.V.m. § 356a StPO; § 44 FamFG; § 81 Abs. 3 GBO; § 89 Abs. 3 SchiffRegO; § 78a ArbGG; § 152a VwGO; § 178a SGG; § 133a FGO, §§ 69a GKG, § 84 GNotKG; § 5 Abs. 2 S. 2 GVKostG i.V.m. § 69a GKG; § 61 FamGKG; § 4a JVEG; § 12a RVG; § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 OWiG; § 121a WDO;...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / D. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 19 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anfertigung oder Unterzeichnung einer Privatklage (Nr. 1)

Rz. 3 Soweit sich die Einzeltätigkeit des Anwalts darauf beschränkt, die Privatklage anzufertigen oder zu unterzeichnen, gilt Nr. 1 (früher: § 94 Abs. 4 BRAGO). Der Gebührentatbestand ist jetzt systematisch zutreffend als Einzeltätigkeit erfasst. Rz. 4 Wird der Anwalt später mit der Vertretung des Privatklägers beauftragt, so ist die Gebühr anzurechnen (VV Vorb. 4.3 Abs. 4) a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 139 Die Regelung des Abs. 6 S. 3 hat nur Bedeutung, wenn der Anwalt in einem oder mehreren verbundenen Verfahren bereits bestellt oder beigeordnet war, in einem anderen oder mehreren hinzuverbundenen Verfahren dagegen nicht. Abs. 6 S. 3 gilt daher nicht, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ergänzende Ansprüche bei PKH mit Zahlungsanordnung

Rz. 213 Bei PKH mit Zahlungsanordnung ist der beigeordnete Anwalt nur dann auf einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Partei angewiesen, wenn und soweit die aufzubringenden Raten die Kosten nicht decken, von denen die Partei freigestellt worden ist. Mit dem Eingang weiterer Zahlungen kann er nicht rechnen (§ 120 Abs. 3 Nr. 2 ZPO). Also gelten die vorstehenden Ausfü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zahlungserklärung und Aufforderung zur Geltendmachung

Rz. 13 Da der Anspruch auf weitere Vergütung der Höhe nach durch den tatsächlichen Restbestand des zivilrechtlichen Vergütungsanspruchs begrenzt wird, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Rahmen des Festsetzungsverfahrens nach § 55 darauf angewiesen, über den aktuellen Stand der Restforderung informiert zu werden. Dem tragen die Erklärungspflicht des Anwalts nach § 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 54 erfasst nicht nur die im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwälte, sondern sämtliche Beiordnungen und Bestellungen, die unter das RVG fallen (vgl. § 45 Rdn 8–29). Dies ergibt sich zum einen aus der ausdrücklichen Erwähnung des beigeordneten und des gerichtlich bestellten Anwalts im Gesetzestext und zum anderen aus der Gesetzessystematik, da § 54 in den fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Rechtskräftige Kostengrundentscheidung

Rz. 21 Mit Rechtskraft der Kostengrundentscheidung ist die Partei nicht mehr befugt, zulasten des Anwalts über den Titel zu verfügen. Sein Beitreibungsrecht nach Maßgabe des Kostenausspruchs wird im Bestand geschützt (vgl. § 55 Rdn 203). Soweit die Staatskasse zwischenzeitlich Zahlungen an den Anwalt erbracht hat und dessen Beitreibungsrecht (nachrangig) übergegangenen ist, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Vergütung

Rz. 3 Im Verfahren nach § 406a StPO gegen einen Beschluss nach § 406 Abs. 5 S. 2 StPO erhält der Anwalt neben den Gebühren der VV 4100 ff. sowie der Gebühr für das Antragsverfahren (VV 4143) nach VV 4145 eine zusätzliche 0,5-Verfahrensgebühr. Rz. 4 Das Einlegen der Beschwerde zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 noch zum Ausgangsverfahren, sofern der Anwalt dort beauftragt ist....mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / IV. Terminsgebühr

Rz. 12 Auch im selbstständigen Beweisverfahren kann der Anwalt eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 verdienen. Die Terminsgebühr entsteht,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Grundlose Kündigung

Rz. 272 Kündigt der Anwalt grundlos, so ist § 628 Abs. 2 BGB nicht anwendbar. Dem Auftraggeber können allerdings Schadensersatzansprüche aus § 280 Abs. 1 BGB (frühere positive Vertragsverletzung) zustehen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 671 Abs. 2 S. 1 BGB in Betracht, wenn der Anwalt zur Unzeit kündigt. Beispiel: Der Anwalt kündigt einen Tag vor dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schriftsatz

Rz. 22 Unter Schriftsatz i.S.v. VV 3403 sind alle schriftlichen Eingaben bei Gericht zu verstehen. Schreiben an andere Personen (z.B. an Verfahrensbeteiligte) oder Dritte (etwa die Deckungsschutzanfrage beim Rechtsschutzversicherer) fallen nicht unter VV 3403. Eine solche Tätigkeit wird vielmehr nach VV 2300 abgegolten.[11] Unter VV 3403 fallen daher insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verjährung

Rz. 60 Ebenso wie der privatrechtliche Anspruch des Anwalts gegen die Partei verjährt auch der öffentlich-rechtliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse,[83] und zwar gem. §§ 195, 199 BGB mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres auf das Jahr, in dem die Fälligkeit erstmalig eingetreten ist.[84] Rz. 61 Diese Frist ist relativ kurz und sollte daher von dem...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Überblick

Rz. 241 Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, so handelt es sich insoweit nach...mehr

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AnwaltKommentar RVG / D. Kostenerstattung

Rz. 13 Gerade bei Einschaltung weiterer Anwälte nach den VV 3400 ff. ist die Erstattungsfähigkeit der hierdurch anfallenden Gebühren besonders umstritten. Ausgangspunkt ist § 91 Abs. 2 ZPO, der grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts für erstattungsfähig erklärt und die Kosten eines zusätzlichen Anwalts nur insoweit, als hierdurch Kosten erspart werden oder die Beauftragu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erweiterung des Toleranzbereichs

Rz. 84 Für den Geltungsbereich des RVG hat die Rechtsprechung die Toleranzgrenze von 20 % unverändert übernommen.[168] Das gilt auch für das Festsetzungsverfahren.[169] Dagegen wird im Schrifttum[170] geltend gemacht, dass gegenüber § 118 BRAGO, der einen Gebührenrahmen von 5/10 bis 10/10 vorsah, unter der Geltung des RVG der Rahmen der Gebührenbemessung bei der außergericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung nur im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Rz. 18 Wird der Anwalt erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beauftragt, ohne dass er zuvor im Mahnverfahren tätig war, steht ihm nur die Verfahrensgebühr nach VV 3308 für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids zu, nicht aber auch die Verfahrensgebühr nach VV 3305 für die Vertretung im Mahnverfahren. Beispie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Eigenartiges Gesamtschuldverhältnis

Rz. 50 Bei einer gemeinsamen fremdnützigen Beauftragung des Anwalts zugunsten eines Mandanten (ggf. mit mehreren Gegenständen) haften die Auftraggeber für alle Gebühren gesamtschuldnerisch, weil der Anwalt von ihnen die nämliche Vergütung einfordern kann. Diese Fallgestaltung ist jedoch in der Praxis nur selten anzutreffen. Hingegen findet sich häufig eine gemeinsame eigennü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Materiell-rechtliche Kostenerstattung

Rz. 70 Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung – insbesondere bei Verkehrsunfallregulierungen – wird die Erstattung der Hebegebühr überwiegend verneint. Obwohl es sich bei den Hebegebühren in der Regel nur um Minimalbeträge handelt, zeigt sich die Rechtsprechung hier sehr kleinlich. Diese Kosten sollen nur dann gemäß § 249 BGB einen ersatzfähigen Schaden darstellen, we...mehr