Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unbefriedigende gesetzliche Regelung Die Regelung in Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV, wonach der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr ungeachtet einer Vertretung nach außen nur für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags erhält, ist unbefriedigend. Dies zeigt sich gerade an dem vom IX. ZS des BGH in seinen Urteilen vom 22.2.2018 und 15.4.2021 entschiedenen Fällen, in denen es u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren

Rz. 22 Abs. 1 S. 1 regelt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anwendbar ist, Betragsrahmengebühren erhält. Die einzelnen Betragsrahmengebühren und ihre Höhe sind im Vergütungsverzeichnis niedergelegt. Rz. 23 Durch die Betragsrahmengebühren wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenhei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltswechsel

Rz. 577 Gemäß §§ 788, 91 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Mehrkosten fallen immer dann an, wenn im Verhältnis zur Hauptsache ein neuer Rechtsanwalt bestellt wird oder der Rechtsanwalt nach einer Volls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Notwendigkeit von Ausdrucken

Rz. 81 Wird dem Rechtsanwalt vom Gericht nicht die im Strafprozess in Papierform zu führende Papierakte, sondern die Strafakte auf einem für den Verbleib beim Rechtsanwalt bestimmten Datenträger in elektronischer Form überlassen, stellt sich die Frage, ob der Rechtsanwalt für die Fertigung von Ausdrucken von diesem die Strafakte in elektronischer Form enthaltenden Datenträge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Pflicht zur Abrechnung und Auszahlung nicht verbrauchter Vorschüsse

Rz. 91 Mit Eintritt der Fälligkeit sind Vorschüsse unverzüglich abzurechnen (§ 23 BORA).[59] Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 10, in der gem. § 10 Abs. 2 die gezahlten Vorschüsse auszuweisen sind. Das gilt auch bei einer vereinbarten Vergütung. Nicht verbrauchte Vorschüsse sind unverzüglich zurückzuzahlen.[60] Rz. 92 War der Rechtsanwalt in mehreren Ange...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verbindlichkeit gegenüber einem ersatzpflichtigen Dritten

Rz. 93 Als ersatzpflichtige Dritte kommen insbesondere der unterlegene Prozessgegner in Betracht, aber auch sonstige Dritte, die kraft Vertrages haften, wie etwa der Arbeitgeber, der aus dem Arbeitsverhältnis auf Freistellung von Anwaltskosten haftet oder der Rechtsschutzversicherer.[178] Die Auffassung von Madert [179] und Hartmann,[180] ein Rechtsschutzversicherer sei insow...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift des VV 1009 gilt für alle anwaltlichen Tätigkeiten, die nach dem RVG zu vergüten sind. Wird der Anwalt in einem Aufgabenbereich nach § 1 Abs. 2 tätig, ist VV 1009 nicht anwendbar, so dass kein Anspruch auf die Hebegebühren entsteht.[3] Rz. 4 Für Notare fand sich bislang eine inhaltsgleiche Regelung in § 149 KostO. Seit dem 1.8.2013 erhält ein Notar nach N...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Anwaltswechsel in Anrechnungsfällen

Rz. 40 Wechselt der Erstattungsberechtigte den Anwalt zwischen zwei gerichtlichen Verfahren, bei denen die Gebühren jedoch aufeinander angerechnet werden, so sind die Mehrkosten, die sich aus der Nichtanrechnung ergeben, nach der Rspr. des BGH nicht erstattungsfähig. Solche Konstellationen können auftreten bei einem Rechtsstreit nach einem selbstständigen Beweisverfahren,[25...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Hinweis auf beschränkte Erstattungspflicht (S. 3)

Rz. 48 Nach Abs. 1 S. 3 muss die Vergütungsvereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass der Gegner im Fall des Unterliegens regelmäßig nur die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Nach den Motiven[74] soll dem Rechtsuchenden damit verdeutlicht werden, dass er die Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt, grundsätzlich selbst tragen muss. Auch diese ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Auslagenpauschale

Rz. 58 Nicht anzurechnen ist die Auslagenpauschale nach VV 7002.[50] Denn in VV 3305 ist lediglich davon die Rede, dass die Gebühr anzurechnen ist. Bei der Auslagenpauschale handelt es sich aber gerade nicht um eine solche. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetz. Denn § 1 Abs. 1 S. 1 trennt hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung zwischen Gebühren und Auslagen. Zudem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Pauschalvergütung

Rz. 59 Der Anwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass seine Bemühungen mit einer Pauschalzahlung vergütet werden sollen.[92] Das Pauschalmodell ist bei der Vereinbarung sowohl bei einer über als auch unter den gesetzlichen Gebühren liegenden Vergütung zulässig. Dieser Befund war auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktuelle Rechtslage

Rz. 10 § 18 Abs. 1 Nr. 3 stellt klar, dass der Anwalt in allen Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eine gesonderte Vergütung erhält, unabhängig davon, wer die angefochtene Entscheidung erlassen hat.[6] Rz. 11 Die Vergütung richtet sich in Verfahren nach VV Teil 3, in denen nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, nach VV 3500. Rz. 12 Maßgebender Gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vertretung des Gläubigers im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren, bei der Anmeldung einer Insolvenzforderung sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 S. 1 RVG werden die in Abs. 1 genannten Gebühren und die Gebühr nach VV 3314 nach dem Nennwert der Forderung berechnet, wenn der Auftrag von einem Insolvenzgläubiger erteilt worden ist.[18] Es handelt sich um die in Abs. 1 aufgeführten Gebühren (siehe Rdn 3), wobei jedoch an die Stelle der VV 3313 die für den Gläubiger maßgebliche VV 3314 getreten ist. Dam...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kostenerstattung

Rz. 43 Die nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte Beratungsgebühr kann erstattungsfähig sein, auch wenn sie nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO zählt.[49] Auch ist die übliche Vergütung nach § 34 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB keine gesetzliche Gebühr, die einer Kostenerstattung grundsätzlich zugänglich ist.[50] Allerdings ist eine Beratungsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenfestsetzung

Rz. 113 Im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO braucht eine formelle Gebührenberechnung nicht vorgelegt zu werden, da hier keine Vergütung geltend gemacht wird, sondern ein Erstattungsanspruch. Der Erstattungsschuldner kann sich daher nicht darauf berufen, dem Ersatzpflichtigen sei keine formell ordnungsgemäße Kostennote nach § 10 erteilt worden oder die Kostenre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vorschuss

Rz. 15 Auch bei der Anforderung eines Vorschusses ist bei Rahmengebühren Abs. 1 zu berücksichtigen.[4] Freilich gilt Abs. 1 nicht unmittelbar; vielmehr steht dem Anwalt nach § 9 ein "angemessener" Vorschuss zu. Die Höhe des Vorschusses richtet sich dabei nach den voraussichtlich anfallenden Gebühren (siehe § 9 Rdn 45). Im Rahmen des Voraussichtlichen ist dann wiederum Abs. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (6) Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 92 Schwierigkeiten wird dem Auftraggeber regelmäßig der Beweis der Ursächlichkeit zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden machen.[55] Im Zweifel hätte der Mandant den Auftrag auch bei gehöriger Erfüllung der Hinweispflicht erteilt; eine gegenstandswertabhängige Vergütung wäre dann in gleicher Höhe entstanden. Hinzu kommt, dass der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Meinungsstand

Rz. 5 Soweit früher von Braun [3] vertreten wurde, dass die Gebühr nach VV 2300 aufgrund der Begrenzung durch einen Schwellenwert zwei Gebührenrahmen mit zwei Mittelgebühren enthalte, nämlich einen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 für eine umfangreiche oder schwierige Sache sowie einen Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9, wenn die Sache weder umfangrei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageschrift

Rz. 29 Nach dem Wortlaut von Nr. 1 markiert das Einreichen einer Klageschrift, des ein Verfahren einleitenden Antrags oder eines Schriftsatzes, der Sachanträge, Sachvortrag bzw. die Zurücknahme von Klage oder Antrag enthält, den Zeitpunkt, ab welchem dem Prozessbevollmächtigten eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 zusteht. Rz. 30 Im Falle der Klageerhebung ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Dieselbe Angelegenheit gemäß § 15

Rz. 7 Als Ausnahmevorschrift zu § 15 Abs. 2 setzt Abs. 1 voraus, dass es sich bei dem weiteren Verfahren nach Zurückverweisung an sich – also ohne Anwendung des Abs. 1 – noch um dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 handeln würde. Ist dies nicht der Fall, so erhält der Anwalt die Gebühren ohnehin erneut. Auf Abs. 1 kommt es dann gar nicht erst an. Rz. 8 Liegt zwischen der Beendi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Die Wertfestsetzung

Rz. 38 Das Gericht entscheidet nur auf Antrag (Abs. 1). Rz. 39 Der Anwalt muss seine Wertvorstellung nicht beziffern und deshalb auch keinen bestimmten Antrag stellen (anders bei der Beschwerde, siehe Rdn 85). Aus § 61 Abs. 1 GKG, § 53 Abs. 1 FamGKG, § 77 S. 1 GNotKG folgt nichts anderes. Das Verfahren nach § 33 richtet sich nicht nach dem GKG, FamGKG oder GNotKG, sondern nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Folgerungen

Rz. 32 In diesen und vergleichbaren Fällen ist der Anwalt, soweit nichts anderes bestimmt ist, berechtigt, seine Tätigkeit nach dem Gegenstandswert abzurechnen (§ 2 Abs. 1). Die Fälle, in denen seine Tätigkeit bei der gerichtlichen Wertfestsetzung außer Ansatz bleibt, werden durch Abs. 1 geregelt. Denn es wäre nicht sachgerecht, dem Anwalt Vergütungsansprüche für erbrachte T...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Die vorangegangene Wahlverteidigertätigkeit wird durch die Pflichtverteidigergebühren nicht abgedeckt

Rz. 64 Deckt die Pflichtverteidigerbestellung die Tätigkeiten, die der Anwalt bislang als Wahlverteidiger ausgeübt hat, nicht ab, so kommt eine Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen auf die Wahlverteidigergebühren nicht in Betracht. Dabei spielt es keine Rolle, ob ausdrücklich auf die Wahlverteidigervergütung gezahlt wird oder ob ohne eine Bestimmung gezahlt wird. Fehlt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr

Rz. 28 Unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 Var. 3 i.V.m. VV 3104 kann eine 1,2-Terminsgebühr entstehen. Erforderlich ist allerdings, dass diese nicht bereits im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids angefallen ist. Denn das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wertgebühren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 50 Bei einer Satzrahmengebühr, etwa der Geschäftsgebühr nach VV 2300, findet das Haftungsrisiko des Anwalts regelmäßig bereits über den Gegenstandswert Eingang in die Bemessung der Gebührenhöhe. Eine haftungsbedingte Anhebung des Gebührensatzes kommt daher nur in Betracht, wenn für den Anwalt im Einzelfall ein besonderes Haftungsrisiko hinzutritt, das über den eigentlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Inhalt

Rz. 58 Der Inhalt der Belehrung ist nach § 49b Abs. 5 BRAO äußerst knapp. Ausreichend ist die schlichte Erklärung, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Zu weiter gehenden Hinweisen ist der Anwalt nicht verpflichtet. Er muss insbesondere nicht die Höhe des Gegenstandswertes benennen oder seinem (künftigen) Mandanten die hieraus resultierende Vergütung bere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorläufige Wertfestsetzung

Rz. 198 Ist der Streitwert endgültig festgesetzt worden (§ 63 Abs. 2 S. 1 GKG), dann ist die Beschwerdebefugnis des Anwalts nach Abs. 2 S. 1 unproblematisch. Rz. 199 Anders verhält es sich, wenn der Streitwert wegen einer Vorauszahlungspflicht der Partei schon bei Eingang einer Klage oder eines Antrags (nur) vorläufig festgesetzt wird (§ 63 Abs. 1 S. 1 GKG). In diesen Fällen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geschäftsgebühr für die Vorbereitung eines Antrags (VV 4136)

Rz. 17 Für die Vorbereitung eines Antrags erhält der Anwalt gemäß VV 4136 eine Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr des ersten Rechtszugs. Rz. 18 Die Geschäftsgebühr erhält der Rechtsanwalt für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeantrags, unabhängig davon, ob er den Verurteilten bereits im vorangegangenen Strafverfahren vertreten hat oder ob er erstmals im Wiederaufnahmeverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzungen

Rz. 10 Die Pauschgebühr nach § 42 wird bewilligt, wenn es dem Wahlanwalt (bzw. im Falle der §§ 52, 53 dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt) wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit des Verfahrens unzumutbar ist, zu den gesetzlichen Rahmengebühren tätig zu werden. Eine Pauschgebühr darf auch hier nicht bewilligt werden, soweit Wertgebühre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 3 Aus wirtschaftlichen Gründen kann es sinnvoller sein, die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung zu regeln. Dies wird z.B. der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Leistung anderer Berufsträger

Rz. 129 Es spricht gegen die Annahme anwaltlicher Tätigkeit, wenn die erbrachte Leistung in großem Umfang auch von Angehörigen anderer Berufe erbracht wird.[207]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsache – dieselbe Angelegenheit

Rz. 26 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im Verfahren, für das Prozesskostenhilfe bewilligt ist, als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr – etwa für einen Zwischenvergleich –, in den entsprechenden Gebühren des Verfahrens wegen des Hauptgegenstands ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einholung der Kostendeckungszusage des Rechtsschutzversicherers

Rz. 14 In der Rechtsprechung wird teilweise vertreten, dass auch die Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers eine vorbereitende Tätigkeit des Rechtsanwalts ist, der mit der Angelegenheit beauftragt ist, für die nunmehr die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers begehrt wird.[11] Es handele sich um einen Annex des jeweiligen Mandats. Genau wie die Kos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchsgrundlagen

Rz. 110 Wie ausgeführt, kann die vorprozessual bzw. in solchen Verfahren entstandene Gebühr, in denen es gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, nicht festgesetzt werden. Eine Erstattungspflicht der Gegenseite kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[83] Als Anspruchsgrundlagen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ende des Hauptsacheverfahrens und Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 96 Die Zwangsvollstreckung bildet gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit. Der Rechtsanwalt erhält aber keine besonderen Gebührenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgrenzungen

Rz. 5 Die im Wege der Prozesskostenhilfe erfolgte Beiordnung ist abzugrenzen von anderweitigen Beiordnungen oder Bestellungen eines Rechtsanwalts. Die Beiordnung unter Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat ihren Ansatzpunkt darin, dass eine Vertretung der Partei durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist, die Partei aber nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Teilversäumnisurteil

Rz. 33 Sofern ein Rechtsanwalt nur hinsichtlich eines Teils der Klageforderung Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils stellt und beispielsweise die Klage im Übrigen nach Erörterung mit dem Gericht zurücknimmt, ist dies bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen. Nach einer Ansicht[41] verdient der Anwalt in diesen Fällen eine 1,2-Terminsgebühr aus dem vollen Gegenstand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 2

Rz. 52 Der nach Abs. 3 S. 2 aufzunehmende Hinweis auf die Irrelevanz der Vereinbarung für die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter ist als einseitige Hinweispflicht des Anwalts ausgestaltet (vgl. Rdn 6). Ihre Verletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mehrere Auftraggeber

Rz. 14 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, erhöht sich gemäß VV 1008 nur die Mahnverfahrensgebühr nach VV 3305 um je 0,3 pro weiteren Auftraggeber, nicht aber auch die Verfahrensgebühr der VV 3308 (Anm. S. 2 zu VV 3308). Dadurch wird deutlich, dass lediglich die Erhöhung bei zwei aufeinander aufbauenden Verfahrensschritten ausgeschlossen werden soll.[15] Eine dop...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebührenbemessung bei verkehrsrechtlichen Mandaten

Rz. 154 Für die Praxis ist – soweit der Anwalt sich nicht an angebotene Abrechnungsgrundsätze der Versicherer gebunden hat – folgendes zu beachten: Soweit die Gerichte teilweise eine nicht näher begründete 1,3-Geschäftsgebühr unbeanstandet lassen, nur weil sich die Tätigkeit auf einen Verkehrsunfall bezog, wird dies im Wesentlichen damit begründet, dass Verkehrsunfälle ein M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wichtiger Grund

Rz. 273 Kündigt der Anwalt aus wichtigem Grund, so gilt ebenfalls § 628 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB. Der Auftraggeber macht sich allerdings nicht nach § 628 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig. Rz. 274 Der wichtige Grund setzt im Gegensatz zum vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers kein Verschulden voraus. Ein wichtiger Grund liegt daher auch dann schon vor, wenn der Mandan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. VV 1008 nicht anwendbar

Rz. 22 Vertritt der Anwalt in einem Spruchverfahren mehrere Antragsteller, so sind an sich die Voraussetzungen der VV 1008 gegeben, da der Tätigkeit derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Der Anwalt wird hinsichtlich der Sache tätig, nicht hinsichtlich der Anteile. Die Anteile sind lediglich Bemessungsfaktor. Ungeachtet dessen wird in Abs. 2 Hs. 2 die Anwendung der VV 1008 inso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren

Rz. 22 Über die Frage, ob der zuerst beigeordnete oder bestellte Anwalt eine Kürzung oder Verringerung seines Gebührenanspruchs hinzunehmen hat, ist im Festsetzungsverfahren gem. § 55 durch den Urkundsbeamten zu entscheiden.[33] Der zunächst beigeordnete oder bestellte Anwalt kann seine Gebühren erst aus der Staatskasse erhalten, wenn feststeht, welche Gebühren für den neu b...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / I. Auslagen

Rz. 29 Soweit Fremdkosten als Auslagen abgerechnet werden, etwa Taxikosten, Übernachtungen, Bahnfahrt etc., darf der Anwalt ohnehin nur die Nettobeträge in seine Rechnung aufnehmen (siehe VV 7008 Rdn 51). Diese Beträge sind dann mit dem jeweils gültigen Steuersatz zu versteuern, unabhängig davon, welche Umsatzsteuer der Anwalt selbst bezahlt hat. Beispiel: Der Anwalt war im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 65 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Widerspruchs- bzw. Einspruchsauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig – sein müssen.[73] Denn begrifflich kann nur etwas erledigt werden, was entweder an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Versäumnisurteil gegen den Berufungskläger

Rz. 7 Erscheint der Berufungskläger in der mündlichen Verhandlung nicht, so ist VV 3203 anwendbar. Im Gegensatz zur Säumnis des Berufungsbeklagten kann jetzt ein die Berufung zurückweisendes Urteil allein aufgrund der Säumnis des Berufungsklägers ergehen. Rz. 8 Soweit im Berufungsverfahren Postulationszwang besteht, kommt es hier nicht darauf an, ob der Berufungskläger selbst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufrechnung mit Geldstrafe

Rz. 59 Die Frage, welcher Rechtsbehelf gegeben ist, wenn die Staatskasse gegenüber dem Erstattungsanspruch mit einer Geldstrafe aufrechnet, dürfte nunmehr durch die ausführlich begründete Entscheidung des BGH[46] dahin gehend entschieden sein, dass die Einwendungen des Anwaltes gegen die Aufrechnung als Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung seitens der S...mehr

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FF 06/2021, Mandantenbesprechung online, Vorteil oder Nachteil?

Undine Krebs Pandemiebedingt verlegen bzw. stützen viele Kolleginnen und Kollegen die Besprechung mit dem Mandanten auf Video-Chat-Plattformen. Aber kann diese Kommunikation mit dem persönlichen Gespräch mithalten oder es ersetzen? Wer selbst schon über Video-Chat Beratungsgespräche geführt hat, musste feststellen, dass dabei etwas Entscheidendes fehlt. Der persönliche Ausdruck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mangelnde Fälligkeit – Vorschussrecht (§ 47)

Rz. 58 Die Fälligkeit spezifiziert den Anspruch hinsichtlich der Leistungszeit (§ 271 BGB). Sie bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Erfüllung des Anspruchs verlangen darf. Für den Vergütungsanspruch des Anwalts ist sie in § 8 Abs. 1 geregelt. Vor dem frühesten der dort aufgeführten Termine[82] kann der Anwalt seine Tätigkeit nicht abrechnen. Das hindert ih...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Pflichtverletzung

Rz. 2 Sachlich handelt es sich um einen Einwendungsdurchgriff der Staatskasse entsprechend § 768 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. § 45 Rdn 46 f.). Denn die Rechtsfolge des Anspruchsverlustes geht hier letztlich auf eine Verletzung von Pflichten aus dem Anwaltvertrag zurück. Im Verhältnis Anwalt – Partei ergibt sich der Anspruchsverlust aus dem Dienstvertragsrecht.[1] Bedeutet die Erfül...mehr