Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verzicht auf den Vergütungsanspruch

Rz. 34 Der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt kann auf seinen Vergütungsanspruch verzichten. Der Verzicht verstößt nach h.M. nicht gegen § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO, weil dieses Verbot ausschließlich den Fall einer mit dem Mandanten getroffenen vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Gebühren betrifft, die vorsieht, dass ein geringerer Betrag als im RVG vorgesehen geza...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 390 § 17 Abs. 3 ZwVwV stellt klar, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Verwalter für solche Tätigkeiten die tarifliche Vergütung des RVG verlangen kann, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Zwangsverwalter einem Anwalt übertragen hätte.[708] Diese Regelung entspricht § 5 InsVV (siehe Rdn 344). Führt etwa der anwaltliche Zwangsverwalter einen Rechtsstreit mit den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anwaltliche Tätigkeit ist nach dem Gegenstandswert abzurechnen

Rz. 11 Eine Bindungswirkung ist nur möglich, wenn sich die Gebühren des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit überhaupt nach dem Wert richten. Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1), wenn das RVG keine den Gerichtskostengesetzen vorrangigen Wertregelungen (§ 2 Abs. 1) bestimmt. Nur insoweit greift die Fiktion des Abs. 1. E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstattung – Erneute Vollstreckung

Rz. 118 War eine Vollstreckung erfolglos oder nur teilweise erfolgreich, sind die Kosten einer erneuten Vollstreckung nur dann notwendig, wenn der Gläubiger entweder aufgrund konkreter Anhaltspunkte von einer positiven Veränderung der Vermögensverhältnisse ausgehen durfte[112] oder ein gewisser Zeitraum seit dem letzten Vollstreckungsversuch verstrichen ist, der frühestens m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wahlrecht bei der Anrechnung, § 15a Abs. 1

Rz. 21 Indes ist § 15a zu beachten. § 15a Abs. 1 definiert die Anrechnung im Innenverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber. Sie gilt aber auch im Verhältnis zur Staatskasse.[32] Beide aufeinander anzurechnenden Gebühren bleiben grundsätzlich unangetastet erhalten. Der Rechtsanwalt kann also beide von der Gebührenanrechnung betroffenen Gebühren jeweils in vol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 68 Die Darlegungs- und Beweislast für die der Zeitvergütungsvereinbarung zugrunde liegenden Tatsachen liegt beim Anwalt. Er trägt zunächst die Beweislast dafür, dass er eine über den gesetzlichen Gebühren liegende Vergütung beanspruchen kann.[117] Darüber hinaus muss er die von der Vereinbarung umfassten Einzeltätigkeiten und die insoweit getroffenen Maßnahmen en detail ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 14 Die Systematik des § 32 erklärt sich folgendermaßen: Grundsätzlich richtet sich die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten nach dem RVG, so dass das RVG den übrigen Kostengesetzen für die Abrechnung vorgeht. Die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem RVG richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit (§ 2 Abs. 1). Insoweit sich die Gerichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Speziell: Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 29 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Gerichtsverfahren umfasst über § 48 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 auch außergerichtliche Verhandlungen und damit auch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.[47] Eine Beschränkung auf Vergleiche, die vor Gericht protokolliert werden, ist weder in § 48 noch in einer so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besondere Angelegenheit

Rz. 187 Die sofortige Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 793 ZPO bzw. die befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegen Vollstreckungsentscheidungen des Rechtspflegers stellen anders als die Erinnerung gemäß § 766 ZPO gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit und damit eine gesondert zu vergütende Tätigkeit dar. In derartigen Fällen erwächst dem Anwalt zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertangabe bei Einreichung der Klage oder eines Antrags

Rz. 26 Nach § 61 S. 1 GKG ist bei Einreichung einer Klage oder eines anderweitigen verfahrenseinleitenden oder den Streitgegenstand erweiternden Antrags, der Gerichtsgebühren auslöst, grundsätzlich der Streitwert anzugeben. Rz. 27 Die Wertangabe kann vom Kläger oder einem anderweitigen Antragsteller jederzeit berichtigt werden (§ 61 S. 2 GKG). Die Wertangabe in der Klage- ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rücknahme der Revision

Rz. 125 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nunmehr ebenfalls die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141, wenn die Revision zurückgenommen wird. Auch hier muss es sich nicht um die Rücknahme des eigenen Rechtsmittels handeln (vgl. Rdn 117 ff.). Zum Begriff der Förderung kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden (siehe Rdn 113 ff.). Rz. 126 Kontrovers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Adressat

Rz. 65 § 49b Abs. 5 BRAO knüpft die Hinweispflicht an die "Übernahme des Auftrags". Sie richtet sich daher an den – künftigen – Auftraggeber. Dies gilt auch bei rechtsschutzversicherten Mandanten; eines Hinweises an den Rechtsschutzversicherer bedarf es daher nicht.[23] Auch sonstige Dritte, mit denen der Mandatsvertrag nicht geschlossen werden soll, sind keine Adressaten ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendung von § 15a

Rz. 15 Völlig außer Betracht gelassen hatte der Gesetzgeber das Problem der Anrechnung von Gebühren (vgl. § 15a). In der Rechtsprechung war es deshalb umstritten, ob bspw. der Anfall einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr wegen der in VV Vorb. 3 Abs. 4 normierten Anrechnung stets zu einer Reduzierung der aus der Staatskasse zu zahlenden Verfahrensgebühr führt.[12] Um insowei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsbehelfs- und Beschwerdemöglichkeit aus eigenem Recht

Rz. 4 Abs. 2 fingiert deshalb die Rechtsstellung des Rechtsanwalts als Partei eines Rechtsstreits oder Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens für das Wertfestsetzungsverfahren, um ihn gleichermaßen mit Antrags-, Rechtsbehelfs- und Beschwerderechten auszustatten. Diese Gleichstellung ist deshalb erforderlich, weil der Anwalt seine Gebühren grundsätzlich nach dem vom Geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information

Rz. 14 Die Gebühr nach VV 2503 fällt an, sobald der Rechtsanwalt eine der in Anm. Abs. 1 genannten Tätigkeiten ausübt. Der Abgeltungsbereich entspricht dem Abgeltungsbereich der Geschäftsgebühr nach VV 2300 (vgl. VV Vorb. 2.3 Abs. 3). Der Anwalt erhält die Gebühr VV 2503 zum einen für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Insoweit kann auf die Erl. zu V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Geltendmachung der Umsatzsteuer bei der Partei

Rz. 211 Zum anderen hat die bedürftige Partei keinen wirtschaftlichen Nachteil, wenn sie die Umsatzsteuer selbst zahlt, da sie den Betrag (vorher) vom Fiskus einfordern kann. Deshalb wird die Geltendmachung der Umsatzsteuer gegenüber der bedürftigen vorsteuerabzugsberechtigten Partei von der Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht erfasst.[404] Der Anwalt kann der Part...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Person des Zahlenden

Rz. 59 Abs. 5 verlangt, dass der Anwalt uneingeschränkt über "Zahlungen" Auskunft geben muss.[127] Von wem gezahlt wurde, bleibt offen. Anzugeben sind daher Zahlungen des Mandanten und von Dritten. Dritte können z.B. Familienangehörige des Mandanten oder dessen unterlegener Gegner sein. Auch vom Prozessgegner an den Rechtsanwalt gezahlte oder beigetriebene Kostenerstattungsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anordnung einer Antragsfrist

Rz. 163 Im Gegensatz zum Antrag des beigeordneten oder bestellten Anwalts auf Festsetzung der Grundvergütung nach § 49 oder eines Vorschusses nach § 47, der keinerlei Befristung unterliegt und für den es nur gilt, die Verjährung (vgl. Rdn 81 f.) oder ggf. eine Verwirkung (vgl. Rdn 86 ff.) zu vermeiden, ermächtigt Abs. 6 den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, dem im Wege der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rückzahlung zuviel vereinnahmter Vergütung

Rz. 161 Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Anwalt wegen zuviel gezahlter Vergütung verjährten nach früherem Recht gemäß § 196 Nr. 16 BGB a.F. innerhalb von zwei Jahren zum Jahresende.[109] Ausnahmsweise kam auch eine 30-jährige Frist in Betracht, wenn aufgrund einer sittenwidrigen Honorarvereinbarung gezahlt worden war.[110] Nach der neuen Fassung des BG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anrechnung bei vorangegangenem vereinfachtem Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 255 FamFG (Anm. Abs. 1)

Rz. 4 Nach §§ 249 ff. FamFG (früher §§ 645 ff. ZPO) kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Auf dieses vereinfachte Verfahren sind die VV 3100 ff. entsprechend anzuwenden, da es sich um ein "ähnliches Verfahren" i.S.d. Überschrift zu VV Teil 3 hande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei (Kalender-)Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 43 Die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits dann nicht anzurechnen, wenn zwischen der Beendigung des Mahnverfahrens und dem streitigen Verfahren mehr als zwei Kalenderjahre liegen. In diesem Fall unterbleibt nach § 15 Abs. 5 S. 2 eine Anrechnung. Allerdings kommt nur eine analoge Anwendung des § 15 Abs. 5 S. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Antrag

Rz. 81 Die Pauschvergütung kann nur auf Antrag bewilligt werden. Der Antrag ist von dem Anwalt zu stellen, der die Bewilligung einer Pauschvergütung begehrt. Rz. 82 Zulässig ist der Antrag erst nach Fälligkeit der Pauschvergütung (zur Fälligkeit siehe Rdn 130 ff.). Vorher können lediglich Vorschüsse nach Abs. 5 bewilligt werden (siehe Rdn 121 f.). Rz. 83 Ein bereits gestellter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Fehlerhaftigkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 4 Die Fehlerhaftigkeit der Vereinbarung muss auf einem Verstoß gegen die Erfordernisse des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 beruhen. Diese Aufzählung ist abschließend. Nicht von der Rechtsfolge des § 4b erfasst sind daher Verstöße gegen § 3a Abs. 3[7] und 4, § 4 und § 4a Abs. 3. Auch für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 gilt die Rechtsfolge des § 4b n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Entscheidung über die Verpflichtung, die Kosten zu tragen

Rz. 94 Der Ausspruch über die Verpflichtung, die Kosten zu tragen, gehört zum Rechtszug und wird daher mit den dort entstandenen Gebühren abgegolten. Eine Ausnahme besteht, wenn der Rechtsanwalt ausschließlich damit beauftragt wird, einen Kostenantrag zu stellen. Für diese Einzeltätigkeit entsteht eine 0,8-Verfahrensgebühr gem. VV 3403. In § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO ist die Kosten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 normiert den Grundsatz, dass sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit berechnen (Gegenstandswert), soweit nichts anderes bestimmt ist. In Abs. 1 wird in Ergänzung hierzu angeordnet, dass die Werte mehrerer Gegenstände in derselben Angelegenheit (§ 15) zusammenzurechnen sind. Das muss letztlich auch so sein, da nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Besondere Angelegenheit

Rz. 323 Das in §§ 802f und 802g ZPO geregelte Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft stellt eine besondere Angelegenheit dar. Der Rechtsanwalt, der die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt (§§ 802c ff. ZPO), verdient also die Gebühren nach VV 3309 f. sowie die Postentgeltpauschale VV 7002 besonders. Rz. 324 Die Angelegenheit "Vermögensauskunft" umfasst die gesamten Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 37 Hat der Kläger zunächst ein örtlich oder sachlich unzuständiges Gericht oder das Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit angerufen und hat das angegangene Gericht sich für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verwiesen, so werden die im Verfahren vor dem zunächst angegangenen Gericht erwachsenen Kosten als Teil der Kosten behandelt, die bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Branchenüblichkeit

Rz. 96 Das Merkmal der Branchenüblichkeit wird durch den Anwalt selbst kaum zu ermitteln sein, zumal sich die Vergütungshöhe nach der individuellen Qualifikation des mandatierten Anwalts und den Umständen des Einzelfalls richtet. Der nach § 612 Abs. 2 BGB erforderliche Vergleich verbietet jedoch einen individuell-konkreten Prüfungsmaßstab; notwendig ist vielmehr eine objekti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinschaftliche Rechtsverfolgung

Rz. 61 Sind in derselben Angelegenheit mehrere Mandanten an einer Rechtsverfolgung gemeinschaftlich beteiligt, so ist Gegenstandsidentität gegeben, wenn und soweit der Anwalt für jeden dasselbe Begehren erhebt. Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist dann derselbe, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die über einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch oder die Erstattung von Kosten ergangen sind (§§ 406b, 464b StPO), für die Mitwirkung bei der Ausübung der Veröffentlichungsbefugnis (Abs. 5 Nr. 2, 1. Alt.)

Rz. 104 Soweit im Strafverfahren zugunsten der Beteiligten vollstreckbare Titel ergehen, kann hieraus nach den allgemeinen Vorschriften die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere die Entscheidungen über die aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüche im Adhäsionsverfahren (§ 406b StPO). Obwohl in Abs. 5 Nr. 2 nicht genannt, gilt die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Art und Höhe der Vergütung

Rz. 77 Die Art und Berechnung seiner Vergütung kann der Anwalt mit den Medianten im Rahmen der allgemeinen zivil- und berufsrechtlichen Schranken frei vereinbaren. Als Vergütungsmodelle kommen etwa die Vereinbarung einer Pauschalvergütung oder die Anwendung an sich nicht geltender gesetzlicher Gebühren in Betracht.[77] Auch ein Erfolgshonorar ist nach Maßgabe des § 4a zuläss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Bindungswirkung nach Abs. 1 in Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11

Rz. 149 Auch das Gericht ist an seine Wertfestsetzung gebunden, solange sie nicht abgeändert worden ist. Daraus folgt, dass es im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 11 keine eigene gesonderte, vom zugrunde liegenden gerichtlichen Verfahren abweichende Wertfestsetzung geben darf. Das Gericht muss vielmehr von dem im gerichtlichen Verfahren festgesetzten Wert ausge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Form

Rz. 47 Die Beschwerde bedarf ebenfalls keiner Form. Sie kann gem. Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 7 S. 1 schriftlich eingelegt, zu Protokoll erklärt oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Die Einlegung durch elektronisches Dokument setzt aber voraus, dass in dem Verfahren, in dem der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt seine Vergütung erhält, die anwend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 104. Zwangsmaßnahmen nach § 35 FamFG (§ 18 Abs. 1 Nr. 21)

Rz. 487 Besondere Angelegenheiten sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 21 die Verfahren zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gemäß § 35 FamFG. Die Regelung ist im Zusammenspiel mit § 18 Abs. 2 Nr. 2 zu sehen. Danach kann das Gericht, wenn aufgrund einer verfahrensleitenden gerichtlichen Anordnung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung durchzusetzen ist, gegen den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 28 Für den Gegenstandswert gilt das Gleiche wie im selbstständigen Räumungsfristverfahren (vgl. Rdn 21). Das Gericht muss auch in verbundenen Verfahren für den Räumungsfristantrag auf Antrag gegebenenfalls einen Streitwert festsetzen. Dies ergibt sich allerdings nicht aus dem GKG, da nach dem Räumungsfristantrag keine gesonderten Gerichtsgebühren entstehen. Nach § 33 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe der zu erstattenden Gebühren und Auslagen

Rz. 126 Zu erstatten sind nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. Hierzu zählen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren. Bei Betragsrahmengebühren prüft das Gericht die Angemessenheit der vom Verteidiger nach § 14 getroffenen Bestimmung in eigener Verantwortung. Die Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sittenwidrigkeit

Rz. 106 Ist die vereinbarte Vergütung derart hoch, dass sie sittenwidrig, insbesondere wucherisch (§ 138 Abs. 2 BGB) ist, ist die Vereinbarung insgesamt nichtig. Die Nichtigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB erstreckt sich jedoch nicht auf den gesamten Anwaltsvertrag. Unwirksam ist nur die Vergütungsvereinbarung mit der Folge, dass dem Rechtsanwalt über § 612 Abs. 2 BGB lediglich d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Besonderheit in erstinstanzlichen Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten

Rz. 121 Auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren richtet sich die Kostenerstattung grundsätzlich nach § 91 ZPO. Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist allerdings im erstinstanzlichen Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen wegen der Entschädigung der Partei für Zeitversäumnis sowie der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes. Im Übrigen is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Aufhebung vergütungsrechtlicher Kondiktionsregeln

Rz. 16 Der noch im Referentenentwurf enthaltene Satz 2 a.F., der als Entsprechung von § 4 Abs. 1 S. 3 a.F. den Ausschluss der Kondizierbarkeit bei freiwilliger und vorbehaltloser Leistung des Auftraggebers vorsah, ist im Laufe des späteren Gesetzgebungsverfahrens gestrichen worden.[22] Nach den Motiven des Gesetzgebers war diese Streichung mit Blick auf das weiterhin grundsä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zahlungen des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 37 Zahlungen des Anspruchsgegners auf die Rechtsanwaltsvergütung werden gemäß § 58 Abs. 1 erst dann auf die aus der Staatskasse zu zahlende Beratungshilfevergütung verrechnet, wenn der dem Rechtsanwalt zustehende Anspruch auf eine Wahlanwaltsvergütung voll befriedigt ist.[63] Rz. 38 Beispiel: Der Anwalt vertritt den Mandanten im Rahmen von Beratungshilfe. Er macht für de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigungsgegenstand

Rz. 84 Voraussetzung für das zusätzliche Entstehen einer reduzierten Verfahrensgebühr ist ferner, dass die Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche erfolgt. Die Rechtshängigkeit wird gemäß § 261 ZPO durch die Erhebung einer Klage begründet. Sie endet u.a. mit dem Eintritt der äußeren Rechtskraft des Urteils, mit der Wirksamkeit einer Klageänderung gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Auslagenpauschale

Rz. 45 Nicht anzurechnen ist die Auslagenpauschale nach VV 7002.[60] Denn in VV 3307 ist lediglich davon die Rede, dass die Gebühr anzurechnen ist. Bei der Auslagenpauschale handelt es sich aber gerade nicht um eine solche. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetz. Denn § 1 Abs. 1 S. 1 trennt hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung zwischen Gebühren und Auslagen. Darüb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abtretung

Rz. 25 Die Erstattungsansprüche des Auftraggebers auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen müssen an den Anwalt abgetreten worden sein. Es muss also eine nach dem § 398 BGB formwirksame Abtretung vorliegen. Es reicht keineswegs aus, dass der Verteidiger kraft seiner Vollmacht berechtigt ist, die Kostenerstattungsansprüche in Empfang zu nehmen oder einzuziehen. Dies gilt auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3205)

Rz. 6 In einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), erhält der Rechtsanwalt nach VV 3205 eine Terminsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Definition

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 verweist für eine Begriffsbestimmung auf die – zum 1.7.2008 neu gefasste – Legaldefinition in § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO: § 49b Abs. 2 BRAO (2) 1Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Ho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO) und Aufhebungsverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO)

Rz. 8 Im Übrigen ist das Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gemeint sind hiermit die Fälle des § 120a ZPO und § 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO . Legt der Anwalt also beispielsweise Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss ein, der sich auf die Gründe des § 124 Nr. 2–4 ZPO stützt, bestimmt sich der Wert nach dem Kosteninteresse. Dasselbe gilt in den Fällen der Abän...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verhandlungen mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens (Anm. Nr. 6 zu VV 3311)

Rz. 21 Schließlich erwächst – kumulativ – für Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens ebenfalls eine gesonderte Verfahrensgebühr. Damit sollen die Bemühungen des Rechtsanwalts zur frühzeitigen Beendigung des Verfahrens gefördert und entlohnt werden. Dass es dabei tatsächlich zu einer Einigung kommt, ist für das Entstehen der z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht

Rz. 54 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Ob und inwieweit die Anwaltskosten als Auslagen des Beschuldigten ganz oder teilweise zu erstatten sind, ergibt sich aus den jeweiligen Verfahrensordnungen (§§ 196 ff. BRAO; §§ 146 ff. StBerG; §§ 122 ff. WPO, §§ 148 ff. PAO). Soweit eine Kostengrundentscheidung zugunst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Tätigkeit im Verteilungsverfahren (Anm. Nr. 2 zu VV 3311)

Rz. 12 Das Verteilungsverfahren (§§ 105 bis 145 ZVG) beginnt mit der Bestimmung des Termins zur Verteilung des Versteigerungserlöses und endet mit der Erlösverteilung durch das Gericht. Sämtliche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt innerhalb dieser Spanne im Verteilungsverfahren ausübt, werden von der Verfahrensgebühr nach Anm. Nr. 2, 1. Hs. zu VV 3311 ("Verteilungsgebühr") ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ablichtungen und Kopien

Rz. 24 In den Motiven des Gesetzgebers zur Änderung von VV 7000 durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 wird wegen der Änderung des Begriffs "Ablichtung" in "Kopie" auf die Begründung zu § 11 GNotKG Bezug genommen.[23] Aus der Begründung zu § 11 GNotKG ergibt sich zur Ersetzung des Begriffs der "Ablichtung" durch den Begriff "Kopie" Folgendes:[24] Zitat Der Entwurf sieht im gesamte...mehr