Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 148 Eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG liegt vor, wenn die Parteien den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigen. Ein gegenseitiges Nachgeben, wie bei einem Vergleich im Sinne von § 779 BGB, ist nicht erforderlich, so dass auch einseitige Zugeständnisse wie z.B. eine teilweise Kostenübernahme oder die Einräumung einer Ratenzahlungsmöglich...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / aa) Schwerstschaden

Ich beginne mit den Schwerstverletzungen, bei denen das Schmerzensgeld besonders wichtig ist. Für diesen Anspruch hatte der Beschluss des Großen Zivilsenats von 1955[78] eine Doppelfunktion von Ausgleich und Genugtuung konstatiert, im Ansatz sicher zu Recht. Das hatte jedoch zur Folge, dass der Senat bis zum Jahr 1992 bei schwersten Verletzungen mit weitgehendem Verlust der ...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLIX. Umsatzsteuer

Rz. 152 Auch wenn es sich bei der Umsatzsteuer um einen Auslagentatbestand handelt (siehe Nr. 7008 VV RVG), ist die Übergangsvorschrift des § 60 RVG hierauf nicht anwendbar. Vielmehr muss der Anwalt diejenige Umsatzsteuer abführen, die tatsächlich bei ihm anfällt und von ihm an das Finanzamt abzuführen ist (siehe § 7).mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Leistungsumfang nach ARB

Rz. 168 Die Gebühr für eine außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2019 des GDV[128] trägt der Versicherer die Kosten, die im...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Überblick

Rz. 237 Auch hier wurden die Betragsrahmen nach Mindest- und Höchstbetrag erhöht. Die Festbeträge für den beigeordneten Anwalt wurden ebenfalls erhöht. Rz. 238 Faktisch hat sich auch hier die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG erhöht, da diese auf die Verfahrensmittelgebühr Bezug nimmt.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXII. Erneuter Auftrag

Rz. 86 War der nach bisherigem Recht erteilte Auftrag beendet (z.B. infolge Mandatsniederlegung) und erhält der Anwalt später den Auftrag, wieder tätig zu werden, bleibt es bei der Anwendung des bisherigen Rechts (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG), es sei denn, es liegt ein Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 vor. Siehe dazu → Zwei-Jahres-Frist.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / e) Ausnahme

Auf den Auftrag kommt es für die Wahlanwaltsvergütung ausnahmsweise dann nicht an, wenn der Anwalt zuvor bereits bestellt oder beigeordnet war (s. u. II. 5.).mehr

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AGS 01/2021, Höhe der Umsat... / Leitsatz

Die Vergütung des Anwalts in einem Verfahren nach § 495a ZPO wird bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren erst fällig mit Zustellung des Urteils und nicht schon mit dessen Erlass. AG Solingen, Beschl. v. 5.11.2020 – 14 C 44/20mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Überblick

Rz. 245 Auch hier wurden die Gebührenbeträge nach Mindest- und Höchstbetrag angehoben. Auch die Festgebühren für den Anwalt wurden angehoben. Auch hier erhöht sich faktisch die Zusätzliche Gebühr der Nr. 6216 VV RVG.mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Rechtsschutzversicherung

Rz. 294 Die Gebühr für eine gerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach § 5 Abs. 3b ARB 2010 trägt der Versicherer die Kosten einer einverständlichen Einigung nur ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / g) Einzeltätigkeiten

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / III. Keine Anwendung des RVG-Übergangsrechts

Rz. 8 Auch wenn es sich bei der Umsatzsteuer um einen Auslagentatbestand handelt (siehe Nr. 7008 VV RVG), ist die Übergangsvorschrift des § 60 RVG hierauf nicht anwendbar. Vielmehr muss der Anwalt diejenige Umsatzsteuer abführen, die tatsächlich bei ihm anfällt und von ihm an das Finanzamt abzuführen ist.mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Anspruch gegen den Kaskoversicherer

Rz. 155 Anwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fahrzeugversicherung. Vielmehr ist die Leistungspflicht des Kaskoversicherers nach der Regelung in A.2.1.1 AKB 2008 bzw. 2015[107] auf den Fahrzeugschaden begrenzt. Eine Kostenerstattung kommt daher nur nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts in Betracht:[108] Befindet sich der Kaskoversicherer mit seiner vert...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Rz. 327 Im Hinblick auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers schreibt das Gesetz in § 80 Abs. 3 BetrVG vor, dass zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber eine "nähere Vereinbarung" über die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu treffen ist. Diese Vereinbarung kann auch formlos getroffen werden, da sie keine Betriebsvereinbarung ist.[778] Sie muss die Person des Recht...mehr

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§ 8 Anhang / Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) (BT-Drucks 19/24740 v. 25.11.2020)

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§ 3 Prozessrecht / b) Erläuterungen

Rz. 167 Hat das LAG die Revision nicht zugelassen, kann die Zulassung der Revision nur über eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG erreicht werden. Die Nichtzulassungsbeschwerde dient dazu, das Revisionsverfahren zu eröffnen und ist an das BAG zu richten. Das LAG kann ihr nicht abhelfen. Die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde verhindert den Eintrit...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Betriebsratsbeschluss

Rz. 326 Hält der Betriebsrat die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich, muss er einen ordnungsmäßigen Beschluss fassen, in dem möglichst präzise zu bezeichnen ist, für welche Aufgaben und zu welchen Themen der Betriebsrat auf die Beratung des Rechtsanwalts angewiesen ist.[777] Zwar braucht die Person des sachverständigen Rechtsanwalts im Beschluss noch nicht bena...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist nicht statthaft und daher als unzulässig zu verwerfen, Die Beschwerde gem. § 58 Abs. 1 FamFG ist grundsätzlich nur statthaft gegen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach dem FamFG. Eine Endentscheidung liegt vor, wenn sie ein auf Antrag oder ein von Amtswegen eingeleitetes Verfahren insgesamt erledigt oder seine Anhä...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Konkreter Bezug zu Betriebsratsaufgaben

Rz. 323 Ein Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts besteht nur, wenn dieser den Betriebsrat bei der Erfüllung einer konkreten betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe unterstützen soll.[756] Nicht von dem Anspruch aus § 80 Abs. 3 BetrVG erfasst ist daher die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur allgemeinen Vermittlung von Fachkenntnissen ohne konkreten Aufgabenbezug quasi ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 160 § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet. (2) 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nac...mehr

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AGS 01/2021, Keine Verzinsu... / I. Sachverhalt

Das ArbG Magdeburg hatte der Klägerin durch Beschl. v. 25.4.2019 PKH unter Beiordnung des Rechtsanwalts M bewilligt. Am 15.5.2019 hat Rechtsanwalt M beim ArbG Magdeburg einen Antrag auf Festsetzung von PKH-Anwaltsvergütung gestellt. Mit weiterem mit dem Datum vom 15.5.2019 versehenen und beim ArbG Magdeburg am 25.6.2019 eingegangenem Antrag hat der Rechtsanwalt seinen Festse...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Vorbereitendes Verfahren

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Inhaltliche Änderung

Rz. 396 Mit dem KostRÄG 2021 ist Abs. 1 dahingehend geändert worden, dass für die Tätigkeiten als Beistand oder Vertreter eines Zeugen oder Sachverständigen nicht mehr die Gebühren eines Verteidigers, also nach Teil 5 Abschnitt 1 VV RVG, verwiesen wird, sondern auf Teil 5 VV RVG insgesamt. Damit soll nach der Begründung des Gesetzgebers klargestellt werden, dass der mit eine...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VI. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 35 Wird die gesamte Angelegenheit nach der allgemeinen Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Zeitpunkt der Vereinbarung ("Wann")

Rz. 1276 Eine Rückzahlungsvereinbarung kann sowohl vor als auch nach Beginn der Maßnahme getroffen werden. Bei Vereinbarung vor Beginn der Maßnahme mag es in besonders gelagerten Ausnahmefällen erforderlich sein, dem Arbeitnehmer eine Rücktrittsfrist einzuräumen, innerhalb derer er ohne Kosten von der Ausbildungsmaßnahme Abstand nehmen kann.[2766] Denkbar ist dies bei langfr...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / C. Fazit

Rz. 63 Die Änderung der Umsatzsteuer auf 16 % und anschließend auf 19 % bringt erhebliche Probleme mit sich. Von daher kann nur dringend angeraten werden, sich mit dieser Materie näher zu befassen und sorgfältig zu prüfen, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Rz. 64 Das erfordert es selbstverständlich, dass die Anwaltschaft endlich einmal begreift, dass die Angabe des Leistungs...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Umfang der Anrechnung

Rz. 236 Anzurechnen ist die halbe Geschäftsgebühr, höchstens jedoch ein Gebührensatz von 0,75. Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.[165] Die Pauschale ist auch nicht etwa nach den Gebühren zu berechnen, die nach erfolgter Anrechnung verbleiben,[166] da es sich lediglich um eine Berechnungsgröße handelt.[167] Insofe...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / e) Berufungsverfahren

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Form

Rz. 29 Eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 RVG bedarf nach § 3a Abs. 1 RVG der Textform. Während nach § 4 Abs. 1 S. 1 RVG a.F. das Formerfordernis für die Vereinbarung nur dann bestand, wenn eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wurde, ist der Anwendungsbereich nun weiter und erfasst alle Vergütungsvereinbarungen. Das generelle Textformerfordernis soll nach dem ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / g) Zusätzliche Gebühr

Rz. 232 Bei der Zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG handelt es sich faktisch um eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmitte. Damit ergeben sich jetzt folgende Beträge:mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / III. Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer

Rz. 159 Der Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer im Schadensfall von der persönlichen Inanspruchnahme freizustellen. Diese Verpflichtung erfüllt er, indem er die begründeten Schadensersatzansprüche Dritter befriedigt und unbegründete Schadensersatzansprüche abwehrt, soweit diese Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXII. Widerklage, Drittwiderklage (Widerantrag, Drittwiderantrag)

Rz. 177 Für eine Widerklage gilt das Gleiche wie für die Klageerweiterung. Auch die Widerklage eröffnet keine neue Angelegenheit. Es gilt einheitlich bisheriges Recht, auch wenn der Auftrag zur Widerklage bzw. zum Widerantrag nach dem Stichtag erteilt worden ist.[37] Nur dann, wenn eine bisher nicht beteiligte Partei einbezogen wird, also durch eine Drittwiderklage, gilt für...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / i) Einzeltätigkeiten

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / L. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 153 Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung n...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Folgen der Zahlung

Rz. 153 Soweit der Rechtsschutzversicherer Zahlungen geleistet hat, geht der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erstattung der gezahlten Beträge auf ihn über (§ 86 Abs. 1 VVG bzw. § 17 Abs. 9 ARB 2010 bzw. 4.1.8 ARB 2012/2019). Soweit Erstattungsbeträge an den beauftragten Anwalt geleistet worden sind, hat der Rechtsschutzversicherer einen unmittelbaren Anspruch aus überg...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Verbraucher

Rz. 35 Die Erstberatung muss gegenüber einem Verbraucher durchgeführt werden. Nach § 13 BGB ist dies jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Auch Personengemeinschaften, die nicht juristische Personen sind (z.B. eine Wohnungseigentümergemei...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / I. Überblick

Auch wenn das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt oder ob er bereits nach neuem Recht abrechnen darf. Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, liegt in der...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / IV. Vertretung

Rz. 49 Die außergerichtliche Vertretung des Mandanten bildet den Hauptaufgabenbereich der anwaltlichen Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung. Der Großteil aller Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen lässt sich im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen mit Unfallgegner und Versicherer beilegen. Nachfolgend werden die Einzelheiten zur Abrechnung der Geschäftsgebühr (Nr...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 287 Soweit die Neufassung der Vorbem. 1 VV RVG klarstellt, dass die Gebühren des Teil 1 VV RVG neben einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG entstehen können, fragt es sich, ob damit auch Nr. 1008 VV RVG auf die Beratungsgebühr anzuwenden ist. Rz. 288 Soweit der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebühr vereinbart, stellt sich die Frage der Erhöhung erst gar nicht. Hier...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Erstreckung der Beiordnung für Einigung im Scheidungsverbundverfahren (Abs. 3)

Rz. 118 In § 48 Abs. 3 RVG werden die Familiensachen aufgezählt, auf deren Einigung sich im Scheidungsverbundverfahren die Verfahrenskostenhilfe schon alleine aufgrund der Beiordnung in der Ehesache erstreckt. Diese Aufzählung ist in der neuen Nr. 7 auf eine Einigung über den Versorgungsausgleich ergänzt worden. Damit wurde eine Lücke geschlossen. Wird ein Anwalt in einer Ehe...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / a) Wertveränderungen

Rz. 64 Bei Erhöhung des Streitwertes durch Klageerweiterung nach der ersten mündlichen Verhandlung berechnet sich die zunächst entstandene Terminsgebühr nach erneuter Terminswahrnehmung nach dem Betrag, der sich aus dem erhöhten Gesamtbetrag des Streitwertes ergibt. Wird also eine Klage über 5.000 EUR nach mündlicher Verhandlung auf einen Betrag von 8.000 EUR erweitert und s...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXI. Erinnerung

Rz. 83 Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt.[16] Rz. 84 Soweit nach § 16 Nr. 10 Buchst a) RVG mehrere Erinnerungen als eine Angelegenheit gelten, kommt es auf den Auftrag zur ersten Erinnerung an. Rz. 85 Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Geb...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 12. Rechtsmittelverfahren

Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, sodass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Beispiel 26 Der Mandant ist im Dezem...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Erstinstanzliches gerichtliches Verfahren

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das nachfolgende Kapitel zur anwaltlichen Vergütung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren dient vorrangig dazu, dem Neuling oder schwerpunktmäßig im Verkehrszivil- oder Verwaltungsrecht tätigen Praktiker, der mit Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten nur selten in Berührung kommt, einen ersten Überblick über Besonderheiten der Abrechnung zu vermitteln. Die...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / b) Vergütungsvereinbarung

Rz. 138 Beruht die nicht erstattungsfähige Differenz der Anwaltskosten darauf, dass der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat und die gesetzlichen Gebühren überschritten werden, so kommt eine Inanspruchnahme des Rechtsschutzversicherers nicht in Betracht. Denn dieser trägt nach § 5 Abs. 1a ARB 2010 bzw. 2.3.1.2 ARB 2012/2019 die Anwaltskosten nu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 291 Der Anwalt erhält die Einigungsgebühr sowohl für die Mitwirkung beim Abschluss der Einigung als auch für die Mitwirkungen bei den Einigungsverhandlungen, wenn diese Mitwirkung (zumindest mit-)ursächlich war. Voraussetzung ist stets, dass die Einigung wirksam zustande kommt, also eventuelle Widerrufsfristen verstrichen bzw. Bedingungen eingetreten sind (vgl. Abs. 3 de...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXIV. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Rz. 179 Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[39] Rz. 180 Beispiel: D...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / f) Zusätzliche Gebühr

Rz. 243 Auch bei der Zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5151 VV RVG handelt es sich faktisch um eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmitte.[38] Damit ergeben sich jetzt folgende Beträge:mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 3. Neutralitätsgebot

Ungeachtet bestehender Belehrungspflichten trifft den Notar das Gebot unparteiischer Tatsachenfeststellung. Hinweis § 14 BNotO: Der Notar hat sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten. Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar w...mehr