Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Entscheidung [Rdn 28]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1485]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Sprachunkundigkeit, Übersetzungsleistungen [Rdn 1708]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 175]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Anhörungsrüge [Rdn 2022]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Einigungsverfahren [Rdn 136]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Checkliste [Rdn 508]

Rdn 509 Auf der Grundlage der Ausführungen bei → Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines, Teil B Rdn 494, und bei → Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen, Teil B Rdn 511, sollte der Rechtsanwalt des Antragstellers seinen Klageerzwingungsantrag vor Absendung noch einmal sorgfältig überprüfen (vgl. auch FA Strafrecht-Plöd, Teil 7, Kap 1 und Rn 102...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Allgemeines [Rdn 786]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 933]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Verwerfung durch AG, Unzulässigkeit [Rdn 353]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Beschränkung [Rdn 2085]

Rdn 2086 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2087 1. Eine Beschränkung der Revision auf abtrennbare Teile ist möglich. Das ergibt sich aus § 344 Abs. 1, der bestimmt, dass der Revisionsführer anzugeben hat, "inwieweit" er das Urteil anfechte. Voraussetzung der Beschränkung ist, dass eine selbstständige Prüfung und rechtliche Beurt...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Vollmacht [Rdn 401]

Rdn 402 Literaturhinweise: s. die. Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 1, und bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines, Teil A Rdn 1768, m.w.N. Rdn 403 1. Wird ein Beschwerdeführer von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Person, die der Kammerpräsident zulässt, vertreten (Art. 36 VerfO-EGMR), so ist vom Vertreter eine schriftliche V...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Rücknahme [Rdn 2199]

Rdn 2200 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2201 1.a) Gem. § 302 kann die Revision ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleichem Umfang zulässig ist, wie eine gem. § 344 Abs. 1 von vornherein erklärte Beschrän...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines [Rdn 20]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, sofortige Beschwerde [Rdn 550]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdegegenstand [Rdn 62]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, formale Voraussetzungen [Rdn 417]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 418 Literaturhinweise: Rudolf/von Raumer, Die Beschwerde vor de...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 153]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 907]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 423]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1027]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1249]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 880]

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Das OLG München hat sich allerdings mit einem Problem der Entscheidung nicht befasst. 1. Anwalt in eigener Sache Die Gebührenregelungen des RVG und damit auch die Anrechnungsvorschrift der Anm. zu Nr. 3307 VV RVG gelten für den in eigener Sache tätig gewesenen Rechtsanwalt – hier also für die Mitglieder der beklagten Anwaltssozietä...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein nicht in dem Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten – das Gesetz meint insoweit hier die Reisekosten des Rechtsanwalts nach § 46 RVG – nicht entstehen. Vorzunehmen ist demnach ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit den...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist." Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen,...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eines nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung eines Unterbevollmächtigten vor Ort

Leitsatz Für die Frage, ob nach § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet werden kann, ist ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort...mehr

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zfs 6/2016, Unfallregulieru... / 3 Anmerkung:

Eine anwaltsfreundliche Entscheidung, die in gebührenrechtlicher Hinsicht einer Anmerkung in zweierlei Hinsicht wert ist. I. Anzahl der Angelegenheiten Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, ist in den §§ 16 ff. RVG nicht ausdrücklich geregelt. Ob von einer oder von mehreren Angelegenhei...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / 3 Anmerkung:

Die Klägerin hatte hier – ähnlich wie die Kläger im Fall des AG Aichach vorstehend – eine ihr wohlgesonnene Richterin. Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, hängt in der Praxis von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu Recht weist das AG Bochum darauf hin, dass dabei insbesonder...mehr

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zfs 6/2016, Unfallregulieru... / Sachverhalt

Die beiden Geschädigten waren mit ihren jeweiligen Fahrzeugen in dasselbe Unfallgeschehen verwickelt. Der spätere Kl. zu 1 beauftragte die Anwälte mit der Regulierung der hierdurch entstandenen Schäden am 24.3.2014, der spätere Kl. zu 2 erteilte denselben Rechtsanwälten einen entsprechenden Auftrag am 26.3.2014. Die Anwälte machten die dem jeweiligen Mandanten angefallenen S...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / Leitsatz

Für die Frage, ob nach § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet werden kann, ist ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort im Bezi...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigte Verfa... / 1 Sachverhalt

Dem Beklagten war am 9.5.2015 eine Klage zugestellt worden mit der Aufforderung, binnen drei Wochen nach Zustellung der Klage auf diese zu erwidern. Am späten Abend des 27.5.2015 telefonierte der Antragsgegner mit seinem Anwalt, dem er zuvor Unterlagen für das Klageverfahren in den Briefkasten gelegt hatte. Mit einer am 28.5.2015 um 0:08 Uhr beim Anwalt eingegangenen E-Mail ...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Sowohl die Einigungs- und Erledigungsgebühr als auch die fiktive Terminsgebühr greifen die konkrete Höhe der Verfahrensgebühr an. Hintergrund für die Anpassung der Einigungs- und Erledigungsgebühr und Verfahrensgebühr war die Auffassung des Gesetzgebers, dass in einem einfachen Verfahren auch eine einfache Einigung oder Erledigung herbeigefü...mehr

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AGS 6/2016, Erledigungswert... / 1 Sachverhalt

Das Fahrzeug der Klägerin war bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden. Sie beauftragte daraufhin ihren Anwalt, den ihr entstandenen Schaden zu regulieren. Der Anwalt empfahl ihr, zunächst den eigenen Vollkaskoversicherer in Anspruch zu nehmen, da es sich bei dem Haftpflichtversicherer der Unfallgegnerin um ein bekanntermaßen zahlungsunwilliges Versicherungsunternehmen han...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe einer dem Erinnerungsführer zu zahlenden fiktiven Terminsgebühr. Im dem zugrunde liegenden Ausgangsverfahren wurde der dortige Kläger zunächst durch Rechtsanwalt B. vertreten, der dem Kläger durch Beschluss der Kammervorsitzenden vom 27.1.2014 unter gleichzeitiger Gewährung von Prozesskostenhilfe als Bevollmächtigter beigeordnet worden w...mehr

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AGS 6/2016, Anrechnung eine... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes fragt es sich, warum hierüber immer noch gestritten wird. Da die Anrechnungsvorschriften jeweils erst bei den Gebühren geregelt sind, auf die anzurechnen ist, ergeben sich eigentlich keine Probleme. Anzuwenden sind die neuen Anrechnungsvorschriften, wenn der Anwalt nach dem 31.7.2013 beauftragt...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigte Verfa... / Leitsatz

Wird das Mandat gekündigt, bevor der Anwalt einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht hat, entsteht nur eine 0,8-Verfahrensgebühr. Eine Kündigung des Mandats kann auch per E-Mail erfolgen, wenn der Anwalt diese Form der Kommunikation eröffnet hat. OLG Jena, Beschl. v. 19.2.2016 – 1 W 591/15mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / Sachverhalt

Die Eheleute erlitten aufgrund eines Verkehrsunfalls am 17.2.2015 in Bochum Schäden. Mit der außergerichtlichen Geltendmachung dieser Schäden beauftragten sie eine Anwaltskanzlei in Herne. Die jeweiligen Aufträge an die Anwälte erfolgten getrennt. Im Anwaltsbüro wurden zwei unterschiedliche Handakten geführt. Mit getrennten Schreiben vom 12.6.2015 und vom 14.7.2015 machten d...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat aufgrund des Verkehrsunfalls vom 17.2.2015 in Bochum den verfolgten Schadensersatzanspruch nach §§ 7 Abs. 1, 18 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 249 BGB i.H.v. 83,54 EUR." Nach §§ 7, 15 RVG kann ein Rechtsanwalt, der in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird, nur einmal eine Gebühr verlangen. Hier ist der Klägervertreter sowohl für die Kl. ...mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Der Beschwerdeführer kann Erstattung der ihm entstandenen Auslagen in Höhe der Gebühren eines Wahlverteidigers verlangen, wenn er einen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse hat, § 52 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 RVG. Demnach steht ihm eine Erstattung von in 16 Verfahren geltend gemachten Wahlverteidigergebühren in Höhe von je...mehr

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zfs 6/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen Referenten: Dr. Jutta Laws, M.M., Vors. Richterin am OLG, Vorsitzende des Justizprüfungsamtes beim OLG, Hamm; Dr. Martin Saal, Richter am OLG, Hamm Ort: Hagen / ARCADEON Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Datum: Freitag, 9.9.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicheru...mehr

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FF 6/2016, Grenzen der Anwaltsloyalität

Klaus Weil Kennen Sie auch diese Situationen im Beratungsgespräch mit den Mandanten: Der Mandant teilt mit, man lebe seit mehr als drei Jahren getrennt, werde aber immer noch – auf Hinweis des Steuerberaters – gemeinsam veranlagt. Oder: Man habe im Verfahrenskostenhilfeformular die Kapitallebensversicherung nicht angegeben, die kenne sowieso keiner. Oder: Das BAföG-Darlehen, d...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / Leitsatz

Beauftragt ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Mahnverfahrens und mandatiert er für den späteren Rechtsstreit einen anderen Anwalt, kommt es nicht zu einer Gebührenanrechnung nach Nr. 3307 S. 2 VV RVG; Mehrkosten eines derartigen "Anwaltswechsels" fallen nicht unter § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. OLG München, Beschl. v. 15.3.2016 – 11 W 414/16mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung der hier allein streitigen fiktiven Terminsgebühr ist zutreffend erfolgt. 1. Streitentscheidend ist hier, in Bezug auf welchen Betrag die nach S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV zu bestimmende fiktive Terminsgebühr berechnet werden muss. Dieser lautet (auch) für den Fall einer fiktiven Terminsgebühr wegen des Verzichts auf mündliche Verhandlung: "In den Fällen des Sa...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Aus den Gründen

Mit der Gegendarstellung wendet sich der Verteidiger gegen die Entscheidung des AG hinsichtlich der Festsetzung der zusätzlichen Gebühr bei anwaltlicher Mitwirkung (Nr. 5115 VV) auf 30,00 EUR. Nach Auffassung des Verteidigers handelt es sich ausweislich der Anm. Abs. 3 S. 2 zu Nr. 5115 VV um eine Festgebühr, bei der grundsätzlich die Mittelgebühr anzuwenden sei. Die Kommentar...mehr

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zfs 6/2016, Recht des Unfal... / 3 Anmerkung:

Die Bedeutung der Entscheidung des EuGH liegt darin, dass sie dem bei deutscher Beteiligung tätigen Anwalt die Möglichkeit eröffnet, mittelbare Schäden, die einem Angehörigen aus dem Tode des Geschädigten bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland entstanden sind, geltend zu machen. Da die Entscheidung des EuGH grds. Geltung für alle Mitgliedstaaten der EU hat (Art. 1 ...mehr