Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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AGS Nr.12/2012, Keine Gebüh... / 1 Sachverhalt

Das AG hat die Beteiligten nach ausländischem Recht geschieden und den Verfahrenswert für die Ehesache auf 2.000,00 EUR festgesetzt. Ein Versorgungsausgleich wurde nicht durchgeführt, weil keiner der Ehegatten einen Antrag nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB gestellt hatte. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, auch für den Versorg...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / IV. Zwangs- und Ordnungsgelder

Die Gerichtsgebühren wurden durch das 2. KostRMoG erhöht, sodass künftig eine Festgebühr i.H.v. 20,00 EUR zu erheben ist (Nr. 2111 GKG-KostVerz., Nr. 1602 FamGKG-KostVerz., Nr. 18003 GNotKG-KostVerz.). Erfasst sind daher insbesondere die Verfahren nach § 888 ZPO, § 89 FamFG. Die Verhängung von Ordnungsgeldern nach § 890 ZPO oder von Ordnungsmitteln gegen Zeugen und Sachverst...mehr

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AGKompakt 1/2013, Kosten de... / V. Fazit

Da – im Gegensatz zum früheren Recht – nur noch eine einzige Terminsgebühr entsteht und im Falle der Säumnis keine gesonderte Terminsgebühr beansprucht werden kann, kann es insoweit auch keine Mehrkosten der Säumnis mehr geben. Nach derzeitigem Recht können Anwaltsgebühren niemals Mehrkosten der Säumnis sein. Mehrkosten können lediglich zusätzliche Auslagen (insbesondere Rei...mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / 2 Aus den Gründen

Beschwerdeentscheidung v. 25.2.2013 1. Die Beschwerde gegen die Verfahrenswertfestsetzung für die Ehescheidung und die Folgesache eheliches Güterrecht ist unzulässig, da die Beschwerdefrist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG abgelaufen ist. Hiernach ist eine Änderung nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat. Die Hau...mehr

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AGS 09/2013, Verfahren auf ... / 2 Aus den Gründen

1. Die zulässige, insbesondere in der Differenz der Kostenbelastung aufgrund den beiden in Rede stehenden Verfahrenswerten einen Beschwerdegegenstand mit einem Wert von (weit) mehr als 200,00 EUR aufweisende Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die geänderte Wertfestsetzung ist gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG zulässig. 2. Sie ist auch in der Sache begründet und führt zur Wiederh...mehr

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AGS 09/2013, Wert einer Bes... / 2 Aus den Gründen

Für die gem. § 33 Abs. 1 RVG beantragte Wertfestsetzung ist das "Gericht des Rechtszugs" zuständig. … Über den Wertfestsetzungsantrag des Beklagtenvertreters entscheidet gem. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG das Gericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter. Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin betreibt eine Elektrogroßhandlung und unterhält mehrere geschäftliche E-Mail-Adressen, welche sie im geschäftlichen Verkehr als allgemeine Kontaktadresse angibt. Der Beklagte arbeitet als Verkaufs- und Motivationstrainer. Von August bis November 2010 sandte er der Klägerin an die vorgenannte E-Mail-Adresse insgesamt 20 E-Mails unter Betreffzeilen wie "Ihr neuer ...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 3. Verfahrenswert

Es ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG im Regelfall mit 3.000,00 EUR zu bewerten. Das Gericht kann nach § 45 Abs. 3 FamGKG in Einzelfällen einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen. Betrifft das Sorgerechtsverfahren mehrere Kinder, verbleibt es bei dem Regelwert von 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 2 FamGKG). Die vorgenannten Regelungen gelten wegen § 23 Abs. 1 RVG auch für die Anw...mehr

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zfs 10/2012, Adieu Verkehrs... / IV. Aktive Regressverhinderung

Abschließend stellt sich die Frage, wie einem Regress in diesem Stadium des Gesetzgebungsverfahrens vorgebeugt werden kann. Eine Beratung des Mandanten ist allein durch das Vorhaben beträchtlich umfangreicher, weil eine individuelle Prüfung bei Vorliegen von eingetragenen Punkten im VZR in jedem Falle stattfinden muss. Eine ökonomische Kompensation des erhöhten Arbeitsaufwan...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / II. Anwaltskosten

Für das Verfahren entsteht eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Daneben kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) verdient werden. Umstritten ist jedoch, ob in Kindschaftssachen auch Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsprechend anzuwenden ist, so dass die Gebühr auch dann entstehen würde, wenn das Verfahren ohne Erörterungstermin (§ 155 FamFG) beendet wird. Da dieser ...mehr

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AGS 10/2012, Wertfestsetzun... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in jeder Hinsicht zutreffend. Das Verfahren nach § 33 RVG ist ein reines Parteiverfahren, das nur auf Antrag eingeleitet wird (siehe § 33 Abs. 1 RVG). Wird kein Antrag gestellt, dann kann auch keine Bindungswirkung eintreten. Gegenüber welchem Antragsteller und gegenüber welchem Antragsgegner soll die Bindungswirkung eintreten, wenn kein Antrag gestellt w...mehr

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AGS 8/2012, Unterbrechung d... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangt von den Beklagten Anwaltsgebühren für zahlreiche außergerichtliche Beratungsmandate aus den Jahren ab 2003. Zunächst hat der Kläger die im Juli 2009 erhobene Klage auf nachträgliche Honorarvereinbarungen mit dem Beklagten gestützt. Nachdem sich deren Unwirksamkeit herausgestellt hat, stützt der Kläger seinen Anspruch auf gesetzliche Gebührenforderungen. Da...mehr

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ZErb 8/2012, Zur Kostenents... / Aus den Gründen

Die auf die Abänderung der Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO gerichtete sofortige Beschwerde des Klägers hat teilweise Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere nach § 91 a Abs. 2 ZPO statthaft und fristgerecht erhoben (§ 569 Abs. 1 ZPO). 2. In der Sache ist die sofortige Beschwerde zu einem geringen Teil begründet. a. Soweit das Landgericht der Beklagten...mehr

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AGS 8/2012, Kostenentscheid... / 3 Anmerkung

Die durch das AG vorgenommene Bemessung mit dem Auffangwert dürfte zutreffend sein. Indes sind Verfahren auf Anerkennung nach dem AdwirkG keine Familiensachen, sodass auch § 81 Abs. 1 S. 3 FamFG nicht anwendbar und über die Kosten auch nicht stets zwingend zu entscheiden ist. Wird die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung nach dem AdWirkG begehrt, so soll es s...mehr

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AGS 8/2012, Unterbrechung d... / 2 Aus den Gründen

… 4. Die im Juni 2009 erhobene Klage hatte verjährungshemmende Wirkung auch im Hinblick auf gesetzliche Anwaltsgebühren. Die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beginnt mit der Erledigung des Auftrags bzw. mit der Beendigung der Angelegenheit (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). Soweit gem. § 61 RVG vor dem 1.7.2004 noch die BRAGO anwendbar ist, richtet sich dies nach § 16 BRAGO. Für ...mehr

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AGS 7/2012, Anwaltsgebühren nach Verfahrensverbindung

RVG § 15; GKG § 39; VwGO § 93 Leitsatz Sind zwei Verfahren mit unterschiedlichen Klägern und unterschiedlichen Bevollmächtigten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden, sind die jeweiligen Anwaltsgebühren nicht nach dem zusammengerechneten, für die Gerichtsgebühren maßgeblichen, sondern nach den für die jeweiligen Einzelverfahren festgesetzten bzw. einde...mehr

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AGS 7/2012, Anwaltsgebühren... / Leitsatz

Sind zwei Verfahren mit unterschiedlichen Klägern und unterschiedlichen Bevollmächtigten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden, sind die jeweiligen Anwaltsgebühren nicht nach dem zusammengerechneten, für die Gerichtsgebühren maßgeblichen, sondern nach den für die jeweiligen Einzelverfahren festgesetzten bzw. eindeutig zugrunde gelegten Streitwerten zu...mehr

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AGS 7/2012, Anwaltsgebühren... / 2 Aus den Gründen

Das VG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die dem Kläger aufgrund des rechtskräftigen Urteils des VGH vom Beklagten zu erstattenden Kosten aus einem Streitwert von 5.000,00 EUR und nicht aus einem Streitwert von 10.000,00 EUR zu berechnen sind. Der VGH hat die beiden diesem Urteil zugrunde liegenden Berufungsverfahren zweier personenverschiedener Kläger, die auch jeweils vo...mehr

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AGS 7/2012, Anwaltsgebühren... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war für den Kläger in einem Verfahren nach einem Streitwert von 5.000,00 EUR tätig. Dieses Verfahren wurde später mit einem anderen Verfahren (Streitwert ebenfalls 5.000,00 EUR) eines anderen Klägers, der von einem anderen Anwalt vertreten wurde, zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und danach unter Zusammenrechnung der jeweiligen Streitwerte von...mehr

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AGS 7/2012, Wert des Beschw... / 2 Aus den Gründen

Auf das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG das ab dem 1.9.2009 geltende neue Verfahrensrecht anzuwenden. Die hier gegenständliche Verfahrenswertbeschwerde ist daher nach dem FamGKG zu behandeln. Danach ist die Verfahrenswertbeschwerde des Bevollmächtigten des Antragsgegners aus eigenem Recht gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthaft. Auch ist der – mangels Beschwerde...mehr

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zfs 7/2012, Gebührenklage gegen Rechtsschutzversicherung wegen Angemessenheit einer Rahmengebühr in Bußgeld- und Strafsachen

Hinweis Die von dem Kläger geltend gemachte Gebühr ist der Höhe nach gerechtfertigt. Bei einer Rahmengebühr ist nach § 14 RVG zunächst zu ermitteln, welche Gebühr "angemessen" ist. Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebühr ist die Mittelgebühr. Sodann müssen zur Bestimmung der Gebühren alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden (vgl. Schneider/Wolf/Onderka, AnwK-R...mehr

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AGS 7/2012, Sozialgerichtsgesetz. Kommentar zum SGG.

Sozialgerichtsgesetz. Kommentar zum SGG. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer. 10. Aufl. 2012. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 1.456 S. 85,00 EUR. Zwischenzeitlich liegt die 10. Auflage des von Dr. Jens Meyer-Ladewig begründeten und nunmehr von Wolfgang Keller und Dr. Stephan Leitherer fortgeführten Werkes vor. Das Sozialrecht nimmt in der anwaltlichen Praxis deutlich zu, insbeson...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Ich halte die Entscheidung des OLG für unzutreffend. Hauptabschnitt 7 des FamGKG-KostVerz. regelt die Gebühren für Verfahren, die einen Auslandsbezug haben. Bei den Verfahren mit Auslandsbezug handelt es sich aus meiner Sicht nicht um Familiensachen. Dies ergibt sich zum einen bereits aus dem Wortlaut des § 1 S. 1 FamGKG, der bestimmt, dass in Familiensachen einschließlich d...mehr

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AGS 7/2012, Dr. Dr. Peter Hartmann: Kostengesetze

Kostengesetze. Von Dr. Dr. Peter Hartmann. Kommentar zum Gerichtskostengesetz, Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen, Kostenordnung und weiteren Kostenvorschriften. 42. Aufl. 2012. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 2.232 S. 129,00 EUR. Der "Hartmann" ist nach wie vor unangefochten der einzige Kommentar zum gesamten Kostenrecht. Nicht nur sämtliche Gerichtskostenges...mehr

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AGS 7/2012, Ordnungsgemäße ... / 1 Sachverhalt

Die beklagten Anwälte hatten die beiden Kläger in einem Erbscheinverfahren vertreten, in dem diese jeweils ein Erbrecht von ½ geltend gemacht hatten. Nachdem den Klägern zunächst der Erbschein erteilt worden war, wurde er im anschießenden Einziehungsverfahren vom AG wieder eingezogen. Das Nachlassgericht hat den Geschäftswert gem. § 31 KostO auf 82.650,00 EUR festgesetzt. Die ...mehr

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AGS 7/2012, Gebührenfreihei... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist – korrelierend mit dem Leitsatz – zutreffend. Das FamG hat erkannt, dass Unterbringungssachen Minderjähriger (§ 1631b BGB) als Kindschaftssachen nach §§ 111 Nr. 1, 151 Nr. 6, 7 FamFG gerichtsgebührenfrei sind. Denn nach Vorbem. 1.3.1 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG-KostVerz. werden insoweit ausdrücklich keine Gebühren erhoben. Überzeugend zieht das OLG auch die sich...mehr

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Jansen, SGG § 113 Klageverb... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.5.2 Handlungsvollstreckung

Rz. 12 Das nach der o. g. Erwägung zuständige Sozialgericht kann in Anwendung der §§ 9 ff. VwVG auf Antrag die Herausgabevollstreckung betreiben und Handlungen, Duldungen und Unterlassungen erzwingen. Die Herausgabevollstreckung ist mangels spezieller Regelungen unter § 12 VwVG zu fassen, ist also ein Fall des unmittelbaren Zwangs in Gestalt der Wegnahme. Die übrigen Zwangsm...mehr

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AGS 6/2012, Keine Streitwer... / 3 Anmerkung

1. Zur Wertfestsetzung Voraussetzung für die Statthaftigkeit eines Verfahrens nach § 33 RVG ist, dass Anwaltsgebühren angefallen sind und diese sich nach dem Gegenstandswert berechnen (§ 2 Abs. 1 RVG). Darüber hinaus müssen die anwaltlichen Gebühren auch in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sein. Erforderlich ist weiter, dass es an einem Wert für das gerichtliche Verfah...mehr

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AGS 6/2012, Berechnung des ... / Leitsatz

Der Wert des Gegenstands einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts berechnet sich alleine nach der Differenz zwischen den für den festgesetzten bzw. für den begehrten Gegenstandswert anfallenden Anwaltsgebühren, nicht auch nach der Differenz der anfallenden Gerichtsgebühren nach § 3 GKG. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.1.2012 – 1 Ta 285/11mehr

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FF 6/2012, FamFG – Kommentar mit FamGKG

Prütting/Helms (Hrsg.)2. Auflage 2011, 3.300 Seiten, 129 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 2. Auflage dieses umfangreichen Praxiskommentars der ersten Stunde berücksichtigt insbesondere die seit Inkrafttreten von FamFG und FamGKG zum neuen Recht ergangene Rechtsprechung und Literatur sowie alle zwischenzeitlich schon erfolgten Änderungen dieser Gesetze. Neu sind kurze, dezidier...mehr

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AGS 6/2012, Verstoß gegen T... / 3 Anmerkung Die Anwaltschaft und das Recht der Vergütungsvereinbarung – Eine unendliche Geschichte

Wieder und wieder passiert es in Deutschland, dass Gerichte den Anwälten ihr eigenes Vergütungsrecht vor Augen führen müssen. Und dies, obgleich die Regale der Fachbibliotheken voll mit Kommentaren sind, in denen das nachzulesen ist, was das OLG München erneut als rechtliche Selbstverständlichkeit feststellen muss: Ein Mandant kann von seinem – hoffentlich – rechtskundigen An...mehr

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AGS 6/2012, Gegenstandswert... / 2 Anmerkung

Die Bewertung dürfte im Ergebnis zutreffend ein. Es gilt der Wert der für vollstreckbar zu erklärenden Forderung. Der Wert der zugrunde liegenden außergerichtlichen Tätigkeit und des Vergleichs kann dagegen höher oder auch niedriger liegen, da es für den Wert des Vergleichs und die zugrunde liegende Tätigkeit darauf ankommt, worüber die Parteien verhandelt und sich verglichen ...mehr

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AGS 6/2012, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Zu fehlerhaften Abrechnungen der anwaltlichen Vergütung in Erbscheinverfahren kommt es häufig, weil der Anwalt von einem unzutreffenden Gegenstandswert ausgeht, denn im Erbscheinverfahren deckt sich der Wert für die Gerichtsgebühren häufig nicht mit dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit.[1] I. Der Geschäftswert Erbscheinverfahren sind Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, ...mehr

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AGS 5/2012, Ersatz der Rech... / 1 Aus den Gründen

Durch das angefochtene Urteil wurden der Klägerin bereits 325,00 EUR nebst Zinsen für die Selbstbeteiligung der Klägerin bei ihrer Vollkaskoversicherung und für allgemeine Auslagen sowie 89,73 EUR nebst Zinsen für außergerichtliche Anwaltsgebühren im hier streitgegenständlichen Verfahrensgegenstand zugesprochen, was von der Berufung nicht angegriffen wurde, auch soweit das U...mehr

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AGKompakt 4/2012, Einigung ... / I. Ausgangslage

Entscheidung über Hilfsaufrechnung führt zu einer Erhöhung des Streitwerts oder des Verfahrenswerts Bestreitet der Beklagte die Klageforderung und verteidigt er sich hilfsweise mit einer Aufrechnung, deren Berechtigung der Kläger wiederum bestreitet, sind also Haupt- und Gegenforderung bestritten, dann erhöht sich gem § 45 Abs. 3 GKG der Streitwert, soweit eine der Rechtskraf...mehr

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AGKompakt 4/2012, Verschenkte Gebühren im Verkehrsunfallprozess

Klage und Widerklage kommen in Verkehrsunfallprozessen häufig vor. Dabei ergibt sich dann in der Regel die besondere Konstellation, dass auf der Aktivseite (Kläger) nur ein Auftraggeber vorhanden ist, auf der Passivseite (Beklagte) aber mehrere Auftraggeber. Gegen den Halter muss sich die Widerklage richten, da sie anderenfalls unzulässig wäre. Gleichzeitig wird die Widerkla...mehr

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AGS 4/2012, Wert einer Klag... / 2 Anmerkung zu Leitsatz 1)

In Verfahren auf Herausgabe eines Kfz-Briefs gilt Folgendes: I. Klage auf Herausgabe Der Wert einer Klage auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugbriefs bestimmt sich weder nach dem Sachwert des Briefs noch nach dem vollen Wert des Fahrzeugs, sondern nach dem Interesse des Klägers an der Verfügungsgewalt über das Dokument.[1] Dieses Interesse ist nach § 3 ZPO zu schätzen. Es ist auf...mehr

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ZErb 4/2012, Kostenentschei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat Erfolg, soweit der Senat zur Entscheidung über den Beschwerdegegenstand berufen ist. Im Übrigen führt sie zur Aufhebung des Vorlagebeschlusses. 1. Ausweislich des Rubrums der Ausgangsentscheidung, aber auch des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts vom 29.11.2011 ist dieses der Auffassung, dass über die Frage der Kostentragungspflicht im Verfahren auf Er...mehr

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AGS 4/2012, Grundlose Kündi... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, die Beklagte habe ihren Anwaltsdienstvertrag mit der Zedentin (§§ 611, 675 BGB) gem. § 627 Abs. 1 BGB wirksam gekündigt. Gem. dieser Vorschrift durfte die Beklagte den Vertrag jederzeit kündigen. Insoweit rügt die Revision das angefochtene Urteil nicht. 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung ...mehr

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AGS 4/2012, Verringerung de... / 3 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat die Problematik der Erforderlichkeit einer einheitlichen Ermittlung des Zeitpunkts für die Wertberechnung gesehen und deshalb auch mit Inkrafttreten des FGG-ReformG eine § 40 GKG entsprechende Vorschrift, nämlich die des § 34 FamGKG, formuliert. Sie liefert dem OLG die passende Grundlage für eine zutreffende Entscheidung. Nach § 34 S. 1 FamGKG ist für die ...mehr

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AGS 4/2012, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Zugunsten der Kläger ist der Kostenfestsetzungsbeschluss auf 224,91 EUR herabzusetzen, weil die unbekannten Erben des Beklagten die Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten im streitigen Verfahren nicht erstattet verlangen können. 1. Die für "den Beklagten" – tatsächlich und rechtlich für die unbekannten Erben – geltend gemachten Anwaltsgebühren sind nicht als notwendige Kosten i...mehr

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AGS 3/2012, Erhöhung der We... / 1 Aus den Gründen

Für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist gem. § 32 Abs. 1 RVG der für die Gerichtsgebühren gem. § 39 Abs. 2 GKG gerichtlich auf 30 Mio. EUR festgesetzte Wert maßgebend. Er ist nicht gem. § 33 Abs. 1 RVG i.V.m. § 22 Abs. 2 S. 2 RVG selbstständig auf 60 Mio. EUR festzusetzen, weil die Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten...mehr

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AGS 3/2012, Erhöhung der We... / Leitsatz

Die Erhöhung der Wertgrenze für die Anwaltsgebühren über 30 Mio. EUR hinaus nach § 22 Abs. 2 S. 2 RVG setzt voraus, dass die dort als "in derselben Angelegenheit" für mehrere Auftraggeber bezeichnete anwaltliche Tätigkeit verschiedene Gegenstände betrifft (Festhaltung BGH, Beschl. v. 2.3.2010 – II ZR 62/06, AGS 2010, 213). Dafür, dass der Gesetzgeber dem Anwalt mit § 22 Abs....mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / 3. Streitwert

Es handelt sich jeweils um wertabhängige Verfahrensgebühren. Für den Streitwert ist die geforderte Entschädigung maßgeblich (§ 48 Abs. 1 GKG). Die Entschädigung beträgt für jedes Jahr der Verzögerung 1.200,00 EUR (§ 198 Abs. 2 GVG), jedoch kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen. Ist die Entschädigung für mehrere Jahre geltend gemacht, ist der ...mehr

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zfs 2/2012, Gerichtliche Üb... / 2 Aus den Gründen:

“II. 3. Hinzu kommen die berechtigten vorgerichtlichen Anwaltsgebühren, soweit sie noch offen sind. Dabei handelt es sich um weitere 111,38 EUR. Bei einem berechtigten Streitwert von bis zu 30.000 EUR (26.069,13 EUR) beträgt die einfache Gebühr 758 EUR. Bei Zugrundelegung einer 1,3fachen Gebühr, der Pauschale i.H.v. 20 EUR zzgl. MwSt. ergeben sich Gebühren i.H.v. 1.196,42 EUR...mehr

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AGS 1/2012, Kosten der Anru... / 1 Sachverhalt

Die sofortige Beschwerde des Klägers richtet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG Aachen, durch welchen gegen den Kläger Anwaltskosten der Beklagtenseite in Höhe von 5.048,46 EUR nebst Zinsen festgesetzt wurden. Der Kläger hat in getrennten Verfahren den Beklagten und seinen Sohn beim LG Aachen auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 134.205,10 EUR in Anspr...mehr

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AGS 12/2011, Entstehung und... / 4. Keine Änderung durch das 2. KostRMoG

Während sich die Anwaltsgebühren im Übrigen bis zum beabsichtigten Inkrafttreten des 2. KostRMoG am 1.7.2013 erhöhen, werden die Sätze der Hebegebühr nach den Nrn. 1 bis 3 zu 1009 VV unverändert in das KostRMoG übernommen. Unwesentliche Änderung ist lediglich die Ersetzung der Angaben von "EUR" in "EUR".mehr

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AGS 1/2012, Kein Toleranzbe... / Leitsatz

Eine 1,5-Gebühr kann nicht mit der Begründung verlangt werden, eine 1,3-Gebühr sei angemessen und eine 1,5-Gebühr daher nicht unbillig. Werden Anwaltsgebühren als Schadensersatz geltend gemacht, kann Zahlung und Verzinsung erst nach Stellung einer Berechnung i.S.v. § 10 RVG gefordert werden; bis zur Rechnungsstellung kann nur Freistellung verlangt werden. AG Kehl, Urt. v. 9.9....mehr

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AGS 1/2012, Kosten in Unter... / 6. Einstweilige Anordnung

Erfolgt eine einstweilige Anordnung von Freiheitsentziehung oder Unterbringung (§§ 332, 427 FamFG), bilden Eil- und Hauptsacheverfahren verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 4b RVG), so dass auch die Gebühren der Nrn. 6300 und 6301 VV gesondert entstehen.[10] Ältere Rspr.,[11] die das Entstehen gesonderter Gebühren ausgeschlossen hatte, kann wegen der eindeutigen Regelung de...mehr