Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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AGS 1/2012, Kosten der Anru... / 2 Aus den Gründen

1. Der Festsetzung der der Beklagten durch die Anrufung des unzuständigen LG entstandenen Anwaltskosten steht zunächst nicht das Fehlen einer entsprechenden Kostenentscheidung entgegen. Insoweit übersieht der Kläger, dass ihm mit Beschluss des ArbG Aachen ausdrücklich die durch die Anrufung des unzuständigen LG Aachen entstandenen Kosten auferlegt worden sind. Der Kläger hat...mehr

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AGS 12/2011, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat keinen Erfolg. Das LG hat die der Antragsgegnerin von der Antragstellerin zu erstattenden Kosten zutreffend nur auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von bis 6.000,00 EUR angesetzt. Der Kostenfestsetzungsantrag v. 7.6.2010 war lediglich in Höhe eines Betrages von ...mehr

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zfs 04/2012, Burhoff (Hrsg.): RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Auflage 2012, ZAP, 2160 Seiten, 108 EUR, ISBN 978-3-89655-639-4

Inzwischen in der 3. Auflage 2012 und um folgende wichtige Neuerungen ergänzt, ist dieser Spezialkommentar nun neu erschienen: Um es vorweg zu nehmen: Der Kauf lohnt sich, selbst wenn die Vorauflage in der Bibliothek stehen sollte, sofern man nahezu wöchentlich mit Abrechnungen im Straf- bzw. Bußgeldrecht befasst ist. Die Neuauflage hat einige (gute) Entscheidungen der Verfa...mehr

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AGS 12/2011, Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt und Notar Joachim Teubel und Dipl.-Rechtspflegerin (FH) und Seminarleiterin Karin Scheungrab. Verlag C. H. Beck, 2. Aufl. München 2011 XXXIX, 1055 S. 109,00 EUR.

In neuer Herausgeberschaft erscheint nach kurzer Zeit bereits die zweite Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs zum Vergütungsrecht. Durch den Tod des leider viel zu früh verstorbenen Mitbegründers und Herausgebers dieses Werkes, Dr. Rembert Brieske, hat sich die Herausgeberschaft geändert. Ebenso hat das Autorenteam geringfügige Änderungen erfahren. Auch inhaltlich ist der ...mehr

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zfs 1/2012, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen:

1. Das BG, dessen Entscheidung in AGS 2011, 267 veröffentlicht ist, führt aus, die Klage sei aus § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB i.V.m. § 398 S. 2 BGB begründet. Die Bekl. sei verpflichtet, den Teil der Gebühren, den die Kl. infolge der Kündigung der Bekl. doppelt habe aufwenden müssen, zurückzuzahlen, weil ihr insoweit ein Anspruch auf die Vergütung nicht mehr zustehe. Ihre bi...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellervertreters hat in der Sache teilweise Erfolg. Der Gegenstandswert des Zugewinnausgleichsverfahrens beträgt 238.050,13 EUR. Gem. § 38 FamGKG ist in Fällen eines Stufenklageanspruches für die Wertberechnung nur einer der verbundenen Ansprüche, und zwar der höchste, maßgebend. Dies ist regelmäßig der in der Zahlungsstufe geltend gemachte ...mehr

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FoVo 08/2011, Hier kommt de... / 3 III. Der Praxistipp

Zwei Rechtsverhältnisse sind zu unterscheiden Bei der Frage, ob und welche Gebühren dem Anwalt zustehen, muss zwischen dem Entstehungsverhältnis einerseits und dem Erstattungsverhältnis andererseits unterschieden werden. Das Entstehungsverhältnis beschreibt den Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Anwalt und dem Mandanten (§§ 675, 611 BGB). Hier gilt vorbehaltlich individu...mehr

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AGS 12/2011, Und ging's auch drüber oder drunter, wir bleiben unverzagt und munter ...!; (Neujahrsspruch von Wilhelm Busch)

Das war es in und für 2011: Der BGH (AGS 2011, 167) hat u.a. darüber aufgeklärt, dass alle Verfahren zum Versorgungsausgleich, die am 1.9.2009 vom Verbund abgetrennt waren oder danach abgetrennt worden sind, als selbstständige Familiensachen fortgeführt werden (Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-ReformG), die Erstreckung der bewilligten Prozesskostenhilfe nach § 624 Abs. 2 a.F. auf de...mehr

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AGS 1/2012, Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren. Bearbeitet von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Vors. Richter am LG Ralf Kurpat, Rechtsanwalt und FAWuMR Norbert Monschau, Richterin am LG Dr. Julia Bettina Onderka und Rechtsanwältin u. FAFamR Lotte Thiel. 13. überarbeitete und erweiterte Aufl. 2011. Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln. XXV, 1.937 S. 119,00 EUR

Der bewährte, von Dr. Egon Schneider begründete und von Richter am AG Kurt Herget fortgeführte Streitwertkommentar ist nunmehr in der 13. Aufl. erschienen. Berücksichtigt ist die Rspr. bis März 2011. Der Kommentar enthält im ersten Teil auf 136 Seiten eine zusammenhängende Darstellung zu den gerichtlichen Verfahren im Streitwertrecht. Hier werden die Wertfestsetzungsverfahren...mehr

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zfs 12/2011, Amtspflichtver... / 2 Aus den Gründen:

“"Die Feststellungsklage ist zulässig." Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse liegt vor. Dabei hängt bei reinen Vermögensschäden – wie im vorliegenden Fall – bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab. Die bloße Möglichkeit eines Schadenseintritts ...mehr

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FoVo 10/2011, Gegenstandswe... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet gegen das Gebühreninteresse des RA Das Beschwerdegericht geht davon aus, dass es sich bei der Pfändung und Überweisung der Forderungen der Schuldnerin gegen die drei Drittschuldnerinnen aufgrund eines Vollstreckungsauftrags um eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne handelt und dass der Rechtsanwalt der Gläubigerin die Verfahrensgebühr daher nur einmal...mehr

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zfs 11/2011, Bewertung des ... / Sachverhalt

Die klagende Betreiberin einer Selbstbedienungstankstelle nimmt den Bekl. auf Erstattung der Kosten der Ermittlung der Identität des Bekl. in Anspruch, die sie nach einem unbezahlten Tankvorgang des Bekl. aufgewendet hat. Der Bekl. hatte an einer Selbstbedienungstankstelle der Kl. Dieselkraftstoff für 10,01 EUR getankt, den die Kl. in Kommission für die O GmbH vertrieb. Der ...mehr

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Anwaltsgebühren - Anwalt erhält Mehrvertretungsgebühr bei Anfechtungsklage

Leitsatz Dem Rechtsanwalt, der die übrigen Eigentümer in einem Beschlussanfechtungsprozess vertritt, steht die Mehrvertretungsgebühr nach Nr. 1008 RVG-VV zu. Der Umstand, dass der Verwalter dem Rechtsanwalt der übrigen Eigentümer Auftrag zu deren Vertretung erteilt hat, kommt keine Bedeutung zu. Die Mehrvertretungsgebühr fällt immer dann an, wenn der Rechtsanwalt für mehrere...mehr

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Über Sondervergütung des Verwalters wird nicht im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden

Leitsatz Materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche (hier: Sonderhonorar des Verwalters nach Verwaltervertragsregelung) sind nicht im Rahmen des gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens zu entscheiden Normenkette § 50 WEG; §§ 91, 104 ZPO Kommentar Grundsätzlich sind im Kostenfestsetzungsverfahren die dem Gegner entstandenen, zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu er...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 1. Anwaltsgebühren

a) Allgemeines Vertritt der Anwalt einen Bieter oder einen sonstigen Beteiligten im Vergabeverfahren, handelt es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit, für die die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgerechnet werden kann. Gleiches gilt, wenn der Anwalt im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer tätig wird. Auch hier fällt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV an.[1] b) B...mehr

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AGS 08/2009, Die Kosten in ... / II. Anwaltsgebühren

1. Verfahren auf Anerkennung Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Der Anwalt erhält für die Vertretung des Antragstellers oder eines sonstigen Beteiligten (insbesond...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / II. Anwaltsgebühren

1. Außergerichtliche Vertretung Soweit der Anwalt einen Beteiligten außergerichtlich vertritt, erhält er die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Kommt es nachfolgend zu einem gerichtlichen Wohnungszuweisungsverfahren, so ist die Geschäftsgebühr hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Wird eine Einigung g...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühren und Gegenstandswert in Vergabesachen

Einführung Die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber hat – soweit bestimmte Schwellenwerte überschritten werden – im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach §§ 97 ff. GWB zu erfolgen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge nach diesen Vorschriften unterliegt im sog. Nachprüfungsverfahren der Überprüfung durch die Vergabekammern (§§ 102 ff. GWB...mehr

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AGS 04/2011, Der Verfahrens... / c) Gerichts- und Anwaltsgebühren

Der Wert für die Gerichtsgebühren ergibt sich aus § 51 Abs. 3 FamGKG. Die bisherige Gerichtsgebührenfreiheit dieser Verfahren ist aufgegeben worden.[6] § 23 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt, dass der für die Gerichtsgebühren geltende Wert auch für den Gegenstandswert der Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren maßgeblich ist. Dies gilt für die außergerichtliche Tätigkeit des Rech...mehr

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AGS 01/2011, Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht

Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht. Von FAFamR u. FAVerkR Gesine Reisert. Deutscher Anwaltverlag. 1. Aufl. 2011. 318 S. 44,00 EUR. Die Gebühren in Strafsachen finden in der Regel zu geringe Berücksichtigung. Anwälte, die sich auf Strafsachen spezialisiert haben, rechnen in aller Regel nicht nach der gesetzlichen Vergütung ab, sondern nach vereinbarten Honoraren. Das a...mehr

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AGS 01/2011, Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen

Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen. Von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Ingrid Groß. 3. Aufl. 2011, Deutscher Anwaltverlag Bonn. 335 S. 42,00 EUR. Die FGG-Reform hat eine grundlegende Überarbeitung dieses Werkes erforderlich gemacht. In bewährter Manier gelingt es der Verfasserin, dem Leser die Besonderheiten der Abrechnung in Familiensachen na...mehr

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AGS 09/2011, Schaefer/Kiemstedt. Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht. Von FAArbR Rolf Schaefer und FAArbR Sabine Kiemstedt. 3. Aufl. 2011. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 208 S. 36,00 EUR.

Mit der jetzt vorliegenden dritten Auflage ergänzt der Verlag seine blaue Gebührenreihe um ein weiteres Werk. Seit der zweiten Auflage sind fünf Jahre vergangen, sodass eine Neubearbeitung dringend erforderlich war. Behandelt werden sämtliche Vergütungsfragen, die sich im arbeitsgerichtlichen Mandat stellen. Allem voran stellen die Verfasser zunächst das Kapitel "Prognose be...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / e) Festsetzung des Verfahrenswertes und Anwaltsgebühren

Die Festsetzung des Verfahrenswertes von vor dem 1.9.2009 gemäß § 2 VAÜG ausgesetzten und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren richtet sich nach dem FamGKG[59] . Denn nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG soll auf das abgetrennte Verfahren das seit dem 1.9.2009 geltende Recht angewendet werden. Damit verdrängt diese Vorschrift sämtliche in den Kostenge...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / a) Allgemeines

Vertritt der Anwalt einen Bieter oder einen sonstigen Beteiligten im Vergabeverfahren, handelt es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit, für die die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgerechnet werden kann. Gleiches gilt, wenn der Anwalt im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer tätig wird. Auch hier fällt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV an.[1]mehr

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zfs 02/2009, Julia Bettina Onderka, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

2. Aufl. 2009, 238 S., 36 EUR, Deutscher AnwaltVerlag Nur zwei Jahre nach Erscheinen der Erstauflage wurde die Neuauflage erforderlich. Hierbei hat die Autorin eine Vielzahl von Änderungen im Anwaltsgebührenrecht, aber auch auf anderen Rechtsgebieten, wie bei den versicherungsrechtlichen Regelungen, etwa die Neufassung des VVG oder die AKB 2008, berücksichtigt. Im Rahmen der a...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / I. Gebühren im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

1. Anwaltsgebühren a) Allgemeines Vertritt der Anwalt einen Bieter oder einen sonstigen Beteiligten im Vergabeverfahren, handelt es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit, für die die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgerechnet werden kann. Gleiches gilt, wenn der Anwalt im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer tätig wird. Auch hier fällt die Geschäftsgebühr nach Nr. ...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / II. Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren

Im Gegensatz zu den Verwaltungsgebühren fallen die Anwaltsgebühren in den Verfahren vor den Vergabekammern streitwertabhängig an. Eine eigenständige Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren durch die Vergabekammer ist allerdings weder im GWB noch im RVG vorgesehen.[13] Bei der Bestimmung des Gegenstandswertes ist das am 24.4.2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung ...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 1. Allgemeines

Der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren bestimmt sich nach § 50 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 1 RVG.[24] Danach sind 5 % der Bruttoauftragssumme anzusetzen. Die Regelung des § 50 Abs. 2 GKG orientiert sich am Rechtsgedanken der § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO, wonach für den Streitwert eines Verfahrens das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers am Verfahren...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 1. Allgemeines

Der Anwalt erhält im Beschwerdeverfahren (§ 116 GWB) die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV und – soweit ein Termin oder eine Besprechung i.S.v. Vorbem. 3 Abs. 3 VV durchgeführt wird – die Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV.mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 3. Gerichtsgebühren

Für das Gericht fällt im Beschwerdeverfahren eine Verfahrensgebühr in Höhe von 4,0 nach Nr. 1220 GKG-KostVerz. an. In Nrn. 1221 – 1223 GKG-KostVerz. sind für bestimmte Fälle (Rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich, Urteil ohne Entscheidungsgründe etc.) Ermäßigungstatbestände vorgesehen.mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / Einführung

Die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber hat – soweit bestimmte Schwellenwerte überschritten werden – im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach §§ 97 ff. GWB zu erfolgen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge nach diesen Vorschriften unterliegt im sog. Nachprüfungsverfahren der Überprüfung durch die Vergabekammern (§§ 102 ff. GWB). Gegen E...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / III. Gebühren im Beschwerdeverfahren

1. Allgemeines Der Anwalt erhält im Beschwerdeverfahren (§ 116 GWB) die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV und – soweit ein Termin oder eine Besprechung i.S.v. Vorbem. 3 Abs. 3 VV durchgeführt wird – die Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Ob eine vor der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren verdiente Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) auf die Verfahre...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / IV. Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren

1. Allgemeines Der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren bestimmt sich nach § 50 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 1 RVG.[24] Danach sind 5 % der Bruttoauftragssumme anzusetzen. Die Regelung des § 50 Abs. 2 GKG orientiert sich am Rechtsgedanken der § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO, wonach für den Streitwert eines Verfahrens das wirtschaftliche Interesse des Antragsteller...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / c) Vorangegangene Tätigkeit im Vergabeverfahren

Umstritten war, welche Gebühr entsteht, wenn der Anwalt sowohl im Vergabe- als auch im Nachprüfungsverfahren tätig wird. Nach einer Meinung erhielt er auch bei einer Vorbefassung für die spätere Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV.[9] Die Gegenmeinung billigte dem Anwalt lediglich eine Geschäftsgebühr aus dem reduzierten Rahmen von Nr. 230...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / b) Bestimmung der Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr ist im konkreten Einzelfall gem. § 14 Abs. 1 RVG aus dem Rahmen der Nr. 2300 VV (0,5 bis 2,5) zu bestimmen. Eine Gebühr von mehr als 1,3 darf nur gefordert werden, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig war (Anm. zu Nr. 2300 VV). In vergaberechtlichen Angelegenheiten dürfte die Überschreitung der Schwellengebühr verhältnismäßig häufig vorkommen...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 3. Bruttoangebotssumme

Solange kein Auftrag erteilt wurde und damit keine Auftragssumme als Anknüpfungspunkt vorliegt, ist die Bruttoangebotssumme (geprüfter Gesamtbetrag) des Bieters maßgeblich, der das Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat.[32] Denn die Regelung in § 50 GKG knüpft an die Gewinnerwartung des Antragstellers an. Fehlt es im Zeitpunkt des Nachprüfungsverfahrens noch an konkreten Ang...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 2. Bruttoauftragssumme

Maßgeblich ist im Regelfall die Auftragssumme, also der Bruttowert desjenigen Auftrags, um den sich der jeweilige Bieter bewirbt. Hinweis In der bis zum 30.6.2004 geltenden Vorgängerregelung des § 50 Abs. 2 GKG (§ 12a Abs. 2 GKG a.F.) waren für die Wertbestimmung 5 % der Auftragssumme vorgesehen. An dieser Formulierung ("Auftragssumme") hatte sich ein Streit dahingehend entzü...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 2. Verwaltungskosten

In den Verfahren vor der Vergabekammer fallen gem. § 128 Abs. 1 und 2 GWB für die Behörde keine streitwertabhängigen Gebühren an. Vielmehr werden für die Amtshandlungen der Vergabekammern Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, wobei das Verwaltungskostengesetz Anwendung findet. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500,00 EUR und kann aus Grün...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Ob eine vor der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren verdiente Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen ist, war in der Rspr. umstritten. Nach einer Meinung war die Anrechnung ausgeschlossen, da das Verfahren vor der Vergabekammer einerseits und das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat andererseits dem Stufenverhältnis...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 4. Begrenzung der Bruttoauftragssumme

Umstritten ist bei der Wertbestimmung nach § 50 Abs. 2 GKG, ob die Bruttoauftragssumme nach der gesamten Vertragsdauer zu berechnen oder in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 3 S. 3 VgV auf den vierjährigen Jahreswert zu begrenzen ist. Nach überwiegender Ansicht ist die gesamte Vertragsdauer – einschließlich gegebenenfalls vorhandener Verlängerungsoptionen – für die Wertb...mehr

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AGS 08/2009, Unzulässige Be... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung des LG ist unzulässig. 1. Bei der Entscheidung des LG handelt es sich um eine Streitwertfestsetzung nach den Vorschriften des GKG. Die Zulässigkeit einer Beschwerde richtet sich nach § 68 GKG. Eine Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die Streitwertfestsetzung beschwert ist (vgl. Hartm...mehr

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AGS 12/2010, Gebührentabellen

Gebührentabellen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. Gebührentabellen mit Erläuterungen, Berechnungsmustern und Arbeitshilfen. Verlag C. H. Beck, München. 2. Aufl. 2010, XV, 368 S., 42,00 EUR. Wie bereits dem Titel zu entnehmen ist, enthält das Werk zunächst die Gebührentabellen zum RVG, zum Gerichtskostengesetz (GKG), zum FamGKG (Familiengerichtskostengesetz) und zur Kosten...mehr

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AGS 06/2011, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Im Rahmen der Wertfestsetzung für das Erbscheinverfahren hatte das Gericht auch eine Wertfestsetzung gem. § 33 RVG dahingehend getroffen, dass der Wert für jeden ursprünglichen Miterben auf 82.650,00 EUR festgesetzt werde. Letzterer Wertfestsetzung lag zugrunde, dass den Anwaltsgebühren für das Erbscheinverfahren lediglich der Wert der vom Auftraggeber beanspruchten Erbquote...mehr

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AGkompakt 01/2009, Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, Entscheidungen in Kostensachen bereiten häufig dadurch Probleme, dass sie umfangreich und schwer verständlich sind. Viele Gerichte haben bereits Schwierigkeiten damit, den entscheidenden Gebührensachverhalt klar und deutlich auf den Punkt zu bringen. Darüber hinaus versperrt der Ballast umfangreicher – teils überholter – Rechtsprechung und Kommenta...mehr

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AGS 06/2009, Geschäftswert ... / 3 Anmerkung

Nach dem zum 1.9.2009 in Kraft tretenden FamGKG werden sich die Werte wie folgt belaufen: 1. Wohnungszuweisungsverfahren a) Überblick Der Verfahrenswert in Wohnungszuweisungsverfahren richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG. Für Zahlungsanträge, etwa auf Nutzungsentschädigung, gilt § 35 FamGKG. Diese Werte gelten auch für die anwaltliche Vergütung (§ 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG). Wird...mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / 3 III. Praxistipp

Verfahrenswert beträgt nach § 50 FamGKG 10 % für jedes Anrecht Verfahrenswert: Wird eine vor dem 1.9.2009 abgetrennte Folgesache Versorgungsausgleich danach wieder aufgenommen, ist sie nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG als selbstständige Familiensache fortzuführen, der auch für die nach § 628 ZPO a.F. abgetrennten Verfahren gilt (BT-Drucks 16/11903, S. 57; Holzwarth, FamRZ 2009, 18...mehr

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FF 04/2008, Übergang der Ko... / 2 Anmerkung

PKH-Verfahren haben Besonderheiten. Die zusätzlich liquidierbare Verfahrensgebühr gem. Ziff. 3335 KV RVG ist ein gesetzlicher Hinweis auf den Mehraufwand. Dieser beginnt für den PKH-Antragstellervertreter in der Regel links unten im amtlichen Antragsformular. Dort reicht der Platz in dem Feld F 3 für "Sonstige Versicherung" selten aus. Wird dieser Vorsorgeaufwand aber vollst...mehr

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AGS 12/2010, Unterlassungsa... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten, einen beim A-Verlag angestellten Journalisten, auf Erstattung eines Teils der Rechtsanwaltsgebühren in Anspruch, die ihr im Zusammenhang mit der Abmahnung eines vom Beklagten verfassten Artikels in der vom A-Verlag verlegten Zeitschrift „Sport Bild“ entstanden sind. In dem beanstandeten Artikel wird über Transfer-Aktionen, die Finanzlage der...mehr

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AGkompakt 05/2011, Beschwer... / I. Wann ist die Beschwerde statthaft?

Beschwerdegegenstand über 200,00 EUR oder Zulassung Halten die Beteiligten die Wertfestsetzung für fehlerhaft, so steht ihnen die befristete Beschwerde nach § 33 Abs. 3 S. 1 RVG offen. Diese ist nur statthaft, wenn entweder der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der zur Entscheidung stehenden F...mehr

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AGS 05/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Den insgesamt acht durchgeführten Klageverfahren lagen aufgrund der durch den jeweiligen Erschließungsbeitragsbescheid begründeten Rechtsbeziehung zur Beklagten mehrere Gegenstände zugrunde. Mehrere Gegenstände können mehrere Angelegenheiten oder dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG und § 22 Abs. 1 RVG bilden. Nach § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt die...mehr