Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / V. Verfahrenswert statt Streitwert

Rz. 24 Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Verfahrensgegenstands (Verfahrenswert), soweit nichts anderes bestimmt ist, § 3 Abs. 1 FamGKG. Die Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum FamGKG erhoben, § 3 Abs. 2 FamGKG. Rz. 25 Der Begriff "Verfahrenswert" aus § 3 Abs. 1 FamGKG kann m.E. zu Verwirrungen führen, weil unter "Verfahrenswert" bis 2009 der so...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" in Familiensachen zu verstehen ist, definiert § 16 Nr. 4 RVG, der ausschließlich für Verbundverfahren zur Anwendung kommt, näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass die Werte der e...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 6. Nur teilweise Bewilligung von VKH

Rz. 287 Oft wird dem Antragsteller nur für einen Teil der beabsichtigten Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung VKH bewilligt. Erscheint das beabsichtigte Verfahren nur teilweise aussichtsreich, so wird das Gericht auch nur teilweise VKH bewilligen und der Rechtsanwalt wird nur insoweit beigeordnet, wie auch VKH bewilligt wurde. Rz. 288 Beispiel Gegen den Antragsgegner ist ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Antrag und Widerantrag bei Zugewinn

Rz. 618 Im Gerichtskostengesetz für Familiensachen, das nach § 23 Abs. 1 S. 2 RVG auch für die Anwaltsgebühren anzuwenden ist, findet sich in § 39 FamGKG eine eigene Wertvorschrift für Antrag und Widerantrag. Dabei hat sich der Gesetzgeber erst mit dem 2. KostRMoG dazu durchgerungen, aus der bisher in § 39 FamGKG angesprochenen Widerklage sprachlich einen Widerantrag zu form...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Erweiterung des Stufenantrags

Rz. 264 Wird in einer Unterhaltssache in derselben Instanz ein Stufenantrag (mehrfach) erweitert, so sind nach richtiger Auffassung des OLG Frankfurt a.M. grundsätzlich nach Zeitabschnitten gestufte Einzelwerte erst dann festzusetzen, wenn einzelne Gerichts- oder Anwaltsgebühren aus unterschiedlichen Werten zu berechnen sind.[190]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 210 Der Stufenantrag ist im FamGKG unter den allgemeinen Wertvorschriften geregelt. Auskunftsansprüche können sich z.B. aus den §§ 1361 Abs. 4, 1379 Abs. 1, Abs. 2, 1580 Abs. 1, 1605 Abs. 1 BGB, §§ 4 Abs. 1, 25 VersAusglG, § 1686 BGB, § 242 BGB i.V.m. § 1606 Abs. 3 BGB ergeben. Die Bewertung des Stufenantrags regelt § 38 FamGKG: Zitat "Wird mit dem Antrag auf Rechnungslegu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Auskunftsansprüche im Versorgungsausgleichsverfahren

Rz. 216 Auskunftsansprüche im Rahmen eines Versorgungsausgleichsverfahrens können, wenn ein solcher Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird, gem. § 50 Abs. 2 FamGKG bewertet werden; der Verfahrenswert beträgt hier 500,00 EUR. Diese Bewertung ist nicht zu verwechseln mit dem sich aus § 220 Abs. 1 FamFG ergebenden verfahrensrechtlichen Auskunftsanspruch; dieser löst...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 5. VKH-Sperre

Rz. 127 Verfahrenskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen, § 115 Abs. 4 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG. Durch die Regelung in § 115 Abs. 4 ZPO soll VKH dann ausgeschlossen sein, wenn der Partei zuzumuten ist, die Prozessko...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 593 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 4 000 EUR...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Angabe des Wertes

Rz. 661 Bei jedem Antrag ist der Verfahrenswert, wenn dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht oder kein fester Wert bestimmt ist oder sich nicht aus früheren Anträgen ergibt, nach Aufforderung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle anzugeben, § 53 S. 1 FamGKG. Dies gilt auch für den Wert eines Teils des Verfahrensgegenstands. Die Angabe kann jederzeit b...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / III. Verweis auf das FamGKG

Rz. 100 Der Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsvergütung richtet sich grundsätzlich zunächst einmal nach dem RVG . Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung im RVG finden sich in den §§ 22 bis 33 RVG. Rz. 101 § 23a RVG regelt die Wertberechnung für Prozesskostenhilfeverfahren (Verfahrenskostenhilfe-Prüfungs- oder auch –Bewilligungs- u...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Antrag und Widerantrag, Aufrechnung etc., § 39 FamGKG

Rz. 265 Antrag, Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel und hilfsweise Aufrechnung sind in § 39 FamGKG geregelt. Mit einem Antrag und einem Widerantrag geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden, werden zusammengerechnet, § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammenge...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Herabsetzung

Rz. 484 Nach richtiger Auffassung des OLG Brandenburg kommt eine Herabsetzung des Werts gem. § 45 Abs. 3 FamGKG angesichts der ohnehin geringen Höhe gerade im Hinblick auf den mit derartigen Verfahren für alle Beteiligten, insbesondere Rechtsanwälte und Gerichte, verbundenen Aufwand nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.[459] Rz. 485 Die strenge Auslegung des OLG Düsse...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag

Rz. 154 Fraglich ist, wie die Worte "Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag" auszulegen sind. Ohne Zweifel kann wohl die Geschäftsgebühr abgerechnet werden, wenn durch den Anwalt Formulierungen für einen Vertrag/eine Vereinbarung vorgeschlagen werden.[106] Groß spricht sich dafür aus, dass aber auch schon die Prüfung eines vom Mandanten vorgelegten Vertrags und der d...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Eheaufhebung und Ehescheidung

Rz. 374 Es kommt vor, dass zunächst Antrag auf Eheaufhebung gestellt wird, (z.B. bei Eingehung einer Schein-Ehe) und dann, wenn absehbar ist, dass dieser Antrag nicht zum gewünschten Erfolg führt, der Antrag auf Scheidung der Ehe umgestellt wird. In solchen Fällen sind zwei verschiedene Ansprüche Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens mit der Folge, dass eine Addition der W...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / XIV. Verfahrensbeschwerde zulässig?

Rz. 337 Grundsätzlich gilt der für die Gerichtskosten festsetzte Wert auch für die Anwaltsgebühren, § 32 Abs. 1 RVG. Der Anwalt hat allerdings ein eigenes Beschwerderecht, wenn nach seiner Auffassung der Streitwert zu niedrig festgesetzt worden ist, § 32 Abs. 2 RVG. Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist dann innerhalb von 6 Monaten ab rechtskräftiger E...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Gerichtskosten

Rz. 665 Gegen den Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, § 55 Abs. 2 FamGKG, kann Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt, § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Der Wert einer Verfahrenswertbeschwerde berechnet sich nach Differenz zwischen den nach dem festgesetzten ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Fristwahrend eingelegte Beschwerde

Rz. 780 Häufig wird ein Rechtsmittel nur fristwahrend eingelegt. Es stellt sich die Frage, welche Gebühren entstehen und auch, welche Gebühren erstattungsfähig sind, wenn die nur fristwahrend eingelegte Beschwerde wieder zurückgenommen wird. Grundsätzlich löst der Antrag, eine Beschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen, eine 1,6 Verfahrensgebühr aus. Die Rechtsprechung hält j...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Vergütungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner

Rz. 263 Praxistipp Nach § 123 ZPO hat die Bewilligung von VKH keinen Einfluss auf die Verpflichtung, dem Gegner die Kosten erstatten zu müssen. Das heißt, verliert der Antragsteller, dem VKH bewilligt und ein eigener Anwalt beigeordnet wurde, das Verfahren, muss er dem anderen Beteiligten die Vergütung nach der Tabelle zu § 13 Abs. 1 RVG ersetzen, wenn das Gericht eine Koste...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Bewertungskriterien

Rz. 305 Die Bewertungskriterien für den Wert einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache sind: Rz. 306 § 43 Abs. 1 u. 2 FamGKG weisen mehrere Kriterien aus, die gleichberechtig...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Trennungsunterhalt

Rz. 427 Bei der gleichzeitigen außergerichtlichen Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt ist zu beachten, dass hier eine Gegenstandsverschiedenheit (beide Ansprüche basieren auf verschiedenen Anspruchsgrundlagen (vgl. §§ 1361, 1569 ff. BGB) vorliegt. Es folgt eine Addition der verschiedenen Gegenstände, §§ 22 Abs. 1 RVG (für die Anwaltsgebühren) un...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / i) Ehevertrag – Vereinbarung von Wert und Gebühren

Rz. 264 Um Schwierigkeiten bei der Bewertung der ehevertraglichen Regelung sowie bei der Bemessung der Geschäftsgebühr zu umgehen, kann eine konkrete Regelung mit dem Mandanten getroffen werden: Rz. 265 Formulierungshilfen "Für alle Regelungspunkte des Ehevertrags ist ein eigener gesetzlicher Gegenstandswert gegeben. Diese Werte werden addiert. Hieraus berechnen sich die Anwa...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 10. Anrechnung bei späterer Verfahrenskostenhilfe (VKH) – § 55 RVG

Rz. 216 Gemäß § 58 Abs. 2 RVG Zitat "… sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 besteht." In der Vergangenheit war zunächst umstritten, ob und ggf. wie sich der anzurechnende Teil der Geschäf...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 567 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[540] Rz. 568 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 627 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 628 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vg...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Regelung nur bestimmter Gegenstände durch Ehevertrag, § 100 Abs. 2 GNotKG

Rz. 123 Soll nur ein bestimmter Gegenstand durch Ehevertrag geregelt werden, so gilt dessen Wert, § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG. In der Praxis kommt der modifizierte Zugewinnausgleich recht häufig vor. Hier werden beispielsweise oft Geschäfts-, Gesellschafts- oder Erbanteile aus dem zukünftigen Zugewinnausgleich ausgeklammert. § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG kommt aber nicht generell be...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XI. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, § 48 FamGKG

Rz. 513 Ehewohnungssachen sind Verfahren In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG beträgt der Wert 3.000,00 EUR, in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG 4.0...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 11. Unterhaltsverzicht

Rz. 441 In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Ehegatte oder auch beide auf jeglichen Unterhalt verzichten. Der Wert bestimmt sich hierbei nach dem Anspruch, auf den verzichtet wird, selbst wenn sich dieser erst in der Zukunft ergibt. Bildet ein möglicher oder unsicherer Anspruch den Gegenstand des Verzichts, so wird hierbei lediglich ein Bruchteil des Wertes nach § 51 ...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Kriterien des § 60 RVG

Rz. 51 Am 1.8.2013 ist das 2. KostRMoG[21] in Kraft getreten. Im Zuge dieser Kostenrechtsreform wurden unter anderem sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten erhöht. Mit dem KostRÄG[22] wurden zum 1.1.2021 einige inhaltliche Änderungen des RVG vorgenommen sowie die Gebührentabelle erneut angepasst. Beachtlich ist dabei, dass § 60 RVG bereits zum 30.12.2020 neu ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 5. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 275 § 50 RVG kommt zur Anwendung, wenn dem Antragsteller VKH unter Ratenzahlungen bewilligt worden ist. Muss ein Antragsteller Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss ein Antragsteller 4...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 9. Beschwerdeverfahren

Rz. 320 Für die Verfahrenskostenhilfe werden die §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 ZPO für anwendbar erklärt, § 76 Abs. 2 FamFG, für Ehe- und Familienstreitsachen gelten diese Bestimmungen über den Verweis in § 113 Abs. 1 FamFG ebenso. Wird die VKH versagt, ein Anwalt nicht oder nur eingeschränkt beigeordnet oder aber werden die Ratenzahlungen zu hoch angesetzt, kann gegen di...mehr

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Literaturverzeichnis

Kommentare/Lehrbücher Asperger/Dörndorfer/Hellstab Die Kostenfestsetzung, 24. Aufl., Luchterhand, 2021 Binz/Dörndorfer/Zimmermann Gerichtskostengesetz, 5. Auflage, C.H. Beck München 2021, (zitiert: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann) Bischof/Jungbauer/Bräuer/Hellstab/Klipstein/Klüsener/Kerber RVG Kommentar, 9. Aufl. 2021, Luchterhand (zitiert: Bischof/Jungbauer u.a., RVG, 9. ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Grundsatz der Wertberechnung, § 33 FamGKG

Rz. 171 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG werden in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dieser Regelung im FamGKG entspricht die für RA-Gebühren geltende Vorschrift in § 22 Abs. 1 RVG. Mehrere Gegenstände in derselben Angelegenheit werden addiert; die Gebühren können in ders...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Der "steckengebliebene" Stufenantrag

Rz. 223 Die Bewertung eines – auch unbezifferten Leistungsantrags – im Rahmen eines Stufenantrags ist gem. § 34 FamGKG zum Zeitpunkt der Einreichung vorzunehmen.[167] Kommt es im Laufe des Verfahrens aus verschiedenen Gründen nicht zu einer Bezifferung des Leistungsantrags, muss für den unbezifferten Leistungsantrag gleichwohl ein Wert angesetzt werden, da der Leistungsantra...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Anwaltsgebühren

Rz. 301 Der als Vertreter des Gläubigers tätige Rechtsanwalt erhält eine 0,3-Gebühr nach § 18 Nr. 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG. Das gesamte Verfahren einschließlich der Vollstreckung eines Zwangsmittelbeschlusses bildet eine gebührenrechtliche Angelegenheit.[332]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Anwaltsgebühren

Rz. 611 Verfahrensgebühr: Nr. 3100 VV RVG. Terminsgebühr: Nr. 3104 VV RVG.[749]mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig Gestaffelte Streitwertfestsetzungen sind unzulässig. Dies gilt nicht nur in der Zivilgerichtsbarkeit, sondern auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und, soweit dort nach dem Streitwert abgerechnet wird, auch in der Sozialgerichtsbarkeit. Für die Zivilgerichtsbarkeit u.a.:mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Verwaltervergütung und Kosten der Zwangsverwaltung

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / III. Keine Erstattungsfähigkeit als Auslagen des Anwalts

Rechtsfehlerfrei hat das OLG auch eine Erstattungsfähigkeit der hier in Rede stehenden Kosten der Terminsvertreterin als Auslagen i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV verneint. Nach dieser Vorschrift kann der Rechtsanwalt – soweit in Nrn. 7000 ff. VV nichts anderes bestimmt ist – Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 i.V.m. § 670 BGB) verlangen. In der Rspr. der Instanzgeric...mehr

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AGS 07/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil erläutert Burhoff (S. 289) die anwaltliche Vergütung im Strafbefehlsverfahren und stellt die verschiedenen Abrechnungsvarianten anhand von insgesamt 20 Beispielen dar. Lissner befasst sich mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Beratungshilfe (S. 296). Grundfälle zur Anrechnung in Urkunds- und Nachverfahren bzw. Verfah...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Wertermittlung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 285 Anhaltspunkt für die Wertbestimmung der Vorsorgevollmacht im Bereich der Vermögenssorge ist das Aktivvermögen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Vorsorgevollmacht im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkt ist, so dass im Gegensatz zur sofort einsetzenden Generalvollmacht ein Wertabzug vorzunehmen ist. Es ist insoweit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahrenskosten in Wohnung... / 2 Teilweises Obsiegen

Soweit die Parteien im Rechtsstreit teilweise obsiegen bzw. unterliegen, sind gemäß § 92 Abs. 1 ZPO die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Die Kostenaufhebung hat zur Folge, dass jede Partei die Gerichtskosten je zur Hälfte und ihre außergerichtlich entstandenen Auslagen voll zu tragen hat. Die Kostenaufhebung kommt stets dann in Betracht, wenn S...mehr

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AGS 06/2023, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Gerichtsgebühr Eine sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss löst nur dann eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1812 GKG KV aus, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird. Eine erfolgreiche Beschwerde – wie hier – ist dagegen gerichtsgebührenfrei. Insoweit war daher die Entscheidung des LG zutreffend. 2. Anwaltsvergütung Auch wenn keine Gericht...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / I. Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren. Der Beklagte beauftragte die ehemalige Rechtsanwältin E… B… (nachfolgend Schuldnerin) am 18.8.2012 mit der anwaltlichen Vertretung in einem Asylverfahren. Die Schuldnerin war in der Folgezeit für den Beklagten tätig. Der Kläger ist vor dem 7.8.2015 zum Abwickler der Kan...mehr

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zfs 06/2023, Zur leistungsb... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Die Klägerin betreibt ein Fahrzeug-Leasingunternehmen. Die Beklagte ist ein Kfz-Haftpflichtversicherer, bei der am 7.5.2021 das Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XXX haftpflichtversichert war. Die Beklagte regulierte mit Abrechnungsschreiben vom 10.6.2021 (Anlage K2) auf Betreibe...mehr

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AGS 06/2023, Beschwerdeverf... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg und die dort geschilderte Verfahrensweise der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zeigen, dass die Beteiligten mit Kostenfragen nicht immer auf "gutem Fuß" stehen. Dies betrifft sowohl die Prozessbevollmächtigten der Beklagten als auch die Kollegen des LAG Berlin-Brandenburg. 1. "Erinnerung" gegen die Beschwerdeentscheidung Allein ...mehr

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AGS 06/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 241) mit der Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner (S. 246) die aktuelle Lage der Rspr. zur Erforderlichkeitsprüfung in § 2 BerHG dar, also zur Frage, ob und inwieweit der Urkundsbeamte berechtigt ist, zu prüfen, ob nur eine Beratung notwendig war oder auch eine Vertretung. Auf e...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs

Zur Begleichung der Nachforderung ist dem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen, die ihm auch eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht.[1] Wird in einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einem Mieter (Verbraucher) kein Zahlungstermin für die Nachforderung genannt und auch das Saldo nicht angemahnt, gerät der Mieter nicht in Zahlungsverzug[2] und hat daher einen evtl. ...mehr