Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 330 Der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Rz. 331 Wird kein Antrag gestellt oder erst nach Ablauf der Begründungsfrist, gilt der Wert der Beschwer (§ 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG), der sich gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der §§ 3 ff...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / a) Der Fall

Rz. 115 Die Klägerin nahm die Beklagten aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns auf Ersatz materiellen Schadens aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Der Ehemann der Klägerin fuhr mit seinem Pkw auf einer Bundesstraße hinter einem bei der Beklagten zu 3 haftpflichtversicherten Fahrzeuggespann. Die Beklagte zu 2 war Halterin des Zugfahrzeugs; der Beklagte zu 1 war dessen Fahrer ...mehr

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AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

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AGS 11/2022, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte gegen den gegen sie erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss Erinnerung eingelegt. Das Gericht hat die Erinnerung zurückgewiesen, jedoch keine Entscheidung über die Kosten des Erinnerungsverfahrens getroffen. Daraufhin hat der Beklagte beantragt, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die Kosten des Erinnerungsverfahrens der Klägerin auferlegt werden. D...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gebührenrechtslage Den Ausführungen des BVerwG hinsichtlich der gebührenrechtlichen Angelegenheit ist infolge der zum 1.8.2013 in Kraft getretenen Regelung des § 16 Nr. 3a RVG zuzustimmen. 2. Verfahrensrechtslage a) Kostenentscheidung von Amts wegen Allerdings sind grds. gebührenrechtliche Fragen bei Erlass der im Regelfall von Amts wegen (s. § 308 Abs. 2 ZPO; § 161 Abs. 1 Vw...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / V. Bedeutung für die Praxis

Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren der beteiligten Rechtsanwälte ist dem OLG Brandenburg zuzustimmen. Das OLG Brandenburg hat sich allerdings nicht mit einem erstattungsrechtlichen Problem befasst, das hier hätte angesprochen werden müssen. 1. Terminsvertreterkosten bei Terminsaufhebung Da hier ein Verhandlungstermin möglicherweise schon nicht angesetzt, jedenfalls nicht...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / II. Keine Kostenentscheidung

Nach Auffassung des BVerwG bedurfte es hier einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO nicht. Zum einen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gem. § 53 VwGO gerichtskostenfrei. Zum anderen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren hinsichtlich der Anwaltskosten gem. § 16 Nr. 3a RVG dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit wie das Verfahren, für das der Geric...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[10] … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist vorliegend erreicht. Der Wert der Beschwer ist aus der Differenz zwischen dem erlangten oder auferlegten Kostenbetrag und der mit der Beschwerde erstrebten Abänderung zu berechnen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 43. Auflage, § 567...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.2.2 Was ist abzuwägen?

Für ein Mahnverfahren spricht, dass es kostengünstig und schnell ist. Anders ist es allerdings, wenn zu erwarten steht, dass der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer gegen den dem Vollstreckungsbescheid vorausgehenden Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen wird.[1] Für das Mahnverfahren spricht weiter, dass man in der Regel kein...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.6 Kosten und Gebühren

An Gerichtskosten entsteht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine 0,5-Gebühr, mindestens aber 23 EUR. Die Höhe der Gebühr eines etwaigen Prozessbevollmächtigten ergibt sich aus VV 3305.[1] Die im Mahnverfahren entstandene 0,5-Gerichtsgebühr wird nach Überleitung in das streitige Verfahren angerechnet, allerdings nach dem Wert des Streitgegenstandes, der in das streitige...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / III. Kostenfestsetzung

Rz. 32 Für die Kostenfestsetzung sind die §§ 103–107 ZPO entsprechend anzuwenden, § 85 FamFG. a) Welche Kosten sind erstattungsfähig? Kosten, "die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren", z.B. Fahrtkosten, Anwaltsgebühren, Kopiekosten etc. b) Verfahren, § 104 ZPO Beteiligter A reicht Kostenrechnung ein; Beteiligtem B wird rechtliches Gehör gewährt; ...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / VII. Übersicht: Gegenstandswerte im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 22 Der Geschäftswert im Erbscheinsverfahren [4] bemisst sich nach dem reinen Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen, § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG. Rz. 23 Bei der Vertretung eines Miterben im Erbscheinerteilungsverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert, der für die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts zugrunde...mehr

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AGS 10/2022, Keine gestaffe... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es kommt nicht häufig vor, dass Gerichte auf eine unzulässige Beschwerde gegen die gerichtliche Streitwertfestsetzung auch zu den vorgetragenen Einwendungen Stellung nehmen. Hier hat das das OLG Dresden getan. 1. Grundsätzlich keine gestaffelte Streitwertfestsetzung In der Sache hat das OLG völlig Recht. In einem Zivilprozess fällt im Regelfall nur eine Gebühr für das Verfahre...mehr

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AGS 10/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Beratungshilfe: Was muss das muss? – ein Leitfaden für die Praxis, AnwBl 2021, 406 Grds. darf der Rechtsanwalt frei entscheiden, welche Mandate er von welchen Mandanten annimmt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 49a Abs. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt zur Übernahme der im Beratungshilfegesetz vorgesehenen Beratungshilfe verpflichte...mehr

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AGS 10/2022, Keine gestaffe... / III. Gestaffelte Wertfestsetzung

Obwohl die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten unzulässig war, hat das OLG Dresden noch zu dem Einwand der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die gestaffelte Streitwertfestsetzung Stellung genommen. Nach den Ausführungen des OLG erfolgt die Streitwertfestsetzung gem. § 63 GKG ausschließlich zur Bestimmung des Streitwertes, nach dem sich die zu erheb...mehr

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AGS 10/2022, Fragen und Lös... / 1. Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten

Für diesen errechnet sich der Beschwerdewert aus der Differenz der eigenen Anwaltsgebühren einschließlich der Auslagen. a) Festgesetzter Wert Nach dem auf 40.000,00 EUR festgesetzten Streitwert berechnen sich die Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Klägers wie folgt:mehr

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AGS 10/2022, Streitwertbesc... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Umdeutung der Streitwertbeschwerde Ob eine ausdrücklich und namens und in Vollmacht des Auftraggebers auf Heraufsetzung gerichtete Streitwertbeschwerde in eine solche des Prozessbevollmächtigten selbst umgedeutet werden kann, ist umstritten. Der Prozessbevollmächtigte der Kläger im Fall des OLG Dresden hatte Glück gehabt, dass sich aus den in der Beschwerdeschrift in Bezug...mehr

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zfs 10/2022, Streitwert bei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LG Bremen gibt Anlass, sich mit dem anwaltlichen Zurückbehaltungsrecht und dem Streitwert einer Klage des Mandanten auf Herausgabe der dem Anwalt übergebenen Unterlagen näher zu befassen. Der Entscheidung des LG lag (wohl) eine Klage gegen eine Steuerberaterin zugrunde. Die Regelungen über die Handakten, die Herausgabe von Unterlagen und das Zurückbehalt...mehr

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AGS 10/2022, Keine gestaffe... / II. Streitwertbeschwerde

Das LG Dresden hatte den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert nach Beendigung des Rechtsstreits gem. § 63 Abs. 2 GKG festgesetzt. Gegen diesen Beschluss findet gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG die Beschwerde statt. Eine solche Beschwerde kann nicht nur der Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse oder die als Kostenschuldner in Anspruch zu nehmende Partei einlegen. ...mehr

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AGS 10/2022, Vergütung des ... / III. Vergütung der Terminsvertreter

1. Vereinbarte Vergütung nicht erstattungsfähig Das OLG München hat sodann darauf hingewiesen, dass gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur die auf der Grundlage des RVG angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts erstattungsfähig sind. Demgegenüber seien Rechtsanwaltskosten, die auf einer Honorarvereinbarung beruhten, bei der Kostenfestsetzung grds. nicht zu berü...mehr

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AGS 10/2022, Gegenstandswer... / V. Bedeutung für die Praxis

Zutreffend ist, dass es für eine Kostenentscheidung nicht darauf ankommt, ob tatsächlich Kosten angefallen sind. Das ist vielmehr im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes verhält es sich dagegen anders. Eine solche Wertfestsetzung ist nur zulässig, wenn "sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem ...mehr

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zfs 09/2022, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des 11. Senats des Bay. VGH entspricht der weit überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Zivil- und der Verwaltungsgerichte sowie auch der Kommentarliteratur. Grundsatz: Gegenstandswert entspricht dem Hauptsachewert Der Bay. VGH hat als Gegenstandswert für das Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren den Wert der Hauptsache angesetzt. Seine Entscheidun...mehr

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AGS 09/2022, Fragen und Lös... / III. Heraufsetzung des Streitwertes

Hier ist die Lage hinsichtlich des Rechtsschutzbedürfnisses umgekehrt als bei der Herabsetzung des Streitwertes. Für eine auf Heraufsetzung des Streitwertes gerichtete Gegenvorstellung des Klägers fehlte es grds. an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis deshalb, weil sich im Erfolgsfall die Gerichtsgebühren nach einem noch höheren Streitwert berechnen würden. Die Kostenla...mehr

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AGS 09/2022, Fragen und Lös... / II. Herabsetzung des Streitwertes

Wird die Herabsetzung des gerichtlich festgesetzten Streitwertes begehrt, ist hierdurch nur der Auftraggeber beschwert. Denn im Erfolgsfalle der Gegenvorstellung berechnen sich die im Berufungsverfahren anzusetzenden Gerichtsgebühren nach dem erstrebten geringeren Streitwert, was zu einer niedrigeren Kostenlast führt. Für eine auf Herabsetzung des Streitwertes gerichtete Geg...mehr

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AGS 09/2022, Forderungsüber... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Forderungsübergang auf die Staatskasse Jetzt sind auch die Bayern auf den allerneuesten Stand der Rspr. Soweit ersichtlich hat kein anderes OLG zur Vorschrift des § 59 RVG die Auffassung vertreten, gegen einen bedürftigen erstattungspflichtigen Gegner könne die Staatskasse den Forderungsübergang nicht geltend machen. Dem Familienrichter des AG Kaufbeuren ist es zu danken, ...mehr

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AGS 09/2022, Anwaltskosten ... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BVerwG ist zuzustimmen. 1. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung Ob die im Vorabentscheidungsverfahren entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind und festgesetzt werden können, richtet sich nach dem Recht des vorlegenden Gerichts (EuGH EuR 1974, 57 auf Vorlage des BFH BFHE 106, 481 = NJW 1973, 440). Damit erstreckt sich die Kostenentscheidung des Au...mehr

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zfs 09/2022, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [1] Der VGH entscheidet über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts gemäß § 33 Abs. 1 RVG durch den Berichterstatter als Einzelrichter (§ 33 Abs. 8 RVG). [2] Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Rechtsanwaltsgebühren in einem gerichtlichen...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert nac... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bestimmung des Streitwertes Die Entscheidung des BGH hinterlässt bei dem Leser eine gewisse Ratlosigkeit. Wenn die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, entfällt die Rechtshängigkeit der Hauptsache. Folglich berechnen sich der Streitwert und die Beschwer nach den bis dahin angefallenen Prozesskosten, soweit dieser den Wert der Hauptsache nic...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin erhob als Prozessbevollmächtigte für Herrn A vor dem FG Dessau-Roßlau Klage. Herr A verstarb während des Klageverfahrens. Nachdem sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hatte, erließ das FG am 4.9.2020 einen Kostenbeschluss, nach dem die Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Auf Klägerseite war im Rubrum dieses Beschlusses der Verstor...mehr

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AGS 08/2022, Schneider/Kurpat, Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider und Richter am Oberlandesgericht Ralf Kurpat 15. Aufl., 2022. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. 1.787 S., 149 EUR Ohne Berücksichtigung des richtigen Streitwertes und Gegenstandwertes lassen sich Gerichts- und Anwaltsgebühren nicht richtig ermitteln. Ohne Kenntnis des Zuständigkeitsstreitwertes lässt sich häufig ein zulässiges Rechtsmittel nich...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert ein... / II. Streitwert der Kündigungsschutzklage

1. Gesetzliche Regelung In Rechtsmittelverfahren wie hier dem Berufungsverfahren vor dem LAG Berlin-Brandenburg bestimmt sich der Streitwert gem. § 47 Abs. 1 S. 1 GKG nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Dabei werden gem. § 39 Abs. 1 GKG in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestim...mehr

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zfs 08/2022, Begutachtung v... / 2 Aus den Gründen:

[17] II. Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet. Nach der Beweisaufnahme im Berufungsverfahren steht fest, dass dem Kläger durch den Unfall vom 18.5.2015 erhebliche körperliche Beeinträchtigungen entstanden sind, die in der Entscheidung des Landgerichts nicht berücksichtigt sind. Daraus ergeben sich die dem Kläger zustehenden materiellen und immateriellen Ansprüc...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Anwaltsgebühren

Rz. 100 Da jede einstweilige Anordnung auch in den Unterhaltssachen als selbstständiges unabhängiges Verfahren gilt, ist für den Anwalt auf die Regelgebühren nach Nr. 3100, 3104 VV RVG, § 13 RVG Bezug zu nehmen, soweit diese Gebührentatbestände erfüllt sind.mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten und Gebühren

Rz. 166 In Ehewohnungssachen ergibt sich der Gegenstandswert gem. § 48 Abs. 1 FamGKG für Ehewohnungssachen i.S.v. § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG auf 3.000 EUR. Betroffen sind hier die Verfahren zur vorläufigen Zuweisung der Ehewohnung. Für die einstweilige Anordnung ist daher von der Hälfte dieses Wertes, folglich 1.500 EUR, auszugehen. Der Gerichtskostenvorschuss bestimmt sich dem...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Kosten und Gebühren

Rz. 194 Für die Verfahren in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richtet sich der Gebührenwert nach § 33 ff. FamGKG, wobei für eine Stufenklage § 38 FamGKG zu beachten ist. Der Gebührensatz beläuft sich für selbstständige Güterrechtssachen als Hauptsacheverfahren auf 3,0 (§ 28 KV FamGKG 1. Anlage Nr. 1220), für einstweilige Anordnungen folglich auf 1,5, ausgehend vom V...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Vorschussverfahren in Ehesachen

Rz. 74 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Rz. 75 Das Verfahren unterliegt dem Antragserfordernis, d.h. der Ehepartner muss einen be...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / II. Anwaltsgebühren

Die Leserinnen und Leser dieser Zeitschrift werden nicht ausschließlich im Insolvenzbereich tätig sein. Vielmehr werden sie häufig auch für einen Schuldner oder aber einen Gläubiger denkbarerweise tätig werden müssen. 1. Die Vertretung im eröffneten Verfahren Vielfach werden Rechtsanwälte damit beauftragt, einen Mandanten im Verfahren zu vertreten. Hier regelt dann das RVG gan...mehr

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zfs 07/2022, Unzulässigkeit... / 3 Anmerkung:

Diese kurze und zutreffende Entscheidung des BGH zeigt, dass in der Praxis häufig die verschiedenen Werte, um die es in einem Zivilprozess gehen kann, verwechselt werden und auch unzulässige Beschwerden eingelegt werden. Deshalb soll die Entscheidung Anlass geben, die drei verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren vorzustellen. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manc...mehr

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AGS 07/2022, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

Die – zutreffende – Entscheidung des BGH gibt Anlass, einen Blick auf die verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren zu werfen. Deren gibt es nämlich drei verschiedene, die in der Praxis immer wieder verwechselt werden. 1. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manchen Fällen hängt die Zuständigkeit des Gerichts von dem Erreichen eines bestimmten Wertes ab. Dies gilt auch...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 3. Sonstige Vertretung von Gläubigern

Vertritt der Rechtsanwalt andere Gläubiger als (reine) Insolvenzgläubiger, kommt nach allg. Anschauung Nr. 3317 VV nicht zum Tragen. Stattdessen richten sich die Gebühren nach Nr. 2300 VV oder im Falle eines streitigen Verfahrens nach den Nrn. 3100, 3104 ff. VV.mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 2. (Späteres) Vollstreckungsverfahren

Besondere Gebühren entstehen auch für die Zwangsvollstreckung aus dem Tabellenauszug (§ 201 Abs. 2 InsO). Hier gelten die Gebühren nach Nrn. 3309 u. 3310 VV. Hier gilt allerdings anzumerken, dass eine Vollstreckung frühestens nach Beendigung des Verfahrens, schließt sich eine Wohlverhaltensperiode an, erst danach erfolgen darf und auch nur insoweit, als dass keine Restschuld...mehr

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AGS 07/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des 11. Senats des VGH München entspricht der weit überwiegenden Auffassung in der Rspr. der Zivil- und der Verwaltungsgerichte sowie auch der Kommentarlit. 1. Grundsatz: Hauptsachewert Das hier auch vom VGH München herangezogene Argument war, die Bewilligung der PKH sei aus Sicht des Antragstellers notwendig, um das Verfahren überhaupt führen zu können, was a...mehr

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AGS 07/2022, Keine zusätzli... / III. Gegenstandswert

Für diese Gebühr sei das AG zu Recht von einem Gegenstandswert von (nur) 300,00 EUR ausgegangen. Insoweit bezieht sich das LG auf die Gründe der amtsgerichtlichen Entscheidung. Denen schließt es sich an. Der Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der für Führerscheinsachen Klasse B, BE den Auffangwert von 5.000,00 EUR vorschlägt, sei einerseits nicht verbindlich u...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 4. Wertberechnung

Vertritt der Rechtsanwalt den Schuldner, ist gem. § 28 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 58 Abs. 1 GKG der Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens bzw. der Angelegenheit der Gebühr der Nr. 3317 VV zugrunde zu legen. Hier gilt also, was den "Wert" angeht, nichts Anderes als beim Insolvenzverwalter. Anders hingegen beim Gläubigervertreter. Da hier nicht die gesam...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 1. Die Vertretung im eröffneten Verfahren

Vielfach werden Rechtsanwälte damit beauftragt, einen Mandanten im Verfahren zu vertreten. Hier regelt dann das RVG ganz normal deren Vergütungsansprüche. Im eröffneten Verfahren fällt somit eine 1,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3317 VV an. Nur dann, wenn der Vertreter lediglich eine Anmeldung einer Insolvenzforderung vornimmt, beschränkt sich der Vergütungsanspruch auf die 0,5...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 5. Kostenerstattung bei Selbstvertretung im Entlassungsverfahren

Rz. 21 Beim Entlassungsverfahren nach § 2227 BGB handelt es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Frage der Kostenerstattung richtet sich daher nach § 80 FamFG, nicht hingegen nach § 91 ZPO. Nach § 80 FamFG wird über die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Beteiligten entschieden. Nicht hingegen wird darüber...mehr

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AGS 06/2022, Andersch, Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht

Von Rechtsanwältin Grit Andersch. 4. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 340 S., 54,00 EUR Mit der vorliegenden 4. Aufl. liefert die Verfasserin wieder eine aktuelle und vollständige Darstellung des anwaltlichen Vergütungsrechts in Mietsachen. Im ersten Kapitel werden allgemeine Bestimmungen behandelt, also die Grundzüge der Vergütung, die Durchsetzung des Vergütungsan...mehr

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AGS 06/2022, Schäfer/Schäfer/Simon, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Von Rechtsanwalt Rolf Schäfer, Richter Malte Schäfer und Kanzleimanagerin Heike Simon. 6. Aufl., 2022. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 312 S., 54,00 EUR In arbeitsrechtlichen Verfahren gelten zwar an sich die normalen zivilrechtlichen Gebühren; jedoch gibt es hier zahlreiche Besonderheiten. Insbesondere bei der Feststellung des Gegenstandswerts sind besondere Spezialkenntnisse ...mehr

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AGS 06/2022, Fragen und Lös... / II. Gegenstandswert

Die vom Beschwerdegericht getroffene Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren ist gem. § 32 Abs. 1 RVG auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgeblich.mehr