Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / c) Unterhalt durch einstweilige Anordnung bei anhängigem Abstammungsverfahren (§§ 246, 248 FamFG)

Rz. 110 Nach § 246 FamFG ist es nicht Voraussetzung, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts besteht, um eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt gegen den Vater des Kindes zu beantragen. Wenn die Vaterschaft des Mannes jedoch noch nicht feststeht, kann bereits während des Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft der Erlass e...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten (§ 23 RVG)

Rz. 26 Die Gebühren der Rechtsanwälte werden in der Regel nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Es handelt sich dann um so genannte Wertgebühren, zu denen auch die Satzrahmengebühren (z. B. die Geschäftsgebühr) gehören. In Strafsachen gilt dies nicht, da hier Betragsrahmengebühren die Regel sind. Für Tätigkeiten in gerich...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Die Berechnung von Zinsen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 29 Die Gebühren des RA für Vollstreckungsmaßnahmen können nur auf der Grundlage eines richtig berechneten Gegenstandswertes in der richtigen Höhe ermittelt werden. Dazu ist die Berechnung der bisher in der Vollstreckungssache aufgelaufenen Zinsen notwendig. Da diese Zinsen den Gegenstandswert erhöhen, kann es sein, dass durch die Einberechnung der Zinsen in den Streitwer...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / d) Die Abänderung von Unterhaltstiteln bei Änderung maßgeblicher Umstände (§§ 238 ff. FamFG)

Rz. 112 In Unterhaltstiteln (Festsetzungsbeschluss, vollstreckbare notarielle Urkunde, Vergleich) sind die nach den §§ 1612b und 1612 c BGB anzurechnenden Leistungen dem Betrage nach festzusetzen. Es handelt sich bei diesen Leistungen z. B. um das auf das Kind entfallende Kindergeld. Die Höhe der Kindergeldzahlung kann sich nun verändern. In solchen Fällen kann ausnahmsweise ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IX. Geldforderungen

Rz. 84 Die Einforderung von Geldbeträgen bietet erfreulicherweise in der Regel bewertungstechnisch überhaupt keine Probleme. Bei Geltendmachung z. B. einer Kaufpreisforderung oder einer Darlehensrückforderung steht mit dem eingeforderten Geldbetrag der Gegenstand der anwaltlichen oder gerichtlichen Tätigkeit und damit der Streitwert eindeutig fest. Wenn ein Geldbetrag geforde...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / c) Gebühren bei Erinnerung oder Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 90 Während das Kostenfestsetzungsverfahren selbst weder Gerichtsgebühren verursacht noch für den prozessbevollmächtigten RA gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG Anwaltsgebühren, können im Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren Gebühren entstehen. Gerichtsgebühren werden für das Erinnerungsverfahren nicht erhoben (§ 11 Abs. 4 RPflG). Jedoch fällt im Beschwerdeverfahren nach dem K...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 2. Spezielle Verfahren über den Unterhalt

Rz. 100 Da Verfahren über Unterhalt relativ häufig vorkommen, sieht das Gesetz spezielle Verfahren über den Unterhalt vor. Vier mögliche Verfahren werden hier vorgestellt:mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIV. Der Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (§ 23a RVG)

Rz. 108 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bestimmt sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren nach dem für den Hauptprozess maßgebenden Wert (§ 23a RVG). Es ist also der Wert des geplanten Prozesses zu ermitteln und dieser Wert für die Berechnung der Gebühren für das PKH-Bewilligungsverfahren anzuwenden. Der Wert des Bewilligungsverfahrens und de...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / II. Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag

Rz. 20 In einem Aufforderungsschreiben mit Klageandrohung ist dem Sinn entsprechend folgender Satz enthalten: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich gegen Sie die Klage einreichen, zu der ich bereits Prozessauftrag habe." Mit dieser Aussage wird dem Schuldner gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er ohne Weiteres damit rechnen muss, dass gerichtliche Schritte gegen ihn einge...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / k) Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse

Rz. 73 Die Vorpfändung (§ 845 ZPO) und der entsprechende Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sind eine Angelegenheit im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG, sodass hierfür die Vollstreckungsgebühr (Nr. 3309 VV RVG) insgesamt nur einmal entsteht. Rz. 74 Gegenstandswert ist der Wert der zu vollstreckenden Geldforderungen einschließlich der Nebenforderungen, es sei denn der Wert ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Mehrere Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 22 Abs. 1 RVG)

Rz. 50 Während § 5 Hs. 1 ZPO für den Zivilprozess anordnet, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden, erweitert § 22 Abs. 1 RVG diesen Grundsatz auf alle – auch außergerichtliche – Tätigkeiten des RA: "In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet". Voraussetzung für die Zusammenrechnung ist, dass der...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / E. Beispiele für Vergütungsrechnungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 81 In Sachen Lieb gegen Frech obsiegte Lieb. Ihm wurden im Urteil 1.300,00 EUR nebst 10 % Zinsen seit dem 5. Januar zugesprochen. Am 25. April war die Kostenfestsetzung beantragt worden, was gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG gebührenrechtlich noch zum Prozess gehört. RA Hartnack wurde nun von Lieb damit beauftragt, wegen der titulierten Forderung die Zwangsvollstreckung zu b...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Auslagen

Rz. 215 Ein RA erbringt gegenüber seinen Mandanten einen steuerpflichtigen Umsatz. Umsatz ist das Entgelt, das der RA für seine Tätigkeit erhält, wozu jedenfalls die Gebühren gehören. Bei den Auslagen kommt es darauf an, ob es sich um durchlaufende Posten handelt, also Beträge, die der RA lediglich als Mittelsperson weiterleitet. Der RA ist dann weder Gläubiger noch Schuldne...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Das Verfahren über den Unterhalt

Rz. 95 Alle Verwandten in gerader Linie sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Jedes minderjährige unverheiratete Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, soweit es im Sinne von § 1602 Abs. 2 BGB unterhaltsbedürftig ist. Wenn das Kind mit seinen Eltern in einem Haushalt lebt, wird es freilich kaum jemals zu rechtlichen Problemen ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 5. Hilfsanspruch (§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG)

Rz. 81 Es kommt vor, dass ein Kläger neben seinem Hauptantrag, für den Fall, dass dieser keinen Erfolg hat, einen Hilfsantrag (Eventualantrag) stellt. Beispiel: Kania verklagt Brösel auf Zahlung des Kaufpreises von 10.000,00 EUR für den verkauften Gebrauchtwagen (Hauptantrag); für den Fall, dass das Gericht diesen Anspruch zurückweist, beantragt er hilfsweise, den Brösel zur ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / a) Vereinfachtes Verfahren zur erstmaligen Festsetzung des Unterhalts (§§ 249 ff. FamFG)

Rz. 101 Zur verfahrensrechtlichen Erleichterung gibt es das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt minderjähriger Kinder, das in den §§ 249 bis 260 FamFG geregelt ist. In den Fällen, in denen dieses vereinfachte Verfahren zulässig ist, kann den Beteiligten ein streitiges gerichtliches Verfahren erspart bleiben. Mit diesem vereinfachten Verfahren besteht für alle minderjähr...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren des Verkehrsanwalts

Rz. 78 Wenn für einen Prozess ein auswärtiges Gericht örtlich zuständig ist, dann hat der Kläger drei Alternativen, sich anwaltlich vertreten zu lassen:mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – wurden im Jahr 2009 zu einem einheitlichen Familienverfahrensrecht zusammengefasst durch das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" vom 17....mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 104 Wer als Neuling erstmalig selbstständig eine Vergütungsrechnung erstellen muss, ist sich oft nicht nur über die zu berechnenden Gebühren und Auslagen im Ungewissen, sondern meist noch mehr über die notwendige äußere Form einer Vergütungsrechnung. Dabei ist es gar nicht so schwierig, einer Vergütungsrechnung den "richtigen Schliff" zu geben, wenn als Grundsatz beachtet...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Haupt- und Nebenforderungen (§ 4 ZPO, § 43 GKG, § 37 FamGKG)

Rz. 37 Normalerweise gilt der Grundsatz des § 5 Hs. 1 ZPO wie auch des § 22 Abs. 1 RVG, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden. In der Praxis ist es die Regel, dass insbesondere bei Geldforderungen Nebenforderungen zusammen mit der Hauptforderung eingeklagt werden. Denken Sie hier nur z. B. an die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe vo...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / I. Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag

Rz. 7 In einem Aufforderungsschreiben ohne Klageandrohung ist sinngemäß folgender Satz enthalten: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, gegen Sie Klage einzureichen." Damit bringt der RA zum Ausdruck, dass ihm ein Auftrag, gegen den Schuldner gerichtliche Schritte einzuleiten, noch nicht vorliegt und dass sein Auftraggeber erst einmal die Reaktio...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / III. Aufforderungsschreiben mit Auftrag zum Mahnverfahren

Rz. 23 Anstelle einer Klageandrohung kann ein Aufforderungsschreiben auch die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens enthalten, was z. B. in folgendem Satz zum Ausdruck gebracht werden kann: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich gegen Sie das gerichtliche Mahnverfahren beantragen, zu dem ich bereits beauftragt bin." Mit dieser Aussage wird dem Schuldner gegenüber zum ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Gebühren bei gerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 75 Wird für anhängige Folgesachen ein Scheidungsfolgenvergleich gerichtlich protokolliert, so ist die Berechnung der Anwaltsgebühren ganz einfach: Zusätzlich zu den entstandenen Gebühren für die Durchführung des Verfahrens (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) erhält der RA eine 1,0 Einigungsgebühr (Nrn. 1000, 1003 VV RVG). Beispiel: Die Eheleute Dingskirchen haben die Scheid...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Gebührenstreitwert bei Klageerweiterung

Rz. 65 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit kann sich während eines gerichtlichen Verfahrens durch eine Abänderung des Streitgegenstandes erhöhen. Dies ist bei einer Klageerweiterung oder Klageerhöhung der Fall. Die Gebühren berechnen sich bei der Klageerweiterung nach dem erhöhten Gebührenstreitwert ab dem Zeitpunkt der Änderung. Davon sind selbstverständlich nur d...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Hilfsaufrechnung (§ 45 Abs. 3 GKG)

Rz. 77 Wenn zwei Personen einander Geld schulden, so kann grundsätzlich jeder seine Forderung gegen die Forderung des anderen aufrechnen, wenn die wechselseitigen Forderungen fällig sind (§§ 387 ff. BGB). Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als erloschen gelten. Klagt nun bei wechselseitigen Forderungen eine Partei wegen ihres Anspruches, so...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Unterhalt bei Vaterschaftsfeststellungsverfahren (§ 237 FamFG)

Rz. 106 Während ein Abstammungsverfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist, kann das minderjährige Kind den Vater auf Zahlung von Unterhalt in einem selbstständigen Unterhaltsverfahren nach § 237 FamFG in Anspruch nehmen. Der Antrag ist aber nur zulässig, wenn gleichzeitig das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist. Dies hat den Zweck, nach dem A...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / V. Urheberrechtliche Abmahnungen

Rz. 71 Allseits bekannt ist, dass z. B. das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet eine Abmahnung durch einen RA nach sich ziehen kann. Gebührenpflichtige Abmahnschreiben eines RA sind ein im Urheber- und Wettbewerbsrecht übliches und auch legitimes Mittel zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen. Durch eine Abmahnung können meistens kostspielige Prozesse verm...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Ehesachen

Rz. 19 Ehesachen selbst sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Der Wert des Eheverfahrens bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den §§ 43 und 44 FamGKG. Die Wertberechnung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensv...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / F. Die Gebühren bei Beschwerde und Erinnerung

Rz. 105 → Dazu Aufgaben Gruppe 21 Das Beschwerdeverfahren und die nicht in § 19 Abs. 1 Ziff. 5 RVG genannten Erinnerungsverfahren gehören nicht zum Rechtszug. Das Verfahren über die Beschwerde und über die meisten Erinnerungen zählt also gebührenrechtlich als besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Ziff. 3 RVG). Daher erhält der in diesen Verfahren tätige RA hierfür gesonderte G...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / B. Die Arten von Aufforderungsschreiben

Rz. 3 Ein von einem RA verfasstes Mahnschreiben oder eine Zahlungsaufforderung nennt man anwaltliches Aufforderungsschreiben. Meistens hat der RA den Auftrag, einen Schuldner schriftlich zu mahnen und zur Zahlung seiner Schulden anwaltlich aufzufordern. Für ein solches anwaltliches Aufforderungsschreiben sprechen in der Regel zwei Gründe, die sich aus der Berücksichtigung ges...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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AGS 01/2022, Streitwertfest... / IV. Keine Festsetzung des Gegenstandswertes

Nach den weiteren Ausführungen des Bay. LSG war der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit nicht festzusetzen. Die Voraussetzungen hierfür nach § 33 RVG hätten nämlich nicht vorgelegen. Dies käme nämlich nur dann in Betracht, wenn sich die Anwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert berechnen würden oder e...mehr

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Literaturverzeichnis / 21

Groß/Eder, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen, 5. Auflage 2018mehr

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AGS 01/2022, Streitwertfest... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Bay. LSG bedarf einiger Anmerkungen. 1. Unterbliebene Herabsetzung des Streitwertes Das SG Augsburg hatte den Streitwert für den Vergleich auf 28.421,22 EUR festgesetzt. Dabei hat es neben den mit verglichenen nicht anhängigen Forderungen i.H.v. insgesamt 16.904,15 EUR auch die Klageforderung in dem anhängigen Gerichtsverfahren i.H.v. 11.527,07 EUR berücks...mehr

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / dd) Prozessuale Folgen

Rz. 67 Das Vorliegen einer Interessenkollision führt nach ständiger Rechtsprechung nicht zur Nichtigkeit der dem Rechtsanwalt erteilten Prozessvollmacht und der von ihm im Namen seiner Partei vorgenommenen Rechtshandlungen.[154] Dies hat auch das Kammergericht Berlin[155] in einer neueren Entscheidung mit einem erbrechtlichen Bezug bestätigt. Beispiel Die Rechtsanwältin R wur...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Voraussetzungen

Rz. 165 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[178] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[179] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblick...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Bereska, BGH zum Fernabsatz: Kein Sonderrecht für die Anwaltschaft, AnwBl 2021, 97 Blattner, 15-Minuten-Zeittakt: Das letzte Wort ist (nicht) gesprochen?!, AnwBl 2020, 344 Bonefeld, Erbrechtliche Beratung und Rechtsschutzversicherung, ZErb 1999, 11 Bredemeyer, Erbrechtliche Geschäftsgebühr von 1,8, ZErb 2012, 180 Burhoff, Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, RVG-Report 2005, 361 B...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 57 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[56] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[57] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v...mehr

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A / Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 125]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 126 Literaturhinweise: Ackermann, Vernehmung, Verständigung, Geständnis, Krim 2011, 562 Allgayer, Mitteilungen ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gebühren

Rz. 24 Für die Entscheidungen nach Abs. 2 und 3 entstehen keine Gerichtsgebühren (§ 1 Abs. 1 GKG). Für das Beschwerdeverfahren gilt Nr. 2121 KV der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Für die Anwaltsgebühren gilt Nr. 3334 VV RVG, wenn das Verfahren mit demjenigen betreffend die Hauptsache nicht verbunden ist; im Übrigen richtet sich die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG.mehr

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AGS 12/2021, Streitwert bei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bewertung durch den BGH Die Bewertung des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs, den auf dem Grundstück des Beklagten errichteten Carport zu beseitigen (Klageantrag zu 5.), entspricht der ständigen Rspr. des BGH. Sicherlich ist es auch sachgerecht, mangels jeglicher Anhaltspunkte für eine Wertminderung des Grundstücks oder für die Ermittlung der Kosten, die dem Kläger dur...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / II. Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Verfahrensrechtliches Wenn sich die Anwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt, setzt das Gericht des Rechtszuges gem. § 33 Abs. 1 RVG den Gegenstandswert auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. Dieser Antrag ist gem. § 33 Abs. 2 S. 1 RVG erst dann zulässig, ...mehr

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AGS 12/2021, Musielak/Voit, ZPO - Kommentar zur Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Prof. Dr. Wolfgang Voit. 18. Aufl., 2021. Franz Vahlen Verlag, München. 3.065 S., 169,00 EUR Das umfangreiche Standardwerk, das nunmehr bereits in 18. Aufl. erscheint, hat sich längst einen Spitzenplatz unter den ZPO-Kommentaren gesichert. Es besticht durch stetig aktuelle praxistaugliche und präzise Lösungen. Die sorgfält...mehr