Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltshaftung

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ZAP 6/2017, Anwaltshaftung: Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

(BGH, Urt. v. 2.2.2017 – IX ZR 91/15) • Der Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt, der pflichtwidrig eine Forderung des Mandanten hat verjähren lassen, verjährt unabhängig von der Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz des Kostenschadens gegen denselben Rechtsanwalt wegen pflichtwidrigen Führens eines aussichtslosen Prozesses gegen einen Dritten. Damit liegen zwei m...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltshaftung: Unterstützung eines objektiv unzulässigen Vertriebssystems

(BGH, Urt. v. 10.2.2015 – VI ZR 569/13) • Die Unterstützung eines objektiv unzulässigen Vertriebssystems in herausgehobener und für dieses unerlässlicher Funktion ist sittenwidrig, wenn der Funktionsträger sich für dieses System hat einspannen lassen und es zugleich zumindest leichtfertig unterlassen hat, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertriebs zu vergewiss...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltshaftung: Unzureichende rechtliche Beratung und Vertretung in einem Vorprozess

(BGH, Urt. v. 13.10.2016 – IX ZR 214/15) • Hat der Rechtsanwalt den Verlust des Vorprozesses aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften rechtlichen Beratung und Vertretung zu verantworten, trifft den über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels unzureichend aufgeklärten Mandanten kein Mitverschulden, wenn er es unterlässt, gegen die nachteilige Entscheidung im Vorproz...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltshaftung: Vermeintlich unzulängliche Prozessführung

(OLG Hamm, Urt. v. 11.8.2015 – 28 U 136/14) • Ein Rechtsanwalt hat die Interessen seiner Mandanten im Rahmen des Mandats umfassend und in jeder Richtung wahrzunehmen. Er hat den zugrunde liegenden Sachverhalt in Erfahrung zu bringen und nach entsprechender rechtlicher Würdigung eine Einschätzung vorzunehmen, ob z.B. die von den Mandanten angestrebte Klageabweisung erfolgvers...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltshaftung: Schutzwirkung des Anwaltsvertrags

(BGH, Urt. v. 21.7.2016 – IX ZR 252/15) • Ist Gegenstand des mit einem Anwalt geschlossenen Beratungsvertrags die Beratung für Entscheidungen des Mandanten, hat der Anwaltsvertrag im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des (gesetzlichen) Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Vertreters, die darauf zurückzuführen sind, dass dem Vertreter im Zusammenhang m...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltshaftung: Belehrungspflichten bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs

(BGH, Urt. v. 14.7.2016 – IX ZR 291/14) • Im Rahmen von Verhandlungen zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen des Mandanten umfassend und nach allen Richtungen wahrzunehmen und ihn vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Um dem Mandanten eine eigenständige Entscheidung über den Abschluss des Vergleichs zu ermöglichen, m...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltshaftung: Anforderungen gegenüber einem Rechtsschutzversicherer

(LG Dortmund, Urt. v. 23.3.2017 – 2 S 21/16) • Ein Rechtsschutzversicherer hat gegen einen Rechtsanwalt keinen Schadensersatzanspruch aus übergegangenem Recht, wenn eine etwaige Pflichtverletzung nicht kausal für den Schaden ist, den der Versicherer ersetzt verlangt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherer nicht konkret vorgetragen und keinen Beweis dafür angetreten hat, wie...mehr

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ZAP 11/2016, Anwaltshaftung: Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

(BGH, Urt. v. 1.12.2015 – X ZR 170/12) • Den vom Schutzrechtsinhaber im Hinblick auf eine Schutzrechtsverwarnung eingeschalteten Rechtsanwalt trifft gegenüber dem später Verwarnten eine Garantenpflicht dahin, den Schutzrechtsinhaber nicht in einer die Rechtslage unzutreffend einschätzenden Weise über die Berechtigung der Schutzrechtsverwarnung zu beraten. Geht die unberechti...mehr

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ZAP 18/2016, Anwaltshaftung: Zuständigkeit deutscher Gerichte nach dem Luganer Übereinkommen

(OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2016 – 28 U 99/15) • Fällt ein in Deutschland als Verbraucher abgeschlossener Anwaltsvertrag in die berufliche Tätigkeit von in Zürich ansässigen Rechtsanwälten, die ihre Tätigkeit nicht nur auf die Schweiz, sondern auch auf mehrere andere Staaten – u.a. auf Deutschland – ausgerichtet haben, ist nach Art. 15 Abs. 1 lit. c des Luganer Übereinkommens II...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltshaftung: Unterzeichnen des Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

(BGH, Beschl. v. 14.3.2017 – XI ZB 16/16) • Ein Rechtsanwalt, der einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift auch dann die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes, wenn seiner Unterschrift maschinenschriftlich der Name des anderen Rechtsanwalts beigefügt wird. Damit hat der Unterzeichnende zu erkennen...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / IX. Dritthaftung

Der Dritthaftung von Rechtsberatern und Wirtschaftsprüfern gegenüber Nichtmandanten kommt in der Rechtspraxis eine wachsende Bedeutung zu. Hierfür ist in erster Linie die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter maßgeblich. Aber auch die deliktische Haftung des Rechtsberaters gegenüber Nichtmandanten ist praxisrelevant (D. Fischer, in: Handbuch der Anwalt...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 1. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Ein Anwaltsvertrag hat auch ohne ausdrückliche Regelung Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten, sofern sich dies aus einer maßgeblich durch das Prinzip von Treu und Glauben geprägten ergänzenden Auslegung des Beratervertrags ergibt (BGH ZAP EN-Nr. 244/2016 = WM 2016, 1562 Rn 26; ZAP EN-Nr. 715/2016 = NJW 2016, 3432 Rn 17; D. Fischer, in: Handbuch der Anwaltshaftung, § 10 Rn...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmediator: Umfang der Beratungspflicht

(OLG Stuttgart, Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16) • Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Ein Mediator kann daher bei einem unterbliebenen Ausgleich von Rentenanwartschaften haften. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Versorgungsausgleich nach der K...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / VII. Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB)

Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann sich der Anwalt regelmäßig nicht auf ein Mitverschulden des Mandanten berufen, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insbesondere Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem Inhalt des Anwaltsvertrags allein Sache des Anwalts ist, einen Schaden seines Auft...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 2. Konsolidierte Schadensberechnung

Mit den Grundsätzen der konsolidierten Schadensberechnung hat sich der BGH in drei aktuellen Leitentscheidungen befasst und diese Berechnungsart weiter präzisiert. Bezugspunkt des Gesamtvermögensvergleichs ist i.d.R. das Vermögen des Geschädigten, nicht dasjenige Dritter. Grundsätzlich kann aufgrund eines Vertrags nur derjenige den Ersatz eines Schadens verlangen, bei dem de...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 2. Pflichten bei Abschluss eines Prozessvergleichs

Der Abschluss eines Prozessvergleichs birgt für den Anwalt die Gefahr von Fehlerquellen und Haftungsrisiken in besonderem Maße (Zimmermann ZAP F. 13, S. 2135). Die in diesem Zusammenhang maßgeblichen Pflichten hat der BGH mit Urteil vom 14.7.2016 (ZAP EN-Nr. 746/2016 = NJW 2016, 3430) präzisiert: Danach ist der Anwalt im Rahmen von Verhandlungen zum Abschluss eines gerichtli...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 5. Rechtswahl

Nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit. a Rom II-VO können die Unfallbeteiligten nachträglich eine Rechtswahl treffen. Danach liegt es scheinbar nahe, dass die deutschen Prozessbevollmächtigten vor dem deutschen Gericht deutsches Sachrecht wählen. Allerdings darf der Rechtsanwalt ohne Einwilligung des Mandanten keine nachteilige Rechtswahl treffen (zutreffend Bachmeier, D/EU Rn 241). ...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / IV. Pflichtverletzung des Rechtsanwalts

Darlegungs- und beweispflichtig für eine Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung des Anwalts ist grundsätzlich der Mandant, der Schadensersatz begehrt (BGH DB 2014, 2399 Rn 16). Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung werden die mit dem Nachweis einer negativen Tatsache verbundenen Schwierigkeiten dadurch ausgeglichen, dass die andere Partei die behauptete Feh...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Eröffnung des Anwendungsbereichs

Nach dem Gesetzeswortlaut untersagt § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO die Vermittlung von "Aufträgen" und meint hiermit "Mandate". Hinweis: Die Norm soll den Preiswettbewerb und den gewerblichen Handel mit Mandaten verhindern, die Weitergabe von Mandaten ist jedoch möglich und soll es auch bleiben. Das Verbot erfasst daher etwa nicht das praxisübliche, selten rein altruistisch motiviert...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 3. Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises

Auf diese Beweismittel kommt es nicht an, wenn im Rahmen der Anwaltshaftung die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins der Regressklage bereits zum Erfolg verhelfen. Hierzu gehören insbesondere die Grundsätze der Vermutung beratungsgerechten Verhaltens, für die kein Änderungsbedarf, etwa in Angleichung an die Grundsätze zur Beweislastumkehr in Kapitalanlagesachen, best...mehr

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zfs 7/2016, Haftung des Anw... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht die wenig befriedigende Behandlung der Konstellation deutlich, dass ein Anwalt möglicherweise nicht nachdrücklich genug auf einen rechtlichen und auch entscheidungserheblichen Gesichtspunkt hinweist und das angerufene Gericht deshalb zu einer Fehlentscheidung kommt. In einer Passage des Urteils macht der BGH voller Empathie Irrtumsmöglichkeiten des Ric...mehr

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zfs 7/2016, Haftung des Anw... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… I. Das BG hat ausgeführt, es fehle an einer objektiven Pflichtverletzung des Bekl.. Dieser habe ausweislich der Klageschrift des Vorprozesses vorgetragen, dass der Abschluss einer All-Risk-Versicherung vereinbart gewesen sei, die D-GmbH jedoch abredewidrig eine Seetransportversicherung mit C-Klausel abgeschlossen habe. Die behauptete Vereinbarung, eine All-Risk-Versic...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / Sachverhalt

Die Kl. hatte gegen die Bekl., die gemeinsam eine Anwaltssozietät betrieben, Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend gemacht. In dem von der Kl. zunächst angestrengten Mahnverfahren haben sich die Rechtsanwälte dieser Sozietät selbst vertreten. Nach Übergang in den Rechtsstreit haben die Bekl. – auf Weisung ihres Haftpflichtversicherers – die auf Anwaltshaftung sp...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist." Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen,...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat gegen die Beklagten, die eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben, Schadenersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend gemacht. In dem von der Klägerin zunächst angestrengten Mahnverfahren haben diese sich selbst vertreten. Nach Übergang in den Rechtsstreit beauftragten die Beklagten die auf Anwaltshaftung spezialisierte Kanzlei ihrer nunmehrigen Prozessbevoll...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist. Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen, neben...mehr

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zfs 4/2016, Kein Haftpflich... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Hauptantrag" Mit dem Hauptantrag hat die Klage keinen Erfolg. Mit diesem Antrag macht der Kl. einen Direktanspruch gegen die Bekl. als Vermögensschadenhaftpflichtversicherer der D GmbH, die sich in der Insolvenz befindet, geltend (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG). Dabei handelt es sich nicht um einen versicherungsrechtlichen Anspruch, sondern der Dritte (hier der Kl.) mach...mehr

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FF 3/2016, Abänderung einer... / 2 Anmerkung

Der BGH befasst sich in der vorstehenden Entscheidung mit einem Problem, das in der anwaltlichen Praxis häufig übersehen wird, was haftungsträchtig werden kann. § 1578b BGB, wonach Ehegattenunterhalt für die Zeit ab Ehescheidung der Höhe und/oder der Dauer nach begrenzt werden kann, hat sich erwartungsgemäß zu einem der Hauptstreitpunkte nach der Reform des Unterhaltsrechts e...mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / Leitsatz

Zu den Voraussetzungen der Anwaltshaftung, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten nicht über die Möglichkeit informiert, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Zur Berechtigung von Beratungshilfe, wenn der Antragsteller einen Anwaltswechsel vornimmt. OLG Hamm, Urt. v. 30.4.2015 – I-28 U 88/14mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten ist unbegründet. 1. Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin von den Beklagten die Auszahlung von 11.365,00 EUR verlangen kann. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung (§§ 280 Abs. 1, 611, 675 BGB), denn die Beklagten haben es pflichtwidrig verabsäumt, die Klägerin auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme v...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten [Rdn 1053]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 1023]

Rdn 1024 Literaturhinweise: Augustin, Das Recht des Beschuldigten auf effektive Verteidigung, 2013 Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, 1994 ders., Einführung in die Strafverteidigung, 2. Aufl. 2013 ders., § 41, in: Widmaier/Müller/Schlothauer (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch, 2. Aufl. 2014 Dietrich, Die Haftung des Strafverteidigers, 2011 Fahrendorf/Mennemeyer/Terbi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 16 Hafemeister, Nutzerfreundlichere Gestaltung der Suchmaske für Insolvenzbekanntmachungen im Internet, NZI 2014, 77; ders., BGH fordert nutzerfreundliche Gestaltung der Suchmaske für Insolvenzbekanntmachungen, ZInsO 2014, 447 ff.; Heyer, Insolvenzbekanntmachungen und Datenschutz, ZVI 2015, 45; ders., Löschung von Schuldnerdaten über eine erteilte Restschuldbefreiung im D...mehr

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AGS 10/2015, Anwaltshaftung. Handbuch zur Anwaltshaftung unter Einbeziehung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Von Dr. Gero Fischer, Gerhard Vill, Detlef Fischer, Axel Rinkler und Bertin Chab. 4. Aufl. 2015. ZAP-Verlag, Bonn. XXV, 961 S., 139,00 EUR Mit der 4. Auflage ist der frühere Richter am BGH, Dr. Horst Zugehör, der das Handbuch begründet und bis zur 3. Auflage in wichtigen Teilen mit bearbeitet hat, ausgeschieden. Die verbliebenen fünf Autoren haben nunmehr die Bearbeitung unte...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig und begründet. Zwar ist die Prozessvollmacht der Kl., wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl. 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Kl. ist jedoch we...mehr

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zerb 3/2015, Nachfolgerecht – Erbrechtliche Spezialgesetze

Zivilrecht | Srafrecht | Verwaltungsrecht | Steuerrecht | Verfahrensrecht | IPR Ludwig Kroiß/Claus-Henrik Horn/Dennis Solomon (Hrsg.) Nomos Verlag, Baden Baden, 1. Aufl. 2015, 2.100 Seiten, 158 EUR ISBN: 978-3-8487-0369-2 Erbrechtliche Spezialkommentare nach dem Konzept des "BGB Plus" gibt es mittlerweile von nahezu allen auf dem Gebiet des Erbrechts führenden Verlagen. Nun hat...mehr

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zfs 3/2015, Buschbell/Utzelmann/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher AnwaltVerlag, 5. Aufl. 2015, 904 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1343-2

Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint das Handbuch zur Fahrerlaubnis unter der Federführung neuer Autoren: VRiLG Dr. Matthias Quarch und RAin Gesine Reisert verantworten die rechtlichen Ausführungen, Dr. Don DeVol den Abschnitt über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Durch die Fokussierung des Buches auf die Fahrerlaubnis unter assoziativem Einbezug der ta...mehr

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AGS 3/2015, Interessenkolli... / 2 Aus den Gründen

Zwar ist die Prozessvollmacht der Klägerin, wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Klägerin ist jedoch wegen der Inanspruchnahme der Beklagten keiner Honorarforderung ihrer Pr...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Anwaltshaftung

Ein Anwalt muss, auch wenn er seine Dienstleistungen in Bezug auf Ehescheidungen als "zu den geringstmöglichen Kosten eines Fachanwalts" und "ohne Anwaltsbesuch" bewirbt und sie auf Basis online zur Verfügung gestellter Formulare erbringt, das Mandat bei erkennbarem Beratungsbedarf nach jeder Richtung umfassend wahrnehmen. Gibt der Mandant in einem im Internet zur Vorbereitu...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / 2. Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Mehrbelastungen

Um diese langfristigen Mehrbelastungen für die anwaltliche Praxis zu vermeiden, werden vielfältige Überlegungen angestellt.[86] Aus juristischer Sicht ist dabei zu differenzieren zwischenmehr

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AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

I. Die Berufung der Beklagten ist unbegründet, weil der zuerkannte Zahlungsbetrag in Höhe von 1.756,00 EUR einschließlich der entsprechenden Rechtshängigkeitszinsen begründet ist. 1. Der zuerkannte Zahlungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (BGH GRUR 2010, 1038, 1039 – Kosten für Abschlussschreiben; BGH GRUR 2012, 730, 733 – Bauheizgerä...mehr

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AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat unter dem 30.8.2012 eine einstweilige Verfügung des LG erwirkt, mit welcher der Beklagten sieben verschiedene Werbeaussagen verboten worden sind. Diese einstweilige Verfügung wurde der Beklagten am 6.9.2012 zugestellt. Auf den Widerspruch der Beklagten bestätigte das LG die einstweilige Verfügung mit Urt. v. 29.11.2012. Das Urteil wurde der Beklagten – nach d...mehr

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AGS 6/2014, Borgmann/Jungk/Schwaiger. Anwaltshaftung. Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltliche Berufstätigkeit. Von Dr. Brigitte Borgmann, Antje Jungk und Michael Schwaiger. 5. völlig neu bearb. Aufl. 2014. Verlag C. H. Beck. XIX. 624 S. 95,00 EUR.

Regressverfahren gegen Anwälte nehmen immer mehr zu. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Grund sind sicherlich auch mangelnde Kenntnisse des Anwalts und sein fehlendes Problembewusstsein im Umgang mit berufsrechtlichen Vorschriften. Aber auch Mandanten sind sensibler und kritischer geworden und neigen immer mehr dazu, auch bei jeder kleinen Unzufriedenheit sofort die Rechtsa...mehr

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zfs 5/2014, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung der Bekl. hat Erfolg. Die Kl. hat keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Erstattung von Insolvenzgeld aus § 826 BGB. Sie hat nicht schlüssig dargelegt, dass sie einen durch die Bekl. verursachten Schaden erlitten hat." 1. Nach st. Rspr. haftet der Geschäftsführer einer GmbH, dem eine Insolvenzverschleppung vorzuwerfen ist, der Arbeitsverwaltung zwar nicht...mehr

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AGS 3/2014, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der bereits durch die Einlegung der Berufung entstandene Gebührenanspruch des Klägers sei gem. § 628 Abs. 1 S. 2 BGB entfallen. Eine Kündigung des Klägers liege allerdings nicht vor (§ 628 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB). Seine Erklärungen bei der Besprec...mehr

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AGS 3/2014, Vergütungsabrec... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten nicht die Begleichung der streitgegenständlichen Honorarforderung in Höhe von 108.904,04 EUR verlangen, weil die anwaltliche Tätigkeit des Klägers nicht i.S.d. § 2 Abs. 1 RVG nach Gegenstandswert hätte abgerechnet werden dürfen. 1. Der Senat geht davon aus, dass der Kläger von der Beklagten im Februar 2010 zunächst nur den Auftrag erhielt, ei...mehr

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AGS 11/2013, Pflichtverletz... / 3 Hinweis der Schriftleitung

Zur Frage der Anwaltshaftung trotz Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers siehe auch LG Flensburg AGS 2013, 494. AGS 11/2013, S. 545 - 547mehr

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FF 1/2014, Scheidungsberatu... / 2 Gründe:

[3] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [4] Das Landgericht hat ausgeführt: Der Klägerin stehe ein vertraglicher Vergütungsanspruch nicht zu, weil sie entgegen § 43a Abs. 4 BRAO beide Eheleute beraten habe, was nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt habe. Denn schon zu Beginn des Beratungsgesprächs habe sich herausgestellt, dass sich die Vorstellungen der E...mehr

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AGS 1/2014, Vertretung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (§§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 575 ZPO), sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 1. Das OLG hat ausgeführt: Ein Verstoß der Beklagten zu 1 gegen das Gebot der Kostengeringhaltung sei nicht ersichtlich. Selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, den Beklagten zu 1) bis 4) habe es wegen einer gleichgelagerten Interessenlage unter kostenrech...mehr

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AGS 1/2014, Aufklärungspfli... / 2 Aus den Gründen

I. Das LG hat ausgeführt: Der Klägerin stehe ein vertraglicher Vergütungsanspruch nicht zu, weil sie entgegen § 43a Abs. 4 BRAO beide Eheleute beraten habe, was nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt habe. Denn schon zu Beginn des Beratungsgesprächs habe sich herausgestellt, dass sich die Vorstellungen der Eheleute zu mehreren Fragen als Folge ihrer Trenn...mehr