Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltshaftung

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AGS 2/2017, Nichtigkeit bei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt (vgl. AnwBl 2015, 94): Der Vertrag v. 4./9.5.2012 sei wegen Verstoßes gegen § 43a Abs. 4 BRAO i.V.m. § 134 BGB nichtig, weil die Klägerin widerstreitende Interessen vertreten habe. Beide Vertragsparteien seien zwar übere...mehr

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FF 2/2017, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

Bergmann/Ferid/Henrich (Hrsg.) 6. Auflage 1983 ff. (217. Lieferung, Juli 2016), ca. 17.000 Seiten, Loseblatt (22 Ordner), 657 EUR, Verlag für Standesamtswesen, ISSN 1618-3363 In der familiengerichtlichen Praxis nehmen seit Jahren die Verfahren zu, bei denen ein Beteiligter oder beide Beteiligte nicht die deutsche, sondern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder au...mehr

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AGS 2/2017, Sittenwidrigkei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Die Revision ist unzulässig, soweit die Kläger Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung des Anwaltsvertrags geltend machen. Insoweit fehlt es bereits an einer Berufung gegen das landgerichtliche Urteil. Zwar haben die Kläger in erster Instanz auch geltend gemacht, der Beklagte habe sie über die Möglichkeiten, das Anwaltshono...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 7. Anwaltshaftung

Rz. 432 Der Versorgungsausgleich ist besonders haftungsträchtig. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch des Mandanten allein deshalb in Betracht kommt, weil er vom Anwalt nicht auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Verzichtsvereinbarung hingewiesen wurde.[250] Dies dürfte für die gesetzliche Gestaltungsmöglichkeit insgesamt gelten. Es kan...mehr

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§ 13 Haftungsrechtliche Fragen / III. Anwaltshaftung bei der Begleitung des Notarmandats: das Haftungsprivileg des Notars

Rz. 5 Subsidiäre Haftung des Notars nach § 19 BNotO: Zitat "Verletzt der Notar vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem anderen gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er diesem den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Notar nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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§ 13 Haftungsrechtliche Fragen / I. Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Notars ist wegen deren Subsidiarität zur Anwaltshaftung (siehe oben Rdn 5). nicht von erstrangiger Bedeutung, soweit es um die Frage geht, wer in dem Fall haftet, dass ein Ehevertrag Fehler enthält und der Rechtsanwalt in die Formulierung beratend eingebunden war. Rz. 14 Die persönliche, verschuldensabhängige Haftung außerhalb der Staatshaftung ist die ...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 4. Präambel

Rz. 109 Im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle empfiehlt es sich, dem Vertragswerk eine Präambel voranzustellen, welche die aktuelle Situation beschreibt sowie die Entwicklung, welche die Ehe nach den gemeinsamen Vorstellungen der (künftigen) Eheleute nehmen soll. Rz. 110 Wichtig ist der Personenstand, also ob d...mehr

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AGS 12/2016, Keine Hinweisp... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers und Widerbeklagten erscheint unbegründet. Die Prüfung der Berufung durch den Senat zeigt weder auf, dass das angefochtene Urteil auf einer Rechtsverletzung gem. § 546 ZPO beruht, noch dass die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen würden (§ 513 Abs. 1 ZPO). 1. Verurteilung auf die Widerklage Das E...mehr

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§ 29 Haftung des sonstigen Pflegers

Rz. 1 Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB), Abwesenheitspfleger (§ 1911 BGB),[1] Pfleger für eine Leibesfrucht (§ 1912 BGB), Pfleger für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB), Pfleger für gesammeltes Vermögen (§ 1914 BGB) sowie die Besonderen Vertreter für Grundstückssachen (siehe § 24) haben ebenfalls über §§ 1915 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1833 BGB für Pflichtverletzungen in ihrem Ve...mehr

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ZAP 23/2015, Anwaltshaftung: Unrichtige Beratung über die Erfolgsaussichten einer Klage und Berufung

(OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.6.2015 – I-6 U 200/14) • Ein Rechtsanwalt verletzt seine Beratungspflichten, wenn er dem Mandanten zur Klageerhebung und zur Einlegung der Berufung gegen das die Klage abweisende Urteil rät, obwohl die Erfolgsaussichten allenfalls als ausgeglichen angesehen werden konnten, der Mandant aber zu erkennen gegeben hatte, dass er Klage- und Berufungsver...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltshaftung: Antreten des Sachverständigenbeweises

(OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.8.2014 – 4 U 146/13) • Der Sachverständigenbeweis wird gem. § 403 ZPO durch die Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte angetreten. Die Vorschrift nimmt zur Beweiserleichterung auf die Informationsnot der beweispflichtigen Partei Rücksicht und verlangt keine wissenschaftliche (sachverständige) Substantiierung. Ein RA im Zivilprozess verhält sich...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltshaftung: Beweiserleichterungen

(BGH, Urt. v. 16.7.2015 – IX ZR 197/14) • In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung bestimmen sich die Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises. Lässt der Mandant offen, für welche von mehreren möglichen Vorgehensweisen er sich bei pflichtgemäßer Beratung entschieden hätte, ist d...mehr

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ZAP 9/2017, Anwaltshaftung: Unterlassenes Hinwirken auf ein Anerkenntnis

(AG Bonn, Urt. v. 5.8.2016 – 110 C 50/16) • Wirkt ein Anwalt bei klarer Rechtslage nicht auf ein Anerkenntnis hin, so handelt es sich dabei um eine schadensersatzpflichtige fehlerhafte Führung des Rechtsstreits. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er vermeidbare Nachteile für den Mandanten auch vermeidet. Er hat, wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen...mehr

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ZAP 6/2017, Anwaltshaftung: Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

(BGH, Urt. v. 2.2.2017 – IX ZR 91/15) • Der Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt, der pflichtwidrig eine Forderung des Mandanten hat verjähren lassen, verjährt unabhängig von der Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz des Kostenschadens gegen denselben Rechtsanwalt wegen pflichtwidrigen Führens eines aussichtslosen Prozesses gegen einen Dritten. Damit liegen zwei m...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltshaftung: Unterstützung eines objektiv unzulässigen Vertriebssystems

(BGH, Urt. v. 10.2.2015 – VI ZR 569/13) • Die Unterstützung eines objektiv unzulässigen Vertriebssystems in herausgehobener und für dieses unerlässlicher Funktion ist sittenwidrig, wenn der Funktionsträger sich für dieses System hat einspannen lassen und es zugleich zumindest leichtfertig unterlassen hat, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertriebs zu vergewiss...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltshaftung: Unzureichende rechtliche Beratung und Vertretung in einem Vorprozess

(BGH, Urt. v. 13.10.2016 – IX ZR 214/15) • Hat der Rechtsanwalt den Verlust des Vorprozesses aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften rechtlichen Beratung und Vertretung zu verantworten, trifft den über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels unzureichend aufgeklärten Mandanten kein Mitverschulden, wenn er es unterlässt, gegen die nachteilige Entscheidung im Vorproz...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltshaftung: Vermeintlich unzulängliche Prozessführung

(OLG Hamm, Urt. v. 11.8.2015 – 28 U 136/14) • Ein Rechtsanwalt hat die Interessen seiner Mandanten im Rahmen des Mandats umfassend und in jeder Richtung wahrzunehmen. Er hat den zugrunde liegenden Sachverhalt in Erfahrung zu bringen und nach entsprechender rechtlicher Würdigung eine Einschätzung vorzunehmen, ob z.B. die von den Mandanten angestrebte Klageabweisung erfolgvers...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltshaftung: Schutzwirkung des Anwaltsvertrags

(BGH, Urt. v. 21.7.2016 – IX ZR 252/15) • Ist Gegenstand des mit einem Anwalt geschlossenen Beratungsvertrags die Beratung für Entscheidungen des Mandanten, hat der Anwaltsvertrag im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des (gesetzlichen) Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Vertreters, die darauf zurückzuführen sind, dass dem Vertreter im Zusammenhang m...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltshaftung: Belehrungspflichten bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs

(BGH, Urt. v. 14.7.2016 – IX ZR 291/14) • Im Rahmen von Verhandlungen zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen des Mandanten umfassend und nach allen Richtungen wahrzunehmen und ihn vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Um dem Mandanten eine eigenständige Entscheidung über den Abschluss des Vergleichs zu ermöglichen, m...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltshaftung: Anforderungen gegenüber einem Rechtsschutzversicherer

(LG Dortmund, Urt. v. 23.3.2017 – 2 S 21/16) • Ein Rechtsschutzversicherer hat gegen einen Rechtsanwalt keinen Schadensersatzanspruch aus übergegangenem Recht, wenn eine etwaige Pflichtverletzung nicht kausal für den Schaden ist, den der Versicherer ersetzt verlangt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherer nicht konkret vorgetragen und keinen Beweis dafür angetreten hat, wie...mehr

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ZAP 11/2016, Anwaltshaftung: Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

(BGH, Urt. v. 1.12.2015 – X ZR 170/12) • Den vom Schutzrechtsinhaber im Hinblick auf eine Schutzrechtsverwarnung eingeschalteten Rechtsanwalt trifft gegenüber dem später Verwarnten eine Garantenpflicht dahin, den Schutzrechtsinhaber nicht in einer die Rechtslage unzutreffend einschätzenden Weise über die Berechtigung der Schutzrechtsverwarnung zu beraten. Geht die unberechti...mehr

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ZAP 18/2016, Anwaltshaftung: Zuständigkeit deutscher Gerichte nach dem Luganer Übereinkommen

(OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2016 – 28 U 99/15) • Fällt ein in Deutschland als Verbraucher abgeschlossener Anwaltsvertrag in die berufliche Tätigkeit von in Zürich ansässigen Rechtsanwälten, die ihre Tätigkeit nicht nur auf die Schweiz, sondern auch auf mehrere andere Staaten – u.a. auf Deutschland – ausgerichtet haben, ist nach Art. 15 Abs. 1 lit. c des Luganer Übereinkommens II...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltshaftung: Unterzeichnen des Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

(BGH, Beschl. v. 14.3.2017 – XI ZB 16/16) • Ein Rechtsanwalt, der einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift auch dann die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes, wenn seiner Unterschrift maschinenschriftlich der Name des anderen Rechtsanwalts beigefügt wird. Damit hat der Unterzeichnende zu erkennen...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / IX. Dritthaftung

Der Dritthaftung von Rechtsberatern und Wirtschaftsprüfern gegenüber Nichtmandanten kommt in der Rechtspraxis eine wachsende Bedeutung zu. Hierfür ist in erster Linie die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter maßgeblich. Aber auch die deliktische Haftung des Rechtsberaters gegenüber Nichtmandanten ist praxisrelevant (D. Fischer, in: Handbuch der Anwalt...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 1. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Ein Anwaltsvertrag hat auch ohne ausdrückliche Regelung Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten, sofern sich dies aus einer maßgeblich durch das Prinzip von Treu und Glauben geprägten ergänzenden Auslegung des Beratervertrags ergibt (BGH ZAP EN-Nr. 244/2016 = WM 2016, 1562 Rn 26; ZAP EN-Nr. 715/2016 = NJW 2016, 3432 Rn 17; D. Fischer, in: Handbuch der Anwaltshaftung, § 10 Rn...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / IV. Pflichtverletzung des Rechtsanwalts

Darlegungs- und beweispflichtig für eine Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung des Anwalts ist grundsätzlich der Mandant, der Schadensersatz begehrt (BGH DB 2014, 2399 Rn 16). Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung werden die mit dem Nachweis einer negativen Tatsache verbundenen Schwierigkeiten dadurch ausgeglichen, dass die andere Partei die behauptete Feh...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmediator: Umfang der Beratungspflicht

(OLG Stuttgart, Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16) • Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Ein Mediator kann daher bei einem unterbliebenen Ausgleich von Rentenanwartschaften haften. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Versorgungsausgleich nach der K...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / VII. Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB)

Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann sich der Anwalt regelmäßig nicht auf ein Mitverschulden des Mandanten berufen, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insbesondere Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem Inhalt des Anwaltsvertrags allein Sache des Anwalts ist, einen Schaden seines Auft...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 2. Konsolidierte Schadensberechnung

Mit den Grundsätzen der konsolidierten Schadensberechnung hat sich der BGH in drei aktuellen Leitentscheidungen befasst und diese Berechnungsart weiter präzisiert. Bezugspunkt des Gesamtvermögensvergleichs ist i.d.R. das Vermögen des Geschädigten, nicht dasjenige Dritter. Grundsätzlich kann aufgrund eines Vertrags nur derjenige den Ersatz eines Schadens verlangen, bei dem de...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 2. Pflichten bei Abschluss eines Prozessvergleichs

Der Abschluss eines Prozessvergleichs birgt für den Anwalt die Gefahr von Fehlerquellen und Haftungsrisiken in besonderem Maße (Zimmermann ZAP F. 13, S. 2135). Die in diesem Zusammenhang maßgeblichen Pflichten hat der BGH mit Urteil vom 14.7.2016 (ZAP EN-Nr. 746/2016 = NJW 2016, 3430) präzisiert: Danach ist der Anwalt im Rahmen von Verhandlungen zum Abschluss eines gerichtli...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 5. Rechtswahl

Nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit. a Rom II-VO können die Unfallbeteiligten nachträglich eine Rechtswahl treffen. Danach liegt es scheinbar nahe, dass die deutschen Prozessbevollmächtigten vor dem deutschen Gericht deutsches Sachrecht wählen. Allerdings darf der Rechtsanwalt ohne Einwilligung des Mandanten keine nachteilige Rechtswahl treffen (zutreffend Bachmeier, D/EU Rn 241). ...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Eröffnung des Anwendungsbereichs

Nach dem Gesetzeswortlaut untersagt § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO die Vermittlung von "Aufträgen" und meint hiermit "Mandate". Hinweis: Die Norm soll den Preiswettbewerb und den gewerblichen Handel mit Mandaten verhindern, die Weitergabe von Mandaten ist jedoch möglich und soll es auch bleiben. Das Verbot erfasst daher etwa nicht das praxisübliche, selten rein altruistisch motiviert...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 3. Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises

Auf diese Beweismittel kommt es nicht an, wenn im Rahmen der Anwaltshaftung die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins der Regressklage bereits zum Erfolg verhelfen. Hierzu gehören insbesondere die Grundsätze der Vermutung beratungsgerechten Verhaltens, für die kein Änderungsbedarf, etwa in Angleichung an die Grundsätze zur Beweislastumkehr in Kapitalanlagesachen, best...mehr

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zfs 7/2016, Haftung des Anw... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht die wenig befriedigende Behandlung der Konstellation deutlich, dass ein Anwalt möglicherweise nicht nachdrücklich genug auf einen rechtlichen und auch entscheidungserheblichen Gesichtspunkt hinweist und das angerufene Gericht deshalb zu einer Fehlentscheidung kommt. In einer Passage des Urteils macht der BGH voller Empathie Irrtumsmöglichkeiten des Ric...mehr

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zfs 7/2016, Haftung des Anw... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… I. Das BG hat ausgeführt, es fehle an einer objektiven Pflichtverletzung des Bekl.. Dieser habe ausweislich der Klageschrift des Vorprozesses vorgetragen, dass der Abschluss einer All-Risk-Versicherung vereinbart gewesen sei, die D-GmbH jedoch abredewidrig eine Seetransportversicherung mit C-Klausel abgeschlossen habe. Die behauptete Vereinbarung, eine All-Risk-Versic...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / Sachverhalt

Die Kl. hatte gegen die Bekl., die gemeinsam eine Anwaltssozietät betrieben, Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend gemacht. In dem von der Kl. zunächst angestrengten Mahnverfahren haben sich die Rechtsanwälte dieser Sozietät selbst vertreten. Nach Übergang in den Rechtsstreit haben die Bekl. – auf Weisung ihres Haftpflichtversicherers – die auf Anwaltshaftung sp...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist." Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen,...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat gegen die Beklagten, die eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben, Schadenersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend gemacht. In dem von der Klägerin zunächst angestrengten Mahnverfahren haben diese sich selbst vertreten. Nach Übergang in den Rechtsstreit beauftragten die Beklagten die auf Anwaltshaftung spezialisierte Kanzlei ihrer nunmehrigen Prozessbevoll...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist. Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen, neben...mehr

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zfs 4/2016, Kein Haftpflich... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Hauptantrag" Mit dem Hauptantrag hat die Klage keinen Erfolg. Mit diesem Antrag macht der Kl. einen Direktanspruch gegen die Bekl. als Vermögensschadenhaftpflichtversicherer der D GmbH, die sich in der Insolvenz befindet, geltend (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG). Dabei handelt es sich nicht um einen versicherungsrechtlichen Anspruch, sondern der Dritte (hier der Kl.) mach...mehr

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FF 3/2016, Abänderung einer... / 2 Anmerkung

Der BGH befasst sich in der vorstehenden Entscheidung mit einem Problem, das in der anwaltlichen Praxis häufig übersehen wird, was haftungsträchtig werden kann. § 1578b BGB, wonach Ehegattenunterhalt für die Zeit ab Ehescheidung der Höhe und/oder der Dauer nach begrenzt werden kann, hat sich erwartungsgemäß zu einem der Hauptstreitpunkte nach der Reform des Unterhaltsrechts e...mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / Leitsatz

Zu den Voraussetzungen der Anwaltshaftung, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten nicht über die Möglichkeit informiert, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Zur Berechtigung von Beratungshilfe, wenn der Antragsteller einen Anwaltswechsel vornimmt. OLG Hamm, Urt. v. 30.4.2015 – I-28 U 88/14mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten ist unbegründet. 1. Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin von den Beklagten die Auszahlung von 11.365,00 EUR verlangen kann. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung (§§ 280 Abs. 1, 611, 675 BGB), denn die Beklagten haben es pflichtwidrig verabsäumt, die Klägerin auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme v...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten [Rdn 1053]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 1023]

Rdn 1024 Literaturhinweise: Augustin, Das Recht des Beschuldigten auf effektive Verteidigung, 2013 Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, 1994 ders., Einführung in die Strafverteidigung, 2. Aufl. 2013 ders., § 41, in: Widmaier/Müller/Schlothauer (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch, 2. Aufl. 2014 Dietrich, Die Haftung des Strafverteidigers, 2011 Fahrendorf/Mennemeyer/Terbi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 16 Hafemeister, Nutzerfreundlichere Gestaltung der Suchmaske für Insolvenzbekanntmachungen im Internet, NZI 2014, 77; ders., BGH fordert nutzerfreundliche Gestaltung der Suchmaske für Insolvenzbekanntmachungen, ZInsO 2014, 447 ff.; Heyer, Insolvenzbekanntmachungen und Datenschutz, ZVI 2015, 45; ders., Löschung von Schuldnerdaten über eine erteilte Restschuldbefreiung im D...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Voraussetzungen der Anwaltshaftung

Rz. 46 Während ein Richter nach § 839 Abs. 2 BGB nur bei vorsätzlicher Amtspflichtverletzung, also bei Rechtsbeugung (§ 339 StGB) haftet, dient als Rechtsgrundlage der Haftung des Rechtsanwalts die positive Vertragsverletzung, die seit der Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 in § 280 Abs. 1 BGB als Grundtatbestand für Leistungsstörungen normiert wurde. Danach muss d...mehr

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§ 1 Einführung / II. Anwaltshaftung

Rz. 45 Das Familienvermögensrecht birgt wegen seiner weiten Verzweigungen auch in andere Rechtsgebiete und wegen der Fülle der ergangenen Rechtsprechung, die sich immer wieder verändert, hohe Haftungsrisiken. Nicht umsonst zeigen vor allem Entscheidungen aus dem Anwaltshaftungsrecht dieses Problem auf. Hier immer den sichersten Weg zu wählen, stellt eine immense Herausforder...mehr

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§ 1 Einführung / 5. Verjährung bei Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung

Rz. 61 Nach einer Entscheidung des BGH[20] aus dem Jahr 2014 hat auch die Verjährung wegen anwaltlicher Falschberatung eine deutliche Verschärfung erfahren. Ansprüche von Rechtsanwälten verjähren nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 194 ff. BGB. Nach § 195 BGB ist ein Regressanspruch somit nach drei Jahren ab dem Schluss des Jahres verjährt, in dem der Anspruc...mehr