Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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§ 14 Lebensversicherung / IV. Versicherungsnehmerwechsel

Rz. 155 Bei einem Versicherungsnehmerwechsel handelt es sich um eine Übernahme des Versicherungsvertrags des Versicherungsnehmers durch einen Dritten.[165] Mit der Vertragsübernahme durch den Dritten scheidet der bisherige Versicherungsnehmer vollständig aus dem Vertragsverhältnis aus.[166] Der Versicherungsvertrag wird in der Gesamtheit seiner Rechte und Pflichten inhaltlic...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / e) Teilklage

Rz. 457 § 15 Abs. 1 d aa ARB 75 und neuerdings wieder § 17 Abs. 1 c bb 4. Spiegelstrich ARB 2010 sehen vor, dass der Versicherungsnehmer, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, vorab nur einen angemessenen Teil seiner Ansprüche einklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung des Restanspruches bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tei...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Krankenversicherungsrecht hat seit 2007 erhebliche Veränderungen erfahren, die sich nicht nur durch das neue Versicherungsvertragsgesetz ergeben haben, sondern auch durch eine Veränderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KK und MB/KT) sowie durch politische Entscheidungen, die sich in weiteren Gesetzen niedergeschlagen haben. Rz. 2 Anfang 2009 wurde vom ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Grad der Berufsunfähigkeit

Rz. 49 Häufig sehen die vertraglichen Regelungen vor, dass von einer Berufsunfähigkeit nur auszugehen ist, wenn der Versicherte zu einer bestimmten Prozentzahl nicht mehr in der Lage ist, seine vormalige Berufstätigkeit auszuüben (vgl. auch § 2 MB BUV/BUZ 22; zur Bestimmung des Grads siehe Rdn 48). In der Regel besteht Leistungspflicht bei einer mindestens 50 %igen Berufsunfä...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 23 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung geforderte erschöpfende Beratung und Belehrung des Mandanten nicht möglich. Die umfassende Aufklärung des Sachverhalts sollte für den Anwalt erste Priorität sein, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger Ursache für Regressansprüche gegen den Anwalt. Die relevante Re...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 480 Der Versicherer ist sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet.[1190] Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer durch die unrichtigen Angaben auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Arbeitsmarktrisiko und Beschäftigungschancen

Rz. 216 Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist nicht versichert. Dies leitet der BGH daraus ab, dass lediglich eine Berufsunfähigkeit "infolge" von Gesundheitsstörungen gemäß § 2 Abs. 1 BUZ zu einem entsprechenden Leistungsanspruch führt.[565] Der Versicherungsnehmer muss aber potenziell die Möglichkeit haben, im Vergleichsberuf eine freie Stelle zu finden.[566] Zur Beurteilung...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Lebensstellung bei Selbstständigen

Rz. 215 Einem ehemals Selbstständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar, auch wenn die Selbstständigkeit für das soziale Ansehen ein erhebliches Kriterium sein kann.[553] Ob dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Zuschnitt der vormaligen selbstständigen Tätigkeit ab. Ein Selbstständiger kann nach den U...mehr

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FoVo 11/2024, Wenn der Drit... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen der Drittschuldnerauskunft nach § 840 ZPO Die Drittschuldnerauskunft setzt zunächst nach § 840 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 ZPO voraus, dass der Gläubiger diese vom Drittschuldner verlangt. Dies ist auch im aktuellen wie im neuen Formular nach der ZVFV so vorgesehen. Gibt der Drittschuldner die Drittschuldnerauskunft nicht freiwillig ab, so kann diese nicht einge...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Keine tatsächliche Berufsausübung

Rz. 604 Der Versicherungsnehmer darf ferner nach § 1 Abs. 3 MB/KT seinen Beruf nicht tatsächlich ausüben. Die Rechtsnatur dieser Klausel ist streitig: Der BGH[415] formuliert in einem Nebensatz "Obliegenheit". Nach überwiegender Auffassung in der Literatur liegt ein Leistungsausschluss vor.[416] Rz. 605 Für den Umstand, dass der arbeitsunfähige Versicherte, seine berufliche T...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Haftungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger – Patient

Rz. 34 Die allgemeine Betriebshaftpflicht baut auf den AHB auf und erfasst die spezifischen betrieblichen Haftungsrisiken, für weitere spezielle Haftungsbereiche hat die Versicherungswirtschaft spezifische Versicherungsprodukte entwickelt, z.B. Produkt- oder umweltschaftliche Bedingungen. Zur Beschreibung der möglichen Haftung in Ergänzung zu den AHB dienen die "Besonderen B...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 299 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadensersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Gefahren aus Betrieb, Beruf, Amt etc. – A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1 S. 1 und S. 2 (1) BBR-PH

Rz. 148 Nur das Privatleben fällt unter den Versicherungsschutz. Nach A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1. S. 1 bzw. S. 2 (1) BBR-PH sind Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes nicht versichert. Nach den BBR-PH gilt dies auch für das Ehrenamt und die verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art. Gem. A 1 Ziff. 6.2 AVB-PHV sind nichtverantwortliche ehrenamtli...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Rz. 129 In der nichtindustriellen Feuerversicherung werden die versicherten Sachen in einer so genannten Pauschaldeklaration im Antragsformular näher umschrieben. Danach umfasst der Versicherungsschutz als versicherte Sachen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte von Waren und Rohstoffen. Rz. 130 Ausdrückliche Erwähnung findet in der Pauschaldeklar...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Mehrfachversicherung

Rz. 169 Im Rahmen der Mehrfachversicherung sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden. Mitversicherung (1.) ist die Versicherung ein und desselben Risikos gegen dieselbe Gefahr durch mehrere Versicherer, die im Einverständnis miteinander handeln, wobei jeder Versicherer das Risiko nur zum Teil übernimmt. Im Bereich der Schadensversicherung wird die Mitversicherung vo...mehr

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AGS 11/2024, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten unterliegt dem aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Missbrauchsverbot. Im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die obsiegende Partei für das vorangegangene gerichtliche Verfahren einen Rechtsanwalt beauftragen durfte und dies objektiv notwendig war. Die Hinzuziehung ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 172 § 206 Abs. 1 S. VVG bestimmt nunmehr, dass "jede" Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 S. 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen ist. Nach dem Wortlaut betrifft dies sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung einer Krankheitskostenversicherung im Volltarif. Rz. 173 Betreffend ein...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Verfrühte Scheidungsanträge

Mitunter wird versucht, die für den Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich maßgeblichen Stichtage durch verfrühte Scheidungsanträge gezielt zu beeinflussen. Grund dafür ist u.a., dass entweder ein größerer Geldbetrag vom Antragsteller erwartet wird (z.B. eine Abfindung des Arbeitgebers) und vorher der Scheidungsantrag deshalb noch gestellt werden soll oder aber die Bewer...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 5.1 Bemessungsgrundlagen

Die Umlage bemisst sich nach einem Prozentsatz der Bruttoarbeitsentgelte derjenigen Arbeitnehmer, die ergänzende Leistungen der Winterbauförderung erhalten können, also der gewerblichen Arbeitnehmer.[1] Für die Umlage kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Praxis-Beispiel Abgrenzung der gewerblich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Zumutbarkeit der Betriebsumorganisation bei Selbstständigen

Rz. 99 Berufsunfähigkeit liegt bei einem mitarbeitenden Betriebsinhaber erst dann vor, wenn dieser auch bei Vornahme möglicher und zumutbarer Umorganisation seines Betriebes, die ihm keine auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbuße eintragen würde, außerstande bleibt, in einem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang im Betrieb mitzuarbeiten.[245] ...mehr

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Z / 16 Zeuge, Vernehmung, Vernehmungsbeistand [Rdn 4282]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Neue berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse

Rz. 347 Der Versicherer hat Verweisungsmöglichkeiten, die ihm schon bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses zur Verfügung standen und die er nicht genutzt hat, auch für die Zukunft verloren.[837] Die Regelung des § 9 Abs. 1 MB BUV 22/§ 6 Abs. 1 MB BUZ 22 eröffnet dem Versicherer bei unverändertem Gesundheitszustand des Versicherten deshalb nur dann den Weg zu einer Einstellu...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Versicherungswert (A 14.1 VHB 2022)

Rz. 226 Seit den VHB 92 unterscheiden die VHB nicht mehr zwischen dem Zeitwert und dem Wiederbeschaffungswert. Versicherungswert ist stattdessen bei Totalschaden, d.h. Verlust oder völliger Zerstörung eines versicherten Hausratgegenstandes, der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Güte und Beschaffenheit in neuwertigem Zustand (A 14.1.1 VHB 2022). Die Hausratversicher...mehr

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AGS 11/2024, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Grundlage Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die dem Gegner erwachsenden Kosten zu erstatten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Für die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts bestimmt § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ZPO, dass diese in allen Prozessen zu erstatten sind. Das B...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / III. Entwicklung und Verbreitung der Vertrauensschadenversicherung

Rz. 7 Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Wirtschaftskriminalität überrascht der nach wie vor vergleichsweise geringe Verbreitungsgrad der VSV in Deutschland.[23] Während die VSV als Fidelity Insurance und Fidelity Bond in den USA zu den Standardprodukten der Unternehmen gehört,[24] wird die Bedeutung der VSV hierzulande noch als gering beschrieben.[25] Entwicklungsgesc...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 359 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 22/§ 6 Abs. 2 BUZ 22).[862] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 22/§ 6 A...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sonderbedingungen für Definition der Berufsunfähigkeit und Verweisung

Rz. 116 Für einige Berufsgruppen sind besondere Bedingungen auf dem Markt, die unter bestimmten Bedingungen eine Fiktion der Berufsunfähigkeit und eine nur eingeschränkte Verweisbarkeit statuieren. Das hat seinen Grund darin, dass Angehörige dieser Berufsgruppen, die ihren konkreten Beruf nicht mehr ausüben können, kaum die Möglichkeit haben, eine andere Tätigkeit auszuüben,...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 4.2 Antrag des Arbeitgebers auf Verteilung der Betriebsausgaben

Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Arbeitgeber unwiderruflich beantragt, die bei der Übertragung entstehenden zusätzlichen Betriebsausgaben erst in den auf die Übertragung folgenden 10 Wirtschaftsjahren verteilt steuerlich abzuziehen.[1] Hierdurch wird vermieden, dass sich die durch die Übertragung ausgelösten Betriebsausgaben unmittelbar steuermindernd auswirken, wä...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.3 Übertragung der Versorgungszusage

In den Fällen, in denen der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen Anwartschaft nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG und § 4 Abs. 3 BetrAVG übertragen wird, übernimmt der neue Arbeitgeber das angesammelte Versorgungskapital vom bisherigen Arbeitgeber und erteilt eine neue wertgleiche Versorgungszusage. Der Übertragungswert ist gesetzlich festgelegt[1] und bleibt steuerfrei [2], wenn d...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.2 Übernahme der Versorgungszusage

Im Fall der Übernahme der Versorgungszusage nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG liegt lediglich ein Schuldnerwechsel vor. Die Zusage wird vom neuen Arbeitgeber unverändert übernommen und weitergeführt. Der Vorgang bleibt ohne lohnsteuerliche Folgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung sowohl beim alten als auch beim neuen Arbeitgeber über einen Pension...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Die betriebliche Altersversorgung ist für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers verpflichtend nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zu schützen. Träger der Insolvenzsicherung, der bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers für dessen Verpflichtung einsteht, ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.7 Pauschalbesteuerte Übereignung von PC, Smartphone & Co.

Eine Pauschalierung mit 25 % ist zulässig, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Datenverarbeitungsgeräte unentgeltlich oder verbilligt übereignet; das gilt auch für Zubehör, wie Monitor oder Drucker, und für die Internetgebühren. Neben dem PC gelten auch Notebooks, Netbooks und Tablets als Datenverarbeitungsgeräte im Sinne ...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern die Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz häufig über die gesetzlich eingerichtete Insolvenzsicherung hinaus zusätzlich privatrechtlich ab. Diese privatrechtliche Absicherung erfolgt z. B. über das Modell der doppelseitigen Treuhand (sog. Contractual Trust Agreement – CTA-Modelle). Im Rahmen einer V...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.3 Personalrabatte bis 1.080 EUR

Personalrabatte, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund ihres Dienstverhältnisses bei der Überlassung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen seiner eigenen Produktpalette gewährt, sind bis 1.080 EUR im Kalenderjahr kein geldwerter Vorteil, also nicht steuer- und abgabenpflichtig.[1] Außerdem wird ein Wertabschlag von 4 % gewährt. Dies gilt für die So...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.1 Privatnutzung von Computer, Tablet und Handy

Steuerfrei bleiben die Vorteile aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör. Ebenso die geldwerten Vorteile aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.[...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern darüber hinaus ihre Verpflichtungen aus einer Direkt-/Pensionszusage häufig zusätzlich privat ab. Dies geschieht z. B. durch die Übertragung von entsprechenden Vermögenswerten auf einen Treuhänder. In diesen Fällen besteht bei Insolvenz des Arbeitgebers die Möglichkeit des steuerfreien Erwerbs der Ansprüche durch den Arbeitnehmer. Allerdings gilt dies nur...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.2 Steuerfreier Kindergartenzuschuss

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kindergartenbeiträgen für nicht schulpflichtige Kinder eines Arbeitnehmers sind steuerfrei[1], soweit diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt werden.[2] Sie können auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen geleistet werden.[3] Gleichgültig ist, ob die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder ...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 2.3 Wechsel zwischen externen und internen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einem internen Durchführungsweg (Direktzusage oder Zusage auf Unterstützungskassenleistungen) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung), rechnet ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag zum Arbeitslohn. [1] Der Vorgang ist wirtschaftlich so zu be...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.1 Portabilität nach dem Betriebsrentengesetz

Die Mitnahme von gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist im Betriebsrentengesetz [1] geregelt (Portabilität). Neben der einvernehmlichen Übernahme bzw. Übertragung zwischen dem Arbeitnehmer, dem alten sowie dem neuen Arbeitgeber[2] kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung der Anwartschaft auf...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.1.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen im Rahmen eines Mitarbeiter-PC-Programms

Für die Beitragsfreiheit wird verlangt, dass die Arbeitgeberleistung "zusätzlich zu Löhnen und Gehältern" gewährt wird. Diese Voraussetzung ist bei einer Entgeltumwandlung jedoch nicht erfüllt. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind der Auffassung, dass als Wert für die Nutzungsüberlassung das Nutzungsentgelt anzusetzen ist, das i. d. R. dem Betrag der Gehaltsu...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 1 Vorteile einer Vergütungsoptimierung

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich regelmäßig die Frage, wie die Entgeltzahlungen hinsichtlich der lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung optimiert werden können. Was "kostet" den Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung tatsächlich? Bzw. aus Arbeitnehmersicht: Was bleibt von einer Lohnerhöhung übrig? Praxis-Beispiel Gehaltserhöhung von 100 EUR – Was sie den Ar...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 6 Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse

Arbeitgeberleistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse führen grundsätzlich nicht zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Eine Gehaltsumwandlung zugunsten derartiger Leistungen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht zulässig. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein entgeltliches Rechtsgeschäft ab...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 8 Anrufungsauskunft

Vor dem endgültigen Abschluss geänderter Verträge sollten die Änderungsverträge, alle zugehörigen Begleitunterlagen und eine Stellungnahme zu den erwarteten steuerlichen Folgen dem Finanzamt im Wege einer Anrufungsauskunft vorgelegt werden.[1] Das Finanzamt erhält im Vorfeld die Möglichkeit, die steuerliche Behandlung durch den Arbeitgeber zu bestätigen oder aber auf evtl. u...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 5 Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf eine Pensionsgesellschaft

Konzerne gehen teilweise dazu über, die aus Direktzusagen resultierenden Pensionsverpflichtungen der einzelnen Konzerngesellschaften ohne inhaltliche Änderung der Zusagen in konzerneigenen Pensionsgesellschaften zu bündeln. Bei aktiven Arbeitnehmern wird die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen durch einen Schuldbeitritt [1] bewirkt, was zur Folge hat, dass die Pensionsges...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.10 Pauschalbesteuerter Fahrtkostenzuschuss

Der Arbeitgeber kann Fahrtkostenzuschüsse zu den Aufwendungen der Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung ist, dass die Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzukommen. Maßgeblich für die Höhe des pauschalierbaren Betrags sind die tatsächlichen Aufwendungen des Mitarbeiters, der Zuschuss d...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.5 Überlassung eines Fahrrads/E-Bikes

Überlässt der Arbeitgeber Mitarbeitern ein betriebliches (E-)Fahrrad zur privaten Nutzung im Rahmen einer Entgeltumwandlung, wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 % eines auf volle 100 EUR abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich ...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.1.1 Handyankauf möglich

Die Erstattung von Telefonkosten für Mobilfunkverträge der Beschäftigten durch den Arbeitgeber ist auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von den Beschäftigten zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon den Beschäftigten unmittelbar danach wieder ...mehr