Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Satz 5)

Rz. 47 In § 11 Abs. 1 Satz 5 hat der Gesetzgeber als letzten Satz des sehr detailliert gehaltenen Absatzes – und daher eher "versteckt" – eine wissenschaftliche Generalklausel untergebracht. Die vom Ausschuss für Mutterschutz ermittelten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind zu beachten. Gerade im Hinblick auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Gefahrstoffen kommen de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 Das Mutterschutzgesetz ist im 2. Abschnitt unterteilt in 3 relevante Unterabschnitte zum Gesundheitsschutz. Zunächst in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) mit Regelungen zu Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Beschäftigungsverboten, Lage und Dauer der Arbeitszeiten, Vorschriften zu Mehrarbeit, Verbot der Nachtarbeit, Verbot von Sonn- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umschulung / 2 Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Findet die Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, rechnen die gezahlten Vergütungen während der Umschulungszeit zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann im Rahmen des Dienstverhältnisses auch lohnsteuerfreie Vergütungsbestandteile zahlen (z. B. steuerfreie Reisekosten).[1] Nicht vom Arbeitgeber erstattete Aufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 5.1 Aufladen privater E-Bikes im Betrieb

Das elektrische Aufladen eines privaten E-Bikes des Arbeitnehmers, das verkehrsrechtlich als Kfz [1] gilt, im Betrieb des Arbeitgebers ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[2] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Als Betrieb i. S. d. Vorschrift gilt die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss in einigen Berei... / 1.2 Hintergrund

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen, wenn der untere Auslösewert des Tages-Lärmexpositionspegels LLEX,8h = 80 dB(A) bzw. des Spitzenschalldruckpegels LpC,peak = 135 dB(C) nicht eingehalten wird. Der persönliche Gehörschutz ist vom Arbeitgeber so auszuwähle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 In der bis Ende 2017 geltenden Fassung des Mutterschutzgesetzes hatte der Gesetzgeber in der Mutterschutzarbeitsverordnung bestimmte Gefährdungssituationen beschrieben, bei deren Vorliegen eine Beschäftigung in der Schwangerschaft unzulässig ist. Die Inhalte dieser Rechtsverordnung sind in der Neufassung seit 1.1.2018 nun direkt in das MuSchG übernommen worden. § 11 en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Unverantwortbare Gefährdung durch Akkord- und Fließbandarbeit (§ 11 Abs. 6)

Rz. 88 § 11 Abs. 6 [1] regelt das Verbot der Akkord- und Fließarbeit. Ausnahmen von diesem Verbot kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 26 Abs. 3 Nr. 7 MuSchG bewilligen. Akkordarbeit ist dabei die Umschreibung einer an Vorgaben orientierten Leistungserbringung (sog. Stückakkord, wenn sich die Bezahlung nach der Abarbeitung von Stückzahlen bemisst oder Zeitakkord, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8.2 Verhältnis der Einschränkungen nach § 4 zu den Beschäftigungsverboten nach § 3

Rz. 46 Die einschränkenden Beschäftigungsverbote nach §§ 4-8 MuSchG verbieten nur die Beschäftigung mit bestimmten Arbeitstätigkeiten und zu bestimmten Zeiten. Sie heben die Arbeitspflicht der Arbeitnehmerin, anders als ein Beschäftigungsverbot nach § 3, nicht generell auf. Der Arbeitgeber darf vielmehr der Arbeitnehmerin, die von einem Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.1 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal erheben, soweit er den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Ladevorrichtungen für E-Bikes übereignet. Sofern der Arbeitgeber von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht, gehört der geldwerte Vorteil nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 7 Aufzeichnungspflichten

Seit Juli 2020 besteht keine Aufzeichnungspflicht mehr in den Fällen, in denen der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Vorteile in der Form der Überlassung von Pedelecs gewährt. Dasselbe gilt für das Aufladen von verkehrsrechtlich als Kfz einzustufenden E-Bikes (sog. S-Pedelecs) an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers und für die arbeitgeberse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / Zusammenfassung

Begriff Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Für die steuer- und beitragsrechtliche Bewertung ist zu unterscheiden zwischen: Fahrrädern und "kleinen" E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h (sog. Pedelecs), die verkehrsrechtlich als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3 Gestellung betrieblicher Ladevorrichtungen

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebliche Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil befristet bis zum 1.1.2031 steuer- und damit auch beitragsfrei. Dies gilt auch, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. 3.1 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen Der Arbeitgeber kann die Lohns...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8.2 Nachteilsverbot

Rz. 97 Auch für die Prüfung der Folgen aus dem Vorliegen einer unzulässigen Tätigkeit gilt das Nachteilsverbot. Der werdenden oder stillenden Mutter darf aus der Beschäftigungsbeschränkung kein Nachteil erwachsen. Das ist europäisches Recht[1] und gilt für Vergütung wie für weitere soziale Leistungen des Betriebes und das generelle Verbot einer diskriminierenden Benachteilig...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss in einigen Berei... / Zusammenfassung

Überblick Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten. Lärmschwerhörigkeit entsteht in den meisten Fällen durch eine lange ungeschützte Einwirkung von hohen Schallintensitäten. Die Schädigung des Gehörs ist dabei die Aufsummierung von Einzelschäden. Eine Besserung eines erreichten Schadens gibt es nicht – eine Lärmschwerhörigkeit kann nicht geheilt werden. L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.1 Überlassung von E-Bikes bis 25 km/h (sog. Pedelecs) und Fahrrädern

Die Überlassung eines Pedelecs oder eines normalen Fahrrads führt nur in den Fällen einer Barlohnumwandlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.[1] Der geldwerte Vorteil bestimmt sich nach einem Durchschnittswert.[2] Als Durchschnittswert sind 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 2 Störungen bei der Abwicklung

Haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Nutzung/Überlassung eines Dienstrades getroffen, können sich Änderungen im Arbeitsverhältnis unter bestimmten Umständen auch auf die Dienstradvereinbarung auswirken. 2.1 Entgeltfortzahlung und Leasing Erkrankt der Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, wer die Leasingraten zu zahlen hat. Mit dieser Frage hat s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Berechnung des voraussichtlichen Tages der Entbindung

Rz. 7 Für die Berechnung der Schutzfrist ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis ergibt. Neben dem ärztlichen Zeugnis steht gleichrangig das Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungshelfers. Die Feststellung eines voraussichtlichen Geburtstermins ist immer eine vage Prognose, jedoch kalendermäßig vorläufig angegeben u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Den AGB widersprechende Individualvereinbarungen

Rz. 6 Ziel der gesetzlichen Regelung ist, der individuellen Vertragsabrede volle Geltung zu verschaffen und sie nicht durch AGB konterkarieren zu lassen. Daher wird von der individuellen Vertragsabrede kraft § 305b BGB nicht nur eine AGB-Bestimmung verdrängt, die gerade auf das Gegenteil des individualvertraglich Geregelten abzielt, sondern auch solche Bestimmungen, die mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4.1 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Der Entgeltverzicht vermindert die Berechnungsgrundlage für die zu entrichtenden Steuern. Eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung setzt voraus, dass der Entgeltverzicht auf künftig fällig werdende Entgeltansprüche gerichtet und arbeitsrechtlich zulässig ist.[1] Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann nie rechtswirksam unterschritten werden. Dies gilt se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Beschäftigungsverbot und Krankheit

Rz. 31 Die Schwangerschaft wie auch die Entbindung sind keine Krankheiten, sondern natürliche Prozesse eines biologischen Vorgangs.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 3 und Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit schließen sich wechselseitig aus[2], es handelt sich um unterschiedliche Sachverhalte, die unabhängig voneinander festzustellen sind. Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Katalog der Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

Rz. 26 § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 nimmt in den Buchstaben a bis e Gefahrstoffe in Bezug, die mutterschutzrechtlich bedeutsame Einstufungskriterien des Anhangs I der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen. Die Bezeichnung der Gefährdungskategorien ist an die darin enthaltene Nomenklatur und an die dort vorgesehene konzeptionelle Herangehensweise zur Identifikation von Gefah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1)

Rz. 5 Der Begriff "Schutzfrist vor der Entbindung" wird in § 3 Abs. 1 gesetzlich bestimmt. Der Arbeitgeber darf eine Schwangere 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen. Die Regelung übernimmt redaktionell überarbeitet den Regelungsgehalt des früheren § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 MuSchG a. F. Dieses Beschäftigungsverbot ist dispositiv. Die Schwangere kann sich durch ausdr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Vorliegen einer Schwangerschaft als notwendige Voraussetzung

Rz. 6 Das Beschäftigungsverbot kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für werdende Mütter in Betracht (wobei das Mutterschutzgesetz nach § 1 Abs. 4 für jede "Person gilt, die schwanger ist"). Eine Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Entstehen des Beschäftigungsverbots. Nach der medizinischen Definition liegt eine Schwangerschaft ab der Einnistung der befruchteten Eiz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4 Leasingverträge bei Elektrofahrrädern

In der Praxis werden im Zusammenhang mit Elektrofahrrädern häufig Leasingverträge abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist dabei der Leasingnehmer. Dem einzelnen Arbeitnehmer wird dann das Dienstfahrrad unentgeltlich zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der Leasingraten erfolgt häufig durch einen Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers in Höhe der Leasingrate. 4....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 5.2 Aufladen betrieblicher E-Bikes

Wird ein E-Bike des Arbeitgebers, das verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen ist, dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen und der geldwerte Vorteil nach der sog. Listenpreismethode ermittelt, ist der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen des Kfz bereits mit der 1-%-Regelung abgegolten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 2 Geldwerter Vorteil aus dem Aufladen

Soweit der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, besteht auch Beitragsfreiheit.[1] Gleiches gilt, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. Diese steuerrechtliche Förderung galt zunächst befristet für vor dem 1.1.2021 angeschaffte Fahrzeuge. Die Frist wurde auf Zeiträume ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 11 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Die Ausübung einer in § 11 beschriebenen unzulässigen Tätigkeit vermutet das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung. Der Begriff der "Gefährdung" bezeichnet – im Unterschied zum Rechtsbegriff der "Gefahr" – die Möglichkeit eines Schadens ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit. Dieser aus dem Arbeitsschutz bekannte Gefähr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Unverantwortbare Gefährdung durch belastete Arbeitsumgebung (§ 11 Abs. 4)

Rz. 69 Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie einer belastenden Arbeitsumgebung in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr ungeborenes Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Rz. 70 Die Merkmale einer belastenden Arbeitsumgebung werden in Satz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Fristenberechnung

Rz. 24 Vorzeitig ist eine Geburt immer dann, wenn sie tatsächlich kalendarisch vor dem errechneten Geburtstermin liegt, aber keine Frühgeburt mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm vorliegt. Bei einer Frühgeburt sowie bei diesen sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist zusätzlich um den Zeitraum nach § 3 Abs. 1 Satz 3, der vor de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4.2 Beitragsrechtliche Auswirkungen bei Übereignung nach Ende des Leasingvertrags

Die Leasingverträge sehen im Regelfall eine Kaufoption des Arbeitnehmers am Laufzeitende vor. Der Arbeitnehmer kann dann das Elektrofahrrad von dem Leasinggeber zu einem Preis von z. B. 10 % der unverbindlichen Preisempfehlung bei Beginn des Leasingvertrags erwerben. Der Preis liegt jedoch im Regelfall deutlich unter dem Preis, der üblicherweise für ein vergleichbares gebrauc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Schutzfristen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2)

Rz. 13 Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Satz 1 der Regelung übernimmt in Teilen den Regelungsgehalt des alten § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG und definiert den Zeitraum der nachgeburtlichen Schutzfrist. Die Berechnung der Frist erfolgt mit der Feststellung der Geburt als Ereignis und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Einhaltung von Grenzwerten – Sicherheitsdatenblätter

Rz. 40 Die Verwendung von Gefahrstoffen begründet zunächst einmal eine Gefährdung. Die Vermutung des Ausschlusses einer Gefährdung gilt, wenn – neben der stofflichen Beschreibung – arbeitsplatzbezogene Vorgaben [1] eingehalten werden. Diese finden sich in den Gefahrstoffverordnungen und gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Berührung mit den Stoffen erfolgen könnte. Definitio...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 42 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 eröffnen keine Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats. Insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das MuSchG enthält zwingende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für die Festlegung von Beschäftigungsverboten im Weg ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Benannte Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 liegt eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 insbesondere dann vor, wenn die schwangere Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie den in den Nrn. 1-3 benannten Gefahrstoffen ausgesetzt ist. Satz 2 nimmt damit eine Konkretisierung für die Prüfung nach Satz 1 vor: Ist eine schwangere Frau diesen beispielhaft gena...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Unverantwortbare Gefährdung durch körperliche Belastungen oder mechanische Einwirkung (§ 11 Abs. 5)

Rz. 75 § 11 Abs. 5 [1] regelt den Schutz vor Gefährdungen bei körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen. Die Regelung entspricht in ihrem Aufbau der Regelung des Abs. 1. Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 5.6 Anwendungszeitraum

Die Steuerbefreiungs-[1] bzw. Pauschalierungsvorschriften[2] sind anzuwenden auf Vorteile, die in einem nach dem 31.12.2016 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31.12.2016 zugewendet werden. Die Pauschalierungsvorschrift ist letztmalig anzuwenden auf Vorteile, die in einem vor dem 1.1.2030 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 5.3 Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung im Zusammenhang mit E-Bikes, die als Kfz gelten, ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umschulung / 2 Berufliche Umschulung

Die berufliche Umschulung (auch: "betriebliche Umschulung") ist in § 1 Abs. 5 BBiG erwähnt. Die Vorschrift lautet: "Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen." Ziel der beruflichen Umschulung muss auch nicht der Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sein. Jede berufliche Umschulungsmaßnahme muss aber nach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 2 Pflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltabrechnung

Die Berechnung der Arbeitsentgelte muss durch korrekte Erfassung der Entgeltarten in den Lohnabrechnungsprogrammen sowie durch geeignete Aufzeichnungen – insbesondere Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitszeiten – nachvollziehbar sein.[1] Werden Arbeitnehmern üblicherweise Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährt, so muss sichergestellt werden, dass diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.1 Summenbeitragsbescheid

Der prüfende Rentenversicherungsträger kann die Höhe der Arbeitsentgelte schätzen, wenn der Arbeitgeber über keine vollständigen Aufzeichnungen verfügt, die es ermöglichen, im Rahmen von Betriebsprüfungen das geschuldete Arbeitsentgelt einschließlich der Entgeltfortzahlung personen- und zeitraumbezogen festzustellen und dadurch die Versicherungs- oder Beitragspflicht bzw. die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungskonten a... / 5 Erstattung von Aufwendungen gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz

Seit 2006 betrifft es fast alle Arbeitgeber: die Teilnahme am Umlage- und Ausgleichsverfahren der Krankenkassen gemäß AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz). Dabei werden allen Arbeitgebern über die Umlage 2 die Mutterschaftsaufwendungen und Arbeitgebern mit bis zu 30 Beschäftigten außerdem über die Umlage 1 die Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Über...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.2 Anspruch und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts

Der Anspruch auf Arbeitsentgelt und dessen Zusammensetzung bestimmt sich auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Vereinbarungen. Dazu verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber zur Niederschrift der wesentlichen Vertragsvereinbarungen. Aus der Niederschrift müssen sich u. a. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen und sonst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.3 Steuern und Beiträge bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.[1] Die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertagsarbeit schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein, Gleiches gilt für Sonntagszuschläge.[2] Bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeit zu den begünstigten Zeiten geleistet wurden. Da keine tats...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.2 Personenbezogene Schätzung des geschuldeten Arbeitsentgelts

Zum Nachweis der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der für geleistete Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlten Zuschläge verfügt der Arbeitgeber im Regelfall über entsprechende Aufzeichnungen. Anderenfalls wäre die Sozialversicherungsfreiheit dieser Zuschläge nicht nachgewiesen und es müsste für die gezahlten Beträge vom prüfenden Rentenversicherungsträger Beitragsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 9 Umlagen und Umlageverfahren

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sieht vor, dass alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten an dem Umlageverfahren zum Ausgleich der Aufwendungen bei Mutterschaft (sogenanntes "U2-Verfahren") teilnehmen. Das Umlageverfahren U1 beschränkt die Umlagepflicht auf Arbeitgeber bis maximal 30 Vollzeitbeschäftigte. Arbeitgeber sind gemäß AAG verpflichtet, am Uml...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 18.2 TVöD-S)

Nach § 18.2 Abs. 1 Satz 1 TVöD-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des TVöD-S um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetzt. Eine einseiti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 9.1 Umlage 1 – Entgeltfortzahlungsversicherung für Krankheitsaufwendungen

Arbeitgeber mit bis zu 30 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern haben die Umlage 1 (U1) für Erstattung der Aufwendungen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit an die Krankenkasse abzuführen, in der die jeweiligen Arbeitnehmer versichert sind, und zwar für die bei ihnen beschäftigten Arbeiter, Azubis und Angestellten, auch für geringfügig Beschäftigte. Von der Zahlung der Umlage ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.5 Personalratsmitglieder

Für freigestellte Personalratsmitglieder gilt das Entgeltausfallprinzip. Sie erhalten sowohl den garantierten als auch den variablen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Da für den garantierten und den unternehmenserfolgsbezogenen Anteil die individuelle Leistung nicht von Relevanz ist, sind bei der Ermittlung der Höhe keine praktischen Probleme zu erwarten. Für die Ermittlung...mehr