Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.3 Dringender Tatverdacht

Der Verdacht einer Straftat oder Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers muss bei einer Verdachtskündigung dringend sein. Bei kritischer Prüfung durch einen verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber muss sich ergeben, dass eine auf Beweisanzeichen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die Tat gerade dieses Arbeitnehmers besteht.[1] Hierbei ist einerseit...mehr

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FoVo 02/2022, Vollstreckung... / 1 Der Fall

Streit um speicherbare Daten Die Parteien streiten über die Erteilung einer Datenkopie. Der Kläger war bei der Beklagten im Januar 2019 als Wirtschaftsjurist beschäftigt. Mit seiner Klage hat er u.a. Auskunft über seine von der Beklagten verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie die Überlassung einer Kopie dieser Daten gem. Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Daten...mehr

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zfs 02/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … . II. Die als sofortige Beschwerde auszulegende "befristete Erinnerung" des Klägers ist zwar zulässig, aber nicht begründet. 1. Da der Beschwerdegegenstand den Wert von 200,00 EUR überschreitet, ist die befristete Erinnerung unzulässig. Sie war umzudeuten in eine sofortige Beschwerde … . 2. Die sofortige Beschwerde des Klägers bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Das...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 4 Tatkündigung oder Verdachtskündigung?

Auch wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, die Verdachtsmomente gegen den Arbeitnehmer seien erdrückend, kann er sich dennoch auf den Ausspruch einer Verdachtskündigung beschränken, z. B., wenn er den Arbeitnehmer schonen oder vor Abschluss eines Strafverfahrens nicht einer Straftat bezichtigen möchte.[1] Der Arbeitgeber kann aber auch, wenn er objektiv nur einen Verdacht ha...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 3 Beurteilungszeitpunkt

Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung ist zunächst die Sachlage im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung. Maßgeblich sind die unstreitigen oder im Wege der Beweisaufnahme festgestellten Umstände, die zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben. Für die rechtliche Beurteilung, welche Umstände zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorgelegen ...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 1. Einzelfälle

Rz. 51 Ein interessanter Rechtsstreit wurde vor einiger Zeit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf[74] verhandelt. Eine Auszubildende postete auf ihrer Facebook-Seite den Satz "Ab zum Arzt und dann Koffer packen". Nach ihrer Krankmeldung machte sie Urlaub auf Mallorca und stellte später ihre Urlaubsbilder ins Netz. Der Arbeitgeber kündigte das Ausbildungsverhältnis fristlos mit ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / III. Beweisverwertung bei Internet- und E-Mail-Missbrauch

Rz. 68 Bei der Beurteilung, ob ein Beweisverwertungsverbot von Kenntnissen besteht, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Internet- und E-Mail-Nutzung des Arbeitnehmers erlangt hat, kommt es wieder wesentlich darauf an, ob die private Internet- und E-Mail-Nutzung erlaubt oder verboten wurde. Ist nur die dienstliche Nutzung erlaubt, so hat der Arbeitgeber ein Kontrollre...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / IV. Kostenerstattung für Überwachungseinrichtungen

Rz. 15 Wird eine Videoanlage präventiv eingesetzt, trägt der Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten selbst. Setzt der Arbeitgeber die Videoanlage hingegen repressiv ein und kann er den Arbeitnehmer aufgrund eines konkreten Verdachts einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführen, hat er einen Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen.[19] Es genügt indes nic...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Verdachtskündigung

Rz. 112 Die Verdachtskündigung ist ein besonderes Institut des Arbeitsrechts.[137] Ihr liegt nicht eine bereits erwiesene strafbare Handlung oder erhebliche Vertragsverletzung des Arbeitnehmers zugrunde, sondern der bloße Verdacht, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Das notwendige Vertrauen des Arbeitgeb...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / a) Exzessive Nutzung

Rz. 124 Unter einem Exzess versteht man eine das gewöhnliche Maß erheblich überschreitende Handlung. Dies gilt auch bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel. Nutzt ein Arbeitnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, insbesondere den Internetzugang und/oder das E-Mail-Programm in einer Art und Weise, die das übliche Maß erheblich überschreitet, handelt er e...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 3. Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer

Rz. 13 Gegenstand der Überwachung muss das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer sein. Unter Leistung versteht man dabei herkömmlicherweise die vom Arbeitnehmer in Erfüllung seiner vertraglichen Arbeitspflicht erbrachte Arbeit.[16] Verhalten ist also jedes für das Arbeitsverhältnis relevante Tun oder Unterlassen. Hiervon wird bereits begrifflich die Leistung mit einge...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / IV. Beweisverwertungsverbot

Rz. 65 Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Recherche gegen die Vorschriften der DSGVO oder des Bundesdatenschutzgesetzes, stellt sich die Frage, ob er die erhobenen Daten in einem späteren Rechtsstreit verwenden darf. Grundsätzlich kennt das deutsche Zivilprozessrecht kein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot.[96] Das Gericht entscheidet auf der Grundlage von § 286 ZPO ...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Weisungen zu Art und Weise der Nutzung

Rz. 96 Nicht zuletzt aus Gründen der Kostenkontrolle, der Überwachung der Arbeitszeiten und der Unfallverhütung kann ein Arbeitgeber ein Interesse daran haben, die Nutzung von Mobiltelefonen zeitlich oder sachlich einzugrenzen. Beispielsweise kann die Nutzung auf bestimmte Tageszeiten beschränkt werden, auf das (europäische) Inland oder auch darauf, das Mobiltelefon nicht wä...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VIII. Prozessuale Durchsetzung der Herausgabeansprüche

Rz. 47 Erfüllt der Arbeitnehmer seine Herausgabepflichten nicht, kann der Arbeitgeber auf Herausgabe klagen. Der Arbeitgeber muss die von ihm herausverlangten Gegenstände im Einzelnen genau bezeichnen und die Übergabe an den Arbeitnehmer darlegen und beweisen. Der Herausgabeanspruch soll bei entsprechender Eilbedürftigkeit im Wege der Einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgeri...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / a) Rufschädigung

Rz. 35 Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, wie er seine Freizeit gestaltet. Grenzen finden seine außerdienstlichen Aktivitäten jedoch dort, wo berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden. Denn der Arbeitnehmer hat aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflicht angemessen Rücksicht zu nehmen und die Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies vo...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Streitigkeiten

Rz. 122 Bei Streitigkeiten aus § 37 BetrVG muss zwischen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Ansprüchen unterschieden werden. Verfolgt das einzelne Betriebsratsmitglied gegenüber dem Arbeitgeber seine Entgeltfortzahlungsansprüche bzw. Freizeitausgleichsansprüche, handelt es sich um individualrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Für diese gilt das U...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Einleitung

Rz. 76 Der Arbeitgeber hat die persönlichen und sachlichen Kosten des Betriebsrats umfassend zu übernehmen. Die generelle Kostentragungspflicht ist in § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Für die nachfolgende Darstellung ist aber vorrangig die Naturalleistungspflicht in § 40 Abs. 2 BetrVG von Bedeutung. Danach hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die erforderlichen sachlichen Mittel ...mehr

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§ 11 Datenschutz / A. Neue gesetzliche Vorgaben an die Verarbeitung der Beschäftigtendaten

Rz. 1 Arbeitsverhältnisse sind, insbesondere bei Durchführung der betrieblichen Tätigkeiten durch Beschäftigte sowie Einsatz digitaler Mittel für die Steuerung des Einsatzes der Beschäftigten, undenkbar ohne das Entstehen und die Verarbeitung einer Vielzahl personenbezogener Daten der Beschäftigten. Viele Systeme werden erst effektiv, wenn eine Vielzahl personenbezogener Dat...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / b) Sexuelle Inhalte

Rz. 127 Wird festgestellt, dass ein Arbeitnehmer Internetseiten mit pornografischen Inhalten aufgerufen hat, wird allein aus diesem Grunde die Sanktion der fristlosen Kündigung erwogen. Es wurde bereits an verschiedener Stelle darauf hingewiesen (siehe auch Rdn 96), dass unterschiedliche Moralvorstellungen für sich genommenen keinen Trennungsgrund darstellen. Ist die Privatn...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Homeoffice und selbstständige Tätigkeit

Rz. 32 Zwar werden eine Vielzahl von Telearbeitsverhältnissen als Arbeitsverhältnisse zu qualifizieren sein.[55] Fehlt jedoch einmal die persönliche Abhängigkeit des im Homeoffice Tätigen vom Auftraggeber und ist er etwa in der Lage, selbstbestimmt seine Arbeit zu erbringen, so kann es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betr...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 3. Rechte der Beschäftigten

Rz. 51 Das Arbeitsschutzrecht ist von seiner Intention auf eine Verbesserung der Arbeitssituation der Beschäftigten ausgerichtet. Um diesen gesetzlichen Ansatz in der betrieblichen Praxis durchsetzen zu können, sind die Beschäftigten nach dem ArbSchG mit folgenden Rechten ausgestattet worden:mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Unzulässigkeit der Beweisverwertung bei fehlender Betriebsratsbeteiligung

Rz. 71 Weiterhin greift meist dann ein Beweisverwertungsverbot, wenn der Arbeitgeber Beweismittel mitbestimmungswidrig erlangt hat.[100] Rz. 72 Hinsichtlich der Frage der Annahme von Beweisverwertungsverboten ist die Einzelfallrechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten. In folgenden Fällen[101] wurden Beweisverwertungsverbote angenommen:mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / b) Unternehmensschädliche Äußerungen

Rz. 37 Der Arbeitnehmer hat alle Äußerungen zu unterlassen, die einem berechtigten Interesse des Unternehmens zuwiderlaufen, sofern die Meinungsäußerungsfreiheit hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Die Grundrechtsbetroffenheit des Arbeitnehmers ist in jedem einzelnen Fall gegen die Unternehmerinteressen abzuwägen.[49] Dabei gewährt Art. 5 GG einen weitgehenden ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung betrifft die widerstreitenden Interessen von Gläubiger und Schuldner, wenn der Bestand eines vorläufig vollstreckbaren Urteils wegen der Einlegung eines Rechtsmittels oder Einspruchs ungewiss ist. Es muss sich der Schuldner vor den Folgen einer Zwangsvollstreckung schützen können, andernfalls seinem Rechtsmittel oder Einspruch die Effektivität genommen w...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIII. Verfahren vor den Arbeitsgerichten (§ 42 Abs. 2 GKG)

Rz. 107 In Verfahren vor den Arbeitsgerichten wegen Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses oder wegen Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung ist der Streitwert nicht nach § 42 Abs. 1 GKG, sondern nach § 42 Abs. 2 GKG zu ermitteln, was zu ermäßigten Werten führt. Streitwert ist höchstens der Bruttoarbeitsverdienst für 3 Monate; Abfindungen werden nic...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / E. Wichtige Kostenvorschriften aus GKG, FamGKG und GvKostG

Rz. 7 An dieser Stelle soll eine Auswahl der für Sie bedeutsamsten Gebührenvorschriften des GKG, des FamGKG und des GvKostG aufgezeigt werden.mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / B. Der Geltungsbereich des GKG, des GNotKG und des FamGKG

Rz. 2 Gerichtskosten sind die für die Tätigkeit der Gerichte anfallenden öffentlichen Abgaben. Die Gerichtskosten sind insbesondere im GKG, im FamGKG und im GNotKG gesetzlich geregelt. Rz. 3mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XII. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO, § 51 FamGKG, § 42 GKG)

Rz. 95 Hinweis: Bei der Bewertung wiederkehrender Leistungen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Bewertungsvorschriften für den Zuständigkeitsstreitwert oder für den Gebührenstreitwert heranzuziehen sind. Es ist daher bei wiederkehrenden Leistungen notwendig, die Streitwertarten streng auseinander zu halten. Rz. 96 Wiederkehrende Leistungen sind solche, die sich aus dems...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / F. Vorauszahlungspflicht

Rz. 8 Teilweise müssen Sie die Gebühren für gerichtliche Verfahren vorausbezahlen. So ordnet § 12 Abs. 1 GKG an, dass bei einer Klage (gilt also nur in der ersten Instanz) dem Beklagten die Klageschrift erst nach Vorauszahlung der Verfahrensgebühr zugestellt werden soll. Vor den Arbeitsgerichten gilt dies nicht gemäß § 11 GKG. In Berufungs- und Revisionsverfahren sind die Ko...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.4 Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlich angeordneter Übergang des Arbeitsverhältnisses stellt keine Einstellung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD dar. Eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD erforderlich macht, liegt bei jeder Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor.[1] Eine solche Einstellung setzt voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neues A...mehr

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S / Sitzungspolizei [Rdn 2939]

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E / Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 2042]

Rdn 2043 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 4204]

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A / Adhäsionsverfahren [Rdn 354]

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung gilt für Urteile und Beschlüsse nach § 522 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluss v. 23.1.2018, VI ZR 453/17, juris). Sie will die Ergänzung des Urteils ermöglichen, wenn über die vorläufige Vollstreckbarkeit, über die von Amts wegen zu entscheiden ist, nicht entschieden wurde. Entgegen dem Wortlaut findet die Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die ...mehr

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Sonstiges

Rz. 128 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis fehlt bei einer Zuwendung, die auf einer > Auslobung iSv § 657ff BGB beruht. Das ist das öffentlich bekannt gemachte – also auch an Adressaten außerhalb des Betriebs gerichtete – Versprechen einer Belohnung für ein bestimmtes Handeln. Selten sind Fälle, in denen die Veranlassung durch das Dienstverh...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 2. Verweisung vom Arbeitsgericht

Rz. 140 Wenn der Prozess vor dem Arbeitsgericht begonnen und später an einen anderen Gerichtszweig verwiesen wird, so sind die vor dem Arbeitsgericht entstandenen Kosten nicht erstattungsfähig.[180] Dieses ergibt sich auch aus der Systematik des § 12a ArbGG. Wenn § 12a Abs. 1 S. 3 eine Regelung für den Fall der Verweisung zur Arbeitsgerichtsbarkeit schafft und die Kosten, we...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 1. Verweisung zum Arbeitsgericht

Rz. 136 Die Ausnahme von der Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG regelt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG. Die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten

Rz. 19 Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht drei wesentliche Unterschiede zu beachten: Rz. 20 1. Kostenvorschüsse werden nicht erhoben (§§ 6 Abs. 3, 9, 11 GKG). Deshalb ist es unvorteilhaft, in eine Klageschrift (Muster einer arbeitsrechtlichen Klage siehe § 9 Rdn 19) einen vorlä...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 4. Ortsverschiedenheit

Rz. 114 Fraglich ist die Bedeutung von § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen. Wie der Wortlaut dieser Vorschrift zeigt, muss kein Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts gewählt werden. Es kommt auf den Gerichtsbezirk an.[141] Fahrtkosten, die für die F...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 77 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 78 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / II. Terminsgebühr

Rz. 91 Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts, was...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / C. Die einzelnen Streitgegenstände

Rz. 42 Nach § 61 Abs. 1 ArbGG setzt das Arbeitsgericht im Urteil den Wert des Streitgegenstandes fest.[36] Es handelt sich dabei lediglich um einen Wert, der Bedeutung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels hat[37] und nicht um den Gebührenstreitwert, nach dem sich die Gebühren berechnen. Rz. 43 Zu beachten ist weiter, dass es sich bei dem nach § 61 ArbGG festgesetzten Wert...mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 15 Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfol...mehr

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§ 9 Muster / III. Muster: Mandatsbestätigung gekündigt

Rz. 5 Muster 9.3: Mandatsbestätigung gekündigt Muster 9.3: Mandatsbestätigung gekündigt _________________________ (Anschrift des Mandanten) Ihr Arbeitsvertrag zu dem Unternehmen _________________________ Kündigung vom TT. Monat 20JJ Sehr geehrte Frau, hiermit kommen wir zurück auf unsere Besprechung vom TT. Monat 20JJ in unserer Kanzlei. Die bereitwillige Mandatsübernahme dürfen ...mehr

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§ 9 Muster / II. Muster: Mandatsbestätigung ungekündigt

Rz. 4 Muster 9.2: Mandatsbestätigung ungekündigt Muster 9.2: Mandatsbestätigung ungekündigt _________________________ (Anschrift des Mandanten) Kündigung Ihres Mitarbeiters _________________________ vom _________________________ Ihr Arbeitsverhältnis zu dem Unternehmen _________________________ Sehr geehrte Frau _________________________, hiermit kommen wir zurück auf unser Telef...mehr