Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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§ 9 Arbeitsschutz / 3. Rechte der Beschäftigten

Rz. 51 Das Arbeitsschutzrecht ist von seiner Intention auf eine Verbesserung der Arbeitssituation der Beschäftigten ausgerichtet. Um diesen gesetzlichen Ansatz in der betrieblichen Praxis durchsetzen zu können, sind die Beschäftigten nach dem ArbSchG mit folgenden Rechten ausgestattet worden:mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Homeoffice und selbstständige Tätigkeit

Rz. 32 Zwar werden eine Vielzahl von Telearbeitsverhältnissen als Arbeitsverhältnisse zu qualifizieren sein.[55] Fehlt jedoch einmal die persönliche Abhängigkeit des im Homeoffice Tätigen vom Auftraggeber und ist er etwa in der Lage, selbstbestimmt seine Arbeit zu erbringen, so kann es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betr...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Unzulässigkeit der Beweisverwertung bei fehlender Betriebsratsbeteiligung

Rz. 71 Weiterhin greift meist dann ein Beweisverwertungsverbot, wenn der Arbeitgeber Beweismittel mitbestimmungswidrig erlangt hat.[100] Rz. 72 Hinsichtlich der Frage der Annahme von Beweisverwertungsverboten ist die Einzelfallrechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten. In folgenden Fällen[101] wurden Beweisverwertungsverbote angenommen:mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung betrifft die widerstreitenden Interessen von Gläubiger und Schuldner, wenn der Bestand eines vorläufig vollstreckbaren Urteils wegen der Einlegung eines Rechtsmittels oder Einspruchs ungewiss ist. Es muss sich der Schuldner vor den Folgen einer Zwangsvollstreckung schützen können, andernfalls seinem Rechtsmittel oder Einspruch die Effektivität genommen w...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIII. Verfahren vor den Arbeitsgerichten (§ 42 Abs. 2 GKG)

Rz. 107 In Verfahren vor den Arbeitsgerichten wegen Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses oder wegen Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung ist der Streitwert nicht nach § 42 Abs. 1 GKG, sondern nach § 42 Abs. 2 GKG zu ermitteln, was zu ermäßigten Werten führt. Streitwert ist höchstens der Bruttoarbeitsverdienst für 3 Monate; Abfindungen werden nic...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / E. Wichtige Kostenvorschriften aus GKG, FamGKG und GvKostG

Rz. 7 An dieser Stelle soll eine Auswahl der für Sie bedeutsamsten Gebührenvorschriften des GKG, des FamGKG und des GvKostG aufgezeigt werden.mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / B. Der Geltungsbereich des GKG, des GNotKG und des FamGKG

Rz. 2 Gerichtskosten sind die für die Tätigkeit der Gerichte anfallenden öffentlichen Abgaben. Die Gerichtskosten sind insbesondere im GKG, im FamGKG und im GNotKG gesetzlich geregelt. Rz. 3mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XII. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO, § 51 FamGKG, § 42 GKG)

Rz. 95 Hinweis: Bei der Bewertung wiederkehrender Leistungen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Bewertungsvorschriften für den Zuständigkeitsstreitwert oder für den Gebührenstreitwert heranzuziehen sind. Es ist daher bei wiederkehrenden Leistungen notwendig, die Streitwertarten streng auseinander zu halten. Rz. 96 Wiederkehrende Leistungen sind solche, die sich aus dems...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / F. Vorauszahlungspflicht

Rz. 8 Teilweise müssen Sie die Gebühren für gerichtliche Verfahren vorausbezahlen. So ordnet § 12 Abs. 1 GKG an, dass bei einer Klage (gilt also nur in der ersten Instanz) dem Beklagten die Klageschrift erst nach Vorauszahlung der Verfahrensgebühr zugestellt werden soll. Vor den Arbeitsgerichten gilt dies nicht gemäß § 11 GKG. In Berufungs- und Revisionsverfahren sind die Ko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.4 Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlich angeordneter Übergang des Arbeitsverhältnisses stellt keine Einstellung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD dar. Eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD erforderlich macht, liegt bei jeder Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor.[1] Eine solche Einstellung setzt voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neues A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung gilt für Urteile und Beschlüsse nach § 522 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluss v. 23.1.2018, VI ZR 453/17, juris). Sie will die Ergänzung des Urteils ermöglichen, wenn über die vorläufige Vollstreckbarkeit, über die von Amts wegen zu entscheiden ist, nicht entschieden wurde. Entgegen dem Wortlaut findet die Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Sonstiges

Rz. 128 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis fehlt bei einer Zuwendung, die auf einer > Auslobung iSv § 657ff BGB beruht. Das ist das öffentlich bekannt gemachte – also auch an Adressaten außerhalb des Betriebs gerichtete – Versprechen einer Belohnung für ein bestimmtes Handeln. Selten sind Fälle, in denen die Veranlassung durch das Dienstverh...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 2. Verweisung vom Arbeitsgericht

Rz. 140 Wenn der Prozess vor dem Arbeitsgericht begonnen und später an einen anderen Gerichtszweig verwiesen wird, so sind die vor dem Arbeitsgericht entstandenen Kosten nicht erstattungsfähig.[180] Dieses ergibt sich auch aus der Systematik des § 12a ArbGG. Wenn § 12a Abs. 1 S. 3 eine Regelung für den Fall der Verweisung zur Arbeitsgerichtsbarkeit schafft und die Kosten, we...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 1. Verweisung zum Arbeitsgericht

Rz. 136 Die Ausnahme von der Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG regelt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG. Die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten

Rz. 19 Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht drei wesentliche Unterschiede zu beachten: Rz. 20 1. Kostenvorschüsse werden nicht erhoben (§§ 6 Abs. 3, 9, 11 GKG). Deshalb ist es unvorteilhaft, in eine Klageschrift (Muster einer arbeitsrechtlichen Klage siehe § 9 Rdn 19) einen vorlä...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 4. Ortsverschiedenheit

Rz. 114 Fraglich ist die Bedeutung von § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen. Wie der Wortlaut dieser Vorschrift zeigt, muss kein Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts gewählt werden. Es kommt auf den Gerichtsbezirk an.[141] Fahrtkosten, die für die F...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 77 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 78 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / II. Terminsgebühr

Rz. 91 Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts, was...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / C. Die einzelnen Streitgegenstände

Rz. 42 Nach § 61 Abs. 1 ArbGG setzt das Arbeitsgericht im Urteil den Wert des Streitgegenstandes fest.[36] Es handelt sich dabei lediglich um einen Wert, der Bedeutung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels hat[37] und nicht um den Gebührenstreitwert, nach dem sich die Gebühren berechnen. Rz. 43 Zu beachten ist weiter, dass es sich bei dem nach § 61 ArbGG festgesetzten Wert...mehr

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§ 9 Muster / III. Muster: Mandatsbestätigung gekündigt

Rz. 5 Muster 9.3: Mandatsbestätigung gekündigt Muster 9.3: Mandatsbestätigung gekündigt _________________________ (Anschrift des Mandanten) Ihr Arbeitsvertrag zu dem Unternehmen _________________________ Kündigung vom TT. Monat 20JJ Sehr geehrte Frau, hiermit kommen wir zurück auf unsere Besprechung vom TT. Monat 20JJ in unserer Kanzlei. Die bereitwillige Mandatsübernahme dürfen ...mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 15 Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfol...mehr

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§ 9 Muster / II. Muster: Mandatsbestätigung ungekündigt

Rz. 4 Muster 9.2: Mandatsbestätigung ungekündigt Muster 9.2: Mandatsbestätigung ungekündigt _________________________ (Anschrift des Mandanten) Kündigung Ihres Mitarbeiters _________________________ vom _________________________ Ihr Arbeitsverhältnis zu dem Unternehmen _________________________ Sehr geehrte Frau _________________________, hiermit kommen wir zurück auf unser Telef...mehr

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§ 9 Muster / IV. Muster: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut

Rz. 6 Muster 9.4: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut Muster 9.4: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut Hinweisblatt Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestand...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 5. PKH und Vergleich

Rz. 122 Für die Zahlung der Einigungsgebühr aus der Staatskasse ist es nach zutreffender Auffassung unerheblich, ob der Vergleich außergerichtlich oder vor Gericht geschlossen worden ist,[148] weil der gesetzlichen Regelung des § 45 RVG keine Regelung zu entnehmen ist, die den Anspruch auf die gesetzliche Vergütung einschränkt. Rz. 123 Für einen Vergleichsmehrwert ist gemäß §...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / III. Typische Arbeitnehmermandate

Rz. 34 Kommt ein Arbeitnehmer mit einer Kündigung zum Rechtsanwalt, wird er diesen regelmäßig beauftragen, für ihn Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Im Zusammenhang mit der Kündigung kann der Arbeitnehmer den Rechtsanwalt ferner beauftragen, seinen Auskunftsanspruch nach § 626 Abs. 2 S. 3 BGB oder nach § 1 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 KSchG gegenüber seinem Arbeitge...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / A. Besetzung

Rz. 1 Beauftragt der Betriebsrat einen Rechtsanwalt mit seiner außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber, weil zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber die Besetzung einer Einigungsstelle streitig ist, erhält der Anwalt eine Vergütung nach dem RVG. Für die außergerichtliche Tätigkeit berechnen sich die Gebühren nach Nr. 2300 ff. VV. Für d...mehr

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§ 9 Muster / 2. Muster: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung

Rz. 14 Muster 9.12: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung Muster 9.12: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ Name und Anschrift des Mandanten) und _________________________ Name und Anschrift des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin/der Rechtsanwaltsgesellschaft, die auch beim – mündlichen – Mandatsvertrag Vertragspa...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / XIX. Statusklage

Rz. 132 Bei Statusklagen legen die Gerichte überwiegend einen Quartalsverdienst als Gegenstandswert zugrunde.[138] Der Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage über das Bestehen eines Geschäftsführer-Dienstverhältnisses ist nach § 3 ZPO zu bemessen. § 42 Abs. 2 S. 1 GKG ist nach seinem Wortlaut im Verfahren vor den allgemeinen Zivilgerichten nicht anzuwenden.[139] Dies gil...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / 3. Separate Zahlungsklage

Rz. 93 Für gesonderte Zahlungsklagen spricht der Umstand, dass man dadurch erneut zu Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht kommt. Möglicherweise kann nach einer Güteverhandlung im Kündigungsschutzverfahren nach weiteren Schriftsätzen mit einer gesondert erhobenen Zahlungsklage erreicht werden, dass die Parteien sich in einer erneuten Güteverhandlung wegen der Zahlungsklag...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Die Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VII. Regress

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 54 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[93] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Kosten eines Rechtsanwaltes

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich wie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach dem RVG. Die Vergütung des Anwalts umfasst Gebühren und Auslagen, § 1 Abs. 1 S. 1 RVG. Die Gebühren hängen vom Streitwert und von dem Umfang der entstandenen Gebühren ab. Bei einem Streitwert von 4.000,01 EUR bis zu 5.000 EUR beträgt eine volle (1,0) Gebühr 334 EUR.[26] Bei einem Stre...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 7. Reichweite der Vertretungsmacht

Rz. 128 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[166] ist der beigeordnete Rechtsanwalt auch noch nach Beendigung des Prozesskostenhilfeverfahrens für dieses Verfahren vertretungsberechtigt, so dass Zustellungen, insbesondere bei der Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, an ihn erfolgen können. Dieses ist vom Bundesgerichtshof für den Fall ent...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / F. Folgemandate

Rz. 42 Folgemandate sind im Arbeitsrecht die Regel. Dennoch lassen sich die Kosten von Folgemandaten bei der Annahme des ersten Mandates nicht vorhersehen. Rz. 43 Wenn der Rechtsanwalt einen Arbeitgeber berät, der einen Mitarbeiter kündigen will, kann er nicht wissen, ob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt oder nicht. Erhebt er Kündigungsschutzklage und kommt es dan...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / III. Einigungsgebühr

Rz. 101 Ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren bereits anhängig, betragen gemäß Nr. 1003 VV die Gebühren Nr. 1000 bis 1002 VV jeweils 1,0. Der Rechtsanwalt erhält also für seine ursächliche Mitwirkung an einer im Rahmen eines erstinstanzlichen Klageverfahrens erzielten Einigung eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,0. Rz. 102 Die Einigung...mehr

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§ 9 Muster / III. Muster: Klageerweiterung wegen Zahlung mit PKH, hilfsweise Beiordnung

Rz. 21 Muster 9.19: Klageerweiterung wegen Zahlung mit PKH, hilfsweise Beiordnung Muster 9.19: Klageerweiterung wegen Zahlung mit PKH, hilfsweise Beiordnung An das Arbeitsgericht _________________________ über Gerichtsfach vorab per Telefax Klageerweiterung (kurzes Rubrum) werde ich in der Kammerverhandlung zusätzlich zu den Anträgen aus der Klageschrift beantragen, den Beklagten zu...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / XVII. Abfindungen

Rz. 125 Abfindungen erhöhen den Streitwert nicht, wenn sie im Kündigungsschutzverfahren gefordert werden (§ 42 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GKG). Etwas anderes gilt jedoch für andere Abfindungen als die nach §§ 9, 10 KSchG, z.B. Abfindungen nach § 113 BetrVG (siehe oben Rdn 56 ff.) Solche Abfindungen werden in Kündigungsschutzprozessen dem Quartalsverdienst gemäß § 42 Abs. 2 ArbGG nach...mehr

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§ 9 Muster / V. Muster: Schreiben an den Arbeitgeber nach einer Kündigung des Arbeitnehmers

Rz. 7 Muster 9.5: Schreiben an den Arbeitgeber nach einer Kündigung des Arbeitnehmers Muster 9.5: Schreiben an den Arbeitgeber nach einer Kündigung des Arbeitnehmers Vertrauliche Personalsache _________________________ (Anschrift des Arbeitgebers) vorab per Telefax Kündigung Ihres Mitarbeiters _________________________ vom _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, I...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Beratungshilfe

Rz. 92 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[111] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[112] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / B. Gebühren im Beschlussverfahren

Rz. 14 Die Gebühren des Rechtsanwalts für das Beschlussverfahren im ersten Rechtszug richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Dies ergibt sich aus Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV. Es entstehen also regelmäßig eine Verfahrens- und Terminsgebühr gemäß Nrn. 3100, 3104 VV. Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Arbeitsgericht allerdings gemäß § 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG ohne mündlich...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / D. Kostentragung nach § 40 BetrVG

Rz. 20 Der Arbeitgeber trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Rz. 21 Dazu gehören auch Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als notwendig erachten konnte.[35] Ob die Beauftragung des Rech...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / A. Beauftragung

Rz. 1 Die Beauftragung eines Anwalts im Beschlussverfahren kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber erfolgen oder durch einen anderen Beteiligten (z.B. das betroffene Betriebsratsmitglied, § 103 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Rz. 2 Der Betriebsrat als Mandant ist vermögensunfähig (siehe oben § 6 Rdn 4). Von seinem Mandanten erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren also nicht. § 12...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Grundsatz

Rz. 131 Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Rz. 132 § 12a ArbGG trifft eine Sonderregelung für das erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren. Danach hat ...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 3. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV und Anrechnung gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV

Rz. 55 Kommt man zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach Nr. 2300 VV sind alle in dieser Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts einschließlich etwaiger Besprechungen mit dem Gegner oder Dritten von der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgedeckt. Eine gesonderte Besprechungsgebühr (früher § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO) gibt es nicht mehr. Gemäß...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / D. Mandant

Rz. 173 Die Dienstleistung des Rechtsanwaltes muss aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages vom Auftraggeber bezahlt werden. Darüber muss der Rechtsanwalt den Mandanten nicht belehren. Rz. 174 Eine Belehrungspflicht besteht lediglich gemäß § 49b Abs. 5 BRAO, wonach der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages den Mandanten darauf hinzuweisen hat, dass sich die Gebühren nach ...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / II. Auftrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 28 Wird der Anwalt vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber damit beauftragt, eine einverständliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers zu vereinbaren, ist dies grundsätzlich ein Auftrag, der nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann. Gerichte können eine einverständliche Regelung vorschlagen und protokollieren. E...mehr

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