Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 48 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Angesichts des Ziels einer effizienten Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt der Aufbau eines Informationssystems, das alle für die Steuerung des Prozesses benötigten Daten über die Leistungsbezieher und die Leistungen nach SGB II zusammenfasst, im Interesse sowohl der kommunalen Träger als auch der Agenturen für Arbeit. Dies bedingt auch, alle benötigt...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 41a ist geschaffen worden, weil sich die abschließende Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. die Festlegung der Leistungshöhe sich in der Praxis als häufig schwierig erwiesen hat, da dem Grundsicherungsträger im Entscheidungszeitpunkt nicht alle leistungserheblichen Tatsachen bekannt waren. In der Praxis bestanden zudem vielfach Unsicherhe...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1 Erbringung von Sach- und Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Sicherheit vorliegen. Nr. 1 entspricht der Regelung des § 328 Abs. 1 Nr. 3 SG...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Anspruchsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für die Zugehörigkeit zum Berechtigtenkreis auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 7. Damit grenzt die Vorschrift ab, wer unabhängig von Alter und Wohnort bzw. gewöhnlichem Aufenthalt sowie Erwerbsfähigkeit Leistungen der Allgemeinheit aus S...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.1 Monatliche Berechnung (Abs. 1)

Rz. 4 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Kalendertag der Hilfebedürftigkeit erbracht. Kalendertage sind die Tage von Montags bis Sonntags, also nicht nur die Werktage (Kallert, in: Gagel, SGB II, § 41 Rz. 18). Die Regelung entspricht der Regelung zum Arbeitslosengeld (§ 154 Satz 2 SGB III). Eine Anküpfung an eine kleinere Einheit (z. B. Stunde...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfebedürftige vom 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) ist Abs. 1 Nr. 1a zum 1.10.2005 eingefügt worden, wonach d...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 16.2.2 Umlagen setzen falsche Anreize

Oft wird die Umlage damit begründet, dass ein indirekter, d. h. schlecht messbarer Bezug zur Inanspruchnahme von internen Leistungen bestehe. Diese Kosten müssten schließlich (vom Empfänger der Umlage) gedeckt werden. Die Begründung stimmt – aber nicht für die Umlage. Sie wäre vielmehr für die Verrechnung passend, denn dort wird für die in Anspruch genommene Menge gezahlt: De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.5.1 Enterbung

Der Erblasser kann seine Gestaltungsmacht also nicht nur dadurch ausüben, dass er die Erbeinsetzung positiv regelt, vgl. § 1938 BGB. Er kann sich vielmehr auch darauf beschränken, einen gesetzlichen Erben ausdrücklich von der Erbfolge auszuschließen, vgl. § 1938 BGB. Aufgrund der Regelung zur teilweisen Unwirksamkeit von Testamenten, § 2085 BGB, empfiehlt sich stets eine Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Leistungsklage des Jobcenters gegen die Familienkasse wegen Erstattung

Leitsatz 1. Erstattungsansprüche des Jobcenters nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 102 bis 105 SGB X sind mit der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht. 2. Für die Monate, in denen die Familienkasse rechtzeitig geleistet hat, scheidet ein Erstattungsanspruch des Jobcenters aus (Bestätigung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.4.6 Sozialplanleistungen

§ 10 Nr. 6 (§ 10 Nr. 8 a. F.) AGG erlaubt schließlich Differenzierungen von Leistungen in Sozialplänen, wenn die Parteien eine nach Alter und Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung geschaffen haben, in der die wesentlich vom Alter abhängenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine verhältnismäßig starke Betonung des Lebensalters erkennbar berücksichtigt worden...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift listet die elementaren Leistungen zum Lebensunterhalt nach der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Darüber hinaus trifft die Vorschrift eine Regelung dazu, in welcher Reihenfolge zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen anzurechnen ist. Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige (Abs. 1 Satz 1). Es umfasst Leistungen zur Sicheru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.3 Regelungen der Unbilligkeits-Verordnung

Rz. 15 Ausnahmen von Satz 2 Nr. 1 lässt eine aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 tatsächlich erlassene Verordnung zu. Sie regelt Sachverhalte, bei denen auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine geminderte Rente wegen Alters nicht in Anspruch genommen werden muss, weil eine solche Verpflichtung angesichts der in Anspruch genommenen Leistung nach Zeitraum oder Höhe...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Die Verpflichtung nach Satz 1 betrifft nur Sozialleistungen. Andere Leistungen und Ansprüche werden von § 12a nicht erfasst. Eine Inanspruchnahme setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich beanspruchen kann. Das ist z. B. auch bei volljährigen Kindern, für die die Eltern das Kindergeld beziehen, nicht der Fall, wenn die Eltern Unterhaltsleistu...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt einerseits die Verpflichtung aller Leistungsberechtigten klar, alle Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die sich begünstigend auf den Umfang der Hilfebedürftigkeit auswirken und dadurch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende weniger belasten. Derartige oder damit im Zusammenhang stehende Vorschriften sind bereits in den §§ 3, 5, 7 un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält handlungsleitende Regeln für die Agenturen für Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Nach den Zielen und Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 1 und 3) sowie der Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Hauptakteure am Arbeitsmarkt (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in § 2 erfolgt mit § 4 folgerichtig eine grobe Priorisierung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur konsequent, son...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.3 Anspruchsberechtigung

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird in § 113 EStG definiert. Danach haben unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG, die im VZ 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, Anspruch auf eine EPP lt. EStG. a) Unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 1 EStG Nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Aktuelles Unter... / IV. Selbstbehaltssätze

1. Nachdem die Selbstbehaltssätze – entgegen den Empfehlungen der Unterhaltskommission[30] – im Jahr 2022 unverändert geblieben sind, ist eine Anhebung nicht nur erwartet,[31] sondern vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Dezember 2021, aus Anlass der Bekanntgabe der Tabelle 2022, auch bereits angekündigt worden:[32] Dies war allein schon im Hinblick auf die stark gestiegenen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.2.2 Sanktionsmoratorium für Pflichtverletzungen nach § 31, Abs. 1

Rz. 10 Für die Zeit des Sanktionsmoratoriums galt: Das Sanktionsmoratorium bezieht sich auf die Anwendung des § 31a insgesamt. Das bedeutet, dass alle nach § 31a zu treffenden Entscheidungen nicht getroffen werden: Das sind alle Entscheidungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 nach Maßgabe der Einzelregelungen in § 31a sowohl in Bezug auf erwerbsfähige Leistungsberec...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat

Leitsatz Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben a...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 5.8 Wird de Zuschuss auf das Arbeitslosengeld bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet?

Nein, die Neustarthilfe 2022 dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragstellenden, während das Arbeitslosengeld (ALG) eine Lohnersatzleistung und ALG II eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist. Auch bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags findet er keine Berücksichtigung.mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 5.8 Wird de Zuschuss auf das Arbeitslosengeld bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet?

Nein, die Neustarthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragstellenden, während das ALG eine Lohnersatzleistung und ALG II eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist. Auch bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags findet er keine Berücksichtigung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe Plus, FAQ / 5.8 Wird de Zuschuss auf das Arbeitslosengeld bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet?

Nein, die Neustarthilfe Plus dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragstellenden, während das ALG eine Lohnersatzleistung und ALG II eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist. Auch bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags findet er keine Berücksichtigung.mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 2.3 Unter welchen Umständen können auch Personen, die oftmals kurz befristete Beschäftigungen in den Darstellenden Künsten oder unständige Beschäftigungen ausüben, die Neustarthilfe 2022 beantragen, wie bspw. Schauspielerinnen und Schauspieler?

Grundsätzlich gilt auch für kurz befristet Beschäftigte der Darstellenden Künste und unständig Beschäftigte aller Branchen, dass sie antragsberechtigt für die Neustarthilfe 2022 sind, wenn 51 % der Einkünfte als freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit stammen. Allerdings gilt die Besonderheit: Auch die Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigung...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 2.3 Unter welchen Umständen können auch Personen, die oftmals kurz befristete Beschäftigungen in den Darstellenden Künsten oder unständige Beschäftigungen ausüben, die Neustarthilfe beantragen, wie bspw. Schauspieler/innen?

Schauspieler/innen und andere Künstler/innen , die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen Situation wie Soloselbstständige. Mit dem Lockdown für Theater und Bühnen sind ihre potenziellen Arbeitgeber geschlossen. Sie können deshalb für die Neustarthilfe antragsberechtigt sein. Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigungsverhäl...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.3 Unter welchen Umständen können auch Personen, die oftmals kurz befristete Beschäftigungen in den Darstellenden Künsten oder unständige Beschäftigungen ausüben, die Neustarthilfe Plus beantragen, wie bspw. Schauspieler/innen?

Grundsätzlich gilt auch für kurz befristet Beschäftigte der Darstellenden Künste und unständig Beschäftigte aller Branchen, dass sie antragsberechtigt für die Neustarthilfe Plus sind, wenn 51 % der Einkünfte als freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit stammen. Allerdings gilt die Besonderheit: Auch die Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigung...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Person die Neustarthilfe 2022, werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zuzüglich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten Feld...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Personen die Neustarthilfe Plus, werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zusätzlich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Personen die Neustarthilfe werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zuzüglich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten Feld ("E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.6.4 Mobbing als "wichtiger Grund" für Aufgabe des Arbeitsplatzes

Mobbing des Arbeitgebers kann einen wichtigen Grund für die Aufgabe der Beschäftigung des Arbeitnehmers gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III darstellen, mit der Folge, dass eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld entfällt.[1]mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verfahren – Veranlagung, Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers und des Trägers von Sozialleistungen

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Progressionsvorbehalt auf Lohnersatzleistungen wird iRe Veranlagung berücksichtigt (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG). Veranlagt wird aber nur, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven steuerfreien Einkünfte insgesamt mehr als 410 EUR betragen (ergänzend > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff). Für den negativen Progressions...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der besondere Steuersatz ergibt sich, wenn die steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen oder ausländischen Einkünfte in Höhe der nach § 32b Abs 2 EStG ermittelten Beträge (> Rz 22 ff) dem zu versteuernden Einkommen (zvE; zu diesem > Einkommen Rz 2) nach § 32a Abs 1 EStG hinzugerechnet oder – beim negativen Progressionsvorbehalt – von ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 32b EStG wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769) ab VZ 1975 in das EStG eingefügt. Die Regelung galt zunächst nur für die nach einem DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte, um den in den DBA enthaltenen und von der FinVerw bereits früher angewandten Progressionsvorbehalt im innerstaatlichen Recht abzusichern (BT-Drs 7/218...mehr

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Jansen, SGB VI § 299 Anrech... / 2.1 Keine Berücksichtigung als Einkommen

Rz. 3 Eine Reihe von Sozialleistungen sind vom Einkommen des Anspruchsberechtigten abhängig. Zu nennen sind hier insbesondere die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und nach dem SGB XII, das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und die Prozesskostenhilfe (LSG Berlin, Urteil v. 27.8.1992, L 13 VsS 17/98; krit. dazu Deutscher Anwaltsverband, Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.7 Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (§ 49 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX)

Rz. 15 Nach Nr. 6 werden die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und damit auch der Gründungszuschuss entsprechend § 93 SGB III gewährt. Gründungszuschuss wird für die Dauer von 6 Monaten gezahlt. Die Leistungshöhe richtet sich nach dem Betrag, der zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen wurde, zuzüglich pauschal monatlich 300,00 EUR (§ 94 Abs. 1 SGB III). Voraussetzung ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, nämlich den der Beschäftigung. Dabei handelt es sich nicht um einen tatbestandlich scharf definie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.4 Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. Zu den Arbeitspapieren gehören insbesondere die Arbeitsbescheinigung, die Urlaubsbescheinigung und die Zwischenbescheinigung. Für einen Verfügungsgrund genügt es z. B., wenn der Arbeitnehmer darlegt und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.6 Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütung

Für den einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich des Anspruchs auf Weiterbezahlung der Vergütung kommt grundsätzlich nur der Arrest in Betracht, da es sich um einen reinen Geldanspruch handelt. Jedoch wird mit dem Arrest vom Arbeitnehmer nur eine Sicherung seines Anspruchs und keine vorläufige Befriedigung erreicht. Aus diesen Gründen kann eine einstweilige Verfügung im Wege ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr