Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerliche Erfassung in einem VZ

Rn. 82 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach st Rspr des BFH (vgl BFH v 14.08.2001, BStBl II 2002, 108; BFH BStBl II 2004, 264; BFH/NV 2005, 1252; 2009, 558; 2011, 1056; 2011, 1682; 2015, 1354; BStBl II 2016, 214) und Auffassung der FinVerw (vgl BMF v 04.03.2016, BStBl I 2016, 277; BMF v 01.11.2013, BStBl I 2013, 1326) setzt die Begünstigung nach § 34 Abs 1 EStG grds voraus, dass ...mehr

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Sauer, SGB III § 428 Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 4 wurde zum 1.1.1998 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und gestrichen mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688). Abs. 2 ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktion...mehr

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Sauer, SGB III § 428 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Möglichkeit, Arbeitslosengeld (Alg) unter erleichterten Voraussetzungen zu beziehen (§ 105c AFG), bestand nach Fortschreibung des Abs. 1 Satz 3 durch das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit v. 27.6.2000 (BGBl. I S. 910) und das 5. SGB III-ÄndG v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) bis Ende des Jahres 2007 weiter. Nach Ausschöpfen des Alg kommt der weiter...mehr

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Sauer, SGB III § 428 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 wurde zum 1.1.1998 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und gestrichen mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688). Abs. 2 ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert worden...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt Ersatz- und Erstattungspflichten insbesondere zur Behebung von Doppelversicherungen. Abs. 1, 2 und 5 gelten mit Einschränkungen auch für die Sozialversicherung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II), zum Teil besteht gleichwohl kein Beitragserstattungsanspruch. Abs. 1 betrifft Krankenversicherungsverhältnisse. Abs. 1...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 3 Literatur

Rz. 35 Bienert, Der Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund im EU-Ausland erworbener Versicherungszeiten, info also 2019 S. 147. Geiger, Chancen und Risiken der Online-Arbeitslosmeldung, info also 2022 S. 203. ders., Arbeitslosmeldung bei Streit über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit – Geht das?, info also 2017 S. 206.mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt fest, wann die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) erfüllt ist. Dafür werden versicherungspflichtige Zeiten benötigt, die innerhalb einer Rahmenfrist zurückgelegt sein müssen. Auf die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung kommt es nicht an, die Anwartschaftszeit ist davon nicht abhängig. Abs. 1 Satz 1 sieht f...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber zur A...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.5 Verkürzte Anwartschaftszeit nach Abs. 2

Rz. 14 Abs. 2 halbiert die Anwartschaftszeit für einen besonderen Personenkreis. Seit dem 1.8.2009 kann damit aufgrund wiederholt befristeter Regelung, derzeit bis zum 31.12.2022, wiederum ein Anspruch auf Alg erworben werden, wenn keine 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten innerhalb der Rahmenfrist zurückgelegt worden sind. Dies bedeutet eine Abkehr des Gesetzgebers von...mehr

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§ 10 Haushaltsführungsschaden / 4. Vorteilsausgleich

Rz. 26 Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung muss sich ein Geschädigter diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ihm in einem adäquaten Zusammenhang mit dem Schadenereignis zufließen, da der Geschädigte nicht bessergestellt werden soll, als er ohne das schädigende Ereignis stünde.[59] Rz. 27 Hierunter sind beim Haushaltsführungsschaden Aufwendungen zu verstehen, die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.3 Kindertagespflege als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 35 Problematisch ist die Frage, ob die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson dem Vorliegen von Arbeitslosigkeit und damit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld entgegensteht. Hierzu hat die Rechtsprechung entschieden, dass eine solche Tätigkeit dann einer Arbeitslosigkeit nicht entgegensteht, wenn neben eigenen Kindern auch fremde Kinder betreut werden und weder Weisungsge...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Pfändbarkeit

Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B.:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / I. Dauerpfändung

Rz. 8 Nicht nur derzeitige, auch künftig fällig werdende Forderungen können grds. gepfändet werden. Künftige Forderungen werden jedoch nur dann gepfändet, wenn diese im Pfändungsbeschluss ausdrücklich erwähnt sind. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünf...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 219 Mehrere Arbeitseinkommen oder mehrere Sozialgeldleistungsansprüche oder Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen sind auf Antrag des Gläubigers bei der Pfändung zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO). Selbstverständlich kann der Gläubiger verschiedene Arbeitseinkommen bzw. Sozialgeldleistungsansprüche auch jeweils gesondert pfänden. In diesem Fall muss jedo...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwiesen. Altente...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / d) Höhe des Einkommens bei voller oder teilweiser Nichtberücksichtigung

Rz. 136 Anhaltspunkt für eine gänzliche Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten ist entweder der unpfändbare Grundbetrag nach der amtlichen Lohnpfändungstabelle oder der Sozialhilfebedarf. Rz. 137 Eine Orientierung am Grundfreibetrag nach § 850c ZPO kommt z.B. nicht in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige mit dem Schuldner in einem Haushalt lebt, weil im Grundfr...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Höhe des notwendigen Unterhaltsbedarfs

Rz. 175 Bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger ist dem Schuldner von seinem Arbeitseinkommen nur so viel zu belassen, wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem pfändenden Gläubiger vorgehenden Berechtigten und zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichsteh...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbarer Anspruch

Rz. 100 Der Anspruch des Schuldners als Vermieter auf Zahlung des Miet-/Pachtzinses ist ein übertragbares Forderungsrecht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grds. uneingeschränkt pfändbar.[88] Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung gegenüber dem Mieter/Pächter. Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den eing...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 3. Bestimmtheit des Pfändungsantrags

Rz. 45 Der Gläubiger muss in seinem Pfändungsantrag die zu pfändende laufende Sozialgeldleistung konkret bezeichnen. Pauschale und zu allgemein gehaltene Bezeichnungen reichen nicht aus. Eine unzureichende Bezeichnung ist z.B.:mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Strafgefangenengelder

Rz. 29 Bei den einem Gefangenen auszuzahlenden Geldern sind folgende Begriffe zu unterscheiden: Rz. 30 Das Arbeitsentgelt eines Strafgefangenen innerhalb der Strafanstalt oder aus einem freien Beschäftigungsverhältnis ist als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO anzusehen (§ 43 StVollzG und § 200 StVollzG i.V.m. § 18 SGB...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 5. Pfändungsschutz nur auf dem P-Konto

Rz. 93 Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden, § 850k Abs. 4 ZPO. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen. Unterhält der Schuldner ein P-Konto und ein weiteres Konto, kann für Beträge, die auf dem weiteren Konto gutgeschrieben werden, kein Pfändungsschutz gewährt werden. Dies auch dann nicht, wenn es sich bei den Zahlungseingäng...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 6. Sonstiger Vollstreckungsschutz

Rz. 98 Eine Aufhebung der Pfändung im Umfang des gemäß § 850c ZPO unpfändbaren Betrages von Arbeitseinkommen kommt in entsprechender Anwendung des § 850k ZPO hinsichtlich solcher Leistungen in Betracht, die auf ein bei einem Geldinstitut unterhaltenes Konto des Arbeitseinkommen erzielenden Schuldners überwiesen werden. § 850k ZPO ist aber nicht entsprechend anwendbar, wenn d...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / II. Verfahrensfragen

Rz. 66 Wie bei der Pfändung von Sozialgeldleistungen in § 54 SGB I ist auch bei der Zusammenrechnung klargestellt, dass Ansprüche nach dem SGB grds. der Zusammenrechnung mit Arbeitseinkommen unterliegen, Billigkeitsgesichtspunkte sind nicht mehr entscheidungsrelevant. Die Ansprüche selbst müssen nur als solche pfändbar sein.[59] Da der Anspruch des Schuldners auf Zahlung von...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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Sauer, SGB II § 73 Einmalza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt für die Anspruchsberechtigung auf eine Einmalzahlung auf den Monat Juli 2022 ab. Nach der Intention des Gesetzgebers entsteht durch die Einmalzahlung kein Erfüllungsaufwand bei den berechtigten Bürgern und lediglich ein einmaliger Aufwand bei der Grundsicherungsverwaltung, also den Jobcentern sowie den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a und...mehr

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Sauer, SGB II § 70 Einmalza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift regelt eine Einmalzahlung an Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Sie wird durch entsprechende Regelungen in anderen Gesetzen – ebenfalls durch das Sozialschutz-Paket III – ergänzt (§ 144 SGB XII, § 88d BVersG, § 3 Abs. 6 AsylbLG). Ferner regelt das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz v. 10.3.2021 (BGBl. I S. 330) eine entsprechende Einmalzahlung an kinderg...mehr

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bundesregierung hat am 5.5.2021 das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" beschlossen, um Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu unterstützen, die eine lange Zeit von teils harten Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Das Aktionsprogramm sieht u. a. einen Kinderfreizeitbonus als Unterstützung für Kinder und Ju...mehr

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Sauer, SGB II § 70 Einmalza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt eine Einmalzahlung an Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Begünstigt werden Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet. Sie erhalten für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 30.6.2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandem...mehr

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 2.2 Kinderfreizeitbonus

Rz. 8 Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen haben nach der Gesetzesbegründung gerade Kinder und Jugendliche stark belastet und zu Lernrückständen geführt. Sie benötigen deshalb besondere Unterstützung, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Sicherstellung des Unterhalts von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihres Elternhauses Hilfe zur Erziehung erhalten – das sog. Pflegegeld. Damit soll vermieden werden, dass sich der Leistungsberechtigte zur Deckung des Lebensunterhalts an das Sozialamt wenden muss ( Stähr, Hauck/Noftz, Stand: 06/2021, Werkstand: 2023, § 39 SGB VIII, Rz. 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialhilfe

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zur Steuerfreiheit vgl § 3 Nr 11 EStG. Zu Leistungen nach dem SGB II wie bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich "Hartz IV") respektive seit dem 01.01.2023 Bürgergeld sowie Sozialgeld > Grundsicherung Rz 4. Zu Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII > Grundsicherung Rz 1. Zur Erstattung von Unterhalt an das...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Sonstige Besonderheiten

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zur steuerlichen Behandlung von Leistungen aus der SozVers vgl außerdem > Arbeitsförderung, > Arbeitslosengeld, > Erkrankung von Arbeitnehmern, > Europäischer Sozialfonds, > Krankenversicherung Rz 45 ff, > Renteneinkünfte Rz 20 ff, > Unfallversicherung Rz 13 ff. Zur Behandlung von Beiträgen an und Bezügen aus der SozVers bei Unterhaltsempfän...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD). Voraussetzung ist jedoch, dass dem Beschäftigten Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder entsprechende Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder nach dem Bundes...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld (Abs. 2)

Rz. 28a Abs. 2 ist zum 1.1.2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz in § 56 eingefügt worden. Er bestimmt in Satz 1, dass Abs. 1 Satz 1 nicht gilt für erwerbsfähige Leistungsbezieher, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben. Dieser Personenkreis ist demnach nicht verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen bzw. eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbesc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach Abs. 2 Nr. 5

Rz. 23 Schließlich erklärt Abs. 2 Nr. 5 die Regelungen über die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für anwendbar, also § 335 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 SGB III. Durch den Verweis ist den Grundsicherungsträgern die Rückforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung vom Leistungsberechtigten möglich. Wichtig ist, dass durch die Rückforderung d...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.1 Aufhebung von Verwaltungsakten nach Abs. 2 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 2 Nr. 3 erklärt § 330 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 und 4 SGB III für entsprechend anwendbar. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften des SGB III (Löcken, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 40 Rz. 48). Nach § 330 Abs. 2 SGB III ist ein rechtwidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Wirkung für die Verga...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, so dass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010,...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 3 Literatur

Rz. 34 Blüggel, "Die Mitwirkungspflichten" des Arbeitsuchenden nach dem SGB II: Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005 S. 12. Hammel, Beibringung einer "Reiseunfähigkeitsbescheinigung" durch eine erkrankte Bezieherin von Alg II, ZfF 2016 S. 52. ders., Arbeitsunfähigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II – eine aktuelle Thematik, NDV 2013 S. 368. Klerks, Die allgemeinen Mitwi...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.5 Darlehen bei Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 24 Darlehen an Auszubildende, die keinen Anspruch auf Bürgergeld und Sozialgeld haben, können während der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden, da die Ausbildungsförderung regelmäßig nicht höher ist als das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Deshalb sind Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Abs. 3 abweichend von Abs. 4 Satz 1 erst nach Abschluss der Ausbild...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die nachfolgende Kommentierung bezieht sich bis zum 30.6.2023 auch auf das Übergangsgeld, ab 1.7.2023 nur noch auf das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Ausgangsüberlegung der Vorschrift war der Umstand, dass Bezieher von Bürgergeld grundsätzlich auch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Leistungsformen nach dem SGB II, die in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen sowie Gutscheinen erbracht werden. Die Gutscheine sind allerdings auch 2011 entgegen dem Vorhaben im Entwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht als eigene Leistungsform in § 4 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Bürgergeld einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ri...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.1 Monatliche Berechnung (Abs. 1)

Rz. 4 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Kalendertag der Hilfebedürftigkeit erbracht. Kalendertage sind die Tage von Montags bis Sonntags, also nicht nur die Werktage (Kallert, in: Gagel, SGB II, § 41 Rz. 18). Die Regelung entspricht der Regelung zum Arbeitslosengeld (§ 154 Satz 2 SGB III). Eine Anküpfung an eine kleinere Einheit (z. B. Stunde...mehr

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Sauer, SGB II § 53a Arbeits... / 2.1 Begriff der Arbeitslosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 definiert, wer arbeitslos i. S. d. SGB II ist. Die Definition gilt für das gesamte SGB II, hat aber vorrangig Bedeutung für die Arbeitslosenstatistik. Von Arbeitslosigkeit ist insbesondere der Status Arbeitsuchender zu unterscheiden. Dies kann in mehrfacher Hinsicht verstanden werden. Einmal ist die Grundsicherung nach dem SGB II für Arbeitsuchende bestimmt, die...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 48 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr