Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / III. Schlussbetrachtung

Sozialrecht ist kein geschlossenes Rechtssystem. Bei der Bewertung eines Falls müssen deshalb herangezogene oder heranzuziehende Normen anderer Rechtsgebiete berücksichtigt werden. Es wurde aufgezeigt, dass die Auslegung sozialrechtlicher Vorschriften oft Schwierigkeiten bereitet. Das liegt u.a. daran, dass das Sozialrecht Begriffe verwendet, die unscharf sind. Bei dem zentr...mehr

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ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / I. Einführung

Die im Arbeitsrecht in der laufenden 18. Legislaturperiode äußerst aktive Bundesregierung hat mit dem "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" ein weiteres ihrer in der Koalitionsvereinbarung fixierten großen Reformprojekte zum Abschluss gebracht. Das neue Recht bringt für die Praxis, insbesondere für alle auf dem Gebiet des Arbeitsrecht...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 7. Anwaltliche Tätigkeit i.S.d. § 46 Abs. 2 BRAO

Frage: Was wird unter einer anwaltlichen Tätigkeit i.S.d. § 46 Abs. 2 BRAO verstanden? Eine anwaltliche Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt liegt nach § 46 Abs. 3 BRAO vor, wenn das Anstellungsverhältnis fachlich und inhaltlich weisungsfrei sowie eigenverantwortlich ausgeführt wird und durch folgende Merkmale kumulativ geprägt ist: Prüfung von Rechtsfragen; Erteilung von Rechtsr...mehr

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ZAP 3/2017, Anwaltsmagazin / ZAP Verzeichnisse 2017 – Aktualisieren Sie Ihr ZAP Grundwerk

Die neuen ZAP Verzeichnisse zur Aktualisierung Ihres Grundwerks werden momentan fertiggestellt und können kostenlos bestellt werden. Bitte nutzen Sie dazu das Formular am Ende dieser ZAP Ausgabe nach dem Beitrag von Gundel/Sartorius, Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht. [Red.]mehr

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ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / 2. Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Selbstständigen

Da die Neuregelung nur eine Kodifizierung der Rechtsprechung enthält und keine inhaltliche Änderung der Rechtslage bezweckt, sind ihre Auswirkungen für die Praxis gering. Etwas überspitzt könnte man den Wert der Neuregelung so formulieren: Bislang hat man direkt auf die Rechtsprechung des BAG zurückgegriffen, nun richtet sich der Blick zunächst auf § 611a BGB, um sich sodann...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / VII. Widerrufsvorbehalt

Der in einem Arbeitsvertrag verwandte Widerrufsvorbehalt dient dazu, Entgeltbestandteile bzw. "Zusatzleistungen" unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage oder zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, zu widerrufen (vgl. Bauer/Heimann a.a.O., 114, 116 ff.; Jansen/Willemsen RdA 2010, 1; Kroeschell NZA 2008, 1393; Hümmerich NJW 2005, 1...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / V. Vergütungsabreden bzgl. Überstunden

Pauschalierungs- bzw. Überstundenabgeltungsklauseln gehören zum Standardrepertoire des Arbeitsverträge gestaltenden Anwalts. Entsprechende Regelungen bedürfen nicht nur einer rechtssicheren Umsetzung in Bezug auf eine AGB-Kontrolle (Angemessenheit und Transparenz). Aktuell besteht ggf. auch weiterer Anpassungsbedarf aufgrund der Vorgaben des MiLoG (vgl. Bayreuther NZA 2015, 3...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 1. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Entgelterhöhung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbstgesetzten Regel gleich zu behandeln. Die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers wird insoweit beschränkt. Bei Verletzung des Grundsatzes muss der Arbeitgeber die von ihm gesetzte Regel entsp...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / I. Rechtsumfeld und rechtlicher Ausgangspunkt AGB-Kontrolle

Die Gestaltung von Arbeitsverträgen bildet ein Kernstück der anwaltlichen Beratung, das in besonderem Maße durch eine beständige Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen seitens der Arbeitsgerichte geprägt wird. Nachdem auch Arbeitsverträge seit der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 einer AGB-Kontrolle unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonde...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige Gericht in Zivilsachen

– Teil 14: Spezielle Rechtsgebiete – Arbeitsrecht und Versicherungsrecht I. Vorbemerkung Was spezielle Rechtsgebiete anbelangt, so erfasst die europäische Zuständigkeitsverordnung insbesondere individuelle Arbeitsverträge und Versicherungssachen. Die dort ebenfalls angesprochenen "Verbraucher" können Vertragspartner auf fast allen Gebieten sein. II. Individuelle Arbeitsverträge...mehr

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ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / 4. Bewertung

Insgesamt kann die Neuregelung als Beitrag zur verbesserten Transparenz im Arbeitsrecht begrüßt werden. Die Arbeit der Praxis erleichtert sie dagegen allenfalls geringfügig. In keinem Fall ist die Kodifizierung der Rechtsprechung ein Beitrag zur Bekämpfung von rechtsmissbräuchlichen Gestaltungen im Fremdpersonaleinsatz. Hierfür ist sie schon von ihrer Ausrichtung her als sch...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / III. AGG/Betriebliche Altersversorgung

Altersdiskriminierung bei Hinterbliebenenversorgung – "Spätehenklausel" Im Fall des BAG (Urt. v. 4.8.2015 – 3 AZR 137/13, ZAP EN-Nr. 76/2016 m. Anm. Langohr-Plato ZAP F. 18 R, S. 805 ff.) stritten die Parteien darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen. Die Klägerin ist die Witwe eines im April 1947 geborenen und im Dez...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Rißmann (Hrsg.), Die Erbengemeinschaft, 2. Aufl. 2014, 800 S., zerb Verlag, 99 EUR

Die Erbengemeinschaft in einem erbrechtlichen Mandat stellt für den Anwalt aufgrund der häufig kollidierenden Interessen der Miterben eine große Herausforderung dar, die es zu bewältigen gilt. Das Werk von Rißmann bringt die Probleme der Erbengemeinschaft im rechtlichen als auch soziologischen Bereich auf den Punkt. Durch einen klaren didaktischen Aufbau in einen allgemeinen...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Wechselseitiges Zusammenwirken von Sozial- und Privatrecht

Das wechselseitige Zusammenwirken der Gebiete Sozialrecht und Privatrecht kann in verschiedensten Formen erfolgen. Unterwirft das Sozialrecht Arbeitnehmer der Versicherungspflicht oder belegt es deren Einkommen mit Beiträgen bzw. ersetzt bei Eintritt der sozialen Risiken (Krankheit, Alter etc.) den Verlust von "Arbeitseinkommen" verweist es dabei i.d.R. auf arbeitsrechtliche...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Zahl der Fachanwälte stark gestiegen

Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg im vergangenen Jahr auf 50.840. Das gab kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer, bezogen auf den Stichtag 1.1.2015, bekannt. Dies bedeutet einen Zuwachs um mehr als 10.000 Titel innerhalb der Jahresfrist (2014: 40.026 Fachanwaltstitel). Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (10.010 Kollegen), gefolgt v...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / b) Kündigungsfrist

Die fristlose Kündigung ist gem. § 314 Abs. 3 BGB innerhalb angemessener Frist zu erklären. Die Angemessenheit dieser Frist wird allerdings nicht im Gesetz definiert. Insofern kann auf die Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht zurückgegriffen werden, da auch gegenüber einem Handelsvertreter die fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags gem. § 89a HGB innerhalb ange...mehr

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ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Stühlerücken beim Deutschen Juristentag

Wie der Präsident des Deutschen Juristentages e.V., Prof. Dr. Thomas Mayen, kürzlich in einem Rundschreiben an die Mitglieder des Vereins mitteilte, sind mehrere neue Deputationsmitglieder gewählt worden: RA Prof. Dr. Martin Beckmann, Münster, Prof. Dr. Martin Franzen, München, Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Heidelberg, Bundesverfassungsrichterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf, RAin Dr. ...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / d) Fazit

Wie festgestellt, kann grundsätzlich in einem verweisenden Rechtssatz auf Begriffe eines anderen Rechtsgebietes verwiesen werden. So erwähnt z.B. die Bundesagentur für Arbeit in ihren Formularen den Begriff "Ausfall von Arbeitseinkommen". Dabei geht es i.d.R. nicht um das vollständige Einkommen, sondern nur um das – reduzierte – Einkommen nach dem SGB III. Es bedarf nicht de...mehr

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ZAP 7/2015, Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein: Zuständigkeit deutscher Gerichte

(OLG München, Urt. v. 8.1.2015 – 14 U 2110/14) • Für den Rückforderungsanspruch (nach Widerspruch gem. § 5a VVG a.F.) gegen eine Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein sind die deutschen Gerichte international zuständig. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt sich aus § 215 Abs. 1 VVG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 EGVVG. Die lex fori (hier: das deutsche ...mehr

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ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / 7. Voraussetzungen für einen Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG

Gemäß § 153 Abs. 4 S. 1 SGG kann das LSG die Berufung durch Beschluss zurückweisen, wenn es sie einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. In einem Verfahren hatte das SG durch Urteil ohne mündliche Verhandlung die Klage abgewiesen. Das LSG wies durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG die Berufung zurück und ließ die Revision zu. Es f...mehr

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ZAP 19/2016, Arbeitsvertrag... / III. Hinweis

Fraglich bleibt, ob die Gesetzesänderung bei den Verbrauchern und Unternehmen Unklarheiten beseitigt und dem Rechtsverkehr Auseinandersetzungen erspart. Als gesichert kann indes gelten, dass die Gefahrgeneigtheit der Vertragsgestaltung erhalten bleibt. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie der "Markt" reagiert und welchen "neuen Rahmen" die Rechtsprechung in Ansehung der zur Prü...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Neuregelung der Werkverträge in der Kritik

Die geplanten Reformen im Arbeitsrecht sind auf heftigen Widerstand der Arbeitgeber gestoßen. Diese kritisieren insbesondere die Pläne aus dem Bundesarbeitsministerium zur Reform der Werkverträge, aber auch das Vorhaben des Familienministeriums zur Lohngleichheit bei Frauen. Diese Pläne finden sich bereits im Koalitionsvertrag. Noch vor kurzem hatte Kanzlerin Merkel in einem...mehr

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ZAP 12/2015, Das neue Minde... / IX. Fazit/Ausblick

Das MiLoG wirft schwierige praxisrelevante Fragen auf, die bislang noch ungeklärt sind. Dies gilt insbesondere für die Fragen der Be- bzw. Umrechnung des Mindestlohns i.H.v. 8,50 EUR brutto. Dabei ist auch zu beachten, dass die Unterschreitung des Mindestlohns durch den Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit darstellt und der Arbeitnehmer entsprechende Ansprüche noch bis zu dre...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / VI. Rückwirkende Befreiung von Rundfunkgebühren

Ab dem 1.1.2017 kann die Befreiung oder Ermäßigung von den Rundfunkgebühren rückwirkend für die letzten drei Jahre beantragt werden (§ 4 Abs. 4 S. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben waren (so für die Befreiung beim Leistungsbezug im SGB II, SGB XII oder wenn schwerbehinderten Menschen das Merkzeichen RF zugesprochen...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / c) Fremdgeschäftsführer und Praktikanten zählen beim Schwellenwert

Weil der unionsrechtliche Begriff des "Arbeitnehmers" autonom – unabhängig von nationalen Normen – auszulegen ist, zählen Fremdgeschäftsführer und Praktikanten bei der Berechnung des Schwellenwertes mit (vgl. EuGH, Urt. v. 9.7.2015 – C-229/14 "Balkaya", DB 2015, 1965). Der EuGH bejaht die Abhängigkeit und damit die Arbeitnehmereigenschaft bereits dann, wenn gesellschaftsrech...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / I. Einleitung

Bis zu der Aufgabe der Rechtsprechung durch das BAG im Jahr 2010 (BAG, Urt. v. 7.7.2010 – 4 AZR 549/08, NZA 2010, 1068) galt über Jahrzehnte im Arbeitsrecht der Grundsatz "ein Betrieb – ein Tarif" (vgl. BAG, Urt. v. 29.3.1957 – 1 AZR 208/55, AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tairfkonkurrenz). Mit diesem Prinzip der Tarifeinheit stellte die Rechtsprechung sicher, dass bei Kollisionen zweie...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / IV. Ausbildungsförderung

Durch das bereits am 23.12.2014 verabschiedete 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hat der Gesetzgeber eine BAföG-Reform beschlossen, die in ihren wesentlichen Teilen erst im August 2016 mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 bzw. des kommenden Wintersemesters in Kraft tritt. Auch hier bestand Handlungsbedarf bereits deshalb, weil über sechs Jahre h...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Personalia

Ende Januar ist der Vorsitzende Richter am BGH Prof. Dr. Lutz Strohn nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Nach Stationen am LG Wuppertal und OLG Düsseldorf kam Prof. Dr. Strohn im Jahr 2003 an den BGH, wo er seitdem dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II....mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / VI. Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Tarifeinheitsgesetz Tarifkollisionen nach dem Mehrheitsprinzip auflösen und so die Tarifeinheit im Betrieb herstellen will. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie soll gesichert und ausufernde Arbeitskämpfe insbesondere in essentiellen Bereichen vermieden werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Ziele in der arbeitsrecht...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / I. Vorbemerkung

Die Vertragsstrafe ist ein im Rahmen einer Vereinbarung abgegebenes Versprechen des Schuldners, bei Nicht- oder Schlechterfüllung einer Hauptverbindlichkeit eine Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Häufig treffen in Vertragsstrafeprozessen Kläger mit überzogenen Erwartungen auf Beklagte, die nicht einsehen wollen, für eine "Bagatelle" "absurd hohe Beträge" zahlen zu sollen...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Ludovisy/Eggert/Burhoff (Hrsg.), Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Aufl. 2015, 2.088 S., ZAP Verlag, 139 EUR

Schlichtweg praktisch! Dieses Kompendium umfasst sämtliche Themengebiete des Verkehrsrechts und schafft es, beim Spagat vom Zivilrecht über das Strafrecht bis zum Verwaltungsrecht umfassend und verständlich zu bleiben. Klar strukturiert wird der Leser an jeden Bereich vom Allgemeinen zum Speziellen herangeführt. Das somit rasch angeeignete Problembewusstsein ermöglicht ein v...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 7. Aufl. 2016, 1.064 S., ZAP Verlag, 129 EUR

Das nunmehr in der siebten Auflage erscheinende, sich in sechs Kapitel gliedernde Handbuch, stellt die hochkomplexe Materie des Rechts der betrieblichen Alters­versorgung einschließlich seiner sozial- und steuerrechtlichen Implikationen syste­matisch und präzise dar. Neben einer auch für Einsteiger verständlichen Erläuterung der allgemeinen Grundlagen zum Betriebsrentenrecht...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / II. Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt bezeichnet sich auf seinem Briefkopf als "Notar Rechtsanwalt Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht zert. Testamentsvollstrecker (DEV) Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die beklagte Rechtsanwaltskammer störte sich allein an der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht". In einem Belehrungsbescheid stel...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. 40-EUR-Beitreibungspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB

Weitgehend unbeachtet blieb bisher, dass das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes" (EEG) vom 22.7.2014 (BGBl I, S. 1218) gesetzliche Neuerungen für den Fall des Zahlungsverzugs mit sich gebracht hat. In § 288 BGB wurde u.a. ein neuer Absatz 5 eingeführt, der besagt, dass der Gläubiger einer Entgeltfo...mehr

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ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 10 Mehr Erledigungen bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft

Die Anzahl der im vergangenen Jahr 2016 bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft eingegangenen Anträge ist nur leicht gestiegen, dafür konnte die Zahl der den Parteien unterbreiteten Schlichtungsvorschläge deutlich gesteigert werden; sie stieg um 40 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies meldete die Schlichtungsstelle kürzlich in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Schlichtu...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Beschlüsse des 71. Deutschen Juristentages

Der 71. Deutsche Juristentag (djt) fand in diesem Jahr vom 13. bis zum 16. September in Essen statt. Er erarbeitete wieder eine Reihe von Beschlüssen zu hochaktuellen Themen wie etwa der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und ihren Auswirkungen auf das Zivil- und Arbeitsrecht oder zum Reformbedarf im Familienrecht angesichts der Lebenswirklichkeit moderner Fami...mehr

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ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / V. Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind für den Arbeitnehmer insbesondere die Folgen für einen künftigen Arbeitslosengeldanspruch von elementarer Bedeutung. Muss sich der Arbeitnehmer im Anschluss an den Aufhebungsvertrag arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, sind zuvor folgende Gesichtspunkte genau zu prüfen: die Anwartschaft auf das Arbeitslosengeld, die...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Praxistipps

Ob der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt hat (und deshalb von der Bundesagentur eine Sperrzeit festgestellt worden ist), ist vom angerufenen Sozialgericht zu klären. Sofern ein arbeitsgerichtliches Verfahren stattgefunden hat oder stattfindet, dürfen die Parteien in diesem Verfahren keine Vereinbarungen treffen, die zu Lasten der Versic...mehr

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ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / 1. Abfindung

Eine Abfindung entschädigt den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes sowie für dadurch entgangene oder zukünftig entgehende Einnahmen (vgl. § 24 Nr. 1 EStG). In neueren Entscheidungen des BAG (Urt. v. 13.7.2005 – 5 AZR 578/04, NZA 2005, 1349) hat die – jedenfalls in Sozialplänen vorgesehene – Abfindung auch eine zukunftsbezogene Ausgl...mehr

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ZAP 12/2017, Schutzgut Arbe... / II. Überblick zum Schutzgut "psychische Gesundheit"

Die psychische Gesundheit jedes Menschen ist grundlegend in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) geregelt. Für die arbeitsrechtliche Anwendung mit Bezug auf Fragen der psychischen Überlastung am Arbeitsplatz wird in erster Linie der Bereich der sozialen Sphäre betroffen sein. Diese umfasst den Lebensbereich eines Menschen, in dem dieser mit anderen interagiert...mehr

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ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / 8. Sanktionierung auch geringfügiger Verstöße gegen die neu begründeten Verpflichtungen und gesetzlichen Vorgaben

Während bislang Verstöße gegen das Gebot eines nur vorübergehenden Einsatzes von Zeitarbeitnehmern kaum sanktioniert waren, sieht die Neuregelung selbst bei nur geringfügigen Verstößen weitreichende Sanktionen vor. Das gilt sowohl für die Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer als auch für Verstöße gegen das Equal-Pay-Gebot oder gegen die Denominationspflicht. So kann et...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / X. Urlaub

Das vieldiskutierte Urteil, das der Gerichtshof der Europäischen Union (damals noch Europäischer Gerichtshof) in Sachen "Schultz-Hoff" verkündete (EuGH 20.1.2009 – C-350/06 und C-520/06, NZA 2009, 135) zwang den Neunten Senat des BAG v. zu einer grundlegenden Reform und Neuausrichtung des Urlaubsrechts, die sich auch auf die Vertragsgestaltungspraxis auswirkt (vgl. Wesemann ...mehr

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ZAP 12/2017, Schutzgut Arbe... / a) Überlastungsanzeige und Priorisierungsanforderung

Mit einer Überlastungsanzeige kann der Arbeitnehmer auf seine Situation aufmerksam machen. Die Überlastungsanzeige ist sowohl Recht als auch Pflicht des überlasteten Arbeitnehmers. Ziel einer solchen Anzeige ist es, den Arbeitgeber über eine ordnungswidrige Arbeitssituation zu informieren, damit dieser pflichtgemäß für Abhilfe sorgen kann. Der Begriff "Überlastungsanzeige" i...mehr

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ZAP 6/2017, Aufhebungsvertr... / II. Muster: Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag zwischen: § 1 Beendigung Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen seit dem (...) bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers aus betrieblichen/betriebsbedingten Grün...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Expertenkontroverse zur geplanten Tarifeinheit

Der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 2/2015, S. 52) sollte noch nicht das letzte Wort zu diesem Thema sein. Dafür plädierte die Mehrheit der Sachverständigen Anfang Mai bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Für das Gesetz sprachen sich der Deutsche Gewerk...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 2. Kündigung – Klageverzicht – Inhaltskontrolle

Ohne Gegenleistung ist ein Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG, Urt. v. 25.9.2014 – 2 AZR 788/13, ArbRB 2015, 168). Das BAG nennt selbst kompensierende Elemente: In Bezug auf den Beendigungszeitpunkt, die Beendigungsart, Zahlung einer Entlassungsentschädigung, Verzicht auf eigene Ersatzansprüche. Doch was ist mit ei...mehr

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ZAP 22/2016, Anwaltsmagazin / Reform der Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung beschlossen

Der Bundestag hat am 21. Oktober die von der Bundesregierung im Sommer auf den Weg gebrachten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beschlossen. Damit sollen die Rechte von Leiharbeitnehmern gestärkt und Missbräuche bei Werkverträgen eingedämmt werden (vgl. hierzu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 17/2016, S. 885). Mit dem Gesetz wird eine Höchstdauer für die Überlassun...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 7. Beispiele

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, beschäftigt zu werden, mit Hilfe einer Leistungsverfügung durchgesetzt werden. Allerdings bedarf es für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes der Glaubhaftmachung eines gesteigerten Beschäftigungsinteresses (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.3.2011 – 4 SaGa 2600/11, NZA-RR 2011, 551). So muss d...mehr

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ZAP 16/2015, Anwaltspraxis / Neuregelungen im August

Im August ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Arbeitsrecht; wichtige Änderungen gibt es jedoch auch im Ausländerrecht sowie bei der Ausbildung in den Anwaltskanzleien. Im Einzelnen: Dokumentation beim Mindestlohn Der Arbeitgeber braucht seit dem 1. August keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr anzufertigen, wenn das regelmäßige...mehr