Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Teilung der Arbeitszeit

Rz. 303 Der Begriff "Arbeitsplatzteilung" ist nicht präzise. Die Arbeitnehmer teilen sich nicht den Arbeitsplatz, sondern die Arbeitszeit auf einem Arbeitsplatz. Job-Sharing liegt vor, wenn zwei oder mehr Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen. In der Praxis ist die Teilung zwischen zwei Arbeitnehmern die Regel. Es kann sich um einen Vollzeit- oder ei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Tägliche Arbeitszeit

Rz. 293 Nach § 12 Abs. 1 S. 4 TzBfG muss eine tägliche Mindestarbeitszeit festgelegt werden. Geschieht dies nicht, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Satz 4 täglich für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.[783] Der Arbeitnehmer ist jedenfalls entsprechend zu vergüten. Die Arbeitsvertragsparteien sind jedoch nicht ver...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG (Verlängerung der Arbeitszeit)

A. Allgemeines I. Gesetzeszweck, neue Regelung seit 1.1.2019 Rz. 1 § 9 TzBfG gewährt teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes, wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verlängern möchten. Rz. 2 Damit bildet § 9 TzBfG gleichsam das Pendant zu dem allgemeinen arbeitsrec...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Reduzierung der Arbeitszeit, § 164 Abs. 5 SGB IX

A. Allgemeines Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Verlängerung der Arbeitszeit

aa) Allgemeines Rz. 349 Nach § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszei...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren Flexibilisierung

A. Begriffsbestimmungen I. Teilzeit, § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Abzustellen ist diesbezüglich stets auf die Betriebsüblichkeit, da nur insoweit die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vergleic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Dauer der Arbeitszeit

(1) Regelungsbefugnis der Arbeitsvertragsparteien Rz. 511 Gemäß § 611a Abs. 1 S. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Die Zeit, innerhalb derer er seine versprochenen Dienste zu leisten hat (= Dauer der Arbeitszeit), betrifft die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Sie unterliegt grundsätzlich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers n...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Lage der Arbeitszeit

(1) Direktionsrecht des Arbeitgebers Rz. 534 § 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG verpflichtet den Arbeitgeber nicht, die Lage der Arbeitszeit schriftlich niederzulegen oder in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:[1241] Der Arbeitsvertrag braucht also dazu keine Regelung zu enthalten.[1242] Besonderheiten gelten bei Schichtarbeit und der Arbeit auf Abruf. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Anspruch auf dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit

aa) Voraussetzungen (1) Wartezeit Rz. 323 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 340 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Ges...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Arbeitszeit

Rz. 846 Das Vorstandsmitglied hat – ebenso wie der Geschäftsführer einer GmbH – keine festen Arbeitszeiten, sondern die Pflicht, seine volle Arbeitszeit jederzeit in den Dienst der Gesellschaft zu stellen. Zwar ist das Vorstandsmitglied bei der Bestimmung der Dauer und der Lage seiner Arbeitszeit frei, muss sich jedoch jederzeit bereithalten, sich für die Gesellschaft einzus...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Regelung der Arbeitszeit

Rz. 799 Der Geschäftsführer schuldet als Ausfluss seiner dienstvertraglichen Stellung der Gesellschaft die Zurverfügungstellung seiner vollen Arbeitskraft. Er ist dabei nicht an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gebunden, weil er als Organmitglied nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG nicht dem gesetzlichen Arbeitszeitrecht unterfällt.[1718] Dies gilt auch für ein...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Geschuldete Arbeitszeit und Überstunden

Rz. 1624 Wie dargelegt flexibilisiert die Vertrauensarbeitszeit nach dem (bisherigen) Verständnis in Rechtsprechung und Fachliteratur lediglich die Lage, aber nicht die Dauer der Arbeitszeit. Wenn ein Stundenumfang nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt nach dem BAG die betriebsübliche Arbeitszeit.[3803] Diese wird sich regelmäßig auf 40 Stunden in der Woche belaufen, alter...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 1. Rechtsquellen

Rz. 3 Die maßgebliche Wochenarbeitszeit ergibt sich üblicherweise aus dem Arbeitsvertrag, da dies der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 7 NachwG entspricht. Möglich ist jedoch auch, dass sich die Arbeitszeit aus einem Tarifvertrag ergibt. Die tatsächliche Handhabung zwischen den Parteien ist dabei maßgeblich. Rz. 4 Hinweis Möchte der Rechtsanwalt feststellen, zu welcher üblichen Arb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Wöchentliche Arbeitszeit/Pausen, § 2

Rz. 258 Es empfiehlt sich, die Arbeitszeit und Pausen nach den betrieblichen Besonderheiten nochmals zu definieren, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze z.B. zu Umkleide[831]- und Reisezeiten[832] ebenso zu beachten wie die Einordnung der Arbeits- und Rufbereitschaft sowie des Bereitschaftsdienstes als A...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 2. Inhalt der Vereinbarung/Bandbreitenregelung

Rz. 25 Der Inhalt der Vereinbarung ist nicht durch die gesetzlichen Vermutungsregelungen im Fall des Fehlens einer Vereinbarung (vgl. Rdn 32). vorgeschrieben. Insbesondere sieht das Gesetz keine Mindestdauer der wöchentlichen oder täglichen Arbeitszeit vor. Die vereinbarte Stundenzahl für die tägliche Arbeitszeit kann somit unterhalb oder oberhalb der Grenze von drei Stunden...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit, Langzeitkonten

aa) Allgemeines Rz. 219 Flexible Arbeitszeitmodelle sollen auf Seiten des Arbeitgebers einen bedarfsgerechten Einsatz der Mitarbeiter ermöglichen. Dies sieht das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vor, § 1 Nr. 1 ArbZG. Zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrV...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG auf Verringerung der Arbeitszeit

A. Anspruch Rz. 1 Ein weiterer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit findet sich in § 15 BEEG . Die Verringerung der Arbeitszeit hat in dem in §§ 15 Abs. 5 ff. BEEG dargestellten Verfahren zu erfolgen. Die allgemeinen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 BEEG sind erfüllt, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 ...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 3. Auffangkriterium

Rz. 10 Lässt sich auch unter Zugrundelegung dieses Kriteriums keine vergleichbare Arbeitszeit ermitteln, so ist darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig üblicherweise als vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer anzusehen ist (§ 2 Abs. 1 S. 4 Hs. 2 TzBfG). Rz. 11 Hinweis Muss durch dieses "Auffangkriterium" festgestellt werden, ob ein Arbeitnehmer teilz...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitszeit

Rz. 459 Bei alternierender oder ausschließlicher mobiler Arbeit ist auch die Lage der Arbeitszeit besonders zu klären. Sofern der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran hat, dass der Arbeitnehmer zu bestimmten Zeiten an seinem mobilen Arbeitsplatz erreichbar ist, kann dies durch Ausübung des Direktionsrechts festgelegt werden. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung konkret...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 1. Ausdrückliche Vereinbarung

Rz. 22 Zunächst muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit im Voraus festgelegt sein. Eine schriftliche Festlegung oder ein Nachweis ist allerdings nicht erforderlich, auch nicht nach § 2 NachwG. Allerdings liegt es in der Obliegenheit des Arbeitgebers, diese Festlegungen verbindlich zu treffen. Fehlt eine solche Festlegung nämlich, dann tritt die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 1659 Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit – Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Gleitzeit- oder Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Verteilung auf die Wochentage, Sonntagsarbeit[3987] – auszugestalten und den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, soweit kein höherrangiges Recht entgegensteht.[3988] Hingegen ist die Dauer der...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / I. Allgemeines

Rz. 17 Schon vor Inkrafttreten des BeschFG 1985 hat das BAG festgehalten, dass eine einseitige Leistungsbestimmung des Arbeitgebers gem. § 315 BGB in Bezug auf die Dauer der Arbeitszeit nicht wirksam ist.[6] Die Dauer der Arbeitszeit gehört – mit Ausnahme der Möglichkeit, Überstunden anzuordnen – zu den essentialia negotii des Arbeitsvertrages. Die Lage der Arbeitszeit unter...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Umfang der Mitbestimmungspflicht bei Lage der Arbeitszeit, Pausenzeiten

Rz. 202 Der Betriebsrat hat mitzubestimmen über die Lage der täglichen Arbeitszeit und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nicht erfasst ist die Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit.[626] Vielmehr ist diese in einer Betriebsvereinbarung bei Üblichkeit einer tariflichen Regelung wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam,[627] es...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / E. Arbeitszeitkonten

Rz. 47 Ein weit verbreitetes Mittel zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten. Bei dieser Gestaltung wird auf Seite der Arbeitszeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Arbeitsmenge vereinbart, die dann im Rahmen der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes flexibel und nach Anfall der Arbeit abgeleistet wird. Ist eine tägliche Mindestar...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / II. Arbeit auf Abruf

Rz. 21 Ein Sonderfall der einseitigen Festlegung der Lage der Arbeitszeit ist die Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG. Eine solche liegt vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (§ 12 Abs. 1 S. 1 TzBfG). Die Regelung setzt also die vertragliche Möglichkeit zu einem einsei...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / B. Mehrarbeit/Überarbeit

Rz. 14 Ein Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich die Anordnung von Überstunden. Teilzeitkräfte sind indes ohne ausdrückliche vertragliche Regelung nicht verpflichtet, gegenüber der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit Mehrarbeit zu leisten. Grund hierfür ist, dass die Teilzeitkraft durch den Vertragsschluss hinreichend zu verstehen gegeben hat, da...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / A. Begriffsbestimmungen

I. Teilzeit, § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Abzustellen ist diesbezüglich stets auf die Betriebsüblichkeit, da nur insoweit die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vergleichbar sind. Rz. 2 Das Ges...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Arbeitszeit und anderweitige Aufgabenübertragung

aa) Regelung der Arbeitszeit Rz. 799 Der Geschäftsführer schuldet als Ausfluss seiner dienstvertraglichen Stellung der Gesellschaft die Zurverfügungstellung seiner vollen Arbeitskraft. Er ist dabei nicht an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gebunden, weil er als Organmitglied nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG nicht dem gesetzlichen Arbeitszeitrecht unterfällt.[...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / I. Reduzierung der Arbeitszeit

Rz. 28 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L erfüllt, so ist der Arbeitgeber an den Antrag gebunden. Ein Ermessensspielraum besteht insoweit nicht.[26] Rz. 29 Sind die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt, so kann der Angestellte ggfs. nach anderen Vorschriften Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit haben oder zumindest die Erörterung einer Teilzeittäti...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 18. Arbeitszeit

a) Allgemeines aa) Dauer der Arbeitszeit (1) Regelungsbefugnis der Arbeitsvertragsparteien Rz. 511 Gemäß § 611a Abs. 1 S. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Die Zeit, innerhalb derer er seine versprochenen Dienste zu leisten hat (= Dauer der Arbeitszeit), betrifft die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Sie unterliegt grundsätzlich nicht...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 5. Ansprüche auf Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit nach § 8, 9 und 9a TzBfG

a) Grundsätze Rz. 322 § 8 TzBfG regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner individuellen Arbeitszeit. Den Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind (siehe unten Rdn 323) in Unternehmen, die in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen (siehe unten Rdn 324). Der Anspruch steht sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitarbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Muster und Erläuterungen zur Arbeitszeit

a) Typischer Sachverhalt Rz. 193 Beispiel Der Arbeitgeber möchte in seinem Produktionsbetrieb ein Schichtsystem einführen, um die Maschinenlaufzeit zu erhöhen und so eine bessere Ausnutzung der Investitionen zu erreichen. Wegen der erfreulichen Auftragslage soll zudem die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 40 Stunden erhöht werden. Daneben soll in der Produktion kurz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Rz. 206 Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst – obwohl er die Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit betrifft – nur vorübergehende Fälle und eröffnet insbesondere kein Mitbestimmungsrecht bei der generellen bzw. dauerhaften Festlegung der Dauer der Arbeitszeit (siehe hierzu auch Rdn 202).[655] Eine dauerhafte erhebliche Verlä...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 1. Flexible Arbeitszeit

Rz. 46 Die Forderung nach flexiblen Arbeitszeiten führt zur Errichtung von Arbeitszeitmodellen. Die Ausgestaltung unterliegt dem individuellen Arbeitsrecht. Sie wird durch tarifvertragliche Regelungen und durch Betriebsvereinbarungen flankiert.[63] Rz. 47 Unter dem Oberbegriff der Arbeitszeitkonten werden verschiedene Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit geführt,[64] ...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 3. Rechtsfolgen mangelnder Festlegung

Rz. 32 Haben die Arbeitsvertragsparteien eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt, berührt das nicht die Wirksamkeit der vereinbarten Arbeit auf Abruf. Es gelten die zum Schutz des Arbeitnehmers gesetzlich fingierten Arbeitszeiten,[16] nämlich eine Arbeitszeit von (mindestens) zwanzig Stunden bezogen auf die Woche und (mindestens) dre...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Spätere Änderungsmöglichkeiten

1. Verringerung der Arbeitszeit Rz. 264 Die Verringerung der Arbeitszeit resultiert aus einer Vertragsänderung. Durch den Arbeitgeber ist diese Verringerung einseitig somit nur durch eine Änderungskündigung zu beseitigen. Rz. 265 Der Arbeitnehmer kann eine Veränderung unter zwei Gesichtspunkten erreichen. Eine weitere Verringerung der Arbeitszeit kann er erst nach Ablauf der F...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / II. Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 12 § 2 Abs. 2 TzBfG stellt (deklaratorisch) klar, dass auch geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV teilzeitbeschäftigt sind. Nicht hieraus kann und soll geschlossen werden, dass kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nicht auch teilzeitbeschäftigt sein können. Dies ist lediglich im Gegensatz zu den geringfügig entlohnten Beschäftig...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / B. Antrag

Rz. 3 Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten nach § 15 Abs. 7 BEEG folgende Voraussetzungen: Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer; das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate; die vertraglich vereinbarte r...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / C. Verfahren

Rz. 9 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gemäß § 15 Abs. 5 BEEG (Verringerungsantrag) und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG (Verringerungsanspruch). Der Arbeitnehmer kann frühestens mit der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 16 Abs. 1 S. 1 BEEG) eine Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit während der Elternzeit (Elternteilzeit) b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Festlegung der Lage der Arbeitszeit/Arbeitszeitverteilung/Beteiligung des Betriebsrats bei Abweichungen, § 3

Rz. 225 Der Entwurf enthält diverse Varianten zur Flexibilisierung. Die einfachste Festlegung bestimmt feste Zeiten für den täglichen Arbeitszeitbeginn, die Pausenlage und das Arbeitszeitende. Eine solch starre Regelung wird man heute in den wenigsten Betrieben finden – jedenfalls dürfte die praktische Handhabung hiervon abweichen. Die 1. Alternative gewährt dem Mitarbeiter d...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Keine Mitbestimmungspflicht

Rz. 260 Die Verringerung der Arbeitszeit und die Neuverteilung sind beide im Ergebnis nicht mitbestimmungspflichtig. Insbesondere stellt eine Reduzierung der Arbeitszeit keine Versetzung i.S.d. §§ 95 Abs. 3, 99 BetrVG dar.[291] Rz. 261 Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit) scheidet ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG

A. Regelungsinhalt Rz. 1 Der Anspruch des Arbeitnehmers richtet sich auf die "Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit". § 8 TzBfG schweigt hinsichtlich des Schicksals der Gegenleistung.[1] Da die Dauer der Arbeitszeit ein Hauptbestandteil des Arbeitsvertrages ist, lässt sich dieses nur durch Abschluss eines Änderungsvertrages erreichen. Ein solcher bedarf zweier übereinstim...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / D. Arbeitsausfall

Rz. 45 Gem. § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen auch Teilzeitbeschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden, sofern nicht einer der gesetzlichen Ausnahmefälle vorliegt. Rz. 46 Fällt der vertraglich festgelegte oder der gem. § 12 Abs. 1 TzBfG festgelegte Arbeitstag der Teilzeitkraft auf einen Feiertag, so entfällt ...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 2. Vergleichbarkeit

Rz. 6 Für die Vergleichbarkeit ist auf den konkreten Betrieb abzustellen. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 1 S. 3 TzBfG ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer desselben Betriebs mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Rz. 7 Zur Ermittlung des Vergleichsmaßstabes, also derselben Art von Arbeitsverhältnissen ist abgestuft vorzugeh...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 4. Abruf der Arbeit

Rz. 35 Gem. § 12 Abs. 3 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage der Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Diese Frist ist gesetzlich zwingend. Eine arbeitsvertragliche Regelung, die die Frist verkürzt, ist nach § 12 TzBfG, § 134 BGB nichtig. § 12 Abs. 3 TzBfG spricht lediglich von "Tagen"....mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / IV. Ankündigungsfrist gem. § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG

Rz. 26 Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben (§ 8 Abs. 2 TzBfG). 1. Fristberechnung Rz. 27 Die Berechnung der Drei-Monats-Frist ist zunächst deshalb eine Besonderheit, weil die Regelungen nach §§ 187 ff. BGB...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / V. Feststellungsklage auf Eintritt der Verteilungsfiktion

Rz. 226 In derselben Weise, wie der Arbeitnehmer den Eintritt der Fiktionswirkung hinsichtlich der Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 5 S. 3 TzBfG geltend machen kann, gilt dies auch für den Eintritt der Fiktionswirkung hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit (vgl. Rdn 178 ff.).mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / IV. Klage zur Durchsetzung des Verteilungswunschs

Rz. 225 Es gibt in Ausnahmefällen einen von der Verringerung der Arbeitszeit losgelösten Anspruch auf Neuverteilung der Arbeitszeit. Der Anspruch auf Verteilung gem. § 8 Abs. 3 S. 2 TzBfG ist zwar grundsätzlich nur i.V.m. einem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit durchsetzbar (vgl. Rdn 62 ff.). Haben sich die Parteien jedoch bereits über die Verringerung der wöchentlic...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Unmittelbare Rechtsfolgen

Rz. 247 Hat der Arbeitgeber der Verringerung zugestimmt oder ist die Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt worden, so verringert sich ab dem gewünschten Datum, beziehungsweise ab dem Tag der Rechtskraft des Urteils die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Rz. 248 Der Arbeitgeber ist nun gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 3 NachwG verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Änd...mehr