Fachbeiträge & Kommentare zu Aufklärungspflicht

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Beratungspflichten des Steuerberaters gegenüber Mandanten

Der Umfang der Beratungspflichten seitens des Steuerberaters richtet sich zwar generell nach dem erteilten Steuerberatungsauftrag, die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt aber, dass die Verpflichtungen der Steuerberater immer umfassender werden bzw. Haftungsfälle ansteigen, der Berater also "vorausschauend und ungefragt" tätig sein muss (s. auch Tz. 1.; § 102 StaRUG).[1] D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.4.1.1 Ermessenstiefe/-regeln

Rz. 68 Bei der Abwägung der weiteren Aufklärungsbedürftigkeit ist das FA im dargestellten Rahmen (Rz. 65ff.) an die Ermessensregeln des § 5 AO gebunden. Das FA verletzt seine Aufklärungspflicht dabei jedenfalls dann, wenn es offensichtlichen Zweifelsfragen nicht nachgeht, die sich ihm den Umständen nach ohne weiteres aufdrängen mussten und die leicht aufzuklären wären, ohne ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.4.1.2 Ausprägung und Grenzen der Ermittlung

Rz. 70 Grundsätzlich hängen der Umfang und die Ausprägung der Ermittlungen von der Aufklärungsbedürftigkeit des Sachverhalts ab. Aufgrund der verschiedenen partiell gegenläufigen Rechtsgrundsätze kann es im Einzelfall aber zu einer Einschränkung des Prüfungsumfangs kommen.[1] Rz. 71 Die Wahl der Beweismittel muss verhältnismäßig sein (vgl. Rz. 35). Es dürfen deshalb nur dieje...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO (BFH v. 27.9.2017, II R 41/15, BFH/NV 2018, 393) und zählt abschließend die Fälle auf, in denen...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Umfang arbeitgeberseitiger Aufklärungs- und Hinweispflichten

Rz. 328 Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst über die rechtlichen Folgen eines solchen Schrittes Klarheit verschaffen.[608] Dies gilt insbesondere, wenn die Initiative zur Aufhebung des Arbeitsvertrages von ihm selber ausging.[609] Jeder Vertragspartner hat selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen. Der Ar...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Anfechtung

Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gerichtet sind, sind nach den allgemeinen Regeln der §§ 119 ff. BGB anfechtbar. Das Bestehen von Sonderkündigungsschutz führt nicht zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages. Eine Irrtumsanfechtung wegen Unkenntnis einer Schwangerschaft bzw. deren mutterschutzrechtlicher Folgen ist nicht möglic...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / C. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 84 Neben der Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Teilungsregeln (siehe oben Rdn 7 ff.) bleibt es den Erben im Rahmen der Vertragsfreiheit unbenommen, sich einvernehmlich in einem Auseinandersetzungsvertrag abschließend über die Verteilung der Nachlassgegenstände u.Ä. zu einigen. Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsät...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Fragen des Arbeitnehmers

Rz. 333 Stellt der Arbeitnehmer ausdrücklich Fragen, z.B. bezüglich der rechtlichen Auswirkungen des Aufhebungsvertrages auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld, müssen diese vom Arbeitgeber wahrheitsgemäß beantwortet werden, soweit er über die entsprechenden Informationen verfügt. Ist der Arbeitgeber hierzu nicht in der Lage, muss er den Arbeitnehmer an die zuständige St...mehr

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§ 25 Strafrecht / dd) Betrug

Rz. 55 Beispiel 17 Sohn S des Erblassers E vernichtet dessen einziges Testament, in dem er S enterbt und dessen Bruder B als Alleinerben eingesetzt hat. S erwirkt anschließend die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. Dass es sich hierbei um eine mittelbare Falschbeurkundung handelt, ist bereits oben festgestellt worden (siehe Rdn 22 f.). Zurückgehend auf eine Entsch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 197 Die Revisionsgründe müssen in der Revisionsbegründung enthalten sein. Ein Verweis auf andere Schriftstücke, etwa außergerichtliche Korrespondenz oder Gutachten, reicht regelmäßig nicht aus. Wurde die Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen, genügt die Bezugnahme hierauf (§ 551 Abs. 3 S. 2 ZPO). Hat zunächst beim BAG ein Prozesskostenhilfeverfahren statt...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 176 Der Beschwerdeführer hat die Tatsachen darzulegen, aus denen sich die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision ergeben. Sein Vortrag hat sich an den Zulassungsgründen des § 72a Abs. 3 ArbGG zu orientieren. Der Beschwerdeführer muss die Zulassungsgründe, auf die er seine Beschwerde stützt, benennen und zu deren Voraussetzungen substantiiert vortragen. Erforderli...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Aufklärungs- und Schadenersatzpflichten des Arbeitgebers

Rz. 463 Erhält der Arbeitnehmer aufgrund der Sperrzeitverhängung kein Arbeitslosengeld, kann dies auch für den Arbeitgeber relevant sein. Zwar ist es grds. Sache des Arbeitnehmers, sich über die rechtlichen Folgen seines Handelns und die Möglichkeit des Eintritts einer Sperrzeit selbst Klarheit zu verschaffen. Allerdings besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bestätigung der rechtlichen Aufklärung

Rz. 708 Aufklärungsklauseln finden sich häufig in Aufhebungsverträgen; mit ihnen soll bestätigt werden, dass der Arbeitnehmer über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses aufgeklärt worden ist. Vergleichbar sind Formulierungen, mit denen der Arbeitnehmer bestätigt, Gelegenheit zur eigenen Unterrichtung oder zur Inanspruchnahme einer Bedenkzeit gehabt zu haben. Auch dies...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 1. Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung

Rz. 22 Dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung eine Schadensposition sein können, wird bestritten. Argumentiert wird damit, dass der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile auch bei rechtzeitiger Erfüllung der Anzeigepflicht hätte tragen müssen. Deshalb mangele es an der notwendigen Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden.[12] Hierbei wird übersehen, dass zw...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener Aufklärung

Rz. 332 Unterlassene, unzutreffende und nur scheinbar vollständige oder sonst irreführende Auskünfte führen nicht zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages,[618] allenfalls kann der Arbeitgeber bei Verletzung seiner Hinweis- und Auskunftspflichten zu Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB verpflichtet sein.[619] In der Praxis hat sich deshalb die Aufnahme ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten

Nach Art. 12 Abs. 1 DSGVO hat der Verantwortliche zunächst geeignete Maßnahmen zu treffen, um vor der Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung betroffenen Personen alle Informationen und Mitteilungen, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu übermitteln. Ergänzt wird diese Verpflichtung durch Art. 13 und 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 4 Vertragsänderungen

Einvernehmliche Änderungen des Arbeitsvertrags nach Vertragsschluss sind jederzeit und ohne Probleme möglich. Formerfordernisse sind nicht zu beachten. Vertragsänderungen können auch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Leistungsgewährung zugleich für die andere Partei (regelmäßig der Arbeitnehmer) einen Vertr...mehr

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A / 34 Aufklärungspflicht des Gerichts [Rdn 432]

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Aufklärungspflicht

Rz. 159 Die Aufklärungs- und Beratungspflichten des Versicherers gegenüber seinem Versicherungsnehmer sind im VVG normiert, §§ 6 ff. VVG. Das alte VVG ließ eine entsprechende Regelung vermissen, so dass für die Aufklärungspflichten des Versicherers vor und während des Vertrages schuldrechtliche Regelungen, wie z.B. c.i.c. bzw. pVV, § 280 Abs. 1 S. 1 BGB herangezogen wurden. ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / I. Aufklärungspflichten des Notars

Rz. 113 Nach Ansicht des BGH[66] ist der Notar, der einen Kaufvertrag über eine vermietete Immobilie beurkundet, dazu verpflichtet, abzuklären, ob die Vertragsparteien noch Regelungen zu treffen haben, die im Zusammenhang mit dem Übergang der Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag stehen. Der Anlass zur Klärung kann beispielsweise die notwendige Regelung des Ze...mehr

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A / 38 Auslandszeuge [Rdn 497]

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V / 22 Verlesung von Protokollen, Protokolle/Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden [Rdn 3612]

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B / 48 Beweisermittlungsantrag [Rdn 1262]

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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V / 54 Videovernehmung in der Hauptverhandlung [Rdn 4000]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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V / 23 Verlesung von Protokollen, Protokolle und Urkunden aller Art [Rdn 3626]

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B / 31 Beweisantrag, Ablehnungsgründe [Rdn 1048]

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V / 57 Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 4074]

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V / 18 Verlesung von Gutachten allgemein vereidigter Sachverständiger [Rdn 3570]

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U / 4 Urkundenbeweis, Allgemeines [Rdn 3253]

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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B / 33 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 1091]

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B / 58 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Beweisaufnahme [Rdn 1575]

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B / 29 Beweisanregung [Rdn 1020]

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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B / 57 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1543]

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Z / 14 Zeuge, Vernehmung, erneute Vernehmung [Rdn 4269]

Rdn 4270 1. Ergibt sich für den Verteidiger, nachdem er der Entlassung eines Zeugen zugestimmt hat (→ Zeuge, Vernehmung, Entlassung, Teil Z Rdn 4264), dass er an die Beweisperson doch noch Fragen hat, ist zu unterscheiden, ob es sich bei den Fragen um solche handelt, die bezogen auf das Beweisthema, zu dem die Beweisperson bereits ausgesagt hat, neu sind (Teil Z Rdn 4273 ff....mehr

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A / 39 Aussagegenehmigung [Rdn 510]

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V / 52 Verwertung der Erkenntnisse eines (gesperrten) V-Mannes [Rdn 3966]

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B / 30 Beweisantrag, Ablehnungsbeschluss [Rdn 1027]

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G / 6 Glaubwürdigkeitsgutachten [Rdn 2074]

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B / 39 Beweisantrag, Formulierung: Sachverständigenbeweis [Rdn 1141]

Rdn 1142 Literaturhinweise: H. Schneider, Bezeichnung konkreter Beweistatsachen bei Beweisanträgen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, NStZ 2023, 65 Seibert, Beweisanträge (Zeugen und Sachverständige) im Strafverfahren, NJW 1962, 135 s.a. die Hinw. bei → Beweisantrag, Allgemeines, Teil B Rdn 1092, und bei → Sachverständigenbeweis, Teil S Rdn 2966. Rdn 1143 1. Hinsic...mehr

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Z / 7 Zeuge, Mitangeklagter als Zeuge [Rdn 4230]

Rdn 4231 Literaturhinweise: Brüssow, Mehrere Beschuldigte in der prozessualen Wechselwirkung als Beweismittel, in: Festgabe für Heino Friebertshäuser, 1997, S. 171 Grünwald, Die Verfahrensrolle des Mitbeschuldigten, in: Festschrift für Ulrich Klug, 1983, Band II, S. 493 Lenckner, Mitbeschuldigter und Zeuge, in: Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 333 Prittwitz, Der Mitbeschul...mehr

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V / 26 Verlesung von Protokollen, Verlesung zur Gedächtnisstützung [Rdn 3693]

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F / 10 Freibeweisverfahren [Rdn 1997]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1998 Literaturhinweise: Artkämper...mehr

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R / 13 Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2836]

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