Fachbeiträge & Kommentare zu Aufklärungspflicht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.8 Gültigkeit des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Steuerberater in finanzgerichtlichen Verfahren

§ 45 StBVV verweist auf die Vorschriften des RVG. Im Gesetz sind die allgemeinen Regelungen zu finden, während die Gebühren abschließend im Vergütungsverzeichnis geregelt sind. Die für den Steuerberater maßgeblichen Vorschriften für die Gebühren im finanzgerichtlichen Verfahren finden sich in Teil 3, Abschn. 2, Unterabschn. 1 VV RVG.[1] Die Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV RVG) ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 4. Personen, die zum Steuerabzug verpflichtet sind

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG entweder durch den Schuldner der Kapitalerträge, durch die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen. Der Kapitalertragsteuerabzug hat unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.6.2 Aufklärungspflicht gegenüber Verbrauchern

Insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums ist die Regelung in § 640 Abs. 2 Satz 2 BGB von großer Bedeutung. Diese verpflichtet den Auftragnehmer nämlich zum ausdrücklichen Hinweis in Textform gegenüber Verbrauchern, dass eine fiktive Abnahme dann erfolgt, wenn sich der Besteller nicht innerhalb gesetzter Frist zur Abnahme erklärt oder diese ohne Angabe von Mängeln verwei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.3 Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht kann auf verschiedene Arten gegenüber den Beschäftigten ausgeübt werden. Die in der Praxis sicherlich wichtigste Form ist die mündliche Anweisung im Arbeitsprozess. Praxis-Beispiel Während der Errichtung einer Baustelle weist die Führungskraft einige Beschäftigte an, Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von dritten Personen vor den Gefahren auf der Baustelle vorzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Backgr... / 2.1 Vorstellungsgespräch und Testaufgaben während des Bewerbungsverfahrens

Erstes Ergebnis einer erfolgreichen Anbahnungsmaßnahme ist regelmäßig das Vorstellungsgespräch im Betrieb, bei dem es um die mögliche Einstellung eines Bewerbers geht. Wenn solche Gespräche auch "unverbindlich" sind, bewegen sie sich doch nicht im rechtsfreien Raum. Mit der Aufnahme derartiger Verhandlungen entsteht zwischen Arbeitgeber und Bewerber als potenziellem Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.7 § 63 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 22 Die Vorschrift korrespondiert mit § 64. Dort sind als Mittel der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs die Prüfung, das Betretens- und Prüfungsrecht sowie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten geregelt. Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) die Bundesagentur für Arbeit üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 62 Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzulegen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Er darf sich nicht ohne Weiteres mit dem begnügen, was se...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 51 Sperrerklärung, Gegenvorstellung [Rdn 688]

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Teil A: Rechtsmittel / 11 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Berufung, Staatsanwaltschaft [Rdn 142]

Rdn 143 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 144 1.a) Hat nur die StA oder haben StA und Angeklagter Berufung eingelegt, kann nach § 329 Abs. 2 ohne den ordnungsgemäß geladenen und über die Folgen des unentschuldigten Fernbleibens belehrten, gleichwohl aber ausgebliebenen und nicht vertretenen Angeklagten ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 175 Revision, Verfahrensrüge, Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2) [Rdn 2334]

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Teil A: Rechtsmittel / 179 Revision, Verfahrensrüge, Beweisantragsrecht (§ 244 Abs. 3 bis 6, § 245) [Rdn 2365]

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Teil A: Rechtsmittel / 8 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Revision [Rdn 80]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 81 Literaturhinweise: s. die ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 64 Untersuchungshaft, Ermittlungen, weitere nach § 117 Abs. 3 StPO [Rdn 916]

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Teil A: Rechtsmittel / 57 JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 857]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.2 Verhältnis zu §§ 5 und 7–15 AStG

Rz. 24 Während § 17 AStG eine verfahrensrechtliche Vorschrift ist, sind die in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 5 und 7–15 AStG materielle Vorschriften. Die Anwendung der materiellen Vorschriften wird durch § 17 AStG sichergestellt. Die Sicherstellung der Anwendung erfolgt durch die in § 17 Abs. 1 AStG enthaltene Aufklärungspflicht und Vorlage von sachdienlichen Unterlag...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 9 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Wiedereinsetzung [Rdn 92]

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§ 9 Die Taktik nach mündlic... / B. Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

Rz. 3 In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen, wie z.B. bei Verfahrensfehlern des Gerichts, insbesondere bei der Verletzung der Hinweis- und Aufklärungspflicht, § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, oder wenn ein Richter zwischenzeitlich ausgeschieden ist, kann eine Wiedereröffnung des Verfahrens begründet sein, § 156 Abs. 1 ZPO. Das Gericht kann eine Veranlassung zur Wiedereröffnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.1 Verhältnis zu § 16 AStG

Rz. 22 Zwischen der Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht nach den §§ 16 und 17 AStG besteht kein Konkurrenzverhältnis. Die Normen stehen nebeneinander und ergänzen sich. Der sachliche Anwendungsbereich des § 16 AStG geht weiter, da dieser alle Abzugspositionen aus Geschäftsbeziehungen des Stpfl. zu einem ausländischen oder im Ausland ansässigen Rechtsgebilde und zwar bezogen ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 54 Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage [Rdn 716]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 74 Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1102]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.4 Rechtsfolge (Abs. 1)

Rz. 77 Als Rechtsfolge ergibt sich aus § 17 Abs. 1 S. 1 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale die Pflicht zur Auskunftserteilung durch den Stpfl., denn der Wortlaut "haben Steuerpflichtige … Auskünfte zu erteilen" bereitet hierbei kein Ermessen. Der Begriff Auskunft umfasst dabei nur Tatsachen und keine Rechtsfragen oder Werturteile. Erteilt sind die Auskünfte, wenn die...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 105 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1515]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 53 Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 706]

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Teil A: Rechtsmittel / 6 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 17 Abs. 1 AStG behandelt die Offenlegung von Informationen, auf deren Grundlage die FinVerw Anwendungsfragen zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur erweitert beschränkten Steuerpflicht klären können soll. Die Vorschrift konkretisiert für alle Steuerarten die Erklärungs- und Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO. Im Wesentlichen geht es al...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Umkehr der Beweislast

Rz. 286 Die Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Beweispflicht desjenigen besteht, welcher sich auf eine ihm günstige Tatsache stützen will, kommt nur in wirklichen Ausnahmefällen in Frage. Regelmäßig muss eine der nachfolgenden Fallgruppen erfüllt sein:mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil C: Außerordentliche un... / 59 Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Teil A: Rechtsmittel / 81 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 1180]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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Teil A: Rechtsmittel / 17 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung [Rdn 202]

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 43 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen [Rdn 538]

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§ 3 Die Mandatsannahme / K. Mandatsniederlegung

Rz. 103 Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten (nachhaltig) gestört ist, ist eine Mandatsniederlegung – für alle Beteiligten – sinnvoll. Nicht nur der Mandant, sondern auch der Rechtsanwalt ist jederzeit, auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grunds nach § 627 Abs. 1 BGB, zur Kündigung berechtigt. Wegen möglicher haftungsrechtlicher Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 30]

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.2 Gründung durch Umwandlung

Das Umwandlungsrecht sieht mehrere Varianten vor, eine Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft umzuwandeln. Eine weitere Möglichkeit ist die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG. Die KG kann auf 3 verschiedene Arten entstehen: durch Formwechsel, Spaltung oder Verschmelzung. Auch ein Einzelkaufmann hat die Möglichkeit, sein Unternehmen in eine GmbH & Co....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Gemeinsame Empfehlung der BAR zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufklärungspflichten.

Rn 44 Der Käufer ist nur ausnahmsweise ohne Vereinbarung zur Aufklärung über seine Absichten oder Verhältnisse verpflichtet (bejaht: BGH ZfIR 03, 783 [BGH 25.07.2003 - V ZR 124/02] Gemeinde bei Änderung des Erwerbszwecks für Grundstückskaufvertrag; zu Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf s Möller NZG 12, 841 ff). IE: Den Käufer trifft keine Aufklärungspflicht: (1) über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 630e BGB – Aufklärungspflichten.

Gesetzestext (1) 1Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. 2Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. 3Bei der Aufklärung i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufklärungspflichten des Mieters.

aa) Grundsatz. Rn 41 Der Vermieter ist über erkennbar besonders wichtige Umstände aufzuklären, die für seine Entschließung von ausschlaggebender Bedeutung sind (allg § 123 Rn 11). Der Mieter braucht den Vermieter bei den Vertragsverhandlungen grds zwar nicht ungefragt über seine Familien-, Eigentums- und Vermögensverhältnisse aufzuklären (BVerfG NJW 91, 2411, 2412 [BVerfG 11....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Vermieters.

aa) Grundsatz. Rn 38 Der Vermieter hat nach den allg Grundsätzen (§ 123 Rn 8) grds keine Pflicht, den Mieter über besondere Umstände zur Mietsache aufzuklären. Es ist nicht seine Sache, dem Mieter das Vertragsrisiko abzunehmen und dessen Interessen wahrzunehmen. Der Mieter – auch der gewerbliche – muss selbst prüfen und entscheiden, ob der beabsichtigte Vertrag für ihn von Vo...mehr