Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern (zu § 2 UStG)

Kommentar Aufsichtsratsmitglieder wie auch Mitglieder anderer Aufsichtsgremien wurden früher unterschiedslos als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG angesehen. Nachdem der EuGH zumindest in den Fällen, in denen die Tätigkeit ohne ein Vergütungsrisiko ausgeübt wurde, die Unternehmereigenschaft verneint hatte, musste der BFH diesen Vorgaben folgen. Die Finanzverwaltung setzt dies...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

1. Grundsatz In arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz sind gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Kosten für die Beiziehung eines Prozessbevollmächtigten grds. nicht erstattungsfähig. Die Bestellung des Prozessbevollmächtigten hat jedoch eigene, notwendige Terminsreisekosten des Klägers erspart. Deshalb sind die als solche nicht erstattungsfähigen Anwaltskosten bis zur Höhe der...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

Diese gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Beklagten sind gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO kraft Gesetzes in voller Höhe erstattungsfähig. Autor: VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin AGS 7/2021, S. 297 - 299mehr

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AGS 07/2021, Erstattungsfäh... / II. Kostenerstattung in erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist im erstinstanzlichen Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen wegen Diese Vorschrift weicht für das erstinstanzliche Urteilsverfahren von der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG geltende...mehr

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AGS 07/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

In der Praxis wird nicht selten übersehen, dass § 12a Abs. 1 ArbGG nicht die Erstattung jeglicher Anwaltskosten ausschließt. Dies gilt insbesondere in dem auch hier vorliegenden Fall, in dem die Einschaltung eines Rechtsanwalts den Anfall der sonst notwendigen Terminsreisekosten der Partei selbst erspart hat. Deren Höhe hat das LAG Nürnberg – soweit ersichtlich – auf zutreff...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 2. Ersparte Parteireisekosten

Auch der Kläger hätte die Fahrt zum ArbG Hamburg mit der Bahn in der 1. Wagenklasse unternehmen können, ohne dabei auf Spar-Tarife angewiesen zu sein. Ebenso hätte er bei einer eigenen Terminsreise die Aufwendungen für die Tagestickets der BVG und der HVV i.H.d. jeweiligen Bruttopreise erstattet verlangen können sowie ein Abwesenheitsgeld i.H.v. 12,00 EUR.[3] Die ersparten Pa...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 1. Grundsatz

In arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz sind gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Kosten für die Beiziehung eines Prozessbevollmächtigten grds. nicht erstattungsfähig. Die Bestellung des Prozessbevollmächtigten hat jedoch eigene, notwendige Terminsreisekosten des Klägers erspart. Deshalb sind die als solche nicht erstattungsfähigen Anwaltskosten bis zur Höhe der ersparten T...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Kosten des Anwaltswechsels grds. erstattungsfähig Nach der Rspr. des BGH (AGS 2010, 52 = RVGreport 2010, 109) ist es grds. unbedenklich, dass ein Gläubiger außergerichtlich einen anderen Anwalt beauftragt, als im gerichtlichen Verfahren und dass dann die Kosten beider Anwälte zu erstatten sind, sofern ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach besteht. Nu...mehr

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AGS 07/2021, Aussetzung des... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Wertfragen sind nicht in einem Kosten- oder in Vergütungsfestsetzungsverfahren zu klären. Die Wertfestsetzung obliegt allein dem erkennenden Richter. Insoweit handelt es sich um ein gesondertes Verfahren. Für das Vergütungsfestsetzungsverfahren ordnet § 11 Abs. 4 RVG sogar ausdrücklich die Pflicht des Gerichts zur Aussetzung des Verfa...mehr

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AGS 07/2021, Bestreiten des... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG ist zuzustimmen. Allerdings ist zu bemängeln, dass das LAG Köln mehrfach von "Kostenfestsetzung" und "Kostenfestsetzungsverfahren" spricht. Um eine Verwechslung mit dem die Kostenerstattung zwischen den Parteien des Rechtsstreits betreffenden Kostenfestsetzungsverfahren zu vermeiden, sollte vielmehr der Begriff der Vergütungsfestsetzung benutzt werde...mehr

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AGS 07/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Reisekosten des Anwalts, ErbR 2020, 786 Neben der Dokumentenpauschale und der Postentgeltpauschale gehören zu den gesetzlichen Auslagen des Rechtsanwalts auch die in Nrn. 7003 bis 7006 VV geregelten Reisekosten. Schneider weist in seinem Beitrag zunächst darauf hin, dass die Abrechnung solcher Kosten voraussetzt, dass der Rechtsanwalt eine ...mehr

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AGS 07/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 289) befasst sich Volpert mit dem Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen und dabei im ersten Teil zunächst mit der Kosten- und Auslagengrundentscheidung. Über die Anpassungen der Vergütung des Gläubigerausschusses zum 1.1.2021 berichtet Lissner (S. 294). Mit der Bemessung der Betragsrahmengebühren in strafrechtlichen Bußgeldverfahren hat sich das AG Hamb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 27 Abs. 2 erweitert den Zugriff des Gläubigers auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, wenn er wg. eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt. Der Gesetzgeber will dem Gläubiger eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung eine Vorzugsstellung bei der Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldne...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.3 Ehrenamtlich Tätige

Rz. 103 Ehrenamtliche Tätigkeit setzt neben der Unentgeltlichkeit einen bestimmten qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, innerhalb dessen die ehrenamtliche Tätigkeit für die Körperschaft ausgeübt wird. Es muss sich nicht um ein Daueramt handeln, aber um ein regelmäßig auf längere Zeit angelegtes E...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.24 Wie-Beschäftigte (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 179 § 2 Abs. 2 Satz 1 erstreckt die Versicherung auch auf die sog. Wie-Beschäftigten. Der Versicherungsschutz nach beiden Sätzen des Abs. 2 hat subsidiäre Bedeutung gegenüber dem Schutz nach Abs. 1 Nr. 1 (vgl. BSG, Urteil v. 6.9.2018, B 2 U 18/17 R; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzlichen Unfallversicherung, Stand 04/2008, § 2 Anm. 34.2 und 35.4). Fehlen dagegen die Vorauss...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.22 Pflegepersonen (Nr. 17)

Rz. 167 Seit 1.4.1995 erbringt die soziale Pflegeversicherung Leistungen. Zugleich ist die Versicherung der Pflegepersonen als Nr. 17 in den Katalog des § 2 Abs. 1 eingefügt worden. Der Versicherungsschutz für die Pflegeperson soll Hemmnisse abbauen, die eine Pflege im häuslichen Bereich hindern könnten, und durch Verbesserung der sozialen Absicherung der Pflegeperson zur hä...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.5 Ehrenamtlich Tätige im Bereich der Landwirtschaft (Nr. 5 Buchst. d und e)

Rz. 58 Versichert sind darüber hinaus zwei Arten von ehrenamtlich Tätigen. Nach Nr. 5 Buchst. d sind Personen versichert, wenn und solange sie für Unternehmen tätig sind, die der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft unmittelbar und überwiegend dienen; nach Nr. 5 Buchst. e sind auch die in Berufsverbänden der Landwirtschaft tätigen Personen versichert. Rz....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Fristen

Rz. 14 Ansprüche auf Kostenerstattung unterliegen nicht den tariflichen Ausschlussfristen, die sich auf die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, denn hier handelt es sich nicht um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sondern um Ansprüche, die das Betriebsratsmitglied kraft seines Amtes geltend machen kann. Rz. 15 Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Jedoch kommt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 46 Hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG streng zu differenzieren. Der Arbeitgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur die Kosten zu tragen, soweit di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat (§ 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG), den Konzernbetriebsrat (§ 59 Abs. 1 BetrVG), die Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 65 Abs. 1 BetrVG), allerdings nicht in ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26.1 Mitarbeiter im Auslandsdienst, Entwicklungshelfer, Zivilpersonal in internationalen Einsätzen

Rz. 196 Abs. 3 bezieht Personen in die Unfallversicherung ein, die im Ausland oder für Institutionen des Bundes oder der Länder eingesetzt sind. Satz 1 der Vorschrift ordnet an, dass die genannten Personen kraft gesetzlicher Fiktion als Beschäftigte versichert sind ("Abs. 1 Nr. 1 … gilt für"). Satz 2 erstreckt den Schutz der im Ausland Tätigen auf solche Versicherungstatbest...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Rz. 6 Die Kosten sind nur dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen für die Betriebsratsarbeit notwendig waren. Es gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, d. h. der Betriebsrat hat zu prüfen, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist. Er darf si...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Versammlungen während der Arbeitszeit

Rz. 2 Auszugehen ist von dem Grundsatz des § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wonach die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nach § 17 BetrVG und § 14a BetrVG während der Arbeitszeit stattfinden (BAG, Beschluss v. 9.3.1976, 1 ABR 74/74[1]). Dadurch soll erreicht werden, dass möglichst viele Arbeitn...mehr

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Schell, SGB IX § 119 Gesamt... / 2.5 Aufwendungen der Teilnehmer an der Gesamtplankonferenz

Rz. 8 Regelungen zum Ersatz von Aufwendungen der Konferenzteilnehmer enthält das SGB IX nicht. Der Gesetzesbegründung ist ebenfalls nichts zu entnehmen. Wehrhahn (in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 119 Rz. 17 und 22) schlägt die analoge Anwendung der Regelung in § 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X vor. In diesem Fall wird in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 26b S. 1 EStG)

Rz. 2 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26b EStG bezieht sich auf Aufwandsentschädigungen i. S. v. § 1835a BGB, die Vormündern und über § 1908i, § 1915 BGB auch rechtlichen Betreuern und Pflegern als Geldbetrag zur Abgeltung ihrer Ansprüche auf Aufwendungsersatz gezahlt werden.[1] Die dort genannte Entschädigung beläuft sich nach § 1835a S. 1 BGB i. V. m. § 22 JVEG [2] derzeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 26b [Aufwandsentschädigungen für Betreuer]

1 Allgemeines Rz. 1 § 3 Nr. 26b EStG erweitert mit Wirkung ab dem Vz 2011 das in § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) enthaltene Steuerbefreiungsvolumen auch auf die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger nach § 1835a S. 1 BGB[1] erhalten. Derartige Aufwandspauschalen waren bis zum Vz 2013 von § 3 Nr. 12 S. 1 EStG erfasst, sow...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Betriebsausgabenabzug (§ 3 Nr. 26b S. 2 EStG)

Rz. 5 Gem. § 3 Nr. 26b S. 2 EStG gilt § 3 Nr. 26 S. 2 EStG entsprechend. Soweit der Freibetrag von 2.400 EUR bzw. 3.000 EUR ab Vz 2021 bereits im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG verbraucht ist, ist der auf die Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB entfallende restliche steuerfreie Betrag maßgebend. Die mit der Betreuertätigkeit verbundenen Aufwendungen sind nur in der Höhe nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 26b EStG erweitert mit Wirkung ab dem Vz 2011 das in § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) enthaltene Steuerbefreiungsvolumen auch auf die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger nach § 1835a S. 1 BGB[1] erhalten. Derartige Aufwandspauschalen waren bis zum Vz 2013 von § 3 Nr. 12 S. 1 EStG erfasst, soweit sie aus ö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Nutzungsüberlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung

Rz. 13 Steuerfrei ist auch der geldwerte Vorteil aus einer zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Ladevorrichtung. Ladevorrichtung ist die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör (z. B. Schnellladekabel)[1] sowie die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen, wie z. B. der Aufbau und die Wartung der Ladevorrichtung.[2] Nicht begünstigt ist jedoch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Zur Sicherstellung von Auslagenersatz

1. Zwei unterschiedliche Verfahren Rz. 75 Steht der beigeordnete Anwalt vor der Frage, ob er aus besonderen Gründen in das Verfahren (kräftig) investieren muss und ob diese Kosten von der Staatskasse übernommen werden, so eröffnet ihm das Gesetz zwei Wege der Vorabklärung: Einerseits kann er gem. Abs. 2 bei dem Gericht anfragen, ob die beabsichtigten Maßnahmen als erforderlic...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / F. Kostenerstattung und -festsetzung

Rz. 65 Soweit eine Kostenerstattung ausgesprochen wird (siehe Rdn 64), richtet sich die Kostenfestsetzung nach den §§ 103 bis 107 ZPO. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Kostenerstattung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 38 Da es sich um eine gesetzliche Gebühr handelt, dürften sich hinsichtlich der Kostenerstattung keine Probleme ergeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 9 Zum Problem der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 16 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 4 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 24 f.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 4 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 24 f.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 8 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 16 ff.mehr

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AGS 06/2021, Keine Beschwer... / VII. Keine Kostenerstattung

Die Kostenentscheidung folgt der Regelung des § 68 Abs. 3 GKG. Das OLG folgt nicht der teilweise vertretenen Auffassung, wonach im Falle von unstatthaften Beschwerden eine Kostenerstattung vorzunehmen ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 7 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 16 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 24 Eine Kostenerstattung in Gnadensachen ist nicht vorgesehen. Allenfalls bei einer erfolgreichen Beschwerde könnten die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Staatskasse aufzuerlegen sein.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 15 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 16 ff. bzw. 24 f.mehr

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AnwaltKommentar RVG / III. Kostenersatz durch den Gegner des Rechtsuchenden (§ 9 BerHG)

1. Anspruch auf Wahlanwaltsvergütung Rz. 13 § 9 BerHG bezweckt, dass der Gegner des Rechtsuchenden keinen Nutzen daraus ziehen soll, dass durch die Beratungshilfe die Rechtsverfolgung verbilligt ist. Deshalb bestimmt § 9 S. 1 BerHG, dass sich die Höhe eines Ersatzanspruchs des Rechtsuchenden gegen den Gegner nach der Höhe der Vergütung der Beratungsperson nach den allgemeinen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Reiner Auslagenersatz

Rz. 39 Dem Anwalt kann in Ausnahmefällen auch lediglich ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zustehen, ohne dass er einen Gebührenanspruch hat. Solche Fälle sind allerdings selten. In Betracht kommen dabei lediglich Tätigkeiten außerhalb eines Auftrags, etwa wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, der Anwalt jedoch vorher bereits im Vertrauen auf den Auftrag Aufwendungen getäti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 28 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten notwendig ist, so dass dessen Kosten zu erstatten sind. Anders dagegen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dort richtet sich die Kostenerstattung nach § 80 FamFG. Die Hinzuziehung eines Anwalts muss notwendig gewesen sein, was in der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenerstattung – Verhältnis zum Antragsgegner

Rz. 18 Für die Kostenerstattung bleibt es dagegen bei der Regelung nach Abs. 1 S. 3, da es sich insoweit um eine Schutzbestimmung zugunsten des erstattungspflichtigen Antragsgegners handelt.[18] Erteilt der Antragsteller also keine Auskünfte über die Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile, so könnte der Rechtsanwalt aufgrund seiner weitergehenden Kenntnisse den Anteilswert sc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

I. Überblick Rz. 64 Bei der Kostenerstattung ist danach zu differenzieren, ob die Gebühr nach VV 3403 dem Verfahrensbevollmächtigten neben seinen sonstigen Gebühren entstanden ist, ob sie einem anderen Anwalt neben dem Verfahrensbevollmächtigten oder einem anderen Anwalt anstelle des Verfahrensbevollmächtigten entstanden ist. II. Gebühr entsteht dem Verfahrensbevollmächtigten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / L. Kostenerstattung

I. Erstattung im Strafverfahren 1. Der Anwalt wird anstelle des Verteidigers, Vertreters oder Beistands tätig Rz. 43 Unter den Voraussetzungen, unter denen die Vergütung eines Vollverteidigers oder eines Privat- oder Nebenklagevertreters oder -beistands oder eines Vertreters oder Beistands eines sonstigen Beteiligten i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1 erstattungsfähig wäre, ist auch die...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / IV. Kostenerstattung

1. Freiheitsentziehungssachen Das Gericht kann die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Körperschaft, der die Verwaltungsbehörde angehört, auferlegen, wenn ein Antrag der Verwaltungsbehörde abgelehnt oder zurückgenommen wird und das Verfahren ergeben hat, dass ein begründeter Anlass zur Antragstellung nicht vorlag (§ 430 FamFG). Erfasst sind nur die außergerichtlichen Aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

I. Allgemeines 1. Überblick Rz. 224 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen existiert eine nicht mehr überschaubare Rechtsprechung, die sich teilweise nicht recht nachvollziehen lässt. Hinzu kommt, dass es bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen grds. um Einzelfallentscheidungen geht, die einen konkreten Fall betreffen und sich häufig...mehr