Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG

Rz. 64 Für die Weiterleitung von Geldern an den Mandanten oder Dritten kann der Rechtsanwalt eine Hebegebühr verlangen. Voraussetzung ist der – auch konkludent – erteilte Auftrag zur Entgegennahme des Geldes durch den Mandanten. Die Hebegebühr fällt im Moment der Auszahlung an und wird auf jeden Auszahlungsbetrag gesondert berechnet. Die jeweilige Gebühr kann sogleich mit de...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Bedingte Klageerhebung

Rz. 161 In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst nur die Prozesskostenhilfe zu beantragen und die Klageerhebung von der Gewährung der Prozesskostenhilfe abhängig zu machen. Das Gericht hat eine summarische Prüfung vorzunehmen und wird so Anträge, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg bieten, aussortieren, Hinweise zur Schlüssigkeit und Begründetheit geben u...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 6. Quotenvorrecht

Rz. 99 Bei teilweisem Unterliegen des Mandanten und anteiliger Kostenerstattung muss bei der Abrechnung das Quotenvorrecht des Mandanten nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG berücksichtigt werden. Soweit der Gegner die Kosten des Mandanten erstattet, werden diese vorrangig auf die Zahlungen und Auslagen des Mandanten – also auch auf die Selbstbeteiligung – angerechnet. Erst der verblei...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / a) Streitwertbeschwerde

Rz. 11 Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung erfolgt nach § 68 GKG. Sie ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit vom Gericht zugelassen wurde. Die Streitwertbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Rz. 12 Diese Vorschrift geht davon aus, dass die Partei des Rechtsstrei...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Berufspflichten bei Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein ihm angetragenes Beratungshilfemandat anzunehmen; § 49a BRAO. Die Annahmepflicht entsteht erst mit Vorliegen des Beratungshilfescheins, § 16a BORA. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kostenerstattung ist dies nicht immer unproblematisch. Diese Pflicht ist jedoch Ausdruck der sozialen Verantwortung der Anwaltschaft. Sozial schwac...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Vergütungsfestsetzung, § 11 RVG

Rz. 39 In gerichtlichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, die anwaltlichen Kosten zulasten der Gegenseite festsetzen zu lassen, wenn und soweit die Kostengrundentscheidung dies zulässt. Doch auch gegen den eigenen Mandanten kann ein Rechtsanwalt seine Kosten für die gerichtliche Tätigkeit in einem einfachen Kostenfestsetzungsverfahren festsetzen lassen. Der Rechtsanwal...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 7. Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG

Rz. 60 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes unterliegt regelmäßig der Umsatzsteuer. Folglich sind die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auch einschließlich der Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen. Lediglich bei nur geringfügigen Umsätzen eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG entfällt die Berechnung. Bei Mandaten mit Auslandsbezug ist die Umsatzsteuerpflichtigkeit genau zu p...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Muster Anwaltsverträge

Rz. 12 Ein Mandantenaufnahmebogen könnte demnach wie folgt aussehen: Muster 1.1: Mandantenfragebogen Muster 1.1: Mandantenfragebogen (Der Bogen dient nur der Erfassung Ihrer Daten und stellt noch keine Beauftragung dar.) Hinweis: Die erteilten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung einschließlich der Abrech...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 37 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rundschreiben des BVA v. 4.11.2010, Kostenerstattung gem. § 274 Abs. 2 SGB V, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung im Internet unter www.bundesamtsoz...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.3 Verwaltungsvorschriften (Abs. 3)

Rz. 32 Das BMG kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Durchführung der Prüfungen erlassen (Satz 1). Das ist bisher nicht geschehen. Das BAS hat aber ein Rundschreiben v. 4.11.2010 veröffentlicht, in dem vorübergehend bis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften durch das BMG vor allem die Kostenerstattung behandelt wird. Rz. 33 Zwischen d...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung

§§ 91 Abs. 2 S. 1, 103 ff. ZPO; § 242 BGB Leitsatz Es ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichen Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenss...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / I. Sachverhalt

Die Antragsgegnerin hatte am 15.1.2020 einen Artikel online und am 16.1.2020 in einem Printmagazin mit ergänzenden Passagen und mit Bildaufnahmen des Antragstellers und einer Frau M, mit der der Antragsteller eine Liebesbeziehung unterhielt, sowie mit Bildern aus dem Inneren der Wohnung des Antragstellers veröffentlicht. Hieraufhin hat der Antragsteller beim LG Berlin unter d...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / Leitsatz

Es ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichen Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Pr...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / II. Notwendigkeit getrennter Rechtsverfolgung

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterlegene Partei der obsiegenden Partei die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten. Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 HS 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten. Diese Vorschrift stellt insofern eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 91 Abs. 1 S. ...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / III. Bedeutung für die Praxis

Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinheitlich. So hat der V. ZS des BGH die Vertretung von in einem Rechtsstreit verklagten Streitgenossen durch eine Prozessbevollmächtigte als nicht rechtsmissbräuchlich angesehen (AGS 2012, 151 = RVGreport 2012, 68 [Hansens] = zfs 2012, 103 m. Anm. Hansens). Demgegenüber hat der VI. ZS des BGH die Rechtsverfolgung mehrerer Personen in getrenn...mehr

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FoVo 05/2021, Kosten für di... / 1 Der Fall

Arrestbefehl wird nach Vollstreckungsmaßnahmen aufgehoben Die Arrestklägerin wendet sich gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG. Die Arrestklägerin beantragte im Ausgangsverfahren erfolgreich die Anordnung eines dinglichen Arrests in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Arrestbeklagten, worauf mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die Eintra...mehr

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AGS 05/2021, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Bewilligung von PKH hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten (§ 123 ZPO). Dies wird in der Praxis häufig nicht beachtet. Kein Problem ergibt sich, soweit die bedürftige Partei hinsichtlich der Gerichtskosten als Entscheidungsschuldner nach § 29 Abs. 1 GKG haftet. In diesem Fall werden bei der erstattungsberechtigten Partei...mehr

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AGS 05/2021, Die Verzinsung... / 1. Abänderung erfolgt aufgrund anderer Kostenentscheidung

Wird eine Kostenentscheidung aufgehoben, kann sie keine wirksame Grundlage mehr für einen Kostenfestsetzungsbeschluss bilden. Das hat zur Folge, dass auch hinsichtlich der Verzinsung nicht mehr auf diese Entscheidung und den Eingang des auf ihrer Grundlage gestellten Kostenfestsetzungsantrags abgestellt werden kann. Ein solcher Fall kann bspw. eintreten, wenn die Klage noch ...mehr

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FoVo 05/2021, Kosten für di... / 2 II. Das Wichtigste in Kürze

§ 788 ZPO kennt nur den Gläubiger als Adressaten Das BAG zeigt in seiner Entscheidung auf, dass nach § 788 Abs. 1 ZPO die Kosten der Zwangsvollstreckung, soweit sie notwendig waren, dem Schuldner zur Last fallen und zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben sind. Neben der Möglichkeit zur Beitreibung nach § 788 Abs. 1 ZPO kann nur der Gläubiger ...mehr

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AGS 05/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 193 ff.) mit der Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs im Kostenfestsetzungsverfahren. Er beleuchtet insbesondere die Situation, wenn eine Kostengrundentscheidung im Laufe des Verfahrens aufgehoben oder abgeändert wird und erläutert, welchen Einfluss dies auf die Verzinsung hat. Darüber hinaus liefert Burhoff (S. 198 ff.) ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bezirkstag

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Bezirkstagspräsidenten in BY und deren gewählte Stellvertreter sind als Ehrenbeamte steuerlich > Arbeitnehmer; die Bezirksräte selbst beziehen > Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG. Zur Behandlung der Aufwandsentschädigung für > Mitglieder kommunaler Vertretungen, > Aufwandsentschädigungen Rz 52.mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Kürzung bei teilweiser Kostenerstattung

Rz. 77 Eine Kürzung der Verpflegungspauschalen ist auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer zustehende Reisekostenvergütung lediglich gekürzt ausbezahlt. Nur ein für die Gestellung der Mahlzeit vereinbartes und vom Arbeitnehmer tatsächlich gezahltes Entgelt mindert den Kürzungsbetrag. Es ist hierbei nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber das für d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bezirksplanungsrat

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Entschädigungen der im > Ehrenamt tätigen Mitarbeiter der Bezirksplanungsräte in NW sind kein > Arbeitslohn, sondern sind ggf > Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG). Aufwandsentschädigungen sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 EStG steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 10 ff, > Mitglieder kommunaler Vertretungen).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bahnhofsmission

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Tätigkeitsbereich von Bahnhofsmissionen umfasst auch Pflege- und Betreuungsleistungen, die im Rahmen des § 3 Nr 26 EStG begünstigt sind. Der begünstigte Teil der Leistungen (vgl > R 3.26 Abs 7 Satz 1 LStR) entspricht in Höhe von pauschal 60 % dem Gesamttätigkeitsbereich einer Bahnhofsmission. Aufwandsentschädigungen nebenberuflicher Helfer in B...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Minderung des Kürzungsbetrags, § 9 Absatz 4a Satz 10 EStG

Rz. 87 Hat der Arbeitnehmer für die Mahlzeit ein Entgelt entrichtet, wird dieses Entgelt auf den Kürzungsbetrag angerechnet. Es kommt insoweit auf das tatsächlich entrichtete Entgelt an, nicht aber darauf, ob das Entgelt dem tatsächlichen Wert der Mahlzeit entsprochen oder der Arbeitnehmer die Mahlzeit verbilligt erhalten hat. Rz. 88 Nimmt der Arbeitnehmer eine ihm vom Arbeit...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Diese...mehr

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Jansen, SGB VI § 313 Hinzuv... / 2.4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Abs. 8)

Rz. 20 Abs. 8 erfasst kommunale Ehrenbeamte, ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaft Tätige (z. B. Gemeinderatsmitglieder) sowie Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste, Versichertenberater/innen und Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger, die Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben und eine Aufwandsentschädigun...mehr

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Jansen, SGB VI § 313 Hinzuv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 313 enthält Sonderregelungen zu den Vorschriften über den Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in § 96a . Abs. 1 trifft eine Übergangsregelung für Bestandsrenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die am 30.6.2017 wegen eines Hinzuverdienstes nur teilweise geleistet werden. Die Neuregelung war notwendig, weil sich die Vorschriften zur Anrechn...mehr

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Steuerliche Abgrenzung der Geldleistung vom Sachbezug

Kommentar Mit rund einjähriger Verspätung hat das BMF seinen Anwendungserlass zur Abgrenzung von Sachbezügen und Geldleistungen herausgegeben. Grund für den Erlass sind gesetzliche Verschärfungen bei der Sachbezugsdefinition und die eingeschränkte Begünstigung von Gutschein und Geldkarten (vgl. hierzu News). Beides sollte eigentlich in vollem Umfang seit 2020 gelten, ist in d...mehr

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ZErb 04/2021, Zur Kostenerstattung im Erbscheinverfahren

Leitsatz Die Entscheidung des Nachlassgerichts dass der von Beteiligten gestellte Erbscheinsantrag "kostenpflichtig" zurückgewiesen werde, trifft eine Kostengrundentscheidung lediglich hinsichtlich der Gerichtskosten, nicht dagegen ordnet sie zugleich eine Verpflichtung zur Erstattung notwendiger Aufwendungen der übrigen Beteiligten an, mit der Folge, dass die Entscheidung ke...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / 3. Konkludenter Verzicht auf Kostenerstattung

a) Kostensparende Verfahrensgestaltung Das OLG Stuttgart[26] sieht einen konkludenten Verzicht der Parteien auf Kostenerstattung darin, dass diese den vermeintlich den Anfall der Einigungsgebühr vermeidenden Weg der Abgabe von Prozesserklärungen anstelle des Abschlusses eines formellen Vergleichs gewählt haben. Diese Argumentation ist schon im Ansatz widersprüchlich. Geht näm...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft und Kostenerstattung

§§ 464 Abs. 2, 464a Abs. 2 StPO Leitsatz Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV ist grundsätzlich nicht zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung wieder zurückgenommen hat. LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 18.3.2021 – 13 Qs 14/21 I. Sachverhalt Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Angeklagten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletz...mehr

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AGS 04/2021, Einigungsgebühr bei Klagerücknahme; Teilweiser Verzicht auf Kostenerstattung

Nr. 1000 VV RVG; §§ 103, 104 Abs. 2 S. 1, 294 ZPO Leitsatz Haben die Parteien zur Erledigung des Rechtsstreits eine Einigung über die Rücknahme der Klage und die dafür seitens der Beklagten zu erbringenden Gegenleistungen getroffen, fällt den hieran mitwirkenden Prozessbevollmächtigten eine Einigungsgebühr an. Macht der erstattungspflichtige Kläger geltend, der Beklagte hätte s...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / 2. Grundlage für die Kostenerstattung

Der III. ZS des BGH[23] und dem folgend der VIII. ZS des BGH[24] hatten früher die Auffassung vertreten, die Festsetzung der anwaltlichen Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO bzw. der Einigungsgebühr nach Nrn. 1000. 1003 VV erfordert, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 ZPO haben protokollieren lassen. Diese Auffassung ist in de...mehr

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ZErb 04/2021, Zur Kosteners... / Leitsatz

Die Entscheidung des Nachlassgerichts dass der von Beteiligten gestellte Erbscheinsantrag "kostenpflichtig" zurückgewiesen werde, trifft eine Kostengrundentscheidung lediglich hinsichtlich der Gerichtskosten, nicht dagegen ordnet sie zugleich eine Verpflichtung zur Erstattung notwendiger Aufwendungen der übrigen Beteiligten an, mit der Folge, dass die Entscheidung keine Basi...mehr

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ZErb 04/2021, Zur Kosteners... / 2 Gründe

II. Das gemäß §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch im übrigen zulässige Rechtsmittel der Beteiligten zu 4 und 7 ist dem Senat infolge der vom Nachlassgericht mit Beschl. v. 13.10.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 572 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. ZPO. Die Einzelrichterin hat das Verfahren dem Senat...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / Leitsatz

Wird die in einem erstinstanzlichen Urteil getroffene Kostengrundentscheidung durch eine im zweiten Rechtszug im Wege des Prozessvergleichs getroffene Kostenregelung ersetzt, kann, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, eine Verzinsung zu erstattender Kosten nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO erst von einem Antragszeitpunkt nach dem Vergleichsschluss verlangt werden; maßgeb...mehr

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ZErb 04/2021, Zur Kosteners... / 1 Tatbestand

I. Mit Beschl. v. 7.11.2017 hat das Nachlassgericht entschieden, dass der von den Beteiligten zu 1 bis 3 gestellte Erbscheinsantrag "kostenpflichtig" zurückgewiesen werde. Ausführungen zu der Kostenentscheidung finden sich in den Gründen des Beschlusses nicht. Die gegen den Beschluss des Nachlassgerichts gerichtete Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 hat der Senat mit Besch...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / Sachverhalt

Das LG Weiden i.d. OPf. hatte die Bekl. durch Endurteil vom 4.10.2016 u.a. (anteilig) zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Mit dem am 10.11.2016 beim LG eingegangenen Kostenausgleichungsantrag hat der Kl. für die erste Instanz auszugleichende Kosten i.H.v. 7.560,90 EUR angemeldet und einen entsprechenden Verzinsungsantrag gestellt. Die Bekl. hat gegen das lan...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich in der Streitfrage der wohl überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit. angeschlossen, seine Argumente überzeugen jedoch nicht durchgehend. Auch einer zweitinstanzlichen gerichtlichen Kostenentscheidung lässt sich nicht immer entnehmen, ob diese ganz oder teilweise eine Bestätigung oder Aufrechterhaltung des bisherigen Prozessergebnisses aussprechen will. Die...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [6] Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. [7] 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in JurBüro 2018, 358 abgedr. ist, hat im Wesentlichen ausgeführt: Der Kl. habe hinsichtlich des erstinstanzlichen Teilbetrags i.H.v. 6.942,75 EUR nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO Anspruch au...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / a) Kostensparende Verfahrensgestaltung

Das OLG Stuttgart[26] sieht einen konkludenten Verzicht der Parteien auf Kostenerstattung darin, dass diese den vermeintlich den Anfall der Einigungsgebühr vermeidenden Weg der Abgabe von Prozesserklärungen anstelle des Abschlusses eines formellen Vergleichs gewählt haben. Diese Argumentation ist schon im Ansatz widersprüchlich. Geht nämlich das OLG Stuttgart völlig zu Recht...mehr

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AGS 04/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hansens (S. 145) mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Terminsgebühr für den Anwalt auch dann anfallen kann, wenn er alleine eine Besprechung mit dem Richter führt. In einem weiteren Aufsatzbeitrag befasst sich Hansens (S. 146) mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsgebühr im Falle der Erledigung der Hauptsach...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / b) Verzicht als materiell-rechtlicher Einwand

Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass im Kostenfestsetzungsverfahren materiell-rechtliche Einwendungen grds. nicht zu beachten sind.[29] Ein materiell-rechtlicher Einwand ist folglich im Kostenfestsetzungsverfahren aus verfahrensökonomischen Gründen ausnahmsweise nur dann zu berücksichtigen, wenn der materiell-rechtliche Einwand keine Tatsachenaufklärung erfordert, er u...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / II. Nur kopfteiliger Erstattungsanspruch

Zu berücksichtigen ist zunächst, dass die Kläger gegenüber ihrem Anwalt nicht als Gesamtschuldner haften. Vielmehr gilt § 7 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. RVG, wonach jeder Auftraggeber seinem Anwalt nur die Gebühren schuldet, die entstanden wären, wenn er ihn alleine beauftragt hätte. Darüber hinaus ist hier im Rahmen der Kostenerstattung zu berücksichtigen, dass ein jeder der drei Klä...mehr

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ZErb 04/2021, Zum Auftragsv... / 2 Gründe

II. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, da er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats du...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Einzige, was an dieser Entscheidung zutreffend ist, ist der Ansatz des LG. Dies geht insoweit zutreffend davon aus, dass die behandelte Frage eine Frage der Kostenerstattung ist und nicht – wie man vielfach lesen kann – eine Frage, ob die Gebühr Nr. 4123 VV entstanden ist (vgl. z.B. OLG Stuttgart, a.a.O.). Alles andere an dieser Entscheidung ist hingegen falsch. 2. Das...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / III. Einigungsbereitschaft des Gegners

Außerdem ist allgemeine Voraussetzung für den Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen die Einigungsbereitschaft des Gegners. So muss bei Gesprächen zwischen den Prozessbevollmächtigten mehrerer Beklagter ohne Beteiligung des Gegners der Kläger vorab seine grundsätzliche Bereitschaft zum Eintritt in Vergleichsgespräche kundgetan haben.[9] Dies wird in der Praxis jedenfal...mehr

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AGS 04/2021, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken, Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 24. Aufl., 2021. Luchterhand Verlag. 513 S., 169,00 EUR Das mittlerweile schon in 24. Auflage Standardwerk zur Kostenfestsetzung enthält eine praxisgerechte Gesamtdarstellung des Kosten- und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in allen Gerichtszweigen. Dabei folgt die Darstellung den Anforderungen d...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / V. Höhe der Pauschgebühr

Dem OLG erschien eine Pauschvergütung i.H.v. 36.600,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend. Bei deren Bemessung hat es sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: 1. In den 1980-er Jahren erbrachte Tätigkeiten Bei der Bemessung der Pauschgebühr hat das OLG Tätigkeiten des Rechtsanwalts, die dieser in den 1980-er Jahren erbracht hat, nicht berücksichtigt. Dabei könne dahin...mehr