Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Sonderausgaben

Rz. 769 Grundsätzlich gilt im Einkommensteuerrecht, dass Aufwendungen für die private Lebensführung bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden dürfen (§ 12 EStG). Durch den Abzug von Sonderausgaben wird dieser Grundsatz durchbrochen. Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen abgezogen werden, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen beruhen und ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Jahressteuergesetz 2009

Rz. 13 Das Jahressteuergesetz 2009 führt die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder ein: für angeschaffte Wirtschaftsgüter vor dem 1.1.2006 damit 20 %, 2006 und 2007 je 30 %, 2008 mit 0 %, 2009 und 2010 je 25 %, ab 2011 Rechtsstand wie vor der zeitlich befristeten Wiedereinführung, also wieder 0 %. Rz. 14 Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte (siehe Rdn 653 f.)...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Erlöse

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VI. Taschengeld

Rz. 166 Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten.[174] Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.[175] Mit dem Taschengeld sol...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Mieten, Pachten, Leasing, Disagio

Rz. 532 Wie bei den Vorpositionen hat eine Überprüfung nach der Angemessenheit der Höhe der Aufwendungen zu erfolgen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verträge mit nahestehenden Personen geschlossen worden sind, weil die allgemeinen Prüfungskriterien des Steuerrechts, insbesondere der Fremdvergleich, heranzuziehen sind. Bei Leasing und Disagio ist zu beachten, dass eine ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Erwerbseinkommen

Rz. 1455 Das Schwergewicht der Einkünfte liegt regelmäßig im erzielten Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Berufstätigkeit. Zur Berechnung des für die Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehenden Einkommens ist deshalb nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen heranzuziehen. Rz. 1456 Das bereinigte Nettoeinkommen wird berechnet...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entstehungsgeschichte des IFRS 10

Tz. 1 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements enthält Grundsätze zur Darstellung und Aufstellung von Konzernabschlüssen bei Unternehmen, die ein oder mehrere Unternehmen beherrschen. Der IASB veröffentlichte den IFRS 10 im Mai 2011. Gemeinsam mit IFRS 10 veröffentlichte der IASB im Mai 2011 zwei weitere neue Standards, IFRS 11 Joint Arrangements u...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Krankenvorsorge

Rz. 607 Ein getrenntlebender Ehegatte ist in der Regel, soweit er keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt und dadurch selbst krankenversichert ist, in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert. Eine Notwendigkeit für die Geltendmachung von Krankenvorsorgeunterhalt besteht in diesen Fällen bei Getrenntleben nicht. Rz. 608 Übersteigt das Einkommen des ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Bewertungsgrundsätze und Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)

Rz. 272 Zum Verständnis der Vorstellungswelt der Bilanzierung nach HGB und EStG, auch für die unterhaltsrechtliche Würdigung, ist es geboten, die wesentlichen Prinzipien der Bilanzierung nachvollziehen zu können. Diese sind konkretisiert in den Grundsätzen Ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung (GOB) und sind vielfach normiert.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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FF 09/2023, Rückführung von... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren des Antragstellers auf Rückführung seiner Tochter K. Y., geb. … 2021, in die Ukraine nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ). [2] Der Antragsteller und die Antragsgegner sind getrennt lebende Eheleute und die gemeinsam sorge...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Billigkeitserwägungen

Rz. 448 Fallen erhebliche Umgangskosten, z.B. als Fahrtkosten für erhebliche Entfernungen zwischen den jeweiligen Wohnorten, an und sind diese aufgrund der ohnehin beengten wirtschaftlichen Verhältnisse für den umgangsberechtigten und barunterhaltsverpflichteten Elternteil unzumutbar, sodass eine fehlende Erstattung der Kosten dazu führen würde, dass das Umgangsrecht nicht o...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sozialleistungen wegen Körper- und Gesundheitsschäden

Rz. 670 Bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruches wird vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen der Höhe der Sozialleistungen für Körper- und Gesundheitsschäden entsprechen. Dies gilt für den Berechtigten und den Verpflichteten in gleicher Weise. Damit sind alle Zahlungen erfasst, die Mehrbedürfnisse pauschal ausgleichen, wie z.B.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Die Behandlung der Wohnkosten

Rz. 88 Die Kosten für Wohnen sind als Lebensbedarf des Minderjährigen im Zahlbetrag gemäß der Düsseldorfer Tabelle enthalten.[110] Der Wohnbedarf des minderjährigen Kindes beträgt in der Regel die Hälfte des Wohnbedarfs eines Erwachsenen.[111] Rz. 89 Aufgrund des Umstands, dass das minderjährige Kind mit dem betreuenden Elternteil zusammenlebt, kommt es zu einer Ersparnis, nä...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Freiwillige Leistungen Dritter

Rz. 865 Freiwillige Leistungen Dritter werden unterhaltsrechtlich grundsätzlich nicht bedarfsmindernd angerechnet, sofern nicht folgende Ausnahmesituationen vorliegen:mehr

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AGS 10/2023, Unzulässigkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Greifswald ist zuzustimmen. Aufgrund des Umstandes, dass das OVG im Berufungsrechtszug entschieden hat, dass die Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, zu denen auch die Kosten des Vorverfahrens gehören, steht fest, dass der Beschluss des VG, nach dem die Zuziehung des Bevollmächtigten der Klägerin im Vorverfahren notwendig war...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Mehrbedarf

Rz. 691 Der Mehrbedarf erfasst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallende Bedarfspositionen, die im allgemeinen Lebensbedarf nicht enthalten sind.[895] Der allgemeine Lebensbedarf enthält die Beiträge zur (privaten) Krank- und Pflegeversicherung nicht,[896] daher erhöhen diese Beiträge als Mehrbedarf den allgemeinen Lebensbedarf.[897] Rz. 692 Gleiches gilt für Stu...mehr

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AGS 10/2023, Auslagenentsch... / II. Ausnahmecharakter der Absehensentscheidung

Zur Kosten-/Auslagenentscheidung führt der BGH aus: Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last (§ 467 Abs. 1 StPO). Der Senat sehe jedoch nach § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO davon ab, ihr die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift seien gegeben. Im Revisionsverfahren sei dafür maßgeblich, ob das Rechtsmittel des ...mehr

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AGS 10/2023, Unzulässigkeit... / II. Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren stets erstattungsfähig. Soweit ein Vorverfahren geschwebt hat, sind Gebühren und Auslagen erstattungsfähig, wenn das Gericht gem. § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt hat....mehr

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AGS 10/2023, Rückzahlung ei... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeines aa) Entstehen des Anspruchs Der Anspruch des Insolvenzverwalters entsteht bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit. Die regelmäßige Fälligkeit der Verwaltervergütung tritt hingegen erst mit dem Ende der Tätigkeit ein. Ausgehend davon – und unter Beachtung der selten nicht unerheblichen Vorfinanzierungslast und der Tatsache, dass eine Vergütung nicht verzinst wird ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Definition des Mehrbedarfs

Rz. 1659 Ein Anspruch auf die Abdeckung eines Mehrbedarfs besteht, wenn bei einem Ehegatten aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Mittel für besondere Aufwendungen benötigt werden, die durch den Elementarbedarf nicht abgedeckt werden und deshalb zusätzlich zum Elementarbedarf als unselbstständige Unterhaltsbestandteile geleistet werden müssen. Bei der Ermittlung des vertei...mehr

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zfs 10/2023, Nachfestsetzun... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte zu 1, ein Wohnungsunternehmen, hatte aufgrund der zu ihren Gunsten ergangenen Kostenentscheidung des OLG Brandenburg die Festsetzung ihrer außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der auf die Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten entfallenden Umsatzsteuer beantragt. Mit Schriftsatz vom 13.5.2022 hatte sie die Umsatzsteuer ni...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / VI. Beweislast

Rz. 80 Die Beweislast folgt auch betreffend des Unterhaltsanspruchs nach § 1615l BGB den allgemeinen Grundsätzen. Für den Anspruch nach § 1615l Abs. 1 S. 1 BGB hat die Mutter lediglich ihre Bedürftigkeit zu beweisen. Im Rahmen des Anspruchs nach § 1615l Abs. 1 S. 2 BGB bedarf es des Beweises, dass die geltend gemachten Kosten und Aufwendungen infolge der Schwangerschaft und E...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / I. Sachverhalt

Der Kläger, vertreten durch Rechtsanwältin X, hatte beim VG Hamburg gegen die Beklagte Klage erhoben mit dem zuletzt gestellten Antrag, ihm unter Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 11.9.2017 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Hilfsweise hatte er beantragt, die Beklagte zu verpflichten, unter Aufhebung dieses ablehnenden Bescheids die Aufenthaltserlaubnis des Kläg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Wirtschaftsgeld

Rz. 295 Jeder Ehegatte hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB . Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Geldverkehrsrechnung

Rz. 1131 Die Geldverkehrsrechnung ist eine auf den Geldbereich beschränkte Vermögenszuwachsrechnung. Sie beruht auf der Überlegung, dass ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus seinen Einkünften und sonstigen Quellen zufließt. Ergibt sich bei der Geldverkehrsrechnung in ihren verschiedenen Formen ein ungeklärter Vermögensz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Telefonkosten

Rz. 533 Hierbei ist in erster Linie darauf zu achten, ob die Privatanteile ordnungsgemäß bei den unentgeltlichen Wertabgaben erfasst wurden. Rz. 534 ▪ Unterhaltsrelevanz Denkbar sind auch unterhaltsrechtliche Angemessenheitserwägungen.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Nichtgeltendmachung von Unterhalt

Rz. 361 Zu unterscheiden ist gleichwohl der Verzicht von der Nichtgeltendmachung.[382] Die Nichtgeltendmachung kann – allerdings ausschließlich – dann vereinbart werden, wenn eine nachvollziehbare Begründung vorhanden ist, die in der Urkunde aber konkret aufzunehmen ist. Es reicht nicht aus, in einer Vereinbarung festzustellen, dass keine Unterhaltsbedürftigkeit besteht, da ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Höchstabzugsbeträge

Rz. 829 Für die Basisversorgung im Alter Die Berechnung vollzieht sich auch hier in mehreren Schritten:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Sonstiger betrieblicher Aufwand/weitere Aufwandspositionen

Rz. 540 Wegen der nun schon mehrfach genannten Rechtsprechung des BGH[372] bedarf jede Aufwandsposition der Überprüfung und muss deshalb anwaltlicher Vorsicht folgend notfalls bestritten werden. Auffälligkeiten werden dabei durch den internen Betriebsvergleich deutlich (vgl. Rdn 1108 ff.).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 15. Steuerrechtsänderungen 2018

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Sonderausgaben-Pauschbetrag/Vorsorgepauschale nach § 10c EStG

Rz. 844 Für Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen darstellen, wird ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR abgezogen, wenn der Steuerpflichtige keine höheren Aufwendungen nachweist (§ 10c S. 1 EStG). Dieser Betrag erhöht sich bei Ehepartnern, wenn diese zusammen veranlagt werden auf 72 EUR (§ 10c Satz 2 EStG).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Arbeitslohn

Rz. 630 Auszugehen ist von dem Bruttoarbeitslohn, d.h. des Arbeitslohnes vor Kürzung durch Abzüge. Arbeitslohn [408] sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist gleichgültig, ob es sich um eine einmalige oder laufende Einnahme handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und unter welcher Bezeichnung und in wel...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Theorie des Konzernabschlusses nach IFRS

Tz. 50 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß der Definition in IFRS 10 Appendix A sind im Konzernabschluss das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen so darzustellen, als ob es sich bei dem Konzern um eine einzige wirtschaftliche Einheit handelt; die rechtliche Eigenständigkeit der einzelnen Unternehmen tritt in den Hintergrund. Diese Definition des Konzernabschlusses kann...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung

Tz. 327 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Zeitablauf können Tochtergesellschaften aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheiden, wenn das berichterstattende Mutterunternehmen die Beherrschung über das betreffende Tochterunternehmen verliert. Neben der Veränderung der Beteiligungsquote kann dies auch durch Veränderungen der rechtlichen oder politischen Verhältnis...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbilanzen/Sonderbetriebsvermögen

Rz. 489 ▪ Unterhaltsrelevanz Das Beispiel in dem noch folgenden Abschnitt (siehe Rdn 501 ff.) zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht und zu Wertansätzen in Eröffnungsbilanzen wird deutlich machen, dass neben den jährlich zu erstellenden Bilanzen auch andere Bilanztypen wie Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen, die wegen handelsrechtlicher und steuerlicher Erfordernisse ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Besonderheiten der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei Ergebnisübernahme

Tz. 293 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern innerhalb des Konzerns Ergebnisübernahmen stattfinden (zB zwischen dem Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen), ist eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung erforderlich, da in diesen Fällen im Summenabschluss neben den Beteiligungsergebnissen auch bereits das Ergebnis der ergebnisabführe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Schuldzinsenabzugsverbot

Rz. 419 Schuldzinsenabzugsverbot nach § 4 Abs. 4a EStG Hinweis und Erläuterung Schuldzinsenabzugsverbot nach § 4 Abs. 4a EStG: Dem Unternehmer steht es frei, zunächst im Betrieb Barmittel ohne Begrenzung auf einen Zahlungsmittelüberschuss zu entnehmen und im Anschluss hieran betriebliche Aufwendungen durch Darlehen zu finanzieren (sog. Zwei-Konten-Modell). Wird allerdings ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Geldbuße

Rz. 52 [Autor/Stand] Die Gefährdung von Abzugsteuern kann mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (§ 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO) bis zu 25.000 EUR im Höchstmaß (zur Ausnahme nach § 17 Abs. 4 OWiG s. Rz. 53) geahndet werden (§ 380 Abs. 2 AO). Dabei gilt das Höchstmaß der Geldbuße nur für die vorsätzliche Gefährdung, bei leichtfertiger Begehung beträgt die Geldbuße ...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt X ist dem bedürftigen Kläger, der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist, für einen Zahlungsrechtsstreit vor dem LG Berlin über 20.000,00 EUR beigeordnet worden. Er erwirkt nach streitiger mündlicher Verhandlung ein der Klage stattgebendes Urteil, in dem dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind. Welche Gebühren und Auslagen sind Rech...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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AGS 10/2023, Für die Genehm... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Dresden ist zuzustimmen. Die Parteien haben einen recht kostenintensiven Weg gewählt, um den Rechtsstreit zu beenden. Hätten bspw. die Beklagten den im Vergleich vereinbarten Betrag außergerichtlich zur Abgeltung sämtlicher Forderungen des Klägers an den Kläger ausgezahlt und hätte dieser dann den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, w...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / I. Was ist Unterhaltseinkommen?

Rz. 1 Der BGH[1] weist auf die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichem Einkommen hin. Er macht damit deutlich, dass das steuerrechtliche Einkommen die Basis für die Ermittlung bildet und im Anschluss unterhaltsrelevante Korrekturen vorzunehmen sind.[2] Das Ergebnis dieser Korrekturen stellt das Unterhaltseinkommen dar. Hierbei ist zwischen Unterhaltseinkünften und Un...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1586 Bei der Bedarfsbemessung steht jedem Ehegatten die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens zu. Dies folgt aus dem Grundsatz gleicher Teilnahme der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard.[1713] Rz. 1587 Das BVerfG hat den Grundsatz hälftiger Teilung des zur Verfügung stehenden Einkommens zwischen Eheleute daraus geschlossen, dass grundsätzlich die von beiden Ehegatten...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Kassenfehlbetragsrechnung

Rz. 1134 Die Kassenfehlbetragsrechnung ist geeignet für kleinere und mittlere Betriebe, bei größerer Bareinnahmenfrequenz und Aufzeichnung des baren Zahlungsverkehrs in einem Kassenbuch, wobei der Sollbestand meist nur am Monatsende festgestellt wird. Diese Methode geht von der Erkenntnis aus, dass der Betriebsinhaber/Unterhaltsschuldner nicht mehr Geld ausgeben kann, als in ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Inhalt der Auskunft

Rz. 63 Die Auskunft ist nach § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB über Einkünfte und Vermögen zu erteilen. Sie wird umfassend geschuldet und hat alle Positionen zu enthalten, die insbesondere für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Solche Positionen sind die Bezüge, Abzüge und Belastungen sowie unter Umständen auch das Vorhandensein von anderen vor- und gleic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr