Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Bisher wurde den Bestattungskosten höchstens im Rahmen der Erbschaftsteuer eine Bedeutung zugemessen, inzwischen können sie aber auch bei anderen Steuerarten relevant werden.[219] Als außergewöhnliche Aufwendungen i.S.d. § 33 EStG sind Aufwendungen anzusehen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und die größer sind als bei der überwiegenden Mehrzahl vergl...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / f) Sind die Kosten des Erbscheins erstattungsfähig?

Rz. 85 Betreibt einer der Miterben ein Erbscheinserteilungsverfahren, so ist fraglich, ob er die Kosten für die Erteilung des Erbscheins von den anderen Erben erstattet bekommt. Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[102] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven Interesse des den Erbschein beantragenden Erben erteilt. Deshalb trägt dieser ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Die Kosten des Verfahrens deckende Masse

Rz. 562 Nach Bejahung der Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung hat das Nachlassgericht zu prüfen, ob der bisher bekannte Nachlass ausreicht, um die durch das Verfahren verursachten Kosten abzudecken. Die Einschätzung einer kostendeckenden Masse erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Nachlassgerichts, erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme eine...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Verfahren und Kosten

Rz. 140 Zuständigkeit: Es handelt sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 410 Nr. 2 FamFG. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Sache befindet, § 411 Abs. 2 S. 1 FamFG. Durch ausdrückliche Vereinbarung der Beteiligten kann auch die Zuständigkeit eines anderen Amtsgerichts begründet werden, § 411 Abs. 2 S. 2 FamFG. Rz. 141 Vorlageanspruch:...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Kosten der Wertermittlung als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 189 Die für die Ermittlung des Nachlasswertes im Rahmen des § 2314 Abs. 1 BGB anfallenden Kosten für ein Gutachten sind Nachlassverbindlichkeiten. Gutachterkosten fallen nicht dem Nachlass zur Last, wenn nicht der Erbe, sondern der Pflichtteilsberechtigte als Auskunftsberechtigter ein Gutachten zur Wertermittlung eigenmächtig erstellen lässt. Vielmehr handelt es sich dan...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 17. Kosten der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 147 Kosten für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen sind nicht als nachlassmindernd zu berücksichtigen, denn Kosten, die überhaupt nur wegen des Vorhandenseins einer letztwilligen Verfügung entstehen, können von vornherein nicht zu Lasten des Pflichtteilsgläubigers in Rechnung gestellt werden.[154]mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 16. Sind die Kosten des Erbscheins Nachlassverbindlichkeit?

Rz. 146 Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[153] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven Interesse des den Erbschein beantragenden Erben erteilt. Deshalb trägt dieser sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis nach § 14 Abs. 1 GNotKG die entstehenden Kosten. M.E. ist jedoch im Einzelfall eine Anspruchsgrundlage für einen Erstattungs...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (3) Kosten der Berichtigung

Rz. 212 Die Kosten der Grundbuchberichtigung sind von demjenigen zu tragen, der die Berichtigung verlangt, § 897 BGB. Solange der Berechtigte dem Zustimmungspflichtigen nicht die Kosten der Zustimmungserklärung vorgeschossen hat, braucht der Verpflichtete die Zustimmungserklärung nicht abzugeben.[201] Sollte man die Ansicht vertreten, der Buchberechtigte habe das Grundstück g...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Kosten

Rz. 40 Die Akteneinsicht ist gebührenfrei. Für die Erteilung von Kopien und deren Beglaubigung gilt Nr. 31000 KV GNotKG. Für die Erteilung eines Erbscheins wird beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, Nr. 12210 KV GNotKG eine Gebühr von 1,0 erhoben. Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[54] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven In...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Kosten der amtlichen Aufnahme

Rz. 687 Für die Tätigkeit des Nachlassgerichts werden Gebühren nach Nr. 12410–12412 KV GNotKG erhoben. Die Aufnahme des Inventars selbst löst eine weitere Gebühr nach Nr. 23500–23503 KV GNotKG aus. Der Gegenstandswert bestimmt sich jeweils nach dem Nachlasswert.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Kosten

Rz. 569 Nach §§ 24 Nr. 5, 64 Abs. 1 GNotKG, Nr. 12310 KV GNotKG entsteht für die Anordnung der Nachlassverwaltung eine 0,5-Gebühr. Für eine länger dauernde Nachlassverwaltung entsteht noch eine Jahresgebühr nach Nr. 12311 KV GNotKG und für einzelne Rechtshandlungen (Genehmigung eines Rechtsgeschäfts) eine Gebühr nach Nr. 12312 KV GNotKG.mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Kosten und Streitwert

Rz. 262 Geht der Kläger im Wege der Stufenklage vor und erteilt der Beklagte nach Rechtshängigkeitseintritt die begehrte Auskunft, so kann hinsichtlich des Auskunftsantrags die Hauptsache für erledigt erklärt werden.[348] Rz. 263 Ergibt sich nach Auskunftserteilung, dass kein Nachlass vorhanden und ein Zahlungsanspruch deshalb unbegründet ist, so war die anschließende prozess...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 4. Kosten

Rz. 103 Die Verfahrens- und die Terminsgebühr nach Nr. 3100 bzw. 3104 VV RVG decken den Aufwand des Rechtsanwalts bei einer Beweisaufnahme zur Ermittlung des fremden Rechts sowohl in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten als auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ab. Rz. 104 Die Kosten eines von einer Partei eingeholten Rechtsgutachtens sind in der Regel nicht im Rahm...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Verfahren und Kosten

Rz. 53 Es handelt sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 410 Nr. 2, 412 Nr. 2, 414 FamFG. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Sache befindet, § 411 Abs. 2 S. 1 FamFG. Durch ausdrückliche Vereinbarung der Beteiligten kann auch die Zuständigkeit eines anderen Amtsgerichts begründet werden, § 411 Abs. 2 S. 2 FamFG. Rz. 54 Die Kosten des Ve...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Kosten des Erbscheins

Rz. 104 Für die Erteilung des Erbscheins entsteht beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, Nr. 12210 KV GNotKG eine 1,0-Gebühr. Nach § 40 Abs. 3 GNotKG bemisst sich die Gebühr für einen Erbschein nur nach dem Wert des Grundstücks, wenn der Erbschein ausschließlich für Grundbuchberichtigungszwecke benötigt wird.[117] Im Erbscheinserteilungsverfahren ist in aller Regel eine...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / XIII. Kosten und Gebühren

Rz. 155 Das ENZ wurde gebührenrechtlich dem Erbschein gleichgestellt. Für das Verfahren auf Ausstellung eines ENZ fällt eine 1,0-Gebühr nach KV 12210 Abs. 1 GNotKG, Tabelle B, an. Es handelt sich um eine Pauschalgebühr, mit der sämtliche Tätigkeiten des Nachlassgerichts abgedeckt sind, darunter auch die erstmalige Ausstellung einer oder mehrerer beglaubigter Abschriften.[192]...mehr

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zfs 07/2023, Nettoprinzip b... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. 1. Der Beschluss des AG hält sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand. Das AG hat im Rahmen der – nach wirksamer Beschränkung des Rechtsmittels zur Prüfung des Senats stehenden – Rechtsfolgenbestimmung zu Unrecht angenommen, vom Halter gemachte Aufwendungen seien nicht in Abzug zu bringen. a) Nach § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / g) Kosten der Auskunft

Rz. 83 Die Einsicht in das Grundbuch und in die Grundakten ist gebührenfrei. Rz. 84 Für einen einfachen Ausdruck oder eine unbeglaubigte Kopie aus dem Grundbuch wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG), für eine unbeglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 5 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für einen beglaubigten Ausdruck oder eine beglaubigte Kopie aus dem...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 3. Kosten

Rz. 20 Der Streitwert für die positive Feststellungsklage – hier: gerichtet auf die Feststellung, dass Vor- und Nacherbfolge vorliegt – richtet sich regelmäßig nach dem Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung, also dem für ihn aus der Feststellung resultierenden wirtschaftlichen Vorteil[19] – also nicht ohne weiteres nach dem Wert des gesamten Nachlasses. Bei posi...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Verwaltervergütung und Kosten der Zwangsverwaltung

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Übermaß an Berufsausbildungskosten

Rz. 165 Zum Übermaß an Kosten für die Vorbildung zu einem Beruf (§ 2050 Abs. 2 Alt. 2 BGB) gilt: Ausgangspunkt für die Verpflichtung der Eltern, eine angemessene Schul- und Berufsausbildung zu finanzieren, ist die gesetzliche Unterhaltspflicht nach §§ 1601 ff. BGB. Für das Maß, welche Aufwendungen für eine Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren sind, ist § 1610 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 181 Neben der Vergütung steht dem Nachlasspfleger Aufwendungsersatz zuzüglich Umsatzsteuer[172] zu, § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 4 VBVG i.V.m. § 1877 BGB. Zu erstatten sind dem Pfleger in tatsächlicher Höhe zum Beispiel: Kosten für Porto und Telefon sowie für die Beschaffung von Personenstandsurkunden, Bankgebühren sowie Gerichtsgebühren. An Fahrtkosten können bei Verw...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Form, Inhalt und Kosten

Rz. 87 Die erforderliche Schriftform des Nachlassverzeichnisses ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, ergibt sich jedoch daraus, dass gem. § 2215 Abs. 2 BGB das Verzeichnis mit Datumsangabe (Tag der Aufnahme) zu versehen und vom Testamentsvollstrecker zu unterzeichnen ist.[189] Auf Verlangen hat der Testamentsvollstrecker die Unterzeichnung öffentlich beglaubigen ...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kritik Ich halte die Entscheidung des BGH nach wie vor für unzutreffend. Soweit der BGH der Auffassung ist, der Anwalt würde den Terminsvertreter eigennützig beauftragen, so ist dies meiner Auffassung nach nicht zutreffend. Der Anwalt braucht den Terminsvertreter nicht, um die Terminsgebühr zu verdienen. Der Terminsvertreter wird eingeschaltet, um dem Mandanten die höheren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG)

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerber...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.2 Benutzung eines eigenen Kfz

Bei Benutzung eines eigenen Kfz gehören sämtliche Aufwendungen für die durch die berufliche Auswärtstätigkeit veranlassten Fahrten zu den Reisekosten. Anstelle der tatsächlich pro Kilometer nachgewiesenen Kosten für das Fahrzeug dürfen diese auch mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden. Neu ist, dass die amtlichen Kilometersätze nicht mehr durch Verwaltungsanweisung ...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.4.1 Umfang der begünstigten Unterkunftskosten

Die tatsächlichen Kosten für Übernachtung (ohne Frühstück) können in nachgewiesener Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden (R 9.7 Abs. 2 LStR). Wird in einer Übernachtungsrechnung nur ein Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung nachgewiesen und lässt sich der Preis für die Verpflegung nicht feststellen (z. B. Tag...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.1 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Die Kosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus, Taxi, Schiff, Flugzeug) können in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe steuerfrei ersetzt werden. Neben dem Fahrpreis gehören auch ggf. erforderliche Zuschläge sowie Aufpreise für eine höhere Tarifklasse (z. B. Business-Class im Flugzeug, 1. Wagenklasse bei der Deutschen Bahn AG) zu den Fahrtk...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 12. Notarielle Besonderheiten, Kosten

Rz. 59 Wenn der Notar vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, trifft ihn die Meldepflicht, erbfolgerelevante Urkunden beim Nachlassgericht einzureichen, vgl. § 34a BeurkG. Die Meldepflicht greift unabhängig davon, ob die Ablieferung zur besonderen amtlichen Verwahrung vorgeschrieben ist (Testamente, § 34 Abs. 1 BeurkG) oder gar zur Disposition der Beteiligten steht (Erbvert...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.5 Reisenebenkosten

Entstehen dem Arbeitnehmer bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Nebenkosten, so kann der Arbeitgeber diese in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe steuerfrei ersetzen. Die für die Erstattung erforderlichen Nachweise hat er als Belege zum Lohnkonto zu nehmen. Zu den begünstigten Reisenebenkosten gehören z. B. Aufwendungen für Beförderung, Aufbewahrung,...mehr

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zfs 07/2023, Nettoprinzip b... / Leitsatz

1. Das mit § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG verwirklichte Nettoprinzip gebietet es, von den durch die Tat erlangten wirtschaftlichen Zuwächsen die Kosten und Aufwendungen des Betroffenen abzuziehen. Abzugsfähig sind diejenigen Aufwendungen, die durch den Erwerbsvorgang veranlasst bzw. im unmittelbaren Zusammenhang mit der zu ahndenden Tat entstanden sind. Erforderlich sind im Rahmen ei...mehr

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Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG)

Nebenkosten müssen ursächlich notwendig sein, um den dienstlichen Auftrag überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Einführung

Rz. 122 Das Vergütungsrecht des Nachlasspflegers hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Dargestellt wird hier der aktuelle Rechtsstand, der seit dem 1.1.2023[63] gilt: Rz. 123 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: wurde der Pfleger ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig? Ist der Nachlass mittellos oder ver...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 8. Kostentragung durch den Sozialhilfeträger

Rz. 70 Hat ein Hinterbliebener Bestattungskosten getragen, stellt sich die Frage, inwieweit der Sozialhilfeträger die Bestattungskosten übernimmt. Wurden die Kosten lediglich aus einer sittlichen Verpflichtung oder sonst "freiwillig" getragen, ist dies für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nicht ausreichend.[192] Der lediglich Bestattungsberechtigte ist kein V...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten

Rz. 117 Muster 14.17: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten Muster 14.17: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Außergewöhnliche Erhaltungskosten und außerordentliche Lasten

Rz. 104 Die außergewöhnlichen Erhaltungskosten sowie die außerordentlichen Lasten fallen dem Nachlass zur Last (§§ 2124 Abs. 2 S. 1, 2126 BGB). Unter außergewöhnlichen Erhaltungskosten sind vor allem Aufwendungen mit langfristig wertsteigernder Wirkung zu verstehen.[134] Außerordentliche Lasten werden dadurch charakterisiert, dass sie nur einmalig anfallen.[135] Rz. 105 Beis...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / II. Keine Geschäftsreise

Die Kosten für die Reise der Rechtsanwälte B. und S. von Würzburg nach Leipzig zur mündlichen Verhandlung sind keine Auslagen i.S.d. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO i.V.m. Teil 7 VV. Die Reise war keine Geschäftsreise i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 VV. Nach dieser Vorschrift liegt eine Geschäftsreise vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohn...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Aufforderungsschreiben zur Freistellung von einer Verbindlichkeit

Rz. 116 Muster 14.16: Aufforderungsschreiben zur Freistellung von einer Verbindlichkeit Muster 14.16: Aufforderungsschreiben zur Freistellung von einer Verbindlichkeit An Frau _________________________ Herrn _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Frau _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist ...mehr

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Umzugskosten / 12 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG)

Die Pauschvergütung für Umzüge, bei denen ab dem 1.6.2020 mit dem Einladen des Umzugsguts begonnen wird, wird unabhängig von der Besoldungsgruppe und dem Familienstand berechnet. Die Pauschvergütung wird für Berechtigte und jede andere berücksichtigungsfähige Person (z. B. Ehepartner, Kind) einzeln und unabhängig von der Besoldungsgruppe berechnet. Voraussetzung ist, dass di...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Gewöhnliche Erhaltungskosten und ordentliche Lasten

Rz. 99 Die gewöhnlichen Erhaltungskosten und die ordentlichen Lasten muss der Vorerbe selbst tragen (§§ 2124 Abs. 1, 103 BGB). Unter den Begriff der gewöhnlichen Erhaltungskosten fallen insbesondere regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen zur Erhaltung des Nachlasses, die aus den jährlichen Nutzungen gedeckt werden können.[126] Rz. 100 Beispiele für gewöhnliche Erhaltungskost...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Sonstige Verwendungen

Rz. 110 Sonstige Verwendungen kann der Vorerbe schließlich gem. § 2125 Abs. 1 BGB nur unter den engeren Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 f. BGB) ersetzt verlangen. Dazu gehören zum einen Verwendungen, die nicht dem Erhalt, sondern der Veränderung des Nachlasses dienen, zum anderen Verwendungen, die nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltun...mehr

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Reisekosten / 15.6 Angemessene Übernachtungskosten

Über die Angemessenheit von Übernachtungspreisen bestehen vielfach unterschiedliche Vorstellungen zwischen Verwaltung und Beschäftigten. Nicht jedes Quartier ist zumutbar, nicht jeder Komfort akzeptabel. Maßstab sollten Zimmer von Mittelklassehotels sein; in diesen wird i. d. R. der Dienstreisende auch bei privaten Reisen übernachten. Um Streit zu vermeiden, sollte die Quart...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / V. Festsetzung der Vergütung

Rz. 247 Im Unterschied zum Nachlasspfleger hat der Nachlassverwalter gem. § 1987 BGB einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Vergütung des Nachlassverwalters ist angemessen im Sinne von § 1987 BGB, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls der Billigkeit entspricht. Ihrer Natur nach kann die Vergütung nur im Rahmen eines Ermessensspielraums bestimmt...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / d) Vorschusspflicht, Aufwendungsersatz

Rz. 76 Derjenige Miterbe, der für die anderen bei der Verwaltung tätig wird, kann für die entstehenden Aufwendungen einen Vorschuss (§ 669 BGB) oder nachträglich Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Miterbe zunächst ohne den erforderlichen Beschluss gehandelt hat, die Miterben seinen Maßnahmen jedoch später zugestimmt haben – oder in den Fällen d...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Berufsnachlasspfleger bei teilmittellosem Nachlass

Rz. 210 Sofern liquide Nachlassmittel vorliegen und deshalb von einem vermögenden Nachlass auszugehen ist, bemisst sich die Vergütung des Nachlasspflegers vorrangig nach § 1888 Abs. 2 S. 2 BGB. Soweit das (noch) vorhandene Nachlassvermögen zur Befriedigung dieser Vergütung nicht ausreicht, kann der Nachlasspfleger eine ergänzende Festsetzung gegen die Staatskasse verlangen, ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 116 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und um der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis bzw. das sog. Grundverhältnis einer sorgfältigen Regelung.[173] Wenngleich Vollmacht und Grundverhältnis voneinander unabhängig sind, bestimmen sich alle Rechte und Pflichten wegen der Ausübung der Vo...mehr