Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Rumänien / 1. Geschäftsanteil

Rz. 63 Das Stammkapital einer Gesellschaft ist in gleiche Geschäftsanteile unterteilt (Art. 11 Abs. 1 GesG). Geschäftsanteile dürfen nicht in Form übertragbarer Wertpapiere ausgegeben werden (Art. 11 Abs. 2 GesG). Der Gründungsakt muss Angaben über die Zahl der Geschäftsanteile und deren Verteilung zwischen den Gesellschaftern beinhalten. Da die Ausgabe nur gegen übernommene...mehr

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Belgien / 2. Formen der Arbeitnehmerbeteiligung

Rz. 129 Die finanzielle Teilhabe der Arbeitnehmer kann verschieden ausgestaltet sein:mehr

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Belgien / 2. Mehrfachstimmrechte/beschränkte Stimmrechte

Rz. 38 In dem neuen GGV wurden die Regelungen in Bezug auf das Stimmrecht in der GmbH vollständig reformiert. Die zwingende Regel "ein Anteil, eine Stimme" aus dem alten Gesellschaftsrecht wurde aufgegeben. Vielmehr wurde diese Regelung gem. Art. 5:42 GGV ergänzendes Recht. Zudem führte der Gesetzgeber eine Trennung des Stimmrechts vom Wert der Einlage ein. Die einzige geset...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Festes Nennkapital

Rz. 37 Sowohl Delaware (§ 154 DGCL) als auch New York (§ 102(a)(12) NYBCL) kennen das Prinzip des festen Nennkapitals (stated capital oder einfach capital), dem v.a. eine ausschüttungsbegrenzende Bedeutung zukommt. Das stated capital setzt sich zusammen aus der Summe des Gesamtnennwertes aller zum Nennwert ausgegebenen Gesellschaftsanteile, zuzüglich der Gegenleistung für al...mehr

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Finnland / 4. Mehrheitserfordernisse

Rz. 140 In der Hauptversammlung werden insbesondere Satzungsänderungen beschlossen. Hierzu bedarf es einer Mehrheit von ⅔ der abgegebenen Stimmen und der in der Hauptversammlung vertretenen Aktien (OYL 5:27.2 Nr. 1). Die doppelte ⅔-Mehrheit ist auch bei anderen gravierenden Änderungen, wie z.B. Aktienemission, Ausgabe von Optionsrechten und Erwerb eigener Aktien erforderlich...mehr

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Türkei / VII. Nachschusspflichten

Rz. 104 Art. 595 Abs. 6 HGB geht davon aus, dass über die Satzung Nachschusspflichten (ek ödeme yükümlülüğü) bestimmt werden können. Diese dürfen jedoch das Doppelte des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Erfüllung von Nachschusspflichten ist Voraussetzung für die Übertragbarkeit eines Geschäftsanteils (Art. 595 Abs. 1 HGB) und die Kapitalherabsetzung (Art. 592 HGB). Bei d...mehr

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England und Wales1 England ... / (1) Duty to act in good faith/within powers, duty to act with a proper purpose/promote success of the company, duty not to fetter discretion/exercise independent judgement

Rz. 439 Die erste Untergruppe von Pflichten in diesem Bereich (duty to act in good faith; duty to act with a proper purpose; duty not to fetter discretion) bezweckt die Beschränkung der umfassenden Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer. Die durch das Fallrecht entwickelten Beschränkungen wirken hierbei sowohl auf die Ausübung von Satzungskompetenzen der Geschäftsführ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Verschmelzung der Gesellschaft

Rz. 103 Kennzeichnend für eine Verschmelzung (statutory merger) ist, dass eine corporation eine andere corporation übernimmt, die Gesellschaften also in einer der beteiligten Gesellschaft aufgehen. Bei einer sog. consolidation gehen die an einer Verschmelzung beteiligten Gesellschaften dagegen in einer neuen Gesellschaft auf, die durch die Verschmelzung erst entsteht (siehe ...mehr

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Türkei / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 292 Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen als Handelsunternehmen Körperschaftsteuer (kurumlar vergisi) bezahlen. Gemäß Art. 32 des Körperschaftsteuergesetzes [76] liegt der Steuersatz bei 20 %, für 2021 vorübergehend auf 25 % und für 2022 auf 23 % geändert. Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in der Türkei nicht. Rz. 293 Einzelheiten des Besteuerungsverf...mehr

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Japan / e) Leistung der Einlage

Rz. 64 Je nach Art der Kapitalaufbringung unterscheidet man einerseits Gründungen, bei denen die Gründer die gesamten Aktien der Gesellschaft selbst übernehmen und den Geldbetrag darauf einzahlen oder die Sacheinlage erbringen (hokki setsuritsu), und auf der anderen Seite Gründungen, bei denen durch Zeichnungsangebot neben den Gründern weitere Kapitalanleger zur Übernahme vo...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Gesetzliches Regelungskonzept

Rz. 196 Grundsätzlich darf nie geschütztes Kapital, sondern dürfen nur Gewinne der Gesellschaft in jedweder Form ausgeschüttet werden. Das gesetzliche Regelungskonzept in Sec. 829–853 CA 2006, welches in den Grundzügen vom Common Law entwickelt wurde, enthält für die Ltd. nur das Verbot, Kapital an die Gesellschafter verdeckt auszuschütten, und für die plc als zusätzliche Vo...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Wahl des Gründungsstaates

Rz. 10 Die Wahl des Gründungsstaates sollte sich bei der Gründung einer close corporation primär danach richten, in welchem Staat die Gesellschaft hauptsächlich geschäftlich tätig werden soll. Die Gesellschaft braucht nämlich für jeden Staat, in dem sie zukünftig geschäftlich tätig werden will, eine Erlaubnis (z.B. certificate of authority oder foreign corporation certificat...mehr

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England und Wales1 England ... / 5. Kapital

Rz. 118 Gründungskapital ist das genehmigte Kapital, nicht das ausgegebene Kapital. Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht erforderlich, es muss jedoch mindestens ein Geschäftsanteil mit einem damit verbundenen Nennwert ausgegeben werden (Sec. 542 CA 2006, siehe Rdn 267 ff.), wobei die Währung frei gewählt werden kann. Eine Ltd. kann also als Ein-Mann-Ltd. im Extremfall m...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Firmennamenrecherche

Rz. 48 Rechtsgrundlagen sind Sec. 53 ff. CA 2006 und zwei Rechtsverordnungen (The Company and Business Names Regulation 2009/The Company and Business Names (Sensitive Words and Expressions Regulation 2009). Zunächst sollte der vom registrar of companies geführte und in der Rechtsverordnung wiedergegebene Firmennamenindex auf die Unbedenklichkeit des geplanten Firmennamens hi...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / M. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 176 Das indische Recht geht von der Gründungstheorie aus, wonach die in Indien gegründete Private Limited die Regelungen des indischen Rechts, insbesondere des Companies Act mit Ausführungsbestimmungen, zu befolgen hat. Der Companies Act regelt ergänzende Pflichten für Fallkonstellationen, in denen Teile des Geschäftsbetriebes wie Zweigniederlassungen sich außerhalb Indi...mehr

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Italien / d) Heilung der angefochtenen Beschlüsse

Rz. 135 Die Anfechtung des Beschlusses über die Kapitalerhöhung, die freiwillige Kapitalherabsetzung oder die Ausgabe von Schuldverschreibungen ist nach 180 Tagen nach Eintragung in das Handelsregister nicht mehr möglich, so dass dieser Wirksamkeit erlangt. Die Heilung findet auch dann statt, wenn der Grund der Anfechtung in der mangelnden Einberufung liegt und 90 Tage nach ...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Zulässigkeit einer Kapitalherabsetzung

Rz. 183 Die Entscheidung Trevor vs. Whithworth [31] definierte die Kriterien, nach denen das Common Law die Kapitalerhaltung vorsah. Die Grundregel in Trevor vs. Whithworth lautet, dass aufgezahltes Kapital auf die Anteile nicht an die Gesellschafter zurückgegeben werden darf, es sei denn, ein Gericht erlaubt die Rückzahlung. Diese Grundregel des Common Law behält nur partiel...mehr

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Pakistan / II. Kapitalaufbringung

Rz. 51 Ein Mindestkapital gibt es bei der private limited by shares nicht. Allerdings ist jeder Gesellschafter verpflichtet, einen Geschäftsanteil zu zeichnen. Als Einlagen können sowohl Bar- als auch Sacheinlagen geleistet werden. Unter Sacheinlagen fällt auch die Einbringung von Arbeitskraft oder einer Dienstleistung. Die Bareinlagen müssen nicht vollständig getätigt werde...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 1. Kapitalgesellschaften und Incorporated Joint Ventures

Rz. 24 Die wesentlichen Vorteile einer Kapitalgesellschaft sind:[30]mehr

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Türkei / 6. Angaben zum Kapital

Rz. 77 Das Gesellschaftskapital ist der Betrag, der von den Gesellschaftern insgesamt einzuzahlen ist, um die finanzielle Basis für die Gesellschaft zu begründen. Das Kapital ist unverzichtbarer Bestandteil der Gesellschaft; ohne seine Einzahlung kann die Gesellschaft nicht errichtet werden. Nach außen hin stellt es ein Ganzes dar, das lediglich durch Satzungsänderung nach o...mehr

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Österreich / b) Agio

Rz. 64 Das Agio (= Aufgeld) ist eine über die Stammeinlage hinausgehende Leistung des Gesellschafters, welche nicht Bestandteil des Stammkapitals ist ("Über-pari-Emission").[34] Die Vereinbarung eines Agios ist sowohl bei Gesellschaftsgründung als auch bei einer Kapitalerhöhung zulässig, obwohl es gesetzlich nicht geregelt ist. Strittig ist, ob das Agio sofort voll eingezahl...mehr

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Rumänien / 1. Voraussetzungen

Rz. 46 Das Stammkapital kann gemäß Art. 221 i.V.m. Art. 210 GesG erhöht werden durch Rz. 47 Zur Kapitalerhöhung sind stets ein Beschluss der Generalversammlung und die Aktualisierung des...mehr

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Belgien / a) Zivilrechtliche Haftung

Rz. 104 Grundsätzlich übernehmen die Geschäftsführer keine persönliche zivilrechtliche Haftung, wenn sie für die Gesellschaft handeln (Art. 2:49 GGV). Die Verpflichtungen, die sie im Namen der Gesellschaft eingehen, binden nur diese (Art. 5:74 GGV). Von diesem Prinzip gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen. Rz. 105 Abgesehen von der Haftung nach allgemeinen Rechtsgrundsät...mehr

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Finnland / IV. Eigene Aktien

Rz. 63 In Finnland ist der Erwerb eigener Aktien grundsätzlich verboten. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Aktien Auskunft darüber geben, in welchem Verhältnis die Gesellschafter die Gesellschaft als Eigentümer besitzen. Die Aktiengesellschaft kann nicht ihre eigene Aktionärin und somit Eigentümerin sein. Rz. 64 Die Aktie kann jedoch in den Besitz der Aktiengesellschaft ...mehr

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Finnland / V. Emission

Rz. 67 Nach der Einführung der nennbetragslosen Aktien ist es nunmehr möglich, Aktien auszugeben, ohne dass das Grundkapital erhöht wird. Die Emission erfolgt nach OYL 9:1.1 entweder durch die Ausgabe neuer Aktien oder durch die Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft. Die Aktien können in beiden Fällen entweder gegen oder ohne Gegenleistung ausgegeben/veräußert werden. ...mehr

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Finnland / 1. Allgemeines

Rz. 70 Bei einer Aktienemission, die nach der Gründung erfolgt, kann im Beschluss über die Aktienausgabe bestimmt werden, dass der Ausgabepreis entweder vollständig oder teilweise in die freie Kapitalrücklage eingestellt wird (OYL 9:6.1). Dadurch sind die Aktien völlig von der Grundkapitalziffer abgekoppelt. Das Grundkapital kann auch ohne Ausgabe von Aktien erhöht werden. E...mehr

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Deutschland / 1. Notargebühren

Rz. 28 Die Kosten der Gründung einer GmbH sind abhängig von dem vereinbarten Stammkapital. Bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR[19] fallen die folgenden Notargebühren, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Dokumentenpauschale sowie Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, an: Rz. 29 a) Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags – gleich...mehr

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Argentinien / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 47 Die Eintragungen werden auf spanisch verfasst. Die Kosten der Eintragung hängen grundsätzlich von der Zügigkeit des Verfahrens ab. Die Kosten der Eintragung belaufen sich auf ARG $ 100. Die Gebühren für das Gründungsformular für das normale Verfahren betragen ARG $ 840 und für das Eilverfahren ARG $ 3.360. Rz. 48 Das Eintragungsverfahren dauert grundsätzlich 15 bis 20 T...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 6. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 12 Die Errichtung einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft ist zwar möglich, zumal das kroatische Recht keinerlei Sanktionen vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht geschäftstätig ist. Es ist jedoch zu beachten, dass auch eine nicht aktive Gesellschaft bestimmtes Vermögen[7] (z.B. Geldmittel auf Konten etc.) haben muss, um nicht aus dem Handelsregister gelöscht zu werden. Die...mehr

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Japan / c) Erstellen der Satzung

Rz. 57 Die Gründer legen in einer Gründungssatzung die grundlegenden Eckpunkte der Organisation und der Aktivitäten der Gesellschaft fest. Die Satzung wird von allen Gründern unterschrieben. Sie kann auch als elektronisches Dokument erstellt werden. Dann tritt an die Stelle der Unterschrift eine elektronische Signatur. Bezüglich des Inhalts unterscheidet man absolute (zettai...mehr

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Ungarn / II. Vergleichsverfahren

Rz. 223 Das Vergleichsverfahren dient der Reorganisation der zahlungsunfähigen Gesellschaft. Eine Überleitung des Verfahrens ins Konkursverfahren bleibt jedoch möglich. Der Geschäftsführer der GmbH ist gem. § 7 Abs. 1 Cstv. zuständig zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens. Er muss jedoch vor Antragstellung zwingend die Zustimmung der Gesellschafterve...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / c) Verschmelzungsbericht

Rz. 17 Der nach Art. 124 Abs. 1 GesRL (vormals Art. 7 VerschmelzungsRL) erforderliche Inhalt des Verschmelzungsberichts, der nicht unerheblich von § 8 UmwG abweicht, stellt ebenfalls lediglich Mindestanforderungen auf.[55] Die nationalen Umsetzungsakte können daher inhaltlich darüber hinausgehen, wie in § 122e i.V.m. § 8 UmwG geschehen. Ein nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 UmwG ...mehr

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Schweiz / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 79 Einträge in das Handelsregister werden aufgrund einer Anmeldung eingetragen. Aufgrund eines Urteils oder einer Verfügung eines Gerichts oder einer Behörde erfolgen die Einträge von Amts wegen (Art. 15 und 19 HRegV). Die ins Handelsregister einzutragenden Tatsachen werden in das Tagesregister aufgenommen. Das kantonale Handelsregisteramt erstellt die Einträge aufgrund d...mehr

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Rumänien / VII. Bekanntmachung

Rz. 59 Sofern gesetzlich vorgeschrieben, veröffentlicht das Handelsregister eine Eintragung von Amts wegen im MOF, Teil IV, unverzüglich und auf Kosten des Antragstellers.mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / v) Abweichungen des Umsetzungsgesetzes im Vergleich zur Richtlinie

Rz. 124 Im Vergleich zur Richtlinie fallen im DAC6-Umsetzungsgesetz zwei Besonderheiten auf. Zum einen führt Deutschland ein spezielles Mitteilungsverfahren ein, das darauf abzielt, den Intermediär auch bei Vorliegen einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht in die Verantwortung zu nehmen. Die Pflicht zur partiellen, anonymisierten Meldung fällt nun auch im Fall des Be...mehr

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Belgien / 2. Ermittlung des Steuerergebnisses

Rz. 156 In Art. 183 EStG wird hinsichtlich der Qualifikation von steuerpflichtigen Einkünften auf die Regelung der Gewinnermittlung bei der Einkommensteuer der natürlichen Personen verwiesen. Der Gewinn wird in Art. 24 EStG definiert und umfasst danach alle Einkünfte, die mittelbar oder unmittelbar durch die Industrie- und Handelstätigkeit der Gesellschaft erzielt wurden. Im...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / w) DAC7: Meldepflicht für digitale Plattformen

Rz. 126 Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission einen weiteren Richtlinienvorschlag[83] vorgelegt, welcher darauf abzielt, mehr Transparenz zu schaffen und Steuerbetrug, -hinterziehung und -umgehung zu bekämpfen. Im Zentrum des Richtlinienvorschlags stehen die Herausforderungen der Digitalwirtschaft sowie digitale Plattformen. Digitale Plattformen würden die Arbeit der Steuerbehö...mehr

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Mexiko / 4. Staatliche Genehmigungserfordernisse

Rz. 19 Ganz dem mexikanischen Staat vorbehalten sind nach Art. 5 Ziff. I LIE die Exploration von Erdöl und allen anderen Kohlenwasserstoffen, die Überwachung und Kontrolle des Stromnetzes nach Art. 5 Ziff. III LIE, nach Art. 5 Ziff. IV und V LIE die Erzeugung radioaktiver Energie sowie der Umgang mit radioaktiven Stoffen, der Betrieb von Radio- und Funkanlagen nach Art. 5 Zi...mehr

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Norwegen / VI. Kapitalerhöhung

Rz. 29 Die Gesellschafter finanzieren die AS üblicherweise durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen oder durch die Zuführung von Stammkapital und Aufgeld. Die Zuführung von Stammkapital und Aufgeld kann durch die Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen zu einem höheren Betrag als dem Nennbetrag, nämlich mit einem Aufgeld, oder durch die Erhöhung des Nennbetrags bereits aus...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Gesetz vom 10.8.1915 über die Handelsgesellschaften

Rz. 5 In den 105 Jahren ihres Bestehens wurde diese zweite Grundlage des luxemburgischen Gesellschaftsrechts durch 56 weitere Gesetze und Verordnungen ("lois" bzw. "règlements") abgeändert, respektive vervollständigt. Das Gesetz vom 10.8.1915 über die Handelsgesellschaften (im Folgenden "LSC") umfasst 17 Titel, die folgende Aspekte des Gesellschaftsrechts behandeln:mehr

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Russland / II. Buchführungspflicht

Rz. 108 Jedes Unternehmen in Russland ist verpflichtet, jährlich einen Abschluss zu erstellen. Das Wirtschaftsjahr in der Russischen Föderation entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr. Die Aufstellungsfrist beträgt 90 Tage nach Jahresende. Für die Aufstellung von Abschlüssen wurden spezielle Formblätter entwickelt und vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmi...mehr

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Kanada / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 46 Eine Verpflichtung zur Führung einer Gesellschafterliste für solche Anteile, die nicht als Inhaberpapiere ausgegeben wurden, sieht das Gesetz in Sect. 50 (1) CBCA ausdrücklich vor. Sie ist alphabetisch nach registrierten Inhabern zu ordnen; deren letztbekannte Anschriften sind aufzunehmen. Aufzuführen sind weiterhin die von dem jeweiligen Gesellschafter gehaltenen Ant...mehr

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Singapur / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 32 Die Satzung oder die Constitution (bis Mitte 2015 Articles of Association) bestimmt die notwendigen Grundregeln für die Existenz und den Betrieb einer Gesellschaft. Darunter fallen der Name der Gesellschaft, das Stammkapital, Haftungsbeschränkungen, die vollständigen Namen und die Adressen der Gründer (Subscriber) sowie eine Absichtserklärung der Gründer, die Gesellsc...mehr

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Norwegen / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 64 Sobald die AS entstanden ist, soll ihr Verwaltungsrat eine Gesellschafterliste (Aksjeeierbok) errichten. In der Gesellschafterliste sind die Gesellschafter alphabetisch unter Angabe des Namens oder der Firma, des Geburtsdatums oder der Handelsregisternummer, ihrer elektronischen Anschrift, also beispielsweise einer E-Mail-Adresse,[144] ihrer Geschäfts- oder Wohnanschr...mehr

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Russland / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 147 Die Gesellschaften sind gem. Art. 19 Steuerkodex der RF verpflichtet, die in der Russischen Föderation festgelegten Steuern und Abgaben zu zahlen. Zu den Steuern und Abgaben zählen die föderalen (die auf dem gesamten Gebiet der RF obligatorisch zu zahlen sind), die regionalen (die von den Subjekten der RF festgesetzt werden) und die örtlichen (die von der örtlichen S...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 3. Sicherung der Kapitalaufbringung

Rz. 38 Sofern Anteile zum Nennwert ausgegeben werden, darf der Wert der Gegenleistung den Nennwert nicht unterschreiten (§ 153(a) DGCL, § 504(c) NYBCL). Bei der Ausgabe nennwertloser Anteile kann das board of directors den Wert der Gegenleistung dagegen frei bestimmen, hier gibt es keinen Mindestausgabebetrag (§ 153(b) DGCL, § 409(a)(1) CalCC, § 504(d) NYBCL). In den article...mehr

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Kanada / II. Gründerhaftung und Haftung der Direktoren für Einlagen

Rz. 26 Die Einlageverpflichtung der Gründer wurde bereits in Rdn 24 f. dargestellt. Eine anfängliche Einlageverpflichtung besteht bereits mangels eines vorgeschriebenen Mindeststammkapitals nicht. Erst die Direktoren legen fest, wann, an wen und für welche Gegenleistung Anteile ausgegeben werden; die Ausgabe der Anteile darf dann – anders als im deutschen Recht – nur gegen s...mehr

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Japan / D. Aufhebungsgründe

Rz. 8 Die Aufhebung der in Rede stehenden Rechtsform kam nicht überraschend, weil schon viele Jahre darüber diskutiert wurde. Die Gründe sind aber trotzdem nicht einsichtig. Immerhin lag die Anzahl der gegründeten GmbHs schon seit den 1980er Jahren ständig oberhalb der von Aktiengesellschaften. Die GmbH war damit die beliebteste Gesellschaftsform unter den kaisha. Ende 2005 ...mehr

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Ungarn / 4. Beherrschungsverträge

Rz. 161 Gemäß § 3:49 Ptk. können Unternehmen, die nach dem Rechnungslegungsgesetz zwingend einen konsolidierten Jahresabschluss erstellen müssen (beherrschendes Mitglied), und ferner mindestens drei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereinigungen oder Genossenschaften, bei denen ein solches Unternehmen über bestimmenden Einfluss verfügt (beherrsc...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 88 Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich übertragbar, Section 44 CA. Eine Bestimmung in der Satzung, wonach die Übertragbarkeit der Anteile gänzlich ausgeschlossen wird, ist unwirksam; das Gleiche gilt für Regelungen, welche die Übertragbarkeit derart erschweren, dass eine Übertragung faktisch unmöglich ist.[11] Rz. 89 In der Praxis üblich ist eine Regelung, wonach ...mehr