Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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Zerb 4/2016, Der Zugangsans... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. (...) I. Die Begründetheit der Klage ist auf der Basis deutschen Rechts zu prüfen, denn gemäß Art. 6 Abs. 1 ROM-I-VO ist deutsches Recht anzuwenden, weil bei einem Verbrauchervertrag das Recht des Staates Anwendung findet, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit dort ausübt, insbesonder...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 6

Auf einen Blick Werden durch die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung inländische Pflichtteilsansprüche beeinträchtigt, so kann die Vermögensübertragung vor den liechtensteinischen Gerichten angefochten werden. Entsprechende Klagen werden jedoch regelmäßig daran scheitern, dass der Pflichtteilsberechtigte keinen Einblick in Stiftungsinterna hat und insbesondere nich...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist (LGB 5 f) zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. 1. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.1.2014 ...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Anmerkung

Dem Beschluss lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Erbe bzw. Erbeserbe seiner beiden Eltern war zur Vorlage zweier privatschriftlicher Nachlassverzeichnisse verpflichtet. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Mehrfamilienhaus. Nach Erlass eines Teil-Urteils hat der Erbe zwei Nachlassverzeichnisse vorgelegt, zu deren Erstellung die Auskunftsberecht...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 1. Überblick

Der Unterhaltsregress betrifft einen ganz anderen Aspekt – das Verhältnis der eigentlich subsidiär ausgestalteten existenzsichernden Leistungen zum einzusetzenden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Unterhaltsansprüche. Der Unterhaltsregress verfolgt in erster Linie den Zweck, die Erfüllung privatrechtlich...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Aufforderung zur Vermögensinformation (§ 1385 Nr. 4 BGB)

Will ein Ehegatte die Zugewinngemeinschaft vor dreijährigem Getrenntleben vorzeitig beenden, ohne dass er als Grund auf zu befürchtende Gesamtvermögensgeschäfte, auf drohende illoyale Vermögensminderungen oder auf schuldhafte wirtschaftliche Pflichtverletzungen des anderen verweisen kann, so bleibt ihm nur der Versuch, sich den in § 1385 Nr. 4 BGB genannten Anlass, die verwe...mehr

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FoVo 3/2016, Pfändung der Anwaltsvergütung aus der Staatskasse

Rechtsanwälte sind nicht nur Rechtsdienstleister, sondern können (auch) als Schuldner in Betracht kommen. Neben den Vergütungsansprüchen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag des Rechtsanwalts mit seinen konkret als Drittschuldner zu benennenden Mandanten können auch die Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse aus Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gepfändet werden. Hier ist...mehr

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FF 3/2016, Von der Crux, ei... / 3 II.

Im Zuge der Einführung des FamFG wurden damals wieder einmal die Begrifflichkeiten dem angeblichen Zeitgeist entsprechend geändert. Kläger und Beklagte wurden nunmehr zu Beteiligten bzw. Antragstellern/Antragsgegnern; aus Urteilen wurden Beschlüsse etc. Die Hektik, mit der die Güterrechtsnovelle 2009 verabschiedet wurde, führte dazu, dass in den §§ 1363 ff. BGB diese Begriff...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

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FoVo 3/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung

Rechtzeitig auf neue Rechtslage vorbereiten Die Reform der Sachaufklärung hat eine Vielzahl von Streitfragen aufgeworfen. Mit einem ersten Reparaturgesetz steuert der Gesetzgeber nun nach. Gelegenheit gibt ihm der Umstand, dass die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Kontopfändung Ergänzungen und Anpassungen im nationalen Recht erfordert (hierzu in FoVo 4/2016). Und so ve...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsanspruch im rechtsschutzversicherten Mandat

Einführung Immer wieder stehen Rechtsanwälte vor dem Spagat zwischen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten und Auskunftsansprüchen Dritter. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den entsprechenden Voraussetzungen und soll die Fragen beantworten, die sich hierbei stellen. I. Der Auskunftsanspruch des Mandanten Mit der Mandatsannahme wird ein Dienstvertrag gesc...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / I. Der Auskunftsanspruch des Mandanten

Mit der Mandatsannahme wird ein Dienstvertrag geschlossen. Für diesen finden die Vorschriften der §§ 666, 667 BGB Anwendung. Danach ist zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet, wer von einem anderen zur entgeltlichen Besorgung von Geschäften beauftragt wird.[1] Der anwaltlichen Berufsordnung ist in § 11 zu entnehmen: Hinweis (1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / II. Die Verschwiegenheitspflicht

Die weiteren Pflichten eines Anwaltes sind in einer Vielzahl von Vorschriften, nicht nur im anwaltlichen Berufsrecht, festgehalten. Hierbei gibt es nicht nur die Auskunfts- und Abrechnungspflicht gegenüber dem Mandanten nach §§ 11, 23 BORA, sondern natürlich auch die Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 76 Abs. 1 BRAO, §§ 203, 204 StGB). Eine nicht zu ...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / Einführung

Immer wieder stehen Rechtsanwälte vor dem Spagat zwischen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten und Auskunftsansprüchen Dritter. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den entsprechenden Voraussetzungen und soll die Fragen beantworten, die sich hierbei stellen.mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / IV. Keine Schweigepflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer tritt durch den gesetzlichen Forderungsübergang, der auch für den Auskunftsanspruch gilt, in die Stellung des Mandanten ein und die Pflichten des Anwaltes aus dem Mandatsvertrag sind nunmehr auch gegenüber dem Versicherer zu erfüllen. Das LG Bochum[9] geht einen etwas anderen Weg. Es stellt zwar klar, dass es keiner Schweigepflichtentbindungserklärung bedarf, ...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / III. Anspruchsübergang und Dreiecksverhältnis

Der Gesetzgeber hat diese Problematik bereits seit längerem erkannt und für den Fall der Versicherungen eine Regelung in § 86 VVG normiert. Hierbei soll vermieden werden, dass der Versicherungsnehmer sich bereichert, weil er gegebenenfalls von mehreren Erstattungen erhält. Die Ansprüche des Versicherungsnehmers auf die Rechtsschutzversicherung gehen aufgrund des gesetzlichen ...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / V. Schlussbetrachtung

Ein entsprechender Hinweis aller Rechtsanwaltskammern wäre zu begrüßen, denn es bleibt für den Rechtsanwalt nicht folgenlos, wenn er sich auf die fehlerhaften Ausführungen zur Schweigepflicht verlässt. Auch die anwaltlichen Verweise im Internet auf die definitiv falschen Urteile,[15] helfen hierbei nicht weiter. Nicht die Anwaltskammern und auch nicht die Anwaltsgerichte sin...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / I. Einführung

Die Rechtslage rund um die Samenspende war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung sowie der juristischen Fachdiskussion.[1] Während zumeist das Recht des Kindes auf Kenntnis von der eigenen Abstammung, die abstammungsrechtliche Zuordnung des Kindes sowie etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Spender im Vordergrund standen, blieb die adopt...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / 2. Grundrechte der am "Zeugungsvorgang" Beteiligten

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung kollidiert mit den Rechten auf informationelle Selbstbestimmung der weiteren am Zeugungsvorgang und an der Elternschaft beteiligten Personen. Am schwächsten ist die Stellung des Samenspenders, dessen Persönlichkeitsrecht trotz etwaiger Anonymitätszusagen keinen rechtlichen Schutz genießt. Zwar können ausnahmsweise seine persönlic...mehr

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AGS 1/2016, Wertberechnung ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Die gem. § 59 Abs. 2 S. 1 FamGKG erforderliche Beschwer von 200,00 EUR ist angesichts des von der Antragstellerin zu tragenden Kostenunterschieds erreicht. Die Beschwerde ist in der Sache allerdings nicht begründet. Zu Recht hat das FamG mit dem angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert...mehr

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§ 14 Rechtsschutzversicherung / VI. Auskunftspflicht

Rz. 93 Es bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Rechtsschutzversicherer und dem beauftragten Rechtsanwalt; gleichwohl ist der Rechtsanwalt gegenüber dem Rechtsschutzversicherer zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bezüglich der gezahlten Vorschussleistungen verpflichtet. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 86 VVG i.V.m. §§ 675, 666, 67...mehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Krankenakte [Rdn 79]

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Teil D: Daten / Daten, Datengewinnung, repressive, soziale Daten [Rdn 85]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 211]

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FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Datengewinnung, Strafvollzug, Bundesrecht [Rdn 111]

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§3 Kernpunkte der Reform / A. Überblick

Rz. 1 Die Kernpunkte der Reform messen sich an den Zielen der Neuregelungen, namentlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit, indem die schweren Ordnungswidrigkeiten durch das Fahreignungs-Bewertungssystem betont werden. Sie soll Teil des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung sein und sowohl Transparenz, Vereinfachung und Verhältnismäßigkeit beinhalten.[1] Das ...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Antrag, Antragsgegenstand [Rdn 199]

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FF 12/2015, Kein Vorrang de... / 2 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt von dem Antragsgegner Betreuungsunterhalt wegen Pflege und Erziehung des gemeinsamen minderjährigen Kindes … Beide Beteiligten leben in ehelicher Gemeinschaft mit ihrem jeweiligen Ehegatten zusammen. Beide haben ein bzw. zwei Kinder aus ihren jeweiligen ehelichen Beziehungen. In dem Haushalt des Antragsgegners leben außer seiner Ehefrau sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 51... / 7 Schutz des Wettbewerbs

Rz. 19 Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften kann in Konkurrenz mit wirtschaftlichen Tätigkeiten von nicht steuerbegünstigten Personen treten. Dies ist vor allem der Fall, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft steuerpflichtige oder steuerbefreite wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Soweit die damit verbundene Wettbewerbsbevorzugung der steuerbegünstigten ...mehr

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FF 11/2015, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Elternunterhalt für die Zeit seit August 2011. [2] Die 1934 geborene Antragstellerin ist verwitwet und lebt im eigenen Haushalt. Sie hat in den hier streitigen Unterhaltszeiträumen einen durch Renteneinkünfte und Eigenverdienst nicht gedeckten Unterhaltsbedarf in wechselnder Höhe zwischen 647 EUR und 756 EUR. Der Antragsgegner ist der Sohn d...mehr

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zerb 11/2015, Anwesenheitsp... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gemäß den §§ 703, 891, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, zudem form- und fristgemäß erhoben worden (§ 569 Abs. 1 und 2 ZPO). Der Senat ist gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG zur Entscheidung hierüber berufen, dies entsprechend § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO durch den Einzelrichter. Die Beschwerde hat zudem in der Sache Erfolg. Zwar liegen die allgemeinen Vorausset...mehr

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zerb 11/2015, Anwesenheitsp... / Anmerkung

Das notarielle Nachlassverzeichnis ist je nach Interessenlage des einen Freud, des anderen Leid. Pflichtteilsberechtigte als Gläubiger des Auskunftsanspruchs wählen diesen Weg vordergründig, weil man sich einen höheren Standard an Übersichtlichkeit, inhaltlicher Richtigkeit und Vollständigkeit erwartet. Nicht selten ist die Motivation eine andere; der in der Erbfolge übergan...mehr

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§ 4 Güterstände / 2. Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 BGB

a) Zeitpunkte des Auskunftsanspruchs Rz. 986 Der Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB zum Stichtag des Beginns des Güterstandes, zum Stichtag der Trennung und zum Stichtag der Beendigung des Güterstandes entsteht, wenn ein Ehegatte die Scheidung nach § 1564 S. 1 BGB oder die Aufhebung der Ehe nach § 1313 S. 1 BGB beantragt, den vorzeitigen Ausgleich des Zug...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Zeitpunkte des Auskunftsanspruchs

Rz. 986 Der Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB zum Stichtag des Beginns des Güterstandes, zum Stichtag der Trennung und zum Stichtag der Beendigung des Güterstandes entsteht, wenn ein Ehegatte die Scheidung nach § 1564 S. 1 BGB oder die Aufhebung der Ehe nach § 1313 S. 1 BGB beantragt, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der...mehr

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§ 4 Güterstände / (4) Besonderheit: Zurückbehaltungsrecht beim Auskunftsanspruch

Rz. 689 Im Auskunftsverfahren nach § 1379 BGB schulden sich die Beteiligten gegenseitig Auskunft über ihr Vermögen zu den Stichtagen und soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist. Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB wird allerdings hinsichtlich der gegenseitig zu erteilenden Auskünfte nicht gewährt, weil diese Auskünfte lediglich der Vorb...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Umfang des Auskunftsanspruchs

Rz. 988 Nach der Legaldefinition des § 1374 Abs. 1 BGB ist das Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Eintritt des Güterstandes gehört. Stichtag für den Auskunftsanspruch ist demnach der Eintritt des Güterstandes, regelmäßig ist dies der Tag der Eheschließung, alternativ der Tag der Aufhebung der Gütertrennung durch Entstehen d...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / aa) Auskunftsansprüche und andere vorbereitende Ansprüche

Rz. 17 Auskunftsansprüche und Ansprüche auf Herausgabe von Unterlagen sind auch dann Familiensachen, wenn sie keine spezifisch familienrechtliche Grundlage besitzen, sondern aus allgemeinen Prinzipien abzuleiten sind, soweit sie nur der Prüfung oder Durchsetzung eines familienrechtlichen Anspruchs dienen.[33]mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 1031 Der Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB umfasst die Verpflichtung zur Auskunftserteilung über den Bestand des jeweiligen Vermögens der Ehegatten zu den im Gesetz genannten Auskunftsstichtagen. Der Auskunftsanspruch bezieht sich nicht nur auf Informationen über positives Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung, sondern er umfasst alle für dessen Berechnung maßgeblichen Inf...mehr

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§ 4 Güterstände / d) Beharrliche Weigerung zur Unterrichtung über den Bestand des Vermögens, § 1385 Nr. 4 BGB

Rz. 957 Ein Ehegatte kann dann auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns klagen, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert, ihn über den Bestand seines Vermögens zu unterrichten. Die in § 1386 Abs. 3 BGB a.F. enthaltene Sanktion der Verletzung des auf § 1353 BGB beruhenden Informationsanspruchs wurde im § 1385 Nr. 4 BGB übernommen. Rz. 958 Ob die...mehr

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§ 4 Güterstände / e) Allgemeiner Informationsanspruch, §§ 1353, 1385 Nr. 4 BGB

Rz. 1018 Unabhängig von dem zwischen den Ehegatten bestehenden Güterstand und unabhängig von § 1379 BGB sind die Ehegatten während des Güterstandes aus § 1353 BGB zur wechselseitigen vermögensrechtlichen Information verpflichtet. Dieser sog. Informations- oder Unterrichtungsanspruch ist kein Anspruch gemäß § 242 BGB, sondern er ist aus §§ 1353, 1385 Nr. 4 BGB abzuleiten. Rz....mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Trennungszeitpunkt

Rz. 1004 In der Praxis zeigt sich oft, auch weil die beteiligten Eheleute hierzu keine juristisch fassbaren Angaben tätigen, dass die tatsächliche Feststellung des Trennungstages oft schwierig ist.[1197] Rz. 1005 Soweit teilweise die Ansicht vertreten wird, dass die Auskunft nicht auf einen spezifizierten Tag sondern auf einen gewissen Zeitraum erteilt wird, so ist dies abzul...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Allgemeines

Rz. 1000 Nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage gab es keinen Anspruch auf Auskunft über Vermögensverschiebungen zwischen Trennung und Scheidung. Ein Anspruch auf Auskunft über die Entwicklung des Vermögens in der Zeit des Bestehens oder den Verbleib einmal vorhandener Vermögensgegenstände war nicht gegeben.[1191] Dies war umso problematischer, als ein großer Teil v...mehr

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§ 4 Güterstände / d) Endvermögen

Rz. 1012 Der Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 Nr. 2 BGB bezieht sich auf das Vermögen des anderen Ehegatten bei Beendigung des Güterstandes. Er entsteht mit Anhängigkeit der in § 1379 Abs. 1 BGB bezeichneten Verfahren, kann jedoch erst mit Eintritt der Rechtshängigkeit geltend gemacht werden. Der Tag der Zustellung der Antragsschrift begründet den Berechnungszeitpunkt für...mehr

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§ 4 Güterstände / 1. Übersicht über die Anspruchsgrundlagen des § 1379 BGB

Rz. 981 Für eine sachgemäße Bezifferung bestehender Zugewinnausgleichsforderungen, sowohl bei der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Geltendmachung, ist es unerlässlich und von überragender Wichtigkeit, detaillierte Kenntnis über die vermögensrechtlichen Verhältnisse beider Ehegatten zu besitzen. Soweit man bei der Vermögensermittlung zu den jeweiligen Stichtagen betr...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Rechtskraft

Rz. 1084 Soweit ein rechtskräftiger (Teil-)Beschluss betreffend den Auskunftsanspruch des Auskunftsgläubigers vorliegt, stellt sich regelmäßig die Frage, unter welchen Umständen dem Auskunftsgläubiger ein erneuter klagbarer Auskunftsanspruch zusteht. Rz. 1085 Die Rechtsprechung ist hier restriktiv. Soweit der Unterhaltsgläubiger einen rechtskräftigen Beschluss in Händen hat, ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Gesetzlicher Güterstand

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§ 4 Güterstände / dd) Einzelfragen

Rz. 1010 Den Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 2 BGB können Ehegatten auch dann geltend machen, wenn sie sich vor dem 1.9.2009 getrennt haben.[1202] Selbst wenn sich der Auskunftsgläubiger nur den prozessualen Vorteil der Beweislastumkehr sichern will und ein Ausgleichsanspruch als solcher nicht ersichtlich ist, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen entsprechenden Antr...mehr

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§ 4 Güterstände / 3. Der Anspruch auf Belegvorlage, § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 1046 Nachdem vor dem Reformgesetz zum 1.9.2009 – anders als im Unterhaltsrecht – im gesetzlichen Güterstand grundsätzlich kein Anspruch auf Belegvorlage zu Prüf- und Kontrollzwecken vorlag,[1249] ausnahmsweise nur dann, wenn und soweit ohne schriftliche Unterlagen eine Auskunft und/oder Wertermittlung möglich war, hat der Reformgesetzgeber in Anlehnung an die Belegvorlag...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Beweislastumkehr, § 1375 Abs. 2 S. 2 BGB

Rz. 1003 Der Auskunftsanspruch zum Trennungszeitpunkt gemäß § 1379 Abs. 2 BGB sollte auch im Hinblick der Beweislastumkehr des § 1375 Abs. 2 S. 2 BGB zwingend geltend gemacht werden. Für den Fall, dass das Endvermögen geringer ist als das Vermögen, dass der Ehegatte in der Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung im Sinne des § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und § 1379 A...mehr