Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.4 Freigrenze für Bagatellfälle (§ 2 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 186 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 AStG findet S. 1 – d. h. die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht – nur für Vz Anwendung, in denen die insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als EUR 16.500 betragen. Damit sollen Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich des § 2 AStG ausgenommen werden.[1] Techisch handelt es sich bei der Ausnahmevorschrift um eine Freigrenze, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.3 Entfallen der Abgeltungswirkung für Einkünfte i. S. v. § 50a (§ 2 Abs. 5 Satz 2)

Rz. 340 Gem. § 2 Abs. 5 S. 2 AStG ist auf Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen, § 50 Abs. 2 EStG nicht anzuwenden. Damit zielt die Norm insb. darauf ab, die Anwendung des im Rahmen des abgeltenden Steuerabzugs nach § 50a Abs. 2 S. 1 EStG geltenden niedrigen Steuersatzes zu verhindern und stattdessen eine progressive Besteuerung im Rahmen der Veranlagung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.3 Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG

Rz. 120 Tatbestandlich setzt § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein "Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG" voraus. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG endet, wenn eine natürliche Person einen inländischen Wohnsitz und/oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt.[1] Der Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist maßgeblich für di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.9 Verhältnis zu den Vorschriften des StAbwG

Rz. 77 Wenngleich Personen i. S. d. § 2 AStG der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen können (s. Rz. 48), ist eine Überschneidung mit der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbwG ausgeschlossen. Letztere Vorschrift gilt explizit nur für unbeschränkt Steuerpflichtige. Rz. 78 Ebenso wie § 2 Abs. 1 AStG wird die beschränkte Steuerpflicht auch durch §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 3 Verfahren

Rz. 370 § 2 AStG auferlegt dem Stpfl. keine besonderen Erklärungspflichten. Es bleibt insoweit bei den allg. Erklärungspflichten gem. § 25 Abs. 3 EStG.[1] Rz. 371 Die Besteuerung im Rahmen des § 2 AStG erfolgt grds. durch Veranlagung (§ 25, § 50 Abs. 1 EStG). Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn ausschließlich Einkünfte erzielt werden, die einem abgeltenden Steuerabzug un...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.2 Zeitliche Aspekte

Rz. 170 Die Rechtsfolgen des § 2 AStG treten bei der steuerpflichtigen Person gem. dessen Abs. 1 S. 1 "bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat" ein. Der Zeitraum, in dem § 2 AStG Wirkung entfalten kann, beginnt somit frühestens im VZ des Wegzugs und endet spätestens mit Ablauf von zehn Jahren nach dem Ende des ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.4 Fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht im Zehnjahreszeitraum vor dem Wegzug

Rz. 126 § 2 AStG setzt eine intensive Verwurzelung des Wegzüglers mit dem Inland voraus. Diese drückt sich einerseits in der persönlichen Steuerpflicht vor dem Wegzug und andererseits in der Staatsangehörigkeit (s. Rz. 131ff.) aus. Konkret erfordert § 2 Abs. 1 S. 1 AStG eine insgesamt mindestens fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht in einem Zeitraum von zehn Jahren vor de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 95 Die Vorschrift in § 2 AStG führt verglichen mit dem Inlandsfall nicht zu einer höheren Besteuerung nach dem Wegzug und stellt insoweit keine Beschränkung der Grundfreiheiten dar (Rz. 96). Einen Eingriff in die Grundfreiheiten wird man nur dann bejahen können (aber auch müssen), wenn man die Bildung eines horizontalen Vergleichspaars anerkannt (Rz. 97). Eine Rechtferti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 16 Über den Zweck des § 2 AStG herrscht kein klares Verständnis. Unstreitig soll die Norm die beschränkte Steuerpflicht erweitern.[1] Dies gilt allerdings nur unter den in der Norm angelegten Voraussetzungen, d. h. insbesondere bei einer entsprechend intensiven Verbindung zum Inland sowie bei steuerlichen Vorteilen nach dem Wegzug im Ausland. Rz. 17 Mit der Einführung des...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.3 Wesentliche nicht-ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 290 Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 AStG liegt ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse in Abhängig von den Einkünften des Steuerpflichtigen vor. Ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse wird begründet, wenn die nicht-ausländischen Einkünfte eine relative oder absolute Grenze überschreiten. Dies ist nicht stichtagsbezogen, sondern muss zeitraumbezogen für den V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.4 Behandlung von Kapitalerträgen (§ 2 Abs. 5 Satz 3)

Rz. 345 § 2 Abs. 5 S. 3 AStG betrifft die Behandlung von Kapitalerträgen im Rahmen der Besteuerung nach § 2 Abs. 5 AStG. Ausweislich der Vorschrift bleibt § 43 Abs. 5 EStG unberührt. Damit wurde eine Vorschrift ins Gesetz aufgenommen, die eine Spezialregelung gegenüber § 50 Abs. 2 EStG mit Blick auf die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nach § 43 EStG darstellt.[1] Rz. 346 G...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.3 Umfang der Zurechnung

Rz. 310 Die Zurechnung erfolgt anteilig entsprechend der Beteiligungsquote des Steuerpflichtigen an der ausländischen Gesellschaft. Nur in diesem Umfang sind Einkünfte, Beteiligungen und Vermögen anteilig beim Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, als erzielte oder hielte der sie unmittelbar.[1] Überall dort, wo es auf die Höhe der Einkünfte (§ 2 Abs. 1 S. 3 AStG, § 2 Abs. 3...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.2 Fiktion einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Rz. 180 § 2 Abs. 1 S. 2 AStG setzt (gewerbliche) Einkünfte voraus, die weder durch eine ausländische Betriebsstätte noch durch einen ständigen Vertreter im Ausland erzielt werden. Da solche gewerblichen Einkünfte, die einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, aufgrund des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchsz. a EStG von § 2 AStG nicht erfasst werden brauchen,[1] setzt der Tatbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 85 Zur Verfassungskonformität des § 2 AStG – in seiner damaligen, gleichwohl weitgehend der heutigen entsprechenden Fassung – liegt eine Entscheidung des BVerfG vor. Darin kam das BVerfG zu dem Schluss, der "gesamte Regelungsgehalt der Vorschrift" sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 AStG könnte in Anbetracht dessen als geklä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.5 Steuerpflicht "als Deutscher"

Rz. 131 Die restrospektiv zu ermittelnde Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht muss zudem "als Deutscher" bestanden haben. Dies muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gleichzeitig mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG vorgelegen haben.[1] Zeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht ohne zeitgleiche Staatsangehörigkeit werden nicht in die Berec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 110 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG nennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, die teilweise retrospektiv und teilweise prospektiv sind.[1] Dies ist insoweit relevant, als die Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen sind. Die prospektiven Tatbestandsmerkmale – die persönliche Steuerpflicht nach dem Wegzug und das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland – können v...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.8 Verhältnis zum SolZG

Rz. 75 Die unter Berücksichtigung des § 2 AStG berechnete Steuer ist Bemessungsgrundlage für den SolZ (§ 2 Nr. 2 SolZG) und zwar auch dann, wenn nur Zusatzeinkünfte nach § 2 AStG steuerpflichtig sind. Rz. 76 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 325 Neben der Erweiterung der sachlichen Steuerpflicht um sog. erweiterte Inlandseinkünfte (s. Rz. 150ff.) werden durch § 2 Abs. 5 AStG zwei weitere Besteuerungsfolgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht angeordnet. Dies betrifft in erster Linie die Anwendung des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung der tariflichen Einkommensteuer (S. 1, s. Rz. 331ff.). In di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 29 Die gegenwärtige Fassung des § 2 AStG ist (abgesehen von redaktionellen Änderungen in 2014) unverändert seit dem Vz 2013 anzuwenden. Rz. 30 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 27 § 2 AStG betrifft den Bereich des Einkommensteuer und somit grds. sämtliche Einkünfte i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG. Besondere Bedeutung entfaltet die Norm für Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte (s. Rz. 152ff.). Rz. 28 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 25 Der persönliche Anwendungsbereich des § 2 AStG beschränkt sich auf natürliche Personen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Nicht jede natürliche Person wird indes vom Anwendungsbereich der Norm erfasst, sondern nur solche natürlichen Personen, die weitere Voraussetzungen bezüglich Staatsangehörigkeit und persönlicher Steuerpflicht erfüllen.[1] Rz....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3 Substanzarme Gewerbebetriebe im Ausland (§ 2 Abs. 1 Satz 2)

2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2 Niedrige Besteuerung (Abs. 2)

2.2.1 Allgemeines Rz. 200 § 2 Abs. 2 AStG enthält die Definition des in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 1. Alt. AStG enthaltenen Tatbestandsmerkmals der "niedrigen Besteuerung". Voraussetzung für die Prüfung der niedrigen Besteuerung ist die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in (mindestens) einem ausländischen Gebiet.[1] Die Norm enthält zwei alternative Tatbestände, weshalb eine Nied...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3 Wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen (§ 2 Abs. 3)

2.3.1 Allgemeines Rz. 275 § 2 Abs. 3 AStG enthält die Definition des in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG enthaltenen Tatbestandsmerkmals der wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland (Geltungsbereich des AStG). Es handelt sich um drei alternative Tatbestände, weshalb die Erfüllung eines Tatbestands ausreicht.[1] Durch die Voraussetzung eines entsprechenden Inlandsinteresse...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 85 Zur Verfassungskonformität des § 2 AStG – in seiner damaligen, gleichwohl weitgehend der heutigen entsprechenden Fassung – liegt eine Entscheidung des BVerfG vor. Darin kam das BVerfG zu dem Schluss, der "gesamte Regelungsgehalt der Vorschrift" sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 AStG...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2 Die Tatbestände im Einzelnen

2.1 Tatbestand und Rechtsfolge der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1) 2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1. Satzteil) 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 110 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG nennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, die teilweise retrospektiv und teilweise prospektiv sind.[1] Dies ist insoweit relevant, als die Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau Rz. 1 § 2 AStG regelt die sog. erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht. Die Norm besteht aus insgesamt 6 Absätzen. Im Anwendungsbereich des § 2 AStG ist auch § 5 AStG zu berücksichtigen. Rz. 2 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG regelt sowohl die – teilweise in den Folgeabsätzen erläuterten – Tatbestandsvoraussetzungen als auch die wesentliche Rechtsfolge der Vorschrift, nam...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

1.2.1 Einführung des § 2 AStG mit Einführung des AStG Rz. 10 § 2 AStG wurde bereits mit Einführung des AStG 1972 ins Gesetz aufgenommen. Die damalige Fassung stimmte mit der heutigen Fassung bereits in weiten Teilen überein.[1] Materiell bedeutsame Änderungen erfuhr die Norm durch das JStG 2009.[2] Dadurch kam es einerseits zur Einführung der Betriebsstättenfiktion in Abs. 1 S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.4 Anwendungsbereich

1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 25 Der persönliche Anwendungsbereich des § 2 AStG beschränkt sich auf natürliche Personen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Nicht jede natürliche Person wird indes vom Anwendungsbereich der Norm erfasst, sondern nur solche natürlichen Personen, die weitere Voraussetzungen bezüglich Staatsangehörigkeit und persönl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5 Weitere Rechtsfolgen (§ 2 Abs. 5)

2.5.1 Allgemeines Rz. 325 Neben der Erweiterung der sachlichen Steuerpflicht um sog. erweiterte Inlandseinkünfte (s. Rz. 150ff.) werden durch § 2 Abs. 5 AStG zwei weitere Besteuerungsfolgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht angeordnet. Dies betrifft in erster Linie die Anwendung des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung der tariflichen Einkommensteuer (S. 1, s. R...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1. Satzteil)

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 110 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG nennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, die teilweise retrospektiv und teilweise prospektiv sind.[1] Dies ist insoweit relevant, als die Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen sind. Die prospektiven Tatbestandsmerkmale – die persönliche Steuerpflicht nach dem Wegzug und das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Interessen i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2 Rechtsfolge (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Satzteil)

2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestands...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4 Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Gesellschaften i. S. v. § 5 (§ 2 Abs. 4)

2.4.1 Bedeutung, Voraussetzungen und Reichweite Rz. 300 Gem. § 2 Abs. 4 AStG sind bei der Anwendung der Abs. 1 und 3 bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft i. S. v. § 5 AStG, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen. Die Norm zie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1 Tatbestand und Rechtsfolge der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1)

2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1. Satzteil) 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 110 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG nennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, die teilweise retrospektiv und teilweise prospektiv sind.[1] Dies ist insoweit relevant, als die Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen sind. Die prospektiven Tatbestandsmerkmale – die persönliche Steuerpflicht nach dem Weg...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.11 Zeilen 47–55

In die Zeilen 47–54 werden Einkünfte im Zusammenhang mit Kürzungsbeträgen nach § 11 AStG und mit Familienstiftungen nach § 15 AStG eingetragen. In der Zeile 55 sind Eintragungen im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vorzunehmen.mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.1 Überblick

Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen. Diese ist für die Steuererklärung 2024 wie folgt gegliedert: Allgemeine Angaben (Zeilen 1–6). Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15). Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17). Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.6 Zeilen 27–34

Die Zeilen 27-27a enthalten Eintragungsmöglichkeiten zum Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG. In die Zeilen 28–33 der Anlage KAP werden Kapitaleinkünfte eingetragen, die nach § 32d Abs. 2 Nr. 1–4 EStG mit dem tariflichen Steuersatz zu versteuern sind.[1] , [2] , [3] Angaben zu Spezial-Investmentanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG, die bei Privatpersonen nur im absoluten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1.4.4 Tätigkeit in Tschechien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Tschechien für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Tschechien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.1 Einführung des § 1 AStG mit der Einführung des Außensteuergesetzes (AStG)

Rz. 9 Nach einem ausgedehnten legislativen Verfahren trat das Außensteuergesetz (bekannt als „Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen“ [1]) zusammen mit § 1 AStG, der den Anfangsteil des AStG bildet, am 13. September 1972 in Kraft. Die rechtliche Anwendung des Gesetzes begann mit dem Besteuerungszeitraum 1972. Die historische Gesetzesbegründung weist daruf hin, da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.8 Anpassung des § 1 AStG durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntModG)

Rz. 16 Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntModG) erfolgte eine der umfangreichsten Reformen des § 1 AStG seit seiner Einführung im Jahr 1972[1], wodurch die deutschen Verrechnungspreisregeln in § 1 AStG überarbeitet und zugleich neu strukturiert wurden. Im Zuge dessen wurde insbesondere der bisherige § 1 Abs. 3 AStG a. F. in mehrere Absätze aufgegliede...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 – 11/04 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1, 3 – Auszug § 16 AStG betreffend und Anlage 2 –

Rz. 3 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 16. Mitwirkungspflicht 16.0 Allgemeines § 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.2.2 Anpassungen durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntMoG) – Überführung der Preisanpassungsklausel in § 1a AStG

Rz. 8 Eine Ausgliederung der Preisanpassungsklausel (§ 1 Abs. 3 S. 11-12 AStG a. F.) in einen eigenständigen Paragrafen war bereits im Referentenentwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz vorgesehen: Im Rahmen des Referentenentwurfs zum ATAD-Umsetzungsgesetz war für § 1a AStG jedoch noch eine spezielle Regelung für konzerninterne Finanztransaktionen angedacht, sodass sich die Preisan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 – Auszug –

Rz. 1 [Autor/Stand] 16.–18. Ermittlung und Verfahren – keine Regelung zu § 16 AStG –mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) – Auszug –, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 14 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszugmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Verhältnis zum Außensteuergesetz

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Da Anteile an einer optierenden Pers-Ges Anteile iSd § 17 EStG darstellen, ist auch § 6 AStG zu beachten. GlA s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 92); s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 536); s Cordes/Kraft (FR 2021, 401, 406); s Kölbl/Luce (Ubg 2021, 264, 270); s Fuhrmann (NWB 2021, 2356, 2362); s Grotherr (Ubg ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] 6. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuerpflicht 6.0.1 Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs wesentlicher Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - 1340 – 11/40 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3

Rz. 4 [Autor/Stand] 6. Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuerpflicht 6.0.1 Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs auf Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschafte...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / I. Außensteuergesetz v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)

1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 Rz. 1 [Autor/Stand] – keine Regelung – 2. Erster RefE v. 23.12.1970 Rz. 2 [Autor/Stand] (1) Beantragt ein Steuerpflichtiger unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einer ausländischen Gesellschaft, die sowohl im Staat ihrer Geschäftsleitung als auch im Staat ihres Sitzes einer niedrigen Besteuerung unterliegt, die Absetzung von...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 – Auszug –

Rz. 1 [Autor/Stand] Inhaltsübersicht 6. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0...mehr