Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.6.2 Rechtsschutz über das Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung

Rz. 216 Der Beschluss eines LSG über einen Befangenheitsantrag unterliegt nicht der revisionsgerichtlichen Kontrolle. Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist eine nach § 177 SGG nicht mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung und nach § 202 SGG i. V. m. § 557 Abs. 2 ZPO der revisionsgerichtlichen Kontrolle entzogen. Einer Überprüfung des Befangenheitsgesuchs durch das...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.3 Der Inhalt des § 42 Abs. 2 ZPO

Rz. 79 Eine Ablehnung findet statt, wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht (§ 42 Abs. 2 ZPO). Voraussetzung dafür ist, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Ziel der Regelungen ist es, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (BVerfG, Beschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.5 Richter als Vorstandsmitglieder (§ 60 Abs. 3)

Rz. 144 Die Spezialvorschrift des § 60 Abs. 3 enthält eine unwiderlegbare Vermutung (zutreffend BVerwG, Beschluss v. 7.3.2017, 6 B 53/16). Die Bedeutung des Verbs "gilt" ist offen. Hiermit kann eine Fiktion i. e. S. oder eine unwiderlegbare Vermutung gemeint sein. Eine Fiktion i. e. S. ist gesetzestechnisch dann gegeben, wenn der umschrieben (fingierte) Tatbestand mit Sicher...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.4 Überholtes Gesuch

Rz. 168 Mit der Ablehnung kann nur das Ziel verfolgt werden, den abgelehnten Richter an einer weiteren Tätigkeit in dem betreffenden Verfahren zu hindern. Ein Ablehnungsgesuch kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat bzw. mit dem Fall nicht mehr befasst ist (vgl. BSG, Beschluss v. 2.8.2001, B 7 AL 28/01 B; BFH,...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.1 Hinweispflicht

Rz. 80 Die grundrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) umfasst das Recht auf ein unparteiisches Gericht. Die EMRK sichert diesen Anspruch in deren Art. 6 Abs. 1 Satz 1 menschenrechtlich ab (hierzu ausführlich Frehse, Kompensation-ÜGG, S. 219 ff.). Dessen Unparteilichkeit wird u. a. durch das Recht eines Beteiligten gesichert, Gerichtsperson...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.7 Verfahren

2.3.7.1 Handlungsverbot (§ 47 ZPO) Rz. 187 Die Vorschrift bezieht sich nur auf Ablehnung wegen Befangenheit, denn ein ausgeschlossener Richter ist von vornherein gehindert, Amtshandlungen vornehmen. Ist ein Ablehnungsantrag gestellt worden, hat der betroffene Richter sich jeder weiteren Tätigkeit zu enthalten. Die Norm gilt nur für den abgelehnten, nicht jedoch für den ausges...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.3 Missbräuchliches Gesuch

Rz. 158 Die Fallgestaltungen sind vielfältig. Immer aber ist ein missbräuchliches Gesuch unzulässig und als solches zu verwerfen. So kann ein völlig ungeeignetes oder querulatorisches Gesuch missbräuchlich sein. Entsprechendes gilt, wenn mit dem Gesuch ersichtlich verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, dem eine Verschleppungsabsicht zugrundeliegt oder es verunglimpfend ode...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.2 Der Inhalt des § 42 Abs. 1 ZPO

Rz. 78 In § 42 Abs. 1 ZPO werden zwei Ablehnungsgründe bestimmt. Die Vorschrift ist abschließend. Hiernach kann ein Richter abgelehnt werden, wenn er kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen ist. Letzteres ist gegeben, wenn eine der in § 41 Nr. 1 bis 8 ZPO gelisteten Fallgestaltungen greift. Der hieraus folgende Ausschluss ist von Amts wegen zu beachte...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.3 Verhalten des Richters

2.3.4.1.3.1 Äußerung von Rechtsansichten Rz. 85 Ein Richter ist zu unvoreingenommener und neutraler Amtsführung verpflichtet. Als Ablehnungsgründe kommen daher Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie alle Fälle unsachlicher, auf Voreingenommenheit oder Willkür hindeutende Verhaltensweisen des Richters im laufenden Verfahren in Frage. Wissenschaftliche Äußerungen zu ei...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4 Fallgruppen

2.3.4.1 Richter 2.3.4.1.1 Hinweispflicht Rz. 80 Die grundrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) umfasst das Recht auf ein unparteiisches Gericht. Die EMRK sichert diesen Anspruch in deren Art. 6 Abs. 1 Satz 1 menschenrechtlich ab (hierzu ausführlich Frehse, Kompensation-ÜGG, S. 219 ff.). Dessen Unparteilichkeit wird u. a. durch das Recht eine...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6 Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs

2.3.6.1 Einführung Rz. 148 Das Ablehnungsgesuch steht "in jedem Fall beiden Parteien zu" (§ 42 Abs. 3 ZPO). Für das SGG greift der weitergehende Begriff des "Beteiligten". Die Beteiligten bestimmt § 69 SGG als den Kläger, den Beklagten und den Beigeladenen (zu den Begriffen und den Unterschieden von Partei und Beteiligter ausführlich Frehse, Kompensation-ÜGG, S. 710 ff.). Nac...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1 Richter

2.3.4.1.1 Hinweispflicht Rz. 80 Die grundrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) umfasst das Recht auf ein unparteiisches Gericht. Die EMRK sichert diesen Anspruch in deren Art. 6 Abs. 1 Satz 1 menschenrechtlich ab (hierzu ausführlich Frehse, Kompensation-ÜGG, S. 219 ff.). Dessen Unparteilichkeit wird u. a. durch das Recht eines Beteiligten g...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.11 Rechtsfolge des Ausschlusses

Rz. 75 Liegt ein gesetzlicher Ausschlussgrund vor, ist die Gerichtsperson kraft Gesetzes vom Verfahren ausgeschlossen, ohne dass es einer gesonderten Entscheidung bedarf. Es tritt der Vertretungsfall ein (hierzu BFH, Urteil v. 29.1.2015,V R 5/14). Die Vorschriften über die Ausschließung sind nicht disponibel. Die vorschriftsmäßige Besetzung gehört zu den unverzichtbaren Proz...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.1 Einführung

Rz. 148 Das Ablehnungsgesuch steht "in jedem Fall beiden Parteien zu" (§ 42 Abs. 3 ZPO). Für das SGG greift der weitergehende Begriff des "Beteiligten". Die Beteiligten bestimmt § 69 SGG als den Kläger, den Beklagten und den Beigeladenen (zu den Begriffen und den Unterschieden von Partei und Beteiligter ausführlich Frehse, Kompensation-ÜGG, S. 710 ff.). Nach § 44 Abs. 1 ZPO ...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.8 § 41 Nr. 6 ZPO

Rz. 51 Schließlich besteht ein Ausschluss in Sachen, in denen der Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt. Die Ausschlussregelung bezieht s...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.5 § 41 Nr. 3 ZPO

Rz. 24 Ein Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) ist weiter in Sachen einer Person ausgeschlossen, mit denen er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum 3. Grad verwandt oder bis zum 2. Grad verschwägert ist oder war. "Person" ist eine Partei oder ein Beteiligter (§ 69 SGG). Ein in gerader Linie mit einem der Prozessbevoll...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.7 § 41 Nr. 5 ZPO

Rz. 47 Ausgeschlossen ist ein Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO), wenn er als Zeuge oder Sachverständiger zu demselben Sachverhalt, nicht notwendig im selben Rechtsstreit, vernommen worden ist. Die Vernehmung in einem anderen Verfahren, sei es auch zu einem gleichen oder ähnlichen Beweisthema reicht nicht aus, da unter "Sache" i. S. v. § 41 Nr. 5 ZPO...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.1 Vorbemerkung

Rz. 8 Nach § 41 ZPO ist ein Richter von der Ausübung des Richteramtes in den dort (Nr. 1 bis 8) gelisteten Fällen ausgeschlossen. Ausgeschlossen sein kann immer nur ein Richter als natürliche Person, niemals das Gericht als solches. Richter ist, wer dienstrechtlich nach den Vorschriften des DRiG einen solchen Status innehat. Unbeachtlich ist, ob ein solcher Richter den Anfor...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.2 § 41 Nr. 1 ZPO

Rz. 11 Nach § 41 Nr. 1 ZPO ist ein Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder zu einer Partei im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht. Rz. 12 Der Richter ist ausgeschlossen, wenn er selbst Partei ist. Die ZPO enthält keine ei...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / 4. Anfechtbarkeit der Entscheidung

Wenn das Gericht dem Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens stattgibt, ist diese Entscheidung nicht anfechtbar. Das Gericht kann sie allerdings auf eine Gegenvorstellung des Antragsgegners hin abändern oder auch aufheben. Das sollte das Gericht jedenfalls dann tun, wenn die Gegenvorstellung auf einer begründeten Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / D. Person des Schiedsrichters

Rz. 31 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erblasser frei gewählt werden. Der Testamentsvollstrecker kann zugleich auch als Schiedsrichter benannt werden. Allerdings kann dieser dann nicht über die Auslegung des Testaments hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung entscheiden.[63] Ist der Erblasser be...mehr

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FF 12/2019, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 23.9.2019 – IV AR(VZ) 2/18 1. Über die Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan hat der Präsident oder aufsichtführende Richter des jeweiligen Gerichts zu entscheiden. 2. Die Einsichtnahme setzt nicht die Darlegung eines besonderen Interesses voraus. 3. Über das Ersuchen auf Übersendung eines Ausdrucks oder einer Kopie des Geschäftsve...mehr

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§ 38 Hauptverhandlung / I. Befangenheit

Rz. 21 Die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit ist nicht immer, aber oft mit einer unnötigen emotionalen Komponente belastet. Dennoch darf der Verteidiger unangemessenes Verhalten nicht zum Nachteil des Betroffenen hinnehmen, nur um sich dadurch einen günstigeren Verfahrensgang zu erhoffen. Rz. 22 Muster 38.11: Befangenheitsantrag Muster 38.11: Befangenheitsantrag Hier...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / III. Ablehnung des Sachverständigen

Rz. 112 Sollte es im Einzelfall so weit kommen, dass ein Sachverständiger von einer der Parteien abgelehnt werden soll, so richten sich die Voraussetzungen hierfür gem. § 406 Abs. 1 ZPO nach den Anforderungen, welche auch für die Ablehnung eines Richters gelten. Zu unterscheiden ist damit zwischen den absoluten Ablehnungsgründen und der Ablehnung des Sachverständigen wegen d...mehr

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§ 37 Vorverfahren / M. Terminsverlegung

Rz. 136 Ein klassisches Streitfeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Terminierung des Gerichts sowie die Möglichkeit, eine Verlegung des Hauptverhandlungstermins zu erreichen. Aus dem Grundsatz der gerichtlichen Terminshoheit nach § 213 StPO resultiert eine Einschränkung der Überprüfbarkeit der Terminsverfügung dahingehend, dass lediglich die Einhaltung der rechtliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1 Unabhängigkeit der Gerichte

Rz. 1 Die Finanzgerichtsbarkeit ist Teil der rechtsprechenden Gewalt i. S. v. Art. 92 GG [1] und insoweit ein besonderer Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit.[2] § 1 FGO ist Grundlage der Einrichtung der Finanzgerichtsbarkeit[3] und stellt damit zugleich klar, dass die gerichtliche Tätigkeit in Finanzangelegenheiten[4] nur durch die Finanzgerichtsbarkeit, nicht jedoch durch ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79 FGO ist die wesentliche, den Gang des Verfahrens bis zur Verhandlung vor dem Senat bestimmende Vorschrift. Der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter sind gem. § 79 Abs. 1 S. 1 FGO verpflichtet, den Rechtsstreit durch Anordnungen so vorzubereiten, dass er möglichst in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden kann. Hierfür eröffnet § 79 Abs. 1 S. 2 FGO Möglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4.1 Erörterungstermin (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FGO)

Rz. 15 Der Vorsitzende und der Berichterstatter können die Beteiligten zu einem Erörterungstermin laden. Dies entlastet den Gesamtsenat von umfangreichen Erörterungen zur Herausarbeitung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und von langwierigen Verhandlungen. In der Praxis hat sich der Erörterungstermin bewährt. Für die Beteiligten bietet die Durchführung eines Erörteru...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 2. Ausschließung und Ablehnung

Rz. 18 Der Richter soll das Verfahren unabhängig und unparteiisch führen. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, sind Richter im Unterschied zu Beamten nicht weisungsabhängig. Es gibt also keinen Vorgesetzten, der sie anweisen kann, wie zu entscheiden ist. Auch der Kammer- oder Senatsvorsitzende hätte insoweit keinerlei Handhabe, Druck auf ein Kammer- oder Senatsmitglied au...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / I. Inhalt

Rz. 34 Das Gericht ist in jeder Phase des Verfahrens gehalten, darauf hinzuwirken, dass die Parteien sich über die entscheidungserheblichen Tatsachen vollständig erklären und sachdienliche Anträge stellen (§ 139 Abs. 1 ZPO). Durch das Zivilprozessreformgesetz ist die Rolle des Gerichts bei der Sachverhaltsaufklärung gestärkt worden, was insoweit gutzuheißen ist, als nunmehr ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 2. Sachverständigenbeweis

Rz. 75 Der Sachverständige ist Fachmann für ein im Rahmen des Verfahrens sachentscheidendes Gebiet. Er darf im Rahmen seiner Sachkunde Schlussfolgerungen über den ihm unterbreiteten Sachverhalt treffen, den er häufig selbst mit aufbereitet. Beispiel: Im Rahmen eines Bauprozesses macht A Mängelrechte gegen einen Werklohnanspruch des Werkunternehmers B geltend. Er behauptet, du...mehr

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FF 11/2019, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 4. 9.2019 – XII ZB 148/19 Die gesetzliche Form der Einlegung der Beschwerde durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle gemäß § 64 Abs. 2 S. 1 FamFG ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde zur Niederschrift des zuständigen Richters eingelegt und die Einlegung von diesem protokolliert wird. OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.8.2019 – 13 UF 104/19 Wiedereinset...mehr

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Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag

Leitsatz 1. Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an BVerfG-Beschl...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.3 Verfahrensordnung der KV

Rz. 27 Die KV regelt nach § 13 der Richtlinien das Verfahren der Plausibilitätsprüfung und das Verfahren der Prüfung der sich aus der Plausibilitätsprüfung ergebenden Abrechnungsauffälligkeiten in einer internen Verfahrensordnung, die zum Ablauf folgende Regelungen vorsehen soll: Aufbereitung der Prüfunterlagen, Umfang der dem Prüfgremium zur Verfügung zu stellenden Prüfungsun...mehr

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FF 04/2019, Rechtsprechung ... / Befangenheit

OLG Hamm, Beschl. v. 19.2.2019 – 9 WF 21/19 1. Ungeachtet dessen, dass bereits die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur "Höhe des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens" eine unrichtige Sachbehandlung und einen offen zutage getretenen schweren Verfahrensverstoß beinhaltet (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 29.12.2009 – 4 WF 59/09, juris), stellt sich jedenfalls die a...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Vorläufiger Verwalter als Sachverständiger

Rn 98 Neben der ohnehin in § 5 Abs. 1 Satz 2 vorgesehenen allgemeinen Möglichkeit im Rahmen der Amtsermittlung einen Sachverständigen einzusetzen, sieht § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ausdrücklich vor, einen vorläufigen Insolvenzverwalter zum Sachverständigen zu bestellen. Dabei ist die Reihenfolge der Bestellung unerheblich. Ein bereits eingesetzter Sachverständiger kann daher eb...mehr

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AGS 03/2019, Beschwerde ein... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Sachverständigen ist gem. § 4 Abs. 3 JVEG zulässig und ist in der Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang erfolgreich. 1. Eine Rückforderung der am 18.10.2013 und am 4.8.2014 angewiesenen und an den Beschwerdeführer insgesamt ausgezahlten 7.903,39 EUR scheidet aus, da der bereicherungsrechtliche Rückerstattungsanspruch der Landeskasse insoweit verjä...mehr

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FF 03/2019, FF 03/2019 / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 21.11.2018 – XII ZB 243/18 Die Rücknahme einer wirksam eingelegten Beschwerde muss zwar nicht ausdrücklich, aber klar und unzweideutig erfolgen; bei Zweifeln ist der Erklärung des Beschwerdeführers die Bedeutung beizumessen, welche die geringeren verfahrensrechtlichen Folgen nach sich zieht. BGH, Beschl. v. 21.11.2018 – XII ZB 351/18 Zum Wert des Beschwerdegegen...mehr

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AGS 03/2019, Beschwerde ein... / Leitsatz

Die Einrede der Verjährung des bereicherungsrechtlichen Anspruchs der Landeskasse gegen einen Sachverständigen auf Erstattung zu viel gezahlter Vergütung ist im Verfahren nach § 4 JVEG zu berücksichtigen. Zu den Voraussetzungen des Untergangs des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen, der von einer Partei mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist. O...mehr

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FF 03/2019, Unbefristeter U... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin (fortan: Mutter), polnische Staatsangehörige, ist die Mutter des beteiligten, am … 2002 geborenen Kindes F., für das seit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Wendel vom 29.6.2009 – 6 F 29/09 SO – Amtspflegschaft des Kreisjugendamtes St. Wendel für die Sorgeteilbereiche Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Recht ...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / I. Ausschließung bei Mitwirkung in früheren Verfahren gem. § 23 Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG

Nach § 23 Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG ist ein Richter, der bei einer durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, von der Mitwirkung bei Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren kraft Gesetzes ausgeschlossen. Richterliche Mitwirkung an einer Entscheidung bedeutet, dass der Richter in seiner richterlichen Funktion an...mehr

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zfs 01/2019, Erfolglose Bes... / Sachverhalt

Die Kl. hatten vor dem LG Traunstein gegen die fünf Bekl. Ansprüche als Vertragserben nach der Erblasserin geltend gemacht. Die Bekl. zu 1 und 2 einerseits und die Bekl. zu 3 bis 5 andererseits ließen sich in diesem Rechtsstreit durch gesonderte Prozessbevollmächtigte vertreten. In dem Rechtsstreit stritten sich die Parteien u.a. um die Wirksamkeit einer der Bekl. zu 1 von d...mehr

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zfs 01/2019, Erfolglose Bes... / 2 Aus den Gründen:

[3] "… II. Die statthafte (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. (…)" [6] Während die Ablehnung von Richtern und Sachverständigen gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG noch zu den mit dem Rechtszug zusammenhängenden Verfahren zählt, so dass ein gesonderter Gebührenanspruch des Rechtsanwalts nicht entsteht, erwäch...mehr

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FF 12/2018, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Soweit ersichtlich, handelt es sich bei dem Beschluss des KG vom 31.1.2017 – 13 WF 12/17 – um eine der ersten veröffentlichten Entscheidungen[1] eines Oberlandesgerichts zur Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG aufgrund des am 15.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Fa...mehr

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AGS 12/2018, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Nach Erstellung des Gutachtens lehnten die Kläger den Gutachter wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Das LG wies das Befangenheitsgesuch zurück. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde der Kläger wies das OLG zurück und erlegte den Klägern die Kosten des Beschwerdeverfahrens auf. Die...mehr

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AGS 12/2018, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, bei dem Ablehnungsverfahren betreffend einen Richter oder Sachverständigen handele es sich im Beschwerdeverfahren um einen neuen Rechtszug, in dem Gebühren neu entstünden. Die Einreichung eines Schriftsatzes sei nicht e...mehr

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FF 12/2018, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten waren verheiratet, sie trennten sich im August 2009. Aus der Ehe sind die Kinder A. (geb. 2001), B. (geb. 2004) und C. (geb. 2008) hervorgegangen. Nachdem die Eltern sich am 10.11.2011 vor dem Amtsgericht Schöneberg – 87 F 68/11 u.a. – verständigt hatten, dass der Lebensmittelpunkt der Kinder beim Vater ist, die Kinder sich aber 6 Tage in der geraden W...mehr