Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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§ 4 Arbeitsrecht / mm) Befristung in Kleinbetrieben, während der Wartezeit und bei leitenden Angestellten

Rz. 136 Befristungen in Kleinbetrieben und in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung bedürfen eines sachlichen Grundes, wenn nicht eine Ausnahme nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a oder Abs. 3 TzBfG greift.[257] Das TzBfG nimmt weder Kleinbetriebe noch private Haushalte von seinem Anwendungsbereich aus.[258] § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG findet auch auf die Befristung eines Arbeitsverhäl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Schriftform

Rz. 129 Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Die Wahrung der in § 14 Abs. 4 TzBfG bestimmten Schriftform erfordert den Zugang der unterzeichneten Befristungsabrede bei dem Erklärungsempfänger vor Vertragsbeginn. Der Mangel der Schriftform kann nicht dadurch geheilt werden, dass dem Arbeitnehmer nach Arbeitsauf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Teilbefristung

Rz. 123 Für die Befristung einzelner Vertragsbedingungen bedarf es im Gegensatz zur Befristung des gesamten Arbeitsvertrages keines Sachgrundes i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG.[215] Nach der Rspr. des BAG[216] erfolgt die Befristungskontrolle für Teilbefristungsabreden im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung. Ist ein Sachgrund für die Vollbefristung gegeben, wird vermutet, dass die ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Anrufung des Arbeitsgerichts

Rz. 133 Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses Klage beim ArbG auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist. §§ 5 bis 7 KSchG gelten entsprechend. Wird das Arbeits...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 130 Durch das Mietrechtsreformgesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, die Befristung eines Wohnraummietverhältnisses herbeizuführen, die diesen Namen auch verdient. § 575 BGB hat insoweit die Modalitäten für den Abschluss eines Zeitmietvertrages neu geregelt. Hiernach ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages nunmehr auch über eine Laufzeit von fünf Jahren hinau...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses

Rz. 616 Im Fall einer unberechtigten Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer im Fall einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der Kündigung nicht weiter beschäftigt (§ 296 BGB). Kommt ein Arbeitgeber mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug, so kann der A...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 92 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Befristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 206 Muster 4.14: Befristete Arbeitsverhältnisse Muster 4.14: Befristete Arbeitsverhältnisse a) Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin wird befristet für die Zeit vom _____ bis _____ gem. § 14 Abs. 2 TzBfG als _____ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ungeachtet der Befristung kann...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[360] können die Bestellung befristen.[361] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [362] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[363] – unbeschadet eventueller vertraglicher Entschädigungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag – nicht der Anstellungsvertrag (vgl. Rdn 119 ff.)[36...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Einschränkung gemäß § 1578b BGB

Rz. 373 § 1578b BGB stellt eine Kernbestimmung des seit dem 1.1.2008 geltenden Rechts dar, mit der – beruhend auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung – eine Einschränkung des Unterhalts ermöglicht werden soll.[617] Die Unterhaltspflicht beruht auf dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität. Diese Solidarität verlangt es in der Regel nicht, dass dem wirtschaftlich schwächer...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Befristete Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern nach § 14 Abs. 3 TzBfG

Rz. 128 Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nach § 14 Abs. 3 TzBfG bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Vergleich nach personenbedingter Kündigung wegen Alkoholismus

Rz. 677 Muster 4.69: Vergleich nach personenbedingter Kündigung wegen Alkoholismus Muster 4.69: Vergleich nach personenbedingter Kündigung wegen Alkoholismusmehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Zeitablauf

Rz. 14 Soweit für das Mietverhältnis eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden ist, endet das Mietverhältnis, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Sieht jedoch der Mietvertrag – wie in der Praxis häufig – bei einem befristeten Mietverhältnis eine Verlängerungsklausel vor, verlängert sich das Mietverhältnis um...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Unzulässige Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG

Rz. 122 Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.[206] § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthält ein zeitlich unbegrenztes Anschlussverbot.[207] Dies gilt auch dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis nur für die Dauer von maximal sec...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts

Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / III. Checkliste

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§ 15 Familienrecht / b) Inhalt der einstweiligen Anordnung auf Leistung von Unterhalt

Rz. 662 Der schriftlich einzureichende oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellende Antrag muss einen bestimmten Sachantrag, zumeist den Zahlungsbetrag enthalten. Wegen der Selbstständigkeit des einstweiligen Anordnungsverfahrens ist auch für dieses Verfahren ein gesonderter Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen, losgelöst davon, ob in einem schon anhängigen Haup...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Zeitablauf

Rz. 37 Soweit es sich bei dem Vertragshändlervertrag um einen befristeten Vertrag handelt, endet das Vertragsverhältnis mit Zeitablauf der Befristung.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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§ 15 Familienrecht / gg) Begrenzung von Unterhaltshöhe und/oder Unterhaltsdauer

Rz. 398 Der Anspruch aus § 1573 BGB kann gemäß § 1578b BGB zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden. Das muss, soweit es sich um bekannte oder sicher vorhersehbare Umstände handelt, schon im Ausgangsverfahren – auch bei der vertraglichen Festlegung des Unterhalts – und kann im Regelfall nicht nachträglich über einen Abänderungs- oder Vollstreckungsgegenantrag geltend gemac...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Normzweck

Rz. 425 Leidet ein – früherer – Ehepartner unter einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Krankheit, erstreckt sich die eheliche Solidarität [724] auf den nachehelichen Zeitraum. Die Verantwortung der früheren Ehegatten füreinander erschöpft sich nicht nur im Ausgleich ehebedingter Nachteile. Allgemein kann vom – früheren – Ehepartner eine nacheheliche Solidarität erwarte...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrundes

Rz. 131 Muster 31.30: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrundes Muster 31.30: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrundes Nach dem zwischen uns bestehenden Mietvertrag wurde das Mietverhältnis bis zum _____ befristet. Diese Befristung haben Sie damit begründet, dass Sie die vermieteten Räume nach Ablauf der Mietzeit wegen Ihrer Rückkehr von e...mehr

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§ 28 Leasing / V. Überwälzung der Sach- und Preisgefahr

Rz. 50 Als rechtlicher – und bei erlasskonformen Verträgen auch wirtschaftlicher – Eigentümer des Leasingguts müsste eigentlich der Leasinggeber derjenige sein, der die Sach- und Preisgefahr trägt. Entsprechend seiner Funktion als Finanzierer will er aber nur zur Gebrauchsüberlassung, nicht zur fortlaufenden Gebrauchsgewährung verpflichtet sein. Er vereinbart deshalb mit dem...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zeugnisarten

Rz. 521 In den gesetzlichen Regelungen wird zwischen dem sog. einfachen Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung und dem sog. qualifizierten Zeugnis, das darüber hinaus eine Leistungs- und Führungsbeurteilung enthält, unterschieden. Die Erteilung des jeweiligen Zeugnisses erfolgt nur auf Verlangen des Arbeitnehmers. Rz. 522 Nach dem Zeitpunkt der Zeugniserteilung untersch...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Modifizierende Vereinbarung

Rz. 574 Im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung ist zu klären, ob die Beteiligten die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhaltsanspruch lediglich modifizieren wollen oder ob sie eine eigene vertragliche Grundlage für Zahlungen unabhängig von gesetzlichen Regeln zum nachehelichen Unterhalt treffen wollen, also eine novierende Vereinbarung schließen wollen, wie dies ...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Dauer des Anspruchs

Rz. 456 Der Anspruch besteht nur für die übliche Dauer einer[792] Ausbildung und endet nach dieser üblichen Dauer unabhängig davon, ob die Ausbildung beendet ist.[793] Fragen der Befristung des Unterhalts gemäß § 1578b BGB stellen sich wegen dieser von vornherein nur eingeschränkten Dauer des Anspruchs nicht; eine Begrenzung der Höhe nach ist aber durchaus denkbar. Findet de...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Beendigung von Mietverhältnissen

Rz. 13 Als Dauerschuldverhältnisse enden Mietverhältnisse durch Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Hierbei bestehen Besonderheiten insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen. Darüber hinaus kommt eine Beendigung durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen in Betracht.[15] Allerdings kann eine ergänzende Vertragsauslegung ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Ende des befristeten Arbeitsvertrages

Rz. 130 Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 103 Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag (§ 3 Abs. 1 TzBfG). Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsvertrag) liegt vor, wenn seine Dauer kalendermäßig bestimmt ist (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergi...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit

Rz. 61 Für die Vollstreckung in den Räumen des Schuldners gegen dessen Willen verlangt das BVerfG zusätzlich zum Titel eine ausdrückliche richterliche Durchsuchungsanordnung.[49] Der Gesetzgeber ist diesem Verlangen durch § 758a ZPO nachgekommen. Das Gericht nimmt dabei teilweise in Kauf, dass der Schuldner zunächst den Gerichtsvollzieher abweist und bis zu dessen Rückkehr m...mehr

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§ 15 Familienrecht / V. Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten

Rz. 338 § 1569 BGB stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund:mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Begrenzung von Unterhaltshöhe und/oder Unterhaltsdauer

Rz. 448 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer, möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebeding...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / V. Auflassung – Besonderheiten bei Vertragsschluss durch jeweils getrennt beurkundete Angebots- und Annahmeerklärungen (zu § 3 des Mustervertrags)

Rz. 16 Wird nicht ein (zweiseitiger) Vertrag beurkundet, sondern nur ein (einseitiges) Angebot zum Abschluss eines Vertrags, so ist § 925 BGB zu beachten, der die Erklärung der Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vorschreibt. Es empfiehlt sich dann, der jeweils anderen Seite unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich die Vollmacht ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Zulässigkeit des Ausschlusses der Verwalterbestellung, Anspruch auf Bestellung

Rz. 38 Die §§ 18, 19 Abs. 2 Nr. 6, 23, 26, 26a, 29 WEG n.F. (vgl. § 20 Abs. 1 WEG a.F.) sehen drei Verwaltungsorgane vor.[112] Höchstes Organ ist die bereits näher behandelte (siehe Rdn 24 ff.) Wohnungseigentümerversammlung bzw. genauer – da Eigentümerbeschlüsse nicht notwendig eine Versammlung voraussetzen (siehe § 23 Abs. 3 WEG) – die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer. S...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Direktionsrecht

Rz. 62 Bei der konkreten Bestimmung der vertraglichen Arbeitsleistung nach Position, Inhalt und Ort der Tätigkeit wird häufig eine Direktionsrechtsklausel aufgenommen zur Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes nach den künftigen betrieblichen Planungen und Erfordernissen mit Erweiterung oder Einschränkung des gesetzlichen Direktionsrechts nach § 106 GewO. Dabei muss vorab beda...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 428 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[748] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[749] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Zustimmung/betriebliche Gründe

Rz. 165 Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insb. vor, wenn die Umsetzung des Arbeitszeitverlangens die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit in dem Betrieb...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach der in Anlehnung an andere privatrechtliche Personenverbände inzwischen auch im Wohnungseigentumsrecht herrschenden[124] sog. Trennungstheorie (im engeren Sinne[125]) ist bei der Verwalterbestellung zwischen dem organschaftlichen Bestellungsakt (§ 26 Abs. 1 WEG) und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag (§ 675 BGB) zu unterscheiden. Entgegen der früher herrsch...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Unterhalt wegen Kindesbetreuung

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§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Gem. § 1 S. 1 SGB IX erhalten behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Di...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterschiede Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 8 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an den Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[10] Dazu kann das Geric...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Abgrenzung Familien-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 253 Mit Trennung der Eheleute tritt die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt an die Stelle des Familienunterhalts.[413] Trennungsunterhalt ist ebenso wenig identisch mit Familienunterhalt wie schließlich nachehelicher Unterhalt mit Trennungsunterhalt identisch ist.[414] Letzteres betrifft ebenso die Voraussetzungen wie die Höhe des Unterhalts, die Laufzeit de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Brückenteilzeit

Rz. 172 Nach § 9a Abs. 1 TzBfG kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer ha...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Vertragsinhalt

Rz. 121 Der Anstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers (soweit sie ihm nicht schon als Organ obliegen, vgl. Rdn 107), Vertragsdauer,[427] Kündigungsmodalitäten [428] und Urlaubsansprüche sowie insb. die Bezüge einschl. Nebenleistungen. Zu denen zählen z.B. Tantiemen, Kraftfahrzeug- und Telefonnutzung sowie sonstige Sachleistungen, Spesenersatz, Pr...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 107 Die Geschäftsführer sind nach § 35 Abs. 1 GmbHG das Handlungs- und Vertretungsorgan, das die GmbH im Rechtsverkehr nach außen[347] vertritt. Ihre im GmbHG nicht definierte weitere Pflichtaufgabe ist die Geschäftsführung: Sie umfasst alle zur Verfolgung des Zwecks der GmbH erforderlichen Maßnahmen und Entscheidungen inkl. Unternehmensleitung (Organisation), soweit die...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 319 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[534] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[535] Dies bed...mehr