Behandlungsfehler
Ein Behandlungsfehler ist eine nicht ordnungsgemäße, nicht sorgfältige und nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft unsachgemäß ausführte Behandlung eines Arztes oder einer Ärztin.
Behandlungsfehler können in verschiedener Weise auftreten. Ein Behandlungsfehler kann z. B. folgende Bereiche betreffen:
- Aufklärungsfehler
- Nicht-Behandlung (Unterlassen einer medizinische notwendigen Behandlung)
- Abweichende Behandlung (Durchführung einer vom Standard abweichenden Therapie).
Führt der Behandlungsfehler zu einem Gesundheitsschaden, kann dies zivilrechtlich als auch strafrechtliche Folgen haben. Hat ein Sozialversicherungsträger bereits Leistungen erbracht, so geht der Schadensersatzanspruch auf diesen über.
Schadensersatz wegen Behandlungsfehler
Macht ein Patient oder eine Patientin Schadensersatz wegen eines Behandlungsfehlers geltend, muss er nachweisen, dass der Behandlungsfehler ursächlich für den eingetretenen Gesundheitsschaden ist, es sei denn, es liegt ein grober Behandlungsfehler vor. Der Arzt oder die Ärztin muss nachweisen, dass er nicht schuldhaft gehandelt und einen Fehler begangen hat.
Die Krankenkassen sollen ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern unterstützen, d. h. sie geben z. B. Informationen zu Diagnosen und Therapien oder zu vorliegenden Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
Ein Schadensersatzanspruch wegen eines Behandlungsfehlers verjährt nach drei Jahren. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann er nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.