Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Verminderung des Anteils am Vermögen einer KG

Leitsatz Eine Anteilsminderung i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG liegt vor, wenn die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand gemindert wird. Das kann durch Veräußerung des Gesellschaftsanteils selbst bewirkt werden oder auch durch anderweitige Vereinbarungen erfolgen, wenn es dadurch bei im Übrigen unveränderter bürgerlich-rechtlicher Beteiligung am Gesamthandsvermögen wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.6 Abschreibung bei Ansatz eines Zwischen- oder des gemeinen Werts

Rz. 117 §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 3 UmwStG regeln die Berechnung von Abschreibungen, wenn die Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem Zwischen- oder dem gemeinen Wert angesetzt wurden. Gebäudeabschreibungen nach § 7 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 EStG berechnen sich bei gleichbleibendem AfA-Satz nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zzgl. des Aufstockungsbetrags (Folg...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Besteuerung der aus der atypisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger S.à.r.l. erzielten gewerblichen Einkünfte

Ist eine deutsche GmbH als atypisch stille Gesellschafterin an einer Luxemburger S.à.r.l. beteiligt, die im Wesentlichen Zinseinkünfte aus der Finanzierung von Luxemburger Tochtergesellschaften mit Eigenkapital erzielt, so handelt es sich bei den aus der atypisch stillen Gesellschaft erzielten gewerblichen Einkünften um Unternehmensgewinne nach Art. 5 Abs. 1 DBA-LUX 1958 und...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 1. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage: Der "reale Wert" wird durch den Begriff "Marktwert" ersetzt

Art. 4 Ziff. 1 des span. Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken schreibt eine Neuregelung für die in Art. 9 span. ErbStG vorgesehene Berechnung der Bemessungsgrundlage vor. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Nettowert der unentgeltlich erhaltenen oder dem Nachlassvermögen hinzuzurechnenden Wirtschaftsgüter abzgl....mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 1. Der Katasterreferenzwert

Die Einführung der Maßgeblichkeit eines Referenzwertes bei der Wertermittlung von bestimmten Liegenschaften hat auch zu einer Anpassung der allgemeinen Grundsätze der Wertermittlung des Vermögens bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer geführt, Art. 4 Ziff. 4 des span. Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Art. 10 span. VStG). Art. 10 A...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / V. Fazit

Die Einführung eines Katasterreferenzwertes zur Bestimmung u.a. der Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgte mit dem Ziel, durch Schaffung möglichst marktgerechter Immobilienwerte, die mit dem bis dahin geltenden Begriff des "realen Wertes" verbundene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Der Beitrag zeigt, dass die Neuregelung hierfür unzureichend ist. Di...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 2. Wertermittlung der abzugsfähigen Belastungen und Verbindlichkeiten, Anpassung der von der Steuerverwaltung anzuwendenden Bewertungsregeln des Allgemeinen Steuergesetzes

Die unter II. 1. vorgestellten Änderungen führten zur Anpassung weiterer Bestimmungen des span. ErbStG, und zwar soweit zur Feststellung der Bemessungsgrundlage von erworbenen Immobilien Belastungen und Verbindlichkeiten in Abzug gebracht werden möchten (vgl. Art. 4 Ziff. 2 und 3 des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken). Die Einführung eines Referenzwertes ...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / I. Einführung

Nachdem der EuGH mit Urteil v. 3.9.2014 – C-127/12, ECLI:EU:C:2014:2130, ErbStB 2014, 319 [Hellwege]) die Diskriminierung der in Spanien nicht ansässigen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflichtigen festgestellt und die Beseitigung der Diskriminierung durch die Änderungen des spanischen Erbschaft-und Schenkungsteuergesetzes (span. ErbStG) infolge der Steuerreform in das Gesetz ...mehr

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Entgelt / 11.3.3.1 Corona-Sonderprämie bei der Bemessung sonstiger Leistungen

Die Corona-Sonderprämie ÖGD ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 5). Sie stellt fließt deshalb z. B. nicht in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ein. Gleiches gilt für die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD und das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD.mehr

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Entgelt / 11.2.2.3 Corona-Sonderprämie bei der Bemessung sonstiger Leistungen

Die einmalige Corona-Sonderzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. Sie stellt fließt deshalb z. B. nicht in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ein. Gleiches gilt für die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD und das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD.mehr

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Entgelt / 4.2.1.3 Tarifvertragliche Umsetzung

Anders, als für den Bereich der VKA, ist für den Bund das Leistungsentgelt im TVöD nicht abschließend geregelt, sondern bedarf der weiteren Ausgestaltung in einem ergänzenden Tarifvertrag. Der Tarifvertrag des Bundes wurde am 25.8.2006 abgeschlossen. Neben dem Bekenntnis beider Tarifvertragsparteien zur Leistungsbezahlung und zur rechtzeitigen Umsetzung des tariflichen Rahmen...mehr

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Entgelt / 3.6.2.2 Fachkräftezulage (VKA)

Im Jahr 2011 hatte die Mitgliederversammlung der VKA[1] ebenfalls beschlossen, die Zahlung einer IT-Fachkräftezulage zuzulassen. Die Zulage sollte genauso wie beim Bund für die Dauer von bis zu 5 Jahren i. H. v. bis zu 1.000 EUR monatlich gezahlt werden dürfen, wenn diese Maßnahme zur Gewinnung von IT-Fachkräften oder zur Vermeidung von Abwanderungen erforderlich war. Damit ...mehr

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Entgelt / 3.6.3 Zulage für Fachärzte/innen im öffentlichen Gesundheitsdienst

Um den Arbeitgebern angesichts der gestiegenen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere nach Fachärztinnen und Fachärzten im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Handlungsoption zu geben, hat die Mitgliederversammlung der VKA in ihrer Sitzung am 29.3.2012 eine Arbeitgeberrichtlinie beschlossen, die sofort zur Anwendung kommen konnte. Die Richtlinie zur Gewäh...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Steuerfreie Vergütungen (§ 31 Abs. 1 S. 1 und 2 GewStG)

Rz. 27 Nach § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG sind Vergütungen, die durch andere Rechtsvorschriften von der ESt befreit sind, nicht in die Zerlegung einzubeziehen. Unter Rechtsvorschriften sind entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung[1] und entsprechend dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG grundsätzlich nur gesetzliche Vorschriften, nicht dagegen Verwaltungsvorschriften zu ve...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.9.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen fallen ebenfalls nicht unter die Bemessungsgrundlage, § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KSVG.mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.9 Entgelte, die nicht zur Bemessungsgrundlage gehören

§ 25 Abs. 2 Satz 2 KSVG nimmt einige Aufwendungen von der Abgabepflicht aus: Dabei handelt es sich um Entgelte an Verwertungsgesellschaften (siehe Kapitel 3.3.9.1 "Entgelte an Verwertungsgesellschaften") steuerfreie Aufwandsentschädigungen (siehe Kapitel 3.3.9.2 "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen") steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (siehe Kapitel 3.3.9.3  "Übungsleit...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: Das meldepflichtige Entgelt

Zusammenfassung Wie hoch die KSA ist, die ein abgabepflichtiges Unternehmen an die KSK zu zahlen hat, richtet sich nach der Summe der Entgelte, die in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten geleistet wurden. Diese (Netto-)Honorarsumme bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Künstlersozialabgabe. Damit die KSK die Höhe der Abgabeschuld bere...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.9.3 Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Dirigenten, Chorleiter

Seit dem 1.7.2001 gehört auch die sog. Übungsleiterpauschale i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG nicht zum abgabepflichtigen Entgelt. Unter die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG fallen Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder oder auch aus einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Voraussetzung ist, dass der Auftrag von einer öffentlich...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.2 Honorare und vergleichbare Leistungen

Zur Bemessungsgrenze zählen zunächst alle Aufwendungen, die als Gegenleistung für die eigentliche künstlerische Leistung erbracht werden, also etwa für das Anfertigen eines Kunstwerks, das Verfassen eines Drehbuchs, die Realisierung eines Fotoprojekts, die Gestaltung einer Broschüre oder einer Website etc. In welcher Form die Honorierung der Leistung erfolgt ist unerheblich. ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / Zusammenfassung

Wie hoch die KSA ist, die ein abgabepflichtiges Unternehmen an die KSK zu zahlen hat, richtet sich nach der Summe der Entgelte, die in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten geleistet wurden. Diese (Netto-)Honorarsumme bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Künstlersozialabgabe. Damit die KSK die Höhe der Abgabeschuld berechnen kann, müs...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.9.4 Bewirtungskosten

Zum Entgelt i. S. d. § 25 Abs. 2 KSVG gehören nicht die "üblichen Aufwendungen für die Bewirtung des selbstständigen Künstlers oder Publizisten". Damit die KSA nicht auf die Bewirtungskosten anfällt, müssen also die Grenzen der "üblichen Bewirtung" eingehalten werden. Diese umfassen die Aufwendungen für: Speisen, Getränke, Genussmittel (Tabakwaren etc.), Nebenkosten (Garderobe, ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1 Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers

In die Bemessungsgrundlage sind nur solche Honorare einzubeziehen, die an gegenüber dem Auftraggeber selbstständig tätige Künstler und Publizisten gezahlt werden. Es kommt nicht darauf an, ob der beauftragte Künstler im Hauptberuf selbstständig tätig wird oder ob er etwa über die KSK versichert ist. Es kommt nur darauf an, ob er den konkreten Auftrag des Unternehmens diesem ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3 Das meldepflichtige Entgelt

Soweit feststeht, dass die relevante Leistung a) von einer selbstständig tätigen Person (siehe Kapitel 3.1 "Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers") erbracht wurde und sie b) künstlerisch oder publizistisch ist i. S. d. KSVG (siehe Kapitel 3.2 "Künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen"), bleibt nun als letzter Punkt des Tatbestands, welche Teile des geza...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.9.1 Entgelte an Verwertungsgesellschaften

Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 KSVG sind Zitat Entgelte, die für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige Rechte des Urhebers oder Leistungsschutzrechte an Verwertungsgesellschaften gezahlt werden , (...) ... vom Entgeltbegriff des § 25 KSVG ausgenommen, unterliegen also nicht der Künstlersozialabgabe. Diese Regelung betrifft Fälle, in denen einem abgabepflichtigen Unternehme...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.1 Überblick

Gemäß § 25 Abs. 1 KSVG sind Bemessungsgrundlage der KSA Zitat die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein Abgabepflichtiger zahlt. Als "Entgelt" definiert § 25 Abs. 2 KSVG: Zitat (...) alles, was der zur Abgabe Verpflichtete aufwendet, um das Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, abzüglich der in einer Rechnung oder Gutschrift ge...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.5 Szenografie/Raumstrategien

Die KSK lehnt Anträge von Szenografen bislang häufig ab mit dem Argument, dass es sich um (Innen-)Architektur handele. Vor den Gerichten konnten wir in mehreren Verfahren die Versicherungspflicht jedoch durchsetzen, allerdings hatte die KSK in allen Fällen die Klage anerkannt, so dass es keine Urteile gibt, die veröffentlicht werden. Dennoch sollten Verwerter auf Entgeltzahl...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5 Künstlersozialabgabe bei GmbH- und KG-Gesellschaftern

Für künstlerisch oder publizistisch tätig GmbHs und KGs gibt es einige Besonderheiten, die für diese Rechtsformen wirtschaftlich von höchster Bedeutung sind. Bei der GmbH beispielsweise betreffen sie die Frage, ob die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Künstlersozialabgabe unterliegen. 3.5.1 GmbH Beim künstlerisch oder publizistisch tätigen Geschäftsführer einer Gm...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2 Publizist im Sinne des KSVG

Nach § 2 S. 2 KSVG ist "Publizist", Zitat (...) wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. 3.2.2.1 Gestaltung von Massenkommunikationsmitteln Publizistik ist also der Oberbegriff, unter den insbesondere die Schriftstellerei und der Journalismus fallen. Nach der Rechtsprechung des BSG gehört neben diesen jedoch zur P...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3.1 Schriftstellerei

Zu den Schriftstellern lassen sich alle Personen zählen, die eigenschöpferisch Texte verfassen und am Kommunikationsprozess mit einer öffentlichen Aussage mitwirken. Dies umfasst beispielsweise: Romanautoren, Lyriker, Drehbuchautoren, Bühnenautoren, Kritiker usw.mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3 Publizistische Tätigkeiten

Das KSVG nennt in § 2 S. 2 KSVG vier Arten an publizistischen Tätigkeiten: Schriftsteller, Journalisten, ähnliche publizistische Tätigkeiten, Lehre von Publizistik. 3.2.2.3.1 Schriftstellerei Zu den Schriftstellern lassen sich alle Personen zählen, die eigenschöpferisch Texte verfassen und am Kommunikationsprozess mit einer öffentlichen Aussage mitwirken. Dies umfasst beispielswei...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.6 Zahlungen von Dritten und an Dritte

In die Bemessungsgrundlage sind gem. § 25 Abs.  1 Satz 2 KSVG auch Entgelte einzubeziehen, die von einem Dritten an den Künstler oder Publizisten gezahlt werden, damit das Unternehmen das Werk oder die Leistung verwerten kann. Dies gilt aber nur, wenn der Dritte nicht selbst abgabepflichtig ist. Anderes gilt nur, wenn der Dritte selbst ein abgabepflichtiges Unternehmen ist. ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.2 Delegation an Mitarbeiter

Eine wichtige Möglichkeit zur Gestaltung hat das BSG in einem Urteil aus dem Jahr 2003 erschwert. Bis dahin war es möglich, künstlerische und publizistische Tätigkeiten an feste und freie Mitarbeiter zu delegieren. Der Geschäftsführer konnte sich so auf die kaufmännische Führung der GmbH konzentrieren, das Gehalt wurde nicht in die Bemessungsgrundlage des § 25 KSVG einbezoge...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.1 Gestaltung von Massenkommunikationsmitteln

Publizistik ist also der Oberbegriff, unter den insbesondere die Schriftstellerei und der Journalismus fallen. Nach der Rechtsprechung des BSG gehört neben diesen jedoch zur Publizistik (Urteil vom 27.3.1996, Az. 3 RK 10/95): Zitat (...) jede Tätigkeit zur textlichen oder bildlichen Gestaltung von Massenkommunikationsmitteln. Dies könne sowohl durch eigenschöpferische Wortgesta...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2 Künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen

Soweit ein selbstständig tätiger Mitarbeiter als Einzelunternehmer oder GbR für den Auftraggeber tätig wird, steht die Prüfung der zweiten Voraussetzung für die Abgabepflicht an: Ob eine im Sinne des § 2 KSVG künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Frage zählt zu den konfliktträchtigsten der gesamten Künstlersozialversicherung: Wann ist ein Werk oder ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3.4 Lehre von Publizistik

Der Begriff der Lehre von Publizistik umfasst das Unterrichten an Journalistenschulen und die Studiengänge der Publizistik und der Journalistik an Hochschulen, aber auch publizistischen Unterricht etwa an Volkshochschulen. Allerdings hat das BSG für die Tätigkeit von Dozenten an Einrichtungen der Erwachsenenbildung und andere Lehrtätigkeiten wie z. B. Museumsführungen eine wi...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.2.3 Der Abgrenzungskatalog für Film, Fernsehen, Bühnen und Orchester

Die Arbeit von Kunst- und Medienschaffenden bei Film, Fernsehen und Rundfunk, an Bühnen und in Orchestern ist häufig besonderen Bedingungen unterworfen, denn sie arbeiten zumeist mit einer Vielzahl weiterer Personen an einem konkreten, zeitlich klar umgrenzten Projekt. Während dieser Zeit sind sie stark in die Ablaufvorgaben der Produktionsplanung eingebunden. Damit ist die ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.1 Innenarchitektur, Raumgestaltung

Die Gestaltung von Innenräumen durch Innenarchitekten ist laut BSG nach der allgemeinen Verkehrsanschauung trotz der vorhandenen kreativen Komponenten nicht künstlerisch, sondern bleibt im Planerisch-Handwerklichen des Architekten (BSG Beschluss vom 26.3.2014, Az. B 3 KS 6/13 B). Dies gilt auch, wenn ein Designer Entwürfe für eine Umgestaltung, etwa der Büroeinrichtung, vorn...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.7 Künstlerische Leistungen im Ausland

Auch Entgelte für künstlerische Leistungen im Ausland können, wie bereits oben erwähnt, beim inländischen Verwerter der Künstlersozialabgabe unterliegen. Beispielsweise sind die Zahlungen eines inländischen Verlags an einen im Ausland ansässigen Autoren abgabepflichtig; ob der Verlag das Buch dann tatsächlich auf den Markt bringt, ist für die Abgabepflicht unerheblich (BSG U...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.3 Kuratoren

Kuratoren sind im Regelfall keine Künstler, da sie lediglich fremde Kunstwerke präsentieren, damit jedoch nicht eigene Kunst schaffen. Allerdings kann ein Kurator publizistisch tätig werden (BSG Urteil vom 26.1.2006, Az. B 3 KR 1/05 R): Zitat Danach könnte die Tätigkeit eines Ausstellungsgestalters/Kurators auch dem Bereich der Publizistik zuzuordnen sein, wenn es sich etwa um...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.6 Verpackungsdesign

Anhand der bisherigen Darstellung des Begriffs der Kunst und der Beispiele aus der Rechtsprechung überrascht es nicht, dass auch Verpackungsdesign als Teil der bildenden Kunst des § 2 S. 1 KSVG eingestuft wurde (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.4.2006, Az. L 4 KR 2222/02): Zitat Die von der Klägerin bei der Agentur in Auftrag gegebene Gestaltung des Designs von Verpackungen...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.3 Darstellende Kunst

Der für die Einordnung künstlerischer Tätigkeit zunächst maßgebliche Künstlerkatalog vom 13.1.1975 führt für den Bereich der darstellenden Künste folgende Berufe auf: Tänzer (Ballett) Schauspieler Unterhaltungskünstler/Artisten Regisseure künstlerisch-technische Mitarbeiter Auch hier ist die später erfolgte Einschränkung des BSG zu berücksichtigen, dass (im Künstlerbericht noch be...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.4.1 Bandleader

Bandleader nehmen häufig eine Mittlerstellung ein zwischen ihrer Band und dem Veranstalter. Sie erhalten von den Mitmusikern Rechnungen für ihre Mitwirkung und stellen dem Veranstalter die Gesamtrechnung für den Auftritt. Entsprechend unterliegt die Gesamtrechnung der Abgabepflicht beim Veranstalter und unterliegen die Einzelrechnungen der Mitmusiker an den Bandleader bei di...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.2 Kommanditgesellschaft und GmbH & Co KG

Durch drei Urteile des BSG ist die Kommanditgesellschaft (KG) bzw. die GmbH & Co KG in der jüngsten Zeit zu einer interessanten, da kostensparenden Gesellschaftsform für Künstler geworden. Die Eckdaten der drei Urteile des BSG lauten: der Kunde einer (GmbH & Co.) KG muss auf die an die KG gezahlten Entgelte keine Abgabe leisten, die Gewinnentnahmen eines KG-Gesellschafters unt...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.3.4 Testimonials

Sportler, die in einem TV-Sport als Testimonials auftreten, werden nicht als Künstler tätig, sondern vermarkten ihre Persönlichkeitsrechte (Urteil vom 24.1.2008, Az. B 3 KS 1/07 R): Zitat Nehmen Profisportler darstellende Rollen in Werbefilmen wahr, dann ziehen sie wirtschaftlich primär Nutzen aus ihrer Bekanntheit und Popularität. Auch wenn sie sich dazu darstellerischer Fähi...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.4.3 Merchandising

Zahlungen an Musiker aus dem Merchandising sind keine Entgelte für eine künstlerische Leistung und damit nicht abgabepflichtig (BSG Urteil vom 26.1.2006, Az. B 3 KR 3/05 R): Zitat In die KSA-Pflicht sind alle Zahlungen einzubeziehen, die sich objektiv als Gegenleistung für das Kunstwerk darstellen (...). Die an P. gezahlten Honorare beruhten allein auf einer Merchandising-Vere...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.5.1 Künstlerische Fotografie

Auch die im normalen Sprachegebrauch als künstlerisch bezeichnete Fotografie wird vom BSG als Handwerk eingestuft, da sie in der Anlage B1 der HwO aufgeführt wird (anders wohlgemerkt die Werbefotografie, die auch ohne Gestaltungsspielraum per se Kunst sei). Ergebnis: Entgelte für künstlerische Fotografie sind nicht abgabepflichtig. Nur wenn der Fotograf in künstlerischen Fac...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.5.3 Tätowierer

Auch am Beispiel der Tätowierer hat das BSG seine Rechtsprechung zum Handwerk erläutert. Soweit sich ein Designer auf das Gestalten von Tattoos und Schablonen zum Tätowieren beschränkt, handelt sich um eine (künstlerische) Tätigkeit im Rahmen der bildenden Kunst. Anders, wenn ein Tätowierer die Tattoos auch selbst sticht (Urteil vom 28.2.2007, Az. B 3 KS 2/07 R): Zitat Die Tät...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.8 Ausländersteuer (§ 50a EStG)

Honorare, die an im Ausland lebende Künstler und Publizisten gezahlt werden, unterliegen gem. §§ 1 Abs.  4, 49 Abs. 1 EStG der Einkommensteuer (beschränkte Steuerpflicht, sog. Ausländersteuer). Die inländischen Unternehmen, die das Honorar an den Künstler zahlen, müssen diese Steuer im Wege des Steuerabzugs nach § 50 Abs. 4 EStG abführen. Den Steuerabzug muss also beispielswe...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.2 Die Selbstständigkeit bei Einzelunternehmern

Die Künstlersozialabgabe wird nur fällig, wenn ein Künstler oder Publizist für den Auftraggeber selbstständig tätig wird, also nicht auf den an Arbeitnehmer gezahlten Lohn. Viele Auftraggeber glauben nun, dass KSK-Versicherte per se als "selbstständig" gelten. Das ist jedoch ein Irrtum, denn natürlich kann auch ein KSK-Versicherter als Arbeitnehmer fest angestellt werden. De...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.2.4 Das Anfrageverfahren zur Statusfeststellung

Betriebsintern sollte die Frage, ob Mitarbeiter selbstständig tätig werden oder als abhängig Beschäftigte, mit großer Aufmerksamkeit bedacht werden. Denn der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also nicht nur für seinen eigenen Anteil an den Sozialbeiträgen, sondern auch für den Anteil des Arbeitnehmers, § 28e SGB IV. Außer...mehr