Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.8 Ausländersteuer (§ 50a EStG)

Honorare, die an im Ausland lebende Künstler und Publizisten gezahlt werden, unterliegen gem. §§ 1 Abs.  4, 49 Abs. 1 EStG der Einkommensteuer (beschränkte Steuerpflicht, sog. Ausländersteuer). Die inländischen Unternehmen, die das Honorar an den Künstler zahlen, müssen diese Steuer im Wege des Steuerabzugs nach § 50 Abs. 4 EStG abführen. Den Steuerabzug muss also beispielswe...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.4 Messestände/Architectural Design

Nach Auffassung der KSK ist beispielsweise das Gestalten von Messeständen oder die Ausstellungsgestaltung nicht künstlerisch. Dies übersieht, dass Architectural Design und Raumgestaltung lange an den künstlerischen Hochschulen angekommen sind. Beispiel Ein Industriedesigner beantragt bei der KSK die Versicherungspflicht. Er gestaltet hauptsächlich Messestände für Möbelherstel...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.7 Webdesign

Auch beim Webdesign kommt es nicht mehr darauf an, dass dem Webdesigner ein Mindestmaß eigenschöpferischer Gestaltung verbleibt (BSG Urteil vom 7.7.2005, Az. B 3 KR 29/04 R): Zitat (...) denn auf das Ausmaß der gestalterischen Freiheit im Einzelfall kommt es nicht an. Die Klägerin bietet ihre Dienste als Webdesignerin nicht zweckfrei an, sondern verfolgt dabei ein konkretes Zi...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.4 Berechnen der Künstlersozialabgabe

Wenn die Summe der meldepflichtigen Entgelte im Sinne des § 25 KSVG für ein Kalenderjahr erst einmal vorliegt, ist die Abgabeschuld schnell und sehr einfach berechnet. Die Entgeltsumme muss nur noch mit dem jeweiligen Vomhundertsatz der KSA multipliziert werden: Honorarsumme × Abgabesatz = Abgabeschuld Da die Abgabeschuld erst nach fünf Kalenderjahren verjährt, muss ein abgabe...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.9 Werkzeichnungen

Nach einem rechtskräftigen Urteil des LSG Baden-Württemberg stellen auch Werkzeichnungen eine künstlerische Tätigkeit i. S. d. § 2 S. 1 KSVG dar. In dem verhandelten Fall hatte der Anbieter von Dokumentationslösungen u. a. auch selbstständige Grafiker und Lektoren beauftragt (Urteil vom 14.2.2006, Az. B 3 KR 4373/05): Zitat Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Grafiker ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1 GmbH

Beim künstlerisch oder publizistisch tätigen Geschäftsführer einer GmbH treffen sich beide Säulen, auf denen das KSVG beruht: die Versicherungspflicht als selbstständiger Künstler bzw. Publizist und die Künstlersozialabgabe auf das Geschäftsführergehalt (GF-Gehalt). Der Gesellschafter einer GmbH kann also ggf. als versicherungspflichtiger Künstler die Zuschüsse der KSK zur Rent...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.3.1 Kinderanimation

Nach einer Entscheidung des LSG Hamburg ist Kinderanimation keine künstlerische Tätigkeit (Urteil vom 1.2.2018, Az. L 1 KR 114/16): Zitat Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsauffassung ist ein Animateur jemand, der durchaus für die Unterhaltung eines bestimmten Publikums zuständig ist, allerdings nicht im künstlerischen Sinne, wie beispielsweise ein Conferencie...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.3.3 TV-Jurymitglieder

Auch Jurymitglieder sind im Regelfall nicht künstlerisch tätig, da sie nur fremde künstlerische (oder publizistische) Werke beurteilen und dadurch nicht selbst Kunst schaffen. Etwas anderes gilt aber bei den neuen TV-Formaten der Castingshows wie DSDS. Hier habe sich, so das BSG, eine Entwicklung vollzogen, bei der die Jurymitglieder selbst Teil der Show werden und ihre Beit...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.4.2 DJ

Noch nicht abschließend geklärt ist die trennscharfe Einordnung von DJs. Die bisherige Rechtsprechung auf Sozialgerichtsebene geht zutreffend davon aus, dass ein DJ nur dann selbst Musiker ist, wenn durch das Auflegen eigene Musik geschaffen wird. Das ist bei einem Liveact als Echtzeitproduktion der Fall. Beschränkt sich der DJ hingegen auf das Abspielen fremder Musik, ist e...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.4 Musik

Für den Bereich Musik führt der Künstlerkatalog vom 13.1.1975 exemplarisch folgende Berufe auf, bei denen es sich laut BSG per se um Kunst i. S. d. § 2 S. 1 KSVG handelt: Komponisten Dirigenten Instrumentalisten/Ernste Musik Sänger/Ernste Musik Unterhaltungsmusik Musikpädagogen (siehe Kapitel 3.2.1.6 "Lehrtätigkeiten") Darüber hinaus finden sich zahlreiche weitere Tätigkeiten, die ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.5.2 Modedesign

Wenn sich eine Mode- oder Textildesignerin auf das Anfertigen von Entwürfen beschränkt und die Umsetzung bzw. Herstellung durch ein anderes Unternehmen erfolgt, handelt es sich um eine klassische künstlerische Tätigkeit. Anders, wenn sie ein eigenes Label betreibt und die Herstellung (ob von Einzelstücken oder in Serienfertigung) sowie den Vertrieb selbst verantwortet. In so...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.1 Der Grundsatz: Mindestmaß an freier schöpferischer Gestaltung

Das BSG setzt sich in seiner Rechtsprechung laufend mit dem Kunstbegriff des KSVG auseinander. Ausgangspunkt der Überlegungen des BSG zum Kunstbegriff im KSVG ist der Zweck des Gesetzes: Es soll die soziale Absicherung freier Künstler (und Publizisten) verbessern, die wegen der oft geringen und zudem stark schwankenden Einkünfte nicht besonders ausgeprägt ist. Denn der Ausga...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.5 Kommissionsgeschäfte, Vertretung und Vermittlung

Gerade im Kunsthandel sind Kommissionsgeschäfte an der Tagesordnung. Bei einem Kommissionsgeschäft wird der (Kunst-)Händler im eigenen Namen für Rechnung des Künstlers tätig. Gemäß § 25 Abs. 3 S. 1 KSVG gehören auch die Preise, die einem Künstler (oder Publizisten) aus solchen Kommissionsgeschäften zustehen, zur Bemessungsgrundlage des § 25 KSVG. Es ist also auf den an den Kü...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.3 Nebenkosten und Auslagen

Zur Bemessungsgrundlage gehören alle Nebenkosten, die bei der Herstellung des Werks anfallen. Zur Begründung verweist das BSG auf den Wortlaut des § 25 Abs. 2 KSVG (Urteil vom 20.7.1994): Zitat Schon der Gesetzeswortlaut macht deutlich, dass das für ein Kunstwerk gezahlte Entgelt nicht nur insoweit maßgebend ist, als es auf den Wert der eigentlichen künstlerischen oder publizi...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.1 Die Voraussetzungen für die Abgabepflicht auf das GF-Gehalt

Zwei Voraussetzungen bestehen für die Versicherungs- und Abgabepflicht: Der Gesellschafter muss gegenüber der GmbH, sozialversicherungsrechtlich gesehen, selbstständig tätig sein und er muss (überwiegend) künstlerisch bzw. publizistisch arbeiten. Die Beurteilung der Selbstständigkeit ist unabhängig von der Einordnung etwa im Arbeits- oder Steuerrecht. Aus Sicht des Sozialversic...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.4 Reisekosten und Bewirtungskosten

Zum Entgelt nach § 25 Abs. 2 KSVG gehört die Erstattung von Reisekosten des Künstlers bzw. Publizisten nur, soweit sie die steuerlichen Freigrenzen überschreiten. Wenn sich die Erstattungen innerhalb der steuerlichen Freigrenzen bewegen, gehören sie nicht zur Bemessungsgrundlage nach § 25 KSVG. Dies gilt aber nur für die persönlichen Reisekosten des Künstlers bzw. des Publiz...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.1 Selbstständigkeit im Sinne der KSK

Selbstständig tätig im Sinne der KSK sind aufgrund der Rechtsprechung des BSG nur natürliche Personen und GbRs. Nicht selbstständig tätig werden gegenüber dem Auftraggeber dagegen: alle juristischen Personen (GmbH, AG, Ltd. etc.) KGs und GmbH & Co KGs oHGs. Da die Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers Voraussetzung ist für die Abgabepflicht, sind Zahlungen z. B. an eine GmbH...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3.2 Journalismus

Zu den Publizisten zählen auch die Journalisten. Dies beschränkt sich nicht nur auf die Verfasser von Wortbeiträgen, sondern bezieht u. a. Pressefotografen, Bildjournalisten und Bildberichterstatter mit ein (BSG Urteil vom 27.3.1996, Az. 3 RK 10/95): Zitat Journalistisch tätig ist, wer Informationen über das Zeitgeschehen in allen seinen Erscheinungsformen sammelt, darstellt o...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.8 Werbefotografie und Visagisten

Im Bereich der Werbefotografie kommt es nicht darauf an, ob der Fotograf im Einzelfall einen eigenschöpferischen Gestaltungsspielraum hat, denn: Werbung sei per se Kunst (BSG Urteil vom 12.11.2003, Az. B 3 KR 10/03 R): Zitat Die Werbefotografie ist eine künstlerische Tätigkeit i. S. der §§ 2 und 25 KSVG. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Werbefotografen im Einzelfall ein kuns...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.3.2 Tanz und Tanzunterricht

Für die Einordnung des Tanzes als Kunst i. S. d. KSVG stellt das BSG auf den erwähnten Künstlerbericht des Jahres 1975 ab und den dort erwähnten Ballett-Tänzer (Urteil vom 7.12.2006, Az. B 3 KR 11/06 R, zum Tango Argentino). Dabei unterscheidet das BSG zwischen Showtänzen und Tanzunterricht. Im Bereich des Showtanzes sei ein Tanz danach erst dann Kunst, wenn sich Zitat (...) ei...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.2 Begriff der Öffentlichkeit

Voraussetzung jeder publizistischen Tätigkeit i. S. d. KSVG ist jedoch der Öffentlichkeitsbezug. So handelt es sich etwa bei Arbeiten für rein interne Veranstaltungen und Unterlagen wie z. B. Memos für die Geschäftsführung, Vertragsentwürfe etc. also nicht um Publizistik und damit um keine abgabepflichtige Tätigkeit. Beispiel Ein Übersetzer nutzt seine juristischen Kenntnisse...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3.3 Ähnliche publizistische Tätigkeiten

Nach § 2 KSVG ist auch Publizist, wer "in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist". Bis zum Jahr 2011 musste die Tätigkeit nur "in anderer Weise" publizistisch sein. Das BSG hatte die Auswirkungen der Neufassung etwa auf Werbe- und PR-Texter ausdrücklich offengelassen (Urteil vom 16.7.2014, B 3 KS 3/13 R). Der wissenschaftliche Fachautor beispielsweise ist Publizist im Sinne ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.2.2 Indizien für eine Selbstständigkeit

Definiert wird im SGB nicht der Begriff der Selbstständigkeit, sondern nur die abhängige Beschäftigung. In § 7 Abs. 1 SGB IV heißt es dazu: Zitat Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. D...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.5 Handwerk und Kunsthandwerk

Ob ein ausreichendes Maß an freier schöpferischer Gestaltung vorliegt, kann im Einzelfall schwer zu entscheiden sein. Dies gilt gerade für den Grenzbereich zwischen Kunst, Kunsthandwerk und Handwerk. Handwerk und Kunsthandwerk erfordern häufig für sich schon ein bestimmtes Maß an eigenschöpferischer Leistung. Das BSG hat daher zur Abgrenzung von Kunst und (Kunst-) Handwerk ei...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.6 Lehrtätigkeiten

Kunst i. S. d. KSVG ist auch das Unterrichten von Musik, darstellender Kunst und bildender Kunst. Grundsätzlich ist es nach der Rechtsprechung des BSG dabei unerheblich, ob sich der praktische Kunstunterricht an angehende Profis oder an Laien richtet; außerdem wird auch das Unterrichten von Kindern mit erfasst. Die Abgabepflicht setzt außerdem keine künstlerische Berufsausbi...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.3 Die Nachmeldung für die vergangenen fünf Kalenderjahre

Mit der Erfassung durch die Verwaltung muss von dem abgabepflichtigen Verwerter auch die Entgeltmeldung für die vergangenen fünf Kalenderjahre abgegeben werden. Erfolgt die Erfassung im Rahmen einer Prüfung etwa durch die DRV, wird der Prüfer die Bemessungsgrundlage anhand seiner Durchsicht der Unterlagen ermitteln und festsetzen (siehe Kapitel 5 "Betriebsprüfungen und Recht...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3.3 Abgabepflicht "dem Grunde nach" und "der Höhe nach"

Zwei Normen des KSVG sind für die abgabepflichtigen Unternehmen von besonderer Bedeutung: § 24 regelt, welche Unternehmen abgabepflichtig sind, § 25 regelt die konkrete Höhe der Abgabeschuld[1]. Beispiel Die KSK schreibt einen Berufsverband an mit der Aufforderung, den "Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht" auszufüllen und zurückzusenden. Nach der Rücksendu...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.6 Ausgleichsvereinigungen

Mehrere Abgabepflichtige können sich zu einer sog. Ausgleichsvereinigung (AV) zusammenschließen, um das Verfahren der Abgabeerhebung zu vereinfachen. Der Hauptvorteil einer solchen AV aus Sicht der Verwerter: Die Höhe der Künstlersozialabgabe richtet sich nicht mehr nach den konkreten Honorarzahlungen in einem Kalenderjahr. Sie wird vielmehr anhand einer pauschalen und verei...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.6.1 Galerien und Kunsthandel

Galerien und Kunsthandel sind nach der Rechtsprechung des BSG Unternehmen, die (Urteil vom 21.6.2012, Az. B 3 KS 2/11): Zitat (...) mit Werken der Bildenden Kunst Handel treiben. Wesentliches Merkmal ist damit der beabsichtigte Handel mit Kunstwerken. Das reine Ausstellen von Kunstwerken ohne Verkaufsabsicht genügt nicht. Dies gilt sowohl für Galerien wie auch für den Kunsthand...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.2.1 Theater

Unternehmen, die ein Theater betreiben, sind gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KSVG dem Grunde nach abgabepflichtig. Dies gilt für private Theater wie für Theater der öffentlichen Träger (Stadt- und Landestheater, Staatstheater) gleichermaßen. Ausdrücklich ausgenommen sind Filmtheater. Unter den Begriff des Theaters fallen nach der Verwaltungspraxis der KSK (siehe Informationsschri...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2 Die jährliche Meldung der Entgeltsumme

Ein abgabepflichtiges Unternehmen muss der KSK gem. § 27 Abs. 1 KSVG für jedes Kalenderjahr die Summe der Entgelte melden, die für künstlerische oder publizistische Leistungen an selbstständige Künstler und Publizisten geleistet wurden. Diese Honorarsumme ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abgabeschuld, also der Höhe der an die KSK zu leistenden Künstlersozia...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.1.2 Presseagenturen einschließlich Bilderdienste

Unternehmen, die eine Presseagentur oder einen Bilderdienst betreiben, sind gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KSVG abgabepflichtig. Charakterisierendes Merkmal der Presseagenturen ist der enge Bezug zum aktuellen Zeitgeschehen. Für das BSG sind Presseagenturen (Urteil vom 10.10.2000, Az. B 3 KR 31/99): Zitat (...) Einrichtungen, die Nachrichten und Bilder des Zeitgeschehens sammeln ...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4.2 Die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund

Durch eine Änderung des KSVG wurde – wie bereits erwähnt – der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) neben der KSK die Erfassung und Prüfung abgabepflichtiger Unternehmen übertragen. Die DRV verfügt über eine entsprechend große Datenbank mit den gemeldeten Arbeitgebern und kann diese auf die Abgabepflicht hin überprüfen, ohne erst in öffentlich zugänglichen Quellen nach Ad...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.3 Schätzung der Abgabe bei versäumter Meldung

Wenn ein Unternehmen keine Meldung der gezahlten Honorarsummen vornimmt, wird die KSK bzw. die DRV die Abgabeschuld anhand von branchenspezifischen Durchschnittswerten schätzen. Dies geschieht gem. § 27 Abs. 1 Sätze 3 und 4 KSVG auch, wenn die Meldung nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig erstattet wird, aber auch, wenn die KSK oder die DRV bei einer Prüfung nach § 35...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3.3 Berechnen der jährlichen Gesamt-Nettosumme

Beim Berechnen der Nettosumme zur Prüfung, ob die Bagatellgrenze überschritten wird, sind alle Rechnungsposten zu berücksichtigen, auch solche für nichtkünstlerische Nebenleistungen. Die Bagatellgrenze von 450 EUR bezieht sich also nicht allein auf die künstlerischen Anteile einer Rechnung. Beispiel Eine freie Grafikerin berechnet einem Sportverein für die Logogestaltung eine...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.4.3 Absicht einer Einnahmeerzielung

Die Generalklausel ist nur dann erfüllt, wenn durch die künstlerischen Leistungen Einnahmen erzielt werden sollen, wobei ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der Verwertung künstlerischer Leistungen und den Einnahmen genügt. Unter den Begriff der Einnahmen fallen beispielsweise Eintrittsgelder und Mitgliedsbeiträge. Beispiel Eine kleine Buchhandlung veranstaltet einmal monat...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.2.2 Orchester

Unternehmen, die ein Orchester betreiben, sind gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KSVG abgabepflichtig. Nach der Rechtsprechung des BSG bezeichnet der Begriff "Orchester" (Urteil vom 25.10.1995, Az. 3 RK 15/94): Zitat (...) in der europäischen Musik (...) ein Instrumentalensemble, in dem bestimmte Instrumentengruppen besetzt sind und das von einem Dirigenten geleitet wird; eine exakt...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.4 Rundfunk und Fernsehen

Gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KSVG sind Rundfunk- und Fernsehunternehmen abgabepflichtig. Unerheblich sind dabei die Reichweite und die Zahl der möglichen Zuhörer oder Zuschauer. Auch Kleinstsender mit einem stark beschränkten Programm und einer geringen Reichweite gehören zu den Rundfunksendern oder Fernsehsendern i. S. d. KSVG. TV-Produktionsfirmen hingegen sind nicht Radio-...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.6.1 Die Erfassung durch KSK und DRV

Die nach § 24 KSVG abgabepflichtigen Verwerter müssen sich aktiv bei der KSK melden. Parallel suchen KSK und DRV jedoch nach solchen Unternehmen und erfassen sie. Bei der ersten Erfassung sind verschiedene Angaben zum Unternehmen zu machen, anhand derer die KSK bzw. die DRV über die Abgabepflicht dem Grunde nach entscheidet (also darüber, ob das Unternehmen zum Kreis der abga...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / Zusammenfassung

Die Erfassung eines Verwerters und dessen Meldung der abgabepflichtigen Entgeltzahlungen erfolgt in mehreren Schritten: Am Anfang steht die erstmalige Erfassung eines Verwerters durch die KSK oder die DRV. Im Zuge der erstmaligen Erfassung erfolgt auch die Prüfung und Festsetzung der Nachzahlung für die vergangenen fünf Kalenderjahre. Ist ein Verwerter bei der KSK erfasst, erhä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 252 Satz 1 BewG stellt als Eingangsnorm die Systematik für das Ertragswertverfahren dar und beschreibt die Ermittlung des Grundsteuerwerts im Ertragswertverfahren. Er ergibt sich aus der Summe des Barwerts des Reinertrags des Grundstücks (§ 253 BewG) und des abgezinsten Bodenwerts (§ 257 BewG). Rz. 2 [Autor/Stand] § 252 Satz 2 BewG stellt klar, dass mit ...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.5 Aufzeichnungspflichten

Gemäß § 28 KSVG hat ein abgabepflichtiger Verwerter "fortlaufende Aufzeichnungen über die Entgelte im Sinne des § 25 zu führen". Unter den Entgelten im Sinne des § 25 KSVG sind alle Entgelte zu verstehen, die an freie Künstler und Publizisten geleistet wurden, um deren Werk bzw. Leistung zu erhalten (siehe Kapitel 3 "Die Bemessungsgrundlage: Das meldepflichtige Entgelt"). Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 253 Abs. 1 BewG definiert die erste Stufe der Wertermittlung im vereinfachten Ertragswertverfahren und regelt die Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags des Grundstücks. Hierzu sind vom jährlichen Rohertrag des Grundstücks (§ 254 BewG) die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (§ 255 BewG) abzuziehen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 253 Abs. 2 BewG regelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / II. Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab

Rz. 22 [Autor/Stand] Der nachfolgend aufgezeigte Prüfungsmaßstab orientiert sich streng an der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG. Für Art. 18 Abs. 1 SächsVerf gilt jedoch derselbe Maßstab, weil wortgleiche Grundrechte in den Landesverfassungen einheitlich und in Übereinstimmung mit den bundesverfassungsrechtlichen Grundrechten konkretisiert werden müssen (vgl. Ar...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.7 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte

Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben, sind gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 KSVG abgabepflichtig. Werbung wird vom Bundessozialgericht sehr weit ausgelegt, der Begriff geht über den technischen Fachterminus weit hinaus und umfasst (Urteil vom 20.4.1994, Az. 3/12 RK 66/92): Zitat (...) die positive Darstellung des Unternehmens in der Öffentlichkeit...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3.1 Maßnahmen der Eigenwerbung

Zur Eigenwerbung zählt die gesamte Bandbreite der Unternehmenskommunikation: Werbung für einzelne Produkte oder das Unternehmen, PR/Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Pressearbeit etc. Aus Sicht der KSK ist Werbung der Oberbegriff, unter den auch Marketing, Pressearbeit, Unternehmenskommunikation etc. fallen. Als Werbemaßnahmen kommen beispielsweise in Betracht, das Erstellen ...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1.3 Beginn der Abgabepflicht

Die Abgabepflicht beginnt nach der Rechtsprechung des BSG bereits mit dem Betreiben der unternehmerischen Tätigkeit, d. h. mit der Gründung des Unternehmens und der Aufnahme der Betätigung im Rechtsverkehr (Urteil vom 20.7.1994, Az. 3/12 RK 49/92). Dabei kommt es nicht darauf an, ob künstlerische Leistungen tatsächlich auch schon genutzt und verwertet werden (BSG a. a. O.): Z...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.1.1 Verlage

Den Begriff des Verlags definiert das BSG unter Rückgriff auf § 1 Verlagsgesetz (Urteil vom 10.10.2000, Az. B 3 KR 31/99): "Kennzeichnend für eine verlegerische Tätigkeit ist (...) die Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Literatur, der Presse und der Tonkunst." Der Abgabepflicht unterliegen alle Erscheinungsformen verlegerischen Handelns wie z. B.: Buchverlage, Press...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.3.2 Vermittlungstätigkeiten: Agenturen und Vermittler

Veranstalter ist auch, wer eine Veranstaltung nicht unmittelbar organisiert, sondern lediglich als Zulieferer des Veranstalters auftritt. Dies betrifft etwa Künstleragenturen und -vermittler. Die Einbeziehung auch dieser Unternehmen ergibt sich aus der Definition des "Veranstalters". Denn das BSG stellt in einem Urteil darauf ab, dass ein Veranstalter "dafür sorgt, dass Thea...mehr