Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ehegattenschutzklausel.

Rn 6 soll dem an der Ehe festhaltenden Ehegatten die Möglichkeit und die Zeit geben, sich auf die Auflösung der Ehe einzustellen (BTDrs 7/4361, 13). Da die Ehescheidung gegen den Willen eines Ehegatten regelmäßig mit Härten verbunden ist, ist der Maßstab für die schwere Härte nicht die Ehe schlechthin, sondern die bereits gescheiterte. Nur dann, wenn sich auf Grund außergewö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Aufrechnungsstatuts.

Rn 4 Die Reichweite des nach Art 17 bestimmten Aufrechnungsstatuts ist aufgrund autonomer Auslegung der ROM I zu ermitteln (s Vor ROM I Rn 12 ff). Der größtmögliche Nutzen (›effet utile‹) von Art 17 als Beitrag zur Errichtung des gemeinsamen Marktes (s Art 3 EUV) und der größtmögliche Schutz der Partei, der nach Art 17 eine Aufrechnungsmöglichkeit eingeräumt wird, wird durch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafrechtliche Würdigung der vGA

Rz. 1433 [Autor/Stand] Die vom BFH aufgestellten objektiven Kriterien zur Definition einer vGA werden von der strafrechtlichen Rspr. regelmäßig übernommen. Gleichwohl behält sich die strafrechtliche Rspr. vor, die von der finanzgerichtlichen Rspr. aufgestellten Kritierien abweichend auszufüllen oder eine Entscheidung auf abweichende rechtliche Erwägungen zu gründen[2]. Proble...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begriff der Teilleistung.

Rn 4 Eine Teilleistung liegt immer dann vor, wenn die angebotene Leistung hinter der geschuldeten Leistung zurückbleibt, also objektiv unvollständig ist (MüKoBGB/Krüger § 266 Rz 3). Unerheblich ist, ob der Schuldner die objektiv unvollständige Leistung subjektiv für vollständig hält (Grüneberg/Grüneberg § 266 Rz 2) oder ob ein Teil der Hauptleistung oder die Nebenleistung ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Umfang der Aufsichtspflicht.

Rn 8 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Umfangs der Aufsichtspflicht ist ihr Charakter als Verkehrspflicht. Für jeden Einzelfall ist abzuwägen zwischen Reifegrad des Aufsichtsbedürftigen, Schädigungspotential des Verhaltens und Zumutbarkeit von Aufsichtsmaßnahmen (s insb Staud/Bernau § 832 Rz 102 ff; MüKo/Wagner § 832 Rz 26; BeckOK/Spindler § 832 Rz 15; Erman/Wilhelmi § 83...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Ra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 20 Der Reisende muss den Mangel – ggf, zB wenn viele Essensgäste in einem Hotel erkranken, hilft der Anscheinsbeweis (Ddorf RRa 12, 68, 70; LG Frankfurt RRa 03, 249) – und sein Abhilfeverlangen mit Setzung einer angemessenen Frist bzw deren Entbehrlichkeit und seine erforderlichen Aufwendungen beweisen (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]). Behauptete Mängel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schenkungsversprechen (Abs 1).

Rn 2 Vielfach wird für § 2301 I vorausgesetzt, dass die Schenkungserklärung wirksam angenommen worden ist (Hamm FamRZ 89, 669, 673; Grünewald/Weidlich Rz 5). Das Schenkungsversprechen ist dann Teil eines einseitig verpflichtenden Vertrags, durch den der Schenker einem anderen unentgeltlich eine Leistung verspricht. Fehlt es an der Annahme, könne das Angebot bei Einhaltung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Einwilligung ist die vor oder gleichzeitig mit der Willenserklärung des Minderjährigen erteilte Zustimmung (RGZ 130, 124, 127). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die sowohl ggü dem Minderjährigen als auch ggü dem anderen Teil erklärt werden kann (§ 182 I). Sie bedarf keiner Form, auch wenn das Rechtsgeschäft formbedürftig ist (§ 182 II) und k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 28 EuErbVO – Formgültigkeit einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung.

Gesetzestext Eine Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils oder eine Erklärung zur Begrenzung der Haftung des Erklärenden ist hinsichtlich ihrer Form wirksam, wenn diese den Formerfordernissen entsprichtmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Änderungsverträge.

Rn 8 Das Schriftformerfordernis gilt grds auch für Änderungsverträge (Hambg ZMR 23, 629 für neue Fälligkeit; KG GE 23, 450 u ZMR 18, 582; BGH MDR 16, 146, NJW 99, 2517; Jacoby NZM 11, 1 [2]; zur Vertragserweiterung: Dresden ZMR 16, 27, Frankfurt MietRB 16, 282). Die Wirksamkeit der Änderung als solche wird zwar von der fehlenden Schriftform nicht berührt (anderes gilt für An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 14 Zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens kann ein Vermieter auf einen einfachen (§ 558c) oder qualifizierten (§ 558d) Mietspiegel Bezug nehmen. Der Vorzug besteht darin, dass ordnungsgemäß aufgestellte Mietspiegel – inhaltliche Anforderungen sind in §§ 558c, 558d geregelt – idR auf einer breiten Tatsachenbasis beruhen. Was ein Mietspiegel ist, definiert § 558c I, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zeitpunkt- o zeitraumbezogene "Ereignisse"

Rn. 492 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Insgesamt führt das Hantieren mit dem objektiv vorhandenen Wissen oder dem subjektiv bei ordentlicher Sorgfalt Gewussten oder objektiv Wissbaren, sei dies nun am Bilanzstichtag oder -erstellungstag, zu keinem logisch stringenten Ergebnis. Dazu nochmals ein Bsp. Beispiel: Bilanzstichtag 31.12.00. Der Kaufmann hat eine überfällige Forderung geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dispositives Recht und hypothetischer Parteiwille.

Rn 24 Zum grds Vorrang des dispositiven Rechts bei der Lückenfüllung o Rn 21. Sofern sich aus diesem keine Antwort ergibt, ist auf das schwierige Konzept des hypothetischen Parteiwillens zurückzugreifen. Hiernach soll darauf abzustellen sein, welche Regelung die Parteien im Hinblick auf den mit dem Vertrag verfolgten Zweck bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Inte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 8 Praktisch wichtige Anwendungsfälle der Einwilligung iSv I sind die Verkaufskommission (§§ 383 ff HGB) und der verlängerte Eigentumsvorbehalt (s § 449 Rn 20 ff). Auch ohne ausdrückliche Einwilligung ist der Vorbehaltskäufer idR stillschweigend zur Weiterveräußerung der Ware in eigenem Namen ermächtigt (BGHZ 68, 199, 202). Die Ermächtigung steht aber unter der Bedingung, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster, Die steuerneutrale Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes durch Personenunternehmen, DStR 2001, 1913; Kanzler, Die Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG idF UntStFG, FR 2002, 117; Hartmann/Meyer, Die Bildung von § 6b Rücklagen nach dem UntStFG, INF 2002, 141; Strahl in Korn, § 6b EStG (September 2002); Dötsch, Die Behandlung der Reinves...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insbes die vertragliche oder gesetzliche Risikoverteilung.

Rn 15 Diese wird in I ausdrücklich als ›insb‹ zu berücksichtigender Umstand erwähnt: Für § 313 ist kein Raum, wenn sich ein Risiko verwirklicht hat, das nach gesetzlicher Risikozuweisung oder vertraglicher Regelung in den Risikobereich einer Partei fällt (BGHZ 74, 370, 373; BGH WM 17, 1937 Rz 8). Teilweise besteht eine Überschneidung mit den in Rn 14 für die Vorhersehbarkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Hemmung.

Rn 21 Hemmung der Verjährung ( § 209 ) tritt nach §§ 203 ff ein (KG ZEV 08, 481, 482 [KG Berlin 05.06.2008 - 8 U 213/07] m Anm Ruby). Im Umfang des Streitgegenstandes hemmt die Leistungsklage die Verjährung (§ 204 I Nr 1). Durch die Erhebung einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) kann die Hemmung der Verjährung herbeigeführt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Höhe sein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entstehung des Schuldverhältnisses als Anknüpfungspunkt.

Rn 19 Anknüpfungspunkt der intertemporalen Grundregel wie auch vieler der einzelnen Sonderregeln ist die Entstehung des Schuldverhältnisses. Bei rechtsgeschäftlich begründeten Schuldverhältnissen ist dies der Zeitpunkt des Eintritts der schuldrechtlichen Bindung (Staud/Löwisch [2016] Art 229 § 5 Rz 9), bei Verträgen also der Vertragsschluss (NK-BGB/Budzikiewicz Art 229 § 5 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 11 Das Nachlassverfahren ist seit dem 1.9.09 in §§ 342 ff FamFG geregelt. Für die Erbscheinserteilung ist sachlich zuständig grds das Nachlassgericht als Abteilung des Amtsgerichts (§ 2353, § 23a I Nr 2,II Nr 2 GVG; BaWü: staatliches Notariat gem §§ 1, 37 f LFGG; Art 147 EGBGB), funktionell grds der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2c RPflG), es sei denn, der Richtervorbehalt greift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anwendung des § 1829.

Rn 2 Zunächst muss ein Betreuer/Bevollmächtigter handeln, dem der Aufgabenkreis der ärztlichen Behandlung oder Heilbehandlung (ggf mit Beschränkung auf einen bestimmten ärztlichen Bereich) übertragen wurde. Beim Bevollmächtigten müssen die in I 1 genannten Maßnahmen ausdrücklich von der schriftlich erteilten Vollmacht umfasst werden (V). Hierzu muss aus der Vollmacht auch de...mehr

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AGS 08/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 337 f.) befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten für Anträge auf Akteneinsicht oder Auskunft nach § 13 Abs. 2 FamFG. Burhoff (S. 339 ff.) beleuchtet das Vorschussrecht des Wahlanwalts nach § 9 RVG. Das Vorschussrecht des beigeordneten Anwalts wird einem weiteren Beitrag vorbehalten bleiben. Wendet der Vergütungsschuldner ein, der Anwalt habe ihm einen Höc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitliche Reihenfolge der tatbestandlichen Voraussetzungen.

Rn 4 Ein die Sperrfrist auslösender Umwandlungsfall liegt immer dann vor, wenn die sog Umwandlung nach Abschluss des Mietvertrages und nach Überlassung der Wohnräume an den Mieter erfolgt (AG Tempelhof-Kreuzberg GE 14, 876). Hierbei wird die Kündigungssperre stets und ausnahmslos ausgelöst, wenn von den drei Tatbestandselementen die Umwandlung zuletzt erfolgt. Insoweit ist n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrags-/Regelungslücke als Voraussetzung.

Rn 19 Voraussetzung der ergänzenden Vertragsauslegung ist eine planwidrige Lücke in der vertraglichen Regelung (BGH NJW 02, 670 [BGH 18.10.2001 - I ZR 91/99]; 11, 2977, 2978 [BGH 14.07.2011 - III ZB 70/10]; NJW-RR 08, 1371, 1372 [BGH 18.06.2008 - VIII ZR 154/06]; NJW 12, 844 [BGH 11.01.2012 - XII ZR 40/10]). Dabei genügen Vorstellungen nur einer Seite, die nicht Bestandteil ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verkehrspflichten.

Rn 59 Den Mieter trifft – soweit er diese übernommen hat – als besondere Obhutspflicht die Verkehrspflicht für die Mietsache (s Rn 49). Die Verkehrspflichten können aber auch iÜ vertraglich – auch formularmäßig (Frankf NJW 89, 41; LG Karlsruhe ZMR 06, 698; Schmid ZMR 12, 337, 338; Hitpaß WuM 11, 662) – auf ihn übertragen werden (Hamm BWGZ 17, 875; Ddorf GE 08, 1326). Vorauss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schenkung.

Rn 7 Relevant sind nur Schenkungen des Erblassers selbst. § 2052 gilt hier nicht (Damrau/Riedel Rz 11). Beim Berliner Testament (§ 2269) kann bei der Einheitslösung nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gegen dessen Erben kein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Schenkungen des erstverstorbenen Gatten gestützt werden. Erfasst werden alle Schenkungen mit Ausn der Anstands...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. ABC der Einlagen

Rn. 299 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Arbeitsleistung Die eigene Arbeitsleistung ist nicht einlagefähig, da sie weder WG darstellt noch dem StPfl für ihre Erhaltung (gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG) abziehbare Aufwendungen entstehen. Eine Aufwandseinlage (s Rn 280) ist insoweit unzulässig. Keine "eigene", sondern fremde Arbeitsleistung liegt vor bei im pri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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§ 18 Länderübersicht / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Schrifttum: Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und beruf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 2. StVO

§ 2 Fahrbahnbenutzung Zu der Bestimmung geht der Verfasser auf die Abs. 1, 2, 4 und 5 ein. Nach § 2 Abs. 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Dabei ist der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Nach Abs. 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, und dies nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal des Alters / 2.4 Ausnahmefall: "Junges Team mit flachen Hierarchien"

In diesem Fall, den das LAG Berlin-Brandenburg im Juli 2017 entschied[1], warb ein Start-Up um Mitarbeiter mit der Phrase "junges Team mit flachen Hierarchien, das echte Gestaltungsräume bietet". Die Klage des nicht eingestellten Bewerbers wies das Gericht ab. Das begründeten das Arbeitsgericht und die darauffolgende Instanz des Landesarbeitsgerichts damit, wie die Stellenau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 5 Territorialitätsprinzip (Abs. 1 S. 6)

Rz. 10 § 63 Abs. 1 S. 6 Halbs. 1 EStG begrenzt die Familienförderung durch Kindergeld, anders als bei der Gewährung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 S. 4 EStG; s. § 32 EStG Rz. 122), grundsätzlich auf den EU-/EWR-Raum. Das Kind muss danach seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU-/EWR-Staat haben (zum EWR gehören neben Deutschland: Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal des Alters / 1.5 AGG-Hopper/Rechtsmissbräuchlichkeit als Einwand gegen Entschädigungsansprüche

Mit der Einführung des AGG ist es leider vielfach vorgekommen, dass Personen zielgerichtet und systematisch nach Stellenausschreibungen suchen, die dem ersten Anschein nach diskriminierend sind.[2] Die Gerichte haben darauf reagierend den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass rechtsmissbräuchliches Verhalten der Wahrnehmung eines Rechts entgegensteht, auf Entschädigungsansprüche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.2 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen können auch schon vor der Eröffnung des Betriebs gegeben sein.[1] Auch nachträgliche Betriebseinnahmen können betrieblich veranlasst sein.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliche Betriebseinnahmen Beispiele dafür sind nach Betriebseinstellung eingehende Außenstände, Einnahmen aus zurückbehaltenen, nicht ausdrücklich ins Privatvermögen überführte (Honorar-)Forderungen i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.1 Ansprüche des Arbeitgebers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Arbeitgebers fallen: Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (z. B. auch Schadensersatz aus unerlaubter Handlung[1], vorsätzliche Rechtsverletzung[2] oder eine Obliegenheitsverletzung eines Geschäftsführers[3]; siehe aber Punkt 3.2.1 bei Geltung durch Bez...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine Steuerfreiheit von Zinsen nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

Die Zinsen nach § 2 S. 9-11 NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz sind nicht nach § 3 Nr. 7 EStG steuerfrei. Die Steuerbefreiung bezieht sich nur auf die Entschädigung als solche. Wird die Entschädigung verzinst, besteht nach Auffassung des FG kein Grund, die Zinszahlung – im Gegensatz zu anderen Zinszahlungen – als steuerfrei zu behandeln. Die Steuerfreiheit der zugrunde liegen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.5 Überschreiten der Buchführungsgrenzen, § 7a Abs. 6 EStG

Rz. 155 Bei der Prüfung, ob die Buchführungsgrenzen in § 141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO überschritten sind, sind erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen nicht zu berücksichtigen. Hiermit soll verhindert werden, dass allein wegen der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen oder Sonderausgaben die Buchführungsfrist erlischt, weil die Grenzen unterschritten werden. Bei Ermittlung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.1 Form der Erklärung

Ist eine bestimmte Form in der Ausschlussklausel für die Geltendmachung vorgesehen, hindert nur die formgerechte Geltendmachung vor dem Erlöschen des Anspruchs. § 125 Satz 1 BGB ist entsprechend auf eine tarifvertragliche Ausschlussklausel anzuwenden.[1] Nach § 37 TVöD a. F. und muss der Anspruch in Textform geltend gemacht werden. Dies kann auch durch ein Fax geschehen. Ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 302 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. Blaurock (2020a), § 4. Begriff, Wesen und Erscheinungsformen der stillen Gesellschaft, in: Blaurock (Hrsg.), Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Aufl., Köln. Blaurock (2020b), § 5. Abgrenzung der stillen Gesellschaft gegenüber verwandten Rechtsinstituten, in: Blaurock (Hrsg.), Handbuch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Tz. 45 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 DIIR (1982), Revision der elektronischen Datenverarbeitung, 4. Aufl., Berlin. Eisele/Knobloch (2011), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 8. Aufl., München. Eisele/Knobloch (2019), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl., München. Eschen (1985), Möglichkeiten der Prüfung von EDV-Buchführungssystemen im Rahmen der Jahresabschlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Berndt (1998), Grundsätze ordnungsmäßiger passiver Rechnungsabgrenzung, Wiesbaden. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Coenenberg (2007), Die bilanzielle Behandlung von Handy-Subventionen bei Mobilfunkunternehmen, Wiesbaden. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Baranowski (1978), Besteuerung von Auslandsbeziehungen, Herne/Berlin. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main. Buch...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobias ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Horn (2013), Das Buchführungswahlrecht für Einzelkaufleute, Berlin.mehr