Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsverbot

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Personenunternehmen

Rz. 439 Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren gegen verschiedene Fortführungsbedingungen verstößt. Rz. 440 Schädlich ist insoweit zunächst die Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Au...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 316 Gem. § 53 Abs. 1 BRAO ist ein Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet, für seine Vertretung zu sorgen, wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben oder wenn er sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will. Der Rechtsanwalt kann den Vertreter selbst bestellen (auch von vornherein für alle Verhinderungsfälle während eines...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Mitversicherung Mitversichert ist ein gemäß § 121 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bestellter Vertreter während der Dauer eines Berufsverbotes und ein Praxisabwickler gemäß § 55 c WPO. Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem der Mitversicherte durch eine eigene Versicherung Deckung erhält. 2. Höchstbetrag der Versicherungsleistung § 3 III Nr. 2.1 c) erhält folgende...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Pflichtverteidigung

Rz. 48 In den in § 140 StPO genannten Fällen muss ein Verteidiger auch dann bestellt werden, wenn der Beschuldigte selbst keinen Verteidiger bestellt. Man spricht dann von der sog. notwendigen Verteidigung . Der bestellte Verteidiger ist Pflichtverteidiger , dessen Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Bei der Auswahl des Pflichtverteidigers hat der Beschuldigte ein Mi...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.6 Fehlerhafte Bestellung

Rz. 698 Fehler bei der Bestellung von Geschäftsführungsmitgliedern haben – je nach Natur und Schwere des Fehlers – unterschiedliche Rechtsfolgen. Denkbar ist insoweit z. B., dass der Geschäftsführer die Bestellung nicht angenommen hat, der seiner Bestellung zugrunde liegende Beschluss nichtig bzw. rechtskräftig für nichtig erklärt wurde oder bei der Bestellung gesetzliche Er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.13.4.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot aufgrund von Regelungen im Dienstvertrag

Rz. 839 Grundsätzlich unterliegen ehemalige Geschäftsführungsmitglieder ab Beendigung ihres Dienstvertrages keinem Wettbewerbsverbot mehr. Vielfach wird jedoch mit Geschäftsführungsmitgliedern im Dienstvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Hierbei ist Folgendes zu beachten. Rz. 840 Keine Anwendbarkeit der § 74ff. HGB : Soweit im Dienstvertrag des Geschäft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz

Leitsatz Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit. Normenkette § 35, § 55 InsO, § 174 Abs. 5 Satz 2 AO Sachverhalt Über das Vermögen des früheren Steuerberaters E, für den ein Berufsverbot besteht, wurde das Insolvenzverf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 6 Mitteilung bei gerichtlicher Ahndung von Straftaten

Rz. 12 § 411 AO ist lediglich anwendbar in Verfahren der Finanzbehörde wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Es besteht jedoch auch in gerichtlichen Strafverfahren Mitteilungspflichten für die Gerichte, die sich aus der "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" (MiStra) ergeben. Auf die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Wirtschaftsprüfer ist Nr. 24 MiStra anwendbar....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tateinheit

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dieselbe Handlung kann zugleich gegen mehrere Strafgesetze verstoßen (Tateinheit oder rechtliches Zusammentreffen = Idealkonkurrenz, s. § 52 StGB), sei es gegen mehrere Steuerstrafgesetze (z. B. § 370 und § 372 bzw. § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO) oder gegen ein Steuerstrafgesetz und ein Strafgesetz anderer Art. Voraussetzung ist, dass die zur E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine gemeinsame Versicherung der GmbH-Geschäftsführer bei Anmeldung ihrer Bestellung zum Handelsregister

Zusammenfassung Die Versicherung eines GmbH-Geschäftsführers, dass seiner Bestellung keine Bestellungshindernisse durch ein Berufsverbot und eine rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten entgegenstehen, ist von jedem Geschäftsführer einzeln für sich abzugeben. Eine gemeinsam von zwei Geschäftsführern abgegebene Versicherung genügt nicht den gesetzlichen Anford...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Zweiten Kapitel Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 bis 13)

Rz. 1 Das Zweite Kapitel enthält die Anspruchsvoraussetzungen. Damit wird im Ergebnis der vom SGB II begünstigte Personenkreis trägerunabhängig konkretisiert. Die Vorschriften verdeutlichen im Zusammenhang das gesetzgeberische Konzept für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Abgrenzung u. a. zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Bei jugendlichen Leistungsbe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / cc2) Weitere Maßnahmen und Nebenfolgen

Tz. 81 Das Gericht kann dem Täter gem. § 70 StGB im Urteil als Maßregel der Besserung und Sicherung ein Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren erteilen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / cc) Rechtsfolgen

Tz. 112 Ein Verstoß gegen § 332 Abs. 1 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 96 f.) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) bestraft, im Fall von § 332 Abs. 2 HGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. Die Qualifikation des § 332 Abs. 2 HGB greift nur bei dem Täter oder Teilnehmer, bei dem die Voraussetzungen in eigene...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / cc) Rechtsfolgen

Tz. 148 Ein Verstoß gegen § 333 Abs. 1 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 123) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) bestraft. Der Strafrahmen ist im Vergleich zu § 17 UWG moderat, entspricht jedoch dem des § 203 StGB. Für das Verwerten sieht § 333 Abs. 2 Satz 2 HGB Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Ebenso § 333 A...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / IV. § 333a HGB

Tz. 152 § 333a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines nach § 324 Absatz 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung begeht und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder eine in § 334 Absatz 2a bezeichne...mehr

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zfs 1/2017, Das strafrechtl... / K. Das "neue" Fahrverbot – ein erster Ausblick

Nun ist in den letzten Jahren immer wieder von Rechtspolitikern jeglichen politischen Backgrounds eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Fahrverbots gefordert worden. So war etwa schon im Jahre 2008 von der damaligen Bundesjustizministerin Zypries die Umwandlung des Fahrverbots in eine Hauptstrafe angedacht, die dann auch für Taten der allgemeinen Kriminalität greifen so...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 843]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1483]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verfahren [Rdn 1500]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Verschlechterungsverbot, Maßregeln [Rdn 325]

Rdn 326 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Verschlechterungsverbot, Allgemeines, Teil A Rdn 290. Rdn 327 1. Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff. StGB) unterliegen ebenfalls grds. dem Verschlechterungsverbot. Rdn 328 2. § 331 Abs. 2 nimmt die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Vollstreckungshemmung [Rdn 1385]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Beschränkung [Rdn 2085]

Rdn 2086 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2087 1. Eine Beschränkung der Revision auf abtrennbare Teile ist möglich. Das ergibt sich aus § 344 Abs. 1, der bestimmt, dass der Revisionsführer anzugeben hat, "inwieweit" er das Urteil anfechte. Voraussetzung der Beschränkung ist, dass eine selbstständige Prüfung und rechtliche Beurt...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 484]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Zwangsmaßnahmen, Allgemeines [Rdn 1112]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vollstreckungsverfahren [Rdn 242]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Bewährungsbeschluss [Rdn 456]

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zfs 6/2016, Bedingungsgemäß... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. ist berufsunfähig i.S.d. einbezogenen Versicherungsbedingungen und hat ab dem 19.11.2008 Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsfreistellung bis einschließlich März 2009." 1. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist auf das … vorgetragene Berufsbild abzustellen. a) Für Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn ...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Berufsverbot, Nebenfolgen [Rdn 75]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Berufsverbot, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Berufsverbot, Aufschub/Aussetzung (§ 456c StPO) [Rdn 16]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Berufsverbot, Bewährungsaussetzung [Rdn 53]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Berufsverbot, Berufsgruppen, Auswirkungen [Rdn 34]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Berufsverbot, Voraussetzungen [Rdn 82]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Strafverfolgungsmaßnahmen, andere [Rdn 573]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 632]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Ausschluss, Verfahrensbezug [Rdn 322]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Verfahrensgebühr [Rdn 313]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Gewerbetreibende, Widerruf/Rücknahme der Gewerbeerlaubnis bzw. Untersagung [Rdn 861]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines [Rdn 948]

Rdn 949 Literaturhinweise: Feuerich/Weyland, Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung, 8. Aufl. 2012 Gaier/Wolf/Göken, Anwaltliches Berufsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2014 Geiersberger, Status quo und Zukunft der Anwaltsgerichtsbarkeit – wie viel Reform muss sein? Vier Vorschläge für Verbesserungen und ein Veto gegen eine Neu-Ausrichtung?, AnwBl. 2015, 427 Henssler/Prütting, Komm...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Weisungen [Rdn 244]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Apotheker, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation [Rdn 24]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Zahnarzt, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 1337]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Zahnarzt, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation [Rdn 1366]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Apotheker, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 9]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Arzt, Humanmediziner, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 46]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Arzt, Humanmediziner, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation [Rdn 76]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Strafaufschub/-unterbrechung [Rdn 296]

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