Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Die Nutzung und Auswertung bestimmter sonstiger Leistungen im Inland (§ 3a Abs. 6 UStG)

Rz. 513 Die Sonderregelung des § 3a Abs. 6 UStG betrifft sonstige Leistungen, die von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer oder von einer dort belegenen Betriebsstätte (§ 3a Abs. 6 S. 2 UStG) erbracht und im Inland genutzt oder ausgewertet werden.[1] Die beiden bestimmenden Tatbestandsmerkmale dieser Regelung sind also die Ansässigkeit des leistenden Unternehmers...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Lebensversicherungen

Rz. 515 Der aufgrund einer Todesfallversicherung ausgezahlte Betrag (Lebensversicherungssumme zzgl. Gewinnanteil und zzgl. Bonus) unterliegt grundsätzlich der ErbSt. Das Versicherungsvertragsrecht ermöglicht eine von der Beteiligung am Versicherungsvertrag getrennte Berechtigung bei der Lebensversicherung.[1] Dabei kann der Versicherungsnehmer die Benennung eines Bezugsberec...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Erbschaftsteuer

Rz. 413 Erbschaftsteuerrechtlich gilt als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unter Bezugnahme auf die §§ 2303 ff. BGB. Dies bezieht sich auf den Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 BGB, nach h. M.[1] einschließlich eines Zusatzpflichtteils nach § 2305 BGB (zur Kritik Rz. 424) und eines Pfl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3 Versorgungsansprüche Hinterbliebener

Rz. 523 § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst Versorgungsansprüche Hinterbliebener, soweit sie auf vertraglicher Grundlage beruhen. Als vertragliche Grundlage im Deckungsverhältnis kommen insbesondere Arbeits- oder Dienstverträge, Gesellschaftsverträge oder Versicherungsverträge des Erblassers in Betracht. Umgekehrt scheiden alle Versorgungsleistungen, die nicht auf einer vertragl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.3 Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistungen; § 3a Abs. 3 Nr. 3b UStG)

Rz. 265 In der seit dem 1.1.2010 geltenden Gesetzesfassung des § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG ist der Buchst. b der Regelung neu eingefügt worden; diese Nummer war in dem bis zum 31.12.2009 geltenden § 3a UStG nicht belegt. Die Regelung dient der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgabe in Art. 55 MwStSystRL. § 3a Abs. 3 Nr. 3b UStG gilt sowohl für sonstige Leistungen an Nichtunterne...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Zuwendungen durch Auflage oder Bedingung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 536 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet zudem, was jemand in Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage erwirbt. Auflage ist die in einer Verfügung von Todes wegen enthaltene Anordnung des Erblassers, die den Beschwerten zu einer Leistung verpflichtet, ohne einem Begünstigten ein Recht auf die Leistung zuzuwenden.[1] Hierin lie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Rz. 200 Die Leistungsortsbestimmung für die Vermietung von Beförderungsmitteln ist mit Wirkung zum 1.1.2010 neu in § 3a UStG eingefügt worden und mit Wirkung zum 30.6.2013 geändert worden (Rz. 24). Die Regelung findet ihre unionsrechtliche Grundlage in Art. 56 MwStSystRL und sie bezog sich zunächst nur auf die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Rz. 206). Der Un...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.2 Einziehungsklausel

Rz. 255 Anders als im Recht der Personengesellschaft kann die Rechtsfolge des § 15 Abs. 1 GmbHG nicht durch eine Sondererbfolge namentlich i. S. einer qualifizierten Nachfolgeklausel verhindert werden. Zwar finden sich in manchen GmbH-Satzungen Klauseln, die mit "Nachfolgeklauseln" überschrieben sind, doch handelt es sich dabei vor dem Hintergrund des § 15 Abs. 1 GmbHG um ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Gesellschaftsrechtliche Anteilsübertragung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, 3 ErbStG)

Rz. 431 § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG regelt im Wege einer doppelten Fiktion, dass der durch einen Gesellschafter ausgelöste Übergang eines Gesellschaftsanteils bzw. Teils eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Schenkung auf den Todesfall "gilt", "soweit" der Steuerwert dieses Anteils zum Todeszeitpunkt Abfindungsansprüche Dritter übersteigt. Die Vorsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 68 Gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine sonstige Leistung - vorbehaltlich der Abs. 2 bis 8 des § 3a UStG und der §§ 3b und 3e UStG - an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Diese Regelung erscheint auch in ihrer Neufassung seit dem Jahr 2010 von ihrer Konzeption und ihrem Standort her als Grundtatbestand der Bestimmung des Orts der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rz. 466 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (Telekommunikationsdienstleistungen) zeichnen sich – genauso wie die anderen digitalen Dienstleistungen – dadurch aus, dass sie von beliebigen Orten aus im Inland, im Unionsgebiet oder in Drittstaaten an Leistungsempfänger in fast jedem Staat der Welt erbracht werden können. Die Sicherstellung einer Umsatzbeste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Im Drittlandsgebiet genutzte oder ausgewertete Umsätze (§ 3a Abs. 8 UStG)

Rz. 530 In § 3a Abs. 8 UStG findet sich eine weitere Sonderregelung für die Nutzung bestimmter sonstiger Leistungen im Drittlandsgebiet zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010[1] ist mWv 1.1.2011 in § 3a UStG die Regelung des Abs. 8 eingefügt worden. Diese Ergänzung war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich der Leistungsort...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Erbengemeinschaft

Rz. 119 In der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgt die Erbfolge nicht nur an einen Erben, sondern an eine Mehrheit von Erben. In diesem Fall geht der Nachlass als Ganzes ungeteilt auf die Erben über und sie bilden eine Erbengemeinschaft nach Maßgabe der §§ 2032 ff. BGB. Die Erbengemeinschaft ist eine nicht rechtsfähige[1] Gesamthandsgemeinschaft. Träger der Nachlassrechte u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 463 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Abschließender Katalog der Erwerbsgründe in § 3 Abs. 1 und 2 ErbStG

Rz. 2 § 3 ErbStG erstreckt die Erbschaftsteuerpflicht einerseits auf Tatbestände, die nicht durch das Erbrecht definiert werden.[1] Andererseits ist nicht jeder Erwerb, der mit dem Tod einer natürlichen Person zusammenhängt, ipso iure erbschaftsteuerpflichtig. Zum Erwerb von Todes wegen gehört nur, was unter § 3 ErbStG subsumierbar ist. Deshalb hat z. B. der BFH mit Urteil v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 150 In § 3a Abs. 3 UStG finden sich die für die Praxis bedeutsamsten Ausnahmeregelungen zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen, welche den (eigentlichen) Grundregeln des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG immer vorgehen. Die Feststellung der Anwendbarkeit dieser Ortsbestimmungen muss mithin am Anfang jeder Prüfung des Leistungsorts stehen.[1] Als Besonderheit...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG)

Rz. 425 Als Schenkung auf den Todesfall regelt § 2301 BGB ein Schenkungsversprechen, das unter der Bedingung steht, dass der Beschenkte den Schenker überlebt – sog. Überlebensbedingung – und das erst nach dem Tode des Schenkers erfüllt bzw. die bereits zuvor erbrachte Leistung mit deren Eintritt endgültig wirksam werden soll. In seiner Rechtsfolge ordnet § 2301 Abs. 1 BGB an...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9.1 Tod des Erblassers

Rz. 64 Erblasser ist derjenige, in dessen Rechtsnachfolge der oder die Erben eintreten. Als Erblasser kommt nur eine natürliche Person in Betracht. Der Tod des Erblassers bildet den Erbfall.[1] Dem Tod steht die (widerlegbare) Todesvermutung gleich, die durch Todeserklärung eines Verschollenen begründet wird (§§ 2, 9 VerschG). Möglich ist die Todeserklärung auch auf Antrag d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.5 Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen zwischen Unternehmern

Rz. 187a Der besonderen Betrachtung bei den grundstücksbezogenen sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG bedürfen die Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, weil bei ihnen regelmäßig auch ein Zusammenhang mit einem Grundstück besteht. Wegen der vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen über die Staatsgrenzen hinaus sind dabei gerade die Leistung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Teilungsanordnung

Rz. 128 Der Erblasser kann testamentarisch Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen, sog. Teilungsanordnungen.[1] In einer Teilungsanordnung wird z. B. festgelegt, welche bestimmten Nachlassgegenstände (insb. Grundstücke, Betriebsvermögen) einzelne Miterben bei der Auseinandersetzung erhalten sollen. Teilungsanordnungen setzen eine gesetzliche oder testamentarische Erb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / c) Verhältnis LSt-Verfahren zur ESt-Veranlagung

Entsprechend allgemeiner Grundsätze wird in Rz. 19 des ATE 2022 darauf hingewiesen, dass die Steuerfreistellung des Arbeitslohns abschließend bei der ESt-Veranlagung des Arbeitnehmers erfolgt. Soweit aufgrund der Freistellungsbescheinigung bereits i.R.d. LSt-Abzugsverfahrens auf die Besteuerung verzichtet worden ist, sind v.a. die Nachweise zur Mindestbesteuerung (ATE 2022 R...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / d) Kofinanzierte Projekte

Wie bereits ausgeführt ist der ATE auf Zahlungen, die aus einer inländischen öffentlichen Kasse gewährt werden, grds. nicht anwendbar. Ausnahmsweise gilt teilweise etwas anderes, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines durch andere Träger bzw. weitere Institutionen, die keine inländische öffentliche Kasse sind (z.B. Institutionen der EU), kofinanzierten Projekts ausgeübt wird. Be...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / a) Beantragung einer Freistellungsbescheinigung

Der Verzicht auf die Besteuerung im LSt-Verfahren ist nach ATE 2022 Rz. 16 vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beim Betriebsstätten-FA zu beantragen (Freistellungsbescheinigung). Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraussichtlich einer der deutschen ESt entsprechenden Steuer unterliegen. Beachten Sie: Der Nachw...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 2. Rechtsfolge: Fiktion einer Anteilsveräußerung

Die Folge der Wegzugsbesteuerung ist eine fiktive Veräußerung der Anteile i.S.d. § 17 EStG zum gemeinen Wert. Die Besteuerung erfolgt im Zeitpunkt der Aufgabe des inländischen Wohnsitzes respektive gewöhnlichen Aufenthalts,[6] im Zeitpunkt der Übertragung,[7] bzw. im Zeitpunkt des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts.[8] Gewinnermittlung: Der fiktive Verä...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Anwendungsbereich

Wann wird das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt? Fraglich ist, wann das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Da der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG insoweit nahezu wortlautidentisch mit den übrigen Entstrickungsnormen des § 4 Abs. 1 S. 3 ff. EStG respektive § 12 Abs. 1 KStG ist, kann auf die Auslegung im Kontext der vorgenannten Vorsch...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Internationalisierung der steuerlichen Gewinnermittlung

Rn. 361 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für eine Internationalisierung der steuerlichen Gewinnermittlung ist nicht nur mittelbar über den (Um-)Weg des Maßgeblichkeitsgrundsatzes Raum, sondern ebenso unmittelbar im steuerlichen Gewinnermittlungsrecht selbst. So wurden etwa bereits die Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage im Zuge des StEntlG 1999/2000/2002 mit einer O...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Passivierung bei Verpflichtungsübernahme

Rn. 161 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Vom Handelsbilanzrecht abweichende steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte für die Passivseite verlagern – unter Durchbrechung des Imparitäts- und Periodisierungsprinzips (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4f.) – die Aufwandswirksamkeit einer am BilSt bestehenden Verpflichtung steuerlich in spätere Perioden und bewirken steuerliche stille bilanziel...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Würdigung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rn. 371 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Zweckmäßigkeit des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wird vermehrt in Zweifel gezogen. Die Kritik berührt weniger den ursprünglich im Vordergrund gestandenen Aspekt einer Vereinfachung der steuerrechtlichen Gewinnermittlung durch die Anbindung an die HB oder das damit zugleich angestrebte vergleichsweise höhere Maß an Rechtssicherheit. Zentrale...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entstehung und Funktion des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Verhältnis der handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlung wird in Deutschland seit mehr als einhundert Jahren durch den sog. Grundsatz der Maßgeblichkeit der HB für die StB geprägt. Der im Steuerrecht fest verankerte Maßgeblichkeitsgrundsatz stellt einen Eckpfeiler des geltenden Bilanzrechts dar, dessen Ausgestaltung und Auslegung übe...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Währungsumrechnung

Rn. 156 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 256a Satz 2 sind auf Fremdwährung lautende VG oder Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr zum aktuellen Devisenkassamittelkurs ohne Beschränkung auf die AK als Obergrenze umzurechnen. Damit erfolgt handelsrechtlich unter Durchbrechung von Realisations- und AK-Prinzip eine Erfassung nicht realisierter Währungsgewinne. E...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rechtsform- und branchenunabhängige GoB

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Fraglich ist, ob mit dem Verweis auf die handelsrechtlichen GoB nur die rechtsform- und branchenunabhängig für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen GoB steuerrechtlich relevant werden oder darüber hinaus auch rechtsform- oder branchenspezifische GoB angesprochen sind. Unter Hinweis auf eine mangelnde Vereinbarkeit der Maßgeblichkeit re...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 376 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. BMJ (2007), Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 08.11.2007. BRH (2021), Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO, URL: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroef...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 31 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In persönlicher Hinsicht erstreckt sich die Verpflichtung, dem steuerlichen BV-Vergleich das nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisende BV zugrunde zu legen, explizit auf Gewerbetreibende (i. S. d. § 15 EStG), die aufgrund gesetzlicher Vorschriften buchführungs- und bilanzierungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen und Anschlüsse m...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Eignung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze als Richtschnur für die steuerliche Gewinnermittlung?

Rn. 366 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die nahe liegende Frage, ob sich die steuerliche Gewinnermittlung in Zukunft stärker an internationalen RL-Grundsätzen ausrichten sollte, lässt sich – unabhängig von der Diskussion der Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes – in zwei Teilprobleme aufgliedern, nämlich in die Frage, ob diese Grundsätze überhaupt für die Ermittlung eines ste...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kodifizierte und nicht-kodifizierte GoB

Rn. 36 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dynamischer Verweisung des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auf die handelsrechtlichen GoB sind die geschriebenen ebenso wie die ungeschriebenen abstrakten handelsrechtlichen Normen über die Buchführung und Bilanzierung in Bezug genommen (vgl. z. B. Herlinghaus, IStR 1997, S. 538; Gräbe (2012), S. 141; Schmidt: EStG (2022), § 5 EStG, Rn. 29, jeweil...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rechtsprechungsseitige Ansatz- und Bewertungsvorgaben

Rn. 91 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während handelsrechtliche Bilanzierungsge- und -verbote über den Maßgeblichkeitsgrundsatz grds. Eingang in das Steuerrecht finden, bleibt handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrechten gemäß BFH (vgl. Beschluß vom 03.02.1969, GrS 2/68, BStBl. II 1969, S. 291) und der diesem seither folgenden BFH-Rspr. (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 20.03.1980, IV R...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Saldierung von Planvermögen

Rn. 124 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 246 Abs. 2 Satz 2 ordnet handelsrechtlich verpflichtend die Verrechnung von Altersversorgungsverpflichtungen mit VG an, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (sog. Planvermögen)....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Europäisierung des Steuerbilanzrechts

Rn. 341 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die europäischen Bilanz-R (vgl. die 4. EG-R, erweitert durch die R 90/605/EWG des Rates vom 08.11.1990 (ABl. EG, L 317/60ff. vom 16.11.1990), ersetzt durch die Bilanz-R), die mit dem BiRiLiG durch spezifische Regelungen über die für alle Kaufleute geltenden GoB in den §§ 238ff. sowie ergänzende Vorschriften für KapG (ebenso wie derweil haftu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgrenzung latenter Steuern

Rn. 6 Gemäß § 274a Nr. 4 (i. d. F. des BilRUG) sind kleine KapG davon befreit, latente Steuern nach § 274 abzugrenzen. Ausweislich der RegB zum BilMoG sollen kleine KapG auf die Ermittlung und den Ausweis latenter Steuern verzichten können (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 68). Eine freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig (vgl. Oser et al., WPg 2009, S. 573 (581)). Die Befreiungsm...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind die Ergebnisse in der handelsrechtlichen RL zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Die Vorschrift statuiert insoweit keine Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB, sondern konkreter Ergebnisse der handelsrechtlichen RL...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) (Derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 148 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während in der Ansatzfrage mit der VG-Fiktion des GoF durch § 246 Abs. 1 Satz 4 (und der aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 resultierenden Aktivierungspflicht) sowie der steuerlichen Qualifikation des entgeltlich erworbenen GoF als immaterielles WG (vgl. BFH, Urteil vom 24.03.1987, I R 202/83, BStBl. II 1987, S. 70; BFH, U...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechnungsabgrenzung unwesentlicher Beträge

Rn. 204 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Wesentlichkeitsgrundsatz als nicht-kodifizierter GoB (vgl. z. B. Scheffler, in: FS Baetge (2007), S. 505 (519)) gestattet es grds., unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis zu vernachlässigen, zu verkürzen oder zu verdichten, soweit zeit- und kostenintensive Arbeiten unverhältnismäßig wären, da die resultierend...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzansatz

Rn. 44 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) EStG ist i. R.d. für Zwecke der Besteuerung durchzuführenden BV-Vergleichs vorbehaltlich abweichend ausgeübter steuerlicher Wahlrechte das BV anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisen ist. Mit Blick auf die Bilanzierung dem Grunde nach bindet der Grundsatz der Maßgeblichkeit d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Komponentenabschreibung

Rn. 301 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsbilanziell ist nach Auffassung des IDW eine komponentenweise planmäßige AfA abnutzbarer VG des Sach-AV einschließlich Nachaktivierung von Ersatzaufwendungen zulässig (vgl. IDW RH HFA 1.016 (2009)). Mit dem Ziel verursachungsgerechter Aufwandsperiodisierung in Fällen, in denen die ND wesentlicher Komponenten von der ND des Gesamt-VG ab...mehr